Urheberrechtsgesetz
Teil 4 - Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (§§ 95a - 119) |
Abschnitt 2 - Rechtsverletzungen (§§ 97 - 111c) |
Unterabschnitt 2 - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 106 - 111a) |
§ 108b
Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet.
(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10.09.2003
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
13.09.2003 | Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft | 10.09.2003 |
Rechtsprechung zu § 108b UrhG
17 Entscheidungen zu § 108b UrhG in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16
Strafbarkeit des sogenannten Card-Sharing beim Bezahlfernsehen (Pay-TV); Wirkung ...
- BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2182/04
Kopierschutz bei Privatkopie
- BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05
Clone-CD
Zum selben Verfahren:
- LG Köln, 23.11.2005 - 28 S 6/05
Werben für die Umgehung eines Kopierschutzes und Abmahnkosten
- LG Köln, 23.11.2005 - 28 S 6/05
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 77-IV-16
- OLG Köln, 28.03.2017 - 1 RVs 281/16
Verletzung des Urheberrechts durch Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter ...
- OLG Köln, 20.01.2017 - 6 U 105/16
Rechte des Lichtbildes von Urhebern bei Entfernung der Exif-Daten durch den ...
- OLG Karlsruhe, 29.01.2016 - 2 (6) Ss 318/15
Gewerbsmäßiger Verrat von Betriebsgeheimnissen: Strafbarkeit der unbefugten ...
- AG Düsseldorf, 03.12.2015 - 106 Ls 67/15
Aufbau eines sog. "Card-Sharing-Dienstes" als Computerbetrug zur Verschaffung ...
- OLG Celle, 27.01.2010 - 9 U 38/09
Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen Downloads und Nutzung von ...
Querverweise
Auf § 108b UrhG verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Begünstigung und Hehlerei
- § 261 (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)