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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 421/17   

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LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 421/17 (https://dejure.org/2018,19283)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.02.2018 - 7 Sa 421/17 (https://dejure.org/2018,19283)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 7 Sa 421/17 (https://dejure.org/2018,19283)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 180 S 1 BGB, § 180 S 2 BGB, § 174 S 1 BGB, § 174 S 2 BGB, § 2 S 1 KSchG
    Vertretung ohne Vertretungsmacht - Zurückweisung einer außerordentlichen Änderungskündigung - Bestimmbarkeit des Änderungsangebots

  • IWW

    § 626 Abs. 2 BGB, § ... 153a StPO, § 626 BGB, § 174 S. 1 BGB, § 174 S. 2 BGB, § 174 BGB, § 180 S. 1 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, §§ 2, 8 KSchG, § 8 KSchG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 79 Abs. 3, 4 BPersVG, § 322 Abs. 1 ZPO, § 623 BGB, § 180 S. 2 BGB, § 121 BGB, § 177 Abs. 1 BGB, § 184 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 2 S. 1 BGB, § 177 BGB, § 2 Satz 1 KSchG, § 145 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 242 BGB, § 4 KSchG, §§ 97, 92 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung bei fehlender Vertretungsmacht und fehlenden Vorlage einer Vollmachtsurkunde sowie der Unbestimmtheit des Änderungsangebots

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderungsangebot; Änderungskündigung; Inkenntnissetzen; Vertretungsmacht; Vollmacht; Zurückweisung; Vertretung ohne Vertretungsmacht und Zurückweisung einer außerordentlichen Änderungskündigung

  • rechtsportal.de

    KSchG § 2 S. 1; BGB § 623
    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung bei fehlender Vertretungsmacht und fehlenden Vorlage einer Vollmachtsurkunde sowie der Unbestimmtheit des Änderungsangebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 421/17
    Eine Heilung oder Genehmigung nach § 177 BGB scheidet aus (BAG, Urteil vom 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - NZA 2015, 159 Rz. 12; vom 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - NZA 2011, 683, 684 Rz. 20; BAG, Urteil vom 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - NZA 2007, 377, 379 Rz. 33).

    Er soll vor der Ungewissheit geschützt werden, ob eine bestimmte Person bevollmächtigt ist, das Rechtsgeschäft vorzunehmen (BAG, Urteil vom 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - NZA 2011, 683, 684 f. Rz. 23 m. w. N.).

    Der Hinweis des Kündigenden auf seine Vertreterstellung im Kündigungsschreiben schließt das Zurückweisungsrecht des Arbeitnehmers nicht aus (BAG. Urteil vom 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - NZA 2011, 683, 685 Rz. 30 m. w. N.).

    119 Das In-Kenntnis-Setzen nach § 174 S. 2 BGB muss ein gleichwertiger Ersatz für die fehlende Vorlage der Vollmachtsurkunde sein (BAG, Urteil vom 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - NZA 2011, 683, 684 f. Rz. 23 m. w. N.).

    Der Erklärungsempfänger muss davon in Kenntnis gesetzt werden, dass der Erklärende die Stellung tatsächlich innehat (BAG, Urteil vom 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - NZA 2015, 159, 160 Rz. 20; vom 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - NZA 2011, 683, 685 Rz. 25, jeweils m. w. N.).

    Ein In-Kenntnis-Setzen im Sinn des § 174 S. 2 BGB verlangt aber begriffsnotwendig auch einen äußeren Vorgang, der diesen inneren Vorgang öffentlich macht und auch die Arbeitnehmer erfasst, die erst nach einer eventuell im Betrieb bekannt gemachten Berufung des kündigenden Mitarbeiters in eine mit dem Kündigungsrecht verbundene Funktion eingestellt worden sind (BAG. Urteil vom 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - NZA 2011, 683, 685 Rz. 25 m. w. N.).

    Dafür reicht es aus, den Arbeitnehmer aufzufordern, sich über die Organisationsstruktur aus den ihm übergebenen Unterlagen oder dem ihm zugänglichen Intranet zu informieren, sofern sich aus diesen Quellen ergibt, wer die mit der Vertretungsmacht verbundene Funktion konkret bekleidet (BAG. Urteil vom 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - NZA 2011, 683, 685 Rz. 26 m. w. N.).

    Den Anforderungen des § 174 S. 2 BGB ist auch dann genügt, wenn dies nicht oder erst nach Erhalt des Kündigungsschreibens geschieht (BAG, Urteil vom 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - NZA 2011, 683, 685 f. Rz. 30).

    Für das erforderliche In-Kenntnis-Setzen von der Vertretungsbefugnis ist damit das Berufen der Frau U. in die Stellung als Personalleiterin allein nicht ausreichend (vgl. BAG, Urteil vom 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - NZA 2011, 683).

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 421/17
    Auch bei formbedürftigen Erklärungen sind Umstände außerhalb der Urkunde mit zu berücksichtigen, soweit sie unstreitig bzw. bewiesen sind und der daraus abgeleitete Wille in der Urkunde einen, wenn auch unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (BAG, Urteil vom 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - NZA 2007, 377, 378 Rz. 28).

    Eine Heilung oder Genehmigung nach § 177 BGB scheidet aus (BAG, Urteil vom 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - NZA 2015, 159 Rz. 12; vom 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - NZA 2011, 683, 684 Rz. 20; BAG, Urteil vom 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - NZA 2007, 377, 379 Rz. 33).

    Der § 174 BGB gilt für das Handeln des Bevollmächtigten eines öffentlichen Arbeitgebers ebenso wie für das Handeln des Bevollmächtigten eines privaten Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - NZA 2007, 377).

    Sie hat auch nicht etwa vorgetragen, den Kläger aufgefordert zu haben, sich etwa anhand des Internets oder ihm ausgehändigter Unterlagen über ihre Organisationsstruktur zu informieren (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - NZA 2007, 377, 381 Rz. 50).

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 844/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Vermutungswirkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 421/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 844/07 - Rn. 26), der die Kammer folge, sei der Arbeitgeber bei einer unter Vorbehalt angenommenen Änderungskündigung grundsätzlich nicht aufgrund des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs verpflichtet, den Arbeitnehmer vorläufig zu den bisherigen Bedingungen zu beschäftigen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 844/07 - NZA 2009, 954, 956 Rz. 26 m. w. N., so auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Juli 2017 - 11 SaGa 605/17 - BeckRS 2017, 133186 Rz. 19), der sich die Kammer anschließt, ist der Arbeitgeber bei einer unter Vorbehalt angenommenen Änderungskündigung grundsätzlich nicht auf Grund des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs verpflichtet, den Arbeitnehmer vorläufig zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beschäftigen.

    Der Arbeitnehmer gibt durch die Vorbehaltsannahme selbst zu erkennen, dass ihm zunächst die Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen zumutbar erscheint (BAG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 844/07 - NZA 2009, 954, 956 Rz. 26 m. w. N; vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Juli 2017 - 11 SaGa 605/17 - BeckRS 2017, 133186 Rz. 19).

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 421/17
    Zu würdigen sind auch alle Begleitumstände, die dem Erklärungsempfänger bekannt waren und die für die Frage erheblich sein können, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe der Erklärung hatte (BAG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 - NZA 2013, 1137, 1138 f. Rz. 14).

    Eine Kündigung ist allerdings nicht auslegungsfähig und damit nicht hinreichend bestimmt, wenn in der Erklärung mehrere Termine für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt werden und für den Erklärungsempfänger nicht erkennbar ist, welcher Termin gelten soll (vgl. BAG,Urteil vom 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 - NZA 2013, 1137, 1138 f. Rz. 14 f.).

  • BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13

    Ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 421/17
    Eine Heilung oder Genehmigung nach § 177 BGB scheidet aus (BAG, Urteil vom 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - NZA 2015, 159 Rz. 12; vom 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - NZA 2011, 683, 684 Rz. 20; BAG, Urteil vom 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - NZA 2007, 377, 379 Rz. 33).

    Der Erklärungsempfänger muss davon in Kenntnis gesetzt werden, dass der Erklärende die Stellung tatsächlich innehat (BAG, Urteil vom 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - NZA 2015, 159, 160 Rz. 20; vom 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - NZA 2011, 683, 685 Rz. 25, jeweils m. w. N.).

  • BGH, 25.10.2012 - V ZB 5/12

    Beanstandung der mangelnden Vertretungsmacht und Zurückweisung des einseitigen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 421/17
    Die Beanstandung der Vertretungsmacht führt ebenso wie die Zurückweisung zur Unwirksamkeit des einseitigen Rechtsgeschäfts, wenn eine wirksame Vertretungsmacht nicht besteht; eine nachträgliche Heilung ist dann ausgeschlossen (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - V ZB 5/12 - NJW 2013, 297, 298 Rz. 11) .

    Eine Erklärung kann gleichzeitig eine Beanstandung nach § 180 S. 2 BGB und eine Zurückweisung nach § 174 S. 1 BGB enthalten, sofern aus ihr - wie hier - eindeutig hervorgeht, dass das Bestehen der Vertretungsmacht bemängelt und zugleich das Rechtsgeschäft wegen der fehlenden Vorlage einer Vollmachtsurkunde zurückgewiesen wird (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - V ZB 5/12 - NJW 2013, 297, 298 Rz. 9; Lingemann/Steinhauser , NJW 2018, 840, 842).

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 421/17
    Unklarheiten gehen zu Lasten des Arbeitgebers (BAG Urteil vom 10. September 2009 - 2 AZR 822/07, BeckRS 2010, 66636).

    Da sich das Schriftformerfordernis des § 623 BGB bei der Änderungskündigung nicht nur auf die Kündigungserklärung, sondern auch auf das Änderungsangebot erstreckt, ist nach der Ermittlung des einschlägigen rechtsgeschäftlichen Willens weiter zu prüfen, ob dieser in der Urkunde Ausdruck gefunden hat (BAG, Urteil vom 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - BeckRS 2010, 66636 Rz. 15). .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17

    Versetzung - Änderungskündigung - Annahme unter Vorbehalt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 421/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 844/07 - NZA 2009, 954, 956 Rz. 26 m. w. N., so auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Juli 2017 - 11 SaGa 605/17 - BeckRS 2017, 133186 Rz. 19), der sich die Kammer anschließt, ist der Arbeitgeber bei einer unter Vorbehalt angenommenen Änderungskündigung grundsätzlich nicht auf Grund des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs verpflichtet, den Arbeitnehmer vorläufig zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beschäftigen.

    Der Arbeitnehmer gibt durch die Vorbehaltsannahme selbst zu erkennen, dass ihm zunächst die Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen zumutbar erscheint (BAG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 844/07 - NZA 2009, 954, 956 Rz. 26 m. w. N; vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Juli 2017 - 11 SaGa 605/17 - BeckRS 2017, 133186 Rz. 19).

  • LAG Hessen, 14.10.2015 - 2 Sa 536/15

    Übt der Insolvenzschuldner eine selbstständige Tätigkeit aus und gibt der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 421/17
    Ihre gegen dieses Urteil gerichtete Berufung (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 2 Sa 536/15) nahm die Beklagte zurück.

    Das Landesarbeitsgericht hat die Akten Arbeitsgericht Kaiserslautern, Az. 1 Ca 847/13 (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 2 Sa 123/14) sowie Arbeitsgericht Kaiserslautern, Az. 1 Ca 640/15 (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 2 Sa 536/15) beigezogen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2014 - 2 Sa 123/14

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung der Betriebsvertretung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 421/17
    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz stellte durch Urteil vom 6. Oktober 2014 (Az. 2 Sa 123/14; Vorinstanz: Arbeitsgericht Kaiserslautern Az. 1 Ca 847/13) fest, dass das Arbeitsverhältnis durch diese Kündigung nicht beendet wurde, da die Betriebsvertretung nicht ordnungsgemäß angehört worden sei.

    Das Landesarbeitsgericht hat die Akten Arbeitsgericht Kaiserslautern, Az. 1 Ca 847/13 (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 2 Sa 123/14) sowie Arbeitsgericht Kaiserslautern, Az. 1 Ca 640/15 (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 2 Sa 536/15) beigezogen.

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 269/00

    Bindungswirkung eines Urteils hinsichtlich präjudizieller Rechtsverhältnisse

  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 585/84

    Vertretungsmacht - Außerordentliche Kündigung - Genehmigung - Ausschlußfrist -

  • BAG, 21.11.2017 - 1 AZR 131/17

    Streitgegenstand - Abfindungsanspruch

  • ArbG Hamburg, 17.09.2009 - 17 Ca 179/09

    Weiterbeschäftigungsanspruch bei Änderungskündigung mit Vorbehaltsannahme

  • BSG, 05.09.2017 - B 2 U 103/17 B
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 6 Sa 215/21

    Stationierungsstreitkräfte - Änderungskündigung - Wiederholungskündigung

    Nachdem der Kläger erstinstanzlich mit der von ihm beim Arbeitsgericht Kaiserslautern angestrengten Änderungsschutzklage obsiegt hatte, hat das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten mit zwischenzeitlich rechtskräftigem Urteil vom 21. Februar 2018 - 7 Sa 421/17 - zurückgewiesen und beide Kündigungen gemäß § 180 Satz 1 BGB, § 174 BGB und wegen der Unbestimmtheit des Änderungsangebots für unwirksam erklärt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2020 - 5 Sa 402/18

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akten 2 Sa 123/14 (1 Ca 847/13), 2 Sa 536/15 (1 Ca 640/15), 2 Sa 298/16 (1 Ca 66/16) und 7 Sa 421/17 (7 Ca 273/17) wird Bezug genommen.
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