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   OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 57/00   

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OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 57/00 (https://dejure.org/2001,9747)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.04.2001 - 5 U 57/00 (https://dejure.org/2001,9747)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. April 2001 - 5 U 57/00 (https://dejure.org/2001,9747)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzanspruch wegen Beschädigung eines Gebäudes durch Arbeiten auf dem Nachbargrundstück; Schuldhafte Vornahme von Rammarbeiten; Zurechnung von Verschulden bei Planung und Bauausführung; Bauunternehmer und Architekt als Verrichtungsgehilfen des Bauherrn; Durchführung ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § ... 909; ; BGB § 906 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 278; ; BGB § 831; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; BGB § 254; ; BGB §§ 249 ff.; ; BGB § 291; ; BGB § 288; ; ZPO § 70; ; ZPO § 439 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 3; ; GKG § 12 Abs. 1; ; GKG § 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen eines Ersatzanspruchs wegen der Beschädigung eines Gebäudes durch Arbeiten auf dem Nachbargrundstück aus Delikt bzw. dem von der Rechtsprechung entwickelten nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Verfahrensgang

  • LG Cottbus - 3 O 259/99
  • OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 57/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 48/96

    Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 57/00
    Diesen kann der Bauherr sodann die Lösung der bautechnischen Aufgaben und ihre sachgerechte Durchführung überlassen (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1374 m.w.N.).

    Wegen des Nichtbestehens eines verschuldensabhängigen Anspruchs kann auch offen bleiben, ob - wie die Berufungen meinen - ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch stets die Verneinung verschuldensabhängiger Anspruchsgrundlagen voraussetzt (in der neueren Rechtsprechung einschränkend offenbar BGH, NJW-RR 1997, 1374).

    Das Bestehen eines solchen Ausgleichsanspruchs ist insbesondere bei Schäden infolge einer Grundstücksvertiefung anerkannt (BGH NJW-RR 1997, 1374; BGH NJW 1983, 872).

    Von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass eine tatsächliche Verhinderung der Geltendmachung von Abwehransprüchen dann vorliegt, wenn die Auswirkungen von Baumaßnahmen auf einem Nachbargrundstück sehr kurzfristig erfolgt sind (BGH NJW-RR 1997, 1374; BGH NJW 1983, 872, 874).

    Allerdings ist in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, anerkannt, dass bei Substanzschäden am Gebäude des geschädigten Nachbarn der Entschädigungsanspruch durchaus auf Ersatz des vollen Schadens gehen kann (BGH NJW-RR 1997, 1374, bestätigt durch BGH NJW 1999, 2897).

  • BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81

    Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 57/00
    Das Bestehen eines solchen Ausgleichsanspruchs ist insbesondere bei Schäden infolge einer Grundstücksvertiefung anerkannt (BGH NJW-RR 1997, 1374; BGH NJW 1983, 872).

    Von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass eine tatsächliche Verhinderung der Geltendmachung von Abwehransprüchen dann vorliegt, wenn die Auswirkungen von Baumaßnahmen auf einem Nachbargrundstück sehr kurzfristig erfolgt sind (BGH NJW-RR 1997, 1374; BGH NJW 1983, 872, 874).

  • BGH, 30.10.1959 - VI ZR 156/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 57/00
    Diese Norm findet im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis keine Anwendung (BGHZ 42, 374; BGH NJW 1977, 375); dies gilt namentlich bei der Vertiefung eines Nachbargrundstücks (BGH NJW 1960, 335).

    Der Bauherr müsse mit besonderer Sorgfalt darauf achten, dass bei einer Grundstücksvertiefung das Nachbargrundstück nicht in Mitleidenschaft gezogen werde (BGH NJW 1960, 335).

  • BGH, 18.09.1987 - V ZR 219/85

    Berücksichtigung von Mitverursachungsbeiträgen des Eigentümers des geschädigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 57/00
    § 254 BGB ist nach der Rechtsprechung des BGH auch im Rahmen des verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs anzuwenden (BGH WM 1988, 200, 204).
  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 57/00
    Ein solcher Anspruch ist gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Benutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen, sofern der davon betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen gemäß § 1004 Abs. 1 BGB rechtzeitig zu unterbinden (ständige Rechtsprechung - zuletzt BGH NJW 1999, 2896).
  • BGH, 25.11.1964 - V ZR 185/62

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 57/00
    Diese Norm findet im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis keine Anwendung (BGHZ 42, 374; BGH NJW 1977, 375); dies gilt namentlich bei der Vertiefung eines Nachbargrundstücks (BGH NJW 1960, 335).
  • BGH, 10.12.1976 - V ZR 235/75
    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 57/00
    Diese Norm findet im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis keine Anwendung (BGHZ 42, 374; BGH NJW 1977, 375); dies gilt namentlich bei der Vertiefung eines Nachbargrundstücks (BGH NJW 1960, 335).
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   OLG Köln, 14.02.2001 - 5 U 57/00   

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Verfahrensgang

  • LG Bonn - 9 O 401/98
  • OLG Köln, 14.02.2001 - 5 U 57/00
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