Steuerberatungsgesetz
| Zweiter Teil - Steuerberaterordnung (§§ 32 - 158) |
| Dritter Abschnitt - Rechte und Pflichten (§§ 56 - 72) |
1Ist ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Wahlbeamter auf Zeit oder ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis eingegangen, so darf er seinen Beruf als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter nicht ausüben, es sei denn, daß er die ihm übertragene Aufgabe ehrenamtlich wahrnimmt. 2Die zuständige Steuerberaterkammer kann dem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten auf seinen Antrag einen Vertreter bestellen oder ihm gestatten, seinen Beruf selbst auszuüben, wenn die Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten dadurch nicht gefährdet wird.
bevollmächtigte im öffentlich-
rechtlichen Dienst-
oder Amtsverhältnis § 60Eigen-
verantwortlichkeit § 61Ehemalige Angehörige der Finanzverwaltung § 62Verschwiegenheits-
pflicht beschäftigter Personen § 62aInanspruchnahme von Dienstleistungen § 63Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags § 64Gebührenordnung § 65Pflicht zur Übernahme einer Prozessvertretung § 65aPflicht zur Übernahme der Beratungshilfe § 66Handakten § 67Berufshaftpflicht-
versicherung § 67aVertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen § 68(weggefallen) § 69Bestellung eines allgemeinen Vertreters § 70Bestellung eines Praxisabwicklers § 71Bestellung eines Praxistreuhänders § 72(weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 59 StBerG
20 Entscheidungen zu § 59 StBerG in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - 4 A 2856/18
Ausnahme für eine weitere Beratungsstelle ohne Leitung durch einen anderen ...
- BSG, 31.10.2012 - B 12 R 8/10 R
Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Erstreckung der ...
- FG Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 2 K 1529/10
Voraussetzungen für die Zulassung als Syndikus-Steuerberater
- BFH, 01.03.1977 - VII R 71/76
Tätigkeit eines Steuerberaters - Arbeitnehmer - Vereinbarkeit mit Beruf - ...
- LSG Baden-Württemberg, 17.10.2019 - L 7 BA 704/18
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer bei ...
- FG Düsseldorf, 16.10.2013 - 2 K 3644/12
Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater ...
- BFH, 04.08.1987 - VII R 169/85
Eine Tätigkeit als Arbeitnehmer ist mit dem Beruf des Steuerberaters nur in den ...
- FG Düsseldorf, 02.04.2014 - 2 K 464/13
Anforderungen an den Widerruf der Bestellung zum Steuerberater nach Einleitung ...
- BFH, 09.02.1993 - VII R 89/92
Vereinbarung einer Tätigkeit als Arbeitnehmer mit dem Beruf des Steuerberaters - ...
- FG Münster, 29.08.2025 - 4 K 258/25
Steuerberatungsgesetz - Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei ...