Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30.03.2021
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 03.04.2021 | Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität | 30.03.2021 |
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Rechtsprechung zu § 185 StGB
3.034 Entscheidungen zu § 185 StGB in unserer Datenbank:
- VG Berlin, 13.07.2026 - 1 L 215.26
Wieder Nius-Werbung auf Flächen der BVG
- BayObLG, 26.11.2020 - 202 StRR 86/20
Mindestfeststellungen bei Verurteilung nach §§ 185, 186 StGB wegen in ...
- BayObLG, 06.03.2025 - 206 StRR 433/24
Falsche Tatsachenbehauptung, Unrichtige Tatsachenbehauptung, Wahre ...
- VGH Bayern, 22.07.2026 - 16a D 24.755
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Realschuldirektor (BesGr A 15 mit ...
- BGH, 25.10.2022 - VI ZR 258/21
Zulässigkeit der Klage: Schlichtungsversuch bei Ansprüchen aus einer Verletzung ...
- OLG Karlsruhe, 17.03.2026 - 1 ORs 340 SRs 627/25
Zulässige Machtkritik: X-Nutzer durfte FDP-Politikerin Marie-Agnes ...
- BGH, 24.02.2026 - VI ZR 415/23
Kein Unterlassungsanspruch des Königreichs Marokko gegen Die Zeit und Süddeutsche ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 24.02.2026 - VI ZR 416/23
Kein Unterlassungsanspruch des Königreichs Marokko gegen Die Zeit und Süddeutsche ...
- LG Hamburg, 03.06.2022 - 324 O 350/21
- LG Hamburg, 03.06.2022 - 324 O 355/21
Kein Ehrenschutz für ausländischen Staat
- BGH, 24.02.2026 - VI ZR 416/23
§ 185 StGB in Nachschlagewerken
- § 185 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Beleidigung
Querverweise
Auf § 185 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Öffentliche Klage
- § 154e (Absehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung)
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Verfahrensvorschriften
- Zuständigkeiten
- § 72 (Beteiligungserfordernisse)
Redaktionelle Querverweise zu § 185 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Straftaten gegen ausländische Staaten
- § 103 (weggefallen) (zu §§ 185 ff)
- Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen
- § 166 (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Privatklage
- § 380 (Erfolgloser Sühneversuch als Zulässigkeitsvoraussetzung)
- Grundgesetz (GG)
- I. Die Grundrechte
- Art. 5