Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 28.02.2018 - 6 Sa 79/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6395
LAG Hamburg, 28.02.2018 - 6 Sa 79/17 (https://dejure.org/2018,6395)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2018 - 6 Sa 79/17 (https://dejure.org/2018,6395)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - 6 Sa 79/17 (https://dejure.org/2018,6395)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,6395) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 4 Abs 3 TVG
    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • IWW

    § 288 Abs. 5 BGB, § ... 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, §§ 133, 157 BGB, § 64 Abs. 1, 2, 6, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 519 Abs. 1, § 520 Abs. 1, 3, § 522 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 3 Abs. 1 TVG, §§ 288 Abs. 1 Satz 2, 291 BGB, § 256 Abs. 1 ZPO, § 77 Abs. 4 BetrVG, § 4 Abs. 3 TVG, § 4 Abs. 3 Alt. 2 TVG, §§ 91 Abs. 1 Satz 1, 92 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, § 72 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung eines Firmensanierungstarifvertrages aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611a
    Geltung eines Firmensanierungstarifvertrages aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.2018 - 6 Sa 79/17
    Hierbei ist ein Sachgruppenvergleich vorzunehmen (vgl. BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - juris).

    Ist der Arbeitnehmer an einen Tarifvertrag gebunden, gilt im Verhältnis zu den vertraglich in Bezug genommenen Regelungen das tarifrechtliche Günstigkeitsprinzip gemäß § 4 Abs. 3 TVG (vgl. BAG, Urt. v. 15.4.2015 - 4 AZR 587/13 - juris, Rn. 27; BAG, Urt. v. 07.07.2010 - 4 AZR 549/08 - juris, Rn. 76; BAG, Urt. v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07 - juris, Rn. 34).

    (1) Zu vergleichen sind dabei die durch Auslegung zu ermittelnden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen, die in einem inneren Zusammenhang stehen (sog. Sachgruppenvergleich, vgl. BAG, Urt. v. 15.4.2015 - 4 AZR 587/13 - juris, Rn. 28).

    Ein so genannter Gesamtvergleich, d.h. die Gegenüberstellung des vollständigen Arbeitsvertrages auf der einen und des gesamten Tarifvertrages auf der anderen Seite, kommt ebenso wenig in Betracht wie ein punktueller Vergleich von Einzelregelungen, auch wenn auf Grund einer umfassenden arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel der Sache nach zwei Tarifverträge miteinander zu vergleichen sind (BAG, Urt. v. 15.4.2015 - 4 AZR 587/13 - juris, Rn. 28).

    Im Übrigen wäre ein Gesamtvergleich mangels einheitlicher Vergleichsmaßstäbe praktisch kaum durchführbar (vgl. BAG, Urt. v. 15.4.2015 - 4 AZR 587/13 - juris, Rn. 28).

    Hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die betreffende Regelung günstiger ist oder nicht (sog ambivalente Regelung), ist keine "Günstigkeit" i.S.v. § 4 Abs. 3 TVG gegeben (vgl. BAG, Urt. v. 15.4.2015 - 4 AZR 587/13 - juris, Rn. 29).

    Maßgebend ist die Einschätzung eines verständigen Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (vgl. BAG, Urt. v. 15.4.2015 - 4 AZR 587/13 - juris, Rn. 30).

    (4) Die Günstigkeit einer einzelvertraglichen Regelung gegenüber einer normativ geltenden Tarifnorm muss bereits im Voraus - also unabhängig von den konkreten Bedingungen des jeweiligen Anwendungsfalls - feststehen (BAG, Urt. v. 15.4.2015 - 4 AZR 587/13 - juris, Rn. 31).

    (5) Ist nach diesen Maßstäben objektiv nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die vom normativ geltenden Tarifvertrag abweichende Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist - sei es, weil es sich um eine "ambivalente", sei es, weil es sich um eine "neutrale" Regelung handelt -, verbleibt es bei der zwingenden Geltung des Tarifvertrags (BAG, Urt. v. 15.4.2015 - 4 AZR 587/13 - juris, Rn. 32).

    Ist die Günstigkeit der abweichenden Regelung nicht sicher feststellbar, greift § 4 Abs. 3 Alt. 2 TVG nicht ein (BAG, Urt. v. 15.4.2015 - 4 AZR 587/13 - juris, Rn. 32).

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 203/04

    Tarifkonkurrenz

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.2018 - 6 Sa 79/17
    Entgegen der Auffassung der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg in seiner Entscheidung im Parallelverfahren (Urt. v. 06.12.2017 - 2 Sa 58/17; siehe auch BAG, Urt. v. 23.03.2005 - 4 AZR 203/04 - juris Rn. 25 ) kann einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel nicht allgemein ein für den Arbeitnehmer erkennbarer Wille des Arbeitgebers entnommen werden, die fachlich und betrieblich einschlägigen Tarifverträge in Bezug zu nehmen.

    Ein - wegen § 77 Abs. 4 BetrVG an sich überflüssiger - Hinweis auf die Geltung etwaiger Betriebsvereinbarungen im Arbeitsvertrag ist kein geeignetes Indiz dafür, dass es dem Arbeitgeber auf die Vereinbarung der jeweils für den Betrieb einschlägigen Tarifverträge ankam (so aber BAG, Urt. v. 23.03.2005 - 4 AZR 203/04 - juris Rn. 25).

    Deshalb kann es auch nicht zu einer Konkurrenz kommen, weil nicht zwei Tarifverträge gleichzeitig für das Arbeitsverhältnis des Klägers Geltung beanspruchen (vgl. BAG, Urt. v. 07.07.2010 - 4 AZR 549/08 - juris, Rn. 76; BAG, Urt. v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07 - juris, Rn. 34; unter Aufgabe von unter Aufgabe von BAG, Urt. v. 23.03.2005 - 4 AZR 203/04 - juris).

    bb) Soweit die Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 23. März 2005 (BAG, Urt. v. 23.03.2005 - 4 AZR 203/04 - juris) geltend macht, das Günstigkeitsprinzip nach § 4 Abs. 3 TVG sei vorliegend nicht anwendbar, ist dies ohne Bedeutung.

    Der Senat hat in der genannten Entscheidung eine Verdrängung des Günstigkeitsprinzips nur für den Fall angenommen, dass beide konkurrierenden Tarifverträge - der Verbandstarifvertrag zum einen und der Firmentarifvertrag zum anderen - auch vertraglich in Bezug genommen sind und von derselben Gewerkschaft geschlossen worden sind (BAG , Urt. v. 23.03.2005 - 4 AZR 203/04 - juris Rn 30), also auf gleicher Ebene miteinander konkurrieren.

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.2018 - 6 Sa 79/17
    Eine Feststellungsklage in der Form einer Elementenfeststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., s. nur BAG, Urt. v. 06.07.2011 - 4 AZR 706/09 - juris, Rn. 15; BAG, Urt. v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07 - juris, Rn. 11).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine kleine dynamische Verweisung über ihren Wortlaut hinaus nur dann als große dynamische Verweisung (Tarifwechselklausel) ausgelegt werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen ergibt (st. Rspr., vgl. BAG, Urt. v. 26.08.2015 - 4 AZR 719/13 - juris, Rn. 18; BAG, Urt. v. 06.07.2011 - 4 AZR 706/09 - juris, Rn. 45; BAG, Urt. v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07 - juris, Rn. 21).

    Deshalb kann es auch nicht zu einer Konkurrenz kommen, weil nicht zwei Tarifverträge gleichzeitig für das Arbeitsverhältnis des Klägers Geltung beanspruchen (vgl. BAG, Urt. v. 07.07.2010 - 4 AZR 549/08 - juris, Rn. 76; BAG, Urt. v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07 - juris, Rn. 34; unter Aufgabe von unter Aufgabe von BAG, Urt. v. 23.03.2005 - 4 AZR 203/04 - juris).

    Ist der Arbeitnehmer an einen Tarifvertrag gebunden, gilt im Verhältnis zu den vertraglich in Bezug genommenen Regelungen das tarifrechtliche Günstigkeitsprinzip gemäß § 4 Abs. 3 TVG (vgl. BAG, Urt. v. 15.4.2015 - 4 AZR 587/13 - juris, Rn. 27; BAG, Urt. v. 07.07.2010 - 4 AZR 549/08 - juris, Rn. 76; BAG, Urt. v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07 - juris, Rn. 34).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 58/17

    Angemessener Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG für Pflegekräfte in einem

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.2018 - 6 Sa 79/17
    Die Kammer folgt in Ergebnis und Begründung weitgehend den Ausführungen der Kammer 2 des LAG Hamburg im Urteil vom 6. Dezember 2017 in einem Parallelverfahren zum Az. 2 Sa 58/17.

    Entgegen der Auffassung der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg in seiner Entscheidung im Parallelverfahren (Urt. v. 06.12.2017 - 2 Sa 58/17; siehe auch BAG, Urt. v. 23.03.2005 - 4 AZR 203/04 - juris Rn. 25 ) kann einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel nicht allgemein ein für den Arbeitnehmer erkennbarer Wille des Arbeitgebers entnommen werden, die fachlich und betrieblich einschlägigen Tarifverträge in Bezug zu nehmen.

    Die Revision ist nach § 72 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ArbGG wegen grundsätzlicher Bedeutung und Divergenz zur Entscheidungen des LAG Hamburg in dem Parallelverfahren zum Az. 2 Sa 58/17 zuzulassen.

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.2018 - 6 Sa 79/17
    Eine Feststellungsklage in der Form einer Elementenfeststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., s. nur BAG, Urt. v. 06.07.2011 - 4 AZR 706/09 - juris, Rn. 15; BAG, Urt. v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07 - juris, Rn. 11).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine kleine dynamische Verweisung über ihren Wortlaut hinaus nur dann als große dynamische Verweisung (Tarifwechselklausel) ausgelegt werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen ergibt (st. Rspr., vgl. BAG, Urt. v. 26.08.2015 - 4 AZR 719/13 - juris, Rn. 18; BAG, Urt. v. 06.07.2011 - 4 AZR 706/09 - juris, Rn. 45; BAG, Urt. v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07 - juris, Rn. 21).

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.2018 - 6 Sa 79/17
    Deshalb kann es auch nicht zu einer Konkurrenz kommen, weil nicht zwei Tarifverträge gleichzeitig für das Arbeitsverhältnis des Klägers Geltung beanspruchen (vgl. BAG, Urt. v. 07.07.2010 - 4 AZR 549/08 - juris, Rn. 76; BAG, Urt. v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07 - juris, Rn. 34; unter Aufgabe von unter Aufgabe von BAG, Urt. v. 23.03.2005 - 4 AZR 203/04 - juris).

    Ist der Arbeitnehmer an einen Tarifvertrag gebunden, gilt im Verhältnis zu den vertraglich in Bezug genommenen Regelungen das tarifrechtliche Günstigkeitsprinzip gemäß § 4 Abs. 3 TVG (vgl. BAG, Urt. v. 15.4.2015 - 4 AZR 587/13 - juris, Rn. 27; BAG, Urt. v. 07.07.2010 - 4 AZR 549/08 - juris, Rn. 76; BAG, Urt. v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07 - juris, Rn. 34).

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 296/05

    Bezugnahme auf Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.2018 - 6 Sa 79/17
    Dabei ist vom Wortlaut auszugehen, aber zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BAG, Urt. v. 14.12.2005 - 10 AZR 296/05 - juris, Rn. 15).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.2018 - 6 Sa 79/17
    Dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2005 (-4 AZR 536/04 - juris), mit dem das Bundesarbeitsgericht seinen Rechtsprechungswechsel zur Auslegung von Bezugnahmeklauseln angekündigt hat, noch nicht ergangen war, ändert nichts daran, dass die Beklagte sich aus Vertrauensschutzgründen nicht auf die alte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Gleichstellungsabrede berufen kann.
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.2018 - 6 Sa 79/17
    Die Verweisung auf einen Tarifvertrag oder ein Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung wurde deshalb einschränkend dahin ausgelegt, dass die auf diese Weise zum Ausdruck gebrachte Dynamik nur so weit reicht, wie sie bei einem tarifgebundenen Arbeitnehmer reicht, also dann endet, wenn der Arbeitgeber wegen Wegfalls der eigenen Tarifgebundenheit nicht mehr normativ an künftige Tarifentwicklungen gebunden ist (vgl. etwa BAG, Urt. v. 23.02.2011 - 4 AZR 536/09 - juris Rn. 17 f.).
  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.2018 - 6 Sa 79/17
    Umgekehrt würde ein redlicher Arbeitgeber, wenn er die von ihm gestellten Klauseln nicht so verstanden wissen wollte, die Bezugnahme auf tarifliche Ansprüche unterlassen und deutlich zum Ausdruck bringen, dass er nicht "nach Tarif" zahlen will (so Hessisches LAG, Urt. v. 11.12.2015 - 3 Sa 1835/14 - juris, Rn. 38 unter Verweis auf BAG, Urt. v. 13.02.2013 - 5 AZR 2/12 - juris, Rn. 16 ff.).
  • BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 473/12

    Vertragsauslegung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungs-abrede

  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer arbeitsvertraglichen

  • LAG Hessen, 11.12.2015 - 3 Sa 1835/14

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

  • BGH, 22.09.2016 - V ZR 4/16

    Umfang der aus der Rechtskraft abgeleiteten Tatsachenpräklusion: Abweisung einer

  • LAG Hamburg, 18.04.2018 - 2 Sa 85/17

    Auslegung - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Anwendung Firmentarifvertrag

    (3) Soweit der Kläger - und auch die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg (Urteil vom 28. Februar 2018 - 6 Sa 79/17 -) - unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 -) herleiten, die Verweisungsklausel der Parteien im vorliegenden Rechtsstreit umfasse nicht einen Firmentarifvertrag, kann dem nicht gefolgt werden.
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 126/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 28. Februar 2018 - 6 Sa 79/17 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht