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Zivilprozessordnung

   Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c)   
   Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a)   
   Titel 3 - Versäumnisurteil (§§ 330 - 347)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/ZPO/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ ZPO (https://dejure.org/gesetze/ZPO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ ZPO
__paste_bez__ __paste_norm__ Zivilprozessordnung (https://dejure.org/gesetze/ZPO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Zivilprozessordnung
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§ 330
Versäumnisurteil gegen den Kläger

Erscheint der Kläger im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht, so ist auf Antrag das Versäumnisurteil dahin zu erlassen, dass der Kläger mit der Klage abzuweisen sei.

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Rechtsprechung zu § 330 ZPO

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§ 330 ZPO in Nachschlagewerken

Querverweise

Auf § 330 ZPO verweisen folgende Vorschriften:

    Zivilprozessordnung (ZPO) 
      Allgemeine Vorschriften
        Verfahren
          Ladungen, Termine und Fristen
            § 215 (Notwendiger Inhalt der Ladung zur mündlichen Verhandlung)

Redaktionelle Querverweise zu § 330 ZPO:

    Zivilprozessordnung (ZPO) 
      Allgemeine Vorschriften
        Parteien
          Streitgenossenschaft
            § 62 (Notwendige Streitgenossenschaft)
        Verfahren
          Ladungen, Termine und Fristen
            § 227 I 2 Nr. 1 (Terminsänderung) (zu §§ 330 ff)
          Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens
            § 251a (Säumnis beider Parteien; Entscheidung nach Lage der Akten)
     
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Verfahren vor den Landgerichten
          Verfahren bis zum Urteil
            § 279 I 1 (Mündliche Verhandlung) (zu §§ 330 ff)
          Urteil
            § 311 II 2 (Form der Urteilsverkündung) (zu §§ 330 ff)
            § 313b (Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteil)
            § 317 I 1 (Urteilszustellung und -ausfertigung)
     
      Rechtsmittel
        Berufung
          § 539 III (Versäumnisverfahren) (zu §§ 330 ff)
     
      Urkunden- und Wechselprozess
        § 600 III (Nachverfahren) (zu §§ 330 ff)
     
      Mahnverfahren
        § 700 I (Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid) (zu §§ 330 ff)
     
      Zwangsvollstreckung
        Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
          Verteilungsverfahren
            § 881 (Versäumnisurteil)
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