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Gesetzgebung
   BGBl. I 2012 S. 2022   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,91984
BGBl. I 2012 S. 2022 (https://dejure.org/2012,91984)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 26.09.2012, Seite 2022
  • Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
  • vom 11.09.2012

Gesetzestext

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Wird zitiert von ... (105)

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach …

    Hierbei muss es sich aber keineswegs um einen Mitarbeiter des Jugendamtes oder einer anderen Stelle des Klägers handeln, wie sich aus § 8a Abs. 2 SGB VIII (idF vom 14.12.2006, BGBl I 3134) bzw für die Zeit ab 1.1.2012 aus § 8a Abs. 4 SGB VIII (idF vom 11.9.2012, BGBl I 2022) ergibt (vgl auch Kößler in jurisPK-SGB VIII § 8a RdNr 57 f).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer …

    Dessen entscheidungstragende Annahme, der Kläger habe einen Anspruch auf Übernahme der Differenz zwischen den Aufwendungen für den selbstbeschafften Betreuungsplatz und denjenigen Aufwendungen für einen Betreuungsplatz in einer öffentlich-rechtlich betriebenen Tageseinrichtung, steht mit dem analog anzuwendenden § 36a Abs. 3 Satz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - i.d.F. der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), vor dem hier maßgeblichen Zeitraum zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3464), - SGB VIII - nicht in Einklang.
  • BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19

    Grenzen der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags bei jungen …

    Es steht im Einklang mit den streitigen Regelungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) i.d.F. der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), für den hier maßgeblichen Zeitraum zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3464).
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