Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1969
OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00 (https://dejure.org/2001,1969)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.01.2001 - 7 U 104/00 (https://dejure.org/2001,1969)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 7 U 104/00 (https://dejure.org/2001,1969)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 34; BGB § 839; KWG § 6
    Keine Staatshaftung nach wirtschaftlichem Zusammenbruch einer Bank bei fehlender Mitgliedschaft in einem Einlagensicherungssystem

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2724
  • NJW 2005, 784
  • ZIP 2001, 645
  • WM 2001, 1372
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.02.1979 - III ZR 108/76

    Amtspflichten der Bankenaufsicht

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00
    Die Vertreter dieser Argumentation (Papier aaO., Nüßgens aaO.) beziehen sich hier auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach - entgegen der zuvor ganz herrschenden Auffassung - den Normen des Kreditwesengesetzes, die die Befugnisse und die Pflichten des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen regeln, auch drittschützende Wirkung zukommen könne (BGHZ 74, 144 ff.; BGHZ 75, 120 ff.).

    Selbst wenn der Gesetzgeber mit der auf die BGH-Rechtsprechung (BGHZ 74, 144 ff.; BGHZ 75, 120 ff.) reagierenden "Klarstellung" des Schutzzwecks der die Bankenaufsicht betreffenden Regelungen tatsächlich nichts anderes bezweckt haben sollte als einen Haftungsausschluss, handelt es sich hierbei allenfalls um eine Frage des gesetzgeberischen Weges, die im Ermessen des Gesetzgebers steht.

    Die Sorge vor dem eigenen Eintretenmüssen hätte andererseits zwangsläufig Auswirkungen auf Art, Umfang und Dichte der Aufsicht, die sich jedenfalls streng an den vom Bundesgerichtshof, im Wetterstein - (BGHZ 74, 144 ff.) und im Herstatt-Urteil (BGHZ 75, 120 ff.) entwickelten Grundsätzen orientierten müsste.

  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 154/77

    Bankenaufsicht

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00
    Die Vertreter dieser Argumentation (Papier aaO., Nüßgens aaO.) beziehen sich hier auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach - entgegen der zuvor ganz herrschenden Auffassung - den Normen des Kreditwesengesetzes, die die Befugnisse und die Pflichten des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen regeln, auch drittschützende Wirkung zukommen könne (BGHZ 74, 144 ff.; BGHZ 75, 120 ff.).

    Selbst wenn der Gesetzgeber mit der auf die BGH-Rechtsprechung (BGHZ 74, 144 ff.; BGHZ 75, 120 ff.) reagierenden "Klarstellung" des Schutzzwecks der die Bankenaufsicht betreffenden Regelungen tatsächlich nichts anderes bezweckt haben sollte als einen Haftungsausschluss, handelt es sich hierbei allenfalls um eine Frage des gesetzgeberischen Weges, die im Ermessen des Gesetzgebers steht.

    Die Sorge vor dem eigenen Eintretenmüssen hätte andererseits zwangsläufig Auswirkungen auf Art, Umfang und Dichte der Aufsicht, die sich jedenfalls streng an den vom Bundesgerichtshof, im Wetterstein - (BGHZ 74, 144 ff.) und im Herstatt-Urteil (BGHZ 75, 120 ff.) entwickelten Grundsätzen orientierten müsste.

  • LG Bonn, 31.03.2000 - 1 O 159/99

    Bundesrepublik Deutschland ist wegen verspäteter Umsetzung der EG-Richtlinie vom

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00
    7 U 104/00 1 O 159/99 LG Bonn.

    Die Berufungen der Kläger zu 1., 5. und 11. gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 31.3.2000 (1 O 159/99) werden zurückgewiesen.

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00
    Dem entspricht auch, dass das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht des Staates, zum Schutz von Rechtsgütern aktiv tätig zu werden, ausdrücklich bislang vor allem zum Schutz des (ungeborenen) menschlichen Lebens oder der menschlichen Gesundheit eingefordert hat (vgl. BVerfGE 39, 1, 42 - Schwangerschaftsabbruch I - 88, 203, 251 - Schwangerschaftsabbruch II - vgl. andererseits BVerfGE 46, 160, 164 f. - Schleyer - 49, 89 (142) - Kalkar I - 53, 30 (57 f.) - Mülheim-Kärlich, 56, 54 (78) - Fluglärm), dabei aber stets betont hat, die Frage, wie der Schutz konkret auszugestalten sei, liege allein der Verantwortung des Gesetzgebers (BVerfGE 56, 54 (81)).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00
    Dem entspricht auch, dass das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht des Staates, zum Schutz von Rechtsgütern aktiv tätig zu werden, ausdrücklich bislang vor allem zum Schutz des (ungeborenen) menschlichen Lebens oder der menschlichen Gesundheit eingefordert hat (vgl. BVerfGE 39, 1, 42 - Schwangerschaftsabbruch I - 88, 203, 251 - Schwangerschaftsabbruch II - vgl. andererseits BVerfGE 46, 160, 164 f. - Schleyer - 49, 89 (142) - Kalkar I - 53, 30 (57 f.) - Mülheim-Kärlich, 56, 54 (78) - Fluglärm), dabei aber stets betont hat, die Frage, wie der Schutz konkret auszugestalten sei, liege allein der Verantwortung des Gesetzgebers (BVerfGE 56, 54 (81)).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00
    Dies folgt schon daraus, dass der Gesetzgeber Inhalt und Grenzen des Eigentums weitgehend frei bestimmen kann (BVerfGE 58, 300ff.).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00
    Dem entspricht auch, dass das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht des Staates, zum Schutz von Rechtsgütern aktiv tätig zu werden, ausdrücklich bislang vor allem zum Schutz des (ungeborenen) menschlichen Lebens oder der menschlichen Gesundheit eingefordert hat (vgl. BVerfGE 39, 1, 42 - Schwangerschaftsabbruch I - 88, 203, 251 - Schwangerschaftsabbruch II - vgl. andererseits BVerfGE 46, 160, 164 f. - Schleyer - 49, 89 (142) - Kalkar I - 53, 30 (57 f.) - Mülheim-Kärlich, 56, 54 (78) - Fluglärm), dabei aber stets betont hat, die Frage, wie der Schutz konkret auszugestalten sei, liege allein der Verantwortung des Gesetzgebers (BVerfGE 56, 54 (81)).
  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00
    Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips ist unter anderem das Gebot der Rechtsklarheit, insbesondere die Forderung, dass der Bürger den Inhalt von Regelungen mit hinreichender Sicherheit feststellen können muss (vgl. etwa BVerfGE 5, 25, 31f.; BVerfGE 22, 330, 346).
  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00
    Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips ist unter anderem das Gebot der Rechtsklarheit, insbesondere die Forderung, dass der Bürger den Inhalt von Regelungen mit hinreichender Sicherheit feststellen können muss (vgl. etwa BVerfGE 5, 25, 31f.; BVerfGE 22, 330, 346).
  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung

    Die weitergehende Klage hatte beim Landgericht und beim Oberlandesgericht, dessen Urteil in NJW 2001, 2724 veröffentlicht ist, keinen Erfolg.
  • BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung

    Die weitergehende Klage hatte beim Landgericht und beim Oberlandesgericht Köln, dessen Urteil in NJW 2001, 2724 veröffentlicht ist, keinen Erfolg.
  • OLG Stuttgart, 13.05.2008 - 12 U 132/07

    Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers mit einer Sonderprüfung durch die BaFin:

    Da diese Richtlinien das Ziel der Verleihung von Rechten an Einzelne beinhalten und der Inhalt dieser Rechte bestimmbar ist, käme - ein Kausalzusammenhang zwischen der unterbliebenen Umsetzung und dem Schaden vorausgesetzt - der allgemein anerkannte gemeinschaftsrechtliche Entschädigungsanspruch wegen verspäteter Richtlinienumsetzung zum Zuge, was das LG Bonn hinsichtlich der Einlagensicherungsrichtlinie schon entschieden hat (vgl. OLG Köln, Urt. v. 11.01.2001 - 7 U 104/00 - Rn. 5, zitiert nach juris, das die Entscheidung des LG Bonn im Tatbestand referiert).
  • LG Bonn, 02.08.2002 - 1 O 443/01

    Schadensersatz eines stillen Gesellschafters wegen behaupteter

    An dieser Auffassung, die das Oberlandesgericht Köln im Berufungsverfahren bestätigt hat (NJW 2001, 2724), hält die Kammer auch nach erneuter Überprüfung und unter Berücksichtigung der Argumentation der Kläger fest.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - 8 U 99/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9092
OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - 8 U 99/99 (https://dejure.org/2000,9092)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.06.2000 - 8 U 99/99 (https://dejure.org/2000,9092)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 8 U 99/99 (https://dejure.org/2000,9092)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847; BGB § 831; BGB § 31; BGB § 611; BGB § 276
    Hygieneanforderungen bei Spritzenwechsel während einer Kniepunktion

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 2 O 331/97
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - 8 U 99/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 389
  • VersR 2000, 1019
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 18.09.2014 - 5 U 632/14

    Keine Haftung des Krankenhauses für MRSA - Infektion unklarer Ursache

    Davon kann im Hygienebereich erst dann ausgegangen werden, wenn offen zutage getretenen Gefahrensituationen nicht begegnet wird (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 389 ; OLG Hamm MedR 2008, 217).
  • OLG München, 30.06.2011 - 1 U 2414/10

    Arzthaftung: Beweislast bei Vorwurf eines Diagnosefehlers und eines Fehlers in

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 15.6.2000 (NJW-RR 2001, 389) ausgesprochen, dass ein Arzt bei einer Punktion im Knie mit verbundenem Spritzenwechsel sterile Handschuhe zu tragen hat.
  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 3 U 157/04

    Schadensersatz nach einer ärztlichen Heilbehandlung aufgrund des Entstehens eines

    Auch Verstöße gegen Hygienebestimmungen können u.U. als grobe Behandlungsfehler gewertet werden (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2000, 1019; Martis/ Winkhart, Arzthaftungsrecht aktuell, 2003, S. 369f, Gaisbauer, VersR 1990, 1122f).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2018 - L 8 U 965/15
    Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt sei durch Abzug von 20% für Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und 5 % für Berufsgenossenschaftsbeiträge erfolgt (entsprechend der Entscheidung L 8 U 99/99, LSG Schleswig-Holstein).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2488
OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00 (https://dejure.org/2000,2488)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.10.2000 - 15 W 250/00 (https://dejure.org/2000,2488)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 15 W 250/00 (https://dejure.org/2000,2488)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erinnerung; Kostenansatz; Kapitalerhöhung; Satzungsänderung; Rechtspfleger; Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

  • Judicialis

    KostO § 14; ; RpflG § 17 Nr. 1 b; ; BGB § 812; ; BGB § 818 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Erinnerungen gegen Kostenansatz für Kapitalerhöhung und Satzungsänderung - Verzinsung öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche wegen rechtsgrundlos entrichteter Gebühren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 24 T 13/00
  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1440
  • FGPrax 2001, 90
  • Rpfleger 2001, 99
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 273/98

    Verzinsung zu erstattender Gebühren

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00
    Der wegen rechtsgrundlos entrichteter Gebühren bestehende öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch gegen die Justizkasse schließt ab dem Zeitpunkt der Einzahlung Zinsen ein (wie BayObLG FG Prax 1999, 39 = NJW 1999, 1194 = Rpfleger 1999, 256).

    Über diesen Anspruch ist im Verfahren nach § 14 KostO zu entscheiden (vgl. BayObLG, FGPrax 1999, 39 = NJW 1999, 1194 = Rpfleger 1999, 236).

    In der Sache weist der, Senat - ohne Bindungswirkung - darauf hin, dass er in Übereinstimmung mit dem BayObLG (FGPrax 1999, 39 = NJW 1999, 1194 = Rpfleger 1999, 236; ebenso: Pfälz. OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 128) der Auffassung ist, dass die Staatskasse verpflichtet ist, Zinsen zu entrichten, wenn nach der KostO erhobene Gebühren zurückzuerstatten sind.

  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 38.97

    Anfechtungsklage; Prozeßzinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00
    Dies trägt dem Gedanken Rechnung, dass die Erstattung ungerechtfertigter Leistungen durch Hoheitsträger ihre innere Rechtfertigung in dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung hat; grundsätzlich widerspricht es diesem Grundsatz, wenn zu Unrecht erhaltene Mittel bei dem Hoheitsträger verbleiben (BVerwG 99, 101 = NJW 1996, 1073; NJW 1999, 1201).

    Hierzu gehören auch Zinsen, und zwar sowohl positiv erzielte Zinsen als auch ersparte Schuldzinsen, wenn mit rechtsgrundlos zugeflossenen Mitteln Kredite getilgt worden sind (BGHZ 102, 41 = NJW 1988, 258; 138, 160 = NJW 1998, 2354 = JZ 1998, 955 mit zustimmender Anm. von Schlechtriehm; dieser Auffassung hat sich das BVerwG angeschlossen, NJW 1999, 1201; BayObLG a.a.O.; Schön, NJW 1993, 3289, 3292).

    Auch hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 27.10.1998 (NJW 1999, 1201) ausdrücklich offengelassen, ob es an seiner Rechtsprechung festhalten will und jedenfalls für den Fall rechtsgrundlos errichteter Beiträge zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung wegen der Rechtsform des Beitragserhebers eine Ausnahme gemacht.

  • OLG Hamm, 03.07.1990 - 15 W 493/89

    Erbschaftsteuer keine Nachlassverbindlichkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00
    Der Rechtspfleger ist nämlich nur dann befugt, über eine Erinnerung zu entscheiden, wenn er auch für die Entscheidung in der Hauptsache zuständig ist, § 4 Abs. 1 RPflG (Beschluss des Senats vom 03.07.1990 - 15 W 493/89 - BayObLG Rpfleger 1974, 391; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 14. Auflage, § 14 Rn. 85 m.w.N.).
  • BGH, 08.10.1987 - VII ZR 185/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzinsung eines zu erstattenden Betrages bei

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00
    Hierzu gehören auch Zinsen, und zwar sowohl positiv erzielte Zinsen als auch ersparte Schuldzinsen, wenn mit rechtsgrundlos zugeflossenen Mitteln Kredite getilgt worden sind (BGHZ 102, 41 = NJW 1988, 258; 138, 160 = NJW 1998, 2354 = JZ 1998, 955 mit zustimmender Anm. von Schlechtriehm; dieser Auffassung hat sich das BVerwG angeschlossen, NJW 1999, 1201; BayObLG a.a.O.; Schön, NJW 1993, 3289, 3292).
  • OLG Zweibrücken, 08.11.1999 - 3 W 219/99

    Zur Rückforderung von Handelsregistergebühren

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00
    In der Sache weist der, Senat - ohne Bindungswirkung - darauf hin, dass er in Übereinstimmung mit dem BayObLG (FGPrax 1999, 39 = NJW 1999, 1194 = Rpfleger 1999, 236; ebenso: Pfälz. OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 128) der Auffassung ist, dass die Staatskasse verpflichtet ist, Zinsen zu entrichten, wenn nach der KostO erhobene Gebühren zurückzuerstatten sind.
  • BGH, 06.03.1998 - V ZR 244/96

    Herausgabe des durch ersparte Zinszahlungen Erlangten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00
    Hierzu gehören auch Zinsen, und zwar sowohl positiv erzielte Zinsen als auch ersparte Schuldzinsen, wenn mit rechtsgrundlos zugeflossenen Mitteln Kredite getilgt worden sind (BGHZ 102, 41 = NJW 1988, 258; 138, 160 = NJW 1998, 2354 = JZ 1998, 955 mit zustimmender Anm. von Schlechtriehm; dieser Auffassung hat sich das BVerwG angeschlossen, NJW 1999, 1201; BayObLG a.a.O.; Schön, NJW 1993, 3289, 3292).
  • BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94

    Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung -

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00
    Dies trägt dem Gedanken Rechnung, dass die Erstattung ungerechtfertigter Leistungen durch Hoheitsträger ihre innere Rechtfertigung in dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung hat; grundsätzlich widerspricht es diesem Grundsatz, wenn zu Unrecht erhaltene Mittel bei dem Hoheitsträger verbleiben (BVerwG 99, 101 = NJW 1996, 1073; NJW 1999, 1201).
  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 21.72

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass bei einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Behörde grundsätzlich keine Zinsen wegen tatsächlich gezogener Nutzungen zu zahlen seien, obwohl auch in dieser Konstellation § 818 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbar sei; es hat dies damit begründet, dass der Staat öffentlich-rechtlich erlangte Einnahmen in der Regel nicht gewinnbringend anlege, sondern über die ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Interesse der Allgemeinheit, und nicht für Zwecke des Ertragserzielung verfüge (NJW 1973, 1854).
  • OLG Dresden, 14.03.2002 - 15 W 409/01

    Uuml;berzahlung Handelregistergebühren; Verzinsung; öffentlich-rechtlicher

    Der Senat sieht nach alledem keinen vernünftigen Grund dafür, insoweit zwischen den überhobenen Kosten einerseits und hierauf etwa zu zahlenden Bereicherungszinsen andererseits zu unterscheiden und für letztere schon die Statthaftigkeit der Anspruchsverfolgung im Kostenverfahren in Abrede zu stellen (im Ergebnis ebenso BayObLG NJW 1999, 1194; OLG Hamm JurBüro 2001, 102; OLG Köln JurBüro 2001, 312) .

    Beides ist nach § 818 Abs. 1 BGB grundsätzlich herauszugeben (vgl. BGHZ 138, 160 = JZ 1998, 955 mit zustimmender Anmerkung Schlechtriem) ; der Senat vermag (mit Schlechtriem a.a.O. S. 959) nicht zu erkennen, warum bei einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs etwa anderes gelten soll (im Ergebnis ebenso BayObLG NJW 1999, 1194; OLG Hamm, JurBüro 2001, 102, 103; OLG Köln JurBüro 2001, 312; zustimmend OLG Zweibrücken, Rechtspfleger 2000, 128, 129; Lappe in: Korintenberg u.a., KostO 14. Aufl. 1999, § 14 Rdn. 113a; Rohs/Wedewer, KostO Stand Dez. 2000, § 14 Rdn. 19; Göttlich/Mümmler, KostO 14. Aufl. 2000, S. 1216).

  • OLG Karlsruhe, 09.05.2003 - 11 Wx 120/00

    Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit des Gebührenansatzes der badischen

    Zum Teil wurde die Auffassung vertreten, auch überzahlte Notarkosten seien nach allgemeinen Regeln über öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche vom Tag der Zahlung bis zum Tag der Rückzahlung zu verzinsen, wobei die Zinshöhe entsprechend § 238 AO mit 6 % angenommen wurde (BayObLG, Beschl. v. 9.12.1998 - 3Z BR 273/98, NJW 1999, 1194; OLG Hamm, Beschl. v. 19.10.2000 - 15 W 250/00, RPfleger 2001, 99; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 8.11.1999 - 3 W 219/99, RPfleger 2000, 128).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2006 - 9 U 125/05

    Städtebaulicher Vertrag: Wirksamkeit des Ausschlusses einer Verzinsung des

    Folglich kommt es nicht darauf an, ob eine öffentlich-rechtliche Körperschaft unrechtmäßig erhaltene Geldzahlungen gewinnbringend verwendet oder nicht (vgl. hierzu BVerwG NJW 1973, 1854; BFHE 163, 277; BayObLG FGPrax 1999, 39; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1440; BGHZ 138, 160).
  • BVerwG, 07.09.2004 - 3 B 35.04

    Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Behörde

    12 Bachof/Stober, Verwaltungsrecht, Bd. 2, 6. Aufl., § 55 III 4, Rn. 23 a und b; Schön, NJW 1993, 3289) und einzelne Oberlandesgerichte (vgl. Bay. OLG, Beschluss vom 9. Dezember 1998 3 Z BR 273/98 NJW 1999, 1194; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2000 15 W 250/00 NJW-RR 2001, 1440) Kritik an dieser Rechtsprechung üben, weil der Staat tatsächliche Nutzungen aus rechtsgrundlos überzahlten Geldbeträgen ziehe, indem er entweder Kreditzinsen erspare oder das Geld zinsbringend anlegen könne.
  • OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02

    Festsetzung von Zinsen im Vergütungsfestsetzungsverfahren

    So ist dieser Grundsatz beispielsweise für das Verfahren nach § 14 KostO im Zusammenhang müder Entscheidung über die Verzinsung eines Erstattungsanspruches eines Beteiligten gegen die Staatskasse aus überzahlten Gerichtskosten ausdrücklich anerkannt (BayObLG FGPrax 1999, 39; Senat FGPrax 2001, 90).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 W 115/01

    Verzinsung von zu erstattenden Beträgen einer Kostenschuldnerin in Höhe von 6

    Über die begehrte Nebenleistung ist im Erinnerungsverfahren gemäß § 14 KostO zu entscheiden (vgl. BayObLG JurBüro 1999, 258 = NJW 1999, 1194 = Rpfleger 1999, 236; OLG Hamm Rpfleger 2001, 99).

    e) Es verbleibt mithin dabei, dass die Kostenschuldnerin einen Anspruch auf Verzinsung der zu erstattenden Beträge hat (so auch BayObLG, JurBüro 1999, 258; OLG Hamm, Rpfleger 2001, 99; OLG Köln Rpfleger 2001, 203; OLG Zweibrücken, Rpfleger 2000, 128; Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., § 14 Rdn. 113 a; Rohs/Wedewer, a.a.O., § 14 Rdn. 19; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl. 2001, § 17 KostO Rdn. 5; Schön, NJW 1993, 3289).

  • OLG Hamm, 21.12.2006 - 15 W 55/06

    Handelsregistergebühren für einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

    Der Rechtspfleger ist nämlich nur dann befugt, über eine Erinnerung zu entscheiden, wenn er auch für die Entscheidung in der Hauptsache zuständig ist, § 4 Abs. 1 RPflG (Senat, FGPrax 2001, 90; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 16. Auflage, § 14 Rn. 85 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2004 - 11 LB 257/03

    Amtshaftung; Anfechtungsklage; Bestandssperre; Erstattungsanspruch;

    Allerdings trifft es zu, dass Teile des Schrifttums (vgl. Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht, Bd. 2, 6. Aufl., § 55 III 4 Rdnr. 23 a und b; Schön, NJW 1993, 3289) und einzelne Oberlandesgerichte (vgl. Bay. OLG, Beschl. v. 9.12.1998, NJW 1999, 1194; OLG Hamm, Beschl. v. 19.10.2000, NJW-RR 2001, 1440) Kritik an dieser Rechtsprechung üben, weil der Staat tatsächliche Nutzungen aus rechtsgrundlos überzahlten Geldbeträgen ziehe, indem er entweder Kreditzinsen erspare oder das Geld zinsbringend anlegen könne.
  • OLG Hamm, 15.11.2005 - 15 W 311/05

    Verzinsungspflicht des Kostenerstattungsanspruchs für Altfälle

    Die Kammer hat die Verpflichtung der Staatkasse zur Verzinsung des Erstattungsanspruchs des Kostenschuldners, der sich aus der Überhebung von Gebühren ergibt, durch Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BayObLG vom 09.12.1998 (FGPrax 1999, 39 = NJW 1999, 1194) und des Senats (FGPrax 2001, 90; ebenso OLG Dresden Rpfleger 2002, 485; OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 128; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1579) begründet.
  • BayObLG, 04.06.2003 - 3Z BR 256/02

    Verzinsung von unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobenen

    Seine Entscheidung hat in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend Zustimmung gefunden (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2001, 99; OLG Köln Rpfleger 2001, 203; OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 128/129; OLG Frankfurt a. Main NJW-RR 2001, 1579; in Begründung und Ergebnis gleich OLG Dresden Rpfleger 2002, 485/486).
  • KG, 09.11.2004 - 1 W 343/02

    Rückzahlungsanspruch einer Gesellschaft für überzahlte Handelsregistergebühren:

  • KG, 15.10.2002 - 1 W 7734/00

    Begrenzung der Handelsregistergebühren nach dem Eintragungsaufwand; Erhebung

  • BayObLG, 19.04.2002 - 3Z AR 16/02

    Erinnerung gegen Kostenansätze des Registergerichts; Bestimmung des örtlichen

  • KG, 09.11.2004 - 1 W 347/02

    Verjährung von Rückerstattungsansprüchen; Hinderung an der Erhebung der Einrede

  • KG, 06.11.2001 - 1 W 8818/00

    Keine Verzinsung zurückzuerstattender Gerichtskosten

  • LG Hagen, 29.12.2005 - 23 T 7/05

    Verzinsbarkeit des Erstattungsanspruchs bei zu Unrecht gezahlten Gerichtsgebühren

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.02.2001 - 11 U 110/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6562
OLG Celle, 01.02.2001 - 11 U 110/00 (https://dejure.org/2001,6562)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.02.2001 - 11 U 110/00 (https://dejure.org/2001,6562)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - 11 U 110/00 (https://dejure.org/2001,6562)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Handelsvertretervertrag: Handelsvertreterausgleichsanspruch im "rotierenden System"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 89b HGB ; § 87c Abs. 2 HGB
    Buchauszugserteilung ; Handelsvertreter; Provisionsabrechnung; Verjährung; Ausgleichsanspruch; Rotierendes System

  • Wolters Kluwer

    Buchauszugserteilung ; Handelsvertreter; Provisionsabrechnung; Verjährung; Ausgleichsanspruch; Rotierendes System

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Schlütersche 5 -, Telefon- und Adressbuchverlag, Buchauszug, Einigung über die Abrechnung, AA des HV, Rotationsvertreter, Rotationssystem, Telefon- und Adressbuchverlagsvertreter, Basisjahr, atypischer Verlauf, Abwanderungsquote

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Ausgleichsanspruch im Rotationsvertrieb

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 17.08.2001 - 19 U 206/00

    Berücksichtigung des Rentenbarwerts bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs

    Denn der Ausgleichsanspruch hat nicht nur Vergütungscharakter, sondern beinhaltet stets auch ein Element der Versorgung (OLG München OLGR 2001, 168 m. w. N.).
  • OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/01

    Bausparkassenvertreter: Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach Beendigung der

    Vielmehr ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Prognosezeitraum nicht etwa bei Multiplikation mit der Abwanderungsquote 100 % ergeben müsste (vgl. BGH vom 28. April 1999 - VII ZR 354/97, S. 13 f. - 54 %; Senatsurteil 11 U 110/00 vom 1. Februar 2001, 0LG-Report Celle u. a., 2001, S. 168).
  • OLG Celle, 18.04.2002 - 11 U 210/01

    Vereinbarung über Verzicht auf Handelsvertreterausgleich

    Vielmehr ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Prognosezeitraum nicht etwa bei Multiplikation mit der Abwanderungsquote 100 % ergeben müsste (vgl. BGH v. 28. April 1999 - VIII ZR 354/97, S. 13 f. - 54 %; Senatsurteil 11 U 110/00 v. 1. Februar 2001, 0LG-Report Celle u. a., 2001, S. 168).
  • OLG Celle, 14.02.2003 - 11 W 60/02

    Funktionelle Zuständigkeit für eine Abhilfeentscheidung im Beschwerdeverfahren;

    Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs, die der Senat teilt, steht einem Handelsvertreter grundsätzlich kein Anspruch auf Auskunft zur Berechnung eines Handelsvertreterausgleichsanspruchs zu, weil der Handelsvertreter für die Berechnung eines solchen Anspruchs keines Buchauszuges bedarf (vgl. BGH NJW 1996, 2100 ff.; Senat, Urteil vom 1. Februar 2001, 11 U 110/00).
  • OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/00

    Rentenrecht - Heranziehung von Folgeverträgen für Ausgleichsanspruch

    Vielmehr ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Prognosezeitraum nicht etwa bei Multiplikation mit der Abwanderungsquote 100 % ergeben müsste (vgl. BGH vom 28. April 1999 - VII ZR 354/97, S. 13 f. - 54 %; Senatsurteil 11 U 110/00 vom 1. Februar 2001, 0LG-Report Celle u. a., 2001, S. 168).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 6 U 203/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8163
OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 6 U 203/00 (https://dejure.org/2001,8163)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.02.2001 - 6 U 203/00 (https://dejure.org/2001,8163)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 6 U 203/00 (https://dejure.org/2001,8163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Werbung; Werbevergleich ; Unterlassungsanspruch ; Wettbewerbswidrigkeit; Systemvergleich; Flugzeug ; Bahn

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 2 n.F.; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    UWG § 1 § 2 n.F.; ZPO § 97 Abs. 1
    Vergleichende Werbung - Systemvergleich Flugzeug-Bahn - unzulässige Abstellen auf Nachteile des anderen Systems - Verschweigen der eigenen Nachteile

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 221
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.03.1999 - I ZR 77/97

    UWG § 1; Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 6 U 203/00
    Es handelt sich vorliegend um einen Systemvergleich zwischen den Verkehrsmitteln Flugzeug und Bahn, nicht um einen Produkt- oder Dienstleistungsvergleich von benannten oder erkennbaren Wettbewerbern, der nach § 2 UWG n.F. zu beurteilen wäre (vgl. BGH, GRUR 1999, 1100, 1101 = WRP 1999, 1141 f. ­ Generika-Werbung; Henning-Bodewig, GRUR Int. 1999, 385, 390 f.).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 6 U 203/00
    Es handelt sich vorliegend um einen Systemvergleich zwischen den Verkehrsmitteln Flugzeug und Bahn, nicht um einen Produkt- oder Dienstleistungsvergleich von benannten oder erkennbaren Wettbewerbern, der nach § 2 UWG n.F. zu beurteilen wäre (vgl. BGH, GRUR 1999, 1100, 1101 = WRP 1999, 1141 f. ­ Generika-Werbung; Henning-Bodewig, GRUR Int. 1999, 385, 390 f.).
  • LG Köln, 29.05.2008 - 31 O 845/07

    Zur Störerhaftung des Auftraggebers einer Werbeagentur für rechtswidrige Inhalte

    An der Beurteilung der Wettbewerbswidrigkeit ändert sich nichts dadurch, dass die Werbeaussage humorvoll-ironische Züge trägt (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2001, 221, 222 - Systemvergleich) .
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.03.2000 - 23 W 610/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7831
OLG Hamm, 08.03.2000 - 23 W 610/99 (https://dejure.org/2000,7831)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2000 - 23 W 610/99 (https://dejure.org/2000,7831)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2000 - 23 W 610/99 (https://dejure.org/2000,7831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Empfangnahme; Gegnerische Revisionsschrift; Stellungnahme; Weiterleitung; Prozessbevollmächtigter; Parteiauftrag; Ratsgebühr

  • Anwaltsblatt

    § 20 BRAGebO, § 91 ZPO

  • Judicialis

    BRAGO § 20 Abs. 1; ; BRAGO § 56 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Gebühren bei Empfangnahme und Weiterleitung gegnerischer Revisionsschrift durch Berufungsanwalt - Anzeige vorläufiger Nichtbestellung gegenüber Revisionsgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2001, 371
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 10.07.2008 - 8 WF 101/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch eines vor dem BGH nicht postulationsfähigen

    So lehnt die Rechtsprechung der Obergerichte den Anfall, zumindest aber die Erstattungsfähigkeit einer Ratsgebühr ab, wenn nicht wenigstens die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels überprüft wurden (OLG Stuttgart/Senat MDR 1982, 412; OLG Köln JurBüro 1986, 1035; OLG Schleswig SchlHA 1989, 130; OLG Karlsruhe AnwBl 1996, 412; KG Berlin AnwBl 1998, 103; OLG Hamm AnwBl 2001, 371; OLG Hamburg AGS 2005, 388; OLG Brandenburg MDR 2006, 1259), wofür aber der Gesetzgeber den Gebührentatbestand nach Nr. 2200 RVG-VV a. F. bzw. Nr. 2100 RVG-VV n. F. vorgesehen hat.
  • OLG Stuttgart, 04.07.2016 - 5 U 186/12

    Berufungsverfahren: Beschwerwert bei der Berufung gegen die Verurteilung zur

    Anerkanntermaßen fallen darunter auch die Besprechung des Urteils ohne Beratung über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels und die Belehrung über das zulässige Rechtsmittel (vgl. BGH NJW 1991, 2084 f., zitiert nach juris Rdn. 7; OLG Hamm AnwBl. 2001, 371; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 21. Aufl. 2013, § 19 Rdn. 82 m.w.N.; Riedel/Sußbauer/Schütz, RVG, 10. Aufl. 2015, § 19 Rdn 84; Hansens, NJW 1992, 1148).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 01.11.2000 - 13 W 1358/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9781
OLG Dresden, 01.11.2000 - 13 W 1358/00 (https://dejure.org/2000,9781)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.11.2000 - 13 W 1358/00 (https://dejure.org/2000,9781)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. November 2000 - 13 W 1358/00 (https://dejure.org/2000,9781)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz; Gutachten; Sachverständiger; Gutachterkosten; Vergleich; Kostentragungspflicht; Gerichtskosten

  • Judicialis

    GKG § 5 Abs. 2; ; GKG § 57; ; GKG § 54 Nr. 1; ; GKG § 5 Abs. 6 Satz 1; ; GKG § 5 Abs. 6 Satz 2; ; ZPO § 3

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen eines im Berufungsverfahren abgeschlossenen Vergleichs hinsichtlich der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 6 W 12/07

    Tragung der Gerichtskosten erster Instanz bei Aufhebung der Kosten gegeneinander

    Dies ist nur möglich, wenn eine andere gerichtliche Entscheidung die Kostenentscheidung aufhebt oder abändert, § 57 GKG a. F. (so auch OLG Dresden, Beschluss vom 1.11.2000, 13 W 1358/00, OLG-NL 2001, 168, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 29.08.2000 - 7 UF 29/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17023
OLG Bamberg, 29.08.2000 - 7 UF 29/00 (https://dejure.org/2000,17023)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.08.2000 - 7 UF 29/00 (https://dejure.org/2000,17023)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. August 2000 - 7 UF 29/00 (https://dejure.org/2000,17023)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EStG § 33
    Fiktive Berechnung steuerlicher Nachteile infolge der Versteuerung der Unterhaltsleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 730 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.02.2000 - 23 W 96/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11398
OLG Hamm, 17.02.2000 - 23 W 96/99 (https://dejure.org/2000,11398)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2000 - 23 W 96/99 (https://dejure.org/2000,11398)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 23 W 96/99 (https://dejure.org/2000,11398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Streitgenossen; Prozessbevollmächtigter; Erstattungsfähigkeit; Gebühr; Anwaltswechsel

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 2; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Kostenerstattung bei Streitgenossenschaft - gemeinsamer Prozessbevollmächtigter - Anwaltswechsel eines Streitgenossen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 4 OH 12/96
  • OLG Hamm, 17.02.2000 - 23 W 96/99
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.04.2000 - 8 U 69/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22724
OLG Düsseldorf, 13.04.2000 - 8 U 69/99 (https://dejure.org/2000,22724)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.04.2000 - 8 U 69/99 (https://dejure.org/2000,22724)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. April 2000 - 8 U 69/99 (https://dejure.org/2000,22724)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Medizinische Indikation von Behandlungsmethoden bei diabetis mellitus

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 4 O 206/95
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2000 - 8 U 69/99
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