Rechtsprechung
| EuGH, 13.05.1986 - 170/84, C-170/84 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 119
- EU-Kommission
Bilka / Weber von Hartz
1 . SOZIALPOLITIK - MÄNNLICHE UND WEIBLICHE ARBEITNEHMER - GLEICHES ENTGELT - ENTGELT - BEGRIFF - VERTRAGLICH VEREINBARTE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG , DIE ALLEIN VOM ARBEITGEBER FINANZIERT WIRD - ENTGELTCHARAKTER BEJAHT
- EU-Kommission
Bilka / Weber von Hartz
- Wolters Kluwer
Ausschluss von einer betrieblichen Altersversorgung ; Voraussetzungen für die Gewährung einer Betriebsrente ; Anspruch auf ein betriebliches Altersruhegeld
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Gleichbehandlung
- Techniker Krankenkasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
BGB §§ 611 ff.
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Bilka - Kaufhaus GmbH gegen Karin Weber von Hartz.
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 25.01.1978 - 6 Ca 368/77
- LAG Hessen, 13.10.1978 - 8 Sa 269/78
- LAG Hessen, 10.11.1978 - 8 Sa 269/78
- BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79
- LAG Hessen, 05.11.1982 - 6 Sa 664/82
- BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 66/83
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 170/84
- EuGH, 13.05.1986 - 170/84, C-170/84
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83
- BVerfG, 28.09.1992 - 1 BvR 496/87
Papierfundstellen
- NJW 1986, 3020
- ZIP 1986, 726
- NZA 1986, 599
- VersR 1986, 1133
- BB 1986, 1509
- DB 1886, 1525
- DB 1986, 1525
Wird zitiert von ... (233) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 31.03.1981 - 96/80
Jenkins / Kingsgate
Auszug aus EuGH, 13.05.1986 - 170/84
25 DIESE FRAGE IST UNTER BEZUGNAHME AUF DAS URTEIL VOM 31. MÄRZ 1981 IN DER RECHTSSACHE 96/80 ( JENKINS , SLG. 1981, 911 ) ZU BEANTWORTEN. - EuGH, 15.06.1978 - 149/77
Defrenne / Sabena
Auszug aus EuGH, 13.05.1986 - 170/84
11 SIE LEITET DIES AUS DEM URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 15. JUNI 1978 IN DER RECHTSSACHE 149/77 ( DEFRENNE , SLG. 1978, 1365 ) HER , IN DEM DER GERICHTSHOF ENTSCHIEDEN HABE , DASS ARTIKEL 119 EINE AUF DAS PROBLEM DER LOHNDISKRIMINIERUNGEN ZWISCHEN MÄNNLICHEN UND WEIBLICHEN ARBEITNEHMERN BESCHRÄNKTE SONDERBESTIMMUNG DARSTELLE UND DASS DER ANWENDUNGSBEREICH DIESES ARTIKELS NICHT AUF ANDERE ASPEKTE DES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES ERSTRECKT WERDEN KÖNNE , SELBST WENN DIESE FÜR DIE BETROFFENEN FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN HABEN KÖNNTEN. - EuGH, 25.05.1971 - 80/70
Defrenne / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 13.05.1986 - 170/84
16 IN SEINEM URTEIL VOM 25. MAI 1971 IN DER RECHTSSACHE 80/70 ( DEFRENNE , SLG. 1971, 445 ) HAT DER GERICHTSHOF DIE FRAGE GEPRÜFT , OB EINE IM RAHMEN EINES GESETZLICHEN SOZIALVERSICHERUNGSSYSTEMS GEWÄHRTE ALTERSRENTE EINE VERGÜTUNG DARSTELLT , DIE DER ARBEITGEBER IM SINNE DES ARTIKELS 119 ABSATZ 2 AUFGRUND DES DIENSTVERHÄLTNISSES DEM ARBEITNEHMER MITTELBAR ZAHLT. - EuGH, 11.03.1981 - 69/80
Worringham und Humphreys / Lloyds Bank
Auszug aus EuGH, 13.05.1986 - 170/84
14 DIE KOMMISSION VERTRITT DAGEGEN DIE AUFFASSUNG , DASS DIE VON DEM VORLEGENDEN GERICHT BEZEICHNETE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG UNTER DEN BEGRIFF DES ENTGELTS IM SINNE VON ARTIKEL 119 ABSATZ 2 FALLE , UND BERUFT SICH ZUR BEGRÜNDUNG IHRER AUFFASSUNG AUF DAS URTEIL VOM 11. MÄRZ 1981 IN DER RECHTSSACHE 69/80 ( WORRINGHAM , SLG. 1981, 767 ).
- BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19
Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der …
Dies kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in verschiedenen Situationen in Betracht kommen, so ua. wenn einem Entgeltsystem jede Durchschaubarkeit fehlt (…vgl. etwa EuGH 17. Oktober 1989 - 109/88 - [Danfoss] Rn. 16), wenn zwischen den Beschäftigten nach ihrer Arbeitszeit unterschieden wird und dies tatsächlich mehr Personen des einen oder anderen Geschlechts benachteiligt (…vgl. etwa EuGH 7. Februar 1991 - C-184/89 - [Nimz] Rn. 15;… 27. Juni 1990 - C-33/89 - [Kowalska] Rn. 16; 13. Mai 1986 - 170/84 - [Bilka] Rn. 31;… zusammenfassend EuGH 27. Oktober 1993 - C-127/92 - [Enderby] Rn. 14) oder wenn es um die Frage der Diskriminierung bei unterschiedlicher, jedoch gleichwertiger Arbeit geht; hier kann ggf. die Darlegung aussagekräftiger statistischer Angaben ausreichend sein (…vgl. etwa EuGH 27. Oktober 1993 - C-127/92 - [Enderby] Rn. 16).Rn. 62 aa) Danach hat der Arbeitgeber zur Widerlegung der Vermutung vorzutragen und ggf. zu beweisen, dass die festgestellte unterschiedliche Vergütung durch objektive Faktoren, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, zu erklären ist und dass die Ungleichbehandlung auch tatsächlich ausschließlich auf anderen Gründen als dem unterschiedlichen Geschlecht der Arbeitnehmer, also auf einem geschlechtsunabhängigen Unterschied beruht (…vgl. etwa EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 20, 39;… 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 31;… 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 61 f.;… 17. Juni 1998 - C-243/95 - [Hill und Stapleton] Rn. 43;… 27. Juni 1990 - C-33/89 - [Kowalska] Rn. 13 und 16;… 17. Oktober 1989 - 109/88 - [Danfoss] Rn. 22 und 23; in diesem Sinne auch EuGH 13. Mai 1986 - 170/84 - [Bilka] Rn. 29 ff., 36 f.).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1994 - C-57/93
Anna Adriaantje Vroege gegen NCIV Instituut voor Volkshuisvesting BV und …
Der in der Rechtssache Vröge behandelte Ausschluß von Arbeitnehmern, die zu weniger als 80 % tätig sind, kann dagegen nur dann als eine unzulässige mittelbare Diskriminierung angesehen werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen aus dem Urteil Bilka erfuellt sind, nämlich viel grössere Auswirkungen der Maßnahme auf Frauen als auf Männer und das Fehlen einer objektiven Rechtfertigung.Insbesondere im letztgenannten Punkt kann man deshalb nicht ° wie es die Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen zu tun geneigt ist ° ohne weiteres auf eine Verletzung von Artikel 119 EG-Vertrag schließen, ist es doch nach dem Urteil Bilka Sache des vorlegenden Gerichts,.
Frau Vröge, Frau Fisscher und die Kommission machen geltend, daß die zeitliche Beschränkung des Urteils Barber keinen Bezug zur vorliegenden Problematik habe und daß das Urteil Bilka in vollem Umfang gelte; da die zeitliche Wirkung dieses Urteils nicht beschränkt worden sei, habe dies zur Folge, daß die streitige Rentenregelung vom 8. April 1976, dem Tag des Erlasses des Urteils Defrenne II, bis zum 1. Januar 1991, dem Zeitpunkt ihrer Änderung, gegen Artikel 119 EG-Vertrag verstossen habe.
Da seit dem Urteil Bilka ausser Zweifel stehe, daß die Nichtzulassung bestimmter Arbeitnehmer zu Betriebsrentensystemen gegen Artikel 119 verstosse, und das Gemeinschaftsrecht einen solchen Ausschluß nirgends gestatte, hätten die Arbeitgeber und die Rentenfonds über die genaue Tragweite des Grundsatzes des gleichen Entgelts nicht im unklaren sein können.
Drittens weist die belgische Regierung darauf hin, daß das Urteil Barber durch seinen viel allgemeineren Wortlaut eine grössere Tragweite habe als das Urteil Bilka, so daß die zeitliche Beschränkung der Durchführung des erstgenannten Urteils auch für die vorliegenden Rechtssachen gelten müsse.
Die Beklagten des Ausgangsverfahrens fügen hinzu, wenn es zutreffe, daß das Urteil Bilka für alle Betriebsrentensysteme gelte, dann sei die vom Gerichtshof im Urteil Barber zur Rechtfertigung der zeitlichen Beschränkung des Urteils gegebene Begründung mit berechtigtem Vertrauen und Treu und Glauben unzutreffend.
"Im Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka, Slg. 1986, 1607), das ebenfalls ein deutsches betriebliches System betraf, hat der Gerichtshof festgestellt, daß dieses System zwar entsprechend den vom nationalen Gesetzgeber erlassenen Bestimmungen ausgestaltet wurde, gleichwohl aber auf einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und den Vertretern seiner Arbeitnehmer beruht, das gesetzliche System der sozialen Sicherheit ergänzt und keinerlei Finanzierung durch die öffentliche Hand genießt.
Auf der einen Seite wurde die Frage, ob ein ° (in jenem Fall) ergänzendes oder (wie sich später ergab) an die Stelle des gesetzlichen Systems tretendes ° Betriebsrentensystem unter bestimmten Voraussetzungen in den Anwendungsbereich von Artikel 119 fällt, schon im Urteil Bilka bejaht, und zwar anhand von Kriterien zur Abgrenzung des Begriffs "Entgelt" gegenüber Maßnahmen der sozialen Sicherheit, die seit dem Urteil Defrenne I bekannt waren(19).
Im Urteil Bilka wurde klargestellt, daß Leistungen aufgrund eines Betriebsrentensystems, sofern die Kriterien des Urteils Defrenne I erfuellt sind, als Entgelt im Sinne von Artikel 119 EG-Vertrag anzusehen sind und daß der Ausschluß Teilzeitbeschäftigter von einem solchen Betriebsrentensystem unter bestimmten Voraussetzungen gegen diese Bestimmung verstossen kann (siehe oben, Nrn. 9 und 10).
Da das Urteil Bilka sowohl im erstgenannten Punkt (daß Leistungen ein Entgelt bilden) als auch im zweiten Punkt (daß ein Ausschluß unter Umständen eine unzulässige Diskriminierung sein kann) auf früherer Rechtsprechung aufbaute, hielt es der Gerichtshof nicht für erforderlich, insoweit eine zeitliche Beschränkung vorzunehmen.
Seit dem Urteil Bilka konnte ausserdem kein Zweifel mehr daran bestehen, daß die im Urteil Defrenne I entwickelten Kriterien auf (insbesondere ergänzende) Betriebsrentensysteme vertraglichen Ursprungs anwendbar sind.
Im Urteil Bilka verfeinerte der Gerichtshof dieses Kriterium (siehe oben, Nrn. 10 und 12), um anschließend in ständiger Rechtsprechung davon Gebrauch zu machen(28).
Eine solche Stellungnahme lässt den im Urteil Bilka festgelegten "gemeinschaftlichen Besitzstand"(49) und damit die für die vorliegenden Rechtssachen vertretene Unanwendbarkeit der zeitlichen Beschränkung des Urteils Barber in vollem Umfang bestehen; die Richtlinie 86/378 enthält wie gesagt (Nr. 17) keine Ausnahmen in bezug auf den Ausschluß Teilzeitbeschäftigter oder verheirateter Frauen von Rentensystemen.
(5) ° Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Slg. 1986, 1607).
(6) ° Urteil Bilka, Randnr. 22, bestätigt durch das Urteil Barber, Randnr. 27.
(7) ° Urteil Bilka, Randnr. 31 und Nr. 1 des Tenors.
(12) ° Urteil Bilka, Randnr. 36.
(28) ° Vgl. Urteil Bilka, Randnrn.
- BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 401/18
Wechselseitige Interessen zwischen Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz und …
Rn. 55 bb) Zieht man hiernach zur Sicherstellung der einheitlichen Auslegung des Begriffs des "sachlichen Grundes" grundsätzlich eine Vorlage in Betracht, ist diese vorliegend entbehrlich, da in der Rechtsprechung des Gerichtshofs anerkannt ist (acte éclairé), dass Wirtschaftlichkeitserwägungen eines Unternehmens bei der Prüfung eines sachlichen Grundes zur Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung - vorliegend im Sinne von § 20 Abs. 1 AGG - berücksichtigt werden können; wirtschaftliche Gründe stellen ein legitimes Ziel dar (…vgl. EuGH, Slg. 1981, 911 Rn. 12; Slg. 1986, 1607 Rn. 35 f.;… vgl. auch BAGE 157, 296 Rn. 38).
- EuGH, 28.09.1994 - C-57/93
Vroege / NCIV
Dazu gehört nicht die Diskriminierung beim Anschluß an Betriebsrentensysteme, deren Unzulässigkeit im Hinblick auf Artikel 119 EWG-Vertrag im Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, bestätigt wurde, das keine zeitliche Beschränkung seiner Wirkungen enthält.Die Frage des Anschlusses richtet sich somit weiterhin nach dem Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, aus dem sich ergibt, daß ein Unternehmen, das ohne objektive Rechtfertigung, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun hat, Männer und Frauen dadurch ungleich behandelt, daß es eine Gruppe von Beschäftigten von einer betrieblichen Altersversorgung ausschließt, gegen Artikel 119 EWG-Vertrag verstösst.
12 Der Gerichtshof hat schon im Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka, Slg. 1986, 1607) festgestellt, daß es sich bei einer betrieblichen Altersversorgung, die zwar entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften ausgestaltet wurde, ihren Ursprung aber in einer Vereinbarung mit den Arbeitnehmern oder ihren Vertretern findet, und an deren Finanzierung die öffentliche Hand nicht beteiligt ist, um ein nicht unmittelbar durch Gesetz geregeltes und deshalb nicht unter Artikel 119 fallendes Sozialversicherungssystem handelt und daß die den Beschäftigten aufgrund dieses Systems gewährten Leistungen eine Vergütung darstellen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß Artikel 119 Absatz 2 aufgrund des Dienstverhältnisses zahlt (Randnrn. 20 und 22).
15 Aus dem Urteil Bilka ergibt sich überdies, daß in den Anwendungsbereich von Artikel 119 nicht nur der Anspruch auf die von einem Betriebsrentensystem erbrachten Leistungen fällt, sondern auch der Anspruch auf Anschluß an dieses System.
Da eine solche Rente nämlich unter den Begriff des Entgelts im Sinne von Artikel 119 Absatz 2 fällt, ist das gesamte Entgelt, das der Arbeitgeber den Vollzeitbeschäftigten zahlt, bei gleicher Anzahl der Arbeitsstunden höher als dasjenige, das er den Teilzeitbeschäftigten zahlt (Urteil Bilka, Randnr. 27).
Wenn der Ausschluß Teilzeitbeschäftigte betrifft, ist diese Bestimmung nur dann verletzt, wenn er wesentlich mehr Frauen als Männer trifft, es sei denn, der Arbeitgeber legt dar, daß er auf Faktoren beruht, die objektiv gerechtfertigt sind und nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. Urteil Bilka, a. a. O.).
Wenn der Gerichtshof es für erforderlich gehalten hätte, den Grundsatz, daß der Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem unter Artikel 119 fällt, zeitlich zu beschränken, hätte er dies folglich im Urteil Bilka tun müssen.
42 Die Frage des Anschlusses richtet sich somit weiterhin nach dem Urteil Bilka, mit dem die Verletzung von Artikel 119 EWG-Vertrag durch ein Unternehmen festgestellt wird, das ohne objektive Rechtfertigung, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun hat, Männer und Frauen dadurch ungleich behandelt, daß es eine Gruppe von Beschäftigten von einer betrieblichen Altersversorgung ausschließt.
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß im Urteil Bilka die Wirkungen der mit diesem Urteil vorgenommenen Auslegung des Artikels 119 EWG-Vertrag nicht zeitlich beschränkt wurden.
43 Auf die vierte Frage ist daher zu antworten, daß das Protokoll Nr. 2 keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem hat, der sich weiterhin nach dem Urteil Bilka richtet.
3) Das dem Vertrag über die Europäische Union beigefügte Protokoll Nr. 2 zu Artikel 119 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem, der sich weiterhin nach dem Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka) richtet.
- EuGH, 06.12.2007 - C-300/06
DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE …
Rn. 25 Der Grundsatz des gleichen Entgelts steht nicht nur der Anwendung von Vorschriften entgegen, die unmittelbare Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts enthalten, sondern auch der Anwendung von Vorschriften, die Ungleichbehandlungen von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern aufgrund von Kriterien aufrechterhalten, die nicht auf dem Geschlecht beruhen, sofern sich diese Ungleichbehandlungen nicht mit objektiv gerechtfertigten Faktoren erklären lassen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (Urteile vom 13. Mai 1986, Bilka-Kaufhaus, 170/84, Slg. 1986, 1607, Randnrn. 29 und 30, vom 15. Dezember 1994, Helmig u. a., C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93 und C-78/93, Slg. 1994, I-5727, Randnr. 20, sowie vom 27. Mai 2004, Elsner-Lakeberg, C-285/02, Slg. 2004, I-5861, Randnr. 12). - Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-246/96
Mary Teresa Magorrian und Irene Patricia Cunningham gegen Eastern Health and …
Im Urteil Bilka(2), das im Urteil Barber(3) und im Urteil Ten Över(4) bestätigt worden ist, hat der Gerichtshof festgestellt, daß Artikel 119 sowohl das Recht auf Anschluß an betriebliche Altersversorgungssysteme als auch den Anspruch auf Leistungen im Rahmen solcher Systeme erfasst.Das Protokoll Nr. 2 enthält im wesentlichen dieselbe Auslegung des Urteils Barber wie das Urteil Ten Över und erstreckt diese auf sämtliche Leistungen aufgrund eines betrieblichen Systems der sozialen Sicherheit und macht sie zum Bestandteil des Vertrages, geht aber ebensowenig wie das Urteil Barber auf die Voraussetzungen für den Anschluß an diese betrieblichen Systeme ein und regelt diese folglich auch nicht." Weiter hat der Gerichtshof klargestellt, daß der Anschluß sich weiterhin nach dem Urteil Bilka richtet, in dem die Geltung der in diesem Urteil vorgenommenen Auslegung des Artikels 119 des Vertrages nicht zeitlich beschränkt wurde(8).
Rn. 24 Da die erste Frage Teilzeitbeschäftigte ohne Anspruch auf die vorgesehenen Zusatzleistungen betrifft, beschäftigt das nationale Gericht daher das Problem, ob es im vorliegenden Rechtsstreit um den Zugang zu einem Altersversorgungssystem geht und damit gemäß dem Urteil Bilka(19) die vom Gerichtshof im Urteil Barber festgelegte und vom Protokoll Nr. 2 übernommene zeitliche Beschränkung nicht gilt oder ob es um im Rahmen dieses Systems gewährte Leistungen geht, so daß die zeitliche Beschränkung gilt.
Rn. 28 Im Urteil Bilka(21) hat der Gerichtshof entschieden, daß ein Unternehmen, das Teilzeitbeschäftigte von der betrieblichen Altersversorgung ausschließt, Artikel 119 des Vertrages verletzt, wenn diese Maßnahme wesentlich mehr Frauen als Männer trifft und das Unternehmen nicht darlegt, daß die Maßnahme auf Faktoren beruht, die objektiv gerechtfertigt sind und nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben(22).
Der Gerichtshof hat ferner entschieden, daß "die zeitliche Beschränkung der Wirkungen des Urteils Barber nicht für den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem gilt"(32), weil das Urteil Bilka insoweit keine Beschränkung vorsieht.
Rn. 38 Ich komme nun zur Prüfung der Frage, ob der vorliegende Rechtsstreit den Zugang zu einem Altersversorgungssystem betrifft und daher gemäß dem Urteil Bilka(34) die vom Gerichtshof im Urteil Barber festgelegte und im Protokoll Nr. 2 übernommene zeitliche Beschränkung nicht gilt oder ob der Rechtsstreit die Berechnung von Leistungen aufgrund eines solchen Systems betrifft, so daß die zeitliche Beschränkung gilt.
Daher wird man die im Urteil Bilka für den Anspruch auf Anschluß an ein betriebliches Altersversorgungssystem gewählte Lösung anwenden und die Möglichkeit einer zeitlichen Beschränkung gemäß dem Urteil Barber ausschließen müssen(35).
(2) - Urteil des Gerichtshofes vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka, Slg. 1986, 1607).
(22) - Urteil Bilka (zitiert in Fußnote 2, Nr. 1 des Tenors).
Da eine solche Rente nämlich unter den Begriff des Entgelts im Sinne von Artikel 119 Absatz 2 fällt, ist das gesamte Entgelt, das der Arbeitgeber den Vollzeitbeschäftigten zahlt, bei gleicher Anzahl der Arbeitsstunden höher als dasjenige, das er den Teilzeitbeschäftigten zahlt (Urteil Bilka, Randnr. 27).".
- EuGH, 28.09.1994 - C-128/93
Fisscher / Voorhuis Hengelo und Stichting Bedrijfspensioenfonds voor de …
Dazu gehört nicht die Diskriminierung beim Anschluß an Betriebsrentensysteme, deren Unzulässigkeit im Hinblick auf Artikel 119 EWG-Vertrag im Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, bestätigt wurde, das keine zeitliche Beschränkung seiner Wirkungen enthält.Die Frage des Anschlusses richtet sich somit weiterhin nach dem Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, aus dem sich ergibt, daß ein Unternehmen, das ohne objektive Rechtfertigung, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun hat, Männer und Frauen dadurch ungleich behandelt, daß es eine Gruppe von Beschäftigten von einer betrieblichen Altersversorgung ausschließt, gegen Artikel 119 EWG-Vertrag verstösst.
9 Der Gerichtshof hat schon im Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka, Slg. 1986, 1607) festgestellt, daß es sich bei einer betrieblichen Altersversorgung, die zwar entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften ausgestaltet wurde, ihren Ursprung aber in einer Vereinbarung mit den Arbeitnehmern oder ihren Vertretern findet, und an deren Finanzierung die öffentliche Hand nicht beteiligt ist, um ein nicht unmittelbar durch Gesetz geregeltes und deshalb nicht unter Artikel 119 fallendes Sozialversicherungssystem handelt und daß die den Beschäftigten aufgrund dieses Systems gewährten Leistungen eine Vergütung darstellen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß Artikel 119 Absatz 2 aufgrund des Dienstverhältnisses zahlt (Randnrn. 20 und 22).
12 Aus dem Urteil Bilka ergibt sich überdies, daß in den Anwendungsbereich von Artikel 119 nicht nur der Anspruch auf die von einem Betriebsrentensystem erbrachten Leistungen fällt, sondern auch der Anspruch auf Anschluß an dieses System.
Da eine solche Rente nämlich unter den Begriff des Entgelts im Sinne von Artikel 119 Absatz 2 fällt, ist das gesamte Entgelt, das der Arbeitgeber den Vollzeitbeschäftigten zahlt, bei gleicher Anzahl der Arbeitsstunden höher als dasjenige, das er den Teilzeitbeschäftigten zahlt (Urteil Bilka, Randnr. 27).
50 Die Frage des Anschlusses richtet sich somit weiterhin nach dem Urteil Bilka, mit dem die Verletzung von Artikel 119 EWG-Vertrag durch ein Unternehmen festgestellt wird, das ohne objektive Rechtfertigung, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun hat, Männer und Frauen dadurch ungleich behandelt, daß es eine Gruppe von Beschäftigten von einer betrieblichen Altersversorgung ausschließt.
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß im Urteil Bilka die Wirkungen der mit diesem Urteil vorgenommenen Auslegung des Artikels 119 EWG-Vertrag nicht zeitlich beschränkt wurden.
51 Auf die sechste Frage ist daher zu antworten, daß das Protokoll Nr. 2 keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem hat, der sich weiterhin nach dem Urteil Bilka richtet.
6) Das dem Vertrag über die Europäische Union beigefügte Protokoll Nr. 2 zu Artikel 119 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem, der sich weiterhin nach dem Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka) richtet.
- EuGH, 17.10.1989 - 109/88
Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening, …
22 Im Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 ( Bilka, Slg. 1986, 1607 ) hat der Gerichtshof festgestellt, daß die Politik eines Unternehmens, Vollzeitbeschäftigte insgesamt höher zu entlohnen als von den betrieblichen Versorgungsleistungen ausgeschlossene Teilzeitbeschäftigte, angesichts der für weibliche Arbeitnehmer bestehenden Schwierigkeiten, als Vollzeitbeschäftigte zu arbeiten, eine wesentlich grössere Anzahl Frauen als Männer betreffen kann. - EuGH, 27.10.1993 - C-127/92
Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health
Wenn eine Maßnahme, die zwischen den Beschäftigten nach ihrer Arbeitszeit unterscheidet, tatsächlich mehr Personen des einen oder anderen Geschlechts benachteiligt, ist diese Maßnahme daher als ein Verstoß gegen das von Artikel 119 EWG-Vertrag verfolgte Ziel anzusehen, sofern der Arbeitgeber sie nicht durch objektive Faktoren rechtfertigen kann, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnr. 31; Urteil vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89, Kowalska, Slg. 1990, I-2591, Randnr. 16; Urteil vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89, Nimz, Slg. 1991, I-297, Randnr. 15).25 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist es Sache des für die Beurteilung des Sachverhalts allein zuständigen Gerichts, festzustellen, ob und inwieweit die Gründe, die ein Arbeitgeber zur Rechtfertigung einer Lohnpolitik anführt, die zwar unabhängig vom Geschlecht der Arbeitnehmer angewandt wird, im Ergebnis die Frauen jedoch stärker trifft als die Männer, als sachlich gerechtfertigte wirtschaftliche Gründe angesehen werden können (Urteile Bilka, a. a. O., Randnr. 36, und Nimz, a. a. O., Randnr. 14).
- EuGH, 24.10.1996 - C-435/93
Dietz / Stichting Thuiszorg Rotterdam
Hierzu zählen jedoch weder die Diskriminierung beim Anschluß an Betriebsrentensysteme, deren Unzulässigkeit nach Artikel 119 des Vertrages im Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka) bestätigt worden ist, dessen Wirkungen selbst nicht zeitlich beschränkt worden sind, noch die Diskriminierungen bei der Gewährung von Leistungen aufgrund eines solchen Systems, die, wie dieses Urteil deutlich gemacht hat, mit der erstgenannten Diskriminierung untrennbar verbunden sind.Das dem Vertrag über die Europäische Union beigefügte Protokoll Nr. 2 zu Artikel 119 des Vertrages hat keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem oder auf den Anspruch auf Zahlung einer Altersrente im Fall eines Arbeitnehmers, der unter Verstoß gegen Artikel 119 des Vertrages vom Anschluß an ein Betriebsrentensystem ausgeschlossen worden ist; für diese Ansprüche ist weiterhin das Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka) maßgebend.
Denn seit dem Erlaß des Urteils vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka, Slg. 1986, 1607) steht eindeutig fest, daß ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz bei der Zuerkennung dieses Anspruchs unter Artikel 119 fällt (Urteile Vröge, Randnrn.
24 Der Gerichtshof hat nämlich im Urteil Bilka ausgeführt, daß die den Arbeitnehmern aufgrund eines Betriebsrentensystems gewährten Leistungen eine Vergütung darstellen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß Artikel 119 Absatz 2 aufgrund des Dienstverhältnisses zahlt (Randnr. 22), woraus er hergeleitet hat, daß Diskriminierungen in bezug auf den Anschluß an dieses System ebenfalls unter Artikel 119 fallen (Randnrn. 27 und 31).
25 Daher steht zumindest seit dem Urteil Bilka eindeutig fest, daß Artikel 119 Diskriminierungen bei der Gewährung von Leistungen aufgrund eines Betriebsrentensystems verbietet, die sich aus Diskriminierungen in bezug auf den Anspruch auf Anschluß an dieses System ergeben, und daß somit die Arbeitgeber und die Rentensysteme solche Diskriminierungen vernünftigerweise nicht als zulässig ansehen konnten.
40 Zum Protokoll Nr. 2 hat der Gerichtshof in den Urteilen Vröge und Fisscher entschieden, daß es keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem hat, für den weiterhin das Urteil Bilka maßgebend ist.
42 Somit ist auf die sechste Frage zu antworten, daß das Protokoll Nr. 2 keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem oder auf den Anspruch auf Zahlung einer Altersrente im Fall eines Arbeitnehmers hat, der unter Verstoß gegen Artikel 119 des Vertrages vom Anschluß an ein Betriebsrentensystem ausgeschlossen worden ist; für diese Ansprüche ist weiterhin das Urteil Bilka maßgebend.
Das dem Vertrag über die Europäische Union beigefügte Protokoll Nr. 2 zu Artikel 119 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem oder auf den Anspruch auf Zahlung einer Altersrente im Fall eines Arbeitnehmers, der unter Verstoß gegen Artikel 119 des Vertrages vom Anschluß an ein Betriebsrentensystem ausgeschlossen worden ist; für diese Ansprüche ist weiterhin das Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka) maßgebend.
- EuGH, 03.10.2006 - C-17/05
Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für …
- EuGH, 15.04.2008 - C-268/06
Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …
- BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
Hamburger Ruhegeldgesetz
- BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 14/06
Anspruch auf Entgeltumwandlung - Verfassungsmäßigkeit
- EuGH, 26.06.2001 - C-381/99
Brunnhofer - "Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Voraussetzungen für die …
- BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 613/89
Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung
- EuGH, 28.02.2013 - C-427/11
Kenny u.a. - Art. 141 EG - Richtlinie 75/117/EWG - Gleiches Entgelt für Männer …
- BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 184/92
Bezahlte Freistellung am 24. und 31. 12.; mittelbare Frauendiskriminierung
- EuGH, 17.05.1990 - 262/88
Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group
- EuGH, 15.12.1994 - C-399/92
Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.
- EuGH, 07.02.1991 - C-184/89
Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg
- BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 8/08
Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg
- EuGH, 24.04.2008 - C-55/07
Michaeler u.a. - Richtlinie 97/81/EG - Gleichbehandlung von Teilzeit- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1995 - C-400/93
Specialarbejderforbundet i Danmark gegen Dansk Industri, vormals Industriens …
- BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03
Betriebliche Altersversorgung: Mittelbare Diskriminierung durch Pensionskasse
- BAG, 26.09.2017 - 3 AZR 733/15
Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz - Vereinbarkeit mit Unionsrecht
- BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05
Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-127/92
Dr. Pamela Mary Enderby gegen Frenchay Health Authority und Secretary of State …
- EuGH, 28.09.1994 - C-7/93
Bestuur van het Algemeen burgerlijk pensioenfonds / Beune
- EuGH, 13.01.2004 - C-256/01
Allonby
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 171/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- EuGH, 10.06.2010 - C-395/08
Bruno u.a. - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - …
- BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93
Betriebliche Altersversorgung und Erziehungsurlaub
- EuGH, 13.07.1989 - 171/88
Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1998 - C-167/97
Regina gegen Secretary of State for Employment, ex parte Nicole Seymour-Smith und …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1999 - C-78/98
Shirley Preston u. a. gegen Wolverhampton Healthcare NHS Trust u. a. und Dorothy …
- BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93
Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-234/96
Deutsche Telekom
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1998 - C-50/96
Deutsche Telekom AG gegen Lilli Schröder.
- EuGH, 01.07.1986 - 237/85
Rummler / Dato-Druck
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 412/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- EuGH, 31.05.1995 - C-400/93
Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri
- BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 370/08
Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-270/97
Deutsche Post
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-50/96
Deutsche Telekom
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-235/96
Deutsche Telekom
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83
Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung
- BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 31/21 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes - einzuordnende Vereinbarung mit Arbeitgeber - …
- BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 631/97
Diskriminierungsverbot aus Art. 141 EG auch für Pensionskassen
- Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1990 - C-184/89
Helga Nimz gegen Freie und Hansestadt Hamburg. - Aufstieg in eine höhere …
- BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 210/11
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-271/97
Deutsche Post
- LAG Düsseldorf, 13.09.2016 - 14 Sa 874/15
Altersfreizeit nach dem Manteltarifvertrag der chemischen Industrie für die …
- EuGH, 10.02.2000 - C-50/96
TEILZEITBESCHÄFTIGTE FRAUEN BEI DER DEUTSCHEN BUNDESPOST HABEN ANSPRUCH AUF …
- EuGH, 27.06.1990 - C-33/89
Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg
- BAG, 18.10.2005 - 3 AZR 506/04
Betriebliche Altersversorgung: gesetzliche Mindestaltersgrenze für die …
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-184/22
KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation - Vorlage zur …
- BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05
Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1994 - C-408/92
Constance Christina Ellen Smith und andere gegen Avdel Systems Ltd. - Gleiches …
- BAG, 29.04.2008 - 3 AZR 266/06
Berechnung einer vorgezogenen Betriebsrente
- OLG Hamm, 16.04.2026 - 13 UKl 7/25
Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - …
- EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
Gerster / Freistaat Bayern
- VG Frankfurt/Main, 02.02.1998 - 9 E 991/97
Anspruch auf Festsetzung eines Ruhegehaltssatzes; Versorgungsabschlag bei …
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-166/99
Defreyn
- EuGH, 09.10.2001 - C-379/99
Menauer - "Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Betriebliche Altersversorgung …
- EuGH, 10.02.2000 - C-270/97
Sievers - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Artikel 119 EG-Vertrag (die …
- BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 631/97
Pensionskasse und arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot
- BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90
Mittelbare Frauendiskriminierung
- LAG Hamm, 06.03.1995 - 17 Sa 1035/92
Überstundenzuschlag bei teilzeitbeschäftigten Angestellten
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.1994 - C-7/93
Bestuur van het Algemeen burgerlijk pensioenfonds gegen G. A. Beune.
- EuGH, 28.09.1994 - C-200/91
Coloroll Pension Trustees / Russell u.a.
- BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92
Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg
- LAG Hamm, 22.10.1992 - 17 Sa 1035/92
Vorlagebeschluß an den EuGH - Überstundenvergütung von Teilzeitkräften
- BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 635/11
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des …
- BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 10.98
Teilweiser Ausschluß von Teilzeitarbeit bei Weiterbildung zur praktischen Ärztin …
- VerfGH Thüringen, 06.03.2024 - VerfGH 23/18
Unbegründeter Normenkontrollantrag betr Regelungen des Thüringer …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1996 - C-1/95
Hellen Gerster gegen Freistaat Bayern. - Gleichbehandlung von Männern und Frauen …
- ArbG Oldenburg, 14.12.1989 - 3 Ca 50/88
Lohnfortzahlung; Lohngleichheitsgebot
- BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 138/94
Überstundenvergütung bei Teilzeit im öffentlichen Dienst
- EuGH, 17.06.1998 - C-243/95
Hill und Stapleton / The Revenue Commissioners und Department of Finance - …
- EuGH, 06.02.1996 - C-457/93
Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation / Lewark
- BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 129/92
Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer
- BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 415/96
Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen
- BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 695/92
Mittelbare Diskriminierung bei Direktversicherung
- BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88
Betriebliche Altersversorgung: Witwerrente - Gleichbehandlungsgrundsatz
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 172/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- LAG Köln, 13.09.2018 - 6 Sa 150/18
Schwerbehinderung; Sozialplan; Pauschalierung; Benachteiligung; Rechtfertigung; …
- BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 477/10
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Geschlechts und …
- BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 539/93
Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte -Nährmittelindustrie
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20
Hausangestellte in Spanien: Die Regelung, wonach Hausangestellte - bei denen es …
- BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00
Zusatzversorgung im Rahmen der Refinanzierung
- BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 684/93
Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte - Chemie
- BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 30/92
Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt
- BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92
Anpassung der Betriebsrenten
- EuGH, 04.06.1992 - C-360/90
Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin / Bötel
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 416/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- EuGH, 11.12.1997 - C-246/96
SOZIALPOLITIK
- EuGH, 29.11.2001 - C-366/99
DER GERICHTSHOF SPRICHT SICH FÜR DIE GLEICHBEHANDLUNG VON BEAMTEN UND BEAMTINNEN …
- BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93
Eingruppierung einer Erzieherin - Mitttelbare Diskriminierung wegen des …
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 427/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1990 - C-33/89
Maria Kowalska gegen Freie und Hansestadt Hamburg.
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 424/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2000 - 11 Sa 936/00
Anspruch auf Zusatzurlaub; Überwiegende Arbeit mit infektiösem Material i.S.d. § …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-109/91
Gerardus Cornelis Ten Oever gegen Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het …
- BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 235/11
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des …
- BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 530/06
Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlags nur für Männer nach dem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 3391/03
Erklärungserwerb nach Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des …
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 510/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-196/02
Nikoloudi
- EuGH, 10.02.2000 - C-234/96
Vick - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Artikel 119 EG-Vertrag (die …
- BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 165/93
Anrechnung von Vordientszeiten im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von …
- EuGH, 14.12.1993 - C-110/91
Moroni / Collo
- BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01
Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung - Gleichbehandlung
- BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 18.94
Gewährung einer Jubiläumszuwendung - Beginn einer zu berücksichtigenden …
- VG München, 01.06.2006 - M 3 K 05.1595
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2003 - C-256/01
KEINE BERUFUNG AUF DEN GLEICHHEITSSATZ, WENN SICH UNTERSCHIEDE BEIM ENTGELT VON …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-67/96
Albany International BV gegen Stichting Bedrijfspensioenfonds Textielindustrie. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2007 - C-267/06
Maruko - Hinterbliebenenversorgung aus einem berufsständischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2001 - C-381/99
Brunnhofer
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1995 - C-317/93
INGE NOLTE GEGEN LANDESVERSICHERUNGSANSTALT HANNOVER.
- BVerwG, 08.11.2001 - 3 C 7.01
Voraussetzungen des Qualifikationsgrades einer Praktischen Ärztin - Versagung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-435/93
Francina Johanna Maria Dietz gegen Stichting Thuiszorg Rotterdam. - Gleiches …
- BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 697/93
Erziehungsurlaub - tarifliche Sonderzahlung
- EuGH, 02.10.1997 - C-100/95
SOZIALPOLITIK
- ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 4492/16
Auschluss des tariflichen Anspruchs auf Gewährung von Altersfreizeit für …
- LAG Sachsen, 19.08.2010 - 6 Sa 31/09
Benachteiligung wegen des Alters durch Beschränkung von Versorgungsleistungen …
- LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
Auswirkungen von Mutterschutzzeiten auf den Anspruch auf ein ergebnisbezogenes …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-399/92
Stadt Lengerich gegen Angelika Helmig und Waltraud Schmidt gegen Deutsche …
- BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 225/91
Mittelbare Frauendiskriminierung im Arbeitsrecht - Anspruch einer Arbeitnehmerin …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1992 - C-360/90
Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin e.V. gegen Monika Bötel. - Gleiches Entgelt - …
- BAG, 11.11.1986 - 3 ABR 74/85
Hierarchische Altersversorgung nicht gleichheitswidrig
- VGH Hessen, 14.09.2010 - 2 A 1337/10
Höherer Fahrpreis für Bahntickets bei Schalterverkauf
- OVG Niedersachsen, 11.09.1998 - 2 L 2640/98
Beamtenrecht; Zuschuß; Freiwillige Weiterversicherung ; Behinderter; …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-243/95
Kathleen Hill und Ann Stapleton gegen The Revenue Commissioners und Department of …
- EuGH, 10.02.2000 - C-271/97
Deutsche Post - Sozialpolitik
- BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 204/91
- EuGH, 29.09.1987 - 126/86
Giménez Zaera / Instituto Nacional de la Seguridad Social und Tesorería General …
- LAG Hessen, 07.11.2002 - 9 Sa 462/02
Elternteilzeit; Mehrarbeit; Mehrflugstunden; Ungleichbehandlung
- BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 534/94
- BAG, 24.05.1995 - 10 AZR 619/94
Tarifliche Sonderzahlung - Erziehungsurlaub
- BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 617/92
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall/ Arbeitsunfähigkeit für …
- BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 627/92
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheistfall für geringfügig Beschäftigte - …
- EuGH, 10.02.2000 - C-235/96
Deutsche Telekom - Sozialpolitik
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.1999 - C-249/97
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS LÉGER FÜHREN DIE ÖSTERREICHISCHEN …
- BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 609/92
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1990 - C-229/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …
- BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 205/91
- LAG Düsseldorf, 11.06.1997 - 17 Sa 306/97
Pensionskasse und arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989 - 171/88
Ingrid Rinner-Kühn gegen FWW Spezial-Gebäudereinigung GmbH & Co. KG.
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-300/06
Voß - Sozialpolitik - Gleichheit zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2004 - C-313/02
Wippel
- EuGH, 12.09.2002 - C-351/00
Niemi - "Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Anwendbarkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1995 - C-457/93
Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V. gegen Johanna Lewark. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-17/05
Cadman - Gleiches Entgelt für männliche und weibliche Arbeitnehmer - Anwendung …
- LAG München, 28.11.2023 - 7 Sa 206/23
Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrenten, Erziehungsurlaub, …
- BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 128/92
Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer - Berechnung der …
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 4 S 3419/95
Zur Rechtmäßigkeit der Regelung einer Altersermäßigung für Lehrer in einer …
- LAG Hamburg, 19.01.2010 - 4 Sa 40/09
Betriebliche Altersversorgung; Vereinbarkeit der gesetzlichen Mindestaltersgrenze …
- BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 592/97
Anrechnung eigenen Arbeitsentgelts auf Hinterbliebenenrente
- ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 1024/16
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-443/15
Parris - Grundrechte - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-207/04
Vergani - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und …
- VG Berlin, 02.02.2005 - 7 A 192.01
Überstunden von teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen müssen voll bezahlt werden
- Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-19/02
Hlozek
- LAG Niedersachsen, 21.09.2001 - 3 Sa 1018/00
Vorliegen einer mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2000 - 12 A 179/00
Voraussetzungen des Vorliegens eines zusatzversorgungsrechtlichen …
- BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 335/95
- Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1996 - C-245/94
Ingrid Hoever und Iris Zachow gegen Land Nordrhein-Westfalen.
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-314/23
Air Nostrum - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verwirklichung des Grundsatzes der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09
Zur Rechtmäßigkeit einer besoldungsrechtlichen Einmalzahlung, die an das Bestehen …
- LAG Niedersachsen, 05.11.2002 - 9 Sa 1612/00
Beschäftigungssicherung für Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Ausbildung in einem …
- LAG Niedersachsen, 05.11.2002 - 9 Sa 1854/00
Beschäftigungssicherung für Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Ausbildung in einem …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-320/25
- EuGH, 25.05.2000 - C-50/99
Podesta - "Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches …
- LAG Hamm, 27.01.2011 - 17 Sa 1365/10
Teilnahmepflicht des teilzeitbeschäftigten Musiklehrers an Konferenzen einer …
- BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 793/87
Betriebliche Altersversorgung: Witwerrente - Gleichbehandlungsgrundsatz
- Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2013 - C-476/11
HK Danmark - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003 - C-25/02
Rinke
- BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 110/01
Anspruch einer medizinisch-technischen Assistentin auf Zusatzurlaub bei Arbeiten …
- BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 106/94
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) - Anforderungen an …
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 37/84
Ausschluß der Teilzeitbeschäftigten von der betrieblichen Altersversorgung als …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-476/12
Österreichischer Gewerkschaftsbund - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - …
- LAG Niedersachsen, 05.11.2002 - 9 Sa 1855/00
Beschäftigungssicherung für Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Ausbildung in einem …
- LAG Hessen, 12.09.2002 - 9 Sa 1624/01
Anspruch auf Mehrflugstundenvergütung des Cockpitpersonals
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-322/98
Kachelmann
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-236/98
JämO
- BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 558/96
Rechtmäßigkeit von Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte - …
- BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 275/94
Überstundenzuschläge nach tarifvertraglichen Bestimmungen - Leistung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1992 - C-63/91
Sonia Jackson und Patricia Cresswell gegen Chief Adjudication Officer. - …
- BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 16/89
Betriebliche Altersversorgung: Witwerrente - Gleichbehandlungsgrundsatz
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 257/83
Mittelbare Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter durch Ausschluss von einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-356/03
Mayer
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2003 - C-117/01
NACH AUFFASSUNG DES GENERALANWALTS RUIZ-JARABO VERSTÖSST EINE NATIONALE REGELUNG, …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2001 - C-206/00
Mouflin
- LAG Düsseldorf, 23.02.1995 - 5 Sa 1794/94
Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter, nicht examinierter Pflegehelferinnen
- BAG, 07.12.1994 - 10 AZR 285/94
Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation während Zeiten des Mutterschutzes / …
- LAG Bremen, 09.02.1994 - 2 Sa 263/93
Gebotener Umfang des Rentenanspruchs einer bei öffentlichem Arbeitgeber …
- LAG Nürnberg, 11.01.1994 - 2 Sa 522/92
Teilzeit; Arbeitnehmer; Arbeitsverhältnis; Betriebliche Altersversorgung; …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-351/00
Niemi
- LAG Hessen, 15.08.2000 - 9 Sa 1887/99
Tarifautonomie: Besondere Lohngruppe für geringfügig Beschäftigte im …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-66/96
Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark handelnd für Berit Høj …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1992 - C-189/91
Petra Kirsammer-Hack gegen Nurhan Sidal. - Nationale Kündigungsschutzregelung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-333/97
Lewen
- BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 350/93
Überstundenvergütung für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst
- VG Sigmaringen, 10.12.2001 - 7 K 1991/99
Altersteilzeit
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-366/99
Griesmar
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2000 - C-50/99
Podesta
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1990 - 262/88
Douglas Harvey Barber gegen Guardian Royal Exchange Assurance Group. - Gleiches …
- LAG Hessen, 24.02.1998 - 9 Sa 1442/97
Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter
- BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 625/93
Tarifliche Jahresleistung bei Erziehungsurlaub - Jahresleistungen …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.1993 - C-343/92
M. A. Roks, verheiratete De Weerd und andere gegen Bestuur van de …
- LAG Hamm, 19.12.1989 - 6 Sa 115/89
Gleichbehandlungsgebot; Anwartschaft; Frauendiskriminierung
- BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88
Bewährungsaufstieg bei Teilzeitbeschäftigung - Verdoppelung der Bewährungszeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2001 - C-379/99
Menauer
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-79/99
Schnorbus
- BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 645/93
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1995 - C-396/93
Helmut Henrichs gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel …
- LG Frankfurt/Main, 26.09.2001 - 4 O 14/01
Versorgungsbeitrag und Teilzeitbeschäftigung
- BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 420/93
- ArbG Bremen, 12.05.1993 - 7 Ca 7023/93
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1989 - 102/88
M. L. Ruzius-Wilbrink gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor …
- BAG, 30.09.1998 - 10 AZR 441/97
- LAG Hessen, 17.07.1997 - 3 Sa 627/96
Gerichtliche Überprüfung der Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.1992 - C-173/91
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 168/81
Streitigkeit über das Bestehen einer betrieblichen Erwerbsunfähigkeitsrente - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1993 - C-132/92
Birds Eye Walls Ltd. gegen Friedel M. Roberts. - Gleiches Entgelt für Männer und …
- VG Halle, 25.08.2010 - 5 A 209/09
Ausgleichszulage für Beamtin nach Elternzeit
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1989 - 109/88
Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund I Danmark gegen Dansk …
- LG Karlsruhe, 09.10.1998 - 6 S 7/97
Berechnung der Versorgungsrente ; Altersruhegeld aus gesetzlicher …
- ArbG Bonn, 22.04.1999 - 3 Ca 3045/98
Verstoß gegen das europarechtliche Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1987 - 126/86
Fernando Roberto Giménez Zaera gegen Instituto Nacional de la Seguridad Social …
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