Depotgesetz
| 1. Abschnitt - Verwahrung (§§ 2 - 17a) |
(1) 1Werden Wertpapiere in Sammelverwahrung genommen, so entsteht mit dem Zeitpunkt des Eingangs beim Sammelverwahrer für die bisherigen Eigentümer Miteigentum nach Bruchteilen an den zum Sammelbestand des Verwahrers gehörenden Wertpapieren derselben Art. 2Für die Bestimmung des Bruchteils ist der Wertpapiernennbetrag maßgebend, bei Wertpapieren ohne Nennbetrag die Stückzahl.
(2) 1Der Hinterleger kann zur Ausübung seiner Rechte jederzeit gegen einen angemessenen Aufwendungsersatz vom Verwahrer einen in Textform ausgestellten Auszug über den für den Hinterleger in Verwahrung genommenen Anteil am Sammelbestand verlangen (Depotbescheinigung zur Rechtsausübung). 2Der Verwahrer steht für die Richtigkeit seiner Depotbescheinigung zur Rechtsausübung ein. 3Wem die Depotbescheinigung zur Rechtsausübung den hinterlegten Anteil am Sammelbestand zuweist, gilt zum Zwecke der Beweisführung als sein Inhaber. 4Der Leistungsanspruch des Hinterlegers aus seinem Anteil am Sammelbestand ist von vornherein dahingehend beschränkt, dass er gegen die Leistung einen der Leistung entsprechenden Anteil am Sammelbestand auf den Aussteller überträgt.
(3) 1Der Sammelverwahrer kann aus dem Sammelbestand einem jeden der Hinterleger die diesem gebührende Menge ausliefern oder die ihm selbst gebührende Menge entnehmen, ohne daß er hierzu der Zustimmung der übrigen Beteiligten bedarf. 2In anderer Weise darf der Sammelverwahrer den Sammelbestand nicht verringern. 3Diese Vorschriften sind im Falle der Drittverwahrung auf Zwischenverwahrer sinngemäß anzuwenden.
Fassung aufgrund des Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 23.10.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) | 23.10.2024 | |
| 10.06.2021 | Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren | 03.06.2021 |
und Zurückbehaltungs-
rechten § 5Sammelverwahrung § 6Miteigentum am Sammelbestand, Verwaltungsbefugnis des Verwahrers bei der Sammelverwahrung § 7Auslieferungs-
ansprüche des Hinterlegers bei der Sammelverwahrung § 8Ansprüche der Miteigentümer und sonstiger dinglich Berechtigter bei der Sammelverwahrung § 9Beschränkte Geltendmachung von Pfand-
und Zurückbehaltungs-
rechten bei der Sammelverwahrung § 9aSammelurkunde § 9bElektronische Wertpapiere in Sammeleintragung § 9cElektronische Wertpapiere nach ausländischem Recht § 10Tauschverwahrung § 11Umfang der Ermächtigung zur Tauschverwahrung § 12Ermächtigungen zur Verpfändung § 12aVerpfändung als Sicherheit für Verbindlichkeiten aus Börsengeschäften § 13Ermächtigung zur Verfügung über das Eigentum § 14Verwahrungsbuch § 15Unregelmäßige Verwahrung, Wertpapierdarlehen § 16Befreiung von Formvorschriften § 17Pfandverwahrung § 17aVerfügungen über Wertpapiere
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Rechtsprechung zu § 6 DepotG
34 Entscheidungen zu § 6 DepotG in unserer Datenbank:
- BFH, 02.02.2022 - I R 22/20
Sog. Cum/Ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit ...
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 19.07.2019 - 2 K 2672/17
Klageabweisung in einem sog. "cum/ex-Verfahren"
- FG Köln, 19.07.2019 - 2 K 2672/17
- OLG Stuttgart, 26.06.2024 - 4 Ws 203/24
Verdacht der handelsgestützten Marktmanipulation; Anordnung vorläufiger Maßnahmen ...
- FG Hessen, 10.03.2017 - 4 K 977/14
Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei cum-/ex-Aktiengeschäften
- LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19
Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren
- LG Bonn, 01.06.2021 - 62 KLs 1/20
Cum/ex:Haftstrafe für Ex-Banker der Warburg-Bank
- FG Hessen, 06.04.2021 - 4 V 723/20
Aussetzung der Vollziehung einer geänderten Anrechnungsverfügung über ...
- FG Hessen, 14.11.2012 - 4 K 748/08
Bewertung von Aktien in Girosammelverwahrung; Bewertung von Aktien in ...
- BGH, 24.09.2015 - IX ZR 272/13
Verpfändung von Inhaberaktien; Verwertung von an einen Dritten verpfändeten ...
- OLG Nürnberg, 27.05.2003 - 9 U 3928/02
Wirksamkeit einer Entgeltklausel für Herausgabe im Eigentum des Depotinhabers ...
Querverweise
Auf § 6 DepotG verweisen folgende Vorschriften:
- Depotgesetz (DepotG)
- Verwahrung
- Strafbestimmungen
- § 34 (Depotunterschlagung)