Umwandlungsgesetz
Fünftes Buch - Formwechsel (§§ 190 - 312) |
Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 214 - 312) |
Sechster Abschnitt - Formwechsel von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (§§ 301 - 312) |
(1) 1Der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf ist nach den §§ 9 bis 12 zu prüfen; die §§ 39e und 48 sind nicht anzuwenden. 2Der Prüfungsbericht muss den Anteilsinhabern spätestens einen Monat vor dem Tag der Versammlung der Anteilsinhaber, die nach § 13 über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, zugänglich gemacht werden.
(2) 1§ 9 Absatz 2 und § 12 Absatz 3, jeweils in Verbindung mit § 8 Absatz 3, gelten mit der Maßgabe, dass ein Verzicht aller Anteilsinhaber aller beteiligten Rechtsträger erforderlich ist. 2Verschmelzungsprüfung und Prüfungsbericht sind ferner nicht erforderlich in den Fällen des § 307 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b und c.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2024 | Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) | 22.12.2023 | |
01.03.2023 | Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze | 22.02.2023 |
erfordernisse § 304Wirksamwerden des Formwechsels § 305Grenzüberschreitende Verschmelzung § 306Verschmelzungsfähige Gesellschaften § 307Verschmelzungsplan § 308Bekanntmachung des Verschmelzungsplans § 309Verschmelzungsbericht § 310Zugänglichmachung des Verschmelzungsberichts § 311Verschmelzungs-
prüfung § 312Zustimmung der Anteilsinhaber
Rechtsprechung zu § 311 UmwG
9 Entscheidungen zu § 311 UmwG in unserer Datenbank:
- BGH, 15.01.2019 - II ZB 2/16
Unterbrechung eines Spruchverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ...
- OLG Düsseldorf, 26.09.2016 - 26 W 3/16
Zulässigkeit der Beschwerde in einem nach dem 01.09.2009 eingeleiteten ...
- OLG Schleswig, 25.08.1999 - 2 W 98/99
Beteiligungsmöglichkeit an Verfahren über Ausgleichsanspruch gemäß § 15 UmwG im ...
- OLG Düsseldorf, 18.08.2016 - 26 W 12/15
Ermittlung des Werts der baren Zuzahlung bei Verschmelzung zweier unabhängiger ...
- OLG Schleswig, 27.10.2004 - 2 W 97/04
- OLG Karlsruhe, 26.09.2002 - 9 U 195/01
Kein Zwangsausschluss des der Umwandlung einer KG in eine AG widersprechenden ...
- OLG Jena, 20.03.2003 - Lw U 1238/02
Geltendmachung barer Zuzahlungsansprüche gem. § 28 Abs. 2 LwAnpG
- OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 19 W 1/00
Berechtigung des im Zuge einer rechtsformübergreifenden Verschmelzung oder ...
- OLG Düsseldorf, 14.01.2004 - 19 W 1/03
Querverweise
Auf § 311 UmwG verweisen folgende Vorschriften:
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Grenzüberschreitende Umwandlung
- Grenzüberschreitende Verschmelzung
- § 313 (Barabfindung)