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   OLG Celle, 09.02.2000 - 2 W 101/99   

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OLG Celle, 09.02.2000 - 2 W 101/99 (https://dejure.org/2000,1449)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.02.2000 - 2 W 101/99 (https://dejure.org/2000,1449)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 2 W 101/99 (https://dejure.org/2000,1449)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes durch Fruchtlosigkeitsbescheinigung; Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners seitens des antragstellenden Sozialversicherungsträgers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 InsO; § 34 Abs. 1 InsO; § 294 ZPO; § 568 Abs. 2 S. 2 ZPO
    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen für die Geltendmachung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge durch den Träger der Sozialversicherung; Anforderungen an die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen für die Geltendmachung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge durch den Träger der Sozialversicherung; Anforderungen an die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 7 Abs. 1 § 14
    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Insolvenzgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 702
  • ZIP 2000, 1675
  • NZI 2000, 214
  • NZS 2001, 203
  • Rpfleger 2000, 290
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 188/99

    Weitere Beschwerde nach § 7 InsO

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2000 - 2 W 101/99
    Einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob in der Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde nicht schon der Antrag auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde zu sehen ist (so beispielsweise OLG Köln, ZInsO 2000, 43) bedarf es nicht.

    Soweit § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO für die sofortige weitere Beschwerde vorsieht, dass eine Divergenz zwischen den Entscheidungen des erstinstanzlichen Gerichts und des Beschwerdegerichts vorliegen muss und die Beschwerdeentscheidung einen neuen selbstständigen Beschwerdegrund haben muss, gilt diese Einschränkung im Insolvenzverfahren aufgrund der Sonderregelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht (s. auch OLG Köln, ZIP 1999, 1929; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; Becker, in: Nerlich/Römermann, InsO, § 7 Rz. 8; Smid, InsO, § 7 Rz. 15).

    Bei der zur Entscheidung gestellten Frage handelt es sich nicht um eine bloße Tatfrage, deren Nachprüfung im Rahmen einer Rechtsbeschwerde grundsätzlich nicht stattfinden dürfte (dazu auch OLG Köln, ZInsO 2000, 43); Insolvenzgericht und Landgericht haben sich nicht mit der Frage auseinander gesetzt, ob die von der Klägerin dargelegten Tatsachen ausreichen, um eine Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes annehmen zu können.

    Diese Fragen sind auch im Rahmen einer Rechtsbeschwerde zu klären (s. OLG Köln, ZInsO 2000, 43; BayObLG, Rpfleger 1992, 521; OLG Frankfurt, Rpfleger 1993, 115; Karl, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 27 Rz. 33).

    Dies genügt auch im Rahmen des § 14 InsO, um die Voraussetzungen für einen zulässigen Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners glaubhaft zu machen (s. OLG Köln, ZInsO 2000, 43; Kirchhof, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 14 Rz. 6 ff.; Mönning, in: Nerlich/Römermann, InsO, § 14 Rz. 29 ff.; Pape, in: Kübler/Prütting, InsO, § 14 Rz. 5 ff.; Smid, InsO, § 14 Rz. 17 ff.).

    Das Oberlandesgericht Köln (ZInsO 2000, 43) ist in einem vergleichbaren Fall mit einer überzeugenden Begründung der Tendenz entgegengetreten, durch überzogene Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners die Sachprüfung des Insolvenzantrags so lange zu verzögern, dass eine Verfahrenseröffnung nicht mehr in Betracht kommt.

    Zwar hat das OLG Köln in dem bereits mehrfach zitierten Beschluss vom 29. Dezember 1999 (ZInsO 2000, 43) schon eine Entscheidung über die Anforderungen an Insolvenzanträge von Sozialversicherungsträgern getroffen.

  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2000 - 2 W 101/99
    Soweit § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO für die sofortige weitere Beschwerde vorsieht, dass eine Divergenz zwischen den Entscheidungen des erstinstanzlichen Gerichts und des Beschwerdegerichts vorliegen muss und die Beschwerdeentscheidung einen neuen selbstständigen Beschwerdegrund haben muss, gilt diese Einschränkung im Insolvenzverfahren aufgrund der Sonderregelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht (s. auch OLG Köln, ZIP 1999, 1929; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; Becker, in: Nerlich/Römermann, InsO, § 7 Rz. 8; Smid, InsO, § 7 Rz. 15).
  • OLG Frankfurt, 07.08.1992 - 20 W 263/92

    Löschung einer GmbH wegen Unterlassen der Jahresabschlußpublizität

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2000 - 2 W 101/99
    Diese Fragen sind auch im Rahmen einer Rechtsbeschwerde zu klären (s. OLG Köln, ZInsO 2000, 43; BayObLG, Rpfleger 1992, 521; OLG Frankfurt, Rpfleger 1993, 115; Karl, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 27 Rz. 33).
  • BayObLG, 26.05.1992 - 1Z BR 2/92

    Rechtliches Gehör des Erben

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2000 - 2 W 101/99
    Diese Fragen sind auch im Rahmen einer Rechtsbeschwerde zu klären (s. OLG Köln, ZInsO 2000, 43; BayObLG, Rpfleger 1992, 521; OLG Frankfurt, Rpfleger 1993, 115; Karl, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 27 Rz. 33).
  • LG Halle, 10.05.1993 - 2 T 53/93

    Einreichen eines Kontoauszuges über die bis zur Antragsstellung rückständigen

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2000 - 2 W 101/99
    Zwar ist streitig, ob schon die bloße Nichtzahlung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen über einen längeren Zeitraum ausreicht, um von einer Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes auszugehen (in diesem Sinne Pape, in: Kübler/Prütting, InsO, § 14 Rz. 9 m. w. H.; Smid, InsO, § 14 Rz. 20 f.; anderer Auffassung: LG Halle, ZIP 1993, 1036 zum Recht der Gesamtvollstreckungsordnung; Kirchhof, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 14 Rz. 11 der die Auffassung vertritt, dass die bloße Nichterfüllung auch auf einem bloß fehlenden Zahlungsunwillen beruhen könnte; wohl auch Mönning, in: Nerlich/Römermann, § 14 Rz. 40).
  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Dementsprechend wird angenommen, daß eine halbjährige Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen ohne weiteres eine Zahlungsunfähigkeit umfassend glaubhaft macht (OLG Celle NZI 2000, 214, 216; OLG Dresden ZInsO 2000, 560, 561 f; vgl. OLG Naumburg KTS 2000, 440, 441 f).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 238/05

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit; Rechtsfolgen von

    Nach der Rechtsprechung des Senats stellt bei Anwendung dieser Methode die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen ein starkes Indiz dar, welches für den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit spricht, weil diese Forderungen in der Regel wegen der drohenden Strafbarkeit gemäß § 266a StGB bis zuletzt bedient werden (BGHZ 149, 178, 187; BGH, Urt. v. 10. Juli 2003 - IX ZR 89/02, WM 2003, 1776, 1778; ebenso: OLG Dresden ZInsO 2000, 560, 561; OLG Celle NZI 2000, 214, 216; zustimmend: Braun/Kind, InsO, 2. Aufl. § 14 Rn. 23; FK-InsO/Schmerbach, 4. Aufl. § 14 Rn. 77; HK-InsO/Kirchhof, aaO § 14 Rn. 17; MünchKomm-InsO/Schmahl, § 14 Rn. 34; Pape in Kübler/Prütting, InsO § 14 Rn. 52).
  • OLG Dresden, 23.04.2001 - 13 W 172/01

    Insolvenzantrag durch Sozialversicherungsträger - Glaubhaftmachung der

    Dies genügt für die Annahme einer Gesetzesverletzung (vgl. OLG Celle ZIP 2000, 1675 m.w.N.; OLG Dresden ZInsO 2000, 560, 561).

    Diese Zulässigkeitsvoraussetzung gilt im Insolvenzverfahren aufgrund der Sonderregelung des § 7 Abs. 1 InsO gerade nicht, da es sich insoweit um eine Rechtsbeschwerde eigener Art zur Vereinheitlichung der Insolvenzrechtsprechung handelt (OLG Köln NJW-RR 2000, 427, 428; OLG Celle ZIP 2000, 1675; Pape, NJW 2001, 23, 25, jeweils m.w.N.).

    Bei der anstehenden Problematik handelt es sich nicht nur um eine dem Rechtsbeschwerdeverfahren unzugängliche, bloße Tatfrage (OLG Celle ZIP 2000, 1675, 1677).

    Insolvenzanträge können auch aufgrund nicht titulierter Forderungen gestellt werden, da kein Zwang zur Durchführung erfolgloser Zwangsvollstreckungen besteht (OLG Celle ZIP 2000, 1675, 1677).

    So wird in einem beharrlichen Nichtbegleichen unbestrittener Sozialversicherungsbeiträge erst bei einem Rückstand von mindestens sechs Monaten ein Indiz für die Zahlungsunfähigkeit gesehen (OLG Celle ZIP 2000, 1675, 1678; OLG Dresden ZInsO 2000, 560 f.; OLG Zweibrücken MDR 2001, 413; ferner HK/Kirchhof, a.a.O., § 14 Rdn. 13; OLG Naumburg KTS 2000, 440: Zahlungsunfähigkeit jedenfalls bei neun Monaten erheblichen Zahlungsrückstandes).

    Schließlich ist darauf zu verweisen, dass die Prüfung der Glaubhaftmachung nur der Feststellung der Zulässigkeit des Antrages und somit des Eintritts in eine ausführliche Prüfung dient (OLG Celle ZIP 2000, 1675, 1678 f.).

    Die Entscheidung steht nicht im Widerspruch zu denen des OLG Celle (ZIP 2000, 1675), des OLG Naumburg (KTS 2000, 440) oder des OLG Zweibrücken (MDR 2001, 413).

  • OLG Rostock, 10.07.2006 - 3 U 158/05

    Insolvenzanfechtung - Kongruente Deckung

    Ähnlich hat das OLG Celle befunden, dass die beharrliche Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen über einen längeren Zeitraum (sechs Monate) im Rahmen der Glaubhaftmachung eines Insolvenzgrundes bei Antragstellung genügen müsse (OLG Celle, Beschl. vom 09.02.2000 - 2 W 101/99 - NZI 2000, 214; dem folgend OLG Dresden Beschl. vom 28.08.2000 - 7 W 1396/00 - ZInsO 2000, 560; OLG Naumburg Beschl. vom 22.02.2000 - 5 W 1/00 - MDR 2000, 1153 = KTS 2000, 440).

    Nach der allgemeinen Erfahrung ist nicht zu vermuten, dass er den Sozialversicherer als Ersten nicht mehr befriedige (BGH Urt. vom 25.10.2001, a.a.O.; BGH Urt. vom 20.11.2001 - IX ZR 48/01 - BGHZ 149, 178 = ZIP 2002, 87 = NJW 2002, 515 = ZInsO 2002, 29; BGH Urt. vom 27.05.2003 - IX ZR 169/02 - ZIP 2003, 1506 = ZInsO 2003, 764 = NJW 2003, 3347; OLG Celle Beschl. vom 09.02.2000, a.a.O.; OLG Dresden Beschl. vom 28.08.2000, a.a.O.; OLG Naumburg Beschl. vom 22.02.2000, a.a.O.).

    Auch das OLG Dresden (Beschl. vom 28.08.2000, a.a.O.) und das OLG Celle (Beschl. vom 09.02.2000, a.a.O.) sowie der Bundesgerichtshof (Urt. vom 27.05.2003, a.a.O.) ordnen die Vortrags- und Beweislast für eine Zahlungsunwilligkeit dem Schuldner bzw. dem Anfechtungsgegner zu.

    Das OLG Celle (Beschl. vom 09.02.2000, a.a.O.) weist darauf hin, dass der Sozialversicherer mit Blick auf die Rechtsprechung zur Strafbewehrung der unterlassenen Beitragsabführung durch den Schuldner im Gegenzug zum Kontrahierungszwang recht schnell ein Insolvenzverfahren einleiten könne.

  • LG Freiburg, 23.01.2003 - 4 T 260/02

    Insolvenzeröffnung: Glaubhaftmachung der Forderung des Sozialversicherungsträgers

    Insgesamt verfolgt nämlich die neue Insolvenzordnung das Ziel einer rechtzeitigen und leichteren Eröffnung des Insolvenzverfahrens (vgl. Allgemeiner Teil der Begründung zum Regierungsentwurf der Insolvenzordnung, Bundestagsdrucksache 12/2443, abgedruckt in Balz/Landfermann, Die neuen Insolvenzgesetze Seite 21; vgl.a. OLG Celle NJW-RR 2001, 702).

    Der Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit in mehrfacher Hinsicht glaubhaft gemacht (vgl. hierzu allgemein OLG Celle NJW-RR 2001, 702).

  • OLG Köln, 04.10.2000 - 2 W 198/00

    Vorlage der Abtretungserklärung zur Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren

    § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist im Verfahren gemäß § 7 InsO nicht anzuwenden (vgl. BGH NZI 2000, 260; BayObLG NZI 1999, 451; Senat, NJW 2000, 223 = NZI 1999, 494 = ZIP 1999, 1929 [1930]; Senat, NZI 2000, 367 [368] = ZInsO 2000, 334 = ZIP 2000, 1628 [1629]; OLG Braunschweig, NZI 2000, 321; OLG Celle, ZIP 2000, 1675 [1676]; OLG Schleswig, NZI 2000, 165; Kirchhof in Heidelberger Kommentar zur InsO, 1999, § 7 Rdn. 9).
  • LG Düsseldorf, 03.09.2010 - 1 O 22/09

    Eingeräumte Kreditlinie, abgerufener Dispositionskredit, Beiträge zur

    Der Unternehmer wird im Zweifel daher eher die Zahlung fälliger Forderungen privater Gläubiger, wie zum Beispiel von Lieferanten, aussetzen, um seine Sozialversicherungsbeiträge abführen zu können, als den Sozialleistungsträger unbezahlt zu lassen, wenn er das denn noch kann (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2000, 2 W 101/99).
  • OLG Celle, 08.05.2002 - 13 U 272/01

    Anfechtbarkeit der vom Insolvenzschuldner an die Krankenkasse bezahlten

    Die "Kreditierung" des Schuldners über die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen stellt im Normalfall den letzten Akt auf dem Weg des Schuldners in die Insolvenz dar (vgl. OLG Celle ZIP 2000, 1675; auch BGH ZIP 2002, 87, 90).
  • OLG Zweibrücken, 26.10.2000 - 3 W 206/00

    Insolvenzantrag durch Sozialversicherungsträger - Glaubhaftmachung -

    Im Hinblick darauf habe das OLG Celle (Beschluss vom 9. Februar 2000 - 2 W 101/99- = OLGR 2000, 126 ff) festgestellt, dass die Kreditierung des Schuldners über die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen im Normalfall den letzten Akt auf dem Weg in die Insolvenz darstelle.
  • OLG Frankfurt, 11.05.2001 - 26 W 37/01

    Keine Glaubhaftmachung einer Gläubigerforderung durch Vorlage eines dinglichen

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  • LG Dessau-Roßlau, 14.11.2012 - 1 T 319/12

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Anforderungen an die Glaubhaftmachung im

  • LG Rostock, 29.07.2009 - 1 S 51/09

    Arbeitgeberinsolvenz: Anfechtung der Überweisung von Arbeitnehmerbeiträgen zur

  • OLG Köln, 03.08.2001 - 2 W 136/01
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2014 - L 7 AL 123/12
  • LG Freiburg, 12.02.2003 - 4 T 308/02

    Kostenstundung im Insolvenzverfahren: Abweisung wegen der Möglichkeit der

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 37/99   

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https://dejure.org/1999,1467
OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 37/99 (https://dejure.org/1999,1467)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.11.1999 - 2 Wx 37/99 (https://dejure.org/1999,1467)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. November 1999 - 2 Wx 37/99 (https://dejure.org/1999,1467)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 523
  • FGPrax 2000, 116
  • Rpfleger 2000, 163
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.1992 - XI ZR 71/91

    Nebenschrift ist keine Unterschrift

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 37/99
    Der Hinweis der Beschwerde auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 1992 betreffend einen neben eine Quittung gesetzten Schriftzug (BGH NJW 1992, 829 ff) veranlaßt - wie das Landgericht zutreffend dargelegt hat - keine abweichende Beurteilung.

    Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 20. November 1990 (BGHZ 113, 48 ff) den auf den oberen Rand eines Überweisungsformulars über die vorgedruckte Zeile "Unterschrift für nachstehenden Auftrag" gesetzten Namenszug deshalb nicht als Unterschrift im Sinne der §§ 416, 440 Abs. 2 ZPO gelten lassen, weil er nach der Gestaltung des Vordrucks die Funktion einer Unterschrift zukommende Funktion, den Urkundentext räumlich und zeitlich abzuschließen, nicht erfüllen könne (vgl. BGHZ 113, 48 [51 f]; BGH NJW 1992, 829 [830]).

    Aus demselben Grunde hat er in der von der Beschwerde angeführten Entscheidung auch einen links neben einen Quittungstext gesetzten Namenszug ("Nebenschrift") nicht als Unterschrift der Quittung im Sinne der §§ 416, 440 Abs. 2 ZPO anerkannt (vgl. BGH NJW 1992, 829 [830]).

  • OLG Köln, 03.09.1993 - 2 Wx 23/93

    Unterschriftserfordernis beim Testament - Unwirksamkeit bei Fehlen

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 37/99
    Es hat nicht verkannt, daß die Unterschrift des Erblassers beim eigenhändigen Testament - auch im hier gegebenen Fall eines gemeinschaftlichen Testaments, bei der einer der Ehegatten das Testament in der in § 2247 BGB vorgesehenen Form errichtet, es also eigenhändig schreibt und unterschreibt (§ 2247 Abs. 1 BGB), während der anderes Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung mit unterzeichnet (§ 2267 Satz 1 BGB), - eine notwendige Voraussetzung für die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung ist, weil nur sie die Ernstlichkeit und die abschließende Willensbildung des Erblassers garantiert (vgl. Senat, OLGZ 1967, 69 [70]; Senat, Rpfleger 1968, 25; Senat FamRZ 1994, 330; Staudinger/Baumann, BGB, 13. Bearb. 1996, § 2247, Rdn. 84).

    Unterschrieben ist eine Testamentsurkunde nur, wenn und soweit der Namenszug die Erklärung des Testierenden abdeckt, wenn er also in einem solchen räumlichen Verhältnis zu dem Text der letztwilligen Verfügung steht, daß er als deren Abschluß und nach der Verkehrsauffassung als diese deckend angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1974, 1083 [1084]; BayObLGZ 1981, 79 [85]; BayObLG, FamRZ 1986, 728 [730]; Senat, Rpfleger 1968, 25; Senat FamRZ 1994, 330; Staudinger/ Baumann, a.a.O., § 2247, Rdn. 90).

    Etwas anderes gilt aber - je nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1986, 728) - dann, wenn auf der betreffenden Seite unter dem Text kein Raum für eine Unterzeichnung mehr war und sich deshalb der neben den Text gesetzte Namenszug des Testierenden als räumlicher Abschluß der Urkunde darstellt (vgl. RG LZ 1920, 161, Nr. 10; BayObLG, FamRZ 1986, 729 [730]; Senat, Rpfleger 1968, 25; Senat, FamRZ 1994, 330; Bengel in Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 2. Aufl. 1986, § 2247 BGB, Rdn. 28; Burkart in Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl. 1997, § 2247, Rdn. 25; Palandt/Edenhofer, BGB, 58. Aufl. 1999, § 2247, Rdn. 13; Staudinger/Baumann, a.a.O., § 2247, Rdn. 93).

  • BayObLG, 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85

    Erbeinsetzung; Erbe; Nachlaß; Vermächtnis; Auflagen; Zuwendung; Grundstück;

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 37/99
    Unterschrieben ist eine Testamentsurkunde nur, wenn und soweit der Namenszug die Erklärung des Testierenden abdeckt, wenn er also in einem solchen räumlichen Verhältnis zu dem Text der letztwilligen Verfügung steht, daß er als deren Abschluß und nach der Verkehrsauffassung als diese deckend angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1974, 1083 [1084]; BayObLGZ 1981, 79 [85]; BayObLG, FamRZ 1986, 728 [730]; Senat, Rpfleger 1968, 25; Senat FamRZ 1994, 330; Staudinger/ Baumann, a.a.O., § 2247, Rdn. 90).

    Etwas anderes gilt aber - je nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1986, 728) - dann, wenn auf der betreffenden Seite unter dem Text kein Raum für eine Unterzeichnung mehr war und sich deshalb der neben den Text gesetzte Namenszug des Testierenden als räumlicher Abschluß der Urkunde darstellt (vgl. RG LZ 1920, 161, Nr. 10; BayObLG, FamRZ 1986, 729 [730]; Senat, Rpfleger 1968, 25; Senat, FamRZ 1994, 330; Bengel in Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 2. Aufl. 1986, § 2247 BGB, Rdn. 28; Burkart in Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl. 1997, § 2247, Rdn. 25; Palandt/Edenhofer, BGB, 58. Aufl. 1999, § 2247, Rdn. 13; Staudinger/Baumann, a.a.O., § 2247, Rdn. 93).

  • BGH, 20.11.1990 - XI ZR 107/89

    Blanko-"Oberschrift" - "Oberschrift" ist keine Unterschrift iSv §§ 416, 440 Abs.

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 37/99
    Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 20. November 1990 (BGHZ 113, 48 ff) den auf den oberen Rand eines Überweisungsformulars über die vorgedruckte Zeile "Unterschrift für nachstehenden Auftrag" gesetzten Namenszug deshalb nicht als Unterschrift im Sinne der §§ 416, 440 Abs. 2 ZPO gelten lassen, weil er nach der Gestaltung des Vordrucks die Funktion einer Unterschrift zukommende Funktion, den Urkundentext räumlich und zeitlich abzuschließen, nicht erfüllen könne (vgl. BGHZ 113, 48 [51 f]; BGH NJW 1992, 829 [830]).
  • BGH, 20.03.1974 - IV ZR 133/73

    Gültigkeit von späteren Ergänzungen eines eigenhändigen Testaments - Gültigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 37/99
    Unterschrieben ist eine Testamentsurkunde nur, wenn und soweit der Namenszug die Erklärung des Testierenden abdeckt, wenn er also in einem solchen räumlichen Verhältnis zu dem Text der letztwilligen Verfügung steht, daß er als deren Abschluß und nach der Verkehrsauffassung als diese deckend angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1974, 1083 [1084]; BayObLGZ 1981, 79 [85]; BayObLG, FamRZ 1986, 728 [730]; Senat, Rpfleger 1968, 25; Senat FamRZ 1994, 330; Staudinger/ Baumann, a.a.O., § 2247, Rdn. 90).
  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
    Auszug aus OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 37/99
    Unterschrieben ist eine Testamentsurkunde nur, wenn und soweit der Namenszug die Erklärung des Testierenden abdeckt, wenn er also in einem solchen räumlichen Verhältnis zu dem Text der letztwilligen Verfügung steht, daß er als deren Abschluß und nach der Verkehrsauffassung als diese deckend angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1974, 1083 [1084]; BayObLGZ 1981, 79 [85]; BayObLG, FamRZ 1986, 728 [730]; Senat, Rpfleger 1968, 25; Senat FamRZ 1994, 330; Staudinger/ Baumann, a.a.O., § 2247, Rdn. 90).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.12.1999 - 15 W 421/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3627
OLG Hamm, 23.12.1999 - 15 W 421/99 (https://dejure.org/1999,3627)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.12.1999 - 15 W 421/99 (https://dejure.org/1999,3627)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Dezember 1999 - 15 W 421/99 (https://dejure.org/1999,3627)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2000, 172
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 22.11.1990 - 15 W 355/90
    Auszug aus OLG Hamm, 23.12.1999 - 15 W 421/99
    Diese Frist wird nur durch eine solche Bekanntmachung gewahrt, die auch inhaltlich den Anforderungen des § 37 ZVG genügt (Senat OLGZ 1991, 193, 194; Rechtspfleger 1991, 71; Zöller/Stöber, ZVG, 15. Aufl., § 37 Rdnr. l).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.10.1999 - 14 W 100/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8975
OLG Hamm, 27.10.1999 - 14 W 100/99 (https://dejure.org/1999,8975)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.1999 - 14 W 100/99 (https://dejure.org/1999,8975)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 14 W 100/99 (https://dejure.org/1999,8975)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Verfahrensvorschriften des Beschwerdeverfahrens als neuer selbständiger Beschwerdegrund zur Eröffnung des Rechtsmittels der weiteren sofortigen Beschwerde; Abgrenzung zwischen Rechtspflegerentscheidungen und Vollstreckungsmaßnahmen im Hinblick auf das ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Paderborn - 3 T 44/99
  • OLG Hamm, 27.10.1999 - 14 W 100/99
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 26.02.1973 - 14 W 2/73
    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.1999 - 14 W 100/99
    Andererseits wird die Auffassung vertreten, dass sich die Prüfungskompetenz des Vollstreckungsgerichts nach § 850 f Abs. 2 ZPO auch auf materiellrechtliche Fragen erstrecke (BGHZ 36, 11 (17) = NJW 1962, 109 = LM § 256 ZPO Nr. 71; OLG Hamm, NJW 1973, 1332 (1333); LG Krefeld, MDR 1983, 325; LG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 758 f.; Stöber, Forderungspfändung, 11. Aufl., RdNr. 1193 a; Bader, Zur Tragweite der Entscheidung über die Art des Anspruchs bei Verurteilungen im Zivilprozeß, S. 125; Frisinger, Privilegierte Forderungen in der Zwangsvollstreckung und bei der Aufrechnung, S. 123 f.; Schneider, MDR 1970, 770; Kirberger, FamRZ 1974, 637 ff.; wohl auch Büchmann, NJW 1987, 172 (173); mit Einschränkung Grunsky, FamRZ 1968, 282; s. ferner OLG Düsseldorf, NJW 1973, 1133).

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 26. Februar 1973 (14 W 2/73), veröffentlicht in NJW 1973, 1332, sich der zuletzt genannten Ansicht angeschlossen und sich sogar dafür ausgesprochen, die Prüfung des Anspruchsgrundes sogar in den Fällen einzuschließen, in denen eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung im Erkenntnisverfahren keine Rolle gespielt hat (vgl. auch LG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 758 f.).

  • LG Düsseldorf, 10.02.1987 - 19 T 291/86
    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.1999 - 14 W 100/99
    Andererseits wird die Auffassung vertreten, dass sich die Prüfungskompetenz des Vollstreckungsgerichts nach § 850 f Abs. 2 ZPO auch auf materiellrechtliche Fragen erstrecke (BGHZ 36, 11 (17) = NJW 1962, 109 = LM § 256 ZPO Nr. 71; OLG Hamm, NJW 1973, 1332 (1333); LG Krefeld, MDR 1983, 325; LG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 758 f.; Stöber, Forderungspfändung, 11. Aufl., RdNr. 1193 a; Bader, Zur Tragweite der Entscheidung über die Art des Anspruchs bei Verurteilungen im Zivilprozeß, S. 125; Frisinger, Privilegierte Forderungen in der Zwangsvollstreckung und bei der Aufrechnung, S. 123 f.; Schneider, MDR 1970, 770; Kirberger, FamRZ 1974, 637 ff.; wohl auch Büchmann, NJW 1987, 172 (173); mit Einschränkung Grunsky, FamRZ 1968, 282; s. ferner OLG Düsseldorf, NJW 1973, 1133).

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 26. Februar 1973 (14 W 2/73), veröffentlicht in NJW 1973, 1332, sich der zuletzt genannten Ansicht angeschlossen und sich sogar dafür ausgesprochen, die Prüfung des Anspruchsgrundes sogar in den Fällen einzuschließen, in denen eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung im Erkenntnisverfahren keine Rolle gespielt hat (vgl. auch LG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 758 f.).

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 215/88

    Feststellung einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.1999 - 14 W 100/99
    Diese Ansicht gilt es zu überprüfen, nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30.11.1989 (III ZR 215/88), veröffentlicht in NJW 1990, 834, Zweifel an einer umfassenden Prüfungskompetenz des Vollstreckungsgerichts geäußert hat.
  • BGH, 29.09.1961 - IV ZR 59/61

    Zahlung von DM-West oder DM-Ost nach sowjetzonalem Gerichtsurteil

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.1999 - 14 W 100/99
    Andererseits wird die Auffassung vertreten, dass sich die Prüfungskompetenz des Vollstreckungsgerichts nach § 850 f Abs. 2 ZPO auch auf materiellrechtliche Fragen erstrecke (BGHZ 36, 11 (17) = NJW 1962, 109 = LM § 256 ZPO Nr. 71; OLG Hamm, NJW 1973, 1332 (1333); LG Krefeld, MDR 1983, 325; LG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 758 f.; Stöber, Forderungspfändung, 11. Aufl., RdNr. 1193 a; Bader, Zur Tragweite der Entscheidung über die Art des Anspruchs bei Verurteilungen im Zivilprozeß, S. 125; Frisinger, Privilegierte Forderungen in der Zwangsvollstreckung und bei der Aufrechnung, S. 123 f.; Schneider, MDR 1970, 770; Kirberger, FamRZ 1974, 637 ff.; wohl auch Büchmann, NJW 1987, 172 (173); mit Einschränkung Grunsky, FamRZ 1968, 282; s. ferner OLG Düsseldorf, NJW 1973, 1133).
  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 73/84

    Bestimmheit eines ausländischen Titels; Vollstreckbarerklärung einer in der

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.1999 - 14 W 100/99
    Die Vollstreckungsorgane seien zwar zur Titelauslegung berechtigt und verpflichtet (BGH, NJW 1986, 1440 m. w. Nachw.); die Auslegung dürfe aber nicht dazu führen, dass der Titel der Sache nach inhaltlich geändert oder gar durch einen anderen ersetzt werde.
  • LG Krefeld, 08.12.1982 - 1 S 127/81
    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.1999 - 14 W 100/99
    Andererseits wird die Auffassung vertreten, dass sich die Prüfungskompetenz des Vollstreckungsgerichts nach § 850 f Abs. 2 ZPO auch auf materiellrechtliche Fragen erstrecke (BGHZ 36, 11 (17) = NJW 1962, 109 = LM § 256 ZPO Nr. 71; OLG Hamm, NJW 1973, 1332 (1333); LG Krefeld, MDR 1983, 325; LG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 758 f.; Stöber, Forderungspfändung, 11. Aufl., RdNr. 1193 a; Bader, Zur Tragweite der Entscheidung über die Art des Anspruchs bei Verurteilungen im Zivilprozeß, S. 125; Frisinger, Privilegierte Forderungen in der Zwangsvollstreckung und bei der Aufrechnung, S. 123 f.; Schneider, MDR 1970, 770; Kirberger, FamRZ 1974, 637 ff.; wohl auch Büchmann, NJW 1987, 172 (173); mit Einschränkung Grunsky, FamRZ 1968, 282; s. ferner OLG Düsseldorf, NJW 1973, 1133).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.1973 - 3 W 243/72
    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.1999 - 14 W 100/99
    Andererseits wird die Auffassung vertreten, dass sich die Prüfungskompetenz des Vollstreckungsgerichts nach § 850 f Abs. 2 ZPO auch auf materiellrechtliche Fragen erstrecke (BGHZ 36, 11 (17) = NJW 1962, 109 = LM § 256 ZPO Nr. 71; OLG Hamm, NJW 1973, 1332 (1333); LG Krefeld, MDR 1983, 325; LG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 758 f.; Stöber, Forderungspfändung, 11. Aufl., RdNr. 1193 a; Bader, Zur Tragweite der Entscheidung über die Art des Anspruchs bei Verurteilungen im Zivilprozeß, S. 125; Frisinger, Privilegierte Forderungen in der Zwangsvollstreckung und bei der Aufrechnung, S. 123 f.; Schneider, MDR 1970, 770; Kirberger, FamRZ 1974, 637 ff.; wohl auch Büchmann, NJW 1987, 172 (173); mit Einschränkung Grunsky, FamRZ 1968, 282; s. ferner OLG Düsseldorf, NJW 1973, 1133).
  • BGH, 26.09.2002 - IX ZB 180/02

    Beruhen des titulierten Anspruchs auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

    In einem solchen Fall sei er auf eine titelergänzende Feststellungsklage zu verweisen (OLG Hamm InVo 2000, 429, 430; OLG Stuttgart InvO 2000, 284, 285; Stein/Jonas/Brehm, ZPO 21. Aufl. § 850 f Rn. 10; MünchKomm-ZPO/Smid, 2. Aufl. § 850 f Rn. 18; Smid ZZP 102 [1989], 22, 38; Musielak/Becker, ZPO 3. Aufl § 850 f Rn. 10; Thomas/Putzo, ZPO 24. Aufl. § 850 f Rn. 8b).
  • OLG München, 30.11.2017 - 23 U 1226/17

    Aufrechnung mit Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung nach

    Auch die Entscheidung des OLG Hamm vom 27.10.1999 (14 W 100/99) befasst sich mit den Voraussetzungen für eine Erweiterung der Pfändungsmöglichkeit nach § 850f Abs. 2 ZPO.
  • OLG Zweibrücken, 26.10.2000 - 3 W 206/00

    Insolvenzantrag durch Sozialversicherungsträger - Glaubhaftmachung -

    Im Hinblick darauf habe das OLG Celle (Beschluss vom 9. Februar 2000 - 2 W 101/99- = OLGR 2000, 126 ff) festgestellt, dass die Kreditierung des Schuldners über die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen im Normalfall den letzten Akt auf dem Weg in die Insolvenz darstelle.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 26.10.1999 - 3 U 1519/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4938
OLG Nürnberg, 26.10.1999 - 3 U 1519/99 (https://dejure.org/1999,4938)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.10.1999 - 3 U 1519/99 (https://dejure.org/1999,4938)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Oktober 1999 - 3 U 1519/99 (https://dejure.org/1999,4938)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb; Zeitschriftenwerbung; Bewerbung ärztlicher Leistungen; Haartransplantation; Ambulante Eigenhaartransplantation

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § ... 13 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 4; ; BerufsO § 27; ; ZPO § 712; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 712; ; ZPO § 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; BerO § 25 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    UWG § 1; BerufsO der Ärzte/Bayern 1977 § 27
    Umfang des ärztlichen Werbeverbots; Ambulante Durchführung von Haartransplantationen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    UWG § 1; BerufsO der Ärzte (Bayern 1977) § 27
    Zeitschriftenwerbung für Haartransplantationen und ärztliches Werbeverbot

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 535
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95

    Verbandsinteresse - Streitwertbemessung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.1999 - 3 U 1519/99
    Das bei Unterlassungsklagen für die Streitwertbemessung maßgebliche Klägerinteresse entspricht bei einem Verband nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG im allgemeinen dem Interesse eines Mitbewerbers an der begehrten Unterlassung (BGH WRP 1998, 741 - Verbandsinteresse).
  • BVerwG, 14.10.1958 - I C 25.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.1999 - 3 U 1519/99
    Darunter fallen auch operative Eingriffe zu kosmetischen Zwecken, sofern die ihrer Methode nach der ärztlichen Krankenbehandlung gleichkommen, ärztliche Fachkenntnisse voraussetzen und gesundheitliche Schädigungen verursachen können (vgl. Bundesverwaltungsgericht NJW 1959, 833; NJW 1966, 418).
  • BVerwG, 28.09.1965 - I C 105.63

    Zulässigkeit der Beschränkung des Streitstoffes - Qualifizierung von Leberflecken

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.1999 - 3 U 1519/99
    Darunter fallen auch operative Eingriffe zu kosmetischen Zwecken, sofern die ihrer Methode nach der ärztlichen Krankenbehandlung gleichkommen, ärztliche Fachkenntnisse voraussetzen und gesundheitliche Schädigungen verursachen können (vgl. Bundesverwaltungsgericht NJW 1959, 833; NJW 1966, 418).
  • BGH, 09.07.1998 - I ZR 72/96

    Patientenwerbung - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.1999 - 3 U 1519/99
    Sie bezieht sich zumindest auch auf den sensiblen Bereich der Gesundheitswerbung, auf dem wettbewerbswidriges Verhalten ohnehin regelmäßig als eine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs erscheint (BGH WRP 1998, 1071 ff. - Patientenwerbung), und ist in einer besonders gestalteten, ganzseitigen Werbeanzeige in einer bundesweit vertriebenen Zeitschrift enthalten, die nicht unbedeutend ist.
  • BGH, 28.03.2002 - I ZR 283/99

    "Haar-Transplantationen"; Werbung für Heilberufe

    Das Berufungsgericht (OLGR Nürnberg 2000, 126) hat die Berufung der Beklagten gegen ihre Verurteilung nach dem Unterlassungsantrag mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Beklagte verurteilt wurde, .
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 17.12.1999 - 10 UF 503/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11025
OLG Dresden, 17.12.1999 - 10 UF 503/99 (https://dejure.org/1999,11025)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.12.1999 - 10 UF 503/99 (https://dejure.org/1999,11025)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Dezember 1999 - 10 UF 503/99 (https://dejure.org/1999,11025)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 705
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Oldenburg, 31.03.2003 - 11 UF 25/03

    Umgangsrecht des früheren heterosexuellen nichtehelichen Lebensgefährten der

    1) § 1685 Abs. 2 zählt die Umgangsberechtigten abschließend auf (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1161; OLG Bamberg FamRZ 1999, 810; OLG Dresden DAVorm 2000, 176, 177; OLG Hamm NJW 2000, 2684; KK-FamR/Ziegler, § 1685, Rn. 4); eine zu starke Ausweitung der Umgangsberechtigung wollte der Gesetzgeber bewusst vermeiden (OLGE Zweibrücken, Bamberg, Dresden, Hamm, jeweils a.a.O.; vgl. ferner Bamberger/Roth/Veit, BGB, § 1685, Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.11.1999 - 3 Wx 371/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9989
OLG Düsseldorf, 10.11.1999 - 3 Wx 371/99 (https://dejure.org/1999,9989)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.1999 - 3 Wx 371/99 (https://dejure.org/1999,9989)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 1999 - 3 Wx 371/99 (https://dejure.org/1999,9989)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1982 § 1990 § 2009
    Nachweis der zur Haftungsbeschränkung führenden Dürftigkeit des Nachlasses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 912 (Ls.)
  • Rpfleger 2000, 115
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 12.01.2016 - 20 W 279/15

    Beschwer nach § 59 FamFG

    Darüber hinaus kann der Erbe die Unzulänglichkeit des Nachlasses auch auf andere Art und Weise nachweisen (vgl. im Einzelnen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.1999, 3 Wx 371/99, Tz. 9 bei juris).
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