Europäische Menschenrechtskonvention
Abschnitt II - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Art. 19 - 51) |
(1) Ein Einzelrichter kann eine nach Artikel 34 erhobene Beschwerde für unzulässig erklären oder im Register streichen, wenn eine solche Entscheidung ohne weitere Prüfung getroffen werden kann.
(2) Die Entscheidung ist endgültig.
(3) Erklärt der Einzelrichter eine Beschwerde nicht für unzulässig und streicht er sie auch nicht im Register des Gerichtshofs, so übermittelt er sie zur weiteren Prüfung an einen Ausschuss oder eine Kammer.
Fassung aufgrund des Protokolls Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention vom 13.05.2004
besetzung, Ausschüsse, Kammern und Große Kammer Art. 27Befugnisse des Einzelrichters Art. 28Befugnisse der Ausschüsse Art. 29Entscheidungen der Kammern über die Zulässigkeit und Begründetheit Art. 30Abgabe der Rechtssache an die Große Kammer Art. 31Befugnisse der Großen Kammer Art. 32Zuständigkeit des Gerichtshofs Art. 33Staatenbeschwerden Art. 34Individual-
beschwerden Art. 35Zulässigkeits-
voraussetzungen Art. 36Beteiligung Dritter Art. 37Streichung von Beschwerden Art. 38Prüfung der Rechtssache Art. 39Gütliche Einigung Art. 40Öffentliche Verhandlung und Akteneinsicht Art. 41Gerechte Entschädigung Art. 42Urteile der Kammern Art. 43Verweisung an die Große Kammer Art. 44Endgültige Urteile Art. 45Begründung der Urteile und Entscheidungen Art. 46Verbindlichkeit und Durchführung der Urteile Art. 47Gutachten Art. 48Gutachterliche Zuständigkeit des Gerichtshofs Art. 49Begründung der Gutachten Art. 50Kosten des Gerichtshofs Art. 51Vorrechte und Immunitäten der Richter
Rechtsprechung zu Art. 27 MRK
162 Entscheidungen zu Art. 27 MRK in unserer Datenbank:
- BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17
Zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach einer gütlichen Einigung vor dem ...
- EKMR, 09.01.1995 - 16717/90
PAUGER v. AUSTRIA
Zum selben Verfahren:
- EGMR, 28.05.1997 - 16717/90
PAUGER v. AUSTRIA
- EGMR, 28.05.1997 - 16717/90
- EGMR, 23.04.1998 - 37534/97
- EGMR, 13.05.1980 - 6694/74
ARTICO c. ITALIE
- EKMR, 30.11.1994 - 20966/92
SERBISCH-GRIECHISCH-ORIENTALISCHE KIRCHENGEMEINDE ZUM HEILIGEN SAVA IN WIEN v. ...
- EKMR, 16.05.1995 - 21655/93
- EGMR, 28.10.1998 - 24760/94
ASSENOV AND OTHERS v. BULGARIA
- EKMR, 12.01.1995 - 21915/93
LUKANOV c. BULGARIE
- EKMR, 24.06.1996 - 26695/95
SIDIROPULOS AND OTHERS v. GREECE
Querverweise
Auf Art. 27 MRK verweisen folgende Vorschriften:
- Europäische Menschenrechtskonvention (MRK)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
- Art. 29 (Entscheidungen der Kammern über die Zulässigkeit und Begründetheit)