Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.01.2002 - 4 U 116/01   

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https://dejure.org/2002,6575
OLG Celle, 17.01.2002 - 4 U 116/01 (https://dejure.org/2002,6575)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.01.2002 - 4 U 116/01 (https://dejure.org/2002,6575)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 4 U 116/01 (https://dejure.org/2002,6575)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Billigkeitskontrolle von Pauschaltarifen für Wasseranschlußkosten in einem Neubaugebiet; Behandlung von Reihenhäusern als Einfamilienhäuser bei Abrechnung nach Wirtschaftseinheiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 315 BGB ; § 9 AVB WasserV
    Rückzahlungsanspruch ; Baukostenzuschuss ; Anschlusskosten; Wasserversorgung ; Pauschaltarif; Billigkeitskontrolle ; Neubaugebietserschließung ; Verteilungsanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlungsanspruch ; Baukostenzuschuss ; Anschlusskosten; Wasserversorgung ; Pauschaltarif; Billigkeitskontrolle ; Neubaugebietserschließung ; Verteilungsanlage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baukostenverteilung für Wasserleitungsnetz in Reihenhaussiedlung: Nach welchem Maßstab? (IBR 2002, 258)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 240/90

    Billigkeit der Preisbestimmung eines Stromlieferanten; Offenlegung der

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2002 - 4 U 116/01
    Dabei sind an die Feststellung, ob Pauschalen der Billigkeit entsprechen, keine zu hohen Anforderungen zu stellen (Anschluss an BGH NJW-RR 1992, 183).

    a) Zwar sind auch Tarife für Leistungen der Daseinsvorsorge der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen (BGH NJW 1987, 1828 sowie NJW-RR 1992, 183).

  • BGH, 24.03.1988 - VII ZR 81/87

    Erhebung von Baukostenzuschüssen für neue Verteilungsanlage

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2002 - 4 U 116/01
    Auch dann, wenn eine neue Hauptleitung zur Erschließung eines Neubaugebiets von einer bereits vorhandenen Hauptleitung abgezweigt wird, liegt eine neue Verteilungsanlage im Sinne von § 9 Abs. 5 AVB WasserV vor (ebenso BGH NJW-RR 1988, 1427 für die entsprechende Rechtslage beim Anschluss der Gasleitungen).

    Auch dann, wenn eine neue Hauptleitung von einer bereits bestehenden Hauptleitung abgezweigt wird, liegt nämlich eine neue Verteilungsanlage vor (vgl. BGH NJW-RR 1988, 1427; dort für Gas, für Wasser aber ebenfalls gültig).

  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 77/86

    Überprüfung der Anforderungen von Baukostenzuschüssen und Hausanschlußkosten

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2002 - 4 U 116/01
    a) Zwar sind auch Tarife für Leistungen der Daseinsvorsorge der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen (BGH NJW 1987, 1828 sowie NJW-RR 1992, 183).
  • VG Lüneburg, 10.06.2003 - 3 B 43/03

    Nichtzahlung; Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg; Wassergeld; Wasserlieferung;

    Die vom Antragsgegner zitierten Urteile des Landgerichtes Lüneburg und des OLG Celle (2 O 320/00 bzw. 4 U 116/01) vermögen an der Einordnung der Wassersperre zum öffentlichen Recht nichts zu ändern.
  • LG Düsseldorf, 25.08.2009 - 14c O 104/08

    Erhöhung von Stornierungsentgelten für die endgültige Abbestellung eines oder

    Um die Billigkeit einer Preiserhöhung zu überprüfen, sei es jedenfalls erforderlich, die für die Erhöhung maßgebliche Kalkulation darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (vgl. BGH NJW-RR 1992, 183; OLG Celle, IBR 2002, 258).
  • OLG Koblenz, 17.08.2004 - 3 U 1489/03

    Kontrahierungszwang des Wasserversorgungsunternehmens

    Die Beklagte kann sich in diesem Zusammenhang nicht auf das Urteil des OLG Celle in OLGR Celle 2002, 106 berufen, worin entschieden wurde, dass das Reihenhaus der damaligen Klägerin im Hinblick auf den Baukostenzuschuss nach § 9 AVBWasserV als "wirtschaftliche Einheiten" zu behandeln sei.
  • AG Potsdam, 02.07.2015 - 37 C 424/12

    Baukostenzuschuss für die Erstellung einer Trinkwasserverteilungsanlage:

    An die Darlegungslast des Klägers für die Überprüfung der Entgelte auf ihre Billigkeit sind keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 1992, 183; OLG Celle, Urteil vom 17.1.2002, 4 U 116/01, zitiert nach juris; KG, Urteil vom 15.2.2005, 7 U 140/04, Rz. 25, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.12.2001 - 11 U 160/2000   

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https://dejure.org/2001,7143
OLG Schleswig, 13.12.2001 - 11 U 160/2000 (https://dejure.org/2001,7143)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.12.2001 - 11 U 160/2000 (https://dejure.org/2001,7143)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 11 U 160/2000 (https://dejure.org/2001,7143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Notarpflicht ; Risikoversicherung; Verlosung; Ausschlusstatbestand

  • Judicialis

    BNotO § 19 I; ; BNotO § 20 I Satz 2

  • rechtsportal.de

    BNotO § 19 Abs. 1 § 20 Abs. 1 S. 2
    Notarpflichten im Zusammenhang mit einer Verlosung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.05.1993 - IX ZR 66/92

    Prüfungs- und Hinweispflichten bei Grundstückskauf - Stellvertretung und

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2001 - 11 U 160/00
    Dies gehört nicht nur zur allgemeinen Betreuungspflicht des Notars, sondern auch zur Prüfungs- und Belehrungspflicht gemäß § 17 BeurkG (BGH NJW 1996, 520, 521; 1996, 524, 525; WM 1993, 1513, 1514 f.).
  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 104/94

    Berücksichtigung des Inhalts von Unterlagen durch den Urkundsnotar

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2001 - 11 U 160/00
    Dies gehört nicht nur zur allgemeinen Betreuungspflicht des Notars, sondern auch zur Prüfungs- und Belehrungspflicht gemäß § 17 BeurkG (BGH NJW 1996, 520, 521; 1996, 524, 525; WM 1993, 1513, 1514 f.).
  • BGH, 16.11.1995 - IX ZR 14/95

    Pflicht des Notars bei Beurkundung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2001 - 11 U 160/00
    Dies gehört nicht nur zur allgemeinen Betreuungspflicht des Notars, sondern auch zur Prüfungs- und Belehrungspflicht gemäß § 17 BeurkG (BGH NJW 1996, 520, 521; 1996, 524, 525; WM 1993, 1513, 1514 f.).
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   OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 8 W 213/01   

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https://dejure.org/2001,9944
OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 8 W 213/01 (https://dejure.org/2001,9944)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.08.2001 - 8 W 213/01 (https://dejure.org/2001,9944)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. August 2001 - 8 W 213/01 (https://dejure.org/2001,9944)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde; Meistgebot; Einstellungsgrund; Versagen des Zuschlags; Sittenwidrige Härte; Zuschlagsversagungsgründe; Zwangsversteigerung

  • Judicialis

    ZPO § 765 a; ; ZPO § 568 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZVG § 33; ; ZVG § 97; ; ZVG § 100; ; ZVG § 100 Abs. 3; ; ZVG § 83 Nr. 6; ; ZVG § 83 Nr. 7; ; ZVG § 100 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 765a; ZVG § 100 Abs. 2, 3; ZVG § 83 Nr. 6, 7
    Beschränkungen der Beschwerdegründe nach § 100 ZVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Potsdam - 3 K 207/98
  • LG Potsdam - 5 T 329/01
  • OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 8 W 213/01
 
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.07.2001 - 24 U 213/00   

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https://dejure.org/2001,8234
OLG Düsseldorf, 06.07.2001 - 24 U 213/00 (https://dejure.org/2001,8234)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.07.2001 - 24 U 213/00 (https://dejure.org/2001,8234)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juli 2001 - 24 U 213/00 (https://dejure.org/2001,8234)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.06.1991 - III ZR 68/90

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung betreffend ein Warentermingeschäft an einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2001 - 24 U 213/00
    In diesem Fall hat das ordentliche Gericht ohne Bindung an die Entscheidung des Schiedsgerichts nur die Gültigkeit der sogenannten Kompetenz-Kompetenz-Klausel zu prüfen (BGH NJW 1991, 2215; BGH NJW-RR 1988, 1526 und BGH NJW 1977, 1397).

    Sie beschränkt die Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts auf die Entscheidung über die Wirksamkeit und die Auslegung der sogenannten Kompetenz-Kompetenz-Klausel (BGH NJW 1991, 2215 m.w.N.).

  • BGH, 05.05.1977 - III ZR 177/74

    Voraussetzungen des Erfüllungsanspruchs gegen den Handelsmakler; Unterwerfung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2001 - 24 U 213/00
    In diesem Fall hat das ordentliche Gericht ohne Bindung an die Entscheidung des Schiedsgerichts nur die Gültigkeit der sogenannten Kompetenz-Kompetenz-Klausel zu prüfen (BGH NJW 1991, 2215; BGH NJW-RR 1988, 1526 und BGH NJW 1977, 1397).
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 46/87

    Auslegung einer Schiedsvereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2001 - 24 U 213/00
    In diesem Fall hat das ordentliche Gericht ohne Bindung an die Entscheidung des Schiedsgerichts nur die Gültigkeit der sogenannten Kompetenz-Kompetenz-Klausel zu prüfen (BGH NJW 1991, 2215; BGH NJW-RR 1988, 1526 und BGH NJW 1977, 1397).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.1995 - 4 U 217/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2001 - 24 U 213/00
    Die Kompetenz-Kompetenz-Klausel ist auch nicht etwa deshalb unwirksam, weil ein faires Verfahren nicht zu erwarten ist (vgl. OLG Düsseldorf, 4. Zivilsenat, NJW 1996, 400 für den Fall, dass es letztlich dem Verwender vorbehalten ist, maßgeblich auf die Zusammensetzung des Schiedsgerichts Einfluss zu nehmen).
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   OLG Nürnberg, 08.01.2002 - 3 U 2895/99   

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https://dejure.org/2002,12680
OLG Nürnberg, 08.01.2002 - 3 U 2895/99 (https://dejure.org/2002,12680)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08.01.2002 - 3 U 2895/99 (https://dejure.org/2002,12680)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - 3 U 2895/99 (https://dejure.org/2002,12680)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Markenrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Zeichenverwendung; Verwechslungsgefahr hinsichtlich der nur für Staubsauger eingetragenen Marken "V-K" und "K" ; Neutralität von Formulierungen wie "passend für . . . " oder "geeignet für . . . " ; Markenverletzende ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § ... 3; ; MarkenG § 4 Abs. 2; ; MarkenG § 4 Nr. 2; ; MarkenG § 5; ; MarkenG § 5 Abs. 2; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 3 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 3 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 6; ; MarkenG § 14 Abs. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 4; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 15 Abs. 5; ; MarkenG § 19 Abs. 1; ; MarkenG § 21; ; MarkenG § 21 Abs. 2; ; MarkenG § 21 Abs. 4; ; MarkenG § 23; ; MarkenG § 23 Nr. 3; ; MarkenG § 23 Nr. 2; ; MarkenG § 153 Abs. 2; ; BGB § 242; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108

  • rechtsportal.de

    Zur richtlinienkonformen Auslegung des Benutzens einer Marke nach § 14 Abs. 2 -4 MarkenG - Verstoss gegen die guten Sitten nach § 23 MarkenG bei Irreführung hinsichtlich Handelsbeziehungen zwischen Drittunternehmen und Markeninhaber

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.01.2002 - 3 U 2895/99
    Auch nach der Rechtsprechung des EuGH (EuZW 1998, 526 - Gut Springenheide; EUZW 1999, 281 - Kassier Hochgewächs) ist es Sache des nationalen Gerichts, durch Sachverständigengutachten oder Verbraucherbefragung zu ermitteln, ob eine Marke oder Bezeichnung irreführend ist, wenn es besondere Schwierigkeiten hat, dies zu beurteilen.
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.01.2002 - 3 U 2895/99
    Es ist aber andererseits üblich und dem Verkehr ebenfalls bekannt, daß Inhaber - vor allem bekannter - Marken in Verbindung mit ihnen häufig weitere Kennzeichen als Zweitmarken benutzen (so BGH GRUR 1993, 972 ff. - Sana/Schosana m.w.N.) oder sich verbundener Unternehmen mit eigenen Marken zum Vertrieb bedienen.
  • EuGH, 28.01.1999 - C-303/97

    Sektkellerei Kessler

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.01.2002 - 3 U 2895/99
    Auch nach der Rechtsprechung des EuGH (EuZW 1998, 526 - Gut Springenheide; EUZW 1999, 281 - Kassier Hochgewächs) ist es Sache des nationalen Gerichts, durch Sachverständigengutachten oder Verbraucherbefragung zu ermitteln, ob eine Marke oder Bezeichnung irreführend ist, wenn es besondere Schwierigkeiten hat, dies zu beurteilen.
  • BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92

    Markenverunglimpfung II - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.01.2002 - 3 U 2895/99
    Entgegen der Ansicht der Beklagten folgt nach ständiger Rechtsprechung (BGH GRUR 1995, 57 - Nicoline; GRUR 1990, 362 - KRONENTHALER; vgl. auch Fezer, Markenrecht, 3. Auflage, § 30 Rdz. 31) hieraus das eigene Interesse der Klägerin an der Verfolgung von Verletzungen dieser Marken.
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