Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 27.07.2005

Rechtsprechung
   BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04   

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https://dejure.org/2006,1431
BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04 (https://dejure.org/2006,1431)
BAG, Entscheidung vom 05.04.2006 - 3 AZB 61/04 (https://dejure.org/2006,1431)
BAG, Entscheidung vom 05. April 2006 - 3 AZB 61/04 (https://dejure.org/2006,1431)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens im Prozesskostenhilfeverfahren; Einordnung arbeitsrechtlicher Bestandsstreitigkeiten als "persönlichen Angelegenheiten" im Sinne des § 1360a Abs. 4 BGB; Ablehnung der Vorschusspflicht des Ehegatten wegen Unbilligkeit und ...

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1; ; ZPO § ... 115 Abs. 2; ; ZPO § 117; ; ZPO § 118; ; ZPO § 574; ; ArbGG § 11a Abs. 3; ; ArbGG § 78; ; SGB XII § 82; ; SGB XII § 85; ; SGB XII § 86; ; SGB XII § 90; ; SGB XII § 96; ; BGB § 242; ; BGB § 1356 Abs. 2; ; BGB § 1360; ; BGB § 1360a Abs. 4; ; BGB § 1363 Abs. 2; ; BGB § 1364; ; LPartG § 5; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Ehegatteneinkommen bei der Prozesskostenhilfe nur aufgrund abschließender gesetzlicher Regelung - Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen Ehegatten - arbeitsrechtliche Bestandsstreitigkeit als persönliche Angelegenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Prozesskostenhilfe - PKH: In welchem Umfang ist das Ehegatteneinkommen zu berücksichtigen ?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Prozesskostenhilfe - PKH: In welchem Umfang ist das Ehegatteneinkommen zu berücksichtigen ?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 117, 344
  • MDR 2006, 1307
  • NZA 2006, 694
  • FamRZ 2006, 1117
  • DB 2006, 1440
  • RVGreport 2006, 276
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
    Wird dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit der Persönlichkeitsentfaltung durch Arbeitsleistung genommen, so ist auch seine Würde als Mensch betroffen (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122, 138).

    Bei Bestandsstreitigkeiten handelt es sich wegen der Bedeutung des Arbeitsverhältnisses für die Würde des Arbeitnehmers und seine Persönlichkeitsentfaltung (§ 242 BGB iVm. Art. 1 und 2 GG) um persönliche Angelegenheiten, die über den Streit im Rahmen eines bloßen schuldrechtlichen Austauschverhältnisses hinausweisen (BAG 27. Februar 1985 aaO 130 ff.).

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
    Eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 574 Abs. 2 Nr. 1 iVm. Abs. 3 Satz 1 ZPO) kommt - auch im Falle des § 554 Abs. 1 Nr. 1 ZPO - nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe oder der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (BGH 21. November 2002 - V ZB 40/02 - NJW 2003, 1126).
  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80

    Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
    Diese Bestimmung, die bei grundsätzlicher Anspruchsberechtigung beider Eheleute nur einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe zugestand, hat das Bundesverfassungsgericht wegen Benachteiligung gegenüber eheähnlichen Gemeinschaften für grundgesetzwidrig und daher nichtig erachtet (BVerfG 10. Juli 1984 - 1 BvL 44/80 - BVerfGE 67, 186 ff.).
  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
    Dabei ist die richtige Einordnung jeweils nur für bestimmte engere Fallgruppen möglich (BGH 30. Januar 1964 - VII ZR 5/63 - BGHZ 41, 104).
  • BGH, 18.12.1959 - IV ZR 145/59

    Prozeßkostenvorschuß unter Ehegatten

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
    "Persönliche Angelegenheiten" sind insbesondere Ansprüche auf vermögenswerte Leistungen, die entweder ihre Wurzel in der Lebensgemeinschaft der Ehegatten haben (BGH 18. Dezember 1959 - IV ZR 145/59 - BGHZ 31, 384) oder wenn der Rechtsfall eine genügend enge Verbindung zur Person des betreffenden Ehegatten hat.
  • LAG Köln, 13.06.1985 - 10 Sa 326/85
    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
    Bestandsstreitigkeiten als "persönliche Angelegenheiten" iSv. § 1360a Abs. 4 BGB zu verstehen, verstößt entgegen der Ansicht einiger Landesarbeitsgerichte (zB LAG Köln 7. Juni 1985 - 10 Sa 326/85 - LAGE ZPO § 115 Nr. 12) nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG.
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Verletzung des

    Dies gilt hinsichtlich der Ehefrau, weil - wie das BSG bereits entschieden hat (BSG vom 7.2.1994 - 9/9a RVg 4/92 - SozR 3-1750 § 115 Nr. 1; s auch BAG vom 5.4.2006 - 3 AZB 61/04 - BAGE 117, 344 ff) - dem Kläger nur ein in seinem Vermögen befindlicher vorhandener und realisierbarer Anspruch aus § 1360a Abs. 4 BGB hätte entgegengehalten werden können.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.12.2023 - 12 Ta 960/23

    Prozesskostenvorschuss - Arbeitsentgelt - keine persönliche Angelegenheit

    Ein solcher Prozesskostenvorschussanspruch gehört zum Vermögen der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei, wie es nach der Regelung in § 115 Absatz 3 ZPO im Rahmen des Zumutbaren vorrangig vor Prozesskostenhilfe für die Kosten der Rechtsverfolgung einzusetzen ist (vgl. BAG, 5. April 2006 - 3 AZB 61/04, juris Rn 8).

    Werde dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit der Persönlichkeitsentfaltung durch Arbeitsleistung genommen, so sei auch seine Würde als Mensch betroffen (BAG, 5. April 2006 - 3 AZB 61/04, juris Rn 9).

  • BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die

    Die Klage gegen den Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt betrifft eine persönliche Angelegenheit im Sinne des § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB (vgl. BAG, FamRZ 2006, 1117, 1118).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 1 Ws 83/05   

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https://dejure.org/2005,9593
OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 1 Ws 83/05 (https://dejure.org/2005,9593)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.07.2005 - 1 Ws 83/05 (https://dejure.org/2005,9593)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 1 Ws 83/05 (https://dejure.org/2005,9593)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Angeklagten auf Ersetzung der durch Inanspruchnahme eines frei gewählten Dolmetschers zur Führung von Mandatsgesprächen mit seinem Wahlverteidiger entstandenen Auslagen; Möglichkeit einer unentgeltlichen Unterstützung durch einen Dolmetscher; Notwendigkeit ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GKG § 2 Abs. 4; ; BRAGO § 97 Abs. 2 S. 1; ; BRAGO § 126; ; JVEG § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; JVEG § 8 Abs. 1 Nr. 1; ; JVEG § 8 Abs. 1 Nr. 2; ; JVEG § 9 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2006, 28
  • RVGreport 2006, 276
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Zur Verpflichtung der Staatskasse, im Rahmen von Gesprächen zwischen dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 1 Ws 83/05
    Nach innerstaatlichem Verfassungsrecht folgt der vorstehend skizzierte Anspruch eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten auf kostenfreie Zuziehung eines Dolmetschers aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG: Allein wegen mangelnder Sprachkenntnisse darf niemand schlechter gestellt werden als andere, mit solchen Kosten nicht belastete Beschuldigte (vgl. BVerfG NJW 2004, 50; grundlegend auch BGHSt 46, 178 f, 184).

    Zum Schutz des Staates ist ein vorheriges "Bewilligungsverfahren" zudem nicht notwendig; es genügt, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Dolmetschers gerichtlich festgestellt wird (BVerfG NJW 2004, 50, 51).

    Den Wahlverteidiger auf die vorherige gerichtliche Bewilligung einer Übernahme der Dolmetscherkosten zu verweisen, würde zumindest das Recht des - wie hier - inhaftierten Beschuldigten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG praktisch leerlaufen lassen (Nachweise bei BVerfG NJW 2004, 50, 51).

  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 1 Ws 83/05
    Nach innerstaatlichem Verfassungsrecht folgt der vorstehend skizzierte Anspruch eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten auf kostenfreie Zuziehung eines Dolmetschers aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG: Allein wegen mangelnder Sprachkenntnisse darf niemand schlechter gestellt werden als andere, mit solchen Kosten nicht belastete Beschuldigte (vgl. BVerfG NJW 2004, 50; grundlegend auch BGHSt 46, 178 f, 184).

    Der Anspruch auf Freihaltung von den Dolmetscherkosten für den Verkehr mit dem Verteidiger besteht in diesem Rahmen uneingeschränkt, soweit die weiteren Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 Lit. e EMRK erfüllt sind, der Beschuldigte also der Gerichtssprache nicht hinreichend mächtig ist und das zu führende Mandatsgespräch für die Verteidigung erforderlich ist; von letzterem ist bei Fehlen abweichender Erkenntnisse im Übrigen stets auszugehen (vgl. BGHSt 46, 178 f).

  • KG, 12.01.1990 - 4 Ws 122/89
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 1 Ws 83/05
    Er hat als Möglichkeiten einer Beschränkung der Kostenfreistellung bzw. -erstattung auf die entsprechende Anwendung des § 2 Abs. 4 GKG (so angewandt vom Kammergericht, NStZ 1990, 402, 404), aber auch des § 126 BRAGO (a. F.) hingewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2010 - 1 Ws 271/10

    Vergütungsanspruch des durch den Pflichtverteidiger hinzugezogenen Dolmetschers

    Denn dem Beschuldigten, der die Gerichtssprache nicht versteht oder sich nicht in ihr ausdrücken kann, dürfen keine Nachteile im Vergleich zu einem dieser Sprache kundigen Beschuldigten entstehen (vgl. BVerfG NJW 2004, 50; Brandenburgisches OLG StraFo 2005, 415).

    Dabei ist zu bedenken, dass das Kostenfestsetzungsverfahren (§ 464b StPO) insoweit auch bereits isoliert während des noch laufenden Verfahrens durchgeführt werden kann, da nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben die Dolmetscherkosten für Verteidigergespräche in jedem Fall zu ersetzen sind (vgl. Brandenburgisches OLG StraFo 2005, 415).

  • OLG Celle, 09.03.2011 - 1 Ws 102/11

    Der deutschen Sprache nicht mächtiger Beschuldigter hat Anspruch auf Beiordnung

    Zwar ist anerkannt, dass sich der Anspruch eines Beschuldigten auf unentgeltliche Dolmetschertätigkeit bei zur Verfahrensvorbereitung erforderlichen Verteidigergesprächen bereits unmittelbar aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG und Art. 6 Abs. 3 lit. e MRK ergibt und dass eine effektive Verteidigung nicht durch ein zwingend vor der Inanspruchnahme eines Dolmetschers zu durchlaufendes Bewilligungsverfahren behindert werden darf (vgl. BVerfG StV 2004, 28; BGHSt 46, 178; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 527; OLG München StraFo 2008, 88; OLG Brandenburg StraFo 2005, 415).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2023 - 20 KLs 358 Js 11338/21

    Erstattung von Dolmetscher-/Übersetzungskosten bei Beauftragung des

    Gleiches gilt für den Wahlverteidiger (BVerfG 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01, BVerfGK 1, 331 = NJW 2003, 50 (51); OLG Brandenburg 27.07.2005 - 1 Ws 83/05, StV 2006, 28 (29); OLG Karlsruhe 09.09.2009 - 2 Ws 305/09, StraFo 2009, 527; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 187 Rn. 23 f.), wie sich gebühren- und auslagenrechtlich aus § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO ergibt (KMR-StPO/Bader, 103. EL 2021, § 464a Rn. 25).
  • LG Dortmund, 30.11.2017 - 35 Qs 24/17

    Erstattungsanspruch eines Rechtsanwalts von Dolmetscherkosten für ein

    Nicht erforderlich für die Erstattungsfähigkeit ist eine vorausgehende Kostengrundentscheidung (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.07.2005, Az. 1 Ws 83/05, juris Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2009 - 2 Ws 305/09

    Freistellung von den Kosten für Dolmetscher bezüglich von Gesprächen zwischen

    Eines nachträglichen, besonderen Ausspruchs über die von Verfassungs wegen gebotene, grundsätzliche Kostentragungspflicht der Staatskasse im Sinne einer Kostengrundentscheidung bedarf es - auch für den Fall der Verurteilung des Angeklagten - ebenfalls nicht; sie ergibt sich unmittelbar aus Nr. 9005 Abs. 4 KV GKG (OLG München StraFo 2008, 88; OLG Brandenburg StraFo 2005, 415; KK-Gieg, StPO , 6. Aufl., Rn 2 zu § 464c , Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., Rn 2 zu § 464c; a.A. OLG Düsseldorf StRR 2007, 163).
  • LG Düsseldorf, 15.12.2015 - 12 KLs 31/15

    Übernahme der Dolmetscherkosten von der Staatskasse bei Bevollmächtigung und

    Eine Beschränkung dieses Rechts auf das Verhältnis zu seinem Pflichtverteidiger würde gerade eine Diskriminierung i.S.d. Art. 3 Abs. 3 GG und eine Beeinträchtigung des fair-trial-Grundsatzes bedeuten, da eine faktische Beschneidung der Verfahrensrechte aus § 137 Abs. 1 StPO vorläge (so auch OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.7.2005 - 1 Ws 83/05 und LG Dresden, Beschl. v. 16.8.2010 - 3 Qs 92/10).
  • AG Rosenheim, 03.03.2011 - 8 Ds 280 Js 22311/10

    Dolmetscherkosten des Ausländers: Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines

    Eines nachträglichen, besonderen Ausspruchs über die von Verfassungs wegen gebotene, grundsätzliche Kostentragungspflicht der Staatskasse im Sinne einer Kostengrundentscheidung bedarf es auch für den Fall der Verurteilung des Angeklagten - ebenfalls nicht; sie ergibt sich unmittelbar aus Nr. 9005 Abs. 4 KV GKG (OLG München StraFo 2008, 88; OLG Brandenburg StraFo 2005, 415; KK-Gieg, StPO, 6. Aufl., Rn 2 zu § 464c, Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., Rn 2 zu § 464c; a.A. OLG Düsseldorf StRR 2007, 163).
  • LG Dortmund, 28.01.2008 - 36 Qs 6/08
    Allerdings hat das OLG Brandenburg in dem bereits angeführten Beschluss vom 27.7.2005 - 1 Ws 83/05 (a.a.O.) die Auffassung vertreten, dass für die Freihaltung eines Beschuldigten von den Kosten eines Dolmetschers zu einem Anbahnungs- bzw. Mandatsgespräch mit einem Wahlverteidiger unerheblich sei, ob ihm auch ein Pflichtverteidiger beigeordnet sei.
  • OLG Köln, 09.11.2007 - 2 Ws 588/07
    Der gegenteiligen Auffassung des OLG Brandenburg (Beschluss vom 27.07.05 - 1 Ws 83/05 = StraFo 05, 415) vermag der Senat nicht zu folgen.
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