Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 04.02.2014 - 12 U 144/13   

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https://dejure.org/2014,3641
OLG Oldenburg, 04.02.2014 - 12 U 144/13 (https://dejure.org/2014,3641)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.02.2014 - 12 U 144/13 (https://dejure.org/2014,3641)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Februar 2014 - 12 U 144/13 (https://dejure.org/2014,3641)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2048

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Teilungsversteigerung eines im Eigentum einer Erbengemeinschaft stehenden Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Teilungsversteigerung eines im Eigentum einer Erbengemeinschaft stehenden Grundstücks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilungsanordnung des Erblassers - und die Teilungsversteigerung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Teilungsversteigerung bei bestehender Teilungsanordnung nur in Ausnahmefällen zulässig

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Teilungsanordnung im Testament - Teilungsversteigerung eines Grundstücks ist unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Teilungsversteigerung bei bestehender Teilungsanordnung nur in Ausnahmefällen zulässig

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Teilungsversteigerung bei bestehender Teilungsanordnung nur in Ausnahmefällen zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 6
  • NJW-RR 2014, 782
  • FamRZ 2014, 1659
  • Rpfleger 2014, 534
  • ZEV 2014, 217
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.06.1990 - IV ZR 104/89

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Miterben zur Klärung einzelner

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2014 - 12 U 144/13
    Sie ist für alle Miterben verbindlich (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1220, 1221; Soergel/Wolf, BGB, 13. Auflage, § 2048 Rdn. 2; Palandt /Weidlich, BGB, 73. Auflage, § 2048 Rdn. 4) und ersetzt in ihrem Umfang den von den Erben gemeinsam aufzustellenden Teilungsplan.
  • BGH, 14.03.1984 - IVa ZR 87/82

    Anspruch eines Miterben auf beschränkte Teilauseinandersetzung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2014 - 12 U 144/13
    Erforderlich ist dabei aber, dass besondere Gründe hierfür vorliegen und der widersprechende Miterben keine berechtigten Interessen gegen die Teilauseinandersetzung geltend macht (vgl. BGH NJW 1985, 51, 52; KG NJOZ 2003, 2609, 2610; MüKo/Ann, BGB, 6. Auflage, § 2042 Rn. 19; Staudinger/Werner, 2010, § 2042 Rdn. 30).
  • OLG München, 27.08.2009 - 23 U 3098/06

    Testamentsauslegung: Zuwendung fast der gesamten Vermögensgegenstände des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2014 - 12 U 144/13
    Sie geht damit den gesetzlichen Regeln über die Auseinandersetzung vor (BGH NJW 2002, 2712; OLG München FamRZ 2010, 758 f).
  • BGH, 17.04.2002 - IV ZR 226/00

    Erbauseinandersetzung durch Begründung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2014 - 12 U 144/13
    Sie geht damit den gesetzlichen Regeln über die Auseinandersetzung vor (BGH NJW 2002, 2712; OLG München FamRZ 2010, 758 f).
  • OLG Karlsruhe, 05.11.2003 - 2 WF 136/03

    Streitwert einer sog. unechten Drittwiderspruchsklage

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2014 - 12 U 144/13
    Ihre Klage ist als unechte Drittwiderspruchsklage statthaft (OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1221).
  • BGH, 30.04.1981 - IVa ZR 128/80

    Beschränkungen und Beschwerungen des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2014 - 12 U 144/13
    Eine Teilungsanordnung des Erblassers gemäß § 2048 S. 1 BGB führt zu einer schuldrechtlichen Bindung der Erben (BGH NJW 1981, 1837).
  • KG, 01.07.2002 - 12 U 9767/00

    Umfang des Auseinandersetzungsanspruchs eines Miterben

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2014 - 12 U 144/13
    Erforderlich ist dabei aber, dass besondere Gründe hierfür vorliegen und der widersprechende Miterben keine berechtigten Interessen gegen die Teilauseinandersetzung geltend macht (vgl. BGH NJW 1985, 51, 52; KG NJOZ 2003, 2609, 2610; MüKo/Ann, BGB, 6. Auflage, § 2042 Rn. 19; Staudinger/Werner, 2010, § 2042 Rdn. 30).
  • OLG München, 16.11.2016 - 20 U 2886/16

    Unzulässigerklärung einer Teilungsversteigerung von Grundstücken bei

    Dabei kann dahinstehen, ob neben dem hiesigen Versteigerungsverfahren bezüglich der Miteigentumsanteile an den Grundstücken in B.auch das Versteigerungsverfahren bezüglich des L. Grundstücks derzeit betrieben wird und ob der Beklagte beiden Verfahren mindestens beigetreten ist und damit die Gesamtauseinandersetzung des Nachlasses durch Versteigerungsanträge hinsichtlich sämtlicher Nachlassgrundstücke betreibt (vgl. OLG Oldenburg, 12 U 144/13, FamRZ 2014, 1659 ff.).

    Denn der von ihm betriebenen Versteigerung steht schon entgegen, dass sie der - unstreitig vorliegenden - Teilungsanordnung der Erblasserin widerspricht (vgl. nur OLG Oldenburg, 12 U 144/13, FamRZ 2014, 1659 ff., 1659 m. w. N.).

  • LG Rottweil, 14.08.2015 - 2 O 267/14

    Hinfälligwerden von Teilungsanordnungen des Erblassers: Abweichende

    Jeder Miterbe hat daher Anspruch auf ihre Einhaltung bei der Auseinandersetzung (BGH, Urt. v. 14.03.1984 - IVa ZR 87/82, juris Rn. 13; OLG München, Urt. v. 24.01.1991 - 29 U 4906/90, juris Rn. 46 OLG Rostock, Urt. v. 04.02.2014 - 12 U 144/13, juris Rn. 15; Weidlich, in: Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 2042 Rn. 7).

    Ein solches Interesse wäre bspw. anzunehmen, wenn es dem Beklagten darum ginge, einen schweren Schaden vom Nachlass abzuwenden (vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 04.02.2014 - 12 U 144/13, juris Rn. 16).

  • OLG Köln, 27.07.2017 - 2 U 14/16

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Veräußerungs- und Vererbungsverbots

    Da im Rahmen des vollstreckungsrechtlichen Verfahrens nach den §§ 180, 181 ZVG nicht überprüft wird, ob materiell-rechtliche Vorschriften der Versteigerung entgegenstehen, muss der Miteigentümer, der mit der Versteigerung nicht einverstanden ist, seine Rechte in analoger Anwendung der §§ 768, 771 ZPO auf dem Klagewege verfolgen (vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 4.2.2014, 12 U 144/13, NJW-RR 2014, 782; Münchner Kommentar zur ZPO K. Schmidt/Brinkmann, 4. Aufl. 2012, § 771 Rn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 09.02.2022 - 11 U 7/21

    Testamentarische Verfügung zu Grundstücksverkauf als Teilungsverbot

    Da im Rahmen des vollstreckungsrechtlichen Verfahrens nach den §§ 180, 181 ZVG nicht überprüft wird, ob materiell-rechtliche Vorschriften der Zwangsversteigerung entgegenstehen, kann der Miteigentümer, der mit der Versteigerung nicht einverstanden ist, seine Rechte in analoger Anwendung der §§ 768, 771 ZPO auf dem Klagewege durchsetzen (vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 04.02.2014 - 12 U 144/13; Preuß, in: BeckOK ZPO, 01.12.2021, § 771 Rn. 4; K. Schmidt/Brinkmann, in: Münchener Kommentar ZPO, 6. Aufl. 2020, § 771 Rn. 5; zur GbR: BGHZ 197, 262 m.w.N.).

    Dies ist etwa denkbar, wenn die Teilungsversteigerung der einzige Weg ist, um eine Nachlassinsolvenz abzuwenden und der begünstigte Erbe keinen vernünftigen Grund für eine Schonung eines ihm zugewandten Grundstücks anführen kann, wobei darlegungs- und beweispflichtig der die Versteigerung betreibende Erbe ist (vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 04.02.2014 - 12 U 144/13).

  • OLG Köln, 27.07.2016 - 2 U 14/16

    Testament - Veräußerungs- und Vererbungsverbots

    Da im Rahmen des vollstreckungsrechtlichen Verfahrens nach den §§ 180, 181 ZVG nicht überprüft wird, ob materiell-rechtliche Vorschriften der Versteigerung entgegenstehen, muss der Miteigentümer, der mit der Versteigerung nicht einverstanden ist, seine Rechte in analoger Anwendung der §§ 768, 771 ZPO auf dem Klagewege verfolgen (vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 4.2.2014, 12 U 144/13, NJW-RR 2014, 782; Münchner Kommentar zur ZPO K. Schmidt/Brinkmann, 4. Aufl. 2012, § 771 Rn. 19).
  • LG Bonn, 08.01.2016 - 1 O 280/15

    Erklärung einer Teilungsversteigerung in ein Grundstück fur unzulässig

    Diese Vollstreckungsklageart findet in der Teilungsversteigerung nach den §§ 180ff. ZVG entsprechende Anwendung, da die Wirkungen der Teilungsversteigerung trotz eines fehlenden Vollstreckungstitels (§ 181 Abs. 1 ZVG) denen einer klassischen Immobiliarvollstreckung entsprechen (allg. Meinung; vgl. zuletzt OLG Oldenburg, Urteil vom 04.02.2014 - 12 U 144/13 = NJW-RR 2014, 782ff.).
  • LG Cottbus, 18.07.2022 - 7 T 128/21

    Teilungsversteigerungsverfahren

    Die vom Beschwerdeführer angeführte Entscheidung des OLG Oldenburg (Urt. v. 04.02.2014 - 12 U 144/13, ZVE 2014, 417) stützt entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers diese Sichtweise der Kammer.
  • KG, 27.09.2019 - 7 U 127/18

    Nachlasszugehörigkeit des Miteigentumsanteils an einer Eigentumswohnung:

    Da im Rahmen des vollstreckungsrechtlichen Verfahrens nach den §§ 180, 181 ZVG nicht überprüft wird, ob materiell-rechtliche Vorschriften der Zwangsversteigerung entgegenstehen, muss der Miteigentümer, der mit der Versteigerung nicht einverstanden ist, seine Rechte in analoger Anwendung der §§ 768, 771 ZPO auf dem Klageweg durchsetzen (vgl. hierzu OLG Oldenburg, Urteil vom 4. Februar 2014, Az. 12 U 144/13, Rn. 12 bei juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 03.12.2013 - 3 U 16/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39916
OLG Schleswig, 03.12.2013 - 3 U 16/13 (https://dejure.org/2013,39916)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.12.2013 - 3 U 16/13 (https://dejure.org/2013,39916)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 3 U 16/13 (https://dejure.org/2013,39916)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines privatschriftlichen Testaments hinsichtlich des Rechts zur mietfreien Benutzung einer Wohnung bis an das Lebensende

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    §§ 133, 598 f, 1093, 2084 BGB
    Auslegung eines privatschriftlichen Testaments hinsichtlich des Rechts, eine Wohnung bis an das Lebensende mietfrei zu bewohnen.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vermächtnis "mietfreie Wohnnutzung bis ans Lebensende" ist als dingliches Wohnungsrecht auszulegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vermächtnis "mietfreie Wohnnutzung bis ans Lebensende" ist als dingliches Wohnungsrecht auszulegen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vermächtnis "mietfreie Wohnnutzung bis ans Lebensende" ist als dingliches Wohnungsrecht auszulegen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1404
  • ZEV 2014, 217
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 57/11

    Unentgeltliches dingliches Wohnungsrecht: Verpflichtung des Berechtigten zur

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.12.2013 - 3 U 16/13
    Dafür spricht der Umstand, dass der Berechtigte eines Wohnungsrechts nach § 1093 BGB die auf seine Wohnung entfallenen Verbrauchskosten zu tragen und weitergehend sich auch an den Betriebs- und Unterhaltungskosten zu beteiligen hat (BGH NJW 2012, 522; Palandt/Bassenge, a.a.O.; § 1903 Rn. 10).
  • BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88

    Besitzrecht des Hoferben

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.12.2013 - 3 U 16/13
    Dies folgt aus der Parallele zu dem Fall, dass ein Eigentumserwerbsanspruch besteht und der Anspruchsinhaber bereits im Besitz der darauf bezogenen Sache ist (BGH MDR 1991, 150; Palandt/ Bassenge, aaO., § 986 Rn. 4).
  • LG Kiel, 09.11.2010 - 9 O 284/06

    Erbrecht: Vermächtnis in Form der Nutzungsüberlassung einer Wohnung; Pflicht des

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.12.2013 - 3 U 16/13
    Das vom Kläger gegen den Vermächtnisanspruch des Beklagten geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB wegen seines titulierten Anspruchs auf Zahlung von 8.163,12 EUR nebst Zinsen (Urteil des Landgerichts Kiel vom 9. November 2010, 9 O 284/06) greift durch.
  • LG Kiel, 10.01.2013 - 13 O 181/11

    Anspruch auf Herausgabe einer gekündigten Wohnung nach Erbfall

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.12.2013 - 3 U 16/13
    das Urteil des Landgerichts Kiel vom 10. Januar 2013 (Az. 13 O 181/11) abzuändern und die Klage abzuweisen,.
  • OLG München, 09.01.2019 - 7 U 4091/17

    Testament; Vorausvermächtnis; Wohnhaus; Gesellschaftsvertrag; dingliches Recht;

    Auch der Grundsatz, dass ein Erblasser, der jemandem ein lebenslanges Nutzungsrecht zuwendet, im Zweifel die möglichst weitgehende Absicherung dieses Rechtes will (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 3.12.2013 - 3 U 16/13, Rz. 48), hilft vorliegend nicht weiter.
  • OLG München, 05.12.2018 - 7 U 4091/17

    Anordnung eines Vorausvermächtnisses und Nießbrauchrechts im Testament

    Auch der Grundsatz, dass ein Erblasser, der jemandem ein lebenslanges Nutzungsrecht zuwendet, im Zweifel die möglichst weitgehende Absicherung dieses Rechtes will (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 3.12.2013 - 3 U 16/13, Rz. 48), hilft vorliegend nicht weiter.
  • LG Heilbronn, 02.03.2021 - 3 O 23/20
    Bei einem privatschriftlichen Testament kann die Zuwendung eines lebenslangen Wohnrechts zu Gunsten einer dem Testierenden nahestehenden Person als Zuwendung eines dinglichen Wohnungsrechts verstanden werden, weil der Testierende diese Person nach aller Lebenserfahrung auf Dauer absichern und dauerhaft versorgt wissen will (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 3 U 16/13; s.a. Grziwotz ZEV 2010, 130, 131).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.11.2013 - 2 U 1191/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43876
OLG Koblenz, 14.11.2013 - 2 U 1191/11 (https://dejure.org/2013,43876)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.11.2013 - 2 U 1191/11 (https://dejure.org/2013,43876)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. November 2013 - 2 U 1191/11 (https://dejure.org/2013,43876)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwirkung von Auskunftsansprüchen gegen einen Miterben nach zehn Jahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwirkung von Auskunftsansprüchen gegen einen Miterben nach zehn Jahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwirkung eines Auskunftsanspruchs eines Miterben aufgrund Zeitablaufs

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verwirkung von Auskunftsansprüchen gegen einen Miterben nach zehn Jahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 164
  • FamRZ 2014, 968
  • ZEV 2014, 217
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 290/87

    Auskunftsanspruch eines Miterben

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2013 - 2 U 1191/11
    Dieser Verpflichtung steht nicht entgegen, dass die Parteien Miterben sind, die untereinander regelmäßig keiner allgemeinen Auskunftspflicht unterworfen wären (vgl. BGH, FamRZ 1989, 377 ).
  • RG, 28.11.1912 - IV 265/12

    Auskunftspflicht der Miterben

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2013 - 2 U 1191/11
    Auch für diese wird daher ausnahmsweise zur Behebung des bestehenden Informationsgefälles eine solche Auskunftspflicht begründet (vgl. bereits RGZ 81, 30).
  • OLG Koblenz, 05.02.2018 - 5 U 1320/17

    Rechenschaftslegungsanspruch durch Miterben

    Sofern die Inbesitznahme des Nachlasses für die Erbengemeinschaft erfolgt sein sollte, wären die Beklagten der Klägerin als Miterbin nach §§ 666, 681 BGB - wie vom Landgericht angenommen - zur Rechenschaftslegung verpflichtet (vgl. etwa OLG Koblenz, Urt. v. 19. Dezember 2013 - 2 U 1191/11, BeckRS 2014, 00587, nicht abgedruckt in MDR 2014, 164).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2014 - III ZB 99/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4315
BGH, 27.02.2014 - III ZB 99/13 (https://dejure.org/2014,4315)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2014 - III ZB 99/13 (https://dejure.org/2014,4315)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - III ZB 99/13 (https://dejure.org/2014,4315)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 104 ZPO, § 2039 S 1 BGB
    Kostenfestsetzungsverfahren: Fortführung durch Miterben nach dem Tod des obsiegenden Prozessgegners eines anderen Miterben

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befugnis der übrigen Miterben zur Fortführung des Kostenfestsetzungsverfahrens gegenüber einem Miterben als Gegner der verstorbenen Partei

  • rewis.io

    Kostenfestsetzungsverfahren: Fortführung durch Miterben nach dem Tod des obsiegenden Prozessgegners eines anderen Miterben

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 2039 S. 1; ZPO § 325 Abs. 1
    Befugnis der übrigen Miterben zur Fortführung des Kostenfestsetzungsverfahrens gegenüber einem Miterben als Gegner der verstorbenen Partei

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Miterbe Gegner der verstorbenen Partei: Nur übrige Miterben dürfen Kostenfestsetzungsverfahren fortführen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenfestsetzungsverfahren im Erbfall: wenn ein Beklagte zum Miterben wird

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Miterbe kann Kostenfestsetzungsanspruch für Erbengemeinschaft auch bei Widerspruch eines Miterben geltend machen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Miterbe kann Kostenfestsetzungsanspruch für Erbengemeinschaft auch bei Widerspruch eines Miterben geltend machen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kostenfestsetzungsverfahren nach Tod des Antragstellers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1886
  • MDR 2014, 567
  • FamRZ 2014, 750
  • Rpfleger 2014, 339
  • JR 2015, 530
  • ZEV 2014, 217
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 19 W 2/12

    Unzulässigkeit einer Klage nach § 2039 BGB wegen Rechtsmissbrauchs

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - III ZB 99/13
    Es hat ebenfalls zutreffend angenommen, dass der Widerspruch des Beklagten zu 1 als Miterbe nach der Klägerin der Kostenfestsetzung nicht entgegensteht (vgl. BVerwG, FamRZ 2009, 1827 Rn. 19; MüKoBGB/Gergen, 6. Aufl., § 2039 Rn. 14; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl., § 2039 Rn. 6, 10; Lohmann in BeckOK, BGB, § 2039 [1.11.2013] Rn. 6; Schütte, NJW 2012, 2596; a.A. OLG Frankfurt am Main, NJW 2012, 2595).
  • BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02

    Abänderung der Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - III ZB 99/13
    Dieser, der formellen und materiellen Rechtskraft fähige Beschluss wirkt nach Eintritt der Rechtskraft gemäß § 325 Abs. 1 ZPO für die Erben der Klägerin als die Personen, die Rechtsnachfolger der Klägerin geworden sind (zur formellen und materiellen Rechtskraft von Kostenfestsetzungsbeschlüssen vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - V ZB 51/02, NJW 2003, 1462; Zöller/Herget aaO § 104 Rn. 21 "Rechtskraft" mwN; Hk-ZPO/Gierl aaO § 104 Rn. 23; zum Geltungsbereich von § 325 ZPO vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 72. Aufl., § 325 Rn. 2; Prütting/Gehrlein/Völzmann-Stickelbrock, ZPO, § 325 Rn. 4).
  • AGH Bayern, 24.04.2012 - BayAGH II - 16/11

    Anwaltssache: Tätigkeitsverbot für einen anderen Rechtsanwalt einer neuen

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - III ZB 99/13
    Es hat ebenfalls zutreffend angenommen, dass der Widerspruch des Beklagten zu 1 als Miterbe nach der Klägerin der Kostenfestsetzung nicht entgegensteht (vgl. BVerwG, FamRZ 2009, 1827 Rn. 19; MüKoBGB/Gergen, 6. Aufl., § 2039 Rn. 14; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl., § 2039 Rn. 6, 10; Lohmann in BeckOK, BGB, § 2039 [1.11.2013] Rn. 6; Schütte, NJW 2012, 2596; a.A. OLG Frankfurt am Main, NJW 2012, 2595).
  • BGH, 30.01.1957 - V ZR 186/55

    Zurücknahme eines Testaments

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - III ZB 99/13
    b) Im Ansatz zutreffend weist die Rechtsbeschwerde darauf hin, dass der Miterbe, der einen Aktivprozess fortführt, die Rechte der anderen Miterben zu berücksichtigen hat und gemäß § 2039 Satz 1 BGB Leistung nicht an sich, sondern nur an alle Miterben verlangen kann (BGH, Urteile vom 13. Juli 1954 - V ZR 56/50, BGHZ 14, 251, 254 und vom 30. Januar 1957 - V ZR 186/55, BGHZ 23, 207, 212; MüKoZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 239 Rn. 22; HK-ZPO/Wöstmann, 5. Aufl., § 239 Rn. 3; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 239 Rn. 9; Palandt/Weidlich aaO Rn. 8; Lohmann aaO).
  • BVerwG, 29.07.2009 - 8 C 8.08

    Restitutionsantrag; Antragstellung; Frist; fristgemäßer Antrag; verfristeter

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - III ZB 99/13
    Es hat ebenfalls zutreffend angenommen, dass der Widerspruch des Beklagten zu 1 als Miterbe nach der Klägerin der Kostenfestsetzung nicht entgegensteht (vgl. BVerwG, FamRZ 2009, 1827 Rn. 19; MüKoBGB/Gergen, 6. Aufl., § 2039 Rn. 14; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl., § 2039 Rn. 6, 10; Lohmann in BeckOK, BGB, § 2039 [1.11.2013] Rn. 6; Schütte, NJW 2012, 2596; a.A. OLG Frankfurt am Main, NJW 2012, 2595).
  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 56/50

    Nichtigkeitsklage. Aufnahme nach Unterbrechung

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - III ZB 99/13
    b) Im Ansatz zutreffend weist die Rechtsbeschwerde darauf hin, dass der Miterbe, der einen Aktivprozess fortführt, die Rechte der anderen Miterben zu berücksichtigen hat und gemäß § 2039 Satz 1 BGB Leistung nicht an sich, sondern nur an alle Miterben verlangen kann (BGH, Urteile vom 13. Juli 1954 - V ZR 56/50, BGHZ 14, 251, 254 und vom 30. Januar 1957 - V ZR 186/55, BGHZ 23, 207, 212; MüKoZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 239 Rn. 22; HK-ZPO/Wöstmann, 5. Aufl., § 239 Rn. 3; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 239 Rn. 9; Palandt/Weidlich aaO Rn. 8; Lohmann aaO).
  • BGH, 27.01.2016 - XII ZR 33/15

    Eintritt eines am Prozess nicht beteiligten Miterben in die Parteistellung des

    Verstirbt der Kläger während des Rechtsstreits und wird er vom Beklagten und einem Dritten als Miterben beerbt, so wird der Prozess auf Klägerseite allein vom Dritten fortgeführt und behält der Beklagte seine prozessuale Stellung bei (im Anschluss an BGH Beschluss vom 27. Februar 2014, III ZB 99/13, NJW 2014, 1886).

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Rechtsstreit auf der Klägerseite nach dem Tod der ursprünglichen Klägerin allein vom Kläger fortgeführt wird und der Beklagte - obwohl ebenfalls Miterbe zur Hälfte nach der Mutter - seine prozessuale Stellung beibehalten hat (vgl. BGH Beschluss vom 27. Februar 2014 - III ZB 99/13 - NJW 2014, 1886 Rn. 9; Stein/Jonas/Roth ZPO 22. Aufl. § 239 Rn. 13; Stöber MDR 2007, 757, 759).

  • OLG Schleswig, 18.09.2014 - 3 U 82/13

    Darlehensvertrag zwischen dem Erblasser und einem Miterben: Darlehenskündigung

    Dies gilt auch, wenn sich der Anspruch gegen einen anderen Miterben richtet (BGH NJW 2014, 1886 Rn. 6, 9; Gergen in MüKoBGB, 6. Aufl. 2013, § 2039 Rn. 32).
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Rechtsprechung
   OLG München, 20.01.2014 - 34 Wx 516/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,600
OLG München, 20.01.2014 - 34 Wx 516/13 (https://dejure.org/2014,600)
OLG München, Entscheidung vom 20.01.2014 - 34 Wx 516/13 (https://dejure.org/2014,600)
OLG München, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - 34 Wx 516/13 (https://dejure.org/2014,600)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Berichtigung des Grundbuchs aufgrund einer (formfreien) Abschichtungsvereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter eines Erben und den Miterben

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Berichtigung des Grundbuchs aufgrund einer (formfreien) Abschichtungsvereinbarung zwischen Insolvenzverwalter und Miterben

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchberichtigung - Bewilligung im Wege der Abschichtungsvereinbarung unter Miterben

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Bewilligung im Weg der (formfreien) Abschichtungsvereinbarung unter Miterben

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Grundbuchberichtigung aufgrund von Abschichtungsvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Bewilligung im Weg der (formfreien) Abschichtungsvereinbarung unter Miterben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Bewilligung im Weg der (formfreien) Abschichtungsvereinbarung unter Miterben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 482
  • NZI 2014, 335
  • ZEV 2014, 217
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96

    Form des Ausscheidens eines Miterben aus einer Miterbengemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 20.01.2014 - 34 Wx 516/13
    Vielmehr ist auch der Weg der sogenannten Abschichtung anerkannt (vgl. BGHZ 138, 8; BGH NJW 2005, 284; 2011, 525/527; OLG Zweibrücken ZEV 2012, 264).

    Hiernach kann ein Miterbe durch Vertrag mit den anderen Miterben aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, indem er seine Mitgliedschaftsrechte an der Erbengemeinschaft aufgibt, so dass sein Erbteil den verbleibenden Miterben kraft Gesetzes anwächst (BGHZ 138, 8).

    Bleibt nur ein Miterbe übrig, so führt die Anwachsung zum Alleineigentum am Nachlass und damit zur Beendigung der Erbengemeinschaft (BGHZ 138, 8/11).

  • OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 3 W 124/11

    Grundbuchverfahrensrecht: Grundbuchberichtigung bei Ausscheiden eines Miterben im

    Auszug aus OLG München, 20.01.2014 - 34 Wx 516/13
    Ob es auch der Bewilligung (Zustimmung) des gewinnenden Teils, nämlich des verbleibenden Miterben bzw. des an dessen Stelle allein bewilligungsbefugten Insolvenzverwalters (vgl. Demharter GBO 28. Aufl. § 19 Rn. 56) bedarf (verneinend OLG Zweibrücken ZEV 2012, 264 mit zust. Anm. Böhringer), braucht nicht entschieden zu werden; denn der Beteiligte zu 1 hat ebenfalls in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO bewilligt.

    Vielmehr ist auch der Weg der sogenannten Abschichtung anerkannt (vgl. BGHZ 138, 8; BGH NJW 2005, 284; 2011, 525/527; OLG Zweibrücken ZEV 2012, 264).

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 194/10

    Erwerb von Grundstückseigentum durch eine GbR: Voraussetzungen für die Eintragung

    Auszug aus OLG München, 20.01.2014 - 34 Wx 516/13
    Das gilt beispielsweise für die unrichtige Bezeichnung Vertretungsberechtigter in Grundbuchvollmachten (BGHZ 189, 274/283, bei Rz. 28), ferner für ungenaue oder unrichtige Parteibezeichnungen (siehe BayObLG Rpfleger 1976, 250), wenn auch bei klarem und unzweideutigem Text eine Auslegung nicht in Betracht kommen dürfte (BayObLGZ 1990, 51/55).
  • BGH, 27.10.2004 - IV ZR 174/03

    Rechtsfolgen des Ausscheidens von Miterben durch Teilauseinandersetzung

    Auszug aus OLG München, 20.01.2014 - 34 Wx 516/13
    Vielmehr ist auch der Weg der sogenannten Abschichtung anerkannt (vgl. BGHZ 138, 8; BGH NJW 2005, 284; 2011, 525/527; OLG Zweibrücken ZEV 2012, 264).
  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 219/09

    Zwangsversteigerung bei Auflösung einer zweigliedrigen Erbengemeinschaft durch

    Auszug aus OLG München, 20.01.2014 - 34 Wx 516/13
    Vielmehr ist auch der Weg der sogenannten Abschichtung anerkannt (vgl. BGHZ 138, 8; BGH NJW 2005, 284; 2011, 525/527; OLG Zweibrücken ZEV 2012, 264).
  • OLG Köln, 10.03.1995 - 3 U 74/94

    Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Ausgleich nach gemeinsamen

    Auszug aus OLG München, 20.01.2014 - 34 Wx 516/13
    b) Die Vereinbarung ist - weil es sich um keinen Fall des § 2033 BGB handelt, sondern als mit § 738 BGB vergleichbar zu behandeln ist (siehe dazu OLG Köln NJW 1995, 2232; Palandt/Sprau BGB 73. Aufl. § 738 Rn. 1a) - formfrei, auch wenn ein Grundstück oder ein grundstücksgleiches Recht zum Nachlass gehört, es sei denn, als Abfindung soll ein solches Recht übertragen werden oder die Formbedürftigkeit ergibt sich aus anderen Gründen (siehe Palandt/Weidlich BGB § 2042 Rn. 12; Böhringer ZEV 2012, 265).
  • BayObLG, 15.03.1990 - BReg. 2 Z 21/90

    "Willensvollstreckung" nach schweizerischem Recht in deutschem Nachlaßverfahrens-

    Auszug aus OLG München, 20.01.2014 - 34 Wx 516/13
    Das gilt beispielsweise für die unrichtige Bezeichnung Vertretungsberechtigter in Grundbuchvollmachten (BGHZ 189, 274/283, bei Rz. 28), ferner für ungenaue oder unrichtige Parteibezeichnungen (siehe BayObLG Rpfleger 1976, 250), wenn auch bei klarem und unzweideutigem Text eine Auslegung nicht in Betracht kommen dürfte (BayObLGZ 1990, 51/55).
  • BayObLG, 05.05.1983 - BReg. 2 Z 13/83

    Umdeutung einer fehlerhaften an in Gütergemeinschaft lebende Eheleute erfolgten

    Auszug aus OLG München, 20.01.2014 - 34 Wx 516/13
    Ergänzend merkt der Senat an, dass er auch auf der Grundlage einer hier ausnahmsweise zulässigen Umdeutung (vgl. BayObLGZ 1983, 118/123; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 173) zum selben Ergebnis gelangen würde.
  • OLG Zweibrücken, 14.10.1994 - 3 W 120/94

    Auslegung einer Wohnungsrechtsbestellung

    Auszug aus OLG München, 20.01.2014 - 34 Wx 516/13
    Indessen sind Grundbuchamt und Beschwerdegericht (vgl. § 74 GBO) gehalten, die Bewilligung in entsprechender Anwendung von § 133 BGB auszulegen, freilich unter Beachtung der Besonderheiten des Grundbuchverkehrs (siehe Kössinger in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 19 Rn. 84; etwa OLG Zweibrücken DNotZ 1997, 325/326 und Wulf DNotZ 1997, 331 ff.).
  • BayObLG, 22.07.1976 - BReg. 2 Z 76/75
    Auszug aus OLG München, 20.01.2014 - 34 Wx 516/13
    Liegen Berichtigungsbewilligungen vor, so kann nicht noch der Nachweis der Unrichtigkeit verlangt werden (BayObLGZ 1976, 190/193; Hügel/Holzer § 22 Rn. 20; Demharter § 22 Rn. 28).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 20 W 76/15

    Nachlassauseinandersetzung durch Abschichtung

    Von daher handelt es sich nach dieser - vom Grundbuchamt abgelehnten - Rechtsauffassung gerade nicht um einen Fall des § 2033 BGB, sondern die Vereinbarung ist formfrei möglich, auch wenn ein Grundstück oder ein grundstücksgleiches Recht zum Nachlass gehört, es sei denn, als Abfindung soll ein solches Recht übertragen werden oder die Formbedürftigkeit ergibt sich aus anderen Gründen (vgl. die vielfältigen Nachweise zuletzt bei OLG München ZIP 2014, 482, [OLG München 20.01.2014 - 34 Wx 516/13] zitiert nach juris, und bei BeckOK GBO/Wilsch, Stand 01.01.2015, § 35 Rz. 169).

    Die Rechtsauffassung (auch) des Senats entspricht vielmehr einer zwischenzeitlich verfestigten Praxis, an der trotz der vom Grundbuchamt vorgetragenen dogmatischen Bedenken festzuhalten ist (vgl. dazu auch zuletzt OLG München ZIP 2014, 482 [OLG München 20.01.2014 - 34 Wx 516/13] mit Anmerkung Pluta/Heidrich, jurisPR-InsR 9/2014 Anm. 3; OLG Hamm Rpfleger 2014, 479, je zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 25.02.2019 - 20 W 43/19

    Zur Frage der Erbauseinandersetzung durch Abschichtung bezüglich einzelner

    Ein Nachlass kann - was allgemein anerkannt ist - nicht nur durch Erbteilsübertragung nach § 2033 BGB oder Vertrag nach § 2042 BGB auseinandergesetzt bzw. geteilt werden, sondern auch im Wege der sogenannten Abschichtung (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, jeweils zitiert nach juris; Palandt-Weidlich, BGB, 78. Aufl., § 2042 Rz. 10; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rz. 976a ff.; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).

    Eine Teilauseinandersetzung findet insofern statt, wenn mehrere weitere Miterben vorhanden sind; eine Beendigung der Erbengemeinschaft - mit Alleineigentum für den weiteren Miterben - tritt ein, wenn sich mit der Abschichtung alle Erbteile in der Hand eines Miterben vereinigen (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, KG Berlin, Urteil vom 05.07.2006, Az. 25 U 52/05, jeweils zitiert nach juris; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 976a ff.; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).

    Gehört ein im Grundbuch eingetragenes Recht zum Erbe, vollzieht sich in diesem Fall der Wechsel des Berechtigten nach Abschluss eines derartigen Abschichtungsvertrages außerhalb des Grundbuchs; dieses ist dann entsprechend zu berichtigen (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, KG Berlin, Urteil vom 05.07.2006, Az. 25 U 52/05, jeweils zitiert nach juris; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 976a; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).

    Die Beschlüsse beziehen sich jeweils auf ein Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft insgesamt durch Vertrag mit den anderen Miterben und betreffen nicht einzelne Nachlassgegenstände (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, jeweils zitiert nach juris).

  • OLG München, 10.01.2017 - 34 Wx 239/16

    Grundbuchverfahren: Fiktion des § 894 ZPO einer nach Insolvenzeröffnung

    Einzutragen ist dann aber auch der Insolvenzvermerk (vgl. Senat vom 20.1.2014, 34 Wx 516/13 = ZIP 2014, 482; Demharter § 44 Rn 50; Hirte/Ede in Uhlenbruck InsO 14. Aufl. § 143 Rn. 208).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.02.2014 - I-15 W 1/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3678
OLG Hamm, 05.02.2014 - I-15 W 1/14 (https://dejure.org/2014,3678)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.02.2014 - I-15 W 1/14 (https://dejure.org/2014,3678)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - I-15 W 1/14 (https://dejure.org/2014,3678)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zustimmung aller im Grundbuch eingetragener Miterben für Grundbuchänderungen notwendig

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Mit der Löschung einer Grundschuld müssen alle Miterben einverstanden sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zustimmung aller im Grundbuch eingetragener Miterben für Grundbuchänderungen notwendig

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Keine Eigentümerzustimmung im Grundbuchrecht durch Erbenmehrheit

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Alle Erben müssen der Löschung einer Grundschuld zustimmen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmung aller im Grundbuch eingetragener Miterben für Grundbuchänderungen notwendig

Verfahrensgang

  • AG Gelsenkirchen - RO-663
  • OLG Hamm, 05.02.2014 - I-15 W 1/14

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 458
  • FamRZ 2014, 1326
  • ZEV 2014, 217
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05

    Wirksame Kündigung eines Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2014 - 15 W 1/14
    Lediglich im Ausgangspunkt ist der Hinweis der Beschwerde berechtigt, dass nach der neueren Rechtsprechung des BGH (BGHZ 183, 131 = NJW 2010, 765 betr. die Kündigung eines Mietverhältnisses) Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung im Sinne des § 2038 Abs. 1 BGB auch Verfügungsgeschäfte umfassen können, diese also auch im Außenverhältnis unmittelbar wirksam werden können.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.02.2014 - 3 U 1142/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3497
OLG Koblenz, 18.02.2014 - 3 U 1142/13 (https://dejure.org/2014,3497)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.02.2014 - 3 U 1142/13 (https://dejure.org/2014,3497)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - 3 U 1142/13 (https://dejure.org/2014,3497)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Auseinandersetzungsklage darf sich nicht nur auf einen Teil des Nachlasses beziehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1945
  • ZEV 2014, 217
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 29.11.1973 - 4 U 209/72
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.2014 - 3 U 1142/13
    Grundsätzlich kann jeder Miterbe jederzeit Auseinandersetzung des gesamten Nachlasses, also die Auflösung der Gesamthandsgemeinschaft, nicht aber eine Teilauseinandersetzung verlangen (in Anknüpfung an KG Berlin, Urteil vom Oktober 1960, 12 U 125/60, NJW 1961, 733 und OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. November 1973, 4 U 279/72, NJW 1974, 956).

    Voraussetzung für einen Auseinandersetzungsanspruch ist das Vorliegen der Teilungsreife (KG, Urteil vom 10.1960 - 12 U 125/60 - NJW 1961, 733; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.1973 - 4 U 279/72 - NJW 1974, 956; Bamberger/Roth-Lohmann, ebd.; Soergel-W., BGB, Erbrecht, 2001, § 2042 Rn. 20).

  • OLG Koblenz, 06.05.2014 - 3 U 1272/13

    Leistung nach dem Todesfall: Herausgabe einer Lebensversicherungszahlung an eine

    Dazu bedarf es eines Antrags auf Zustimmung zu einem bestimmten Teilungsplan (Palandt-Weidlich, BGB, 73. Auflage 2014, § 2042 Rn. 21; Bamberger/Roth-Lohmann, BGB, 3 Auflage 2012, § 2042 Rn.9; Senatsurteil vom 18.02.2014 - 3 U 1142/13 - ZEV 2014, 217, Juris).

    Voraussetzung für einen Auseinandersetzungsanspruch ist das Vorliegen der Teilungsreife (Senatsurteil vom 18.02.2014, aaO; KG, Urteil vom 10.1960 - 12 U 125/60 - NJW 1961, 733; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.1973 - 4 U 279/72 - NJW 1974, 956; Bamberger/Roth-Lohmann, ebd.; Soergel-Wolf, BGB, Erbrecht, 2001, § 2042 Rn. 20).

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