Europäische Menschenrechtskonvention
Abschnitt II - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Art. 19 - 51) |
Die Richter werden von der Parlamentarischen Versammlung für jede Hohe Vertragspartei mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen aus einer Liste von drei Kandidaten gewählt, die von der Hohen Vertragspartei vorgeschlagen werden.
Fassung aufgrund des Protokolls Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention vom 13.05.2004
besetzung, Ausschüsse, Kammern und Große Kammer Art. 27Befugnisse des Einzelrichters Art. 28Befugnisse der Ausschüsse Art. 29Entscheidungen der Kammern über die Zulässigkeit und Begründetheit Art. 30Abgabe der Rechtssache an die Große Kammer Art. 31Befugnisse der Großen Kammer Art. 32Zuständigkeit des Gerichtshofs Art. 33Staatenbeschwerden Art. 34Individual-
beschwerden Art. 35Zulässigkeits-
voraussetzungen Art. 36Beteiligung Dritter Art. 37Streichung von Beschwerden Art. 38Prüfung der Rechtssache Art. 39Gütliche Einigung Art. 40Öffentliche Verhandlung und Akteneinsicht Art. 41Gerechte Entschädigung Art. 42Urteile der Kammern Art. 43Verweisung an die Große Kammer Art. 44Endgültige Urteile Art. 45Begründung der Urteile und Entscheidungen Art. 46Verbindlichkeit und Durchführung der Urteile Art. 47Gutachten Art. 48Gutachterliche Zuständigkeit des Gerichtshofs Art. 49Begründung der Gutachten Art. 50Kosten des Gerichtshofs Art. 51Vorrechte und Immunitäten der Richter
Rechtsprechung zu Art. 22 MRK
4 Entscheidungen zu Art. 22 MRK in unserer Datenbank:
- BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07
Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen
- OVG Saarland, 29.11.2004 - 1 R 31/03
Georg Ress
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2014 - Gutachten 2/13
Abschluss internationaler Übereinkünfte durch die Union - Beitritt der Union zur ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV ...
- EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13
Querverweise
Auf Art. 22 MRK verweisen folgende Vorschriften:
- Europäische Menschenrechtskonvention (MRK)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
- Art. 21 (Voraussetzungen für das Amt)