Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012

Rechtsprechung
   EuGH, 06.09.2012 - C-18/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25186
EuGH, 06.09.2012 - C-18/11 (https://dejure.org/2012,25186)
EuGH, Entscheidung vom 06.09.2012 - C-18/11 (https://dejure.org/2012,25186)
EuGH, Entscheidung vom 06. September 2012 - C-18/11 (https://dejure.org/2012,25186)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Steuerliche Entlastung - Nationale Regelung, die die Übertragung im Inland entstandener Verluste einer Betriebsstätte einer gebietsfremden Gesellschaft, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, auf eine ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Philips Electronics UK

    Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Steuerliche Entlastung - Nationale Regelung, die die Übertragung im Inland entstandener Verluste einer Betriebsstätte einer gebietsfremden Gesellschaft, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, auf eine ...

  • EU-Kommission

    Philips Electronics

    Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Steuerliche Entlastung - Nationale Regelung, die die Übertragung im Inland entstandener Verluste einer Betriebsstätte einer gebietsfremden Gesellschaft, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, auf eine ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Übertragung von Verlusten der inländischen Betriebsstätte einer gebietsfremden auf gebietsansässige Gesellschaft im Wege des Konzernabzugs ("Philips Electronic UK Ltd.")

  • Betriebs-Berater

    Übertragung im Inland entstandener Verluste einer Betriebsstätte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Steuerliche Entlastung - Nationale Regelung, die die Übertragung im Inland entstandener Verluste einer Betriebsstätte einer gebietsfremden Gesellschaft, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, auf eine ...

  • datenbank.nwb.de

    Übertragung im Inland entstandener Verluste einer Betriebsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Übertragung im Inland entstandener Verluste einer Betriebsstätte

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 12. Januar 2011 - The Commissioners for Her Majesty's Revenue & Customs/Philips Electronics UK Ltd

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber) (Vereinigtes Königreich) - Auslegung von Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Steuerabzug - Nationale Regelung, die die Übertragung im Inland entstandener Verluste ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2340
  • EuZW 2013, 238
  • NZG 2012, 1115
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-18/11
    Mit der Niederlassungsfreiheit, die Art. 43 EG den Staatsangehörigen der Union zuerkennt und die für sie die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen unter den gleichen Bedingungen wie den im Recht des Niederlassungsmitgliedstaats für dessen eigene Angehörigen festgelegten umfasst, ist gemäß Art. 48 EG für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Union haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (Urteile vom 21. September 1999, Saint-Gobain ZN, C-307/97, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 35, sowie vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, Slg. 2005, I-10837, Randnr. 30).

    In diesem Fall ist zudem erforderlich, dass sie geeignet ist, die Erreichung des fraglichen Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was hierzu erforderlich ist (Urteil Marks & Spencer, Randnr. 35).

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-18/11
    Nach ständiger Rechtsprechung ist jedes im Rahmen seiner Zuständigkeit angerufene nationale Gericht als Organ eines Mitgliedstaats verpflichtet, in Anwendung des in Art. 10 EG niedergelegten Grundsatzes der Zusammenarbeit das unmittelbar geltende Unionsrecht uneingeschränkt anzuwenden und die Rechte, die es den Einzelnen verleiht, zu schützen, indem es jede möglicherweise entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts, gleichgültig, ob sie früher oder später als die Unionsnorm ergangen ist, unangewandt lässt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, Slg. 1978, 629, Randnrn. 16 und 21, sowie vom 19. Juni 1990, Factortame u. a., C-213/89, Slg. 1990, I-2433, Randnr. 19).
  • EuGH, 15.05.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-18/11
    Inhalt dieses Ziels ist es, wie der Gerichtshof festgestellt hat, die Symmetrie zwischen dem Recht zur Besteuerung der Gewinne und der Möglichkeit, Verluste in Abzug zu bringen, zu wahren (vgl. Urteil vom 15. Mai 2008, Lidl Belgium, C-414/06, Slg. 2008, I-3601, Randnr. 33).
  • EuGH, 29.11.2011 - C-371/10

    Das Unionsrecht steht grundsätzlich der Besteuerung der nicht realisierten

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-18/11
    Was erstens die Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten angeht, ist darauf hinzuweisen, dass es sich um ein vom Gerichtshof anerkanntes legitimes Ziel handelt (vgl. u. a. Urteil vom 29. November 2011, National Grid Indus, C-371/10, Slg. 2011, I-12273, Randnr. 45).
  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-18/11
    Nach ständiger Rechtsprechung ist jedes im Rahmen seiner Zuständigkeit angerufene nationale Gericht als Organ eines Mitgliedstaats verpflichtet, in Anwendung des in Art. 10 EG niedergelegten Grundsatzes der Zusammenarbeit das unmittelbar geltende Unionsrecht uneingeschränkt anzuwenden und die Rechte, die es den Einzelnen verleiht, zu schützen, indem es jede möglicherweise entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts, gleichgültig, ob sie früher oder später als die Unionsnorm ergangen ist, unangewandt lässt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, Slg. 1978, 629, Randnrn. 16 und 21, sowie vom 19. Juni 1990, Factortame u. a., C-213/89, Slg. 1990, I-2433, Randnr. 19).
  • EuGH, 28.01.1986 - 270/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-18/11
    Da Art. 43 Abs. 1 Satz 2 EG den Wirtschaftsteilnehmern ausdrücklich die Möglichkeit lässt, die geeignete Rechtsform für die Ausübung ihrer Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat frei zu wählen, darf diese freie Wahl nicht durch diskriminierende Steuerbestimmungen eingeschränkt werden (Urteil vom 28. Januar 1986, Kommission/Frankreich, 270/83, Slg. 1986, 273, Randnr. 22).
  • EuGH, 12.12.2006 - C-446/04

    Test Claimants in the FII Group Litigation - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-18/11
    Eine solche ungleiche Behandlung ist nur dann mit den Bestimmungen des EG-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit vereinbar, wenn sie Situationen betrifft, die nicht objektiv miteinander vergleichbar sind, oder durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, Slg. 2006, I-11753, Randnr. 167).
  • EuGH, 25.02.2010 - C-337/08

    X Holding - Art. 43 EG und 48 EG - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Aus einer

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-18/11
    Die Vergleichbarkeit eines Sachverhalts mit Gemeinschaftsbezug mit einem innerstaatlichen Sachverhalt ist unter Berücksichtigung des mit den fraglichen nationalen Bestimmungen verfolgten Ziels zu prüfen (Urteil vom 25. Februar 2010, X Holding, C-337/08, Slg. 2010, I-1215, Randnr. 22).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-307/97

    Saint-Gobain ZN

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-18/11
    Mit der Niederlassungsfreiheit, die Art. 43 EG den Staatsangehörigen der Union zuerkennt und die für sie die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen unter den gleichen Bedingungen wie den im Recht des Niederlassungsmitgliedstaats für dessen eigene Angehörigen festgelegten umfasst, ist gemäß Art. 48 EG für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Union haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (Urteile vom 21. September 1999, Saint-Gobain ZN, C-307/97, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 35, sowie vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, Slg. 2005, I-10837, Randnr. 30).
  • EuGH, 23.02.2006 - C-253/03

    CLT-UFA - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Steuern auf die Gewinne von

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-18/11
    Die Freiheit, die geeignete Rechtsform für die Ausübung von Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat zu wählen, hat somit insbesondere zum Ziel, es den Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat zu ermöglichen, eine Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen, um ihre Tätigkeiten dort unter den gleichen Bedingungen auszuüben, wie sie für Tochtergesellschaften gelten (Urteil vom 23. Februar 2006, CLT-UFA, C-253/03, Slg. 2006, I-1831, Randnr. 15).
  • EuGH, 22.06.2017 - C-20/16

    Bechtel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - In

    Zur objektiven Vergleichbarkeit der in Rede stehenden Situationen ist darauf hinzuweisen, dass die Vergleichbarkeit eines grenzüberschreitenden Sachverhalts mit einem innerstaatlichen Sachverhalt unter Berücksichtigung des mit den fraglichen nationalen Bestimmungen verfolgten Ziels zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Februar 2010, X Holding, C-337/08, EU:C:2010:89, Rn. 22, vom 6. September 2012, Philips Electronics UK, C-18/11, EU:C:2012:532, Rn. 17, und vom 26. Mai 2016, Kohll und Kohll-Schlesser, C-300/15, EU:C:2016:361, Rn. 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-39/13

    SCA Group Holding - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale

    Außerdem hat der Gerichtshof im Urteil Philips Electronics bereits festgestellt, dass die Situation einer im Aufnahmemitgliedstaat bestehenden Betriebsstätte und die einer dort gegründeten Tochtergesellschaft im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Vorteilen des Verlustabzugs im Konzern objektiv miteinander vergleichbar sind(19).

    Das bloße Berufen auf das Ziel der Verhinderung einer doppelten Verlustberücksichtigung in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten hat der Gerichtshof jedoch schon einmal im Urteil Philips Electronics nicht als eigenständigen Rechtfertigungsgrund anerkannt(22).

    18 - Vgl. Urteile vom 23. Februar 2006, CLT-UFA (C-253/03, Slg. 2006, I-1831, Rn. 15), und vom 6. September 2012, Philips Electronics (C-18/11, Rn. 14).

    19 - Vgl. Urteil Philips Electronics (zitiert in Fn. 18, Rn. 19).

    21 - Siehe meine Schlussanträge vom 19. April 2012, Philips Electronics (C-18/11, Nrn. 58 ff.).

    22 - Vgl. Urteil Philips Electronics (zitiert in Fn. 18, Rn. 31 f.).

  • EuGH, 17.07.2014 - C-48/13

    Nordea Bank

    Eine solche Beschränkung ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nur statthaft, wenn sie Situationen betrifft, die nicht objektiv miteinander vergleichbar sind, oder wenn sie durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Philips Electronics UK, C-18/11, EU:C:2012:532, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.07.2018 - C-28/17

    NN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Körperschaftsteuer -

    Welche Faktoren sind bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob für gebietsansässige Gesellschaften in einer Situation wie der vorliegenden im Hinblick auf die Verlustverrechnung eine Voraussetzung gilt, bei der es sich um eine der für Zweigniederlassungen gebietsfremder Gesellschaften geltenden Voraussetzung "entsprechende Voraussetzung" im Sinne von Rn. 20 des Urteils vom 6. September 2012, Philips Electronics UK (C-18/11, EU:C:2012:532), handelt?.

    Wenn man davon ausgeht, dass die dänischen Steuerregelungen keine ungleiche Behandlung vorsehen, wie sie im Urteil vom 6. September 2012, Philips Electronics UK (C-18/11, EU:C:2012:532), in Rede stand, stellt dann ein Verrechnungsverbot wie das beschriebene - in einem Fall, in dem auch der Gewinn der Betriebsstätte der gebietsfremden Gesellschaft der Besteuerungshoheit des Aufnahmestaats unterliegt - für sich genommen eine Beschränkung des Niederlassungsrechts nach Art. 49 AEUV dar, die durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein muss?.

    Der dänischen Regierung zufolge ist diese Frage, wie sich im Umkehrschluss aus dem Urteil vom 6. September 2012, Philips Electronics UK (C-18/11, EU:C:2012:532), ergebe, zu verneinen.

    Folglich schaffe das nationale Recht zwischen gebietsansässiger Betriebsstätte und Tochtergesellschaft keine Ungleichbehandlung von der Art, die der Gerichtshof im Urteil vom 6. September 2012, Philips Electronics UK (C-18/11, EU:C:2012:532), als mit der Niederlassungsfreiheit unvereinbar erachtet habe.

  • EuGH, 07.11.2013 - C-322/11

    K - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 63 AEUV und 65 AEUV - Freier Kapitalverkehr

    Was erstens die - von allen Regierungen, die Erklärungen abgegeben haben, sowie von der Kommission angeführte - ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten angeht, ist darauf hinzuweisen, dass es sich um ein vom Gerichtshof anerkanntes legitimes Ziel handelt (vgl. u. a. Urteile vom 29. November 2011, National Grid Indus, C-371/10, Slg. 2011, I-12273, Randnr. 45, und vom 6. September 2012, Philips Electronics UK, C-18/11, Randnr. 23), aufgrund dessen es erforderlich sein kann, auf die wirtschaftlichen Tätigkeiten der in einem dieser Mitgliedstaaten ansässigen Steuerpflichtigen, sowohl was Gewinne als auch was Verluste betrifft, nur dessen Steuerrecht anzuwenden (vgl. in diesem Sinne Urteile Marks & Spencer, Randnr. 45, Oy AA, Randnr. 54, sowie Lidl Belgium, Randnr. 31).

    Dieses Ziel bezweckt, wie der Gerichtshof bereits hervorgehoben hat, u. a. die Wahrung der Symmetrie zwischen dem Recht zur Besteuerung der Gewinne und der Möglichkeit, Verluste in Abzug zu bringen (vgl. Urteile Lidl Belgium, Randnr. 33, und Philips Electronics UK, Randnr. 24), um insbesondere zu verhindern, dass der Steuerpflichtige den Mitgliedstaat, in dem er solche Gewinne oder Verluste geltend macht, frei wählt (vgl. in diesem Sinne Urteile Oy AA, Randnr. 56, und Lidl Belgium, Randnr. 34).

  • EuGH, 01.04.2014 - C-80/12

    Die Steuerregelung des Vereinigten Königreichs verstößt insoweit gegen die

    Der Gerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass sich eine Gesellschaft zu steuerlichen Zwecken auf eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit einer anderen, mit ihr verbundenen Gesellschaft berufen kann, sofern sich eine solche Beschränkung auf ihre eigene Besteuerung auswirkt (vgl. in diesem Sinne Urteil Philips Electronics UK, C-18/11, EU:C:2012:532, Rn. 39).

    Eine solche Ungleichbehandlung ist nur dann mit den Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit vereinbar, wenn sie entweder Situationen betrifft, die nicht objektiv miteinander vergleichbar sind - wobei die Vergleichbarkeit eines grenzüberschreitenden Sachverhalts mit einem innerstaatlichen Sachverhalt unter Berücksichtigung des mit den fraglichen nationalen Bestimmungen verfolgten Ziels zu prüfen ist -, oder durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Philips Electronics UK, EU:C:2012:532, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auch wenn das Ziel der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten vom Gerichtshof als legitim anerkannt worden ist (vgl. u. a. Urteil National Grid Indus, C-371/10, EU:C:2011:785, Rn. 45) - zur Wahrung der Symmetrie zwischen dem Recht zur Besteuerung der Gewinne und der Möglichkeit, Verluste in Abzug zu bringen (vgl. Urteil, Lidl Belgium, C-414/06, EU:C:2008:278, Rn. 33) -, ist nämlich festzustellen, dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens die Besteuerungsbefugnis des Aufnahmemitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet die für die Verluste der Konsortialgesellschaft ursächliche wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, durch die Möglichkeit, auf eine gebietsansässige Gesellschaft im Wege eines Abzugs Verluste einer anderen Gesellschaft zu übertragen, in keiner Weise berührt wird, wenn die andere Gesellschaft ihren steuerlichen Sitz ebenfalls in diesem Mitgliedstaat hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Philips Electronics UK, EU:C:2012:532, Rn. 25 und 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2013 - C-80/12

    Felixstowe Dock and Railway Company u.a. - Auslegung von Art. 43 EG und Art. 48

    Nach dem Urteil Philips Electronics UK(28) können Gesellschaften sich für steuerliche Zwecke auf Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit einer anderen Gesellschaft berufen, die mit ihnen in solcher Weise verbunden ist, dass diese Beschränkungen ihre eigene Besteuerung berühren.

    Was die zweite Frage angeht, genügt es, sie in ähnlicher Weise zu beantworten wie die vierte Frage im Urteil Philips Electronics UK.

    5 - Urteile vom 16. Juli 1998, ICI (C-264/96, Slg. 1998, I-4695), Marks & Spencer, und vom 6. September 2012, Philips Electronics UK (C-18/11).

    12 - Urteil Philips Electronics UK (Randnr. 23).

    24 - Urteil Philips Electronics UK (Randnrn. 12 und 13).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-48/13

    Nordea Bank - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale Ertragsteuer -

    7 - Urteile X Holding (C-337/08, EU:C:2010:89, Rn. 20), Kommission/Belgien (C-250/08, EU:C:2011:793, Rn. 51), Philips Electronics (C-18/11, EU:C:2012:532, Rn. 17) und A (C-123/11, EU:C:2013:84, Rn. 33); vgl. zum freien Kapitalverkehr Urteil K (C-322/11, EU:C:2013:716, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    8 - Urteile X Holding (C-337/08, EU:C:2010:89, Rn. 22), Philips Electronics (C-18/11, EU:C:2012:532, Rn. 17) und A (C-123/11, EU:C:2013:84, Rn. 33).

    9 - Siehe zuletzt nur meine Schlussanträge Philips Electronics (C-18/11, EU:C:2012:222, Nrn. 31 ff.) und Hervis Sport- és Divatkereskedelmi (C-385/12, EU:C:2013:531, Nrn. 56 ff.).

    25 - Urteil Philips Electronics (C-18/11, EU:C:2012:532, Rn. 24).

  • FG Münster, 20.09.2016 - 9 K 3911/13

    Unionsrechtswidrigkeit der gewerbesteuerlichen Kürzung bei Ausschüttungen von

    Inhalt dieses Ziels ist es, wie der EuGH festgestellt hat, die Symmetrie zwischen dem Recht zur Besteuerung der Gewinne und der Möglichkeit, Verluste in Abzug zu bringen, zu wahren (EuGH-Urteil vom 6.9.2012 C-18/11, Philips Electronics UK, ECLI:EU:C:2012:532, IStR 2012, 847 Rz. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-388/14

    Timac Agro Deutschland - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV - Abzug der

    9 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation (C-374/04, EU:C:2006:773, Rn. 46), Philips Electronics UK (C-18/11, EU:C:2012:532, Rn. 17), A (C-123/11, EU:C:2013:84, Rn. 33) sowie Nordea Bank Danmark (C-48/13, EU:C:2014:2087, Rn. 23).

    14 - Vgl. in diesem Sinne Urteile X Holding (C-337/08, EU:C:2010:89, Rn. 22), Philips Electronics UK (C-18/11, EU:C:2012:532, Rn. 17), A (C-123/11, EU:C:2013:84, Rn. 33) sowie Felixstowe Dock and Railway Company u. a. (C-80/12, EU:C:2014:200, Rn. 25).

    18 - Vgl. u. a. Urteile Philips Electronics UK (C-18/11, EU:C:2012:532, Rn. 19), A (C-123/11, EU:C:2013:84, Rn. 35) sowie Felixstowe Dock and Railway Company u. a. (C-80/12, EU:C:2014:200, Rn. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-68/15

    X - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Art. 4 Abs. 3 und Art. 5 der

  • BFH, 19.12.2012 - I R 73/11

    Körperschaftsteuerbelastung des Betriebsstättengewinns einer ungarischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-382/16

    Hornbach-Baumarkt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit -

  • EuGH, 14.05.2020 - C-749/18

    B u.a. () und horizontale) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 54 AEUV

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-607/17

    Memira Holding - Vorabentscheidungsersuchen - Nationale Steuergesetzgebung -

  • EuGH, 21.12.2023 - C-340/22

    Cofidis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Art. 49 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-608/17

    Holmen - Vorabentscheidungsersuchen - Nationale Steuergesetzgebung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2018 - C-650/16

    Bevola und Jens W. Trock - Vorlage zur Vorabentscheidung Körperschaftsteuer

  • FG Düsseldorf, 30.03.2022 - 7 K 905/19

    Nichtberücksichtigung eines Verlustes im Streitjahr 2010 durch Anwendung von § 14

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2018 - C-545/17

    Pawlak - Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Entwicklung

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18

    Vodafone Magyarország - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-6/16

    Eqiom und Enka - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-123/15

    Feilen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Freier Kapitalverkehr -

  • EuGH, 08.11.2012 - C-342/10

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-47/12

    Kronos International - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2023 - C-276/22

    Edil Work 2 und S.T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-323/18

    Tesco-Global Áruházak - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

  • FG Köln, 15.02.2017 - 2 K 803/15

    Anspruch einer österreichischen Kapitalgesellschaft auf Erteilung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2021 - C-545/19

    Allianzgi-Fonds Aevn - Vorabentscheidungsersuchen - Direktes Steuerrecht und

  • EuGH, 25.02.2021 - C-712/19

    Novo Banco

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-522/14

    Sparkasse Allgäu - Niederlassungsfreiheit - Regelungen eines Mitgliedstaats, die

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-322/11

    K - Art. 56 EG und 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Steuervorschriften, nach denen

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2019 - C-405/18

    AURES Holdings - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2014 - C-172/13

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-66/14

    Finanzamt Linz - Steuerrecht - Nationale Körperschaftsteuer -

  • FG Köln, 13.03.2013 - 10 K 2067/12

    Steuerminderung in Deutschland durch endgültige Verluste im EU-Ausland

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-28/17

    NN - Vorabentscheidungsverfahren - Körperschaftsteuer - Niederlassungsfreiheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-386/14

    Groupe Steria - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Art. 4 Abs. 2 der

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2017 - C-398/16

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung Körperschaftsteuer Niederlassungsfreiheit Abzug

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-340/22

    Cofidis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Art. 49 AEUV -

  • FG Köln, 17.11.2021 - 2 K 681/18

    Gesonderte Feststellung einer Einlagenrückgewähr bei Fristablauf wegen Irrtums

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-18/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4828
Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-18/11 (https://dejure.org/2012,4828)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.04.2012 - C-18/11 (https://dejure.org/2012,4828)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. April 2012 - C-18/11 (https://dejure.org/2012,4828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Philips Electronics UK

    Niederlassungsfreiheit - Nationale Steuergesetzgebung - Körperschaftsteuer - Konzernabzug - Ausschluss der Übertragung von Verlusten der ansässigen Betriebsstätte einer nicht ansässigen Gesellschaft auf eine durch ein Konsortium verbundene ansässige Gesellschaft

  • EU-Kommission

    Philips Electronics

    Niederlassungsfreiheit - Nationale Steuergesetzgebung - Körperschaftsteuer - Konzernabzug - Ausschluss der Übertragung von Verlusten der ansässigen Betriebsstätte einer nicht ansässigen Gesellschaft auf eine durch ein Konsortium verbundene ansässige Gesellschaft“

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (40)

  • EuGH, 25.02.2010 - C-337/08

    X Holding - Art. 43 EG und 48 EG - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Aus einer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-18/11
    Zwar hat der Gerichtshof im Urteil X Holding im Hinblick auf den Rechtfertigungsgrund der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis festgestellt, dass sich aus der Sicht des Herkunftsstaats einer Gesellschaft ihre Betriebsstätten in einem anderen Mitgliedstaat und ihre gebietsfremden Tochtergesellschaften nicht in einer vergleichbaren Situation befinden.

    10 - Vgl. u. a. Urteile vom 28. Januar 1986, Kommission/Frankreich (270/83, Slg. 1986, 273, Randnr. 18), vom 21. September 1999, Saint-Gobain ZN (C-307/97, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 35), vom 25. Februar 2010, X Holding (C-337/08, Slg. 2010, I-1215, Randnr. 17) und vom 26. Oktober 2010, Schmelz (C-97/09, Slg. 2010, I-10465, Randnr. 36).

    15 - Urteil X Holding (zitiert in Fn. 10, Randnrn. 20 und 22).

    21 - Vgl. ebenso Urteil X Holding (zitiert in Fn. 10, Randnr. 38).

    39 - Urteil X Holding (zitiert in Fn. 10, Randnr. 38).

    40 - Schlussanträge vom 19. November 2009, X Holding (C-337/08, Slg. 2010, I-1215, Nrn. 51 bis 62).

    42 - Vgl. Urteil X Holding (zitiert in Fn. 10, Randnr. 35) und meine Schlussanträge X Holding (zitiert in Fn. 40, Nr. 39).

  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-18/11
    Nach ständiger Rechtsprechung befinden sich zwar in der Regel Gebietsansässige und Gebietsfremde im Hinblick auf die direkten Steuern nicht in einer vergleichbaren Situation.(16) Der Gerichtshof hat jedoch bereits im Urteil Marks & Spencer festgestellt, dass in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob die Beschränkung der Anwendung einer Steuervergünstigung auf gebietsansässige Steuerpflichtige durch objektive Kriterien gestützt ist.(17) Deshalb liegt eine Beschränkung vor, wenn in Bezug auf die fragliche Steuer kein objektiver Unterschied besteht, der die unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Kategorien von Steuerpflichtigen rechtfertigen könnte.(18).

    2 - Urteil vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer (C-446/03, Slg. 2005, I-10837).

    17 - Vgl. Urteil Marks & Spencer (zitiert in Fn. 2, Randnrn. 37 und 38).

    25 - Urteil Marks & Spencer (zitiert in Fn. 2, Randnr. 51).

    31 - Vgl. u. a. Urteile Marks & Spencer (zitiert in Fn. 2, Randnr. 45), Lidl Belgium (zitiert in Fn. 6, Randnr. 31) und National Grid Indus (zitiert in Fn. 30, Randnr. 45).

    35 - Vgl. Urteile Marks & Spencer (zitiert in Fn. 2), Oy AA (zitiert in Fn. 11) und Lidl Belgium (zitiert in Fn. 6).

    38 - Urteil Marks & Spencer (zitiert in Fn. 2, Randnr. 43).

  • EuGH, 15.05.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-18/11
    Bereits in meinen Schlussanträgen zur Rechtssache Oy AA habe ich ausgeführt, dass der Kern dieser drei Elemente die Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse ist.(26) Der Gerichtshof hat im entsprechenden Urteil auch anerkannt, dass eine Rechtfertigung durch die beiden Elemente der Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Mitgliedstaaten sowie der Verhinderung der Steuerumgehung möglich ist.(27) Später hat er im Urteil Lidl Belgium auch eine Rechtfertigung allein durch die Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Mitgliedstaaten und die Gefahr der doppelten Verlustberücksichtigung gebilligt.(28).

    Denn dieser Rechtfertigungsgrund soll nur - wie es der Gerichtshof im Urteil Lidl Belgium zum Ausdruck brachte - für Symmetrie sorgen zwischen dem Recht zur Besteuerung der Gewinne und der Möglichkeit, Verluste in Abzug zu bringen.(37) Oder wie es die Regierung des Vereinigten Königreichs in der Rechtssache Marks & Spencer selbst ausdrückte: Gewinne und Verluste sind zwei Seiten derselben Medaille.(38).

    Im Urteil Lidl Belgium hat der Gerichtshof allerdings anerkannt, dass es mit der Niederlassungsfreiheit zu vereinbaren ist, wenn eine Gesellschaft die Verluste einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte nicht abziehen kann, sofern ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorsieht, dass deren Einkünfte in dem anderen Mitgliedstaat besteuert werden und dort auch Verluste für künftige Steuerzeiträume berücksichtigt werden können.

    6 - Urteil vom 15. Mai 2008, Lidl Belgium (C-414/06, Slg. 2008, I-3601, Randnr. 15).

    28 - Urteil Lidl Belgium (zitiert in Fn. 6, Randnr. 42).

    37 - Urteil Lidl Belgium (zitiert in Fn. 6, Randnr. 33).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-231/05

    Oy AA - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuerrecht - Abzugsfähigkeit von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-18/11
    11 - Vgl. u. a. Urteile Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 10, Randnr. 22), und vom 18. Juli 2007, Oy AA (C-231/05, Slg. 2007, I-6373, Randnr. 40), sowie Beschluss vom 4. Juni 2009, KBC Bank und Beleggen, Risicokapitaal, Beheer (C-439/07 und C-499/07, Slg. 2009, I-4409, Randnr. 77).

    13 - Vgl. Urteil Oy AA (zitiert in Fn. 11, Randnr. 40).

    26 - Schlussanträge vom 12. September 2006, Oy AA (C-231/05, Slg. 2007, I-6373, Nr. 48).

    27 - Urteil Oy AA (zitiert in Fn. 11, Randnr. 60).

  • EuGH, 27.11.2008 - C-418/07

    Papillon - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Körperschaftsteuern -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-18/11
    Dementsprechend hat der Gerichtshof die Verhinderung der doppelten Verlustberücksichtigung nahezu ausschließlich in Fällen geprüft, in denen ein Mitgliedstaat die Berücksichtigung von Verlusten verweigerte, die in einem anderen Mitgliedstaat entstanden waren.(35) Als es bislang einmalig um inländische Verluste ging, versagte der Gerichtshof im Urteil Papillon eine Berufung auf das Ziel der Verhinderung der doppelten Verlustberücksichtigung mit der Begründung, dass es sich um die Berücksichtigung von in ein und demselben Mitgliedstaat erzielten Verlusten handelte.(36).

    24 - Urteile vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas (C-196/04, Slg. 2006, I-7995, Randnr. 47), vom 27. November 2008, Papillon (C-418/07, Slg. 2008, I-8947, Randnr. 33), und vom 13. Oktober 2011, Waypoint Aviation (C-9/11, Slg. 2011, I-9697, Randnr. 27).

    36 - Urteil Papillon (zitiert in Fn. 24, Randnr. 39).

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-18/11
    8 - Urteile vom 14. Februar 1995, Schumacker (C-279/93, Slg. 1995, I-225, Randnr. 21), und vom 8. Dezember 2011, Banco Bilbao Vizcaya Argentaria (C-157/10, Slg. 2011, I-13023, Randnr. 28).

    16 - Urteile Schumacker (zitiert in Fn. 8, Randnr. 31) und vom 22. Dezember 2008, Truck Center (C-282/07, Slg. 2008, I-10767, Randnr. 38).

  • EuGH, 21.09.1999 - C-307/97

    Saint-Gobain ZN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-18/11
    10 - Vgl. u. a. Urteile vom 28. Januar 1986, Kommission/Frankreich (270/83, Slg. 1986, 273, Randnr. 18), vom 21. September 1999, Saint-Gobain ZN (C-307/97, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 35), vom 25. Februar 2010, X Holding (C-337/08, Slg. 2010, I-1215, Randnr. 17) und vom 26. Oktober 2010, Schmelz (C-97/09, Slg. 2010, I-10465, Randnr. 36).

    22 - Vgl. Urteil Saint-Gobain ZN (zitiert in Fn. 10, Randnr. 49).

  • EuGH, 29.11.2011 - C-371/10

    Das Unionsrecht steht grundsätzlich der Besteuerung der nicht realisierten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-18/11
    Die Ziele der Verhinderung der doppelten Verlustberücksichtigung und der Steuerflucht haben vor diesem Hintergrund keinen Selbstzweck, sondern sind nur insoweit von Bedeutung, wie sie der Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse der Mitgliedstaaten dienen.(29) Dementsprechend hat der Gerichtshof zuletzt im Urteil National Grid Indus diesen Rechtfertigungsgrund nur noch als solchen, also ohne Rückgriff auf die Gesichtspunkte der Verhinderung der doppelten Verlustberücksichtigung oder der Steuerflucht, geprüft und bejaht.(30).

    30 - Urteil vom 29. November 2011, National Grid Indus (C-371/10, Slg. 2011, I-2273, Randnrn.

  • EuGH, 29.04.1999 - C-311/97

    Royal Bank of Scotland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-18/11
    Im Urteil Royal Bank of Scotland stellte der Gerichtshof dazu fest, dass sich solche Gesellschaften in einer objektiv vergleichbaren Situation befanden, da die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer für beide Gesellschaften in gleicher Weise ermittelt wurde.

    20 - Urteil vom 29. April 1999, Royal Bank of Scotland (C-311/97, Slg. 1999, I-2651, Randnrn.

  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-18/11
    24 - Urteile vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas (C-196/04, Slg. 2006, I-7995, Randnr. 47), vom 27. November 2008, Papillon (C-418/07, Slg. 2008, I-8947, Randnr. 33), und vom 13. Oktober 2011, Waypoint Aviation (C-9/11, Slg. 2011, I-9697, Randnr. 27).
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

  • EuGH, 29.03.2007 - C-347/04

    DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN

  • EuGH, 07.05.1998 - C-350/96

    Clean Car Autoservice

  • EuGH, 23.10.2008 - C-157/07

    Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt - Niederlassungsfreiheit -

  • EuGH, 07.09.2006 - C-470/04

    N - Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG -

  • EuGH, 28.01.1986 - 270/83

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 26.10.2010 - C-97/09

    Schmelz - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 24 Abs. 3 und 28i - Richtlinie

  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

  • EuGH, 11.01.2007 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale

  • EuGH, 16.07.1998 - C-264/96

    ICI

  • EuGH, 07.07.1992 - C-370/90

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of

  • EuGH, 23.02.2006 - C-253/03

    CLT-UFA - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Steuern auf die Gewinne von

  • EuGH, 17.11.2009 - C-169/08

    DIE SARDISCHE REGIONALSTEUER AUF ZU TOURISTISCHEN ZWECKEN DURCHGEFÜHRTE LANDUNGEN

  • EuGH, 22.12.2008 - C-282/07

    Truck Center - Niederlassungsfreiheit - Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt

  • EuGH, 04.06.2009 - C-439/07

    KBC Bank - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Art. 43 EG und 56 EG -

  • EuGH, 08.09.2011 - C-177/10

    Wird für die Beförderung von Berufsbeamten im Wege einer internen Ausschreibung

  • EuGH, 08.07.2010 - C-447/08

    Die schwedische Regelung, die die Förderung von Glücksspielen verbietet, die im

  • EuGH, 16.07.2009 - C-128/08

    Damseaux - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung von Kapitalerträgen - Abkommen zur

  • EuGH, 01.12.2011 - C-253/09

    Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit -

  • EuGH, 04.12.2008 - C-330/07

    Jobra - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht -

  • EuGH, 08.12.2011 - C-157/10

    Banco Bilbao Vizcaya Argentaria - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer -

  • EuGH, 12.04.1994 - C-1/93

    Halliburton Services / Staatssecretaris van Financiën

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2006 - C-374/04

    Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation - Auslegung der Artikel 43

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-311/08

    SGI - Direkte Steuern - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr -

  • EuGH, 13.10.2011 - C-9/11

    Waypoint Aviation - Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-48/13

    Nordea Bank - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale Ertragsteuer -

    9 - Siehe zuletzt nur meine Schlussanträge Philips Electronics (C-18/11, EU:C:2012:222, Nrn. 31 ff.) und Hervis Sport- és Divatkereskedelmi (C-385/12, EU:C:2013:531, Nrn. 56 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2023 - C-276/22

    Edil Work 2 und S.T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit -

    38 Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof, wie Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Philips Electronics (C-18/11, EU:C:2012:222, Nr. 83 und die in Fn. 52 angeführte Rechtsprechung) ausgeführt hat, in Zusammenhang mit verschiedenen Grundfreiheiten mehrfach betont hat, dass auch andere Personen als die durch die Grundfreiheit unmittelbar Berechtigten hiervon profitieren können, wenn anders die Grundfreiheit ihre volle Wirkung nicht entfalten kann.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-123/11

    A - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 2009/133/EG - Nationales

    18 - Vgl. Schlussanträge vom 19. April 2012, Philips Electronics (C-18/11, beim Gerichtshof anhängig, Nrn. 50 f.).
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