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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16   

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https://dejure.org/2017,27220
BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16 (https://dejure.org/2017,27220)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2017 - 1 StR 677/16 (https://dejure.org/2017,27220)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 1 StR 677/16 (https://dejure.org/2017,27220)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 AO, § 46 StGB
    Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung: Wirtschaftliche Betrachtung des Steuerschadens bei der Strafzumessung

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 261 StPO, § 337 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 427 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 433 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 301 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift; Aufhebung des Urteils im gesamten Strafausspruch

  • rewis.io

    Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung: Wirtschaftliche Betrachtung des Steuerschadens bei der Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift; Aufhebung des Urteils im gesamten Strafausspruch

  • rechtsportal.de

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift; Aufhebung des Urteils im gesamten Strafausspruch

  • datenbank.nwb.de

    Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung: Wirtschaftliche Betrachtung des Steuerschadens bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anklageschrift, Eröffnungsbeschluss - und ihre Umgrenzungsfunktion im Steuerstrafverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung - und ihre Überprüfung durch das Revisionsgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 316
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16
    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung insbesondere dann, wenn sie Lücken, Widersprüche oder Unklarheiten aufweist oder mit den Denkgesetzen oder gesicherten Erfahrungssätzen nicht in Einklang steht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Urteile vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16; vom 16. Juni 2016 - 1 StR 49/16, NStZ-RR 2016, 315; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87; vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178 und vom 6. August 2015 - 3 StR 226/15, jeweils mwN) oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 1 StR 525/15, NStZ-RR 2016, 222; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, jeweils mwN).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16
    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung insbesondere dann, wenn sie Lücken, Widersprüche oder Unklarheiten aufweist oder mit den Denkgesetzen oder gesicherten Erfahrungssätzen nicht in Einklang steht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Urteile vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16; vom 16. Juni 2016 - 1 StR 49/16, NStZ-RR 2016, 315; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87; vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178 und vom 6. August 2015 - 3 StR 226/15, jeweils mwN) oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 1 StR 525/15, NStZ-RR 2016, 222; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, jeweils mwN).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16

    Beihilfe durch berufstypische Handlungen (Voraussetzungen); erforderlicher Inhalt

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16
    Weiterer Einzelheiten zur notwendigen Umgrenzung des Verfahrensgegenstandes bedurfte es nicht (vgl. dazu BGH, Senatsbeschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16, NStZ 2017, 337 und vom 7. September 2016 - 1 StR 57/16, NStZ-RR 2017, 14).
  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 154/16

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Voraussetzungen: erforderliche

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16
    Die Wirkung des § 301 StPO ist durch den Umfang der Anfechtung begrenzt (vgl. dazu BGH, Senatsurteil vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16, NJW 2016, 3670 mwN).
  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16
    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung insbesondere dann, wenn sie Lücken, Widersprüche oder Unklarheiten aufweist oder mit den Denkgesetzen oder gesicherten Erfahrungssätzen nicht in Einklang steht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Urteile vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16; vom 16. Juni 2016 - 1 StR 49/16, NStZ-RR 2016, 315; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87; vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178 und vom 6. August 2015 - 3 StR 226/15, jeweils mwN) oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 1 StR 525/15, NStZ-RR 2016, 222; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, jeweils mwN).
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16
    Die tatrichterliche Beweiswürdigung muss auf einer nachvollziehbaren und tragfähigen Grundlage beruhen (vgl. dazu auch Senatsurteile vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238; vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 und vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, StRR 2016 Nr. 10, 16 sowie Senatsbeschluss vom 4. April 2017 - 1 StR 432/16, jeweils mwN).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16
    Die tatrichterliche Beweiswürdigung muss auf einer nachvollziehbaren und tragfähigen Grundlage beruhen (vgl. dazu auch Senatsurteile vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238; vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 und vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, StRR 2016 Nr. 10, 16 sowie Senatsbeschluss vom 4. April 2017 - 1 StR 432/16, jeweils mwN).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16
    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung insbesondere dann, wenn sie Lücken, Widersprüche oder Unklarheiten aufweist oder mit den Denkgesetzen oder gesicherten Erfahrungssätzen nicht in Einklang steht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Urteile vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16; vom 16. Juni 2016 - 1 StR 49/16, NStZ-RR 2016, 315; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87; vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178 und vom 6. August 2015 - 3 StR 226/15, jeweils mwN) oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 1 StR 525/15, NStZ-RR 2016, 222; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, jeweils mwN).
  • BGH, 08.08.2012 - 1 StR 296/12

    Wirksame Anklageschrift und wirksamer Eröffnungsbeschluss (Berechnungsdarstellung

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16
    Die Anklageschrift vom 17. November 2015 wahrt die Umgrenzungsfunktion des § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO im Hinblick auf die dem Angeklagten vorgeworfenen Beihilfehandlungen zu Steuerhinterziehungen (zu den insoweit bestehenden Anforderungen im Steuerstrafverfahren vgl. BGH, Senatsbeschluss vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12, NStZ 2013, 409).
  • BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07

    Konkurrenzen bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Lohnsteuer);

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16
    Der Angeklagte hat in den verfahrensgegenständlichen Voranmeldungszeiträumen Februar und März 2012 durch die Rechnungsstellungen gegenüber der O. GmbH sowohl zur Hinterziehung von Umsatzsteuer zugunsten der O. GmbH als auch zugleich zugunsten der T. AG Hilfe geleistet, so dass für den jeweiligen Voranmeldungszeitraum eine einheitliche Beihilfe zu mehreren Haupttaten vorliegt (dazu BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, wistra 2008, 217 mwN).
  • BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 49/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Auseinandersetzen mit alternativen Tathergängen;

  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 57/16

    Steuerhinterziehung: Strafbarkeit eines sog. missing traders im Rahmen eines

  • BGH, 16.02.2016 - 1 StR 525/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • BGH, 06.08.2015 - 3 StR 226/15

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

  • BGH, 04.04.2017 - 1 StR 432/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität)

  • BGH, 02.08.2017 - 4 StR 169/17

    Begehen durch Unterlassen (Garantenpflicht eines Kindes gegenüber einem

    Darüber hinaus ist die Feststellung, dass der Angeklagte den lebensbedrohlichen Zustand seiner Mutter spätestens am Abend des 29. Oktober 2015 erkannte, auch mit Blick auf den eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstab (vgl. BGH, Urteile vom 3. Juli 2014 - 4 StR 137/14, StV 2015, 146 f.; vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326; Beschluss vom 28. Juni 2017 - 1 StR 677/16, juris Rn. 5), nicht tragfähig belegt.
  • OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23

    StGB, DStGB, BStGB

    Bei dieser Sachlage waren weitere Darlegungen zur Konkretisierung der Vortaten entbehrlich, da auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist, dass diese tatgegenständlichen Gelder legalen Ursprungs sind oder aus Nicht-Katalogtaten herrühren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16, vom 7. September 2016 - 1 StR 57/16 und vom 28. Juni 2017 - 1 StR 677/16 -, juris).
  • BGH, 21.04.2020 - 1 StR 486/19

    Beihilfe (Tateinheit bei einer Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten)

    Dasselbe gilt wegen der Akzessorietät der Teilnahme, wenn sich mehrere Unterstützungshandlungen auf dieselbe Haupttat beziehen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 2008 ? 5 StR 594/07, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 2 Rn. 3 und vom 28. Juni 2017 ? 1 StR 677/16 Rn. 8; Urteil vom 22. Juli 2015 ? 1 StR 447/14 Rn. 20).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.2017 - 3 StR 107/17   

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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 17 JGG; § 18 JGG; § 52 StPO
    Zulässige Berücksichtigung des Aussageverhaltens eines aussageverweigerungsberechtigten Zeugen (keine Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht im Ermittlungsverfahren; Ergänzung relevanter Details in der Hauptverhandlung); Verhängung und Bemessung der Jugendstrafe ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StPO, § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beurteilung einer erstmaligen Aussage eines familienangehörigen Zeugen nach Schweigen im Ermittlungsverfahren

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG, § 18 Abs. 2 JGG

  • Wolters Kluwer

    Absehen des Opfers von Widerstand aus Furcht vor möglichen Gewalteinwirkungen des Täters bei einer Vergewaltigung; Tatbestandsalternativen der Vergewaltigung; Verhängung einer Jugendstrafe allein unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Schuld; Bemessung der Jugendstrafe ...

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beurteilung einer erstmaligen Aussage eines familienangehörigen Zeugen nach Schweigen im Ermittlungsverfahren

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beurteilung einer erstmaligen Aussage eines familienangehörigen Zeugen nach Schweigen im Ermittlungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mama als Entlastungszeugin: Erstmals in der Hauptverhandlung vernommen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Mutter als Entlastungszeugin - und ihre Einlassung erst in der Hauptverhandlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jugendstrafe - wegen der Schwerde der Schuld

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Absehen des Opfers von Widerstand aus Furcht vor möglichen Gewalteinwirkungen des Täters bei einer Vergewaltigung; Tatbestandsalternativen der Vergewaltigung; Verhängung einer Jugendstrafe allein unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Schuld; Bemessung der Jugendstrafe ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Absehen des Opfers von Widerstand aus Furcht vor möglichen Gewalteinwirkungen des Täters bei einer Vergewaltigung; Tatbestandsalternativen der Vergewaltigung; Verhängung einer Jugendstrafe allein unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Schuld; Bemessung der Jugendstrafe ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 316
  • StV 2017, 710
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.01.2015 - 3 StR 581/14

    Rechtsfehlerhafter Verurteilung zur Jugendstrafe (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - 3 StR 107/17
    a) Die Verhängung einer Jugendstrafe, auf die - wie hier - allein unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG) erkannt wird, kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn dies auch aus erzieherischen Gründen erforderlich ist (BGH, Urteile vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 225 ff.; vom 29. September 1961 - 4 StR 301/61, BGHSt 16, 261, 263); maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155 mwN).

    Auch die Bemessung der Jugendstrafe richtet sich gemäß § 18 Abs. 2 JGG in erster Linie nach erzieherischen Gesichtspunkten (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155).

  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - 3 StR 107/17
    Denn diese Tatvariante setzt voraus, dass das Opfer gerade aus Furcht vor möglichen Gewalteinwirkungen des Täters von Widerstand absieht (BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366 mwN); das wird hier durch die Urteilsgründe nicht belegt.
  • BGH, 31.07.2013 - 2 StR 38/13

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung: abstrakte

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - 3 StR 107/17
    Vielmehr sind daneben andere Strafzwecke zu beachten, insbesondere bei Gewaltdelikten mit erheblichen Folgen für das Opfer auch das Erfordernis gerechten Schuldausgleichs; Erziehungsgedanke und Schuldausgleich stehen dabei regelmäßig nicht im Widerspruch (BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, juris Rn. 10).
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - 3 StR 107/17
    a) Die Verhängung einer Jugendstrafe, auf die - wie hier - allein unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG) erkannt wird, kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn dies auch aus erzieherischen Gründen erforderlich ist (BGH, Urteile vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 225 ff.; vom 29. September 1961 - 4 StR 301/61, BGHSt 16, 261, 263); maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155 mwN).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - 3 StR 107/17
    Den Entscheidungsgründen zufolge ist es vielmehr möglich, dass die Mutter des Angeklagten bereits im Ermittlungsverfahren ausgesagt und lediglich das den Angeklagten entlastende "wichtige Detail' erstmals in der Hauptverhandlung mitgeteilt hat; in diesem Fall ist es aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, ihr Aussageverhalten bei der Beweiswürdigung zu Ungunsten des Angeklagten zu werten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHSt 34, 324, 327 ff.).
  • BGH, 07.10.2004 - 3 StR 136/04

    Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Schwere der Schuld: Tatunrecht,

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - 3 StR 107/17
    Belangen des Schuldausgleichs kann eigenständige Bedeutung nur ausnahmsweise beigemessen werden, insbesondere im Bereich von Kapitaldelikten oder anderen besonders schweren Taten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - 3 StR 136/04, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 3).
  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - 3 StR 107/17
    a) Die Verhängung einer Jugendstrafe, auf die - wie hier - allein unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG) erkannt wird, kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn dies auch aus erzieherischen Gründen erforderlich ist (BGH, Urteile vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 225 ff.; vom 29. September 1961 - 4 StR 301/61, BGHSt 16, 261, 263); maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155 mwN).
  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 298/15

    Keine Herleitung der Unglaubwürdigkeit des verweigerungsberechtigten Zeugen

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - 3 StR 107/17
    Diese Formulierung könnte darauf hindeuten, dass das Landgericht gegen den vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung hervorgehobenen Grundsatz verstoßen hat, wonach die Unglaubwürdigkeit eines zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Zeugen aus Rechtsgründen nicht daraus hergeleitet werden darf, dass dieser im Ermittlungsverfahren geschwiegen bzw. von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und sich erst in der Hauptverhandlung in einer den Angeklagten entlastenden Weise eingelassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 298/15, NStZ 2016, 301 mwN).
  • BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23

    Rechtsfehlerhafte Nichtfestlegung eines Zeitraums für die Erbringung von

    Soweit in diesem Zusammenhang in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hervorgehoben wird, ohne nähere Prüfung der Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit könne jedenfalls in Fällen von "Kapitaldelikten oder anderen besonders schweren Taten", namentlich "schweren Gewaltdelikten" und "gravierenden Sexualdelikten" eine Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld verhängt werden, weil in solchen Fällen der Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs nicht völlig hinter dem Erziehungsgedanken zurückstehen dürfe (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 107/17, StV 2017, 710, 711; Urteile vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93, StV 1994, 598; vom 2. Februar 2022 - 2 StR 295/21 Rn. 30 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649), kommt auch darin zum Ausdruck, dass eine Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit nicht Voraussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld ist.

    Mit Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 107/17, StV 2017, 710, 711 hat der 3. Strafsenat dann aber wieder ausgeführt, die "Verhängung einer Jugendstrafe, auf die - wie hier - allein unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG) erkannt wird, komm[e] grundsätzlich nur in Betracht, wenn dies auch aus erzieherischen Gründen erforderlich" sei.

  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 295/21

    Revision (beschränkte Revisibilität der Verhängung von Jugendstrafen: beachtliche

    Erziehungsgedanke und Schuldausgleich stehen in der Regel miteinander im Einklang; bei Kapitalverbrechen und anderen besonders schweren Taten darf der Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs jedoch nicht völlig hinter den Erziehungsgedanken zurücktreten (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 150/18, NStZ 2018, 728, 729; BGH, Urteile vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649; Beschluss vom 29. August 2018 - 5 StR 214/18, NStZ-RR 2018, 358, 359; Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 107/17, StV 2017, 710, 711).
  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 481/19

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Ruhen der Verjährung)

    Diese Strafvorschrift setzt voraus, dass das Opfer aus Furcht vor Gewalteinwirkungen des Täters von - ihm grundsätzlich möglichen - Widerstand absieht, weil es dies aufgrund seiner schutzlosen Lage für aussichtslos hält (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366 und vom 30. März 2016 - 2 StR 405/15, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3 Schutzlose Lage 4 Rn. 16; Beschlüsse vom 2. November 2017 - 3 StR 431/17; vom 11. Juli 2017 - 3 StR 107/17; vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15 Rn. 6 und vom 24. Februar 2015 - 5 StR 12/15 Rn. 3).
  • BayObLG, 16.05.2019 - 205 StRR 377/19

    Schädliche Neigungen bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits

    Allerdings gilt dies nur bei besonders schweren Straftaten (vgl. z.B. BGH StV 2017, 710, Ziff. 3a der Gründe; BGH NStZ 2016, 102, Rn. 8 bei juris).

    Zwar wurde in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wiederholt betont, dass selbst unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG) eine Jugendstrafe grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn dies auch aus erzieherischen Gründen erforderlich ist; maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Entscheidung (vgl. z.B. BGH StV 2017, 710, Ziff. 3a der Gründe).

  • BGH, 23.09.2021 - 3 StR 38/21

    Beweiswürdigung bei der Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei

    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus (einstweilen) nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1986 - 4 StR 569/86, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 1; vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 288/15, juris Rn. 10; vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 298/15, NStZ 2016, 301; vom 11. Juli 2017 - 3 StR 107/17, NStZ-RR 2017, 316 f.; vom 5. Oktober 2017 - 3 StR 401/17, StV 2018, 786 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31702
BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17 (https://dejure.org/2017,31702)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2017 - 1 StR 63/17 (https://dejure.org/2017,31702)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2017 - 1 StR 63/17 (https://dejure.org/2017,31702)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 257 Abs. 3 StPO; § 21 StGB; § 267 Abs. 2, 6 StPO; § 63 StGB
    Recht des letzten Wortes (keine Einschränkung durch nachfolgende Zuschaueräußerung); verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Feststellung für eine verminderte Steuerungsfähigkeit: Schizophrenie); Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 StPO, §§ 1 ff StPO, § 258 Abs 2 StPO, § 258 Abs 3 StPO, § 261 StPO
    Revision im Sicherungsverfahren: Verletzung des Rechts des Beschuldigten auf das letzte Wort bei anschließender Äußerung einer im Publikum anwesenden Person

  • IWW

    § 20 StGB, § 63 StGB, § 64 StGB, § 258 Abs. 2, 3 StPO, § 258 StPO, § 261 StPO, § 63 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Schließung der Beweisaufnahme vor den Schlussvorträgen und vor der Gelegenheit zum letzten Wort; Voraussetzungen der angeordneten Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gerichtliche Darlegung der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit bei ...

  • rewis.io

    Revision im Sicherungsverfahren: Verletzung des Rechts des Beschuldigten auf das letzte Wort bei anschließender Äußerung einer im Publikum anwesenden Person

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Schließung der Beweisaufnahme vor den Schlussvorträgen und vor der Gelegenheit zum letzten Wort; Voraussetzungen der angeordneten Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gerichtliche Darlegung der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit bei ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 258 Abs. 2 ; StPO § 258 Abs. 3 ; StGB § 63
    Schließung der Beweisaufnahme vor den Schlussvorträgen und vor der Gelegenheit zum letzten Wort; Voraussetzungen der angeordneten Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gerichtliche Darlegung der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit bei ...

  • datenbank.nwb.de

    Revision im Sicherungsverfahren: Verletzung des Rechts des Beschuldigten auf das letzte Wort bei anschließender Äußerung einer im Publikum anwesenden Person

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Psychiatrie - und die Feststellungen zum Defektzustand

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Psychiatrie - und die für Gefährlichkeitsprognose erforderliche Wahrscheinlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 316
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 3, NStZ-RR 2017, 76; vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13 ff., StV 2017, 585 und vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 9).

    Erforderlich ist insoweit auf der Ebene der Darlegungsanforderungen stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 5, NStZ-RR 2017, 76; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 11, NStZ-RR 2017, 74 und vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306).

  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
    Dann kommt es nicht darauf an, ob die Schwelle zur verminderten Steuerungsfähigkeit durch ein alltägliches Ereignis, nämlich den Alkoholkonsum überschritten wurde (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 Rn. 11, NStZ-RR 2017, 203 mwN; Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 375).

    Die für eine Unterbringung nach § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist nur dann gegeben, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 Rn. 11, NStZ-RR 2017, 203 mwN).

  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 3, NStZ-RR 2017, 76; vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13 ff., StV 2017, 585 und vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 9).

    Erforderlich ist insoweit auf der Ebene der Darlegungsanforderungen stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 5, NStZ-RR 2017, 76; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 11, NStZ-RR 2017, 74 und vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306).

  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 3, NStZ-RR 2017, 76; vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13 ff., StV 2017, 585 und vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 9).

    Eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für die Begehung erheblicher Straftaten wird durch die Urteilsgründe auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Beschuldigten, seines Vorlebens und der Anlasstaten belegt (vgl. hierzu nur BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13 ff., StV 2017, 585 und vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724).

  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
    Erforderlich ist insoweit auf der Ebene der Darlegungsanforderungen stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 5, NStZ-RR 2017, 76; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 11, NStZ-RR 2017, 74 und vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306).

    Denn die Diagnose einer solchen Erkrankung führt für sich genommen noch nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98 und vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239).

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
    Auf der Grundlage, dass der Beschuldigte im Tatzeitraum unter schweren psychotischen Beeinträchtigungen gelitten hat, deren Symptome sich bei ihm vor allem durch verworrenes Denken und Verhalten gezeigt haben und diese auch im Tatbild Ausdruck gefunden haben, ist der Schluss auf eine durch krankheitsbedingte kognitive Einbußen sicher erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit tragfähig (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, NStZ-RR 2013, 145 mwN).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
    Diese Prognose erstreckt sich auch darauf, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, RuP 2014, 31; BGH aaO).
  • BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderung an die Urteilsbegründung; in dubio pro

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
    Bleiben aber nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes beziehen, ist zugunsten des Täters zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71 mwN).
  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
    Denn die Diagnose einer solchen Erkrankung führt für sich genommen noch nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98 und vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239).
  • BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
    Dann kommt es nicht darauf an, ob die Schwelle zur verminderten Steuerungsfähigkeit durch ein alltägliches Ereignis, nämlich den Alkoholkonsum überschritten wurde (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 Rn. 11, NStZ-RR 2017, 203 mwN; Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 375).
  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 171/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 30.03.2016 - 4 StR 63/16

    Erteilung des letzten Wortes (erforderliche Wiedererteilung bei weiteren

  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 167/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 24.04.2012 - 5 StR 150/12

    Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit der Befundanalyse

  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
  • BGH, 17.05.2018 - 1 StR 33/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzung:

    In diesem Zusammenhang ist darzulegen, wie sich die festgestellte, einem Merkmal der §§ 20, 21 StGB unterfallende Störung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden Zustand zurückzuführen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 119/17; Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17).

    Es hätte vielmehr einer konkretisierenden Darlegung bedurft, in welcher Weise sich das festgestellte Krankheitsbild bei Begehung der Taten auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in den jeweiligen konkreten Tatsituationen ausgewirkt haben soll (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17; Beschlüsse vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17 und vom 6. September 2017 - 1 StR 307/17).

    Angesichts dieser Tatbilder vermag auch der Umstand, dass der Beschuldigte wenige Tage vor den Taten in einer psychiatrischen Klinik als psychotisch beschrieben worden ist, nicht den Schluss auf eine psychotische Beeinflussung der Taten zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17), zumal da diese Einschätzung durch das spätere Verhalten der Klinik an Bedeutung verliert.

  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 520/19

    Kein Verfahrenshindernis bei fehlendem Hinweis auf den Übergang vom

    Denn die Diagnose einer solchen Erkrankung führt für sich genommen noch nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. nur BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17 (insoweit nicht abgedruckt unter NStZ-RR 2017, 316); Beschlüsse vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, und vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239).
  • BGH, 12.07.2023 - 1 StR 106/23

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Beschuldigten in einem

    Die Diagnose einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis allein genügt nicht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17 Rn. 21; Beschlüsse vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12 Rn. 7; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 11; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18 Rn. 6; vom 22. Mai 2019 - 4 StR 140/19 Rn. 14 und vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23 Rn. 5).
  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17

    Ausnutzungsbewusstsein beim Heimtückemord (bedeutungsmäßige Erfassung der die

    Erforderlich ist insoweit insbesondere stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17; Beschluss vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17).
  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 305/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Urteilsdarstellungen zur Auswirkung

    Erforderlich ist insoweit insbesondere eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17 Rn. 11 und vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17 Rn. 21; Beschluss vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17 Rn. 9).
  • BGH, 12.08.2021 - 1 StR 242/21

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer wahnhaften Störung (Voraussetzung für

    Erforderlich ist insoweit insbesondere stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17 Rn. 11 und vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17 Rn. 21; Beschluss vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17 Rn. 9).
  • BGH, 22.05.2019 - 4 StR 140/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung, Urteilsgründe (Beurteilung

    Es bedarf vielmehr auch hier einer konkretisierenden Darlegung, in welcher Weise sich das festgestellte Krankheitsbild bei Begehung der jeweiligen Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der jeweiligen konkreten Tatsituation ausgewirkt haben soll (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17; Beschlüsse vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17; und vom 6. September 2017 - 1 StR 307/17).
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