Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.03.2015

Rechtsprechung
   BGH, 15.09.2015 - 5 StR 363/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26471
BGH, 15.09.2015 - 5 StR 363/15 (https://dejure.org/2015,26471)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2015 - 5 StR 363/15 (https://dejure.org/2015,26471)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2015 - 5 StR 363/15 (https://dejure.org/2015,26471)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 323c StGB
    Unterlassene Hilfeleistung: Prüfung der Erforderlichkeit und Möglichkeit der Hilfeleistung im Falle der Nichtfeststellbarkeit des Todeszeitpunkts des Verunglückten

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 323c StGB, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Berücksichtigung des Tatbestandsmerkmals der Erforderlichkeit der Hilfeleistung im Sinne des § 323c StGB; Merkmal der Möglichkeit der Hilfeleistung

  • rewis.io

    Unterlassene Hilfeleistung: Prüfung der Erforderlichkeit und Möglichkeit der Hilfeleistung im Falle der Nichtfeststellbarkeit des Todeszeitpunkts des Verunglückten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 323c; StPO § 349 Abs. 4
    Gerichtliche Berücksichtigung des Tatbestandsmerkmals der Erforderlichkeit der Hilfeleistung im Sinne des § 323c StGB; Merkmal der Möglichkeit der Hilfeleistung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 153
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84

    Teilnahme am Suizid

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - 5 StR 363/15
    Nach ständiger Rechtsprechung muss einem Verunglückten selbst dann die dem Täter mögliche Hilfe geleistet werden, wenn sie schließlich vergeblich bleibt und sich die befürchtete Folge des Unglücks aus der Rückschau als von Anfang an als unabwendbar erweist; jedoch besteht keine Hilfspflicht mehr, sobald der Tod des Verunglückten eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84, BGHSt 32, 367, 381 mwN; siehe auch Urteil vom 24. Februar 1960 - 2 StR 579/59).
  • BGH, 12.01.1993 - 1 StR 792/92

    Unterlassene Hilfeleistung - Art der Hilfeleistung - Schrecksekunde

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - 5 StR 363/15
    Im Blick darauf wäre dem von der Tat "überrumpelten' Angeklagten über die ihm zuzubilligende "Schrecksekunde' hinaus (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1993 - 1 StR 792/92, BGHR StGB § 323c Unglücksfall 3) nur eine äußerst knappe und wegen seiner hochgradigen Alkoholisierung sowie der hinzukommenden körperlichen Beeinträchtigung ("offenes Bein') ersichtlich nicht ausreichende Zeitspanne verblieben, der ihm durch die Schwurgerichtskammer angesonnenen Hilfspflicht nachzukommen.
  • BGH, 24.02.1960 - 2 StR 579/59

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung des sachlichen Rechts -

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - 5 StR 363/15
    Nach ständiger Rechtsprechung muss einem Verunglückten selbst dann die dem Täter mögliche Hilfe geleistet werden, wenn sie schließlich vergeblich bleibt und sich die befürchtete Folge des Unglücks aus der Rückschau als von Anfang an als unabwendbar erweist; jedoch besteht keine Hilfspflicht mehr, sobald der Tod des Verunglückten eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84, BGHSt 32, 367, 381 mwN; siehe auch Urteil vom 24. Februar 1960 - 2 StR 579/59).
  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 373/19

    Unterlassene Hilfeleistung (Vorliegen eines Unglücksfalls oder einer gemeinen

    Der Hilfspflichtige muss einem Verunglückten selbst dann die mögliche Hilfe leisten, wenn sie schließlich vergeblich bleibt und sich die befürchtete Folge aus der Rückschau von Anfang an als unabwendbar erweist; jedoch besteht keine Hilfspflicht mehr, sobald der Tod des Verunglückten eingetreten ist (BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84, BGHSt 32, 367, 381 mwN; Beschluss vom 15. September 2015 - 5 StR 363/15).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9315
BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14 (https://dejure.org/2015,9315)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2015 - 2 StR 379/14 (https://dejure.org/2015,9315)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2015 - 2 StR 379/14 (https://dejure.org/2015,9315)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 40 Abs. 1 StGB; Art. 12 Abs. 1 EGStGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 22 Abs. 1 StGB; § 23 StGB
    Verhängung einer Geldstrafe bei Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes (Fehlen eines besonderen Mindestmaßes nur wegen der Strafmilderung; tatrichterliches Ermessen); Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit; außertatbestandliches Handlungsziel)

  • lexetius.com

    EGStGB Art. 12 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 StGBEG, § 27 Abs 2 S 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Alt 1 StGB
    Strafzumessung bei Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung: Verhängung von Geldstrafe bei Absenkung der Untergrenze des Strafrahmens durch Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes

  • IWW

    §§ 223, ... 224 Abs. 1 Nr. 3, 4 StGB, § 24 Abs. 1 GVG, § 24 Abs. 2 GVG, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GVG, § 24 Abs. 2 StGB, § 224 Abs. 1 StGB, §§ 27 Abs. 2 Satz 2, 49 Abs. 1 StGB, Art. 12 Abs. 1 EGStGB, § 47 Abs. 2 StGB, § 38 Abs. 2 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 40 Abs. 1 StGB, § 47 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 224 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wahlweise Androhung von Geldstrafe neben der Androhung einer Freiheitsstrafe ohne besonderes Mindestmaß

  • rewis.io

    Strafzumessung bei Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung: Verhängung von Geldstrafe bei Absenkung der Untergrenze des Strafrahmens durch Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    EGStGB Art. 12 Abs. 1
    Geldstrafe statt Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    Wahlweise Androhung von Geldstrafe neben der Androhung einer Freiheitsstrafe ohne besonderes Mindestmaß

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Strafzumessung bei vertypter Strafmilderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vertypte Strafmilderungsgrund - und die Geldstrafe

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verhängung einer Geldstrafe durch Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes

  • schadenfixblog.de (Auszüge)

    Strafrecht: Strafzumessung bei vertypter Strafmilderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 60, 215
  • NJW 2015, 1769
  • NStZ 2015, 398
  • NStZ 2016, 153
  • NStZ-RR 2017, 197
  • StV 2015, 561
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
    Der Raubversuch war unbeendet (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.).

    Auf außertatbestandliche Beweggründe kommt es nicht an (BGH aaO, BGHSt 39, 221, 230).

  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
    Entscheidend ist auch nicht, wie der Beweggrund für den Rücktritt sittlich zu bewerten ist, sondern nur, ob es sich für den Täter um ein zwingendes Hindernis für einen freien Willensentschluss gehandelt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, 186).
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
    Dafür genügt eine Vorstellung von der Haupttat, die im Vorstellungsbild des Gehilfen nur in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 1996 - 1 StR 14/96, BGHSt 42, 135, 137 f.).
  • BGH, 10.05.1994 - 1 StR 19/94

    Rücktritt vom Versuch - Tatvollendung - Freiwilligkeit des Rücktritts

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
    Nur wenn die Täter durch einen unvorhergesehenen Umstand psychisch daran gehindert gewesen wären weiter zu handeln, hätte keine Freiwilligkeit vorgelegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, NStZ 1994, 428, 429).
  • LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17

    Verurteilung wegen sexuellen Übergriffs nach dem reformierten Sexualstrafrecht

    b) Demgemäß ist der Anwendungsbereich der (möglichen) Strafrahmenerweiterung des § 47 Abs. 2, Abs. 1 StGB (anstatt § 12 Abs. 1 EGStGB) eröffnet, da der auf die Tat anzuwendende konkrete Strafrahmen des § 177 Abs. 9 Hs. 1 StGB ein erhöhtes Mindestmaß der Freiheitsstrafe androht (siehe dazu BGH NJW 2015, 1769, 1770; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2017, § 47 Rn. 12; Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 47 Rn. 9).
  • BGH, 09.06.2016 - 2 StR 70/16

    Besonders schwerer Fall der Nötigung (Entkräftung des Regelbeispiels);

    Soweit die Strafkammer von einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Monat ausgegangen ist und die Möglichkeit der Verhängung einer Geldstrafe nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 EGStGB unberücksichtigt gelassen hat (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 379/14, BGHR EGStGB Art. 12 Abs. 1 Geldstrafe 1), schließt der Senat aus, dass der Strafausspruch hierauf beruht, da die Verhängung einer Geldstrafe offensichtlich ferngelegen hat.
  • BGH, 11.04.2023 - 5 StR 458/22

    Besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung (Vermögensverlust großen Ausmaßes;

    Da jedenfalls der obere Strafrahmen des § 242 Abs. 1 StGB milder als der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte des § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 379/14, BGHSt 60, 215, 216 f.; siehe aber auch Urteil vom 5. Juli 2017 - 2 StR 526/15 Rn. 7), kann der Senat nicht vollends ausschließen, dass das Landgericht bei zutreffender rechtlicher Prüfung zu einer niedrigeren Strafe gelangt wäre.
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21

    Urteil ohne Feststellungen zum Rücktrittshorizont

    Zudem ist zu sehen, dass sich bei Annahme einer Ausnahme von der Regelwirkung nach dem Grundtatbestand des § 114 Abs. 1 StGB eine erhöhte Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten ergeben würde, bei der Milderung über §§ 21, 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB hingegen für den Angeklagten günstiger auf die Mindestfreiheitsstrafe von nur einem Monat oder Geldstrafe nach Art. 12 I EGStGB (so BGH, Urteil vom 17.03.2015, 2 StR 379/14, NStZ 2015, 398, zust. Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 49 Rn. 4).
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