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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 16.04.2003 - 5 U 49/01 - 5   

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https://dejure.org/2003,6391
OLG Saarbrücken, 16.04.2003 - 5 U 49/01 - 5 (https://dejure.org/2003,6391)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.04.2003 - 5 U 49/01 - 5 (https://dejure.org/2003,6391)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. April 2003 - 5 U 49/01 - 5 (https://dejure.org/2003,6391)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einem Unfall; Eintreten einer versicherten Invalidität durch den Unfall; Invalidität als eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 Allgemeine ...

  • Judicialis

    AGBG § 8; ; AGBG § ... 9; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 2; ; AGBG § 10; ; AGBG § 11; ; AUB 61 § 2 Abs. 3 lit. b; ; AUB 61 § 10 Abs. 5; ; AUB 94 § 2 Abs. 4; ; AUB 94 § 7 Abs. 1; ; ZPO § 286; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherung: Ausschluss der Leistungspflicht bei psychischer Beeinträchtigung organischen Ursprungs infolge einer psychischen Reaktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.04.2003 - 5 U 49/01
    Demgegenüber sind solche Klauseln, die wie im vorliegenden Fall das Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern oder modifizieren, inhaltlich zu kontrollieren (BGHZ 142, 103, 109 f.; 141, 137, 140 f.).

    Auch stellt es eine gegen die Gebote von Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung dar, wenn die Klausel durch unzutreffende oder missverständliche Wortwahl dem Verwender die Möglichkeit eröffnet, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die Klauselgestaltung abzuwehren (ständigen Rechtsprechung vgl. BGHZ 145, 203, 220; 141, 137, 143 f., 153, 158; 108, 52, 61; 104, 82, 92 f.).

  • OLG Köln, 19.08.1999 - 20 W 35/99

    Zurückweisung Ergänzungsantrag Fristüberschreitung Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.04.2003 - 5 U 49/01
    Damit erfasst der Ausschluss solche krankhaften Veränderungen der Psyche nicht, die in Wahrheit nicht psychogen, also etwa durch Fehlverarbeitung eines Unfallgeschehens) entstehen, sondern adäquat kausal auf einer unfallbedingten organischen Schädigung, vor allem des zentralen Nervensystems, beruhen (OLG Frankfurt, OLGR 2000, 27; Knappmann, NVersZ 2002, 1,4; Grimm, a.a.O., § 2 Rdn. 108).

    Gerade bei schwerwiegenden Verletzungen des zentralen Nervensystems (beispielsweise einem schweren Schädel/Hirn/Trauma) wird es Aufgabe der forensischen Praxis sein, auch ohne Nachweis durch bildgebende Verfahren den Ursachenzusammenhang zu einer Organschädigung im Rahmen der richterlichen freien Beweiswürdigung beispielsweise mit den Mitteln der medizinischen Empirie offenzulegen (OLG Frankfurt, OLGR 2000, 27).

  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 191/96

    Anforderungen an Nachweis eines Schadens in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.04.2003 - 5 U 49/01
    b) Der Kläger hat den ihm obliegenden (zur Beweislast: BGH NJW-RR 2002, 166; BGH r + s 1998, 80), uneingeschränkt dem strengen Maß des § 286 ZPO unterliegenden Beweis dafür, dass er durch den Unfall eine organisch-körperliche Störung erlitten hat, bzw. dass er an einer psychischen Erkrankung leidet, die sich als Manifestation einer solchen organisch-körperlichen Schädigung darstellt, nicht erbracht.
  • LG Waldshut-Tiengen, 09.11.2000 - 4 O 165/00

    Leistungsausschluss bei Störungen infolge psychischer Reaktionen ist wirksam

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.04.2003 - 5 U 49/01
    Darüber hinaus ist der Ausschluss in seinem äußeren Erscheinungsbild im Vergleich zu der Vorgängerregelung der AUB 61 deutlicher herausgestellt, da er in einer Klausel formuliert wurde, die mit der drucktechnisch hervorgehobenen Überschrift "Ausschlüsse" versehen ist (ebenso OLG Düsseldorf, VersR 1998, 888; LG Waldshut-Tiengen, VersR 2002, 430, 431).
  • BGH, 17.10.2001 - IV ZR 205/00

    Beweiswürdigung hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und ihrer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.04.2003 - 5 U 49/01
    b) Der Kläger hat den ihm obliegenden (zur Beweislast: BGH NJW-RR 2002, 166; BGH r + s 1998, 80), uneingeschränkt dem strengen Maß des § 286 ZPO unterliegenden Beweis dafür, dass er durch den Unfall eine organisch-körperliche Störung erlitten hat, bzw. dass er an einer psychischen Erkrankung leidet, die sich als Manifestation einer solchen organisch-körperlichen Schädigung darstellt, nicht erbracht.
  • OLG Jena, 20.03.2002 - 4 U 240/01

    Unwirksamkeit des Deckungsausschlusses für psychische Reaktionen in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.04.2003 - 5 U 49/01
    aaa) Entgegen der Rechtsauffassung des OLG Jena (VersR 2002, 1019) stellt der Ausschluss nicht deshalb eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG dar, weil er auch solche Gesundheitsbeeinträchtigungen erfasse, in denen das Unfallereignis eine unwillkürlich und automatisch ablaufende psychische Reaktion (z. B. einen Schreck) auslöst, die ihrerseits einen physiologischen Ursachenzusammenhang in Gang gesetzt, der seinerseits eine körperliche Gesundheitsbeeinträchtigung (z. B. im Fall des OLG Jena eine Aortendistorsion) hervorruft.
  • OLG Koblenz, 22.06.2001 - 10 U 686/99

    Unfallversicherung - Unfallanzeige - Ausschlüsse - krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.04.2003 - 5 U 49/01
    Gleichwohl führt diese Einschränkung nicht zu einer intransparenten Klauselgestaltung, da sich dieses Klauselverständnis mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Wortlaut der Klausel und der Systematik der AUB 94 ergibt (im Ergebnis Grimm, a.a.O. § 2 Rdn. 108; vgl. auch OLG Koblenz VersR 2001, 1550; OLGR 2001, 467; a.A. wohl OLG Köln VersR 2000, 1489).
  • OLG Köln, 12.01.2000 - 5 U 194/98

    Invaliditätsentschädigung in der Unfallversicherung: Invaliditätsgrad bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.04.2003 - 5 U 49/01
    Gleichwohl führt diese Einschränkung nicht zu einer intransparenten Klauselgestaltung, da sich dieses Klauselverständnis mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Wortlaut der Klausel und der Systematik der AUB 94 ergibt (im Ergebnis Grimm, a.a.O. § 2 Rdn. 108; vgl. auch OLG Koblenz VersR 2001, 1550; OLGR 2001, 467; a.A. wohl OLG Köln VersR 2000, 1489).
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.04.2003 - 5 U 49/01
    Demgegenüber sind solche Klauseln, die wie im vorliegenden Fall das Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern oder modifizieren, inhaltlich zu kontrollieren (BGHZ 142, 103, 109 f.; 141, 137, 140 f.).
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.04.2003 - 5 U 49/01
    Auch stellt es eine gegen die Gebote von Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung dar, wenn die Klausel durch unzutreffende oder missverständliche Wortwahl dem Verwender die Möglichkeit eröffnet, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die Klauselgestaltung abzuwehren (ständigen Rechtsprechung vgl. BGHZ 145, 203, 220; 141, 137, 143 f., 153, 158; 108, 52, 61; 104, 82, 92 f.).
  • BGH, 19.04.1972 - IV ZR 50/71

    Ersatz von Folge(Schock)schäden in der privaten Unfallversicherung

  • BGH, 16.05.1972 - GSZ 1/72

    Kostenstreitwert bei Aufrechnung

  • OLG Düsseldorf, 27.11.1997 - 4 U 161/96

    Wirksamer Ausschluß des Versicherungsschutzes bei Insassenunfallversicherung für

  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 58/87

    Inhaltskontrolle von Garantiebestimmungen des Herstellers einer verkauften Ware

  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 205/88

    Allgemeine Reisebedingungen:Abtretungsausschluß - Anzeigepflicht

  • OLG Koblenz, 09.03.2001 - 10 U 1516/99

    Nachweis der Invalidität aufgrund psychischer Reaktionen

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Das Berufungsgericht (r+s 2003, 470) hat festgestellt, der Kläger habe zwar über die Zeugenaussage seines Sohnes nachgewiesen, daß sich der Unfall, so wie von ihm behauptet, zugetragen habe.
  • OLG Saarbrücken, 10.12.2003 - 5 U 259/03

    Erstellung eines Sachverständigengutachtens unter Hinzuziehung von Hilfskräften;

    Der Senat versteht die Klausel ebenfalls in diesem Sinne und hat sie in diesem Verständnis auch als wirksam erachtet (vgl. zu der gleich lautenden Klausel in § 2 Abs. IV AUB 94: Senat, Urteil vom 16.04.2003, 5 U 49/01 - 5 - ; zu § 2 Abs. IV AUB 95: Senat, Urteil vom 25.01.2003, 5 U 358/02-42 und zu § 2 IV AUB 88 schließlich Senat, Urteil vom 04.06.2003, 5 U 123/02-13), ohne dass diese Frage allerdings bislang höchstrichterlich geklärt wäre.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.12.2001 - 5 U 49/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11871
OLG Brandenburg, 20.12.2001 - 5 U 49/01 (https://dejure.org/2001,11871)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2001 - 5 U 49/01 (https://dejure.org/2001,11871)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 5 U 49/01 (https://dejure.org/2001,11871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundstückestauschvertrag; Tauschvertrag; Grenzpunkte eines Grundstücks; Einwilligung; Teilung

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § 511 a; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; ZPO § 263; ; ZPO § 894; ; ZPO § 523; ; ZPO § 307; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 93; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; GBO § 19; ; GBO § 28

  • rechtsportal.de

    Eintragungsbewilligung für ein Grundstücksteil erst nach grundbuchlich vollzogener Teilung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.03.1984 - V ZR 206/82

    Verurteilung zur Auflassung einer Grundstücksteilfläche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2001 - 5 U 49/01
    Denn der Veränderungsnachweis bildet die Grundlage der Grundstücksabschreibung Deshalb läuft die Bezeichnung der Teilfläche entsprechend den Festsetzungen des Vermessungsamtes im Veränderungsnachweis im Ergebnis darauf hinaus, dass noch nicht abgeschriebene Grundstücke übereinstimmend mit dem künftigen Inhalt des Grundbuchs festzulegen sind, weil das Grundbuchamt bei der Abschreibung die Angaben im Veränderungsnachweis übernimmt (Hagen/Bambring, Grundstücksrecht, 7. Aufl., S. 262; BGHZ 90, S. 323 ff. = WM 1984, S 1026 = NJW 1984, S. 1959).
  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 246/84

    Anforderungen an Bestimmtheit einer Klage auf Grundbuchberichtigung durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2001 - 5 U 49/01
    Es muss deshalb bei dem Grundsatz des § 28 GBO bleiben (BGH NJW 1986, S. 1867 (1868)).
  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 68/95

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2001 - 5 U 49/01
    Dafür ist aber Voraussetzung, dass der Berufungskläger mit der geänderten Klage zumindestens teilweise die ursprüngliche Beschwer angreift (BGH NJW-RR 1996, S. 1276; BGH NJW-RR 1996, S. 765).
  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/96

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2001 - 5 U 49/01
    Dafür ist aber Voraussetzung, dass der Berufungskläger mit der geänderten Klage zumindestens teilweise die ursprüngliche Beschwer angreift (BGH NJW-RR 1996, S. 1276; BGH NJW-RR 1996, S. 765).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.11.2001 - 5 U 49/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24755
OLG Köln, 28.11.2001 - 5 U 49/01 (https://dejure.org/2001,24755)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.11.2001 - 5 U 49/01 (https://dejure.org/2001,24755)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. November 2001 - 5 U 49/01 (https://dejure.org/2001,24755)
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