Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.12.2002 - 14 U 93/02   

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https://dejure.org/2002,10196
OLG Celle, 05.12.2002 - 14 U 93/02 (https://dejure.org/2002,10196)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.12.2002 - 14 U 93/02 (https://dejure.org/2002,10196)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 14 U 93/02 (https://dejure.org/2002,10196)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anrechnung "neu für alt" bei Beschädigung einer Lichtsignalanlage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB ; § 249 BGB
    Beschädigung einer Lichtsignalanlage; Schadensberechnung im Verkehrsrecht; Abzug neu für alt; Vorteilsausgleichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschädigung einer Lichtsignalanlage; Schadensberechnung im Verkehrsrecht; Abzug neu für alt; Vorteilsausgleichung

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 249

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 249
    Vorteilsausgleichung: Anrechnung eines "Abzugs neu für alt" bei Feststellung der Schadenshöhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.06.1997 - II ZR 186/96

    Umfang des Abzugs "neu für alt"; Ersatz von Planungsleistungen bei der

    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2002 - 14 U 93/02
    Dabei sind die schadensbedingten Erhöhungen der Wiederherstellungskosten nicht zu berücksichtigen; abzustellen ist vielmehr auf die sonst üblichen Herstellungskosten [BGH, NJW 1997, 2879 (2880)].
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2018 - 2 LA 95/16

    Schadensersatz bei grob fahrlässigem Umgang eines Soldaten mit ihm anvertrauten

    Der Zeitwert ist dabei grundsätzlich auf der Basis des Anschaffungswertes zu ermitteln, von dem der Wertverlust abzuziehen ist, der bis zum Schadensereignis eingetreten ist (vgl. statt vieler OLG Celle, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 14 U 93/02 - juris).
  • LG Potsdam, 28.06.2013 - 8 O 431/11

    Neue Sache für Geschädigten ohne Wert: Kein Abzug "Neu für Alt"!

    Sie hat einen von dem Straßenkörper unabhängigen Wert (vgl. für eine Lichtsignalanlage OLG Celle, 14 U 93/02 vom 05.12.2002), der durch den Unfall beeinträchtigt wurde.
  • VG Stuttgart, 29.12.2009 - 12 K 1504/09

    Schadensersatzpflicht eines Soldaten bei Beschädigung seines Gewehrs

    Der Zeitwert ist dabei grundsätzlich auf der Basis des Anschaffungswertes zu ermitteln, von dem der Wertverlust abzuziehen ist, der bis zum Schadensereignis eingetreten ist (vgl. statt vieler OLG Celle, Urt. v. 05.12.2002 - 14 U 93/02 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03   

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https://dejure.org/2003,595
OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03 (https://dejure.org/2003,595)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.03.2003 - 3 W 21/03 (https://dejure.org/2003,595)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. März 2003 - 3 W 21/03 (https://dejure.org/2003,595)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB IntGesR; EGV Art. 43, 46, 48; HGB §§ 13d Abs. 1 und 2, 13e, 13g
    Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung

  • Wolters Kluwer

    Versagung einer Eintragung ins Handelsregister bei rechtsfähiger Anerkennung in einem Mitgliedstaat des EG-Vertrages; Beschränkt haftende Kapitalgesellschaft enlischen Rechts (limited); Fehlende Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft bei statuarischem Sitz im Ausland; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland

  • Judicialis

    EGV Art. 43; ; EGV Art. 46; ; EGV Art. 48; ; HGB § 13 d Abs. 1; ; HGB § 13 d Abs. 2; ; HGB § 13 e; ; HGB § 13 g

  • rechtsportal.de

    Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausländische Gesellschaft: Eintragung ins Handelsregister

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige Ablehnung der Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die GmbH allgemein - Der ausländische GmbH-Geschäftsführer - Die ausländische Gesellschaft mit Deutschlandabezug - Die deutsche GmbH mit Auslandsbezug - Die GmbH light

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EGBGB IntGesR; EGV Art. 43, 46, 48; HGB §§ 13d Abs. 1 und 2, 13e, 13g
    Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft trotz tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Eintragungsfähigkeit der Zweigniederlassung einer britischen Kapitalgesellschaft

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Niederlassungsfreiheit; Folgen des "Überseering"-Urteils des EuGH; Anerkennung der Rechts- und Prozessfähigkeit ausländischer Gesellschaften als ausländische juristische Person; gemeinschaftsrechtlicher Begriff der Zweigniederlassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der Import EU-ausländischer Gesellschaftsformen geht weiter! (IBR 2003, 388)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 849
  • MDR 2003, 1363 (Ls.)
  • FGPrax 2003, 135
  • WM 2003, 1329
  • BB 2003, 542
  • BB 2003, 864
  • DB 2003, 1264
  • NZG 2003, 537
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 26.08.1998 - 3Z BR 78/98

    Eintragung einer Zweigniederlassung einer nach englichem Recht begründeten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
    Der Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die in einem Mitgliedstaat des EG-Vertrages wirksam gegründet und dort als rechtsfähig anerkannt ist (hier: limited nach englischem Recht), kann die Eintragung ins Handelsregister auch dann grundsätzlich nicht versagt werden, wenn der tatsächliche Verwaltungssitz der Gesellschaft von Beginn an in Deutschland liegt (Abweichung von BayObLGZ 1998, 195).

    b) Im Ausgangspunkt ist richtig, dass eine Registereintragung das rechtliche Bestehen, also die Rechtsfähigkeit, der betreffenden ausländischen Gesellschaft voraussetzt (BayObLGZ 1998, 195, 197 = NJW-RR 1999, 401).

    Mit seiner Entscheidung setzt sich der Senat in Widerspruch zu dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 26. August 1998 - 3 ZBR-78/98 - (BayObLGZ 1998, 195 = NJW-RR 1999, 401).

  • BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98

    Die Rechtsfähigkeit einer niederländischen Gesellschaft (BV) nach Verlegung ihres

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
    Er hat mit Urteil vom 13. März 2003 (VII ZR 370/98, bislang unveröffentlicht; zitiert nach Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 32/2003 und ZIP aktuell Nr. 71, Heft 12/2003) entschieden, dass eine Gesellschaft, die unter dem Schutz der im EG-Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit steht, berechtigt ist, ihre Rechte in jedem Mitgliedstaat geltend zu machen, wenn sie nach der Rechtsordnung des Staates, in dem sie gegründet worden ist und in dem sie nach einer Verlegung ihres Verwaltungssitzes in einen anderen Mitgliedstaat weiterhin ihren satzungsmäßigen Sitz hat, hinsichtlich des geltend gemachten Rechts rechtsfähig ist.

    Diese Entscheidung ist jedoch durch das mittlerweile ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. März 2003 (VII ZR 370/98) zumindest für Gesellschaften aus den Mitgliedstaaten der EU überholt.

  • EuGH, 10.07.1986 - 79/85

    Segers / Bedrijfsvereniging voor Bank- en Verzekeringswezen, Groothandel en Vrije

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
    Dieser setzt, wie dem Centros-Urteil des EuGH zu entnehmen ist, das Bestehen einer Hauptniederlassung nicht voraus (vgl. dort Rdnrn. 14, 17, 21, 29; ebenso bereits EuGH, Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 79/85 "Seegers", Rdnr. 16, abgedruckt in NJW 1987, 571, 572; siehe auch Stellungnahme des Generalanwalts Alber in der Sache Inspire Art, dort Rdnrn. 99, 103; Leible/Hoffmann, BB 2003, 543, 544).
  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 7/02

    Grundbuchfähigkeit einer in EG-Staat rechtswirksam gegründeten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
    Dem Eintragungsantrag der betroffenen Gesellschaft wird danach voraussichtlich zu entsprechen sein (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. November 2002 - 3 Wx 111/02 - OLG Naumburg, Beschluss vom 6. Dezember 2002 - 7 Wx 3/02 - OLG Celle, Beschluss vom 10. Dezember 2002 -9 W 168/01 - vgl. weiter auch BayObLG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 2 ZBR 7/02 -, abgedruckt in ZflR 2003, 200, betreffend die - bejahte - Grundbuchfähigkeit einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland; Leible/Hoffmann, BB 2003, aaO; Meilicke, DB 1999, 627).
  • OLG Celle, 10.12.2002 - 9 W 168/01

    Unterbrechung und Aussetzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
    Dem Eintragungsantrag der betroffenen Gesellschaft wird danach voraussichtlich zu entsprechen sein (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. November 2002 - 3 Wx 111/02 - OLG Naumburg, Beschluss vom 6. Dezember 2002 - 7 Wx 3/02 - OLG Celle, Beschluss vom 10. Dezember 2002 -9 W 168/01 - vgl. weiter auch BayObLG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 2 ZBR 7/02 -, abgedruckt in ZflR 2003, 200, betreffend die - bejahte - Grundbuchfähigkeit einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland; Leible/Hoffmann, BB 2003, aaO; Meilicke, DB 1999, 627).
  • OLG Naumburg, 06.12.2002 - 7 Wx 3/02

    Verweigerung der Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited nach englischem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
    Dem Eintragungsantrag der betroffenen Gesellschaft wird danach voraussichtlich zu entsprechen sein (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. November 2002 - 3 Wx 111/02 - OLG Naumburg, Beschluss vom 6. Dezember 2002 - 7 Wx 3/02 - OLG Celle, Beschluss vom 10. Dezember 2002 -9 W 168/01 - vgl. weiter auch BayObLG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 2 ZBR 7/02 -, abgedruckt in ZflR 2003, 200, betreffend die - bejahte - Grundbuchfähigkeit einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland; Leible/Hoffmann, BB 2003, aaO; Meilicke, DB 1999, 627).
  • BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 3 Z 72/86

    Beschwerde; Beanstandung; Zurückweisung; Anmeldung; Genossenschaftsregister;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
    Nachdem der Senat als Gericht der weiteren Beschwerde in Übereinstimmung mit der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erkennt, wäre eine Vorlage nicht zulässig (vgl. BayObLGZ 1986, 253, 259: Keidel/Kuntze/Winkler/Meyer-Holz, FG, 15. Aufl., § 28 Rdnr. 21 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2002 - 3 Wx 111/02

    Die Rechtsfähigkeit und Eintragungsfähigkeit einer juristischen Person beurteilt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
    Dem Eintragungsantrag der betroffenen Gesellschaft wird danach voraussichtlich zu entsprechen sein (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. November 2002 - 3 Wx 111/02 - OLG Naumburg, Beschluss vom 6. Dezember 2002 - 7 Wx 3/02 - OLG Celle, Beschluss vom 10. Dezember 2002 -9 W 168/01 - vgl. weiter auch BayObLG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 2 ZBR 7/02 -, abgedruckt in ZflR 2003, 200, betreffend die - bejahte - Grundbuchfähigkeit einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland; Leible/Hoffmann, BB 2003, aaO; Meilicke, DB 1999, 627).
  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
    Auf Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2000 (DB 2000, 1114) hat der Europäische Gerichtshof seine "Centros-Rechtsprechung" in dem Urteil "Überseering" vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-208/00 (abgedruckt in NJW 2002, 3614 = ZIP 2002, 2037 = WM 2002, 2372 = BB 2002, 2402 = DNotZ 2003, 139) dahin fortentwickelt, dass es gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt, wenn einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates gegründeten und dort satzungsgemäß ansässigen Gesellschaft im Anschluss an die Verlegung des tatsächlichen Verwaltungssitzes im Aufnahmemitgliedstaat die Rechts- und Parteifähigkeit abgesprochen wird.
  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat bereits in seiner Entscheidung "Centros" vom 9. März 1999 in der Rechtssache C 212/97 (abgedruckt in NJW 1999, 2027 = DB 1999, 625 = ZIP 1999, 438) festgestellt, dass eine Sachlage, in der eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats, in dem sie ihren satzungsmäßigen Sitz hat, gegründete Gesellschaft eine Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat gründen will, unter das Gemeinschaftsrecht fällt.
  • BGH, 01.07.2002 - II ZR 380/00

    Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft ausländischen Rechts nach Verlegung des

  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 10/85

    Parteifähigkeit eines in der Bundesrepublik nicht rechtsfähigen ausländischen

  • BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98

    BGH läßt "Sitztheorie" durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-167/01

    Inspire Art

  • LG Frankenthal, 06.12.2002 - 1 HKT 9/02

    Eintragung englischer Gesellschaft in deutsches Handelsregister; Sitztheorie;

  • BGH, 07.05.2007 - II ZB 7/06

    Verweigerung der Eintragung einer Zweigniederlassung einer englischen Private

    Ein Rechtsmissbrauch der Niederlassungsfreiheit wird von weiten Teilen des Schrifttums und der obergerichtlichen Rechtsprechung dann angenommen, wenn - wie hier - ein Inländer, dem ein bestimmtes Gewerbe untersagt ist, sich einer (Schein-)Auslandsgesellschaft und deren Zweigniederlassung bedienen will, um der ihm untersagten Tätigkeit im Inland dennoch nachgehen zu können (vgl. KG, GmbHR 2004, 116, 119; OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849, 851; Eidenmüller, Ausländische Kapitalgesellschaften im deutschen Recht § 7 Rdn. 51; Kindler aaO Rdn. 558; Klose-Mokroß aaO S. 1015; Knapp, DNotZ 2003, 85, 89; Lutter/Bayer in Lutter/Hommelhoff aaO § 12 Rdn. 22; Wachter aaO S. 130); dem entspricht es, dass auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinen zur Niederlassungsfreiheit ergangenen Urteilen regelmäßig betont hat, dass sich eine Gesellschaft im Falle des Missbrauchs nicht auf die Niederlassungsfreiheit berufen könne (vgl. Urt. v. 30. September 2003, ZIP 2003, 1885 - Inspire Art; v. 9. März 1999, ZIP 1999, 438 - Centros).
  • OLG Jena, 09.03.2006 - 6 W 693/05

    Niederlassungsfreiheit; Zweigniederlassung; Gewerbeverbot

    b) Handelt es sich um eine Gesellschaft aus einem anderen Mitgliedstaat des EG-Vertrages, so sind die §§ 13 d ff HGB europarechtskonform im Lichte der Grundfreiheiten des EG-Vertrages sowie der hier einschlägigen 11. (Zweigniederlassungs-)Richtlinie auszulegen und anzuwenden (vgl. OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849).

    Vielmehr umfasst der Begriff der Zweigniederlassung nach der Rechtsprechung des EuGH auch solche Niederlassungen, bei denen es sich faktisch um die Hauptniederlassung handelt (das belegen die Sachverhalte von EuGH, NJW 1999, 2027 [Centros] und EuGH, NJW 2003, 3331 [Inspire Art]; Senat, Beschl. v. 09.09.2005, 6 W 302/05; OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849, 850; Lieder, DZWIR 2005, 399, 401 m.w.N.; ausf. Wachter ZNotP 2005, 122, 124; vgl. noch Lutter/Bayer, aaO., § 12 Rn. 15 a.E.).

    (3) Weitergehend nehmen Lutter/Bayer (aaO., § 12 Rn. 22 a.E.) in einer solchen Konstellation sogar einen Missbrauch der Niederlassungsfreiheit an und wollen einer ausländischen Kapitalgesellschaft, die ihren tatsächlichen (Verwaltungs-)Sitz im Inland hat (sog. Scheinauslandsgesellschaft), unter Hinweis auf EuGH NJW 1999, 2027, 2028 (Centros) und EuGH, NJW 2003, 3331, 3334 (Inspire Art) die Anerkennung verweigern (ebenso tendenziell und obiter OLG Zweibrücken ZIP 2003, 849, 851; KG, GmbHR 2004, 116, 119; vgl. auch Knapp, DNotZ 2003, 85, 89; Rehberg in Eidenmüller, Ausländische Kapitalgesellschaften im deutschen Recht, § 7 Rn. 51; zweifelnd allerdings Wachter, ZNotP 2005, 122, 130 f.).

  • KG, 18.11.2003 - 1 W 444/02

    Eintragung der Zweigniederlassung einer im EG-Ausland gegründeten

    Diese besagt, dass sich nach internationalem Privatrecht die Rechtsverhältnisse einer Gesellschaft nach dem Recht desjenigen Staates beurteilen, in dem sich der tatsächliche Sitz der Hauptverwaltung, d.h. ihr effektiver Verwaltungssitz befindet (vgl. Senat a.a.O.; BGH ZIP 2002, 1763; BayObLGZ 1998, 195 und 2002, 413; OLG Zweibrücken ZIP 2003, 849 m.w.N.).

    Dieser für die nationalen Gerichte verbindlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts sind inzwischen der Bundesgerichtshof (vgl. BGH v. 13.3.2003 - Überseering BV - = GmbHR 2003, 527 u.a.), das Bayrische Oberlandesgericht (vgl. in einer Grundbuchsache BayObLGZ 2002, 413) und mehrere Oberlandesgerichte gefolgt (vgl. OLG Celle GmbHR 2003, 532; OLG Düsseldorf v. 6.11.02, Bl. 134 d. A.; OLG Naumburg GmbHR 2003, 533; OLG Zweibrücken ZIP 2003, 849).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn sich die Gesellschafter mittels der Errichtung der Gesellschaft ihren Verpflichtungen gegenüber inländischen privaten oder öffentlichen Gläubigern entziehen wollen (vgl. EuGH - Centros - Tz. 24 und 38; EuGH - Inspire Art - Tz. 136), oder ein Inländer, dem ein bestimmtes Gewerbe untersagt ist, sich einer Scheinauslandsgesellschaft bedienen will, um der ihm untersagten Tätigkeit gleichwohl nachzugehen (vgl. OLG Zweibrücken ZIP 2003, 849/851; s.a. die Fallgestaltung, die dem Beschluss des AG Hamburg GmbHR 2003, 957 zugrunde lag).

  • OLG Frankfurt, 24.04.2008 - 20 W 425/07

    Handelsregister: Erzwingen einer Anmeldung bei Übernahme der Stellung als

    Zwar hat die bereits zitierte Rechtsprechung des EuGH zur Umsetzung der in Art. 43 und 48 EGV garantierten Niederlassungsfreiheit zur Folge, dass die inländische Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft mit deren effektiven Verwaltungssitz im Inland zusammenfallen kann (vgl. OLG Zweibrücken NZG 2003, 537 und OLG München GmbHR 2006, 600).
  • OLG Zweibrücken, 27.09.2005 - 3 W 170/05

    Vereinsregister: Vollständige Verlagerung des statuarischen Sitzes eines nach

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März 1999 (NJW 1999, 2027 - Centros), vom 5. November 2002 (NJW 2002, 3614 - Überseering) und vom 30. September 2003 (NJW 2003, 3331 - Inspire Art) oder aus dem Beschluss des Senats vom 26. März 2003 (3 W 21/03, veröffentlicht u. a. in OLGR Zweibrücken 2003, 247 und FGPrax 2003, 135).
  • OLG Dresden, 07.02.2006 - Ss OWi 955/05

    Keine Umgehung einer Gewerbeuntersagung gegen Geschäftsführer durch Gründung

    Eine solche missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht liegt jedenfalls dann vor, wenn ein Inländer, dem aufgrund einer gemeinschaftskonformen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung untersagt ist, ein bestimmtes Gewerbe zu führen, sich des Vehikels einer ausländischen Gesellschaft bedienen will, um die ihm untersagte Tätigkeit trotzdem im Inland auszuüben (OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849, 851; Knapp, DNotZ 2003, 85, 89 m.w.N.).
  • AG Saarbrücken, 25.02.2005 - 106 IN 3/05

    Insolvenzverfahren über das Vermögen einer englischen Limited; Ausschließliche

    Dies verstößt auch nicht gegen den deutschen ordre public, da nach ständiger Rechtsprechung des EuGH insbesondere der im Rahmen des Rechtsmissbrauchs der Gesellschaftsform angesprochene Gläubigerschutz als Schutz wirtschaftlicher Interessen nicht unter die Begriffe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit fällt (Centros, Rdn. 32, 34; OLG Zweibrücken vom 26.3.2003, MDR 2003, 1363 ff.).
  • AG Duisburg, 14.10.2003 - 63 IN 48/03

    Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer nach einer europäischen Rechtsordnung

    Dies gilt selbst dann, wenn der effektive Sitz niemals im Gründungsstaat gelegen hat (EuGH, Urteil vom 30.09.2003 - C-167/01, Inspire Art Ltd., RdNr. 95 - 105, 138f.; BayObLG NZG 2003, 290 = ZIP 2003, 398; OLG Zweibrücken NZG 2003, 537 = ZIP 2003, 849).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 139/02, I-16 U 139/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4659
OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 139/02, I-16 U 139/02 (https://dejure.org/2003,4659)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.03.2003 - 16 U 139/02, I-16 U 139/02 (https://dejure.org/2003,4659)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. März 2003 - 16 U 139/02, I-16 U 139/02 (https://dejure.org/2003,4659)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zusammenarbeit hinsichtlich der Vermittlung und Vermarktung von Lebensversicherungen eines englischen Versicherungsunternehmens; Voraussetzungen der Beschwer im Rahmen der Berufung; Verurteilung aufgrund eines vertraglichen Unterlassungsanspruchs; Anforderungen an die ...

  • unalex.eu

    Art. 3, 4 EVÜ
    Stillschweigende Rechtswahl - Anhaltspunkte für eine stillschweigende Rechtswahl - Dienstleistungsverträge - Handelsvertreterverträge

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Vertragsstatut des Handelsvertretervertrages; nachvertraglicher Wettbewerb des Handelsvertreter

  • Judicialis

    HGB § 84 Abs. 1; ; HGB § 90 a; ; HGB § 92 Abs. 1; ; HGB §§ 93 ff; ; HGB § 93 Abs. 1; ; UWG § 17; ; BGB § 242; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Ziffer 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kein wirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Vertragsstatut des HVV, nachvertraglicher Wettbewerb des HV

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Vermögensberater dürfen grundsätzlich nach Vertragsende für die Konkurrenz arbeiten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anwendbarkeit Deutschen Rechts auf einen mit einem ausländischen Unternehmen geschlossenen Handelsvertretervertrag; Wirkung eines für die Vertragsseite des Handelsvertreters geltenden Wettbewerbsverbots

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 2/97

    Unlautere Verwertung von Kundenanschriften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 139/02
    Nach Vertragsende ist er frei, dem Unternehmer Wettbewerb zu machen (vgl. BGH v. 28.1.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786, 1787; v. 14.1.1999 - I ZR 2/97, BB 1999, 1452 = NJW-RR 1999, 1131; Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 90 a Rdnr. 2; Ebenroth/Boujong/Joost, a.a.O., § 90 a Rdnr. 3).

    Es entspricht in diesem Zusammenhang auch gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass es mit dem Leitbild des § 90 HGB grundsätzlich nicht vereinbar ist, wenn einem Handelsvertreter nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - wie hier von der Klägerin erstrebt - jegliche Verwertung von Kundenanschriften untersagt werden soll, die ihm während seiner Tätigkeit für das für das früher vertretene Unternehmen bekannt geworden sind (BGH v. 28.1.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786, 1787; v. 14.1.1999 - I ZR 2/97, BB 1999, 1452).

    Einen generellen Anspruch auf Erhaltung seines Kundenkreises hat der Unternehmer nicht (BGH v. 28.1.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786, 1787; v. 14.1.1999 - I ZR 2/97, BB 1999, 1452); insoweit steht er nicht anders, als jeder andere Unternehmer.

    Fehlt es - wie im Streitfall - an einem solchen, kann der Unternehmer das Vorgehen seines früheren Handelsvertreters nur dann beanstanden, wenn sich dieser bei dem Wettbewerb um die Kundschaft unlauterer Mittel bedient (vgl. BGH v. 28.1.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786, 1787; v. 14.1.1999 - I ZR 2/97, BB 1999, 1452; BAG v. 15.12.1987 - 3 AZR 474/86, DB 1988, 1021, 1022; Ebenroth/Boujong/Joost, a.a.O., § 90 Rdnr. 7; Küstner/Thume, a.a.O., Rdnr. 2160).

  • BGH, 28.01.1993 - I ZR 294/90

    Formularvertragliches Nutzungsverbot für Kundenadressen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 139/02
    Nach Vertragsende ist er frei, dem Unternehmer Wettbewerb zu machen (vgl. BGH v. 28.1.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786, 1787; v. 14.1.1999 - I ZR 2/97, BB 1999, 1452 = NJW-RR 1999, 1131; Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 90 a Rdnr. 2; Ebenroth/Boujong/Joost, a.a.O., § 90 a Rdnr. 3).

    Es entspricht in diesem Zusammenhang auch gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass es mit dem Leitbild des § 90 HGB grundsätzlich nicht vereinbar ist, wenn einem Handelsvertreter nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - wie hier von der Klägerin erstrebt - jegliche Verwertung von Kundenanschriften untersagt werden soll, die ihm während seiner Tätigkeit für das für das früher vertretene Unternehmen bekannt geworden sind (BGH v. 28.1.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786, 1787; v. 14.1.1999 - I ZR 2/97, BB 1999, 1452).

    Einen generellen Anspruch auf Erhaltung seines Kundenkreises hat der Unternehmer nicht (BGH v. 28.1.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786, 1787; v. 14.1.1999 - I ZR 2/97, BB 1999, 1452); insoweit steht er nicht anders, als jeder andere Unternehmer.

    Fehlt es - wie im Streitfall - an einem solchen, kann der Unternehmer das Vorgehen seines früheren Handelsvertreters nur dann beanstanden, wenn sich dieser bei dem Wettbewerb um die Kundschaft unlauterer Mittel bedient (vgl. BGH v. 28.1.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786, 1787; v. 14.1.1999 - I ZR 2/97, BB 1999, 1452; BAG v. 15.12.1987 - 3 AZR 474/86, DB 1988, 1021, 1022; Ebenroth/Boujong/Joost, a.a.O., § 90 Rdnr. 7; Küstner/Thume, a.a.O., Rdnr. 2160).

  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 474/86

    Kundenschutzabrede

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 139/02
    Will der Unternehmer das verhindern, muss er mit dem Handelsvertreter ein rechtswirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbaren (vgl. a. BAG v. 15.12.1987 - 3 AZR 474/86, DB 1988, 1021).

    Fehlt es - wie im Streitfall - an einem solchen, kann der Unternehmer das Vorgehen seines früheren Handelsvertreters nur dann beanstanden, wenn sich dieser bei dem Wettbewerb um die Kundschaft unlauterer Mittel bedient (vgl. BGH v. 28.1.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786, 1787; v. 14.1.1999 - I ZR 2/97, BB 1999, 1452; BAG v. 15.12.1987 - 3 AZR 474/86, DB 1988, 1021, 1022; Ebenroth/Boujong/Joost, a.a.O., § 90 Rdnr. 7; Küstner/Thume, a.a.O., Rdnr. 2160).

  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 139/02
    Erforderlich ist hierbei, dass sich der Wille der Parteien zu einer Rechtswahlvereinbarung mit hinreichender Sicherheit aus den Bestimmungen des Vertrages, ausgehend von dessen Wortlaut, sowie den Umständen des Einzelfalles ergibt, wobei auch außerhalb des Erklärungsaktes/der Vertragsurkunde liegende Umstände in die Auslegung einzubeziehen sind und die Anforderungen an die Eindeutigkeit einer Rechtswahlvereinbarung nicht überspannt werden dürfen (BGH v. 19.1.2000 - VIII ZR 275/98, MDR 2000, 692; Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, 2001, § 92 c Rdnr. 4).

    Die ausdrückliche Bezugnahme auf Vorschriften des Recht eines Staates spricht anerkanntermaßen für eine stillschweigende Rechtswahl (BGH v. 19.1.2000 - VIII ZR 275/98, MDR 2000, 692, 693; Ebenroth/Boujong/Joost, a.a.O., § 92 c Rdnr. 5 und Anh. 10 § 92 c jew. m.w.N.).

  • BGH, 01.04.1992 - IV ZR 154/91

    Bestimmung der Maklertätigkeit oder Tätigkeit als Handelsvertreter bei einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 139/02
    Für die rechtliche Einordnung sind hierbei alle Umstände des Einzelfalls heranzuziehen, so dass das Gesamtbild der tatsächlichen Handhabung zu würdigen ist (BGH v. 1.4.1992 - IV ZR 154/91, NJW 1992, 2818, 2819).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 124/99

    Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 139/02
    Das Abwerben von Kunden gehört zum Wesen des Wettbewerbs, auch wenn die Kunden noch an den Mitbewerber gebunden sind (vgl. BGH Urt. v. 8.11.2001 - I ZR 129/99, GRUR 2002, 548, 549; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 Rdnr. 893 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2000 - VII ZB 16/99

    Entfallen der Beschwer bei Leistungen an einen von zwei verurteilten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 139/02
    Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn der Verurteilte zwischen den Instanzen die zugesprochene Leistung vorbehaltlos erbracht hat (vgl. BGH v. 13.1.2000, VII ZB 16/99, MDR 2000, 471 m.w.N.).
  • BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 110/92

    Internationale Zuständigkeit bei Prozeßaufechnung mit Ansprüchen aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 139/02
    Bei einem Handelsvertretervertrag - um einen solchen handelt es sich hier, wie noch ausgeführt wird - führt das dazu, dass im Zweifel das Recht des Staates gilt, in welchem der Handelsvertreter, der bei einem Handelsvertretervertrag, die charakteristische Leistung erbringt, seinen geschäftlichen Sitz hat, weil er von dort aus tätig werden soll, oder in welchem er ohne anderweitigen Sitz seine Arbeit zu leisten hat (vgl. BGH v. 12.5.1993 - VIII ZR 110/92, NJW 1993, 2753, 2754; v. 9.11.1994 - VIII ZR 41/94, NJW 1995, 318, 319; Ebenroth/Boujong/Joost, a.a.O., § 92 c Rdnr. 7 und Anh. § 92 c m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 41/94

    Nichtigkeit eines mangels behördlicher Genehmigung schwebend unwirksamen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 139/02
    Bei einem Handelsvertretervertrag - um einen solchen handelt es sich hier, wie noch ausgeführt wird - führt das dazu, dass im Zweifel das Recht des Staates gilt, in welchem der Handelsvertreter, der bei einem Handelsvertretervertrag, die charakteristische Leistung erbringt, seinen geschäftlichen Sitz hat, weil er von dort aus tätig werden soll, oder in welchem er ohne anderweitigen Sitz seine Arbeit zu leisten hat (vgl. BGH v. 12.5.1993 - VIII ZR 110/92, NJW 1993, 2753, 2754; v. 9.11.1994 - VIII ZR 41/94, NJW 1995, 318, 319; Ebenroth/Boujong/Joost, a.a.O., § 92 c Rdnr. 7 und Anh. § 92 c m.w.N.).
  • BGH, 23.11.1966 - VIII ZR 160/64

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Beseitigung der zunächst vorhandenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 139/02
    Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels bestimmt sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt seiner Einlegung; spätere Verminderungen des Beschwerdegegenstandes sind daher in der Regel unschädlich (BGH v. 23.11.1966 - VIII ZR 160/64, NJW 1967, 564, 565).
  • BGH, 07.11.1974 - III ZR 115/72

    Kündigung eines Kontokorrentkredits - Kostenentscheidung wegen Erledigung einer

  • OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 165/97

    Vertragsübernahme bei Übertragung des gesamten Auftragsbestandes durch Sequester

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2016 - 16 U 187/14

    Abgrenzung von Handelsmakler und Handelsvertreter; Pflicht zur Nachbearbeitung

    Maßgeblich ist nicht allein die von den Parteien vorgenommene Einordnung des Vertrages, die gewählte Parteibezeichnung oder die tatsächliche Vertragsdurchführung; vielmehr ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse abzustellen und dabei sowohl die vertragliche Gestaltung, als auch deren tatsächliche Handhabung zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 27.10.2009, VIII ZB 42/08, NJW 2010, 873, 874; Senat, Urteil vom 28.3.2003, 16 U 139/02).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10

    Abgrenzung von Handelsmakler und -vertreter

    Maßgeblich ist nicht allein die von den Parteien vorgenommene Einordnung des Vertrages, die gewählte Parteibezeichnung oder die tatsächliche Vertragsdurchführung; vielmehr ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse abzustellen und dabei sowohl die vertragliche Gestaltung, als auch deren tatsächliche Handhabung zu berücksichtigen (BGH, Beschluss v. 27.10.2009 - VIII ZB 42/08, NJW 2010, 873, 874; OLG Düsseldorf, Urteil v. 28.3.2003 - 16 U 139/02).
  • OLG Koblenz, 13.03.2008 - 6 U 947/07

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Urkundenklage eines deutschen

    Das ist bei einem Handelsvertreter regelmäßig der Ort, an dem er seinen Geschäftssitz hat (ähnlich in anderem Kontext - Bestimmung des anwendbaren materiellen Rechts - OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.03.2003 - 16 U 139/02, I-16 U 139/02).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2013 - 16 U 8/13

    Karenzentschädigung und Zahlung eines Handelsvertreterausgleichs gegenüber einem

    Die ausdrückliche Bezugnahme auf Vorschriften des Recht eines Staates spricht anerkanntermaßen für eine stillschweigende Rechtswahl (vgl. Senat, Urteil vom 28.03.2003 - 16 U 139/02, juris mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4915
OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02 (https://dejure.org/2003,4915)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.02.2003 - 3 U 142/02 (https://dejure.org/2003,4915)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 3 U 142/02 (https://dejure.org/2003,4915)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Einladungsmangel bei Aufsichtsratsitzung; Heilung des Ladungsmangels durch Rügeverzicht; Teilnahme eines Aufsichtsratsmitglieds an einer Abstimmung trotz Fehlen der ordnungsgemäßen Ladung; Satzungsgemäße Rechte des Aufsichtsrats einer Genossenschaft zur Kündigung eines ...

  • Judicialis

    GenG § 18 S. 2; ; GenG § 24 Abs. 2 S. 2; ; GenG § 39 Abs. 1; ; GenG § 40

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zur Frage des Rügeverzichts eines Aufsichtsrats bezüglich nicht ordnungsgemäßer Ladung zur Generalversammlung einer Genossenschaft sowie zur satzungsmäßigen Ermächtigung des Aufsichtsrates durch die Generalversammlung, den Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds zu ...

  • Der Betrieb

    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Dienstvertrages und der Beendigung der Organstellung eines Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft durch den Aufsichtsrat bei entsprechender Regelung in der Satzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 932
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 47/99

    Fristlose Kündigung eines Sparkassenvorstandsmitglieds

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
    Zu der im Wesentlichen inhaltsgleichen Regelung in § 51 Abs. 2 und 4 GmbHG hat der Bundesgerichtshof für den Bereich des Sparkassenrechts entschieden (BGH DStR 2000, 1152), dass die zu dieser Bestimmung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auch Geltung für die Einberufung zu einer Sitzung des Verwaltungsrates einer Sparkasse beanspruchen können.

    Der Senat hält unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in DStR 2000, 1152, auch im Anwendungsbereich des Genossenschaftsgesetzes die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 51 Abs. 2 und 4 GmbHG entwickelten Grundsätze für anwendbar.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH DStR 2000, 1152) ist davon auszugehen, dass die Mitteilung "Geschäftsführerangelegenheiten" oder aber - wie hier - "Vorstandsangelegenheiten" nicht hinreichend bestimmt ist, um den Zweck der entsprechend anwendbaren Bestimmung des § 51 Abs. 2 und 4 GmbHG, den an der Beschlussfassung Beteiligten eine sachgerechte Vorbereitung und Teilnahme an der Aussprache zu ermöglichen und sie vor Überraschung oder Überrumpelung zu schützen, gerecht zu werden.

    Zu einer ordnungsgemäßen Ankündigung bedarf es vielmehr der Angabe, welche Maßnahmen zur Beratung und Beschlussfassung gestellt werden und gegen welche Person sie sich richten sollen; dagegen müssen die maßgeblichen Gründe hierfür nicht angegeben werden (vgl. Goette in der Anmerkung zum oben genannten Urteil in DStR 2000, 1153).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass etwaige Einberufungsmängel geheilt werden können (BGH DStR 2000, 1152 f.; BGHZ 87, 1, 4).

    Demgegenüber haben die Verwaltungsratsmitglieder in dem Fall BGH DStR 2000, 1152, ausweislich der Gründe deutlich gemacht, dass sie mit dem Vorgehen der Mehrheit nicht einverstanden waren.

  • BGH, 14.11.1983 - II ZR 33/83

    Mitbestimmte GmbH

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 89, 48, 55) fallen der Abschluss und die ordentliche Kündigung von Dienstverträgen mit Vorstandsmitgliedern unter die allgemeine Ermächtigung des Aufsichtsrats nach § 39 Abs. 1 GenG, Verträge mit Vorstandsmitgliedern abzuschließen.

    Tatsächlich und auch rechtlich können sie aber erhebliche Auswirkungen aufeinander haben (BGHZ 89, 48, 52 unter Hinweis auf BGHZ 79, 38, 41).

    Die Anstellung bildet daher meist eine wesentliche Grundlage für das Zustandekommen und die Fortdauer der Bestellung (BGHZ 89, 48, 52 f.).

    Für das Recht der GmbH ist anerkannt, dass es zulässig ist, die Dauer des Anstellungsverhältnisses eines Geschäftsführers an die Dauer seiner Organstellung zu knüpfen (BGH WM 1995, 1665 f unter Hinweis auf BGHZ 89, 48, 52 f).

  • LG Ellwangen/Jagst, 26.07.2002 - 3 O 510/01

    Genossenschaftsbank: Ladungsmangel bei einer Aufsichtsratssitzung im Hinblick auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen vom 26.07.2002 - 3 O 510/01 - wird zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des am 26.07.2002 verkündeten Urteils des Landgerichts Ellwangen - AZ 3 O 510/01 - wird festgestellt, dass die am 05.10.2000 ausgesprochene Kündigung des Anstellungsverhältnisses der Parteien durch die Beklagte/Berufungsbeklagte unwirksam ist;.

    Unter Abänderung des am 26.07.2002 verkündeten Urteils des Landgerichts Ellwangen - AZ 3 O 510/01 - wird festgestellt, dass der Kläger/Berufungskläger auch über den 31.12.2001 hinaus weiterhin hauptamtliches stellvertretendes Vorstandsmitglied der Beklagten/Berufungsbeklagten ist und die Organstellung nicht durch die Kündigung der Beklagten/Berufungsbeklagten vom 05.10.2000 geendet hat.

  • BGH, 24.11.1980 - II ZR 182/79

    Zuständigkeit für Verträge über Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
    Tatsächlich und auch rechtlich können sie aber erhebliche Auswirkungen aufeinander haben (BGHZ 89, 48, 52 unter Hinweis auf BGHZ 79, 38, 41).

    Auch für das Recht der GmbH ist anerkannt, dass die Organstellung eines Geschäftsführers, wenn diese auf einem Dienstvertrag beruht, in der Regel zugleich mit diesem endet, weil ein Organmitglied im Allgemeinen nicht ohne Vertragsgrundlage weiterarbeiten wird (BGH DB 1981, 2375; BGHZ 79, 38, 41 f).

  • OLG Naumburg, 17.12.1996 - 7 U 196/95

    Wirksamkeit eines die Einziehung der Geschäftsanteile eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
    Für den Anwendungsbereich des GmbH-Gesetzes ist allgemeine Meinung, dass Ladungsmängel durch die Anwesenheit aller Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung gemäß § 51 Abs. 3 GmbHG geheilt werden können (vgl. OLG Naumburg GmbHR 1998, 90, 92; Scholz/K. Schmidt, a.a.O., § 51 Rn. 38, 43; Baumbach/Hueck/Zöllner, a.a.O., § 51 Rn. 25; Rowedder/ Schmidt/Leithoff/Koppensteiner, GmbH-Gesetz, 4. Aufl., § 51 Rn. 12, 13).

    Zwar wird das bloße Erscheinen in der Aufsichtsratssitzung nicht ohne weiteres als Rügeverzicht gewertet werden können (vgl. dazu Scholz/ K. Schmidt, a.a.O., § 51 Rn. 38 unter Hinweis auf OLG Naumburg GmbHR 1998, 90, 92).

  • OLG Düsseldorf, 23.07.1987 - 10 W 78/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
    Auch wenn § 17 Abs. 3 GKG seinem Wortlaut nach nicht unmittelbar einschlägig ist, weil der Kläger nicht seine Vergütung beansprucht, sondern im Wege der Feststellung der Weiterbestand des Dienstverhältnisses geltend gemacht wird, so kann doch die Vorschrift als Ausgangspunkt für die Schätzung des Interesses des Klägers dienen und herangezogen werden (so OLG Bamberg JurBüro 1988, 227, 228 unter Verweis auf BGH JurBüro 1986, 713).

    Der Senat ist mit dem OLG Bamberg (JurBüro 1988, 227, 228) der Auffassung, dass der Wert des Interesses an der Feststellung, dass das Dienstverhältnis trotz der Kündigung der Beklagten fortbesteht, in etwa dem Wert einer Klage auf Feststellung, dass die Beklagte zur Fortzahlung der Vergütung über den Kündigungszeitpunkt hinaus verpflichtet sei, entspricht.

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
    Die Sache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO), da sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hat (vgl. BGH MDR 2003, 104, 106).
  • BGH, 29.05.1989 - II ZR 220/88

    Beendigung des Dienstvertrages eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
    Die Trennung, die das Gesetz zwischen dem Organverhältnis und dem Dienstvertrag vollzieht, gebietet nicht unabdingbar, dass jegliche Verknüpfung zwischen beiden Rechtsvorgängen durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung zu unterbleiben hat (BGH WM 1989, 1246 ff).
  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
    Dem Zweck, den objektivierten Willen des Gesetzgebers zu erfassen, dienen die nebeneinander zulässigen, sich gegenseitig ergänzenden Methoden der Auslegung aus dem Wortlaut der Norm, aus ihrem Sinnzusammenhang sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (BGHZ 46, 74, 76; BGHZ 49, 221 ff).
  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 216/96

    Zulässigkeit der Eventualeinberufung einer Gesellschafterversammlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
    Ob das vorbehaltlos geschehen ist, muss unter Würdigung des tatsächlichen Verhaltens festgestellt werden (vgl. BGH BB 1998, 445 f. zu § 51 GmbHG).
  • BGH, 26.06.1995 - II ZR 109/94

    Kündigung des mit der Buchführung beauftragten GmbH-Geschäftsführers wegen

  • BGH, 18.06.1984 - II ZR 221/83

    Frist für die fristlose Kündigung des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft;

  • BGH, 23.09.1996 - II ZR 126/95

    Vertretung einer Genossenschaft in einem Rechtsstreit mit Mitgliedern; Wirkung

  • BGH, 07.02.1983 - II ZR 14/82

    Einberufungsrecht der Gesellschafter

  • BGH, 13.02.1984 - II ZR 2/83

    Streit über den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Vorstand und über den

  • BGH, 13.02.1986 - IX ZR 114/85

    Festsetzung des Gebührenstreitwerts einer Feststellungsklage über das Bestehen

  • BGH, 08.11.1967 - Ib ZR 135/65

    Haftung des Güternahverkehrsunternehmers

  • OLG Köln, 08.09.1994 - 19 W 31/94

    Höhe des Streitwerts bei einer Feststellungsklage über das Bestehen eines

  • BGH, 03.05.1973 - II ZR 15/71

    Wirksamkeit der Kündigung des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds einer

  • OLG München, 13.05.1992 - 3 U 5234/91
  • LG Bayreuth, 14.03.1990 - 2 O 287/90
  • BGH, 17.11.1986 - II ZR 304/85

    Tagesordnung der Mitgliederversammlung eines Vereins

  • BGH, 26.06.1995 - II ZR 122/94

    Vertretung einer Genossenschaft in Aktiv- und Passivprozessen gegen

  • OLG Karlsruhe, 15.07.1988 - 14 U 203/86
  • OLG Naumburg, 30.09.1998 - 2 U 127/96

    Feststellung des ungekündigten Fortbestandes eines Anstellungsverhältnisses als

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3805
OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02 (https://dejure.org/2002,3805)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.11.2002 - 16 Wx 153/02 (https://dejure.org/2002,3805)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. November 2002 - 16 Wx 153/02 (https://dejure.org/2002,3805)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Aufhebung der Verlängerung einer Verwalterbestellung bzw. der Abberufung eines Verwalters; Zum Vorliegen eines Nicht- oder Scheinbeschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung ; Beschlussqualität einer Abstimmung durch Feststellung und Bekanntgabe des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 703
  • ZMR 2004, 296
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02
    Mit der Beschlussfassung zur Bestellung oder Verlängerung der Bestellung eines Verwalters handelt die Eigentümergemeinschaft im Rahmen ihrer Beschlusskompetenz ( dazu BGH, NJW 00, 3500 ).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02
    Diese Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter hat nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konstitutive Bedeutung und führt dazu, dass dieser Abstimmung unabhängig von ihrem Inhalt als Folge der genannten Feststellungen des Versammlungsleiters Beschlussqualität zukommt ( vgl. BGH vom 23.8.2001, NZM 01, 961 m. w. N. auch zur Gegenmeinung ).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02
    Das Recht des Verwalters zur Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über seine Abberufung in entsprechender Anwendung des § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG ist höchstrichterlich nochmals bestätigt worden ( BGH vom 20.6.02, ZfIR 02, 731 ).
  • OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02

    Allgemeine Ermächtigung des Verwaltungsbeirates zum Abschluss eines

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02
    Der Vorwurf der nicht korrekten Jahresabrechnung durch den Antragsgegner T., wie sie der Senat in dem Verfahren 16 Wx 135/02 bzw. 8 T 159/00 LG Bonn zugrunde gelegt hat, bedeutet kein so erhebliches Fehlverhalten, das Anlass zu einer außerordentlichen Abberufung sein könnte.
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2000 - 3 Wx 9/00

    Abberufung des Verwalters bei bestandskräftiger Wiederbestellung

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02
    Soweit ein Teil der Eigentümer nicht anwesend war, haben diese durch die Nichtanfechtung dieses Beschlusses nach Erhalt des Versammlungsprotokolls ebenfalls zu erkennen gegeben, dass sie etwaige Verstöße des Verwalters - sollten diese tatsächlich gegeben sein - nicht als so gewichtig ansehen, dass dadurch die Verlängerung seiner Amtszeit in Frage gestellt sein könnte ( ebenso OLG Düsseldorf, NZM 00, 1019 unter Hinweis auf die ständige Rspr. ).
  • OLG Köln, 22.01.1999 - 16 Wx 218/98

    Fristlose Kündigung des Verwaltervertrages

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02
    Ein wichtiger Grund für die Abberufung des Verwalters liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört ist ( st. Rspr. Senat, NZM 99, 843 m. w. N.; zuletzt BayObLG, ZWE 02, 526, 528).
  • OLG Köln, 12.11.2004 - 16 Wx 151/04

    Unbestimmter Eigentümerbeschluss zur unentgeltlichen Gartenpflege in Eigenarbeit

    Sollte der Beschluss vom 21.09.2004 bestandskräftig geworden sein, könnte ein Verlangen auf vorzeitige Abberufung ohnehin nur noch auf solche Tatsachen gestützt werden, die im Zeitpunkt der erneuten Bestellung noch nicht bekannt waren (Senat OLGReport 2003, 60 = ZMR 2003, 703).
  • OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 228/07

    Voraussetzungen der Abberufung eines Verwalters durch die Eigentümergemeinschaft

    Dies führt dazu, dass Gründe für die Abberufung der Verwalterin, die zum Zeitpunkt ihrer Neubestellung bereits berücksichtigt werden konnten, nicht mehr geltend gemacht werden können (BayObLG NJW-RR 2004, 89; OLG Köln ZMR 2003, 703).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen für die Ungültigerklärung eines Beschlusses

    Dabei hat es - mit dem amtsgerichtlichen Beschluss - zutreffend zugrunde gelegt, dass die Abberufung nicht auf Gründe gestützt werden kann, die der Wohnungseigentümergemeinschaft im Zeitpunkt der Wiederwahl des Verwalters bekannt gewesen waren (BayObLG ZMR 2004, 840; WuM 2004, 426; NZM 2004, 110; OLG Köln ZMR 2003, 703; OLG Düsseldorf WuM 1997, 67; NZM 2002, 487; OLG Celle NZM 1999, 841; vgl. auch Bärmann/Pick, a.a.O., § 26 Rz. 36; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 87; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 26 Rz. 11b).
  • AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10

    Eigentümer haben auch über Einzelabrechnungen abgestimmt bei Vorliegen der

    Die von der Klägerin dargelegten Umstände waren der Mehrheit der Wohnungseigentümer bekannt, weshalb diese einer Wiederbestellung nicht entgegenstehen können (vgl. KG, Beschl. v. 20.04.2007 - 24 W 12/07, ZMR 2007, 801, [...] Rn. 8; OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2002 - 16 Wx 153/02, ZMR 2004, 296 ff.).
  • BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 238/03

    Bekannte Abberufungsgründe nach Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses über

    Sollte nämlich der Eigentümerbeschluss vom 17.6.2002 bestandskräftig werden, können sich weder der Antragsteller noch die übrigen Wohnungseigentümer nicht mehr auf ein mögliches Fehlverhalten des Antragsgegners berufen, das vor der Abstimmung vom 17.6.2002 vorgelegen haben könnte und das hier im Wesentlichen Gegenstand der Vorwürfe gegen den Antragsgegner ist (OLG Köln ZMR 2003, 703 f.; OLG Celle NZM 1999, 481).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 16 WF 43/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8904
OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 16 WF 43/01 (https://dejure.org/2001,8904)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.07.2001 - 16 WF 43/01 (https://dejure.org/2001,8904)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 16 WF 43/01 (https://dejure.org/2001,8904)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nachholung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Beschwerdeverfahren; Rechtsmittel gegen Aufhebung der Prozesskostenhilfe; Gewährung von Prozesskostenhilfe im Ehescheidungsrechtsstreit

  • Judicialis

    ZPO § 124 Nr. 2 Alternative 2; ; ZPO § 120 Abs. 4 S. 2; ; ZPO § 567; ; ZPO § 570

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Nachholung einer nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO angeforderten Erklärung im Beschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1419 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 21.06.1996 - 2 WF 64/96

    Prozeßkostenhilfe - PKH - Aufhebung - Zeitpunkt - Präklusion - Beschwerde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 16 WF 43/01
    Mit der Beschwerde gegen eine auf § 124 Nr. 2 Alternative 2 ZPO gestützte Aufhebung der Prozesskostenhilfe kann die nach § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO angeforderte Erklärung nachgeholt werden (wie bereits OLG Karlsruhe 2. ZS - FamRZ 1997, 756).

    Denn § 124 Nr. 2 Alternative 2 ZPO hat keinen Sanktionscharakter, sondern dient lediglich der Korrektur eines nicht mehr mit der Sachlage übereinstimmenden Bewilligungsbeschlusses (OLG Karlsruhe, 2. ZS - Beschluss vom 21. Juni 1996 - FamRZ 1997, 756).

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