Rechtsprechung
BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Prozesskostenhilfe; einzusetzendes Vermögen; Prozesskostenvorschussanspruch gegen den Ehegatten
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens im Prozesskostenhilfeverfahren; Einordnung arbeitsrechtlicher Bestandsstreitigkeiten als "persönlichen Angelegenheiten" im Sinne des § 1360a Abs. 4 BGB; Ablehnung der Vorschusspflicht des Ehegatten wegen Unbilligkeit und ...
- Judicialis
ZPO § 115 Abs. 1; ; ZPO § ... 115 Abs. 2; ; ZPO § 117; ; ZPO § 118; ; ZPO § 574; ; ArbGG § 11a Abs. 3; ; ArbGG § 78; ; SGB XII § 82; ; SGB XII § 85; ; SGB XII § 86; ; SGB XII § 90; ; SGB XII § 96; ; BGB § 242; ; BGB § 1356 Abs. 2; ; BGB § 1360; ; BGB § 1360a Abs. 4; ; BGB § 1363 Abs. 2; ; BGB § 1364; ; LPartG § 5; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung von Ehegatteneinkommen bei der Prozesskostenhilfe nur aufgrund abschließender gesetzlicher Regelung - Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen Ehegatten - arbeitsrechtliche Bestandsstreitigkeit als persönliche Angelegenheit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Prozesskostenhilfe - PKH: In welchem Umfang ist das Ehegatteneinkommen zu berücksichtigen ?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Prozesskostenhilfe
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Prozesskostenhilfe - PKH: In welchem Umfang ist das Ehegatteneinkommen zu berücksichtigen ?
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 30.07.2004 - 5 Ca 1436/04
- LAG Köln, 21.09.2004 - 12 Ta 311/04
- BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
Papierfundstellen
- BAGE 117, 344
- MDR 2006, 1307
- NZA 2006, 694
- FamRZ 2006, 1117
- DB 2006, 1440
- RVGreport 2006, 276
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
Wird dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit der Persönlichkeitsentfaltung durch Arbeitsleistung genommen, so ist auch seine Würde als Mensch betroffen (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122, 138).Bei Bestandsstreitigkeiten handelt es sich wegen der Bedeutung des Arbeitsverhältnisses für die Würde des Arbeitnehmers und seine Persönlichkeitsentfaltung (§ 242 BGB iVm. Art. 1 und 2 GG) um persönliche Angelegenheiten, die über den Streit im Rahmen eines bloßen schuldrechtlichen Austauschverhältnisses hinausweisen (BAG 27. Februar 1985 aaO 130 ff.).
- BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten …
Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
Eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 574 Abs. 2 Nr. 1 iVm. Abs. 3 Satz 1 ZPO) kommt - auch im Falle des § 554 Abs. 1 Nr. 1 ZPO - nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe oder der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (BGH 21. November 2002 - V ZB 40/02 - NJW 2003, 1126). - BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80
Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG
Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
Diese Bestimmung, die bei grundsätzlicher Anspruchsberechtigung beider Eheleute nur einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe zugestand, hat das Bundesverfassungsgericht wegen Benachteiligung gegenüber eheähnlichen Gemeinschaften für grundgesetzwidrig und daher nichtig erachtet (BVerfG 10. Juli 1984 - 1 BvL 44/80 - BVerfGE 67, 186 ff.).
- BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63
Schiedsvertrag
Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
Dabei ist die richtige Einordnung jeweils nur für bestimmte engere Fallgruppen möglich (BGH 30. Januar 1964 - VII ZR 5/63 - BGHZ 41, 104). - BGH, 18.12.1959 - IV ZR 145/59
Prozeßkostenvorschuß unter Ehegatten
Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
"Persönliche Angelegenheiten" sind insbesondere Ansprüche auf vermögenswerte Leistungen, die entweder ihre Wurzel in der Lebensgemeinschaft der Ehegatten haben (BGH 18. Dezember 1959 - IV ZR 145/59 - BGHZ 31, 384) oder wenn der Rechtsfall eine genügend enge Verbindung zur Person des betreffenden Ehegatten hat. - LAG Köln, 13.06.1985 - 10 Sa 326/85
Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
Bestandsstreitigkeiten als "persönliche Angelegenheiten" iSv. § 1360a Abs. 4 BGB zu verstehen, verstößt entgegen der Ansicht einiger Landesarbeitsgerichte (zB LAG Köln 7. Juni 1985 - 10 Sa 326/85 - LAGE ZPO § 115 Nr. 12) nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG.
- BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Verletzung des …
Dies gilt hinsichtlich der Ehefrau, weil - wie das BSG bereits entschieden hat (…BSG vom 7.2.1994 - 9/9a RVg 4/92 - SozR 3-1750 § 115 Nr. 1; s auch BAG vom 5.4.2006 - 3 AZB 61/04 - BAGE 117, 344 ff) - dem Kläger nur ein in seinem Vermögen befindlicher vorhandener und realisierbarer Anspruch aus § 1360a Abs. 4 BGB hätte entgegengehalten werden können. - LAG Berlin-Brandenburg, 28.12.2023 - 12 Ta 960/23
Prozesskostenvorschuss - Arbeitsentgelt - keine persönliche Angelegenheit
Ein solcher Prozesskostenvorschussanspruch gehört zum Vermögen der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei, wie es nach der Regelung in § 115 Absatz 3 ZPO im Rahmen des Zumutbaren vorrangig vor Prozesskostenhilfe für die Kosten der Rechtsverfolgung einzusetzen ist (vgl. BAG, 5. April 2006 - 3 AZB 61/04, juris Rn 8).Werde dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit der Persönlichkeitsentfaltung durch Arbeitsleistung genommen, so sei auch seine Würde als Mensch betroffen (BAG, 5. April 2006 - 3 AZB 61/04, juris Rn 9).
- BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20
Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die …
Die Klage gegen den Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt betrifft eine persönliche Angelegenheit im Sinne des § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB (vgl. BAG, FamRZ 2006, 1117, 1118).
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.06.2009 - 26 Ta 788/09
Prozesskostenvorschussanspruch für volljährige Kinder
Keinem Hilfsbedürftigen ist zuzumuten, vor Beginn seines Rechtsstreits einen weiteren, unsicheren Prozess um den Prozesskostenvorschuss zu führen (vgl. BAG 5. April 2006 - 3 AZB 61/04 - AP Nr. 3 zu § 115 ZPO = NZA 2006, 694 = EzA § 115 ZPO 2002 Nr. 1, zu IV 3 der Gründe).Bei Bestandsstreitigkeiten handelt es sich wegen der Bedeutung des Arbeitsverhältnisses für die Würde des Arbeitnehmers und seine Persönlichkeitsentfaltung (§ 242 BGB iVm. Art. 1 und 2 GG) um persönliche Angelegenheiten, die über den Streit im Rahmen eines bloßen schuldrechtlichen Austauschverhältnisses hinausweisen (vgl. BAG 5. April 2006 - 3 AZB 61/04 - AP Nr. 3 zu § 115 ZPO = NZA 2006, 694 = EzA § 115 ZPO 2002 Nr. 1, zu IV 2 der Gründe).
Keinem Hilfsbedürftigen ist zuzumuten, vor Beginn seines Rechtsstreits einen weiteren, unsicheren Prozess um den Prozesskostenvorschuss zu führen (vgl. BAG 5. April 2006 - 3 AZB 61/04 - AP Nr. 3 zu § 115 ZPO = NZA 2006, 694 = EzA § 115 ZPO 2002 Nr. 1, zu IV 3 der Gründe).
- LAG Köln, 15.12.2006 - 9 Ta 467/06
Kündigungsschutzgesetz; Wartezeit; Verzicht
Dabei ist nach den Grundsätzen in dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 5. April 2006 - 3 AZB 61/04 - insbesondere festzustellen, ob die Klägerin gegen ihren Ehemann einen Anspruch auf Prozesskostenhilfevorschuss hatte, der alsbald realisierbar war und dessen Durchsetzung für die Klägerin zumutbar und nicht mit Rechtseinbußen verbunden war. - LAG Baden-Württemberg, 05.06.2007 - 4 TaBV 5/06
Familienrechtlicher Prozesskostenhilfevorschuss - Zustimmungsersetzungsverfahren …
Eine darüber hinausgehende Berücksichtigung dieses Einkommens ist nicht zulässig (BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04 - AP ZPO § 115 Nr. 5;… Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl. § 115 Rz. 7).Mit Beschluss vom 05.04.2006 (a.a.O.) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass arbeitsrechtliche Bestandsstreitigkeiten zu den "persönlichen Angelegenheiten" zählen.
- BAG, 10.07.2015 - 10 AZB 23/15
Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten - Rechtsbeschwerde
Geschieht dies dennoch, ist das Rechtsbeschwerdegericht allerdings nach § 78 ArbGG iVm. § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO an die Zulassung gebunden (vgl. BGH 13. Dezember 2005 - VI ZB 76/04 - zu II 2 b der Gründe; allgemein zur Bindung an die Zulassungsentscheidung BAG 5. April 2006 - 3 AZB 61/04 - Rn. 3 mwN, BAGE 117, 344) . - OLG Brandenburg, 10.09.2013 - 3 WF 97/13
Verfahrenskostenvorschuss
Keinem Hilfsbedürftigen ist zuzumuten, vor Beginn eines Rechtsstreits einen weiteren, unsicheren Prozess um den Verfahrenskostenvorschuss zu führen (BAG, FamRZ 2006, 1117, 1119). - BSG, 14.12.2011 - B 5 R 168/12 B Dies gilt hinsichtlich der Ehefrau, weil - wie das BSG bereits entschieden hat (… BSG vom 7.2.1994 - 9/9a RVg 4/92 - SozR 3-1750 § 115 Nr. 1; s auch BAG vom 5.4.2006 - 3 AZB 61/04 - BAGE 117, 344 ff) - dem Kläger nur ein in seinem Vermögen befindlicher vorhandener und realisierbarer Anspruch aus § 1360a Abs. 4 BGB hätte entgegengehalten werden können.
- BAG, 29.10.2007 - 3 AZB 25/07
Prozesskostenhilfe für Gekündigten im Zustimmungsersetzungs-verfahren - …
Wird diese Möglichkeit genommen, so ist auch die Würde als Menschen betroffen (vgl. BAG 5. April 2006 - 3 AZB 61/04 - BAGE 117, 344, zu IV 2 der Gründe). - ArbG Heilbronn, 16.05.2017 - 8 Ca 34/17
Prozesskostenhilfe - nichteheliche Lebensgemeinschaft - Prozesskostenvorschuss
- OLG Brandenburg, 03.09.2013 - 3 WF 50/13
Verfahrenskostenvorschuss
- LAG Köln, 28.09.2010 - 7 Ta 84/10
Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens bei der Prozesskostenhilfe; …
- LAG Schleswig-Holstein, 20.02.2007 - 2 Ta 33/07
Prozesskostenhilfe, Versagung, Erklärung über die persönlichen und …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2008 - L 19 B 3/08
Entscheidungsreife eines Prozesskostenhilfegesuchs hinsichtlich der Realisierung …
- BFH, 31.01.2012 - I S 16/11
Einbeziehung des Anspruchs auf Prozesskostenvorschuss gegen den anderen Ehegatten …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2007 - 3 Ta 180/07
Prozesskostenhilfe: Begründungserfordernis bei Beschlüssen, insbesondere für die …
- OVG Hamburg, 27.09.2019 - 1 Bs 211/19
Kein Prozesskostenvorschuss bei fehlender Erfolgsaussicht - einzusetzendes …
- OLG Brandenburg, 15.02.2013 - 3 WF 123/12
Verfahrenskostenhilfe: Vorschussanspruch gegen den Ehegatten für das …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 8 Ta 289/09
Ratenzahlungsanordnung wegen Prozesskostenvorschusspflicht des Ehegatten der …
- LAG Hamm, 12.06.2009 - 14 Ta 718/08
Prozesskostenhilfe; Einkommen; Sachbezug; Naturalleistung
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2022 - 21 Ta 1118/22
Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen Ehemann - Prozesskostenhilfe
- OLG Saarbrücken, 16.02.2010 - 5 W 5/10
Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung wegen unvollständiger …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2012 - 6 Ta 195/12
Prozesskostenhilfe (Änderung der Zahlungsbestimmung)
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2012 - 9 Ta 146/12
Pflicht zur Zahlung eines Prozesskostenvorschusses gegenüber volljährigen Kindern …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2012 - 6 Ta 263/11
Prozesskostenhilfebewilligung - Vergütungsklage - Berücksichtigung des Anspruchs …
- OLG Brandenburg, 07.06.2013 - 3 WF 125/12
Voraussetzungen der Verweisung auf einen Verfahrenskostenvorschussanspruch
- LAG Düsseldorf, 23.03.2010 - 3 Ta 163/10
Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens bei der Prozesskostenhilfe
- LAG Düsseldorf, 26.01.2007 - 3 Ta 38/07
Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens bei der Prozesskostenhilfe
- LAG Nürnberg, 08.01.2015 - 4 Ta 121/14
Prozesskostenhilfe - Ehegatte - Wohnkosten - Prozesskostenvorschuss
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2011 - 9 Ta 1418/11
Ehegatteneinkommen - Prozesskostenhilfe
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2017 - 17 Ta 75/17
Prozesskostenhilfe - Prozesskostenvorschuss - Ehegatten
- LAG Nürnberg, 13.03.2014 - 7 Ta 181/13
Prozesskostenhilfe - Ehegatteneinkommen - Anspruch auf Prozesskostenvorschuss
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2012 - 12 E 1024/12
Bewilligung von PKH i.R.e. Übernahmeanspruchs der Kosten für den Besuch des …
- OVG Sachsen, 16.10.2014 - 3 D 65/14
Notwendige Angaben im Erklärungsformular nach § 117 Abs. 2 ZPO
- ArbG Heilbronn, 07.06.2016 - 8 Ca 74/16
Prozesskostenhilfeverfahren - Prozesskostenvorschuss - Zeugnisberichtigung - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2009 - L 14 U 156/09
- LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2018 - 1 Sa 405/17
Kündigungsschutzprozess, Prozesskostenhilfe, Versagung, Prozesskostenvorschuss …
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 1 Ws 83/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Angeklagten auf Ersetzung der durch Inanspruchnahme eines frei gewählten Dolmetschers zur Führung von Mandatsgesprächen mit seinem Wahlverteidiger entstandenen Auslagen; Möglichkeit einer unentgeltlichen Unterstützung durch einen Dolmetscher; Notwendigkeit ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
GKG § 2 Abs. 4; ; BRAGO § 97 Abs. 2 S. 1; ; BRAGO § 126; ; JVEG § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; JVEG § 8 Abs. 1 Nr. 1; ; JVEG § 8 Abs. 1 Nr. 2; ; JVEG § 9 Abs. 3 S. 1
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2006, 28
- RVGreport 2006, 276
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01
Zur Verpflichtung der Staatskasse, im Rahmen von Gesprächen zwischen dem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 1 Ws 83/05
Nach innerstaatlichem Verfassungsrecht folgt der vorstehend skizzierte Anspruch eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten auf kostenfreie Zuziehung eines Dolmetschers aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG: Allein wegen mangelnder Sprachkenntnisse darf niemand schlechter gestellt werden als andere, mit solchen Kosten nicht belastete Beschuldigte (vgl. BVerfG NJW 2004, 50; grundlegend auch BGHSt 46, 178 f, 184).Zum Schutz des Staates ist ein vorheriges "Bewilligungsverfahren" zudem nicht notwendig; es genügt, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Dolmetschers gerichtlich festgestellt wird (BVerfG NJW 2004, 50, 51).
Den Wahlverteidiger auf die vorherige gerichtliche Bewilligung einer Übernahme der Dolmetscherkosten zu verweisen, würde zumindest das Recht des - wie hier - inhaftierten Beschuldigten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG praktisch leerlaufen lassen (Nachweise bei BVerfG NJW 2004, 50, 51).
- BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 1 Ws 83/05
Nach innerstaatlichem Verfassungsrecht folgt der vorstehend skizzierte Anspruch eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten auf kostenfreie Zuziehung eines Dolmetschers aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG: Allein wegen mangelnder Sprachkenntnisse darf niemand schlechter gestellt werden als andere, mit solchen Kosten nicht belastete Beschuldigte (vgl. BVerfG NJW 2004, 50; grundlegend auch BGHSt 46, 178 f, 184).Der Anspruch auf Freihaltung von den Dolmetscherkosten für den Verkehr mit dem Verteidiger besteht in diesem Rahmen uneingeschränkt, soweit die weiteren Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 Lit. e EMRK erfüllt sind, der Beschuldigte also der Gerichtssprache nicht hinreichend mächtig ist und das zu führende Mandatsgespräch für die Verteidigung erforderlich ist; von letzterem ist bei Fehlen abweichender Erkenntnisse im Übrigen stets auszugehen (vgl. BGHSt 46, 178 f).
- KG, 12.01.1990 - 4 Ws 122/89
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 1 Ws 83/05
Er hat als Möglichkeiten einer Beschränkung der Kostenfreistellung bzw. -erstattung auf die entsprechende Anwendung des § 2 Abs. 4 GKG (so angewandt vom Kammergericht, NStZ 1990, 402, 404), aber auch des § 126 BRAGO (a. F.) hingewiesen.
- OLG Düsseldorf, 20.12.2010 - 1 Ws 271/10
Vergütungsanspruch des durch den Pflichtverteidiger hinzugezogenen Dolmetschers
Denn dem Beschuldigten, der die Gerichtssprache nicht versteht oder sich nicht in ihr ausdrücken kann, dürfen keine Nachteile im Vergleich zu einem dieser Sprache kundigen Beschuldigten entstehen (vgl. BVerfG NJW 2004, 50; Brandenburgisches OLG StraFo 2005, 415).Dabei ist zu bedenken, dass das Kostenfestsetzungsverfahren (§ 464b StPO) insoweit auch bereits isoliert während des noch laufenden Verfahrens durchgeführt werden kann, da nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben die Dolmetscherkosten für Verteidigergespräche in jedem Fall zu ersetzen sind (vgl. Brandenburgisches OLG StraFo 2005, 415).
- OLG Celle, 09.03.2011 - 1 Ws 102/11
Der deutschen Sprache nicht mächtiger Beschuldigter hat Anspruch auf Beiordnung …
Zwar ist anerkannt, dass sich der Anspruch eines Beschuldigten auf unentgeltliche Dolmetschertätigkeit bei zur Verfahrensvorbereitung erforderlichen Verteidigergesprächen bereits unmittelbar aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG und Art. 6 Abs. 3 lit. e MRK ergibt und dass eine effektive Verteidigung nicht durch ein zwingend vor der Inanspruchnahme eines Dolmetschers zu durchlaufendes Bewilligungsverfahren behindert werden darf (vgl. BVerfG StV 2004, 28; BGHSt 46, 178; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 527; OLG München StraFo 2008, 88; OLG Brandenburg StraFo 2005, 415). - LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2023 - 20 KLs 358 Js 11338/21
Erstattung von Dolmetscher-/Übersetzungskosten bei Beauftragung des …
Gleiches gilt für den Wahlverteidiger (BVerfG 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01, BVerfGK 1, 331 = NJW 2003, 50 (51); OLG Brandenburg 27.07.2005 - 1 Ws 83/05, StV 2006, 28 (29); OLG Karlsruhe 09.09.2009 - 2 Ws 305/09, StraFo 2009, 527;… Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 187 Rn. 23 f.), wie sich gebühren- und auslagenrechtlich aus § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO ergibt (…KMR-StPO/Bader, 103. EL 2021, § 464a Rn. 25).
- LG Dortmund, 30.11.2017 - 35 Qs 24/17
Erstattungsanspruch eines Rechtsanwalts von Dolmetscherkosten für ein …
Nicht erforderlich für die Erstattungsfähigkeit ist eine vorausgehende Kostengrundentscheidung (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.07.2005, Az. 1 Ws 83/05, juris Rn. 9). - OLG Karlsruhe, 09.09.2009 - 2 Ws 305/09
Freistellung von den Kosten für Dolmetscher bezüglich von Gesprächen zwischen …
Eines nachträglichen, besonderen Ausspruchs über die von Verfassungs wegen gebotene, grundsätzliche Kostentragungspflicht der Staatskasse im Sinne einer Kostengrundentscheidung bedarf es - auch für den Fall der Verurteilung des Angeklagten - ebenfalls nicht; sie ergibt sich unmittelbar aus Nr. 9005 Abs. 4 KV GKG (OLG München StraFo 2008, 88; OLG Brandenburg StraFo 2005, 415;… KK-Gieg, StPO , 6. Aufl., Rn 2 zu § 464c , Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., Rn 2 zu § 464c; a.A. OLG Düsseldorf StRR 2007, 163). - LG Düsseldorf, 15.12.2015 - 12 KLs 31/15
Übernahme der Dolmetscherkosten von der Staatskasse bei Bevollmächtigung und …
Eine Beschränkung dieses Rechts auf das Verhältnis zu seinem Pflichtverteidiger würde gerade eine Diskriminierung i.S.d. Art. 3 Abs. 3 GG und eine Beeinträchtigung des fair-trial-Grundsatzes bedeuten, da eine faktische Beschneidung der Verfahrensrechte aus § 137 Abs. 1 StPO vorläge (so auch OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.7.2005 - 1 Ws 83/05 und LG Dresden, Beschl. v. 16.8.2010 - 3 Qs 92/10). - AG Rosenheim, 03.03.2011 - 8 Ds 280 Js 22311/10
Dolmetscherkosten des Ausländers: Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines …
Eines nachträglichen, besonderen Ausspruchs über die von Verfassungs wegen gebotene, grundsätzliche Kostentragungspflicht der Staatskasse im Sinne einer Kostengrundentscheidung bedarf es auch für den Fall der Verurteilung des Angeklagten - ebenfalls nicht; sie ergibt sich unmittelbar aus Nr. 9005 Abs. 4 KV GKG (OLG München StraFo 2008, 88; OLG Brandenburg StraFo 2005, 415;… KK-Gieg, StPO, 6. Aufl., Rn 2 zu § 464c, Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., Rn 2 zu § 464c; a.A. OLG Düsseldorf StRR 2007, 163). - LG Dortmund, 28.01.2008 - 36 Qs 6/08 Allerdings hat das OLG Brandenburg in dem bereits angeführten Beschluss vom 27.7.2005 - 1 Ws 83/05 (…a.a.O.) die Auffassung vertreten, dass für die Freihaltung eines Beschuldigten von den Kosten eines Dolmetschers zu einem Anbahnungs- bzw. Mandatsgespräch mit einem Wahlverteidiger unerheblich sei, ob ihm auch ein Pflichtverteidiger beigeordnet sei.
- OLG Köln, 09.11.2007 - 2 Ws 588/07 Der gegenteiligen Auffassung des OLG Brandenburg (Beschluss vom 27.07.05 - 1 Ws 83/05 = StraFo 05, 415) vermag der Senat nicht zu folgen.