Rechtsprechung
   BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R   

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https://dejure.org/2007,826
BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R (https://dejure.org/2007,826)
BSG, Entscheidung vom 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R (https://dejure.org/2007,826)
BSG, Entscheidung vom 04. September 2007 - B 2 U 28/06 R (https://dejure.org/2007,826)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Verunglückung am Arbeitsplatz während betrieblicher Arbeit - ungeklärter Umstand - kein Nachweis - Beweislast des Unfallversicherungsträgers: Unterbrechung der Arbeitstätigkeit ...

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Arbeitsunfall; sachlicher Zusammenhang; Handlungstendenz; Verunglückung am Arbeitsplatz während betrieblicher Arbeit; ungeklärter Umstand; kein Nachweis; Beweislast des Unfallversicherungsträgers: Unterbrechung der Arbe ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wertung eines Unfalls als Arbeitsunfall bei möglichem Suizid; Gewährung von Hinterbliebenenleistungen bei einem möglichen Tod durch einen Arbeitsunfall; Prüfung des Vorliegens eines Arbeitsunfalls; Bestehen eines sachlichen Zusammenhangs zwischen der Verrichtung zur Zeit ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hinterbliebenenrente - Anspruch bei ungeklärtem Todessturz am Arbeitsplatz

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Tod durch Absturz - ungeklärte Umstände - keine Zeugen - betriebliche oder eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Selbstmord - Beweisanforderungen

  • Judicialis

    SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Verunglückung am Arbeitsplatz unter ungeklärten Umständen, Beweislast bei Selbsttötungsabsicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Hinterbliebenenrente muss trotz ungeklärten Todessturzes eines suizidgefährdeten Arbeitnehmers gewährt werden

  • sifatipp.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Hinterbliebenenrente bei Selbstmord: Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenrente bei ungeklärtem Todessturz

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenrente auch bei ungeklärtem Todessturz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 135
 
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Wird zitiert von ... (129)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R
    Die selbstgeschaffene Gefahr bekommt also erst dann Bedeutung, wenn ihr betriebsfremde Motive zugrunde liegen (Senatsurteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (Senatsurteil vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 1/06 R, RdNr 10 mwN - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R
    Aufgrund der Handlungstendenz kann beurteilt werden, ob der versicherte Arbeitnehmer mit seiner konkreten Verrichtung zur Zeit des Unfalls eine auf seinem Arbeitsvertrag beruhende, dem Unternehmen dienende und damit unter Versicherungsschutz stehende Tätigkeit ausüben wollte (vgl Senatsurteil vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R -, RdNr 14 mwN - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R
    Verunglückt ein Versicherter wie hier unter ungeklärten Umständen an seinem Arbeitsplatz, an dem er zuletzt betriebliche Arbeit verrichtet hatte, so entfällt der innere Zusammenhang zwischen der Verrichtung des Versicherten zum Zeitpunkt des Unfallereignisses und der versicherten Tätigkeit und damit der Versicherungsschutz nur dann, wenn bewiesen wird, dass er die versicherte Tätigkeit im Unfallzeitpunkt für eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit unterbrochen hat (hierzu grundlegend Senatsurteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 24/03 R = BSGE 93, 279, 282 f = SozR 4-2700 § 8 Nr. 9 RdNr 12).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R
    Anders als in der Entscheidung des Senats vom 30. April 1985 (2 RU 24/84 = BSGE 58, 76 = SozR 2200 § 548 Nr. 70) sind im vorliegenden Verfahren - mit Ausnahme der Medikation durch den behandelnden Arzt des V - keine im Zeitpunkt des Ereignisses aktuellen für eine Selbsttötungsabsicht sprechenden Umstände festgestellt.
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Dies könne jedoch nur für solche Darlehenssummen gelten, die noch im laufenden Bewilligungsabschnitt zurückzuzahlen seien (Hinweis auf SG Reutlingen Urteil vom 24.4.2007 - S 2 AS 4151/06, info also 2007, 227 = ZFSH/SGB 2007, 672).

    c) Eine Differenzierung danach, ob die durch den Darlehensvertrag vereinbarte Verpflichtung zur vollständigen Rückerstattung in denjenigen Bewilligungsabschnitt fällt, in dem die Darlehenssumme dem Hilfebedürftigen zugeflossen ist (so SG Reutlingen Urteil vom 24.4.2007, info also 2007, 227 = ZFSH/SGB 2007, 672; Hohm/Klaus in GK-SGB II, Stand Oktober 2008, § 11 SGB II RdNr 89 ff) , scheidet entgegen der Auffassung der Beklagten ebenfalls aus.

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Verunglücke ein Versicherter unter ungeklärten Umständen an seinem Arbeitsplatz, an dem er zuletzt betriebliche Arbeit verrichtet habe, entfalle der Versicherungsschutz zwar nur, wenn bewiesen werde, dass er die versicherte Tätigkeit im Unfallzeitpunkt für eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit unterbrochen habe (unter Hinweis auf BSG vom 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R - BSGE 93, 279 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 9; BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 28/06 R - veröffentlicht in Juris) .

    Es verletze §§ 7, 8 SGB VII, indem es zu Unrecht davon ausgehe, dass der vorliegende Fall von den Konstellationen abweiche, die den Entscheidungen des BSG vom 4.9.2007 (B 2 U 28/06 R) und vom 26.10.2004 (B 2 U 24/03 R) zu Grunde lagen.

    Der Senat hat in der Entscheidung vom 4.9.2007 (B 2 U 28/06 R - Juris RdNr 22) folgende Maßstäbe aufgestellt: "Die Ungewissheit darüber, aus welchen Beweggründen V (Anm: der Versicherte) ... 10 bis 20 Minuten auf der Plattform verblieben ist und was er dort getan hat, geht zu Lasten der Beklagten.

    Die Umstände des vorliegenden Falls unterscheiden sich - wie das LSG zutreffend herausgearbeitet hat - von den Konstellationen, die den Entscheidungen des BSG vom 4.9.2007 (B 2 U 28/06 R) und vom 26.10.2004 (B 2 U 24/03 R - BSGE 93, 279 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 9) zu Grunde lagen.

  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 9/19 R

    Keine Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei

    Zwar wurde bei Unfällen, die sich am Ort der versicherten Tätigkeit ereigneten und bei denen die genauen Umstände des jeweiligen Unfalls ungeklärt waren, dem beklagten Unfallversicherungsträger die Beweislast dafür auferlegt, dass die zuvor ausgeübte versicherte Tätigkeit im Unfallzeitpunkt für eine eigenwirtschaftliche Verrichtung unterbrochen worden war (vgl BSG Urteile vom 4.9.2007 - B 2 U 28/06 R - UV-Recht Aktuell 2008, 142, juris RdNr 22, und vom 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R - BSGE 93, 279 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 9, juris RdNr 20).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.10.2006 - 2 U 28/06   

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https://dejure.org/2006,11121
OLG Frankfurt, 13.10.2006 - 2 U 28/06 (https://dejure.org/2006,11121)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.10.2006 - 2 U 28/06 (https://dejure.org/2006,11121)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Oktober 2006 - 2 U 28/06 (https://dejure.org/2006,11121)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 670 BGB
    Organhaftung des Vereins: Verletzung von Fürsorgepflichten eines Vereins gegenüber einem ehrenamtlichen Vorstandsmitglied

  • Judicialis

    BGB § 254 I; ; BGB § 670

  • rechtsportal.de

    BGB § 254 Abs. 1; BGB § 670
    Fürsorgepflichten eines ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedes im Verein

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fürsorgepflichten eines ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedes in einem Verein; Auslegung der Änderung einer Widerklage als Anschlussberufung; Haftungsbeschränkung des durch eine Aufspaltung neugegründeten, die Forderung nicht übernehmenden Rechtsträgers; Falsche, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2008, 73
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82

    Freistellung eines ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieds von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2006 - 2 U 28/06
    Unter solchen Voraussetzungen ist ein solcher Anspruch ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1984, 789ff.).
  • BGH, 06.07.1977 - IV ZR 17/76

    Aufwendungen des vermeintlichen Testamentvollstreckers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2006 - 2 U 28/06
    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1977, 1726ff. und 1984, 2573) bestehe auch ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 31.10.2006 - 2 U 28/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10454
OLG Oldenburg, 31.10.2006 - 2 U 28/06 (https://dejure.org/2006,10454)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.10.2006 - 2 U 28/06 (https://dejure.org/2006,10454)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Oktober 2006 - 2 U 28/06 (https://dejure.org/2006,10454)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bauvertrag; Verjährung: Erstattung von Mängelbeseitigungskosten; verzögerte Zustellung einer Klage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bedeutung der Zustellung einer Klage für die Hemmung des Ablaufs einer Verjährungsfrist; Verjährungsfristen von Mängelgewährleistungsansprüchen; Zulässigkeit eines Verzichts auf eine Verjährungseinrede; Voraussetzungen für eine Hemmung der Verjährung; Kriterien für eine ...

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Zustellung einer Klage für die Hemmung des Ablaufs einer Verjährungsfrist; Verjährungsfristen von Mängelgewährleistungsansprüchen; Zulässigkeit eines Verzichts auf eine Verjährungseinrede; Voraussetzungen für eine Hemmung der Verjährung; Kriterien für eine ...

  • Judicialis

    ZPO § 167; ; ZPO § ... 204 Abs. 2; ; ZPO § 270 Abs. 3 a.F.; ; ZPO § 691 Abs. 2; ; ZPO § 693 Abs. 2 a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Ziff. 1; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; BGB § 193 a. F.; ; BGB § 204 Abs. 1 Ziff. 1 n. F.; ; BGB § 638 a. F.; ; BGB § 638 Abs. 2 a. F.

  • rechtsportal.de

    Verjährung eines Mangelbeseitigungsanspruches, keine Rückwirkung der Zustellung nach § 167 ZPO bei verzögerter Einzahlung des Prozesskostenvorschusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wann ist eine Klage "demnächst" zugestellt?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine Klage "demnächst" zugestellt? (IBR 2007, 1100)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 236/84

    Unterbrechung der Verjährung bei Klagezustellung "demnächst"

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.10.2006 - 2 U 28/06
    Entscheidend für die Beurteilung, ob die Klage noch demnächst zugestellt worden ist, ist nicht der zwischen Einreichung der Klage und Zustellung derselben verstrichene Zeitraum, sondern vielmehr derjenige zwischen dem letzten Tage des Laufs der Verjährungsfrist - hier dem 29.03.2005 - und demjenigen der Zustellung - hier dem 04.05.2005 (vgl. BGH NJW 1986, 1347).

    Zwar besteht eine Obliegenheit zur Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses erst, wenn eine gerichtliche Anforderung erfolgt, doch hat eine Einzahlung nach der Anforderung unverzüglich, i.d.R. etwa binnen 2 Wochen zu erfolgen (BGH NJW 1986, 1347).

  • BGH, 24.09.2003 - IV ZR 448/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und wegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.10.2006 - 2 U 28/06
    Eine geringfügige Verzögerung liegt entgegen der Auffassung der Kläger im Regelfall nur bei einer Verzögerung von bis zu zwei Wochen vor (vgl. BGH FamRZ 2004, 21; MKWenzel ZPO 2.Aufl. 2002 § 167 RZ.9; Stein-Jonas-Roth ZPO 22.Aufl.2005 § 167 Rz.11).

    Auf die hier entscheidende Bestimmung der Grenze für eine geringfügige Verzögerung der Klagzustellung i.S.d. §§ 270 Abs. 3 ZPO a.F./ 167 ZPO n.F. finden diese Erwägungen nach der Rechtsprechung des BGH keine Anwendung, wie dieser mit Beschluss vom 24.09.2003 (BGH FamRZ 2004, 21) klargestellt hat.

  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 230/01

    Zustellung demnächst bei Angabe einer unzutreffenden Postanschrift

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.10.2006 - 2 U 28/06
    Insoweit hat der BGH in Übereinstimmung mit einer Entscheidung vom 21.03.2002 (BGHZ 150, 221ff), auf welche er ausdrücklich verwiesen hat, festgestellt, dass im Hinblick auf die Regelung in § 691 Abs. 2 ZPO nur eine Verzögerung von mehr als einem Monat als nicht mehr geringfügig anzusehen sei.
  • BGH, 21.12.1989 - IX ZR 234/88

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage neben einer Leistungsklage; Verzicht auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.10.2006 - 2 U 28/06
    Diese Auslegungsregel findet, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, auch auf eine zeitliche Begrenzung, innerhalb derer auf die Erhebung einer Verjährungseinrede verzichtet wird, Anwendung (BGH MDR 1990, 540).
  • BGH, 28.11.2002 - VII ZR 270/01

    Voraussetzungen eines Teilurteils; Gefahr widersprechender Entscheidungen;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.10.2006 - 2 U 28/06
    Dies ist bereits dann nicht der Fall, wenn eine Frage zu entscheiden ist, welche sich im weiteren Verfahren über die anderen Ansprüche noch einmal stellt (BGH NJW-RR 2003, 303; NJW 2000, 3716).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 28/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13265
OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 28/06 (https://dejure.org/2007,13265)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2007 - 2 U 28/06 (https://dejure.org/2007,13265)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 2 U 28/06 (https://dejure.org/2007,13265)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Übertragbarkeit des Eigentumsrechts an genossenschaftlich genutztem Boden auf Familienangehörige eines Erben; Bestehen einer Amtspflichtverletzung infolge Missbrauchs von Vollstreckungstiteln; Zulässigkeit einer entschädigungslosen Enteignung; Vererblichkeit des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 826; ; BGB § ... 839; ; ZPO § 580; ; ZPO § 767; ; ZPO § 767 Abs. 2; ; EGBGB Art. 233 § 11; ; EGBGB Art. 233 § 11 Abs. 2; ; EGBGB Art. 233 § 11 Abs. 3; ; EGBGB Art. 233 § 12; ; BesitzwechselVO § 4; ; BesitzwechselVO § 4 Abs. 1; ; BesitzwechselVO § 4 Abs. 3; ; LPG-G § 45 Abs. 3 S. 3; ; BVerfGG § 79 Abs. 2; ; BVerfGG § 79 Abs. 2 S. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 826 § 839; ZPO § 767
    Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit bei Vollstreckung aus einem unrichtigen Urteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 299/04

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungstitels; Mehrmalige Aufforderung zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 28/06
    Die Anwendung von § 826 BGB ist auf besonders schwerwiegende, eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt, da andernfalls die Rechtskraft ausgehöhlt, die Rechtssicherheit beeinträchtigt und der Rechtsfriede in untragbarer Weise in Frage gestellt würde (BGH NJW 1987, 3256; 2005, 2991, 2994).

    Die Rechtskraft muss dabei nur dann zurücktreten, wenn es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre, dass der Gläubiger seine formale Rechtsstellung unter Missachtung der materiellen Rechtslage zu Lasten des Schuldners ausnutzt (BGH NJW 1987, 3256; 2002, 2940, 2943; 2005, 2991, 2994).

  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 28/06
    Die Anwendung von § 826 BGB ist auf besonders schwerwiegende, eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt, da andernfalls die Rechtskraft ausgehöhlt, die Rechtssicherheit beeinträchtigt und der Rechtsfriede in untragbarer Weise in Frage gestellt würde (BGH NJW 1987, 3256; 2005, 2991, 2994).

    Die Rechtskraft muss dabei nur dann zurücktreten, wenn es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre, dass der Gläubiger seine formale Rechtsstellung unter Missachtung der materiellen Rechtslage zu Lasten des Schuldners ausnutzt (BGH NJW 1987, 3256; 2002, 2940, 2943; 2005, 2991, 2994).

  • BGH, 11.07.2002 - IX ZR 326/99

    Finanziell überforderte Bürgen können im allgemeinen nicht die Vollstreckung aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 28/06
    Die Rechtskraft muss dabei nur dann zurücktreten, wenn es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre, dass der Gläubiger seine formale Rechtsstellung unter Missachtung der materiellen Rechtslage zu Lasten des Schuldners ausnutzt (BGH NJW 1987, 3256; 2002, 2940, 2943; 2005, 2991, 2994).

    Denn dadurch würde die Rechtskraft von Titeln ausgehöhlt und die Rechtssicherheit beeinträchtigt (vgl. BGH NJW 2002, 2940, 2943).

  • BGH, 03.07.1990 - XI ZR 302/89

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Titels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 28/06
    (2) Sittenwidrigkeit kann auch zu bejahen sein, wenn die Ausnutzung des zwar nicht erschlichenen, aber (auch nachträglich) als unrichtig erkannten Urteils in hohem Maße unbillig und geradezu unerträglich ist (BGHZ 26, 396; 112, 54).

    Allein der Umstand, dass der Gläubiger mehr erhält, als ihm bei zutreffender Beurteilung der Rechtslage zustünde, genügt nicht (BGHZ 112, 54).

  • BGH, 18.07.1997 - V ZR 121/96

    Auflassungsanspruch des Landes bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 28/06
    Hinzu kommt, dass er nochmals auf die von dem Bundesgesetzgeber mit Art. 233 §§ 11, 12 EGBGB gewählte Nachzeichnungslösung hinsichtlich der Zuteilungs- und Übertragungsgrundsätze der BesitzwechselVO (s. hierzu ausführlich das Grundsatzurteil vom 18.07.1997 (BGHZ 136, 283 ff.)) hingewiesen hat.

    Die Rechtsauffassung, die seitens des Landgerichts und des Oberlandesgerichts bestätigt wurde, stimmte überein mit der bis dahin ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (s. hier nur BGHZ 136, 283 ff. sowie auch dem Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 30.09.2005).

  • BGH, 16.01.2004 - V ZR 449/02

    Zuteilungsfähigkeit von nicht mehr erwerbstätigen Mitgliedern einer LPG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 28/06
    Denn dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.01.2004 (Az. V ZR 449/02) könne gerade nicht entnommen werden, dass es allgemein nur auf die Zuteilungsfähigkeit von Verwandten ankomme.

    Der Kläger beruft sich hierzu auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.01.2004 (VIZ 2004, 233 f.).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 28/06
    Aus dem von dem Kläger zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2005 (1 BvR 1905/02) ergibt sich vorliegend keine andere Wertung.
  • BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99

    Zum Eigentumserwerb an Bodenreformland

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 28/06
    Die Zulässigkeit der entschädigungslosen Enteignung ist sowohl durch das Bundesverfassungsgericht (Beschlüsse vom 06.10.2000 und 10.10.2000, Az. 1 BvR 1637/99 und 1 BvR 2062/99) als letztlich auch seitens des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Große Kammer; Urteil vom 30.09.2005) bestätigt worden.
  • BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99

    Rechtstellung der Eigentümer von Bodenreformgrundstücken

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 28/06
    Die Zulässigkeit der entschädigungslosen Enteignung ist sowohl durch das Bundesverfassungsgericht (Beschlüsse vom 06.10.2000 und 10.10.2000, Az. 1 BvR 1637/99 und 1 BvR 2062/99) als letztlich auch seitens des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Große Kammer; Urteil vom 30.09.2005) bestätigt worden.
  • BGH, 17.12.1998 - V ZR 200/97

    Eigentum an einem Grundstück aus der Bodenreform nach Tod des Begünstigten;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 28/06
    (b) Auch die Annahme der Vererblichkeit des Bodenreformeigentums (s. hierzu BGH, Urteil vom 17.12.1998, Az. V ZR 200/97, BGHZ 140, 223) hat vorliegend keine Auswirkungen.
  • BGH, 25.02.1988 - III ZR 272/85

    Klage auf Rückzahlung eines ausgekehrten Versteigerungserlöses - Zulässigkeit der

  • OLG Köln, 15.01.2003 - 5 U 244/01

    Verabreichung gesundheitsbeeinträchtigender Psychopharmaka in gemörserter Form

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