Hier: Polizeigesetz in der seit dem 17. Januar 2021 geltenden Fassung.
Zur alten Fassung von § 25 PolG (dort auch mit der bisherigen Rechtsprechung).
Zur alten Fassung von § 25 PolG (dort auch mit der bisherigen Rechtsprechung).
Polizeigesetz
Erster Teil - Das Recht der Polizei (§§ 1 - 103) |
Zweiter Abschnitt - Maßnahmen der Polizei (§§ 3 - 69) |
Zweiter Unterabschnitt - Polizeiverordnungen (§§ 17 - 26) |
Zitiervorschläge
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§ 17Ermächtigung zum Erlass von Polizeiverordnungen
§ 18Ermächtigung zum Erlass örtlicher Alkoholkonsumverbote
§ 19Inhalt
§ 20Formerfordernisse
§ 21Zuständigkeit
§ 22Eintritt der zur Fachaufsicht zuständigen Behörde
§ 23Zustimmungs-
vorbehalte § 24Prüfung durch die zur Fachaufsicht zuständige Behörde § 25Außerkrafttreten § 26Ordnungswidrigkeiten
vorbehalte § 24Prüfung durch die zur Fachaufsicht zuständige Behörde § 25Außerkrafttreten § 26Ordnungswidrigkeiten