Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24421
LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14 (https://dejure.org/2015,24421)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06.07.2015 - 8 Sa 53/14 (https://dejure.org/2015,24421)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06. Juli 2015 - 8 Sa 53/14 (https://dejure.org/2015,24421)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,24421) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 Abs 1 ArbSchG, § 3 Abs 3 ArbSchG, § 1 TVG
    Vergütungspflicht arbeitsschutzrechtlich gebotener Umkleidezeiten - MTV Metall- und Elektroindustrie Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern

  • IWW

    § 253 II Nr. 2 ZPO, § ... 46 II ArbGG, § 373 ZPO, § 287 II ZPO, § 256 I ZPO, § 3 Ziff. 6 MTV, § 3 III ArbSchG, Artikel 3 GG, § 2 I ArbZG, § 2 I 1 ArbZG, § 611 I BGB, §§ 7, 12 ArbZG, § 2 ArbZG, § 133 BGB, § 3 Ziff. 1.1. MTV, § 3 MTV, § 7 MTV, § 3 Ziff. 1 MTV, § 618 BGB, § 3 I 1 ArbSchG, § 87 I Nr. 2 BetrVG, Artikel 6 V der Richtlinie 89/391/EWG, Art. 3 GG, Art. 3 I GG, § 64 VI ArbGG, § 92 II ZPO, § 72 II Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Vergütung fremdnütziger Umkleidezeiten als Arbeitszeit; Erforderlichkeit des Umkleidens aus Gründen des Arbeitsschutzes; An- und Ablegen der Schutzkleidung sowie dadurch veranlasste Wegezeiten als Maßnahmen des Arbeitsschutzes; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung fremdnütziger Umkleidezeiten als Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsschutzrechtlich gebotene Umkleidezeiten - und die Vergütungspflicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vergütungspflicht arbeitsschutzrechtlich gebotener Umkleidezeiten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütungspflicht arbeitsschutzrechtlich gebotener Umkleidezeiten

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Anlegen von Schutzkleidung zählt als Arbeitszeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Anlegen von Schutzkleidung gehört zur Arbeitszeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umkleidezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit - trotz tariflichen Ausschlusses?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Anlegen von Schutzanzug gehört zur Arbeitszeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflicht zum Tragen von Schutzkleidung: Vergütungspflicht der Umkleidezeiten trotz entgegenstehender tarifvertraglicher Regelung - Unwirksamkeit des § 3 Nr. 6 des Manteltarifvertrages für Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern (2008) aufgrund Verstoßes gegen ...

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Mit Sicherheit gut angezogen- zur Vergütungspflicht von Umkleidezeiten vor dem Hintergrund des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 66
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14
    Arbeit ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 23; Urt. v. 22.4.2009 - 5 AZR 292/08 - Tz 15).

    Die Fremdnützigkeit des Umkleidens ergibt sich danach schon aus der Weisung des Arbeitgebers, die ein Anlegen der Arbeitskleidung zu Hause und ein Tragen auf dem Weg zur Arbeitsstätte ausschließt (BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 23; Bes. v. 12.11.2013 - 1 ABR 34/12 - Tz 17).

    Da die Arbeit in diesem Falle mit dem Umkleiden beginnt, zählen auch die innerbetrieblichen Wege zur Arbeitszeit, die dadurch veranlasst sind, dass der Arbeitgeber das Umkleiden nicht am Arbeitsplatz ermöglicht, sondern dafür eine vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidestelle einrichtet, die der Arbeitnehmer zwingend benutzen muss (BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 23; Urt. v. 28.07.1994 - 6 AZR 220/94 - Tz 31).

    b) Die Vergütungspflicht knüpft nach der gesetzlichen Grundregel des § 611 I BGB an die "Leistung der versprochenen Dienste" an (BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 28; Urt. v. 20.04.2011 - 5 AZR 200/10 - Tz 20).

    In einem solchen Falle macht der Arbeitgeber selbst mit seiner Weisung das Umkleiden und das Zurücklegen des Wegs von der Umkleide- zur Arbeitsstelle zur arbeitsvertraglichen Verpflichtung (BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 28; Urt. v. 28.07.1994 - 6 AZR 220/94 - Tz 33).

    Das bedeutet, dass die Qualifikation einer bestimmten Zeitspanne als Arbeitszeit nicht zwingend zu einer Vergütungspflicht führt, während umgekehrt die Herausnahme bestimmter Zeiten aus der Arbeitszeit nicht die Vergütungspflicht ausschließen muss (BAG v. 19.03.2014 - 5 AZR 954/12 - Tz 30; BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 15).

    Die Tarifvertragsparteien sind berechtigt, die Vergütungsregelungen im Tarifvertrag abweichend von den gesetzlichen Vergütungsregelungen festzulegen (BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 29).

    e) Ohne die wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nicht anwendbare Tarifnorm des § 3 Ziff. 6 MTV ergibt sich der Anspruch des Klägers auf die von ihm begehrte Feststellung aus dem vom Bundesarbeitsgericht anerkannten Grundsatz, wonach Zeiten für "fremdnütziges" Umziehen vom Arbeitgeber vergütet werden müssen (vgl. BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 23; Urt. v. 28.07.1994 - 6 AZR 220/94 - Tz 31).

  • BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 220/94

    Beginn und Ende der Arbeitszeit - öffentlicher Dienst

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14
    Da die Arbeit in diesem Falle mit dem Umkleiden beginnt, zählen auch die innerbetrieblichen Wege zur Arbeitszeit, die dadurch veranlasst sind, dass der Arbeitgeber das Umkleiden nicht am Arbeitsplatz ermöglicht, sondern dafür eine vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidestelle einrichtet, die der Arbeitnehmer zwingend benutzen muss (BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 23; Urt. v. 28.07.1994 - 6 AZR 220/94 - Tz 31).

    In einem solchen Falle macht der Arbeitgeber selbst mit seiner Weisung das Umkleiden und das Zurücklegen des Wegs von der Umkleide- zur Arbeitsstelle zur arbeitsvertraglichen Verpflichtung (BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 28; Urt. v. 28.07.1994 - 6 AZR 220/94 - Tz 33).

    e) Ohne die wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nicht anwendbare Tarifnorm des § 3 Ziff. 6 MTV ergibt sich der Anspruch des Klägers auf die von ihm begehrte Feststellung aus dem vom Bundesarbeitsgericht anerkannten Grundsatz, wonach Zeiten für "fremdnütziges" Umziehen vom Arbeitgeber vergütet werden müssen (vgl. BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 23; Urt. v. 28.07.1994 - 6 AZR 220/94 - Tz 31).

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14
    Allerdings ist dafür eine Konkretisierung des Leistungsbegehrens erforderlich, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (BAG v. 19.03.2014 - 5 AZR 954/12 - Tz 16; Urt. v. 21.03.2012 - 5 AZR 676/11 - Tz 10; Urt. v. 10.11.2010 - 5 AZR 766/09 - Tz 11).

    Das bedeutet, dass die Qualifikation einer bestimmten Zeitspanne als Arbeitszeit nicht zwingend zu einer Vergütungspflicht führt, während umgekehrt die Herausnahme bestimmter Zeiten aus der Arbeitszeit nicht die Vergütungspflicht ausschließen muss (BAG v. 19.03.2014 - 5 AZR 954/12 - Tz 30; BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 15).

  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 904/13

    Auslegung eines Versorgungstarifvertrags

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG v. 10.02.2015 - 3 AZR 904/13 - Tz 27; Urt. v. 18.02.2014 - 3 AZR 808/11 - Tz 29).
  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 808/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung des Altersruhegeldes - Dynamisierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG v. 10.02.2015 - 3 AZR 904/13 - Tz 27; Urt. v. 18.02.2014 - 3 AZR 808/11 - Tz 29).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 2 Sa 361/13

    Kostentragung für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14
    Auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz geht von einer weiten Auslegung des Begriffs "Maßnahmen" im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes aus, wenn es unter die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers die Vergütungspflicht die für die Beschäftigung notwendige medizinische Vorsorgeuntersuchung fasst (LAG Rheinland-Pfalz v. 30.01.2014 - 2 Sa 361/13 - Tz 25).
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 258/12

    Sonntagszuschlag - Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25.09.2013 (10 AZR 258/12 - Tz 14) § 3 Ziff. 6 MTV im Zusammenhang mit dem Beginn der Sonntagsarbeit angewendet und ausgeführt, Umkleidezeiten seien keine Arbeitszeit i.S.v. § 3 Ziff. 6 MTV.
  • ArbG Berlin, 17.10.2012 - 28 BV 14611/12

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Umkleidezeit im Lebensmittelbereich als

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14
    So geht das Arbeitsgericht Berlin davon aus, dass das Umkleiden als organisatorische Schutzmaßnahme vergütungspflichtige Arbeitszeit i.S.d. § 87 I Nr. 2 BetrVG sei, da arbeitsschutzrechtliche Umkleidezeiten nach dem Grundgedanken des § 3 III ArbSchG nicht zulasten der Beschäftigten gehen dürften (ArbG Berlin v. 17.10.2012 - 28 BV 14611/12 - Tz 48).
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14
    b) Die Vergütungspflicht knüpft nach der gesetzlichen Grundregel des § 611 I BGB an die "Leistung der versprochenen Dienste" an (BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 28; Urt. v. 20.04.2011 - 5 AZR 200/10 - Tz 20).
  • LAG Düsseldorf, 26.04.2001 - 13 Sa 1804/00

    Kosten der Reinigung von Arbeitskleidung, deren Tragen aus hygienischen Gründen

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14
    Nach Auffassung des LAG Düsseldorf (Urt. v. 26.04.2001 - 13 Sa 1804/00 - Tz 24) erstreckt sich die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers jedenfalls auch auf die Kosten der Reinigung von dem Arbeitnehmer überlassener Schutzkleidung.
  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 34/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 676/11

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 766/09

    Arbeitszeitkonto - Klage auf Zeitgutschrift

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

    Auf die Anschlussrevision des Klägers wird unter Zurückweisung der Revision der Beklagten das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 6. Juli 2015 - 8 Sa 53/14 - aufgehoben, soweit die Leistungsanträge des Klägers abgewiesen wurden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 Sa 513/15

    Vergütung von Fahrtzeiten nach ALTV 2

    Sie waren auch grundsätzlich berechtigt, die Höhe des Entgelts für die Arbeitszeit festzulegen, pauschalierende Vergütungsregelungen für Dienstreisezeiten zu schaffen und die Vergütungspflicht von Umkleide- und Wegezeiten einzuschränken (vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 6. Juli 2015 - 8 Sa 53/14 - NZA-RR 2016, 66, 68 Rz. 44, 48, 51).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht