Patentgesetz
Sechster Abschnitt - Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (§§ 100 - 122a) |
2. - Berufungsverfahren (§§ 110 - 121) |
(1) 1Das Urteil des Bundesgerichtshofs ergeht auf Grund mündlicher Verhandlung. 2§ 69 Abs. 2 gilt entsprechend.
(2) Die Ladungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen.
(3) Von der mündlichen Verhandlung kann abgesehen werden, wenn
1. | die Parteien zustimmen oder | |
2. | nur über die Kosten entschieden werden soll. |
(4) 1Erscheint eine Partei im Termin nicht, so kann ohne sie verhandelt und durch streitiges Urteil entschieden werden. 2Erscheint keine der Parteien, ergeht das Urteil auf Grund der Akten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 31.07.2009
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.10.2009 | Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts | 31.07.2009 |
Rechtsprechung zu § 118 PatG
11 Entscheidungen zu § 118 PatG in unserer Datenbank:
- BPatG, 11.12.2014 - 7 Ni 32/14
Extrudierte Platte - Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Aussetzung des ...
- BGH, 08.08.2017 - X ZR 87/15
Patentnichtigkeitssache: Zulässigkeit der Beschränkung eines Patents
- BGH, 30.04.1996 - X ZR 114/92
"Tracheotomiegerät"; Entscheidung im Patentnichtigkeitsverfahren bei Säumnis ...
- BGH, 01.02.1994 - X ZR 57/93
"Schutzüberzug für Klosettbrillen"; Rechtsstellung des Patentinhabers im ...
- BGH, 24.05.2022 - X ZR 82/21
Container-Signatur im Patentnichtigkeitsverfahren - Patentnichtigkeitssache: ...
- BGH, 16.11.2021 - X ZR 41/19
Patentnichtigkeitsklage betreffend die Datenverschlüsselung zwischen einem ...
- BGH, 18.11.2003 - X ZR 128/03
Abweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent betreffend einen Leuchter mit ...
- BGH, 25.02.2003 - X ZR 180/99
Zulässigkeit einer Säumnisentscheidung im Verfahren vor den Patentgerichten; ...
- BGH, 16.01.1996 - X ZR 64/93
Streit um ein Patent zum gehälftelten Aufwickeln von Schläuchen in einem ...
- BGH, 24.05.2005 - X ZR 207/01
Patentfähigkeit eines Gegenstands; Eintragung eines Patents für einen neuen ...
Querverweise
Auf § 118 PatG verweisen folgende Vorschriften:
- Patentgesetz (PatG)
- Das Patent
- § 16a
- Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
- 3. - Beschwerdeverfahren
- § 122