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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.11.2006 - 2 Ws 173/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4582
OLG Frankfurt, 29.11.2006 - 2 Ws 173/05 (https://dejure.org/2006,4582)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.11.2006 - 2 Ws 173/05 (https://dejure.org/2006,4582)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. November 2006 - 2 Ws 173/05 (https://dejure.org/2006,4582)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 70

    StGB §§ 267 Abs. 1, 274 Abs. 1 Nr. 1, 348 Abs. 1; AktG § 130 Abs. 1; BeurkG § 13
    Vernichtung eines Hauptversammlungsprotokolls als Urkundenunterdrückung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 BeurkG, § 267 StGB, § 274 StGB, § 348 StGB
    Urkundendelikte eines Notars: Zeitpunkt der Urkundsqualität einer Niederschrift

  • Deutsches Notarinstitut

    StGB §§ 267 Abs. 1, 274 Abs. 1 Nr. 1, 348 Abs. 1; AktG § 130 Abs. 1; BeurkG § 13
    Vernichtung eines Hauptversammlungsprotokollsals Urkundenunterdrückung

  • Judicialis

    BeurkG § 13; ; StGB § 267; ; StGB § 274; ; StGB § 348

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeurkG § 13; StGB § 267; StGB § 274; StGB § 348
    Notar; Urkunde; Urkunden; Urkundsbegriff; Protokoll; Hauptversammlung; Beurkundung; Falschbeurkundung; Amtsträger; Urkundenunterdrückung; Urkundenvernichtung; Vernichtung; Unterdrückung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Urkundsqualität einer Niederschrift über den Verlauf einer Hauptversammlung; Abschluss der Beurkundung rechtsgeschäftlicher Erklärungen; Verhinderung der Beweisführungsmöglichkeit von Aktionären im Hinblick auf die in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse; ...

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 30 (Entscheidungsbesprechung)

    § 44a BeurkG; § 130 AktG; § 348 StGB
    Zur Zulässigkeit der Änderung von Hauptversammlungsniederschriften (Notar Dr. Stefan Görk, München)

Verfahrensgang

  • StA Frankfurt/Main - 3640 Js 217781/05
  • OLG Frankfurt, 29.11.2006 - 2 Ws 173/05

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1221
  • NStZ 2007, 407
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2006 - 2 Ws 173/05
    Falsch beurkundet im Sinne des § 348 StGB sind diejenigen rechtlich erheblichen Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, auf die sich der öffentliche Glaube der Urkunde, das heißt die volle Beweiswirkung für und gegen jedermann erstreckt (vgl. BGHSt 22, 201 (203)).
  • BGH, 16.02.2009 - II ZR 185/07

    Kirch/Deutsche Bank

    Das gilt nicht nur nach Ansicht der Privatgutachter der Beklagten, sondern nach nahezu einhelliger Auffassung zumindest so lange, bis der Notar Ausfertigungen oder Abschriften der von ihm autorisierten Endfassung erteilt (vgl. Bohrer, NJW 2007, 2019 f.; Görk, MittBayNot 2007, 382; Heidel/ Terbrack/Lohr, AktG 2. Aufl. § 130 Rdn. 16; Kanzleiter, DNotZ 2007, 804; Krieger, Festschrift Priester S. 400; Maass, ZNotP 2005, 50, 52; 377, 379; Priester, DNotZ 2006, 403, 417 f.; K. Schmidt/Lutter/Ziemons aaO § 130 Rdn. 41; Spindler/Stilz/Wicke aaO § 130 Rdn. 125).

    eingeleiteten Klageerzwingungsverfahren wegen Verstoßes gegen §§ 267, 274, 348 StGB das Oberlandesgericht Frankfurt (NJW 2007, 1221) mit der Begründung angeschlossen, dass die Beurkundung rechtsgeschäftlicher Erklärungen mit dem in § 13 BeurkG vorgeschriebenen Vorlesen, Genehmigen und Unterschreiben abgeschlossen sei und die Unterzeichnung durch den Notar auch bei sonstigen Beurkundungen i.S. von §§ 36 ff. BeurkG den Schlusspunkt setze (a.A. LG Frankfurt am Main ZIP 2007, 2358).

  • OLG Hamm, 22.09.2020 - 5 RVs 63/20

    Diebstahl von Ausweispapieren, Urkundenunterdrückung

    Die in den Fällen des § 274 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB erforderliche Nachteilszufügungsabsicht beinhaltet nach der Rechtsprechung und h.M. das Bewusstsein des Täters, dass der Nachteil die notwendige Konsequenz seines Handelns darstellt (BGH, Urteil vom 25. November 2009 - 2 StR 430/09 = BGH BeckRS 2010, 01699 = NStZ 2010, 332; BGH, Urteil vom 08. Oktober 1953 - 4 StR 395/53 = BGH NJW 1953, 1924; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 29. November 2006 - 2 Ws 173/05 = OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2007, 03061 = NJW 2007, 1221, 1222 = NStZ 2007, 407; OLG Celle, Urteil vom 09. September 1965 - 1 Ss 230/65 = OLG Celle NJW 1966, 557, 558; BayObLG, Urteil vom 24. April 1968 - RReg.
  • LG Frankfurt/Main, 29.11.2007 - 31 Qs 27/07

    Urkundenunterdrückung: Vernichtung der vorläufigen notariellen Niederschrift

    Auf den Klageerzwingungsantrag des Nebenklägers vom 10.12.2005 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 29.11.2006 - 2 Ws 173/05 - die Erhebung der öffentlichen Klage angeordnet.

    42 Die Kammer schließt sich der wohl mittlerweile als herrschend zu bezeichnenden Auffassung an, nach der ein Hauptversammlungsprotokoll gem. § 130 AktG nicht bereits mit der Unterzeichnung durch den Notar im Sinne von § 44 a Abs. 2 S. 1 Beurkundungsgesetz abgeschlossen ist (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2005, 3/9 O 98/03, Maas, ZNotP 2005, 377, 379; derselbe ZNotP 2050, 52 ff.; Wolfsteiner ZNotP 376 f.; Bohrer, NJW 2007, 2019, 2020 f.; Görk, MittBayNot 2007, 382 ff.; Poppe, Urkundsdelikte durch Notare, Tagungsband der 5. Jahresarbeitstagung des Notariats, des deutschen Anwaltsinstitutes - Fachinstitut für Notare -, 309, 320 ff.).

  • OLG Hamburg, 17.05.2010 - 2 Ws 160/09

    Falschbeurkundung des Notars: Einschränkungslosigkeit der Vollmacht im

    Erforderlich sei vielmehr noch ein Begebungsakt, d.h. die Weisung an die Kanzlei des Notars, die beglaubigten Abschriften zu erteilen (BGH NJW 1952, 1064; ebenso OLG Zweibrücken, NStZ 2000, 201; ähnlich Cramer/Sternberg-Lieben, a.a.O., § 348 Rn. 10: Der Entwurf werde zur Urkunde erst dann, wenn der Amtsträger ihm dadurch die Eigenschaft eines Beweismittels verleihe, dass er Verbreitungsabsicht erkennen lasse, indem er ihn aus seiner Verfügungsgewalt in den Rechtsverkehr gelangen lasse; daran fehle es, solange nur auf irgendeine Weise sichergestellt sei, dass der Entwurf erst nach Eintritt der noch fehlenden Voraussetzung in den Rechtsverkehr gelange; anderer Ansicht: Unterzeichnung der Niederschrift durch den Notar genüge - für eine andere Fallgestaltung - OLG Frankfurt/Main, NJW 2007, 1221, 1222; dagegen ausdrücklich BGH, 2. Zivilsenat, NJW 2009, 2207 ff. m.w.N.).
  • OLG Köln, 07.07.2010 - 2 Wx 93/10

    Berichtigung eines Hauptversammlungsbeschlusses durch den beurkundenden Notar

    Dabei kann es der Senat dahingestellt lassen, ob und bis zu welchem Zeitpunkt die über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft notariell aufgenommene Niederschrift einer nachträglich einer Berichtigung durch den beurkundenden Notar zugänglich ist (vgl. hierzu Hüfer, AktG, 9. Auflage 2010, § 130 Rn. 11a; Krieger, NZG 2003, 366; Grumann/Gillmann, NZG 2004, 839; Maaß, ZNotP 2005, 50; Eylmann, ZNotP 2005, 300; Wolfsteiner, ZNotP 2005, 376; Eylmann, ZNotP 2005, 458; Görk, MittBayNot 2007, 382; zur strafrechtlichen Konsequenz einer nachträglichen Änderung einer notariellen Hauptversammlungsniederschrift siehe auch OLG Frankfurt, MittBayNot 2007, 422).
  • OLG Hamburg, 22.04.2015 - 1 Ws 47/15

    Örtliche Zuständigkeit im Strafverfahren: Prüfungsumfang des angerufenen Gerichts

    Die Beurkundung ist daher dann abgeschlossen und der Straftatbestand dann vollendet, wenn das in § 13 BeurkG vorgeschriebene Prozedere - Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben - stattgefunden hat (ebenso, weitergehend aber auch für Beurkundungen von Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft, OLG Frankfurt, Beschl. vom 29. November 2006 - 2 Ws 173/05; dagegen BGHZ a.a.O.).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4300
BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06 (https://dejure.org/2006,4300)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2006 - 2 StR 184/06 (https://dejure.org/2006,4300)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - 2 StR 184/06 (https://dejure.org/2006,4300)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze für die Auslegung des Begriffes "Handeltreiben" im Sinne von § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG); Vorliegen eines "Handeltreibens" im Sinne des § 29 BtMG bereits im Falle einer lediglich beabsichtigten Herstellung von Betäubungsmitteln

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG §§ 29 ff.; ; BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; StGB § 30 Abs. 2; ; StGB § 31 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Handeltreiben durch Verkaufsverhandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1221 (Ls.)
  • NStZ 2007, 100
  • StV 2006, 639
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.12.1999 - 3 StR 479/99

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06
    So liegt ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bereits dann vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH NStZ 2000, 207, 208; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 19, 61; Körner, BtMG § 29 Rdn. 242, 319 f., 327; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 157, 159, 304).

    Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob es zu Umsatzgeschäften tatsächlich gekommen ist (BGHSt 29, 239, 240; 30, 359, 361), ob der Täter über das angebotene Rauschgift verfügen konnte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 31) oder ob er eine gesicherte Lieferantenzusage hatte (BGH NStZ 2000, 207, 208 m. w. N.).

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06
    Der Begriff des Handeltreibens im Sinne von §§ 29 ff. BtMG ist allerdings, wie in der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs in Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung ausgeführt worden ist (NJW 2005, 3790 f.), weit auszulegen.
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06
    Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob es zu Umsatzgeschäften tatsächlich gekommen ist (BGHSt 29, 239, 240; 30, 359, 361), ob der Täter über das angebotene Rauschgift verfügen konnte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 31) oder ob er eine gesicherte Lieferantenzusage hatte (BGH NStZ 2000, 207, 208 m. w. N.).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06
    Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob es zu Umsatzgeschäften tatsächlich gekommen ist (BGHSt 29, 239, 240; 30, 359, 361), ob der Täter über das angebotene Rauschgift verfügen konnte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 31) oder ob er eine gesicherte Lieferantenzusage hatte (BGH NStZ 2000, 207, 208 m. w. N.).
  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 232/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Versuch; Vollendung;

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06
    So liegt ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bereits dann vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH NStZ 2000, 207, 208; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 19, 61; Körner, BtMG § 29 Rdn. 242, 319 f., 327; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 157, 159, 304).
  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 267/91

    Handeltreiben - Vollendung des Handeltreibens - Lieferung - Vereinbarung der

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06
    Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob es zu Umsatzgeschäften tatsächlich gekommen ist (BGHSt 29, 239, 240; 30, 359, 361), ob der Täter über das angebotene Rauschgift verfügen konnte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 31) oder ob er eine gesicherte Lieferantenzusage hatte (BGH NStZ 2000, 207, 208 m. w. N.).
  • BGH, 25.10.1989 - 3 StR 313/89

    Anforderungen an den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06
    So liegt ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bereits dann vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH NStZ 2000, 207, 208; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 19, 61; Körner, BtMG § 29 Rdn. 242, 319 f., 327; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 157, 159, 304).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 302/15

    Anforderungen an das Handeltreiben im Betäubungsmittelstrafrecht (jede

    Ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt damit bereits vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 1999 - 3 StR 479/99, NStZ 2000, 207, 208; vom 7. Juli 2006 - 2 StR 184/06, NStZ 2007, 100, 101; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 81; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 374 ff.).
  • BGH, 14.12.2022 - 1 StR 371/22

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens)

    Schon das Führen ernsthafter Verkaufsverhandlungen reicht sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer grundsätzlich zur Annahme eines vollendeten Handeltreibens aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2020 - 1 StR 110/20 Rn. 9 und vom 7. Juli 2006 - 2 StR 184/06 Rn. 5).
  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Deliktstypus; Vollendung);

    Denn Handeltreiben ist kein Erfolgsdelikt; die Tat ist deshalb auch dann rechtlich vollendet, wenn der erstrebte Umsatz von Betäubungsmitteln nicht erreicht wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1906/99; BGH, Beschluss vom 6. November 1991 - 3 StR 406/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 30), gleich aus welchem Grund (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 StR 184/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 70).
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit; Gewinnstreben);

    "Unter Handeltreiben ist jedes eigennützige Bemühen zu verstehen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 70).
  • OLG Köln, 29.05.2009 - 82 Ss 32/09
    Denn Voraussetzung ist insoweit nicht, dass es tatsächlich zu einem Umsatzgeschäft gekommen ist (vgl. BGH NStZ 2007, 100 [BGH 07.07.2006 - 2 StR 184/06] ; SenE v. 15.06.2001 - Ss 206/01 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3730
BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06 (1) (https://dejure.org/2006,3730)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2006 - 2 StR 162/06 (1) (https://dejure.org/2006,3730)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06 (1) (https://dejure.org/2006,3730)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 29a BtMG; § 25 StGB; § 27 StGB; § 28 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Bandenmitgliedschaft (besonderes persönliches Merkmal; Teilnahme)

  • HRR Strafrecht

    § 28 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 30 BtMG; § 354 Abs. 1a StPO; § 52 StGB
    Bandenmitgliedschaft (besonderes persönliches Merkmal; Teilnahme); angemessene Rechtsfolge; Tateinheit

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bandenmitgliedschaft als besonderes persönliches Merkmal; Korrektur eines Schuldspruchs durch das Revisionsgericht; Tateinheit zwischen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit der Einfuhr einer nicht geringen Menge eines ...

  • Wolters Kluwer

    Angemessenheit von Einzelstrafen und der Gesamtfreiheitsstrafe; Verdrängung des täterschaftlichen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch die Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 1; ; StGB § 27; ; StGB § 28 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; ; BtMG § 30 a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 30 § 30a
    Konkurrenzen bei BtM-Straftaten insbesondere in einer Bande

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1221 (Ls.)
  • NStZ 2007, 101
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06
    Tatbeteiligte, die nicht selbst Bandenmitglieder sind, können aber nur wegen der Beteiligung am Grunddelikt bestraft werden, da die Bandenmitgliedschaft ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB ist (vgl. BGHSt 46, 120, 128; 47, 214, 216; Senatsbeschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 609/05).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 339/99

    Bandendiebstahl des tatortsabwesenden Mittäters I

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06
    Tatbeteiligte, die nicht selbst Bandenmitglieder sind, können aber nur wegen der Beteiligung am Grunddelikt bestraft werden, da die Bandenmitgliedschaft ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB ist (vgl. BGHSt 46, 120, 128; 47, 214, 216; Senatsbeschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 609/05).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06
    Zwar verbindet das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte - wie Erwerb, Einfuhr, Veräußerung - grundsätzlich zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (vgl. BGHSt 30, 28).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06
    Die Einfuhr einer nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels ist jedoch mit höherer Strafe bedroht, so dass tateinheitlich unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (als Täter oder Gehilfe) vorliegen kann (BGHSt 31, 163, 165 f.; 40, 73, 74).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06
    Die Einfuhr einer nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels ist jedoch mit höherer Strafe bedroht, so dass tateinheitlich unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (als Täter oder Gehilfe) vorliegen kann (BGHSt 31, 163, 165 f.; 40, 73, 74).
  • BGH, 08.03.2006 - 2 StR 609/05

    Beihilfe zum Bandendelikt (strafschärfendes besonderes persönliches Merkmal)

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06
    Tatbeteiligte, die nicht selbst Bandenmitglieder sind, können aber nur wegen der Beteiligung am Grunddelikt bestraft werden, da die Bandenmitgliedschaft ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB ist (vgl. BGHSt 46, 120, 128; 47, 214, 216; Senatsbeschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 609/05).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 302/13

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide

    wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen, jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, hält revisionsgerichtlicher Überprüfung stand (vgl. zur konkurrenzrechtlichen Beurteilung BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, NStZ 2007, 338 und vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101; BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2006 - 2 StR 150/06, NStZ-RR 2006, 277 und vom 5. März 2013 - 1 StR 35/13, NStZ 2013, 662).
  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07

    Verurteilungen gegen Mitglieder der "XY-Bande" überwiegend rechtskräftig

    Damit kann ein Gehilfe, der nicht selbst Bandenmitglied ist, nur wegen Beteiligung am Grunddelikt, nicht aber aus der Qualifikation der bandenmäßigen Begehung bestraft werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. März 2006 - 2 StR 609/05 - und vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06; BGH NStZ-RR 2007, 279, 280).
  • BGH, 05.03.2013 - 1 StR 35/13

    Bewaffnete unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Dies führt zur Annahme von Tateinheit zwischen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Täter oder Gehilfe (BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, NStZ 2007, 338; vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101; Beschluss vom 2. Juni 2006 - 2 StR 150/06, NStZ-RR 2006, 277).
  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 647/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Offenlassen der

    Denn der täterschaftlichen bandenmäßigen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln kommt neben einer Beihilfe zum Bandenhandel ein eigener Unrechtsgehalt zu, so dass Tateinheit möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101, 102; Beschlüsse vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03, NStZ-RR 2003, 186 mwN).
  • BGH, 20.02.2013 - 3 StR 24/13

    Rechtsfehlerhafte Annahme einer Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit

    Die Bandenmitgliedschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 2 StGB, das in der Person eines jeden Teilnehmers an der Bandenstraftat gegeben sein muss (BGH, Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 339/99, BGHSt 46, 120, 128 für die Mitgliedschaft an einer Diebesbande; Urteil vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101; sowie Beschluss vom selben Tag in derselben Sache, juris Rn. 2).
  • BGH, 06.11.2007 - 5 StR 449/07

    Bandenmitgliedschaft beim Betäubungsmittelhandel als besonderes strafschärfendes

    Es hat jedoch bei seiner Subsumtion übersehen, dass die bei der Angeklagten fehlende Bandenzugehörigkeit ein strafschärfendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 3. April 1992 - 4 StR 131/92, StV 1992, 379 (L); Weber, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 75; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 28 Rdn. 9; vgl. auch BGHSt (GS) 12, 220, 226; BGHSt 46, 120, 128), was wegen der beim Teilnehmer in einem solchen Fall vorzunehmenden Tatbestandsverschiebung (vgl. BGHSt 6, 308, 310; BGH, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06 - und Beschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 609/05; BGH NStZ-RR 2007, 279, 280) hier eine Anwendung des § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG zum Nachteil der Angeklagten ausschließt.
  • BGH, 05.08.2008 - 3 StR 304/08

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; unerlaubte

    Die hiergegen gerichtete, auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten führt zum Wegfall der Verurteilung wegen tateinheitlichen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; denn der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt gegenüber der unerlaubten Einfuhr dieser Betäubungsmittel zurück (BGH NStZ 2007, 101; NStZ-RR 2004, 88; 2000, 332).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2006 - 5 StR 453/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5762
BGH, 09.11.2006 - 5 StR 453/06 (https://dejure.org/2006,5762)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2006 - 5 StR 453/06 (https://dejure.org/2006,5762)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2006 - 5 StR 453/06 (https://dejure.org/2006,5762)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1221 (Ls.)
  • NStZ 2007, 150
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.10.2010 - 4 StR 277/10

    Verfall von Wertersatz (Erlangtes; für die Tatdurchführung erlangtes);

    Der festgestellte Sachverhalt ist mit der Geldübergabe an einen Drogenkurier zur Finanzierung der Kurierfahrt und der damit verbundenen Aufenthalte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 453/06; a. A. zu Reisespesen aber: BGH, Beschluss vom 20. Februar 1993 - 1 StR 808/92, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 4; Beschluss vom 23. Juli 2002 - 3 StR 240/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 3) nicht vergleichbar.
  • BGH, 26.07.2022 - 3 StR 193/22

    Amphetamin als Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit; Einziehung

    Das zur neuen Verhandlung und Entscheidung berufene Tatgericht wird gegebenenfalls zu prüfen haben, ob es sich bei der Auslagenerstattung in Höhe von 500 EUR um Spesengeld handelte, das kein für die Tat erlangter Tatertrag im Sinne des § 73 Abs. 1 Alternative 2 StGB (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 9. November 2006 - 5 StR 453/06, NStZ 2007, 150; vom 12. Juli 2011 - 4 StR 278/11, juris Rn. 3), sondern Tatmittel im Sinne des § 74 Abs. 1 Alternative 2 StGB war (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2021 - 3 StR 131/21, juris Rn. 16 mwN; Beschlüsse vom 5. Juli 2012 - 3 StR 210/12, NStZ-RR 2012, 313, 314; Beschluss vom 23. Juli 2002 - 3 StR 240/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 3; s. auch BGH, Beschluss vom 23. Februar 2022 - 2 StR 444/21, juris Rn. 21 f.; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 33 Rn. 62 f.; MüKoStGB/Nobis, 4. Aufl., § 3 BtMG Rn. 27).
  • BGH, 18.11.2021 - 3 StR 131/21

    Besitz im Sinne des Betäubungsmittelrechts; Einziehung von Wertersatz für im

    In diesem Fall sind etwaige Aufwendungen, die der Täter oder Teilnehmer hatte, um seine Tat begehen beziehungsweise seinen Tatbeitrag erbringen zu können, gemäß § 73d Abs. 1 Satz 2 StGB von dem Wert des Erlangten nicht in Abzug zu bringen (Bruttoprinzip; vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2012 - 3 StR 210/12, NStZ-RR 2012, 313, 314; vom 9. November 2006 - 5 StR 453/06, NStZ 2007, 150).
  • LG Kleve, 30.05.2012 - 120 KLs 11/12

    Einziehung eines Grundstücks; Haus als Tatwerkzeug; Marihuana-Plantage;

    Ist - wie hier - davon auszugehen, dass die jeweils erlangten Geldscheine sich nicht mehr in dem Besitz des Angeklagten befinden, so dass die Anordnung des Verfalls aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, kommt gem. § 73a Satz 1 StGB die Anordnung des Verfalls eines Geldbetrages in Betracht, der dem Wert des Erlangten entspricht (BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - 4 StR 386/08; BGH, Beschluss vom 9.11.2006 - 5 StR 453/06).
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