Europäische Menschenrechtskonvention
Abschnitt II - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Art. 19 - 51) |
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__paste_bez____paste_norm__ Europäische Menschenrechtskonvention (https://dejure.org/gesetze/MRK/__paste_norm__.html)
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Die Große Kammer
a) | entscheidet über nach Artikel 33 oder Artikel 34 erhobene Beschwerden, wenn eine Kammer die Rechtssache nach Artikel 30 an sie abgegeben hat oder wenn die Sache nach Artikel 43 an sie verwiesen worden ist, | |
b) | entscheidet über Fragen, mit denen der Gerichtshof durch das Ministerkomitee nach Artikel 46 Absatz 4 befasst wird, und | |
c) | behandelt Anträge nach Artikel 47 auf Erstattung von Gutachten. |
Fassung aufgrund des Protokolls Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention vom 13.05.2004
Art. 19Errichtung des Gerichtshofs
Art. 20Zahl der Richter
Art. 21Voraussetzungen für das Amt
Art. 22Wahl der Richter
Art. 23Amtszeit und Entlassung
Art. 24Kanzlei und Berichterstatter
Art. 25Plenum
Art. 26Einzelrichter-
besetzung, Ausschüsse, Kammern und Große Kammer Art. 27Befugnisse des Einzelrichters Art. 28Befugnisse der Ausschüsse Art. 29Entscheidungen der Kammern über die Zulässigkeit und Begründetheit Art. 30Abgabe der Rechtssache an die Große Kammer Art. 31Befugnisse der Großen Kammer Art. 32Zuständigkeit des Gerichtshofs Art. 33Staatenbeschwerden Art. 34Individual-
beschwerden Art. 35Zulässigkeits-
voraussetzungen Art. 36Beteiligung Dritter Art. 37Streichung von Beschwerden Art. 38Prüfung der Rechtssache Art. 39Gütliche Einigung Art. 40Öffentliche Verhandlung und Akteneinsicht Art. 41Gerechte Entschädigung Art. 42Urteile der Kammern Art. 43Verweisung an die Große Kammer Art. 44Endgültige Urteile Art. 45Begründung der Urteile und Entscheidungen Art. 46Verbindlichkeit und Durchführung der Urteile Art. 47Gutachten Art. 48Gutachterliche Zuständigkeit des Gerichtshofs Art. 49Begründung der Gutachten Art. 50Kosten des Gerichtshofs Art. 51Vorrechte und Immunitäten der Richter
besetzung, Ausschüsse, Kammern und Große Kammer Art. 27Befugnisse des Einzelrichters Art. 28Befugnisse der Ausschüsse Art. 29Entscheidungen der Kammern über die Zulässigkeit und Begründetheit Art. 30Abgabe der Rechtssache an die Große Kammer Art. 31Befugnisse der Großen Kammer Art. 32Zuständigkeit des Gerichtshofs Art. 33Staatenbeschwerden Art. 34Individual-
beschwerden Art. 35Zulässigkeits-
voraussetzungen Art. 36Beteiligung Dritter Art. 37Streichung von Beschwerden Art. 38Prüfung der Rechtssache Art. 39Gütliche Einigung Art. 40Öffentliche Verhandlung und Akteneinsicht Art. 41Gerechte Entschädigung Art. 42Urteile der Kammern Art. 43Verweisung an die Große Kammer Art. 44Endgültige Urteile Art. 45Begründung der Urteile und Entscheidungen Art. 46Verbindlichkeit und Durchführung der Urteile Art. 47Gutachten Art. 48Gutachterliche Zuständigkeit des Gerichtshofs Art. 49Begründung der Gutachten Art. 50Kosten des Gerichtshofs Art. 51Vorrechte und Immunitäten der Richter
Rechtsprechung zu Art. 31 MRK
95 Entscheidungen zu Art. 31 MRK in unserer Datenbank:
- EGMR, 07.10.1988 - 10519/83
SALABIAKU c. FRANCE
- EGMR, 27.04.1988 - 9659/82
BOYLE AND RICE v. THE UNITED KINGDOM
- EGMR, 28.08.1986 - 9228/80
GLASENAPP c. ALLEMAGNE
- EGMR, 26.03.1985 - 8978/80
X AND Y v. THE NETHERLANDS
- EGMR, 30.03.1989 - 10461/83
CHAPPELL c. ROYAUME-UNI
- EGMR, 23.04.1987 - 9273/81
Ettl u.a. ./. Österreich
- VG Schwerin, 23.03.1995 - 3 A 998/93
Rechtmäßigkeit einer Grundstücksverkehrsgenehmigung; Antrag auf Rückübertragung ...
- EGMR, 18.01.1978 - 5310/71
Zur "Einzelfallprüfung" und "geltungszeitlichen Interpretation" im Rahmen des ...
- EGMR, 22.02.1989 - 11152/84
CIULLA v. ITALY
- EGMR, 29.05.1986 - 8562/79
FELDBRUGGE v. THE NETHERLANDS