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   BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 (2)   

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BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 (2) (https://dejure.org/2000,129)
BVerfG, Entscheidung vom 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 (2) (https://dejure.org/2000,129)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Januar 2000 - 2 BvR 2125/97 (2) (https://dejure.org/2000,129)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung - Berufung - Verfassungsbeschwerde - Ausländer - Asyl - Abschiebung - Haft - Inhaftierung - Rechtliches Gehör - Politische Verfolgung - PKK

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 78; GG Art. 19 Abs. 4
    Türkei, Kurden, PKK, Sympathisanten, Demonstrationen, Hausdurchsuchung, Festnahme, Misshandlungen, Verfolgungszusammenhang, Berufungszulassungsantrag, Divergenzrüge, Rechtliches Gehör, Grundsätzliche Bedeutung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 94; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93b Satz 1; ; BVerfGG § 93c Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; AsylVfG § 78; ; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53; ; GG Art. 19 Absatz 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 78
    Zulässigkeit einer Berufung im Asylverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 293
  • NVwZ 2000, 33
  • NVwZ Beilage 2000, 33
  • DVBl 2000, 407
  • ZAR 2000, 88
 
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Wird zitiert von ... (150)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes (Teil-)Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f. = DVBl 1993, S. 351 f. , vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - NVwZ 1994 Beil.

    Nach allgemeiner Auffassung ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG) in einen Antrag auf Berufungszulassung wegen Divergenz (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG) umzudeuten, wenn zwischenzeitlich die aufgeworfene grundsätzliche Frage durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts beantwortet worden ist; denn die Divergenzberufung ist ein Unterfall der Grundsatzberufung und dient ebenso wie diese der Sicherung der Rechtseinheit (vgl. Meyer-Ladewig in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , § 124 Rn. 32; Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., § 78 AsylVfG, Rn. 18 und 22; Berlit in: GK AsylVfg, Stand: April 1998, § 78 AsylVfG, Rn. 186 - 188; Marx, AsylVfG, 4. Auflage, § 78 AsylVfG, Rn. 76 f., jeweils m.w.N. und Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993 S. 465 f. = DVBl 1993 S. 315 f. und vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 - nur in JURIS veröffentlicht; für die Revisionszulassung vgl BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2 m.w.N.).

    Die Rechtsgrundsätzlichkeit der im Berufungszulassungsantrag bezeichneten Frage, "ob ein Kurde, der den türkischen Sicherheitskräften seines Heimatortes einmal wegen (wenn auch nur marginaler) Unterstützung der PKK verdächtig geworden ist, türkeiweit politische Verfolgung zu befürchten" habe, hatte die Beschwerdeführerin durch den Verweis auf den von der Annahme des Verwaltungsgerichts in ihrem Sinne abweichenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 1995 - 25 A 4705/94.A - (in JURIS veröffentlicht) hinreichend dargelegt (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 124 Rn. 12 und Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f., DVBl 1993, S. 315 f., jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 24.05.1994 - 2 BvR 131/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
    4 S. 27 = BayVBl 1994, S. 530, vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 - nur in JURIS veröffentlicht und vom 8. Mai 1995 - 2 BvR 513/95 - ebenfalls nur in JURIS veröffentlicht).

    Nach allgemeiner Auffassung ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG) in einen Antrag auf Berufungszulassung wegen Divergenz (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG) umzudeuten, wenn zwischenzeitlich die aufgeworfene grundsätzliche Frage durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts beantwortet worden ist; denn die Divergenzberufung ist ein Unterfall der Grundsatzberufung und dient ebenso wie diese der Sicherung der Rechtseinheit (vgl. Meyer-Ladewig in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , § 124 Rn. 32; Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., § 78 AsylVfG, Rn. 18 und 22; Berlit in: GK AsylVfg, Stand: April 1998, § 78 AsylVfG, Rn. 186 - 188; Marx, AsylVfG, 4. Auflage, § 78 AsylVfG, Rn. 76 f., jeweils m.w.N. und Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993 S. 465 f. = DVBl 1993 S. 315 f. und vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 - nur in JURIS veröffentlicht; für die Revisionszulassung vgl BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2 m.w.N.).

    Nach Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts ist die Beschwerdeführerin angesichts des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 84, 203 ) gehalten, zunächst dessen erneute Entscheidung über den Zulassungsantrag abzuwarten (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 -, nur in JURIS veröffentlicht, vom 7. November 1994 - 2 BvR 1375/94 - DVBl 1995, S. 36 = NVwZ-Beilage 2/95, S. 9 f., vom 8. Mai 1995 - 2 BvR 513/95 - nur in JURIS veröffentlicht und vom 11. Dezember 1995 - 2 BvR 990/95 - nur in JURIS veröffentlicht).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
    Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ; 40, 272 ; 77, 275 ).

    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf aber nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    b) Eröffnet das Prozessrecht eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auch in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 96, 27 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.1996 - 1 L 10/95
    Auszug aus BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
    Im maßgeblichen Zeitpunkt seiner Beschlussfassung hatte das Oberverwaltungsgericht die von der Beschwerdeführerin in ihrem Zulassungsantrag als grundsätzlich bezeichnete Frage zur hinreichenden Verfolgungssicherheit im Gebiet der inländischen Fluchtalternative schon durch sein Urteil vom 26. September 1996 - 1 L 10/95 - - im Sinne der Rechtsauffassung der Beschwerdeführerin und entgegen der vom Verwaltungsgericht vertretenen Ansicht - grundsätzlich geklärt.

    Auch das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 26. September 1996 - 1 L 10/95 - die Frage der regionalen Gruppenverfolgung offen gelassen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1995 - 25 A 4705/94

    Staatliche Gruppenverfolgung; Kurden; Westtürkei; Sippenhaft; Nahe Angehörige;

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
    b) Sämtliche angesprochenen Rechts- und Tatsachenfragen rechtfertigten auch die Zulassung der Berufung unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung, denn das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen habe im Beschluss vom 30. Januar 1995 - 25 A 4705/94.A - die Frage bejaht, ob ein Kurde, der den türkischen Sicherheitskräften seines Heimatortes einmal wegen (wenn auch nur marginaler) Unterstützung der PKK verdächtig geworden sei, türkeiweit politische Verfolgung zu befürchten habe.

    Die Rechtsgrundsätzlichkeit der im Berufungszulassungsantrag bezeichneten Frage, "ob ein Kurde, der den türkischen Sicherheitskräften seines Heimatortes einmal wegen (wenn auch nur marginaler) Unterstützung der PKK verdächtig geworden ist, türkeiweit politische Verfolgung zu befürchten" habe, hatte die Beschwerdeführerin durch den Verweis auf den von der Annahme des Verwaltungsgerichts in ihrem Sinne abweichenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 1995 - 25 A 4705/94.A - (in JURIS veröffentlicht) hinreichend dargelegt (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 124 Rn. 12 und Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f., DVBl 1993, S. 315 f., jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 08.05.1995 - 2 BvR 513/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
    4 S. 27 = BayVBl 1994, S. 530, vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 - nur in JURIS veröffentlicht und vom 8. Mai 1995 - 2 BvR 513/95 - ebenfalls nur in JURIS veröffentlicht).

    Nach Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts ist die Beschwerdeführerin angesichts des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 84, 203 ) gehalten, zunächst dessen erneute Entscheidung über den Zulassungsantrag abzuwarten (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 -, nur in JURIS veröffentlicht, vom 7. November 1994 - 2 BvR 1375/94 - DVBl 1995, S. 36 = NVwZ-Beilage 2/95, S. 9 f., vom 8. Mai 1995 - 2 BvR 513/95 - nur in JURIS veröffentlicht und vom 11. Dezember 1995 - 2 BvR 990/95 - nur in JURIS veröffentlicht).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
    b) Eröffnet das Prozessrecht eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auch in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 96, 27 ).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes (Teil-)Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f. = DVBl 1993, S. 351 f. , vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - NVwZ 1994 Beil.

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf aber nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes (Teil-)Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f. = DVBl 1993, S. 351 f. , vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - NVwZ 1994 Beil.

  • BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94

    Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes (Teil-)Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f. = DVBl 1993, S. 351 f. , vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - NVwZ 1994 Beil.

    4 S. 27 = BayVBl 1994, S. 530, vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 - nur in JURIS veröffentlicht und vom 8. Mai 1995 - 2 BvR 513/95 - ebenfalls nur in JURIS veröffentlicht).

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
    Nach Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts ist die Beschwerdeführerin angesichts des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 84, 203 ) gehalten, zunächst dessen erneute Entscheidung über den Zulassungsantrag abzuwarten (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 -, nur in JURIS veröffentlicht, vom 7. November 1994 - 2 BvR 1375/94 - DVBl 1995, S. 36 = NVwZ-Beilage 2/95, S. 9 f., vom 8. Mai 1995 - 2 BvR 513/95 - nur in JURIS veröffentlicht und vom 11. Dezember 1995 - 2 BvR 990/95 - nur in JURIS veröffentlicht).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes im

  • BVerfG, 11.12.1995 - 2 BvR 990/95

    Erletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Zulassung

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Zwar ist es verfassungsrechtlich bedenklich, wenn ein zunächst mit grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begründetes Rechtsmittel nicht wegen Abweichung der zur Überprüfung gestellten Entscheidung zugelassen wird, falls nachträglich eine beachtliche Divergenzentscheidung ergeht, durch die die ursprünglich grundsätzlich bedeutsam gewesene Rechtsfrage geklärt worden ist (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 1993, S. 465 ; DVBl 2000, S. 407 ).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2013 - 13 LA 144/12

    Auskunftsanspruch und Bearbeitungsanspruch eines sich ohne schützenswerte

    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Lässt das Oberverwaltungsgericht die Berufung zu, wird es Gelegenheit haben, das verwaltungsgerichtliche Urteil gemäß § 128 VwGO umfassend zu prüfen und aufgrund einer abweichenden rechtlichen Würdigung gegebenenfalls abzuändern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammerdes Zweiten Senats vom 21. Januar 2000 - 2 BvR 2125/97 -, DVBl 2000, S. 407 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 104, 220 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.2000 - 6 C 5.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,631
BVerwG, 23.02.2000 - 6 C 5.99 (https://dejure.org/2000,631)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.2000 - 6 C 5.99 (https://dejure.org/2000,631)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 6 C 5.99 (https://dejure.org/2000,631)
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Islamischer Religionsunterricht in Berlin

Art. 7 Abs. 3 Satz 1, 141 GG, Geltung der "Bremer Klausel" in Berlin, Unanwendbarkeit des Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Religionsunterricht - Religionsgemeinschaften - Bremer Klausel

  • Judicialis

    GG Art. 7; ; GG Art. 140; ; GG Art. 141

  • rechtsportal.de

    GG Art. 7, Art. 140, Art. 141
    Schulrecht - Religionsunterricht; Religionsgemeinschaften; "Bremer Klausel"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Religionsunterricht - Religionsunterricht; Religionsgemeinschaften; "Bremer Klausel"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Grünes Licht für islamischen Religionsunterricht in Berlin

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • nomos.de PDF, S. 21 (Kurzinformation)

    Anspruch auf islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Berliner Schulen

  • nomos.de PDF, S. 52 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 7 Abs. 3, 140, 141 GG; § 23 BlnSchulG
    Begriff der Religionsgemeinschaft/Islamischer Religionsunterricht/»Bremer Klausel«

  • taz.de (Pressebericht)

    Allah kommt auf den Stundenplan

  • zaoerv.de PDF, S. 45 (Kurzinformation)

    Deutschlands Rechtslage nach 1945 und deutsche Wiedervereinigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grünes Licht für islamischen Religionsunterricht in Berlin

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 52 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 7 Abs. 3, 140, 141 GG; § 23 BlnSchulG
    Begriff der Religionsgemeinschaft/Islamischer Religionsunterricht/»Bremer Klausel«

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 326
  • NJW 2000, 3224 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 922
  • NJ 2000, 439
  • DVBl 2000, 1001
  • DÖV 2001, 832
  • ZAR 2000, 88
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 47/84

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Elternrechts bei der Entscheidung über die

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 6 C 5.99
    Diese als bestehende Wahrheiten zu vermitteln ist seine Aufgabe (BVerfG, Beschluß vom 25. Februar 1987 - 1 BvR 47/84 - BVerfGE 74, 244, 252).

    (1) Aus der in Art. 7 Abs. 3 Sätze 1 und 2 GG getroffenen Gesamtregelung, die dem Postulat einer strikten Trennung von Staat und Kirche eine Absage erteilt und ganz im Sinne einer nicht nur distanzierenden, sondern auch respektierenden, vorsorgenden Neutralität des Staates gegenüber Religionen und Weltanschauungen zu verstehen ist (vgl. dazu Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 6 C 18.98 - BVerwGE 109, 40, 46 f.), ergibt sich, daß der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach eine gemeinsame Angelegenheit von Staat und Religionsgemeinschaften ist (BVerfGE 74, 244, 251).

  • BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95

    Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 6 C 5.99
    Nimmt der Landesgesetzgeber in seine eigene Regelung einen für konkretisierende Gestaltungen durch den Landesgesetzgeber (noch) offenen Begriff des Bundesrechts auf, so wird dieser insoweit Landesrecht (Beschlüsse vom 24. März 1986 - BVerwG 7 B 35.86 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 132 = NVwZ 1986, 739; 19. Juli 1995 - BVerwG 6 NB 1.95 - NVwZ 1997, 61, 63 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104).

    Dem Landesgesetzgeber ist durch diese grundgesetzliche Bestimmung jeder Gestaltungsraum zur eigenständigen Ausformung des Begriffs der politischen Partei versperrt (Beschluß vom 19. Juli 1995 - BVerwG 6 NB 1.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.03.1986 - 7 B 35.86

    Rundfunkgebührenbefreiung - Einkommensgrenze - Revision - Landesrecht

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 6 C 5.99
    Nimmt der Landesgesetzgeber in seine eigene Regelung einen für konkretisierende Gestaltungen durch den Landesgesetzgeber (noch) offenen Begriff des Bundesrechts auf, so wird dieser insoweit Landesrecht (Beschlüsse vom 24. März 1986 - BVerwG 7 B 35.86 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 132 = NVwZ 1986, 739; 19. Juli 1995 - BVerwG 6 NB 1.95 - NVwZ 1997, 61, 63 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104).

    Revisibles Bundesrecht liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls nur dann vor, wenn die Regelung kraft eines Gesetzesbefehls des Bundesgesetzgebers - oder des aufgrund seiner Ermächtigung tätigen Bundesverordnungsgebers - gilt (Beschluß vom 24. März 1986 - BVerwG 7 B 35.86 - a.a.O.; Urteil vom 24. September 1992 - BVerwG 3 C 64.89 - BVerwGE 91, 77, 81; Beschluß vom 28. Juni 1995 - BVerwG 6 B 36.95 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 4).

  • BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98

    Erfolgreicher Widerspruch gegen Kruzifix im Klassenraum

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 6 C 5.99
    (1) Aus der in Art. 7 Abs. 3 Sätze 1 und 2 GG getroffenen Gesamtregelung, die dem Postulat einer strikten Trennung von Staat und Kirche eine Absage erteilt und ganz im Sinne einer nicht nur distanzierenden, sondern auch respektierenden, vorsorgenden Neutralität des Staates gegenüber Religionen und Weltanschauungen zu verstehen ist (vgl. dazu Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 6 C 18.98 - BVerwGE 109, 40, 46 f.), ergibt sich, daß der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach eine gemeinsame Angelegenheit von Staat und Religionsgemeinschaften ist (BVerfGE 74, 244, 251).
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 6 C 5.99
    Der Westteil Berlins war von Anfang an ein Land der Bundesrepublik Deutschland, in welchem unter Beachtung der von den drei westlichen Alliierten auferlegten Beschränkungen das Grundgesetz galt (BVerfG, Beschluß vom 21. Mai 1957 - 2 BvL 6/56 - BVerfGE 7, 1, 10; Beschluß vom 20. Januar 1966 - 1 BvR 140/62 - BVerfGE 19, 377, 388; Urteil vom 31. Juli 1973 - 2 BvF 1/73 - BVerfGE 36, 1, 17; Beschluß vom 27. März 1974 - 2 BvR 38/74 - BVerfGE 37, 57, 62).
  • BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56

    Berlin-Vorbehalt I

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 6 C 5.99
    Der Westteil Berlins war von Anfang an ein Land der Bundesrepublik Deutschland, in welchem unter Beachtung der von den drei westlichen Alliierten auferlegten Beschränkungen das Grundgesetz galt (BVerfG, Beschluß vom 21. Mai 1957 - 2 BvL 6/56 - BVerfGE 7, 1, 10; Beschluß vom 20. Januar 1966 - 1 BvR 140/62 - BVerfGE 19, 377, 388; Urteil vom 31. Juli 1973 - 2 BvF 1/73 - BVerfGE 36, 1, 17; Beschluß vom 27. März 1974 - 2 BvR 38/74 - BVerfGE 37, 57, 62).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 6 C 5.99
    Eine solche Gemeinschaftsschule als Regelschule einzuführen, ist dem Landesgesetzgeber durch Art. 7 GG nicht verwehrt (BVerfG, Beschluß vom 17. Dezember 1975 - 1 BvR 63/68 - BVerfGE 41, 29, 44 ff.; Beschluß vom 17. Dezember 1975 - 1 BvR 428/69 - BVerfGE 41, 65, 78; Beschluß vom 17. Dezember 1975 - 1 BvR 548/68 - BVerfGE 41, 89, 107).
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 6 C 5.99
    In seiner Schulgebetsentscheidung (Beschluß vom 16. Oktober 1979 - 1 BvR 647/70 u.a. - BVerfGE 52, 223, 242 f.) klingt an, daß die Verpflichtung der Länder zur Veranstaltung von Religionsunterricht unabhängig davon ist, ob die Regelschule religiöse Bezüge aufweist oder nicht.
  • BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54

    Gesamtdeutscher Block

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 6 C 5.99
    Daß der Begriff der politischen Partei bundesrechtlich vorgegeben ist, ergab sich auch schon vor Inkrafttreten des Parteiengesetzes aus Art. 21 GG sowie aus der insoweit gegebenen ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Urteil vom 20. Dezember 1957 - BVerwG 7 C 73.57 - BVerwGE 6, 96, 97 unter Hinweis auf BVerfGE 3, 383, 404).
  • BVerfG, 20.01.1966 - 1 BvR 140/62

    Berlin-Vorbehalt II

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 6 C 5.99
    Der Westteil Berlins war von Anfang an ein Land der Bundesrepublik Deutschland, in welchem unter Beachtung der von den drei westlichen Alliierten auferlegten Beschränkungen das Grundgesetz galt (BVerfG, Beschluß vom 21. Mai 1957 - 2 BvL 6/56 - BVerfGE 7, 1, 10; Beschluß vom 20. Januar 1966 - 1 BvR 140/62 - BVerfGE 19, 377, 388; Urteil vom 31. Juli 1973 - 2 BvF 1/73 - BVerfGE 36, 1, 17; Beschluß vom 27. März 1974 - 2 BvR 38/74 - BVerfGE 37, 57, 62).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen

  • BVerfG, 27.03.1974 - 2 BvR 38/74

    Haftbefehl in Berlin

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 428/69

    Gemeinsame Schule

  • BVerwG, 24.09.1992 - 3 C 64.89

    Vergabe von Förderungsmitteln - Verletzung einer Rechtsvorschrift

  • Drs-Bund, 31.08.1990 - BT-Drs 11/7760
  • BVerwG, 28.06.1995 - 6 B 36.95

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wegen geringen Einkommens - Klage auf

  • BVerwG, 20.12.1957 - VII C 73.57

    Begriff der politischen Partei im Kommunalwahlrecht

  • BVerwG, 15.12.1955 - I B 130.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.03.1998 - 7 B 4.98
  • BVerwG, 23.02.2005 - 6 C 2.04

    Rechtsanspruch der Religionsgemeinschaften auf Einführung von

    Dagegen ist aus der Sicht des Bundesrechts nichts zu erinnern (vgl. dazu Urteil vom 23. Februar 2000 - BVerwG 6 C 5.99 - BVerwGE 110, 326, 330 f. m.w.N.).

    Der Begriff der Religionsgemeinschaft in Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG ist gleichbedeutend mit demjenigen der Religionsgesellschaft in den Bestimmungen der Art. 136 ff. WRV, die gemäß Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes sind (vgl. Urteil vom 23. Februar 2000 a.a.O., S. 342; Schmitt-Kammler a.a.O., Rn. 41; Robbers a.a.O., Rn. 149; Korioth, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 137 WRV, Rn. 13; Magen, in: Umbach/Clemens, Grundgesetz, Bd. II, 2002, Art. 140, Rn. 59).

  • BVerwG, 16.04.2014 - 6 C 11.13

    Ethikunterricht; Religionsunterricht; staatlicher Bildungs- und

    Er zielt nicht auf eine überkonfessionelle vergleichende Betrachtung religiöser Lehren, ist nicht bloße Morallehre, Sittenunterricht, historisierende und relativierende Religionskunde, Religions- oder Bibelgeschichte (BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1987 - 1 BvR 47/84 - BVerfGE 74, 244 ; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1973 - BVerwG 7 C 36.71 - BVerwGE 42, 346 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 34 S. 14, vom 23. Februar 2000 - BVerwG 6 C 5.99 - BVerwGE 110, 326 = Buchholz 11 Art. 7 Abs. 3 GG Nr. 6 S. 5 und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 6 C 2.04 - BVerwGE 123, 49 = Buchholz 11 Art. 7 Abs. 3 GG Nr. 7 S. 16 f.).

    Dementsprechend ist die Vorschrift in der Rechtsprechung des Senats als Konkretisierung des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften (Urteil vom 23. Februar 2000 a.a.O. S. 340 bzw. S. 11), als Mittel zur Entfaltung und Unterstützung der diesen grundrechtlich gewährten Religionsfreiheit bezeichnet worden (Urteil vom 23. Februar 2005 a.a.O. S. 53 bzw. S. 17; vgl. auch Badura, a.a.O. Art. 7 Rn. 67).

    Zwar weist Art. 7 Abs. 3 GG den Religionsunterricht der staatlichen Unternehmerschaft zu, d.h. er entlässt ihn nicht aus der staatlichen Schulhoheit, sondern regelt ihn als Bestandteil der Unterrichtsarbeit im Rahmen der staatlichen Schulorganisation, so dass er zu den gemeinsamen Angelegenheiten von Staat und Kirche gezählt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1987 a.a.O. S. 251; BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1973 a.a.O. S. 347 f. bzw. S. 12 und vom 23. Februar 2000 a.a.O. S. 333 bzw. S. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2003 - 19 A 997/02

    Kein Anspruch auf Einführung islamischen Religionsunterrichts

    BVerwG, Urteil vom 23.2.2000 - 6 C 5.99 -, BVerwGE 110, 326 (340); Rüfner, Erwiderung auf Renck, Islamischer Religionsunterricht - wann endlich?, NWVBl 2001, 426.

    BVerwG, Urteil vom 23.2.2000, a.a.O., S. 342; Korioth, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 140/ Art. 137 WRV, Rdn. 13; Schmitt/Kammler, a.a.O., Rdn. 41; Robbers, a.a.O., Rdn. 149; Heimann, a.a.O., S. 240; Pieroth/Görisch, Was ist eine "Religionsgemeinschaft"?, JuS 2002, 237; Häußler, Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten für die Einrichtung islamischen Religionsunterrichts, ZAR 2000, 255 (262).

  • BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06

    Einführung des Ethikunterrichts in Berlin als Pflichtfach verfassungsgemäß

    Im vorliegenden Verfahren bedarf daher nicht der verfassungsrechtlichen Prüfung, ob Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG hier anwendbar ist und die in Rede stehende landesrechtliche Regelung damit in Einklang steht (vgl. zur Frage der Geltung des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG im Lande Berlin - verneinend - BVerwGE 110, 326).
  • VG Düsseldorf, 02.11.2001 - 1 K 10519/98

    Klage eines islamischen Dachverbandes auf Einführung islamischen

    vgl. für Art. 7 Abs. 3 GG z.B. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1987 - 1 BvR 47/84 -, BVerfGE 74, S. 244 (251 ff.); BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2000 - 6 C 5/99 -, BVerwGE 110, S. 326 (337); Hemmrich, in: v.Münch/Kunig, Kommentar zum GG, Bd. 1, 4. Aufl., Art. 7 Anm. 23; Schmitt-Kammler, in: Sachs, Kommentar zum GG, 2. Aufl., Art. 7 Anm. 43; Maunz, in: ders./Dürig, Kommentar zum GG, Stand: März 2001, Art. 7 Anm. 47; Gröschner, in: Dreier (Hrsg.), Grundgesetz-Kommentar, Bd. 1 (1996), Art. 7 Anm. 83; Robbers, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Bonner Grundgesetz - Kommentar, Bd. 1, 4. Aufl., Art. 7 Anm. 118; Mückl, AöR 122 (1997), S. 513 (520); Renck, JZ 2000, S. 561 (562); Heckel, JZ 1999, S. 741 (746) m.w.N.; Link, in: Handbuch des Staatskirchenrechts, 2. Aufl., S. 496; Korioth, NVwZ 1997, S. 1041 (1043), sieht in Art. 7 Abs. 3 GG nicht den Religionsunterricht institutionell abgesichert, sondern die Verpflichtung des Staates, ihn als Angebot bereitzuhalten;.

    Der Begriff der Religionsgemeinschaft, der dasselbe meint wie die in Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 WRV genannten Religionsgesellschaften, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2000 - 6 C 5/99 -, a.a.O., S. 342; Robbers, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, a.a.O., Art. 7 Anm. 149; v. Campenhausen, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Bonner Grundgesetz - Kommentar, Bd. 3, 4. Aufl., Art. 137 WRV Anm. 18, ist weder im Grundgesetz noch im nordrhein-westfälischen Landesrecht definiert.

  • BVerwG, 21.09.2005 - 6 C 16.04

    Rundfunkgebühren; "Ladenfunk"; Prüfung irrevisiblen Landesrechts;

    (1) Eine revisionsgerichtliche Kontrolle findet statt, soweit das Berufungsgericht zur Auslegung eines in einer landesrechtlichen Norm verwandten Begriffs das Verständnis eines gleich lautenden Begriffs des Bundesrechts in der Annahme der Identität beider Begriffsinhalte herangezogen hat, wenn eine solche Identität durch Gesetzesbefehl des Bundes vorgegeben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2000 - BVerwG 6 C 5.99 - BVerwGE 110, 326 ).

    Dies allein rechtfertigt nicht die revisionsgerichtliche Überprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2000, a.a.O., S. 329).

  • BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12

    Dienstleistungsfreiheit; Eigenauftritt; Ermessensfehler; Gleichbehandlung;

    Selbst wenn der Inhalt des Landesrechts, wie der Beklagte meint, ausweislich der Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag 2008 durch revisibles Recht beeinflusst sein sollte, begründet dies die Revisibilität der landesrechtlichen Vorschrift nicht zwangsläufig, sondern nur dann, wenn Bundesrecht für den Inhalt des Landesrechts kraft eines Gesetzesbefehls des Bundes bestimmend ist (Urteil vom 23. Februar 2000 - BVerwG 6 C 5.99 - BVerwGE 110, 326 = Buchholz 11 Art. 7 Abs. 3 GG Nr. 6 S. 2).
  • BVerwG, 08.08.2005 - 6 A 1.04

    Beteiligungsfähigkeit; Genehmigung der Prozessführung; Nachreichung der

    Der Begriff "Religionsgesellschaft" entspricht demjenigen der Religionsgemeinschaft im Sinne von Art. 7 GG (vgl. Urteil vom 23. Februar 2000 BVerwG 6 C 5.99 BVerwGE 110, 326 ; Ehlers in: Sachs , GG, 3. Auflage, Art. 140 Rn. 5; Korioth in: Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 137 WRV Rn. 13; Jarass/Pieroth, GG, 7. Auflage, Art. 137 WRV Rn. 1).
  • VG Düsseldorf, 03.08.1979 - 1 L 602/79
    Nach überwiegender Auffassung enthält Art. 7 III 1 GG (jedenfalls) eine institutionelle Garantie des Religionsunterrichts (vgl.z.B. BVerfGE 74, 244 [253] = NJW 1987, 1873 = NVwZ 1987, 676 L; BVerwG, NVwZ 2000, 922; v. Münch, GG, Bd. 1, 4. Aufl., Art. 7 Anm. 23; Sachs, GG, 2. Aufl., Art. 7 Anm. 43 m.w. Nachw.u. Fußn. 108; vgl. auch die Nachweise bei Korioth, NVwZ 1997, 1041 [1043], Fußn. 21 [Korioth.

    Der dort verwandte Begriff der Religionsgemeinschaft enthält daher keine für das Land Berlin verbindliche Vorgabe (vgl. BVerwG, NVwZ 2000, 922).

    Zu Islam und Religionsfreiheit s. Janz/Rademacher, NVwZ 1999, 706; vgl. zum Religionsunterricht in Berlin BVerwG, NVwZ 2000, 922.

  • VGH Hessen, 14.09.2005 - 7 UE 2223/04

    Islamischer Religionsunterricht; Kooperationspartner gem GG Art 7 Abs 3

    Der Begriff der Religionsgemeinschaft in Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG entspricht demjenigen der Religionsgesellschaft in den Bestimmungen der Art. 136 ff. WRV, die gemäß Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes sind (BVerwG, U. v. 23.02.2000 - 6 C 5.99 - BVerwGE 110, 326; Maunz-Dürig, GG, Kom., Stand: Februar 2005, Art. 137 WRV, Rdnr. 13).
  • VG Berlin, 25.10.2001 - 27 A 254.01

    Erteilung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen in Berlin;

  • VG Düsseldorf, 18.07.2000 - 1 L 1224/00

    Ausgestaltung des Rechts eines Schülers auf Erteilung von islamischem

  • VG Cottbus, 26.05.2016 - 1 K 1562/15

    Schülerbeförderung

  • VG Potsdam, 22.08.2003 - 12 K 2130/01

    Klage auf Zulassung zur Erteilung des Faches "Humanistische Lebenskunde" als

  • VG Cottbus, 26.05.2016 - 1 K 1563/15

    Schülerbeförderung

  • BVerwG, 15.07.1999 - 6 B 21.99

    Bundesverwaltungsgericht überprüft die Verurteilung des Landes Berlin zur

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Rechtsprechung
   BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1222
BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R (https://dejure.org/1999,1222)
BSG, Entscheidung vom 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R (https://dejure.org/1999,1222)
BSG, Entscheidung vom 01. September 1999 - B 9 SB 1/99 R (https://dejure.org/1999,1222)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer Behinderung - Voraussetzungen für die gesundheitlichen Merkmale der Nachteilsausgleiche "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) und "B" (Notwendigkeit ständiger Begleitung) - Definition des gewöhnlichen Aufenthalts

  • Judicialis

    SGG § 163

  • rechtsportal.de

    Schutz behinderter Ausländer durch das Schwerbehindertenrecht auch bei Duldung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 84, 253
  • ZAR 2000, 88
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 12/97 R

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten - srilankischer Staatsangehöriger

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R
    Insbesondere die Frage, wann ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist deshalb für den Bereich verschiedener Sozialgesetze unterschiedlich beantwortet worden (vgl BSGE 71, 78 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2; SozR 3-1200 § 30 Nr. 15; BSGE 80, 209 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 12; BSGE 82, 23, 24 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 11).

    Indem die Aufenthaltsgestattung (§ 55 Asylverfahrensgesetz ) und die Duldung (§ 55 AuslG) an einen vorübergehenden Zweck anknüpfen (Durchführung des Asylverfahrens) bzw in der Absicht erteilt werden, den Aufenthalt mit Wegfall des zeitweise bestehenden Hindernisses zu beenden, sollen sie gerade keinen Aufenthalt auf Dauer möglich machen (vgl BSGE 82, 23, 25 = SozR 3-2500 § 26 Nr. 11).

    Soweit der Beklagte unter Hinweis auf Rechtsprechung des BSG (BSGE 82, 23, 28 f = SozR 3-2500 § 26 Nr. 11) geltend macht, es lasse sich nicht einschätzen, ob eine Abschiebung der Klägerin auf Dauer nicht in Betracht komme, legt er lediglich den vom BSG in der zitierten Entscheidung gefundenen Rechtsmaßstab dar, wonach ein "Abschiebehindernis auf unabsehbare Zeit" nicht schon dann vorliegt, "wenn sich die dafür maßgebliche Situation insoweit nicht einschätzen läßt".

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R
    Seine Pflicht zur Ausreise bleibt dadurch unberührt (§ 56 Abs. 1 AuslG), sein Aufenthalt wird durch die Duldung nicht rechtmäßig (vgl BVerwGE 105, 232; BVerwG, DVBl 1999, 106; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl 1993, § 56 AuslG RdNr 2; Funke-Kaiser in GK-Ausländerrecht, Stand Oktober 1995, § 55 AuslG RdNrn 2, 5; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 1998, RdNr 685; Westphal/Stoppa, NJW 1999, 2137, 2139).

    Wie sich aus den Materialien zum AuslG vom 9. Juli 1990 (BGBl I, S 1354) ergibt (vgl BT-Drucks 11/6321, S 76), sollte die Duldungserteilung nach neuem Recht von bestimmten benannten Voraussetzungen abhängig gemacht werden und das herkömmliche ausländerrechtliche Institut der Duldung so auf seine eigentliche Zweckbestimmung zurückgeführt werden: Anders als sehr häufig in der Vergangenheit sollte die Duldung nicht mehr die Funktion eines minderen Ersatzes für einen aufenthaltsrechtlichen Titel darstellen (vgl zur Rechtsentwicklung BVerwGE 105, 232).

  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 59/93

    Gewöhnlicher Aufenthalt polnischer Asylbewerber während des Asylverfahrens

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R
    Insbesondere die Frage, wann ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist deshalb für den Bereich verschiedener Sozialgesetze unterschiedlich beantwortet worden (vgl BSGE 71, 78 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2; SozR 3-1200 § 30 Nr. 15; BSGE 80, 209 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 12; BSGE 82, 23, 24 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 11).

    Einen solchen Umstand hat die Rechtsprechung angenommen, wenn ein Asylbewerber auch bei endgültiger Ablehnung seines Asylantrages nicht mit Abschiebung zu rechnen braucht (BSGE 63, 47 = SozR 5870 § 1 Nr. 14; SozR 3-1200 § 30 Nr. 15).

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R
    Es widerspräche der Zielvorstellung sozialer Gerechtigkeit als einem leitenden Prinzip aller staatlichen Maßnahmen (BVerfGE 5, 85, 198), den Kreis der einzugliedernden Behinderten ohne sachlichen Grund zu begrenzen.
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R
    Aus dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) ergibt sich die Verpflichtung der staatlichen Gemeinschaft, körperlich oder geistig behinderte Menschen so weit wie möglich in die Gesellschaft einzugliedern (BVerfGE 40, 121, 133; s a Spranger, SuP 1998 mit umfangreichen Nachweisen).
  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 30/96

    Familienversicherung von Asylbewerbern

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R
    Insbesondere die Frage, wann ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist deshalb für den Bereich verschiedener Sozialgesetze unterschiedlich beantwortet worden (vgl BSGE 71, 78 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2; SozR 3-1200 § 30 Nr. 15; BSGE 80, 209 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 12; BSGE 82, 23, 24 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 11).
  • BSG, 23.02.1988 - 10 RKg 17/87

    Kindergeldanspruch - Asylbewerber - Rechtskräftige Ablehnung des Asylantrages -

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R
    Einen solchen Umstand hat die Rechtsprechung angenommen, wenn ein Asylbewerber auch bei endgültiger Ablehnung seines Asylantrages nicht mit Abschiebung zu rechnen braucht (BSGE 63, 47 = SozR 5870 § 1 Nr. 14; SozR 3-1200 § 30 Nr. 15).
  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75

    Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R
    Dieser Konstruktion des AuslG, die einem Ausländer den Aufenthalt in Deutschland ohne Gesetzesverstoß ermöglichen soll (BVerwGE 59, 13, 17; BVerwG, NVwZ 1984, 591), aber einen solchen Aufenthalt gleichwohl als nicht rechtmäßig qualifiziert, folgt das Schwerbehindertenrecht nur eingeschränkt.
  • BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 24/91

    Ausländer - Kindeserziehung - Inland - Anrechnung von Kindeserziehungszeiten -

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R
    Insbesondere die Frage, wann ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist deshalb für den Bereich verschiedener Sozialgesetze unterschiedlich beantwortet worden (vgl BSGE 71, 78 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2; SozR 3-1200 § 30 Nr. 15; BSGE 80, 209 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 12; BSGE 82, 23, 24 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 11).
  • BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81

    Ausländer - Einreise - Sichtvermerk - Duldung - Ausweisung - Beeinträchtigung

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R
    Dieser Konstruktion des AuslG, die einem Ausländer den Aufenthalt in Deutschland ohne Gesetzesverstoß ermöglichen soll (BVerwGE 59, 13, 17; BVerwG, NVwZ 1984, 591), aber einen solchen Aufenthalt gleichwohl als nicht rechtmäßig qualifiziert, folgt das Schwerbehindertenrecht nur eingeschränkt.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1998 - 7 S 1125/98

    Anschlußrechtsmittel: Zulassungsfragen; Streitgegenstand

  • BSG, 24.04.1980 - 9 BVs 16/79

    Zur Auslegung des Begriffs 'Gewöhnlicher Aufenthalt'

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 SB 2/09 R

    Schwerbehindertenrecht - Ausländer - GdB in Höhe von 50 - Anspruch auf

    Zwar habe das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 1.9.1999 - B 9 SB 1/99 R - auch bei einem nur geduldeten Ausländer wegen der besonderen Ziele des Schwerbehindertenrechts dessen nicht nur vorübergehendes Verweilen in Deutschland bejaht, wenn sich aus anderen Umständen ergebe, dass der Ausländer sich auf unbestimmte Zeit in Deutschland aufhalten werde.

    Das BSG hat schon zum Rechtszustand nach § 1 Schwerbehindertengesetz (SchwbG), der für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ebenfalls einen rechtmäßigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet verlangte, entschieden, dass das SchwbG behinderte Ausländer auch dann schützt, wenn sie sich nur geduldet seit Jahren in Deutschland aufhalten, ein Ende dieses Aufenthalts unabsehbar ist und die Ausländerbehörde gleichwohl keine Aufenthaltsbefugnis erteilt (BSG, Urteil vom 1.9.1999 - B 9 SB 1/99 R - BSGE 84, 253 = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1) .

    Dies ergibt sich im Übrigen aus der aus dem Sozialstaatsprinzip folgenden Verpflichtung der staatlichen Gemeinschaft, körperlich oder geistig behinderte Menschen soweit wie möglich in die Gesellschaft einzugliedern (BSGE 84, 253, 254 ff = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1 S 2 ff) .

    Gemeint ist damit zweifellos das Urteil des BSG vom 1.9.1999 (B 9 SB 1/99 R - BSGE 84, 253 = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1) .

    Die bisherige Rechtsprechung des BSG (BSGE 84, 253 = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1) hat allerdings zur Beurteilung der Frage, ob der geduldete Ausländer nicht nur vorübergehend rechtmäßig in Deutschland verweilt, auf bestimmte Anknüpfungstatsachen abgestellt, die die Annahme stützen, dass er sich auch in Anbetracht einer bloßen Duldung gleichwohl auf unbestimmte Zeit in Deutschland aufhalten werde.

    Eine Eingrenzung des Begriffs "jahrelang" wurde nicht vorgenommen, indes für einen mehr als dreieinhalbjährigen geduldeten Aufenthalt bejaht (BSGE 84, 253, 257 f = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1 S 6).

  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 15/15 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Verlust der

    Der Gesetzgeber hat mit dem Verweis auf § 2 Abs. 2 SGB IX an das Regelungsziel des Schwerbehindertenrechts angeknüpft, den darin genannten Personenkreis durch einen möglichst weitgehenden Ausgleich der Behinderung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu integrieren (vgl BSG Urteil vom 29.4.2010 - B 9 SB 2/09 R - BSGE 106, 101 = SozR 4-3250 § 2 Nr. 2, RdNr 31; BSG Urteil vom 1.9.1999 - B 9 SB 1/99 R - BSGE 84, 253, 256 = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1 S 2 ff - Juris RdNr 17).

    Mit dieser Ausformung des Territorialitätsprinzips beschränkt sich der Gesetzgeber im Rahmen seiner aus dem Sozialstaatsgebot folgenden Einstandspflicht gegenüber Menschen mit Behinderung (BSG Urteil vom 1.9.1999 - B 9 SB 1/99 R - BSGE 84, 253, 256 = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1 S 2 ff - Juris RdNr 17) zulässig auf sozial relevante Tatbestände im Inland.

  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Vormerkung polnischer Versicherungszeiten -

    Der Sache nach kommt eine Duldung grundsätzlich nur als Reaktion auf das Auftreten vorübergehender (tatsächlicher oder rechtlicher) Abschiebungshindernisse in Betracht (vgl § 55 Abs. 2 bis 4 AuslG; seit 1.1.2005 vgl § 60a Abs. 1 und 2 AufenthG) ; sie wird gewährt, solange die Abschiebung unmöglich ist (vgl zum Ganzen: BSG vom 1.9.1999 - BSGE 84, 253, 256 = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1 S 4 zur Duldung nach § 55 AuslG 1990; BSG vom 3.12.2009 - BSGE 105, 70 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 10, RdNr 46 bis 48; BSG vom 29.4.2010 - BSGE 106, 101 = SozR 4-3250 § 2 Nr. 2, RdNr 39 zur Duldung nach § 60a AufenthG, jeweils mwN) .

    Ob sich an dieser Beurteilung etwas ändern könnte, wenn über mehrere Jahre hinweg die Duldung immer wieder verlängert worden ist, sich der Ausländer also faktisch seit Jahren in Deutschland aufgehalten hat und zum Stichtag eine positive Bleibeprognose dergestalt gestellt werden kann, dass der Ausländer zukunftsoffen "bis aus weiteres" an dem Ort oder in dem Gebiet verweilen wird (vgl BSG vom 23.2.1988 - BSGE 63, 47, 50 = SozR 5870 § 1 Nr. 14 S 34 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 BKGG ; BSG vom 1.9.1999 - BSGE 84, 253, 254 = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1 S 2 zu § 1 SchwbG; BSG vom 29.4.2010 - BSGE 106, 101 = SozR 4-3250 § 2 Nr. 2, RdNr 36 ff zu § 2 Abs. 2 SGB IX) , kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 EG 6/04 R

    Bundeserziehungsgeld - Erwerbstätigkeit - Familienleistung - Familienangehörige -

    Bei Anwendung des ansonsten einschlägigen § 30 SGB I hätte es Anlass gegeben, sich mit der Frage zu befassen, ob eine befristete Aufenthaltsbewilligung (über die die Klägerin dort verfügte) für einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt genügt (vgl dazu BSGE 84, 253 = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1).

    Sind also - wie hier - assoziationsrechtliche Bestimmungen vorrangig, kann der Anspruch auf BErzG nicht an den zusätzlichen Voraussetzungen, die das nationale Recht im Rahmen des § 30 SGB I an Ausländer stellt, scheitern (vgl insoweit BSGE 84, 253 = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1, wonach ein nicht nur vorübergehendes Verweilen regelmäßig eine ausländerrechtliche Aufenthaltsposition voraussetzt, die so offen ist, dass sie einen Aufenthalt auf unbestimmte Zeit möglich macht).

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 SB 1/10 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung eines GdB von 50 - ausländische

    Zwar habe das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 1.9.1999 (B 9 SB 1/99 R) langjährig geduldeten Ausländern unter besonderer Berücksichtigung der Zielrichtung des Schwerbehindertenrechts einen rechtmäßigen Aufenthalt zugestanden.
  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 5/00 R

    Opferentschädigung - türkischer Geschädigter - tätliche Auseinandersetzung

    Die ausländerrechtliche Duldung hat die zeitweilige Aussetzung einer Abschiebung zum Inhalt, ohne die Ausreisepflicht aufzuheben (§§ 55 Abs. 1, 56 Abs. 1 AuslG), vermittelt aber als Teil des verwaltungsrechtlichen Vollstreckungsverfahrens grundsätzlich keinen rechtmäßigen Aufenthalt iS des Ausländerrechts (vgl Renner, aaO, 7/RdNr 685; für das Schwerbehindertenrecht vgl die Senatsentscheidung BSGE 84, 253, 256 ff = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1).

    Das OEG hat sich von der Begrifflichkeit des AuslG abgekoppelt, indem es in § 1 Abs. 5 Satz 2 OEG eine Regelung enthält, der sich entnehmen läßt, daß der entschädigungsrechtliche Begriff des rechtmäßigen Aufenthaltes nicht notwendig deckungsgleich mit dem ausländerrechtlichen ist (BSGE 84, 253, 256 = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1 für das Schwerbehindertenrecht).

  • SG Duisburg, 15.06.2007 - S 30 SB 140/04

    Feststellungsverfahren - Ausländer mit Duldung - Geltungsbereich des SGB IX -

    Denn in einem solchen Fall sei die Duldung zu einem Aufenthaltsrecht "zweiter Klasse" entfremdet worden, mit dem anstelle der Aufenthaltsgenehmigung humanitär motivierte und/oder politisch erwünschte Daueraufenthalte von Ausländern möglich gemacht würden (BSG Urteil vom 01.09.1999, SozR 3-3870 § 1 Nr. 1).

    Denn eine restriktive Ermessensausübung bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, die der Duldung die Funktion eines "zweitklassigen Aufenthaltstitels" zukommen ließe, (so Urteil des BSG vom 01.09.1999, SozR 3-3870 § 1 Nr. 1) kommt nach der Neufassung - mangels Raum für Ermessenserwägungen - nicht in Betracht.

    Auch nach der Neuregelung des Ausländerrechts wäre - würde eine Aufenthaltserlaubnis für notwendig erachtet - nicht ausgeschlossen, dass eine bestimmte Gruppe auf unabsehbare Zeit in Deutschland lebender ausländischer Behinderter wegen ihrer fremden Staatsangehörigkeit auf Dauer von Hilfen zur Eingliederung in die Gesellschaft ausgeschlossen wäre, so dass das Schwerbehindertenrecht zu seinen eigenen Zielen in unlösbaren Widerspruch geriete und zudem verfassungsrechtliche Bedenken laut würden (vgl. BSG Urteil vom 01.09.1999 SozR 3-3870 § 1 Nr. 1).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2004 - L 9 B 7/03
    Indem die Aufenthaltsgestattung (§ 55 Asylverfahrensgesetz) und die Duldung (§ 55 Aus-ländergesetz) an einen vorübergehenden Zweck anknüpfen, nämlich an die Durchführung des Asylverfahrens, bzw. in der Absicht erteilt werden, den Aufent-halt mit Wegfall des zeitweise bestehenden Hindernisses zu beenden, sollen sie gerade keinen Aufenthalt auf Dauer möglich machen (vgl. BSG, Urt. v. 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R - in BSGE 84, 253, 254 f).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSG Urt. v. 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R - in BSGE 84, 253, 254 f) liegt ein nicht nur vorü-bergehendes Verweilen bei Asylbewerbern wie bei geduldeten Ausländern dann vor, wenn andere Umstände ergeben, dass sie sich gleichwohl auf unbestimmte Zeit in Deutschland aufhalten werden.

    Unter Berücksichtigung des Sozialstaats-prinzips gem. Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) und un-ter Berücksichtigung der Verpflichtung der staatlichen Gemeinschaft, körperlich oder geistig behinderten Menschen soweit wie möglich in die Gesellschaft ein-zugliedern, ist gem. §§ 1 SchwbG bzw. 2 Abs. 2 SGB IX der gewöhnliche Aufent-halt von Ausländern - abweichend vom AuslG - nicht erst dann rechtmäßig, wenn die Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt hat, sondern bereits dann, wenn Ausländer sich geduldet seit Jahren in Deutschland aufhalten, ein Ende dieses Aufenthaltes unabsehbar ist und die Ausländerbehörde gleichwohl keine Aufenthaltsbefugnis erteilt (BSG Urt. v. 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R - a.a.O., S. 257).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - L 10 SB 45/08

    Geduldete Ausländerin hat Anspruch auf Schwerbehinderten-ausweis

    Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts könne nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wie sie insbesondere im Urteil vom 01.09.1999 (9 SB 1/99 R in: SozR 3-3870 § 1 Nr. 1 = BSGE 84 253, Juris Rn 10) zum Ausdruck komme, nur hinreichend unter Berücksichtigung des Zwecks des jeweils maßgeblichen Gesetzes bestimmt werden.
  • LSG Hessen, 23.09.2009 - L 4 SB 57/08

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft -

    Zur Begründung hat das Sozialgericht ausgeführt, für Ausländer gälten nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 1. September 1999 - B 9 SB 1/99 R), dass die Forderung des § 1 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) nach einem "rechtmäßigen" gewöhnlichen Aufenthalt von Ausländern - abweichend vom Ausländergesetz - nicht erst erfüllt sei, wenn die Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt habe.

    Wegen des Vorbehalts abweichender Regelungen und der unterschiedlichen Funktion des Begriffs innerhalb einzelner Regelungsbereiche geht das BSG allerdings davon aus, dass der Begriff des "gewöhnlichen Aufenthalts" nur hinreichend unter Berücksichtigung des Zwecks jeweils des Gesetzes bestimmt werden kann, in welchem der Begriff gebraucht wird (BSG, Urteil vom 1. September 1999 - B 9 SB 1/99 R - BSGE 84, 253 ff, zitiert nach juris RdNr. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2004 - 13 S 2516/02

    Einbürgerung eines in Deutschland geborenen Kindes; gewöhnlicher Aufenthalt

  • SG Bremen, 13.08.2009 - S 19 SB 3/09

    Auch lediglich in Deutschland geduldete Ausländerin hat Anspruch auf Feststellung

  • VGH Bayern, 23.07.2002 - 7 B 01.2384
  • LSG Niedersachsen, 22.08.2001 - L 5 B 18/01

    Zum Anspruch auf Feststellungen nach dem Schwerbehindertengesetz (Anerkennung)

  • OVG Saarland, 13.09.2006 - 1 R 17/06

    Einbürgerung; Aufenthalt; Aufenthaltsgestattung; Asylfolgeantrag

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2022 - L 3 R 721/17

    Rente wegen Erwerbsminderung - allgemeine Wartezeit - Kindererziehungszeiten -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2009 - L 11 SB 88/09

    Schwerbehindertenrecht - geduldeter Ausländer - Einbeziehung in den Schutzbereich

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 12 R 191/16
  • SG Dortmund, 26.03.2010 - S 19 (7) VG 356/08

    Opferentschädigung für in Deutschland geduldete Ausländer

  • SG Nürnberg, 26.08.2009 - S 20 AS 906/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berechtigte - ausländischer Staatsangehöriger

  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2003 - L 13 AL 1666/03

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung als

  • LSG Hessen, 07.06.2000 - L 6 KG 1480/96

    Kindergeldanspruch - Ausländer - Asylbewerber - Aufenthaltstitel -

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2016 - L 2 SO 5272/15
  • LSG Bayern, 07.08.2003 - L 10 AL 239/02

    Anspruch auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung; Ausschluss der Ausübung einer

  • LSG Bayern, 16.05.2001 - L 18 SB 25/99

    Voraussetzugen für die Neufestestellung des Grades der Behinderung; Notwendigkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2015 - L 2 R 5352/13
  • SG Hannover, 24.08.2011 - S 32 EG 8/06
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2000 - 4 L 2968/99

    Ausländer; Duldung; gewöhnlicher Aufenthalt; Kindergartenbeiträge; Übernahme

  • LSG Berlin, 17.12.1998 - L 11 Vs 6/97

    Schwerbehindertenrecht - Doppeloberschenkelamputierter - Kosovo-Albaner -

  • SG Köln, 03.12.2009 - S 31 SB 163/08

    Feststellung des Gesamt-GdB (40) eines geduldeten Irakers ohne

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.01.2000 - L 5 EG 4/99
  • LSG Berlin, 15.11.1999 - L 16 RA 58/98

    Vormerkung von Zeiten der Pflichtversicherung wegen Kindererziehung; Verfolgte

  • SG Bremen, 25.04.2006 - S 3 SB 138/04

    D (A), Schwerbehindertenrecht, Duldung, gewöhnlicher Aufenthalt, Roma, Serbien,

  • SG Oldenburg, 13.09.2005 - S 48 AS 130/05
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Rechtsprechung
   BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4676
BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R (https://dejure.org/1999,4676)
BSG, Entscheidung vom 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R (https://dejure.org/1999,4676)
BSG, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - B 7 AL 120/97 R (https://dejure.org/1999,4676)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Anwartschaftszeit - Wehrdienst - Italien - Wohnsitz - Grenzgänger - unechter Grenzgänger - Beschäftigung - Versicherungszeit - Beschäftigungszeit - Zuständigkeit - Träger - Verfügbarkeit - Beschäftigungssuche - Unmittelbarkeit - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungen wegen Arbeitslosigkeit - Wehrdienst in Italien - Italienischer Staatsangehöriger - Hilfsarbeiter im Baugewerbe - Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

  • Judicialis

    AFG § 134 Abs 1 Satz 1 Nr 4 Buchst b; ; AFG § 134 Abs 2 Nr 2; ; AFG § 107 Abs 1 Nr 1

  • rechtsportal.de

    Wehrdienst in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZAR 2000, 88
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 17.02.1977 - 76/76

    Di Paolo

    Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
    Das LSG hat dabei allerdings nicht beachtet, daß der EuGH bereits mehrfach entschieden hat, daß der genannte Beschluß Nr. 94 weder abschließend noch für die Gerichte bindend ist (vgl EuGH SozR 6050 Art. 71 Nr. 10 S 33 und EuGH SozR 6050 Art. 71 Nr. 2).

    Maßgebliche Kriterien für das Vorliegen des Wohnorts sind die Dauer und Kontinuität des Wohnens bis zur Aufnahme der Beschäftigung, die Dauer und Modalität der Abwesenheit, die Art der im anderen Mitgliedstaat ausgeübten Beschäftigung sowie die Absicht des Arbeitnehmers, wie sie sich aus den gesamten Umständen ergibt (vgl EuGH SozR 6050 Art. 71 Nr. 2; EuGH SozR 3-6050 Art. 71 Nrn 1 bis 3).

  • EuGH, 25.06.1997 - C-131/96

    Mora Romero

    Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
    Schließlich könnte auch zu erwägen sein, ob nicht - unabhängig von Art. 67, 71 EWGV 1408/71, aber möglicherweise nur dann, wenn nach Art. 13 Abs. 2 Buchst f EWGV 1408/71 deutsches Recht (AFG) anzuwenden wäre - das Gleichstellungsgebot des Art. 3 EWGV 1408/71 es gebietet, den italienischen Wehrdienst mit dem deutschen Wehrdienst gleichzustellen (zum Rückgriff auf Art. 3 EWGV 1408/71 vgl EuGH SozR 3-6050 Art. 3 Nr. 12).
  • EuGH, 31.05.1979 - 207/78

    Ministère public / Even

    Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
    Von Art. 7 Abs. 2 EWGV 1612/68 werden jedoch nicht erfaßt die Vergünstigungen, die ihren wesentlichen Grund nicht in der Arbeitnehmereigenschaft oder im Wohnsitz, sondern in der Ableistung des Kriegs- oder Wehrdienstes als solchem haben (EuGHE 1979, 2019; EuGHE 1996, 1417).
  • EuGH, 12.05.1989 - 388/87

    Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging / Warmerdam-Steggerda

    Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl insbesondere EuGHE 1989, 1203) sind Beschäftigungszeiten iS des Art. 1 Buchst s iVm Art. 67 Abs. 1 EWGV 1408/71 lediglich Zeiten, die nach den Rechtsvorschriften, nach denen sie zurückgelegt wurden, nicht als Zeiten gelten, die einen Anspruch auf Zugehörigkeit zu einem System von Leistungen bei Arbeitslosigkeit begründen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1986 - L 9 Ar 124/85
    Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
    Soweit das LSG Nordrhein-Westfalen für die Unmittelbarkeit iS des § 168 Abs. 2 Nr. 1 AFG einen Zeitraum von etwa vier Wochen zwischen der letzten Beschäftigung und dem Tag des Dienstantritts als unschädlich erachtet (Urteil vom 13. Februar 1986 - L 9 Ar 124/85 -, zitiert nach Niesel/Brand, AFG, 2. Aufl, RdNr 49 zu § 168), kann dem für die in § 168 Abs. 2 Nr. 2 AFG genannte Fallkonstellation der Beschäftigungssuche jedenfalls nicht generell und für alle Fälle gefolgt werden.
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
    Jedoch ist nach dem Meistbegünstigungsprinzip (hierzu zuletzt der Senat in seinem Urteil vom 10. März 1994, BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 47 mwN) davon auszugehen, daß er auch Alg als die günstigere Leistung beansprucht, zumal keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß nur die ausdrücklich bezeichnete Leistung beantragt wurde.
  • EuGH, 12.06.1986 - 1/85

    Miethe / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
    Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung des Ziels des Art. 71 EWGV 1408/71, dem Arbeitslosen die Leistungen in dem Mitgliedstaat zur Verfügung zu stellen, in dem vermutlich die günstigsten Aussichten auf eine berufliche Wiedereingliederung bestehen (vgl EuGHE 1986, 1837 RdNr 16 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 8).
  • EuGH, 31.05.1979 - 182/78

    Pierik

    Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
    Der Begriff des Arbeitnehmers erfaßt alle Personen, die im Rahmen für abhängig Beschäftigte geschaffener Systeme der sozialen Sicherheit gegen eines oder mehrere Risiken geschützt sind, mithin die Versicherteneigenschaft in einem System der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer besitzen (EuGHE 1979, 1977 RdNr 4 = SozR 6050 Art. 72 Nr. 4; vgl auch Schulte in: Nomos Komm zum Europäischen Sozialrecht, RdNr 8 zu Art. 1).
  • EuGH, 13.11.1997 - C-248/96

    Grahame und Hollanders

    Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
    Auch aus der Entscheidung des EuGH vom 13. November 1997 (C 248/96 - EuGHE 97, 6407, 6437) können für den Anwendungsbereich des Art. 71 EWGV 1408/71 gewisse Rückschlüsse gezogen werden.
  • EuGH, 01.06.2022 - C-126/22

    Ryanair

    Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
    Das LSG ist unter Berufung auf den Beschluß Nr. 94 der Verwaltungskommission der EG für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer vom 24. Januar 1974 (ABl C 126/22 vom 17. Oktober 1974) davon ausgegangen, daß der Kläger kein unechter Grenzgänger ist, weil er nicht dem dort aufgeführten Personenkreis zuzuordnen ist.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nicht nur eine Klage des Klägers zu 1, sondern auch der Klägerin zu 2. Wie im Revisionsverfahren ausdrücklich klargestellt worden ist und den in der ersten und zweiten Instanz überreichten Schriftsätzen hinreichend deutlich zu entnehmen ist, ging es im Verfahren immer um die Ansprüche beider Ehepartner, nicht nur um einen Anspruch des Klägers zu 1. Insoweit war der Klageantrag nach dem so genannten "Meistbegünstigungsprinzip" (vgl hierzu nur: BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 57; SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 47 mwN; Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 16) unabhängig vom Wortlaut unter Berücksichtigung des wirklichen Willens auszulegen (§ 123 SGG).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Ein Klageantrag ist unter Berücksichtigung des "Meistbegünstigungsprinzips" (vgl hierzu nur: BSG Urteil vom 4.2.1999 - B 7 AL 120/97 R = SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 57; BSG Urteil vom 10.3.1994 - 7 RAr 38/93, BSGE 74, 77 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 47; BSG Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R, BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 S 2 f; BSG Urteil vom 23.2.2005 - B 6 KA 77/03 R = SozR 4-1500 § 92 Nr. 2 S 4 f, jeweils mwN; s auch BVerfG vom 29.10.1975 - 2 BvR 630/73 = BVerfGE 40, 272 , das auf eine "dem Beschwerdeführer günstige Auslegung" abstellt) unabhängig vom Wortlaut unter Berücksichtigung des wirklichen Willens so auszulegen (§ 123 SGG) , dass das Begehren der Klägerin möglichst weitgehend zum Tragen kommt.
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Insoweit war der Antrag aber nach dem so genannten "Meistbegünstigungsprinzip" (vgl hierzu nur: BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 57; BSGE 74, 77, 79 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 47 mwN; Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 16) unabhängig vom Wortlaut unter Berücksichtigung des wirklichen Willens dahin auszulegen, dass die Klage im Namen der Klägerin erhoben worden ist.
  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 116/01 R

    Antrag auf Vorabentscheidung durch EuGH - soziale Sicherheit der

    Sonst wäre der Arbeitslose, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnstaat Wehrdienst leisten müsse, von den Vergünstigungen dieser Regelung ausgeschlossen, selbst wenn er nur im Wohnstaat beschäftigt gewesen sei und nach dem Wehrdienst auch in diesen zurückkehren wolle (Hinweis auf Senatsurteil vom 4. Februar 1999, SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11).

    Aus dem Regelungszusammenhang der §§ 104 Abs. 1, 107 Satz 1 Nr. 1 iVm § 168 Abs. 2 AFG folgt, dass leistungsrechtlich relevante Zeiten des Wehrdienstes im Sinne des Arbeitsförderungsrechts ausschließlich Zeiten eines auf Grund des deutschen Wehrpflichtgesetzes bei einem deutschen Hoheitsträger abgeleisteten Wehrdienstes sein können (Senatsurteil vom 4. Februar 1999, SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 57; der Ausnahmefall eines Mehrstaaters liegt hier nicht vor; hierzu BSG vom 6. April 2000 - B 11 AL 55/99 R, DBlR Nr. 4617 zu § 134 AFG ).

    Dabei kommt es jedenfalls nicht allein auf die "Papierform", also die polizeiliche Meldung an; vielmehr stellt Art. 71 Abs. 1 EWGV 1408/71 - wie vom Senat im Urteil vom 4. Februar 1999 (SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 59 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des EuGH) ausführlich dargelegt - darauf ab, ob der Kläger auch während des in Spanien abgeleisteten Wehrdienstes den gewöhnlichen Mittelpunkt seiner Interessen in Deutschland beibehalten hat; insoweit sind die gesamten Umstände des Einzelfalles heranzuziehen.

    Andererseits hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 4. Februar 1999 (SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 60 f) diskutiert, ob aus dem zitierten Wortlaut zu schließen ist, dass der Wehrdienst in einem anderen Mitgliedstaat der EG, hat er die letzte Beschäftigung dargestellt, nach deutschem Recht (als Recht des Wohnstaats) so behandelt werden muss, als wäre er hier - als deutscher Wehrdienst - zurückgelegt.

    Dieser den Belangen der Verwaltungspraktikabilität entgegenkommenden Lösung schließt sich der Senat insoweit an (s auch Senatsurteil vom 4. Februar 1999, SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 62 mwN), als eine Unmittelbarkeit jedenfalls bis zu einer Zwischenzeit von vier Wochen ohne weitere Voraussetzungen anerkannt wird.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 4. Februar 1999 (SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 63 ff) darauf hingewiesen, dass die Berücksichtigung des (damals: italienischen) Wehrdienstes als anwartschafts- und damit anspruchsbegründende Versicherungszeit durch den deutschen Versicherungsträger davon abhängt, ob der Wehrdienst nach dem Recht des Staates, in dem er abgeleistet wurde, als Versicherungszeit oder als Beschäftigungszeit (insoweit unter den Voraussetzungen des Art. 67 Abs. 1 letzter Halbsatz EWGV 1408/71) zurückgelegt worden ist.

  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 1/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Ebenso fallen die geltend gemachten Ansprüche der Klägerin in den sachlichen Geltungsbereich der Verordnung (Art. 4 Abs. 1 Buchst g EWGV 1408/71; dazu BSG Urteil vom 4.2.1999 - B 7 AL 120/97 R - SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 58) .
  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 61/07 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Absetzung von Schulgeld und

    Das SG hat den Klageantrag aber zutreffend nach dem so genannten "Meistbegünstigungsprinzip" (vgl hierzu nur BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 57; BSGE 74, 77, 79 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 47 mwN; Eicher in: Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 16) unabhängig vom Wortlaut unter Berücksichtigung des wirklichen Willens dahin ausgelegt, dass die Klage im Namen der Klägerin erhoben worden ist.
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 62/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Im konkreten Fall begehrt der Kläger mit dem Antrag auf Nichtberücksichtung der Verletztenrente letztendlich höheres Alg II. Insoweit greift jedoch der im Arbeitsförderungsrecht entwickelte "Meistbegünstigungsgrundsatz" (BSG, SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 57; BSGE 74, 77, 79 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 47 mwN; siehe auch Eicher, in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 16 mwN), nach dem im Zweifel davon auszugehen ist, dass ein Kläger mit seiner Klage ohne Rücksicht auf den Wortlaut des Antrags das begehrt, was ihm den größten Nutzen bringen kann (§ 123 SGG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - L 6 AS 2540/16

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Nach diesem Prinzip (siehe dazu etwa BSG Urteil vom 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R - juris RdNr 13; BSG Urteil vom 10.03.1994 - 7 RAr 38/93 - juris RdNr 15; BSG Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - juris RdNr 11, jeweils mit weiteren Nachweisen) ist der Antrag unabhängig vom Wortlaut unter Berücksichtigung des wirklichen Willens so auszulegen (§ 123 SGG), dass das Begehren des Klägers möglichst weitgehend zum Tragen kommt (BSG Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 160/10 R - juris RdNr 14).
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

    Insoweit ist der im Arbeitsförderungsrecht entwickelte "Meistbegünstigungsgrundsatz" (BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 57; SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 47 mwN; siehe auch Eicher, in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 16 mwN) anzuwenden, nach dem im Zweifel davon auszugehen ist, dass ein Kläger mit seiner Klage ohne Rücksicht auf den Wortlaut des Antrags das begehrt, was ihm den größten Nutzen bringen kann (§ 123 SGG).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Hinzu kommt, dass im Arbeitsförderungsrecht für die Auslegung eines Klageantrags der so genannte "Meistbegünstigungsgrundsatz" entwickelt wurde (BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 57; SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 47 mwN; siehe auch Eicher, aaO, RdNr 16 mwN), nach dem im Zweifel davon auszugehen ist, dass ein Kläger mit seiner Klage ohne Rücksicht auf den Wortlaut des Antrags das begehrt, was ihm den größten Nutzen bringen kann (§ 123 SGG).
  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 62/07 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Absetzung von Schulgeld und

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a/7 AL 86/04 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 20/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 20/05 R

    Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber - Beginn der Antragsfrist -

  • LSG Niedersachsen, 23.10.2001 - L 7 AL 182/98

    Wehrdienstzeit im europäischen Ausland als Anwartschaftszeit im Sinne des § 104

  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 5/07 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug - mehrere

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 160/10 R

    Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss für Studenten - abstrakte

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 74/05 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis

  • LSG Bayern, 10.11.2006 - L 8 AL 64/05

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitlslosengeld; Anforderungen an die

  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Unterbrechung des Leistungsbezuges durch Pflege von

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 66/04 R

    Strukturanpassungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Rechtsnatur der Zuweisung

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 22/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

  • LSG Hessen, 29.10.2012 - L 9 AS 357/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung von Einkommen und Vermögen -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2018 - L 6 AS 764/16

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 66/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - rückwirkende Bewilligung einer

  • LSG Sachsen, 26.10.2009 - L 3 B 768/08 SO-ER

    Notwendigkeit des Umzugs eines Sozialhilfeempfängers aufgrund besserer Anbindung

  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 6/05 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Unterhaltsgeldanspruch - Rechtsänderung

  • LSG Bayern, 17.02.2006 - L 7 AS 70/05

    Gestundete Schuldzinsen als Aufwendungen des Empfängers von Sozialleistungen

  • LSG Hessen, 09.01.2019 - L 4 SO 263/15

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII

  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 3/09 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Zivildienst -

  • LSG Bayern, 25.08.2009 - L 8 SO 64/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebegehren - Überprüfung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - L 2 AS 2105/13
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - L 1 AS 4/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 614/11

    Grundsicherung, Arbeitsuchende, Sicherung des Lebensunterhalts, Mehrbedarf,

  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 55/99 R

    Freiwilliger Wehrdienst in den dänischen Streitkräften eines deutsch-dänischen

  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 5190/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2008 - L 12 AL 221/04
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.03.2008 - L 29 B 2062/07

    Einstweilige Anordnung; keine Leistungen für die Vergangenheit

  • LSG Bayern, 30.09.2010 - L 10 AL 222/07

    Arbeitsgenehmigung-EU - Entsendung tschechischer und slowakischer

  • BSG, 17.02.2020 - B 14 AS 55/19 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 15.01.2009 - B 11 AL 41/08 B
  • SG Landshut, 21.12.2012 - S 10 AS 522/12

    Angelegenheiten nach dem SGB II

  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 2 B 292/08
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3199
VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99 (https://dejure.org/1999,3199)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 (https://dejure.org/1999,3199)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Dezember 1999 - 11 S 240/99 (https://dejure.org/1999,3199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Umfang des Beschwerdeausschlusses im Asylverfahren: Durchsuchungsanordnung zur Durchsetzung einer Paßauflage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 158 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2000, 394
  • ZAR 2000, 88 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 4 S 861/99

    Wohnungsdurchsuchung im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
    Die Zulässigkeit der Maßnahme Durchsuchung (und ggf. Wegnahme aufgefundener Gegenstände) richtet sich nämlich nach dem für die ersuchende Behörde geltenden Recht (vgl. § 4 Abs. 3 Satz 2 LVwVG iVm § 7 Abs. 1 LVwVfG und Wolf/Stephan a.a.O. zur entsprechenden Anwendung dieser Vorschriften auf die Vollzugshilfe gemäß § 60 Abs. 4 PolG; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.6.1999 - 4 S 861/99 -, NJW 1999, 3506; a.A. OVG NW, Beschl. v. 13.2.1980, KStZ 1980, 139 mwN, allerdings unter Berücksichtigung von Besonderheiten des nordrhein-westfälischen Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes, sowie im Anschluß daran Rothfuß, Verwaltungsvollstreckung in Baden-Württemberg, 1994, S. 33).

    Schließlich muß ein den Anforderungen des § 5 Satz 1 LVwVG entsprechender Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten vorliegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.5.1985 - 10 S 802/85 -, Die Justiz 1986, 109, und Beschl. v. 16.6.1999 - 4 S 861/99 -, NJW 1999, 3506).

    Rechtswidrig war die Durchsuchungsanordnung jedoch deshalb, weil dem Verwaltungsgericht bei ihrem Erlaß kein Vollstreckungsauftrag gemäß § 5 Satz 1 LVwVG bzw. kein denselben Anforderungen genügendes Vollstreckungsersuchen an den Polizeivollzugsdienst vorlag (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.5.1985 - 10 S 802/85 -, Die Justiz 1986, 109, und Beschl. v. 16.6.1999 - 4 S 861/99 -, NJW 1999, 3506).

    Aus ihrem dem Schutz des Pflichtigen dienenden Zweck läßt sich ableiten, daß zumindest Gegenstand und Umfang der Vollstreckung, der Verpflichtete sowie die Reichweite der Ermächtigung des Vollstreckungsbeamten hinreichend bezeichnet, das heißt für den Pflichtigen erkennbar sein müssen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.5.1985 und Beschl. v. 16.6.1999 a.a.O.; vgl. zum Inhalt und zur Form des Vollstreckungsauftrages auch Rothfuß a.a.O. S. 45).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.1985 - 10 S 802/85

    Zuständigkeit für Wohnungsdurchsuchungsanordnung - Inhalt des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
    Soweit der erkennende Verwaltungsgerichtshof dies für den Fall des um die Beitreibung einer Geldforderung ersuchten Gerichtsvollziehers anders beurteilt hat (Beschl. v. 30.5.1985 - 10 S 802/85 -, Die Justiz 1986, 109), beruht das darauf, daß der Gerichtsvollzieher gemäß § 15a Abs. 1 LVwVG allgemein um Beitreibung und nicht nur um Durchsuchung (und Wegnahme) ersucht wird und das Gesetz insoweit die Vorschriften des Achten Buches der Zivilprozeßordnung für anwendbar erklärt (§ 15a Abs. 3 Satz 1 LVwVG).

    Schließlich muß ein den Anforderungen des § 5 Satz 1 LVwVG entsprechender Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten vorliegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.5.1985 - 10 S 802/85 -, Die Justiz 1986, 109, und Beschl. v. 16.6.1999 - 4 S 861/99 -, NJW 1999, 3506).

    Rechtswidrig war die Durchsuchungsanordnung jedoch deshalb, weil dem Verwaltungsgericht bei ihrem Erlaß kein Vollstreckungsauftrag gemäß § 5 Satz 1 LVwVG bzw. kein denselben Anforderungen genügendes Vollstreckungsersuchen an den Polizeivollzugsdienst vorlag (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.5.1985 - 10 S 802/85 -, Die Justiz 1986, 109, und Beschl. v. 16.6.1999 - 4 S 861/99 -, NJW 1999, 3506).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
    Daß die Durchsuchung bereits erfolgt ist, schließt ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen nicht aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.1997, BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163, und Beschl. v. 15.7.1998, NJW 1999, 273; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.10.1997, Die Justiz 1998, 133).

    Mithin hat die richterliche Durchsuchungsanordnung die rechtliche Grundlage der konkreten Maßnahme zu schaffen und muß Rahmen, Grenzen und Ziel der Durchsuchung definieren (BVerfG, Beschl. v. 30.4.1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97

    Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
    Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist danach zu bestimmen, ob die angefochtene oder begehrte Maßnahme oder Entscheidung ihre rechtliche Grundlage im Asylverfahrensgesetz hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.9.1997, NVwZ 1998, 299, zur Frage der Anwendbarkeit von § 78 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 AsylVfG bei einem auf eine Duldung gemäß § 55 AuslG gerichteten Klagebegehren eines abgelehnten Asylbewerbers; im Anschluß daran Senatsbeschluß vom 4.3.1999, VBlBW 1999, 273 m.w.N.).

    Denn es ist - wie bei Entscheidungen der Verwaltungsgerichte betreffend Duldungsbegehren abgelehnter Asylbewerber - nicht zulässig, den Anwendungsbereich des Asylverfahrensgesetzes im Hinblick auf Zielvorgaben zu erweitern, die gerade nicht im Wege der Gesetzgebung verwirklicht werden sollten und im Gesetz auch keinen Niederschlag gefunden haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.1997 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1995 - A 13 S 571/95

    Zum Umfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
    Darauf, ob der Antragsteller die - bestandskräftige - Verfügung zu Recht auf § 15 AsylVfG gestützt hat, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.3.1995 - A 13 S 571/95 -, NVwZ-RR 1996, 535; dazu, daß § 15 AsylVfG und nicht Vorschriften des allgemeinen Ausländerrechts einschlägig sind: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.10.1998 - A 9 S 856/98 -, VBlBW 1999, 229 = InfAuslR 1999, 287).

    Um eine solche Vorschrift handelt es sich zwar bei § 15 Abs. 2 AsylVfG mit der Folge, daß Rechtsstreitigkeiten um eine auf diese Vorschrift gestützte Verfügung dem § 80 AsylVfG unterfallen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 10.3.1995 a.a.O. zu § 78 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG; vgl. in diesem Zusammenhang auch § 15 Abs. 4 AsylVfG).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
    Schließlich war die Durchsuchungsanordnung auch im gebotenen Umfang befristet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.5.1997, NJW 1997, 2165).
  • BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98

    Verfassungswidrige Wohnraumdurchsuchung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
    Es erscheint bereits als fraglich, ob der Begriff der sonstigen Identitätspapiere in diesem Zusammenhang hinreichend bestimmt ist (vgl. dazu in bezug auf die Anforderungen an die Bestimmtheit des Tatvorwurfs wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Ausländergesetz: BVerfG, Beschl. v. 22.3.1999, NJW 1999, 2176).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
    Daß die Durchsuchung bereits erfolgt ist, schließt ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen nicht aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.1997, BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163, und Beschl. v. 15.7.1998, NJW 1999, 273; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.10.1997, Die Justiz 1998, 133).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
    Schon dieses unklare und unsubstantiierte Vorbringen weckte aber - zumal vor dem Hintergrund, daß nach allgemeiner Erfahrung (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 16.6.1981, BVerfGE 57, 346, 358) der Verlust des Reisepasses häufig geltend gemacht wird, um eine Abschiebung zu verhindern oder hinauszuzögern - begründete Zweifel daran, daß der Antragsgegner nicht (mehr) im Besitz des Reisepasses war.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1998 - A 9 S 856/98

    Allgemeine Mitwirkungspflichten des Asylbewerbers - Zeitpunkt für die Beantragung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
    Darauf, ob der Antragsteller die - bestandskräftige - Verfügung zu Recht auf § 15 AsylVfG gestützt hat, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.3.1995 - A 13 S 571/95 -, NVwZ-RR 1996, 535; dazu, daß § 15 AsylVfG und nicht Vorschriften des allgemeinen Ausländerrechts einschlägig sind: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.10.1998 - A 9 S 856/98 -, VBlBW 1999, 229 = InfAuslR 1999, 287).
  • OVG Sachsen, 08.04.1999 - 1 S 186/99

    Bestehen eines Anwaltszwanges für zulassungsfreie Beschwerden am

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 11 S 215/99

    Asylverfahren: Beschwerdeausschluß - Rechtsstreitigkeit nach dem

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1994 - A 12 S 1843/94

    Umfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1997 - 2 S 1583/97

    Kein Vertretungszwang für eine zulassungsfreie Beschwerde gegen richterliche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1968 - 1 B 4/68
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2021 - 3 S 4271/20

    Erlass einer Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der Sicherstellung ausländischer

    Die Beschwerde ist statthaft (vgl. zum nicht einschlägigen Beschwerdeausschluss nach § 80 AsylG VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - VBlBW 2005, 386 und Beschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - VBlBW 2000, 204) und auch sonst zulässig.

    Die Zulässigkeit der Maßnahme Durchsuchung (und ggf. Wegnahme aufgefundener Gegenstände) richtet sich nach dem für die ersuchende Behörde geltenden Recht (§ 4 Abs. 3 Satz 2 LVwVG i.V.m. § 7 Abs. 1 LVwVfG; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - a.a.O. und Beschluss vom 16.06.1999 - 4 S 861/99 - NJW 1999, 3506).

    Weiterhin muss die Durchsuchungsanordnung geeignet, erforderlich und angemessen sein (vgl. § 19 Abs. 2 und 3 LVwVG) und ein Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten vorliegen, welcher den Anforderungen des § 5 Satz 1 LVwVG entspricht (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.05.2009 - 11 S 1013/09 - DVBl 2009, 853; Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - VBlBW 2005, 386 und Beschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - a.a.O.).

    Insbesondere muss sich das Regierungspräsidium nicht darauf verweisen lassen, für den Antragsgegner mit dessen Mitwirkung bei der pakistanischen Botschaft Heimreisepapiere zu beantragen, weil dies mit einer erheblichen Verzögerung der Abschiebung verbunden wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - VBlBW 2000, 204).

    Nur so ist es in der Lage, dem Betroffenen umfassend den in § 6 Abs. 2 Satz 1 LVwVG vorgesehenen vorbeugenden Grundrechtsschutz zu gewähren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - a.a.O.).

    Inhaltlich erfordert der Vollstreckungsauftrag bzw. das Vollstreckungsersuchen, dass Gegenstand und Umfang der Vollstreckung, der Verpflichtete sowie die Reichweite der Ermächtigung des Vollstreckungsbeamten hinreichend bezeichnet werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - a.a.O., 16.06.1999 - 4 S 861/99 - a.a.O. und vom 30.05.1985 - 10 S 802/85 - Justiz 1986, 109); einer namentlichen Bezeichnung des Vollstreckungsbeamten bedarf es nicht, sondern es genügt, wenn Vollstreckungsbeamte i.S.d. § 5 LVwVG ohne namentliche Nennung ermächtigt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.1999 - 4 S 861/99 - a.a.O.).

    Im Hinblick auf die eigenverantwortliche Prüfung des Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht dagegen nicht ausreichend ist das Erstellen eines Vollstreckungsauftrags oder eines Vollstreckungsersuchens erst nach Erlass der richterlichen Durchsuchungsanordnung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2021 - 6 S 124/19

    Notwendigkeit eines Vollstreckungsauftrages; Auswirkungen seines Fehlens

    Jedoch lässt sich aus dem dem Schutz des Vollstreckungsschuldners dienenden Zweck ableiten, dass zumindest Gegenstand und Umfang der Vollstreckung, der Verpflichtete sowie die Reichweite der Ermächtigung des Vollstreckungsbeamten hinreichend bezeichnet, d.h. für den Vollstreckungsschuldner erkennbar sein müssen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.1999 - 4 S 861/99 -, NJW 1999, 3506 ; Beschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 -, juris Rn. 16 f.; Beschluss vom 13.12.2013 - 2 S 1772/13 -, n.v.; Beschluss vom 26.01.2021 - 3 S 4271/20 -, NVwZ-RR 2021, 441 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 11 S 1013/09

    Durchsuchungsanordnung; Herausgabeverpflichtung; Frist zur Erfüllung; Androhung;

    Die Beschwerde ist statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - VBlBW 2000, 204) und auch sonst zulässig.

    Weiterhin muss die Durchsuchungsanordnung geeignet, erforderlich und angemessen sein (vgl. § 19 Abs. 2 und 3 LVwVG), und ein Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten vorliegen, welcher den Anforderungen des § 5 Satz 1 LVwVG entspricht (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - ESVGH 55, 243 = VBlBW 2005, 386; Senatsbeschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05

    Erforderlichkeit der Androhung einer Durchsuchungsanordnung und ihre

    Die Rechtsgrundlage für die gerichtliche Entscheidung über die Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Vollstreckung einer sogenannten Passauflage findet sich indessen ausschließlich in § 6 Abs. 2 Satz 1 LVwVG und den weiteren Vorschriften des Vollstreckungsrechts, nicht aber im AsylVfG (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.11.1999 - 11 S 240/99 -, VBlBW 2000, 204).

    Das Verwaltungsgericht hat demnach zunächst festzustellen, ob die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.04.1979 - 1 BvR 994/76 -, BVerfGE 51, 97 ), und sodann insbesondere zu prüfen, ob der Zweck der Vollstreckung nicht erreicht, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist und ein den Anforderungen des § 5 Abs. 1 LVwVG entsprechender Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten vorliegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.11.1999 - 11 S 240/99 -, a.a.O., m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 13.11.2003 - 8 W 343/03

    Rechtsweg zum Verwaltungsgericht: Antrag der Ausländerbehörde auf Erlass einer

    Für den von einer Ausländerbehörde beantragten Erlass einer Durchsuchungsanordnung zur Ermittlung der Identität und der Herkunft des Asylbewerbers / Ausländers ist nicht der Rechtsweg zum Amtsgericht, sondern zum Verwaltungsgericht eröffnet (Anschluss an VGH BW - Beschl. v. 10.12.1999 - ESVGH 50, 158).

    Dementsprechend hat - worauf das Landgericht zutreffend hingewiesen hat - der VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 10.12.1999, ESVGH 50, 158 = VGHBW-Ls 2000, Beil.2, B2-3 = ZAR 2000, 88) das Verwaltungsgericht für den Erlass einer vom Regierungspräsidium als Ausländerbehörde beantragten Durchsuchungsanordnung für zuständig angesehen (vgl. auch VGH BW NJW 1999, 3506).

  • VG Freiburg, 02.06.2008 - 1 K 590/08

    Verwaltungsvollstreckung - Sicherstellung einer Waffe; Verwaltungsaktsqualität

    Nur so ist es in der Lage, dem Betroffenen, der - so hier - im Verfahren auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung nicht angehört wird, umfassend den in § 6 Abs. 2 Satz 1 LVwVG vorgesehenen vorbeugenden Grundrechtsschutz zu gewähren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - juris, und vom 16.6.1999, a.a.O.).
  • OLG Braunschweig, 11.04.2020 - 3 W 30/20

    Feststellung der Unrechtmäßigkeit einer von einer Ausländerbehörde veranlassten

    Die von der Ausländerbehörde der Stadt G. in Bezug genommene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Beschluss vom 10. Dezember 1999 - 11 S 240/99 -, NVwZ-RR 2000, 394) gibt keinen Anlass zu einer abweichenden Bewertung.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 11 S 2443/01

    Abschiebungskosten - aufschiebende Wirkung gegen Anordnung einer

    Danach befreit § 82 Abs. 5 Satz 2 AuslG nur von den allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Erfordernissen einer Vollstreckungsanordnung (vgl. etwa § 3 Abs. 1 Halbs. 1 VwVG; vgl. zu diesem Erfordernis auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.12.1999 - 11 S 240/99 -, VBlBW 2000, 204 = NVwZ-RR 2000, 394 m.w.N.) und einer Fristsetzung (vgl. etwa § 3 Abs. 3 VwVG).
  • VG Sigmaringen, 24.02.2005 - 7 K 301/05

    Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Sicherstellung einer

    Nur so ist es in der Lage, dem Betroffenen, der selbst im Verfahren auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung nicht angehört wird, umfassend den in § 6 Abs. 2 Satz 1 LVwVG vorgesehenen vorbeugenden Grundrechtsschutz zu gewähren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - und 16.06.1999 - 4 S 861/99 - ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 7 E 10166/09

    Durchsuchungsanordnung; zwangsweise Vorführung eines Asylbewerbers; Beschwerde;

    Hierzu zählt aber die gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der zwangsweisen Vorführung eines abgelehnten Asylbewerbers bei der Auslandsvertretung seines vermuteten Heimatstaates nicht (vgl. ebenso bei einer Durchsuchungserlaubnis zum Zwecke der zwangsweisen Durchsetzung der Ausreispflicht bzw. der Sicherstellung von Identitätspapieren eines abgelehnten Asylbewerbers OVG RP, Beschluss vom 7. August 2002 - 12 E 11195/02.OVG - VGH BW, Beschluss vom 10. Dezember 1999 - 11 S 240/99 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 E 379/17

    Abschiebung eines Asylsuchenden nach Stellung eines Folgeantrags hinsichtlich

  • VG Freiburg, 02.03.2007 - 2 K 633/07

    Auffinden eines Ausländers; Wohnungsdurchsuchung; Verhältnismäßigkeit

  • LG Heilbronn, 18.07.2003 - 1b T 236/03

    Zur Anordnung einer Durchsuchung zum Vollzug einer Anordnung nach § 15 AsylVfG

  • VG Freiburg, 14.11.2006 - 2 K 1949/06

    Auffinden eines Ausländers; Wohnungsdurchsuchung; Androhung des Verwaltungszwangs

  • VG Stuttgart, 07.02.2005 - 10 K 105/05

    Anforderungen an die Schlüssigkeit einer Durchsuchungsanordnung

  • LG Heilbronn, 21.07.2003 - 1b T 257/03

    Überprüfung einer durch die Ausländerbehörde beantragte Durchsuchung der Wohnung

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Rechtsprechung
   BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2838
BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R (https://dejure.org/1999,2838)
BSG, Entscheidung vom 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R (https://dejure.org/1999,2838)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - B 11 AL 71/98 R (https://dejure.org/1999,2838)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Eingliederungshilfe - Sprachförderung - Konventionsflüchtling

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Deutsch-Sprachlehrgang - Förderung der Teilnahme - Irakischer Staatsangehöriger - Asylantrag - Sicherer Drittstaat - Abschiebeverbot - Förderungsfähiger Personenkreis

Papierfundstellen

  • ZAR 2000, 88
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95

    Ausbildungsförderung für im Inland anerkannte ausländische Flüchtlinge:

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R
    Zwar weist der Kläger zu Recht darauf hin, daß das BVerwG mit Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 1/95 - (BVerwGE 99, 254) aufgrund einer verfassungskonformen Analogie zu § 8 Abs. 1 Nrn 3 und 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entschieden hat, daß Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, durch unanfechtbare Feststellung der Voraussetzungen nach § 51 Abs. 1 AuslG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland anerkannt und hier nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt berechtigt sind, Anspruch auf Ausbildungsförderung nach Maßgabe des BAföG haben.

    Das BVerwG hat in seinem Urteil vom 27. September 1995 für die analoge Anwendung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 BAföG auf Ausländer, die durch unanfechtbare Feststellung der Voraussetzungen nach § 51 Abs. 1 AuslG als Flüchtlinge anerkannt sind, ua auf die Rechtsentwicklung des Ausländerrechts verwiesen (vgl BVerwGE 99, 254, 257 ff; s hierzu auch Schnäbele, GK-AuslR, § 51 Rz 1 ff).

    Erst nachdem in der Folgezeit die Rechtsprechung des BVerwG den Schutzbereich des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG enger faßte, wurde ein Teil der sog Konventionsflüchtlinge von der Anerkennung als Asylberechtigte ausgeschlossen (vgl BVerwGE 99, 254, 258 mwN).

    Eine Einschränkung ergab sich allerdings - worauf auch das BVerwG ausdrücklich hingewiesen hat (BVerwGE 99, 254, 260) - daraus, daß Flüchtlinge, die bereits in einem anderen Land Schutz vor Verfolgung gefunden hatten, jedenfalls seit dem Inkrafttreten des AuslG 1965 von der Anerkennung als Asylberechtigte ausgeschlossen waren.

    Das BVerwG hat aus dieser Vorschrift abgeleitet, daß wegen des aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Gebots der Gleichbehandlung gleichliegender Fälle erst recht Flüchtlingen, die die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 5 BAföG erfüllten, nicht deshalb Ausbildungsförderung versagt werden dürfe, weil sie erst innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Flüchtlinge anerkannt worden seien (BVerwGE 99, 254, 261).

  • BSG, 15.10.1998 - B 14 EG 7/97 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 auf

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R
    Offenbleiben kann deshalb auch, ob der Kläger unter den persönlichen Anwendungsbereich der EWGV 1408/71 fällt, obwohl den Flüchtlingen ein "Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft" nicht eingeräumt ist (vgl zu dieser Problematik die Beschlüsse des BSG vom 15. Oktober 1998 - B 14 EG 7/97 R -, - B 14 KG 19/97 R - ua).
  • BSG, 15.10.1998 - B 14 KG 19/97 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 -

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R
    Offenbleiben kann deshalb auch, ob der Kläger unter den persönlichen Anwendungsbereich der EWGV 1408/71 fällt, obwohl den Flüchtlingen ein "Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft" nicht eingeräumt ist (vgl zu dieser Problematik die Beschlüsse des BSG vom 15. Oktober 1998 - B 14 EG 7/97 R -, - B 14 KG 19/97 R - ua).
  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 1/95

    Geltungsbereich des BErzGG , Verfassungsmäßigkeit der Neufassung des BErzGG durch

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R
    Insoweit kann in vollem Umfang auf die Rechtsprechung des BSG zum Kindergeld- bzw Erziehungsgeldanspruch von Ausländern mit Aufenthaltsbefugnis verwiesen werden (BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 6; SozR 3-7833 § 1 Nr. 16; stRspr), die der Senat sich insoweit zu eigen macht.
  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 23/94

    Entziehung des Anspruchs auf Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R
    Insoweit kann in vollem Umfang auf die Rechtsprechung des BSG zum Kindergeld- bzw Erziehungsgeldanspruch von Ausländern mit Aufenthaltsbefugnis verwiesen werden (BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 6; SozR 3-7833 § 1 Nr. 16; stRspr), die der Senat sich insoweit zu eigen macht.
  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R
    Im übrigen steht die in Art. 24 FlüAbk für Leistungen der sozialen Sicherheit angeordnete Gleichbehandlung unter dem Vorbehalt "besonderer Bestimmungen, die Leistungen oder Teilleistungen betreffen, die ausschließlich aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, sowie für Zuwendungen an Personen, die nicht die für die Gewährung einer normalen Rente geforderten Bedingungen der Beitragsleistung erfüllen" (vgl zu dieser Einschränkung BSGE 70, 197, 202 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 10).
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91

    Asylbewerber - Erziehungsgeld - Rückwirkend - Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R
    Im übrigen steht die in Art. 24 FlüAbk für Leistungen der sozialen Sicherheit angeordnete Gleichbehandlung unter dem Vorbehalt "besonderer Bestimmungen, die Leistungen oder Teilleistungen betreffen, die ausschließlich aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, sowie für Zuwendungen an Personen, die nicht die für die Gewährung einer normalen Rente geforderten Bedingungen der Beitragsleistung erfüllen" (vgl zu dieser Einschränkung BSGE 70, 197, 202 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 10).
  • BSG, 20.06.1985 - 11b/7 RAr 99/83

    Verfassungsmäßigkeit des Förderungsausschlusses bei Wiederholung einer

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R
    Der Kläger, der bisher noch nicht an einem Deutsch-Sprachlehrgang teilgenommen hat, kann sein allgemein gehaltenes Begehren auf Förderung, das er auch hinsichtlich der begehrten Leistungen nicht weiter konkretisiert hat, im Wege der Feststellungsklage verfolgen (BSG SozR 4100 § 56 Nr. 18; SozR 4460 § 5 Nr. 3), deren Ziel die Feststellung der Förderungsfähigkeit eines Deutsch-Sprachlehrganges anhand der Voraussetzungen für die einzelnen Förderungsleistungen ist.
  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 21/85

    Arbeitslosengeld - Flüchtling - Gewährung von Arbeitslosengeld - Staatsangehörige

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R
    Es bedarf keiner Vertiefung, ob durch das FlüAbk überhaupt unmittelbare Ansprüche auf bestimmte Sozialleistungen gegen innerstaatliche Träger begründet werden können (s hierzu BSG SozR 4100 § 104 Nr. 14), denn es sind ohnehin keine Vorschriften des FlüAbk ersichtlich, die den Kläger hinsichtlich der Eingliederungsleistungen begünstigen.
  • LSG Bayern, 30.11.2000 - L 9 AL 410/99

    D (A), Konventionsflüchtlinge, Eingliederungshilfe, Sprachkurse, Sprachförderung,

    Die Argumentation im Urteil des BSG vom 11.05.1999 (B 11 AL 71/98 R) sei unbefriedigend.

    Dagegen blieb der Gesetzgeber des SGB III für die Eingliederungshilfe und Sprachförderung bei der alten Regelung des § 62a AFG (vgl. BSG 11.05.1999, a.a.O. S.5; BT-Drucks.13/4941 S.165, 226).

    Vielmehr wird mit der Regelung der Sprachförderung bewusst ein spezifischer, von der Berufsausbildung abweichender Zweck verfolgt, worauf das BSG in seinem Urteil vom 11.05.1999 a.a.O. S.6 bereits hingewiesen hat.

    Die daraus abzuleitende unterschiedliche generelle Prognose über den Verbleib des Ausländers in Deutschland bildet im Hinblick auf das Ziel der Eingliederung einen sachlichen Grund dafür, Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge bei der Sprachförderung unterschiedlich zu behandeln (BSG 11.05.1999 a.a.O. S.7. mit weiteren Nachweisen).

    Ferner hat der Kläger keinen Anspruch auf die begehrte Sprachförderung unmittelbar aus Art. 24 GK, wie das BSG bereits entschieden hat (Urteil vom 11.05.1999 a.a.O. S.6).

    Schließlich erfolgt ein Anspruch des Klägers auch nicht aus übergeordnetem Recht der Europäischen Union (EU), insbesondere aus der EG-Verordnung 1408/71. Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des BSG in dessen Urteil vom 11.05.1999 a.a.O. S.7/8 an.

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

    Andererseits hat das BSG bereits entschieden, dem einschlägigen Übergangsrecht des SGB III und der Gesetzesbegründung sei der Grundsatz zu entnehmen, dass für ab 1. Januar 1998 geltend gemachte Leistungsansprüche grundsätzlich auf die Rechtslage nach dem SGB III abzustellen ist, wenn keine gesonderten Übergangsvorschriften eingreifen (BSGE 87, 262, 263 = SozR 3-4300 § 196 Nr. 1; BSG SozR 3-4300 § 420 Nr. 1 Seite 2).
  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 42/99 R

    Aufforderung zur Stellung eines Antrags auf Altersrente ist Verwaltungsakt,

    Gegenwärtig bedarf es hierzu noch keines abschließenden Urteils durch den Senat; allerdings hat der 11. Senat bereits entschieden, aus dem einschlägigen Übergangsrecht des SGB III (§§ 426, 430 SGB III) sei zu entnehmen, daß die Rechtslage nach dem SGB III grundsätzlich mit dessen Inkrafttreten am 1. Januar 1998 maßgebend sei und die AFG-Regelungen nur in Ausnahmefällen Anwendung fänden (BSG, Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11 AL 71/98 R -, unveröffentlicht; vgl auch Urteil des Senats vom 4. November 1999 - B 7 AL 76/98 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 16/00 R

    Anwendung des SGB III bei Arbeitslosenhilfeanspruch

    Dies ergibt sich aus dem einschlägigen Übergangsrecht des SGB III (§ 427 SGB III idF des 1. SGB III-ÄndG), dem der Grundsatz zu entnehmen ist, daß das neue Recht des SGB III möglichst bereits mit seinem Inkrafttreten zum 1. Januar 1998 maßgebend sein und die Anwendbarkeit der früheren AFG-Regelungen nur in Ausnahmefällen erfolgen soll (so bereits der 11. Senat des Bundessozialgerichts, BSG SozR 3-4300 § 420 Nr. 1 S 2).
  • LSG Bayern, 03.08.2007 - L 8 AL 408/06

    Versagung der Weiterbewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) wegen fehlender

    § 427 SGB III ist zwar der Grundsatz zu entnehmen, dass das neue Recht des SGB III möglichst bereits mit seinem Inkrafttreten zum 01.01.1998 maßgebend sein und die Anwendbarkeit der früheren Regelungen des Arbeitsförderungsgesetzes nur in Ausnahmefällen erfolgen soll (so bereits der 11. Senat des BSG, BSG SozR 3-4300 § 420 Nr. 1 S.2).
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Rechtsprechung
   BSG, 02.10.1997 - 14/10 RKg 21/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4111
BSG, 02.10.1997 - 14/10 RKg 21/96 (https://dejure.org/1997,4111)
BSG, Entscheidung vom 02.10.1997 - 14/10 RKg 21/96 (https://dejure.org/1997,4111)
BSG, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - 14/10 RKg 21/96 (https://dejure.org/1997,4111)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusammenhang zwischen Kindergeld und Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis - Vereinbarkeit von § 1 Absatz 3 Bundeskindergeldgesetz (BKKG) mit den Grundgesetz (GG)

  • Judicialis

    BKGG § 1 Abs 3; ; GG Art 3 Abs 1, 6; ; GG Art 20 Abs 1

  • rechtsportal.de

    Kindergeldanspruch für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZAR 2000, 88
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96
    In beiden Rechtsgebieten kommt dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität besondere Bedeutung zu (BSG SozR 3-5877 § 1 Nr. 6; BVerfGE 82, 60, 101 ff).

    Aus diesen Vorschriften läßt sich kein konkreter verfassungsrechtlicher Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen herleiten (BVerfGE 82, 60, 79 ff), solange die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein der Bürger (Existenzminimum) gewährleistet sind.

    Im vorliegenden Zusammenhang stellt sich die Frage, ob entgegen § 1 Abs. 3 BKGG auch Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung von Verfassungs wegen Kg zwar nicht in seiner Funktion als allgemeine Sozialleistung zustehen müßte, wohl aber in seiner steuerlichen Entlastungsfunktion (vgl BVerfGE 87, 153 und 82, 60, 78 f).

    Es ist hier nicht zu prüfen, ob durch die steuerliche Veranlagung der Klägerin und ihres Ehemannes in den Jahren 1994 bis 1996 (deren Höhe nicht mitgeteilt worden ist) der verfassungsrechtliche Grundsatz verletzt ist, daß das Existenzminimum einer Familie lohn- und einkommensteuerrechtlich verschont bleiben muß (BVerfGE 82, 60, 85 ff).

    Auch die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 82, 60, 83 ff) entwickelten Grundsätze für sich aus dem Zusammenwirken mehrerer Einzelregelungen ergebende verfassungswidrige Rechtslagen greifen hier nicht ein.

    Hinzu kommen muß vielmehr, daß die Norm objektiv erkennbar dem Regelungsziel (dem "gesetzgeberischen Programm") dient, das in verfassungswidriger Weise verfehlt worden ist (BVerfGE 82, 60, 85).

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 23/94

    Entziehung des Anspruchs auf Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96
    Dies gilt auch für Kg-Ansprüche bezüglich jener Kinder, die - wie die Kinder der Klägerin - vor dem Inkrafttreten dieser Neuregelung, also vor dem 1. Januar 1994, geboren sind (Bundessozialgericht SozR 3-5870 § 1 Nr. 6).

    Dabei kommt es nicht darauf an, inwieweit ein Ausländer als Inhaber einer Aufenthaltsbefugnis zB aufgrund eines Bleiberechtserlasses ebenfalls über ein verfestigtes Aufenthaltsrecht verfügt (BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 6, BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 16).

    Diese Aufgabe kommt der Sozialhilfe, nicht jedoch dem Kg zu (BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 6).

  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 1/95

    Geltungsbereich des BErzGG , Verfassungsmäßigkeit der Neufassung des BErzGG durch

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96
    Entgegen der Meinung der Revision war der Gesetzgeber nicht nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet, der Klägerin ebenso Kg zu gewähren wie in Deutschland lebenden deutschen Staatsangehörigen (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 16) und wie jenen Ausländern, die über eine Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis verfügen.

    Dabei kommt es nicht darauf an, inwieweit ein Ausländer als Inhaber einer Aufenthaltsbefugnis zB aufgrund eines Bleiberechtserlasses ebenfalls über ein verfestigtes Aufenthaltsrecht verfügt (BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 6, BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 16).

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96
    Im vorliegenden Zusammenhang stellt sich die Frage, ob entgegen § 1 Abs. 3 BKGG auch Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung von Verfassungs wegen Kg zwar nicht in seiner Funktion als allgemeine Sozialleistung zustehen müßte, wohl aber in seiner steuerlichen Entlastungsfunktion (vgl BVerfGE 87, 153 und 82, 60, 78 f).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96
    Das Recht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) umfaßt nicht den Anspruch auf Kg, da diese Sozialleistung in keinerlei Hinsicht aufgrund von Eigenleistungen (Beiträgen) gewährt wird (BVerfGE 69, 272, 301 f; ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 1/95

    Anspruch auf Kindergeld bei Ablehnung eines Asylantrags - Auswirkungen eines

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96
    Eine etwaige Verfassungswidrigkeit der Besteuerung ist allein anhand der einschlägigen Steuervorschriften zu prüfen (so bereits Urteil des erkennenden Senats vom 10. Juli 1997 - 14/10 RKg 1/95 - nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96
    Der Gesetzgeber hat mit seiner Einschätzung, typischerweise sei bei den Ausländern mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis von einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland auszugehen, den ihm auf dem Gebiet der Sozialordnung gesetzten weiteren Rahmen (BVerfGE 50, 290, 332 f mwN, BVerfGE 87, 363, 383; ständige Rechtsprechung) nicht überschritten.
  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96
    Es handelt sich um eine reine Anfechtungsklage (vgl BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 57).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96
    Der Gesetzgeber hat mit seiner Einschätzung, typischerweise sei bei den Ausländern mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis von einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland auszugehen, den ihm auf dem Gebiet der Sozialordnung gesetzten weiteren Rahmen (BVerfGE 50, 290, 332 f mwN, BVerfGE 87, 363, 383; ständige Rechtsprechung) nicht überschritten.
  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96
    Die Frage, inwieweit das FlüAbk die Anknüpfung des Kg-Anspruchs an den Besitz bestimmter Aufenthaltstitel untersagt (für das Kg nach der bis Ende 1995 geltenden Rechtslage ein solches Verbot verneinend BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 2; für das Erziehungsgeld ein solches Verbot ebenfalls verneinend BSG SozR 3-7833 § 1 Nrn 7 und 16), und ob die dem Runderlaß (RdErl) der Beklagten vom 20. Dezember 1993 (Dienstbl RdErl 125/93) zu § 1 Abs. 3 BKGG zugrundeliegende Ansicht der Beklagten zutrifft, das FlüAbk stelle anerkannte Flüchtlinge Deutschen in Ansehung des Kg gleich, kann daher offenbleiben.
  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 8/96

    Anspruch auf Kindergeld für Staatenlose

  • BSG, 24.06.1998 - B 14 KG 2/98 R

    Kindergeld - Familienleistung - Kinderzuschuß - Arbeitnehmer - Beamter - Rentner

    Eine etwaige Verfassungswidrigkeit der Besteuerung ist allein anhand der einschlägigen Steuervorschriften zu prüfen (vgl Urteile des erkennenden Senats vom 10. Juli 1997 - 14/10 RKg 1/95 - und 2. Oktober 1997 - 14/10 RKg 21/96 - zu § 1 Abs. 3 BKGG).
  • SG Berlin, 02.11.2017 - S 2 KG 21/15
    Erst recht ergebe sich dies daraus, dass die sozialgerichtliche Rechtsprechung den in § 1 Abs. 3 BKGG geregelten Ausschluss der nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügenden Ausländer vom Bezug des Kindergelds einhellig als verfassungsgemäß angesehen habe (vgl. BSG, Urteil vom 2. Oktober 1997, 14/10 RKg 21/96, juris).

    Auch in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung sei die Regelung des § 1 Abs. 3 BKGG als verfassungsgemäß angesehen worden (etwa BSG, Urteil vom 2. Oktober 1997, 14/10 RKg 21/96, juris).

  • BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 27/96 R

    Kindergeld - Familienzulage - Europa-Abkommen - Polen - Unionsbürger -

    Der Senat hat die Frage verneint (Urteil vom 2. Oktober 1997 - 14/10 RKg 21/96 -, seitdem stRspr).
  • BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 17/97 R

    Gleichstellung polnischer Staatsangehöriger mit Bürgern der Europäischen

    Gleichwohl ist hier nicht zu prüfen, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl Urteile des Senats vom 2. Oktober 1997, 14/10 RKg 21/96 und vom 10. Juli 1997, 14/10 RKg 1/95 - beide nicht veröffentlicht), ob durch diese steuerliche Veranlagung des Klägers der verfassungsrechtliche Grundsatz verletzt ist, daß das Existenzminimum einer Familie lohn- und einkommensteuerrechtlich verschont bleiben muß (vgl dazu BVerfGE 82, 60, 85 ff).
  • BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 18/97 R

    Gleichstellung polnischer Staatsangehöriger mit Bürgern der Europäischen

    Gleichwohl ist hier nicht zu prüfen, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl Urteile des Senats vom 2. Oktober 1997, 14/10 RKg 21/96 und vom 10. Juli 1997, 14/10 RKg 1/95 - beide nicht veröffentlicht), ob durch diese steuerliche Veranlagung des Klägers der verfassungsrechtliche Grundsatz verletzt ist, daß das Existenzminimum einer Familie lohn- und einkommensteuerrechtlich verschont bleiben muß (vgl dazu BVerfGE 82, 60, 85 ff).
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 02.12.1999 - 3 Bs 402/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10760
OVG Hamburg, 02.12.1999 - 3 Bs 402/98 (https://dejure.org/1999,10760)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02.12.1999 - 3 Bs 402/98 (https://dejure.org/1999,10760)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - 3 Bs 402/98 (https://dejure.org/1999,10760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu einem Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsgenehmigung; Voraussetzungen für die Freizügigkeit von Familienangehörigen eines Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der EG; Auswirkung einer Trennung vom Ehegatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Hamburg - 14 VG 3189/98
  • OVG Hamburg, 02.12.1999 - 3 Bs 402/98

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1446
  • ZAR 2000, 88
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Karlsruhe, 21.02.2001 - 10 K 1394/00

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Ehebestandszeit

    bzw. 21.12.1995 fortgalt (vgl. dazu einerseits Hess. VGH, aaO, andererseits OVG Münster, B.v. 01.02.2000, NVwZ 2000, S. 1446).

    Ein solches, aus § 19 Abs. 1 Nr. 1 AuslG abgeleitetes Recht wird nämlich -- wie dargelegt -- grundsätzlich nur für ein Jahr gewährt (§ 19 Abs. 2 S. 1 AuslG); das bedeutet, dass ein entsprechender Anspruch dann nicht mehr in Frage kommt, wenn ein Ausländer in dieser Zeitspanne aus anderen ausländerrechtlichen Gründen einen gesicherten Aufenthalt im Bundesgebiet hatte, währenddessen ihm auch eine Erwerbstätigkeit gestattet war (so ausdrücklich BVerwG, Urt.v. 24.05.1995, BVerwGE 98, S. 313, 317, 318; s. auch OVG Münster, NVwZ 2000, S. 1446).

  • VGH Hessen, 17.02.2004 - 9 TG 60/04

    Aufschiebende Wirkung der Klage des Ehegatten einer EU-Angehörigen trotz

    Der Senat schließt sich der bereits vom Verwaltungsgericht zitierten und vom Antragsteller aufgegriffenen Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Hamburg an (Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 3 Bs 402/98 -, NVwZ 2000, 1446 = InfAuslR 2000, 168 = EZAR 622 Nr. 35 = AuAS 2000, 62), wonach es für das Eingreifen des § 12 Abs. 9 AufenthG/EWG und damit für den Ausschluss des § 72 Abs. 1 AuslG ausreicht, dass es sich bei dem betreffenden Ausländer um den Ehegatten eines freizügigkeitsberechtigten EU-Angehörigen handelt, ohne dass es auf die Frage ankäme, ob die bestehende Ehe möglicherweise nur zum Schein geschlossen wurde, um ein Aufenthaltsrecht zu erschleichen (ebenso Kloesel/Christ, Ausländerrecht, Stand: Juli 2003, AufenthG/EWG, § 12 Rdn. 42).
  • OVG Hamburg, 01.11.2006 - 3 Bs 126/05

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Unionsbürger, Familienangehörige, Kinder,

    Nach § 12 Abs. 9 AufenthG/EWG hatten Widerspruch und Klage gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis/EG nur dann aufschiebende Wirkung, wenn der Ausländer (zum Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels) tatsächlich zu dem nach § 1 Abs. 1 oder 2 AufenthG/EWG freizügigkeitsberechtigten Personenkreis gehörte, da § 12 AufenthG/EWG insgesamt nur galt, soweit "dieses Gesetz Freizügigkeit gewährt" hat (§ 12 Abs. 1 Satz 1; vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.10.1987, InfAuslR 1988 S. 104, 105; Beschl. v. 5.8.1999, InfAuslR 1999 S. 486, 487 f.; Beschl. v. 2.12.1999, InfAuslR 2000 S. 168 f.; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.8.1994, - 13 S 1678/94, JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 18 B 1181/11

    Bestehen eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts für einen mit einem deutschen

    vgl. EuGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - Rs. 267/83 , Diatta, NJW 1985, 2087, Rn. 20; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Dezember 1999 3 Bs 402/98 -, InfAuslR 2000, 168, Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Januar 1995 - 11 S 3379/94 -, InfAuslR 1997, 743, Rn. 7; Hoffmann, in HK-AuslR 2008, § 3 FreizügG, Rn. 5; Hoppe, HTK-AuslR/§ 3 FreizügG/zu Abs. 2 11/2011 Nr. 1.1.; Epe, GK-AufenthG, Stand Oktober 2010, § 3 FreizügG/EU, Rn. 11.
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