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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18, 9 A 2.18 (9 A 25.05)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,15559
BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18, 9 A 2.18 (9 A 25.05) (https://dejure.org/2019,15559)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.2019 - 9 A 2.18, 9 A 2.18 (9 A 25.05) (https://dejure.org/2019,15559)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18, 9 A 2.18 (9 A 25.05) (https://dejure.org/2019,15559)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht

    VerkPBG § 5 Abs. 1, § 11; FStrG § ... 4, § 17d Abs. 1; UmwRG § 5; UVPG § 74 Abs. 2; UVPG a.F. § 6, § 9 Abs. 1 Satz 4; VwVfG § 73 Abs. 8; VwGO § 98; ZPO § 412 Abs. 1; FFH-RL Art. 6 Abs. 3, Abs. 4; BNatSchG § 34 Abs. 3
    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; Verfahrensfehler; aufschiebende Wirkung; vordringlicher Bedarf

  • rechtsinformationen.bund.de

    Planfeststellung Straßenrecht (Westumfahrung Halle

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 VerkPBG, § 11 VerkPBG, § 4 FStrG, § 17d Abs 1 FStrG, § 19 Abs 1 FStrG
    Planfeststellung Straßenrecht (Westumfahrung Halle)

  • Wolters Kluwer

    Gefährdung der betrieblichen Existenz durch ein Planfeststellungsverfahren; Planfeststellungsbeschluss für einen Autobahnabschnitt; Umwandlung von Ackerflächen in Grünland als Vermeidungsmaßnahme in Bezug auf die Stickstoffbilanz

  • doev.de PDF

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Westumfahrung Halle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planfeststellung Westumfahrung Halle; Gefährdung der betrieblichen Existenz durch ein Planfeststellungsverfahren; Planfeststellungsbeschluss für einen Autobahnabschnitt; Umwandlung von Ackerflächen in Grünland als Vermeidungsmaßnahme in Bezug auf die Stickstoffbilanz

  • rechtsportal.de

    Gefährdung der betrieblichen Existenz durch ein Planfeststellungsverfahren; Planfeststellungsbeschluss für einen Autobahnabschnitt; Umwandlung von Ackerflächen in Grünland als Vermeidungsmaßnahme in Bezug auf die Stickstoffbilanz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • redeker.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Klage gegen das Vorhaben der Bundesautobahn A 143 (sog. Westumfahrung Halle) abgewiesen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 166, 1
  • NVwZ 2020, 253
 
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Wird zitiert von ... (112)Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
    Einwände dagegen bedürfen deshalb einer besonderen Substantiierung und müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 68 Rn. 67 und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - juris Rn. 67).

    Bei dem Stickstoffleitfaden Straße, der inzwischen in der endgültigen Fassung der Ausgabe 2019 veröffentlicht worden ist (H PSE 2019), handelt es sich um eine Fachkonvention, die aus Sicht des Senats den aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand widerspiegelt (…so zum Forschungsbericht von Balla u.a. schon BVerwG, Urteile vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 37 und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - juris Rn. 79).

    Rn. 69 Den derzeit besten wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht auch die Anwendung eines vorhabenbezogenen Abschneidekriteriums in Höhe von 0, 3 kg N/ha/h (…ebenso BVerwG, Urteile vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 45; vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - juris Rn. 79 ff. …und vom 15. Mai 2019 - 7 C 27.17 - juris Rn. 36 f.).

    Durch diese Voraussetzungen soll vermieden werden, dass sich einzelne Änderungen bei der Ausführung der Tätigkeit negativ auf ein Schutzgebiet auswirken und dessen Schutzziele erheblich beeinträchtigen können (vgl. EuGH, Urteil vom 7. November 2018, a.a.O. Rn. 84).

    Für sie gilt, dass dem Verschlechterungsverbot dadurch entsprochen werden kann, dass die Kleingewässer so bewirtschaftet werden, dass der festgelegte Oberflächenwasserkörper die Bewirtschaftungsziele erreicht (…BVerwG, Urteile vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - BVerwGE 156, 215 Rn. 101 ff. und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - NVwZ 2019, 1202 Rn. 44), hier also der im Fachbeitrag und Planfeststellungsbeschluss berücksichtigte OWK Saale, in den die beiden Kleingewässer einmünden.

    Eine negative Veränderung dieser unterstützenden Qualitätskomponenten (auch solcher in der niedrigsten Klassenstufe) reicht daher für die Annahme einer Verschlechterung nicht aus; vielmehr muss die Veränderung zu einer Verschlechterung einer biologischen Qualitätskomponente führen (…BVerwG, Urteile vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 496 ff. …und vom 29. Mai 2018 - 7 C 18.17 - NVwZ 2018, 1734, Rn. 14; vgl. auch Urteil vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - NVwZ 2019, 1202 Rn. 29).

    Eine Verschlechterung des chemischen Zustands eines Oberflächenwasserkörpers liegt vor, sobald durch ein Vorhaben mindestens eine Umweltqualitätsnorm im Sinne der Anlage 8 OGewV überschritten wird (BVerwG, Urteil vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - a.a.O. Rn. 37).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
    Der Senat hat den Planfeststellungsbeschluss auf die Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) hin mit Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - (BVerwGE 128, 1) für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt; das Klageverfahren der Klägerin ist daraufhin auf Antrag der Beteiligten zum Ruhen gebracht worden.

    Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 13 war als "A 82 Göttingen-Halle (Anschluss als A 14 und A 9)" im Bundesverkehrswegeplan 1992 aufgeführt, der Inhalt des Bedarfsplans des Fernstraßenausbaugesetzes vom 15. November 1993 wurde (s. näher BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 23).

    Rn. 36 Den im Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - (BVerwGE 128, 1) festgestellten Mängeln ist im ergänzenden Verfahren Rechnung getragen worden.

    Soweit sich die Klägerin darauf beruft, dass der Senat in seinem Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - die Grünbrücke in Bezug auf die Erhaltung des vorhandenen Lebensraumkorridors für Wirbellose als ein "Experiment mit ungewissem Ausgang" bezeichnet hat (BVerwGE 128, 1 Rn. 89), ist diese Einschätzung mittlerweile überholt.

    Um die habitatschutzrechtlich erforderliche Gewissheit zu erlangen, muss sie unter Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen ihrer Entscheidung die besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde legen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 62 …und vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 26).

    Für die maßgebliche Frage, ob den für das Vorhaben streitenden Gemeinwohlbelangen ein derartiges Gewicht zukommt, dass sie sich gegenüber den widerstreitenden Belangen des Habitatschutzes durchsetzen, kommt es insbesondere darauf an, ob sich die benannten Ziele der Verkehrsplanung hinsichtlich ihrer Prognosebasis als hinreichend schlüssig und nachvollziehbar erweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 134).

    Die von der Klägerin geltend gemachte "Infizierung" der Abweichungsentscheidung infolge fehlerhafter Identifizierung und Quantifizierung der Erheblichkeit der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 114) liegt nicht vor.

  • EuGH, 07.11.2018 - C-293/17

    Coöperatie Mobilisation for the Environment und Vereniging Leefmilieu - Vorlage …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
    Als Schadensbegrenzungsmaßnahmen sind nur solche Maßnahmen anzusehen, die in den fraglichen Plan oder das fragliche Projekt aufgenommen werden und die etwaigen durch den Plan oder das Projekt unmittelbar verursachten schädlichen Auswirkungen verhindern oder verringern sollen, um dafür zu sorgen, dass der Plan oder das Projekt die betreffenden Gebiete als solche nicht beeinträchtigt (…vgl. EuGH, Urteile vom 15. Mai 2014 - C-521/12 [ECLI:EU:C:2014:330], Briels u.a. - Rn. 28 f.;… vom 21. Juli 2016 - C-387/15 u.a. [ECLI:EU:C:2016:583], Orleans u.a. - Rn. 48, 54;… vom 25. Juli 2018 - C-164/17 [ECLI:EU:C:2018:593], Grace und Sweetmann - Rn. 47, 50 und vom 7. November 2018 - C-293/17 u.a. [ECLI:EU:C:2018:882], Coöperatie Mobilisation for the Environment UA - Rn. 125;… allgemein zur Abgrenzung auch Europäische Kommission, Auslegungsleitfaden zu Art. 6 Abs. 4 der "Habitat-Richtlinie" 92/43/EWG, Januar 2007, S. 11, und Vermerk der Kommission "Natura 2000-Gebietsmanagement, Die Vorgaben des Art. 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG, 21. November 2018" - C (2018) 7621 final - S. 59 f. und 69 f.).

    Ihre Berücksichtigungsfähigkeit nach Art. 6 Abs. 3 FFH-RL setzt voraus, dass ausreichende Gewissheit besteht, dass die Maßnahme wirksam dazu beitragen wird, eine Beeinträchtigung des betreffenden Gebiets als solches zu vermeiden, und gewährleistet, dass kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass das Gebiet als solches durch den fraglichen Plan oder das fragliche Projekt nicht beeinträchtigt wird (…EuGH, Urteile vom 21. Juli 2016 - C-387/15 - Rn. 51 und vom 7. November 2018 - C-293/17 - Rn. 126, 130).

    Die von der Klage in Bezug genommenen Ausführungen im Urteil des EuGH vom 7. November 2018 beziehen sich nicht auf Schadensbegrenzungsmaßnahmen, sondern auf Maßnahmen nach Art. 6 Abs. 1 und 2 FFH-RL (EuGH, Urteil vom 7. November 2018 - C-293/17 - Rn. 124;… s.a. das dort zitierte Urteil des EuGH vom 17. April 2018 - C-441/17 [ECLI:EU:2018:255], Kommission/Polen - Rn. 213).

    Rn. 100 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hängt die Frage, ob die Ausbringung von Düngemitteln als "Projekt" im Sinne von Art. 6 Abs. 3 FFH-RL einzustufen ist, von der Feststellung ab, ob diese Tätigkeit ein Schutzgebiet erheblich beeinträchtigen kann (Urteil vom 7. November 2018 - C-293/17 - Rn. 67).

    Danach kann eine wiederkehrende Tätigkeit wie die Ausbringung von Düngemitteln, die vor Inkrafttreten der Habitat-Richtlinie nach dem nationalen Recht gestattet war, als ein und dasselbe Projekt von einem erneuten Genehmigungsverfahren befreit sein, sofern sie eine einheitliche Maßnahme darstellt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie einen gemeinsamen Zweck hat, fortgesetzt wird und insbesondere Ort und Umstände ihrer Ausführung dieselben sind (EuGH, Urteil vom 7. November 2018 - C-293/17 - Rn. 86).

  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht; …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
    Um die habitatschutzrechtlich erforderliche Gewissheit zu erlangen, muss sie unter Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen ihrer Entscheidung die besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde legen (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 62 und vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 26).

    Bei dem Stickstoffleitfaden Straße, der inzwischen in der endgültigen Fassung der Ausgabe 2019 veröffentlicht worden ist (H PSE 2019), handelt es sich um eine Fachkonvention, die aus Sicht des Senats den aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand widerspiegelt (so zum Forschungsbericht von Balla u.a. schon BVerwG, Urteile vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 37 …und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - juris Rn. 79).

    Rn. 69 Den derzeit besten wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht auch die Anwendung eines vorhabenbezogenen Abschneidekriteriums in Höhe von 0, 3 kg N/ha/h (ebenso BVerwG, Urteile vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 45;… vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - juris Rn. 79 ff. …und vom 15. Mai 2019 - 7 C 27.17 - juris Rn. 36 f.).

    Dies sind Gewichtungsvorgaben, die in der Interessenabwägung zugunsten des Vorhabens erheblich zu Buche schlagen (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 159 und vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 74, jeweils m.w.N.).

    Die Überprüfungsbefugnis des Gerichts erstreckt sich allein darauf, ob eine geeignete fachspezifische Methode gewählt wurde, ob die Prognose nicht auf unrealistischen Annahmen beruht und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 30 …und vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - BVerwGE 161, 180 Rn. 13).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
    Dass der Gesetzgeber durch die Fortschreibung der Bedarfsplanung und das Festhalten an der seit 1992 verfolgten Konzeption die Grenzen seines stark politisch geprägten Ermessens überschritten haben könnte (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 43 …und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 241 Rn. 54), ist nicht ersichtlich und wird auch von der Klägerin nicht geltend gemacht.

    Der Beklagte war deshalb auch nicht auf die in § 34 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG benannten qualifizierten Abweichungsgründe beschränkt, sondern durfte auch Gründe sozialer und wirtschaftlicher Art sowie weitere in § 34 BNatSchG nicht ausdrücklich benannte Belange berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 153).

    Dies sind Gewichtungsvorgaben, die in der Interessenabwägung zugunsten des Vorhabens erheblich zu Buche schlagen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 159 …und vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 74, jeweils m.w.N.).

    Für das Vorhaben besteht nach dem aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ein gesetzlich festgestellter Verkehrsbedarf, dem entgegen der Auffassung der Klägerin auch bei der Abwägung mit den Interessen des Habitatschutzrechts ein besonderes Gewicht zukommt (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 159 …und vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 69).

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
    Der Mitgliedstaat darf daher im Rahmen der für das jeweilige Schutzgebiet bestimmten Erhaltungsziele Prioritäten setzen (…vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 Rn. 152 und vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 423, jeweils m.w.N.).

    Legt der Managementplan bestimmte Maßnahmen als Erhaltungsmaßnahmen fest, andere jedoch nicht bzw. nur als unverbindliche fakultative Entwicklungsmaßnahmen, darf diese Einstufung in der Regel zugrunde gelegt werden, sofern der Plan nicht von unzutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgeht oder "Etikettenschwindel" betreibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 424).

    Eine negative Veränderung dieser unterstützenden Qualitätskomponenten (auch solcher in der niedrigsten Klassenstufe) reicht daher für die Annahme einer Verschlechterung nicht aus; vielmehr muss die Veränderung zu einer Verschlechterung einer biologischen Qualitätskomponente führen (BVerwG, Urteile vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 496 ff. …und vom 29. Mai 2018 - 7 C 18.17 - NVwZ 2018, 1734, Rn. 14;… vgl. auch Urteil vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - NVwZ 2019, 1202 Rn. 29).

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz; …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
    Für das Vorhaben besteht nach dem aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ein gesetzlich festgestellter Verkehrsbedarf, dem entgegen der Auffassung der Klägerin auch bei der Abwägung mit den Interessen des Habitatschutzrechts ein besonderes Gewicht zukommt (…vgl. nur BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 159 und vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 69).

    Art. 6 Abs. 4 FFH-RL setzt lediglich ein durch Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleitetes staatliches Handeln voraus (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 72 m.w.N.).

    Da diese Alternative außerhalb des Planungskorridors verläuft, durfte der Beklagte sich hier auf eine summarische Würdigung des Beeinträchtigungspotentials beschränken (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 75).

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
    Einwände dagegen bedürfen deshalb einer besonderen Substantiierung und müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 68 Rn. 67 …und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - juris Rn. 67).

    Für sie gilt, dass dem Verschlechterungsverbot dadurch entsprochen werden kann, dass die Kleingewässer so bewirtschaftet werden, dass der festgelegte Oberflächenwasserkörper die Bewirtschaftungsziele erreicht (BVerwG, Urteile vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - BVerwGE 156, 215 Rn. 101 ff. …und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - NVwZ 2019, 1202 Rn. 44), hier also der im Fachbeitrag und Planfeststellungsbeschluss berücksichtigte OWK Saale, in den die beiden Kleingewässer einmünden.

    Dies gilt jedoch nicht für fachlich begründete Grenzen, die sich auf die praktische Messbarkeit bzw. Nachweisbarkeit von Auswirkungen beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 68 Rn. 109 ; s. auch LAWA-Handlungsempfehlung Ziff. 2.5 S. 35 f.).

  • EuGH, 01.07.2015 - C-461/13

    Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
    Rn. 143 Im Hinblick auf das von der Klägerin zitierte Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Juli 2015 - C-461/13 [ECLI:EU:C:2015:433] - ist allerdings geklärt, dass eine Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers vorliegt, sobald sich der Zustand mindestens einer Qualitätskomponente im Sinne des Anhangs V WRRL um eine Klasse verschlechtert, auch wenn diese Verschlechterung nicht zu einer Verschlechterung der Einstufung des Oberflächenwasserkörpers insgesamt führt.

    Rn. 144 Soweit die Klägerin unter Hinweis auf bestimmte Formulierungen im Fachbeitrag die Anwendung von Schwellenwerten und Bagatellgrenzen rügt, ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kein Raum für Erheblichkeitsschwellen, die auf einer Interessenabwägung beruhen (Urteil vom 1. Juli 2015 - C-461/13 - Rn. 68).

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
    Rn. 64 Für die Erfassung und Bewertung vorhabenbedingter Einwirkungen fehlt es bisher an gesetzlichen Vorgaben oder einer untergesetzlichen Maßstabsbildung durch verbindliche Festlegungen etwa mittels Durchführungsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 - NVwZ 2019, 52 Rn. 24).

    Dafür, dass es derzeit bessere wissenschaftliche Erkenntnisse geben könnte, die geeignet wären, Methodik, Grundannahmen oder Schlussfolgerungen des Stickstoffleitfadens substantiell in Frage zu stellen oder gar zu widerlegen, gibt es keine Anhaltspunkte, so dass die Grenzen der gerichtlich möglichen und gebotenen Aufklärung und Kontrolle insoweit erreicht sind (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 - NVwZ 2019, 52 Rn. 28 f.).

  • EuGH, 21.07.2016 - C-387/15

    Orleans u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - …

  • BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 16.16

    Autobahn A 33/Bundesstraße B 61 (Zubringer Ummeln): EuGH muss entscheiden

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 10.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …

  • BVerwG, 05.07.2018 - 9 VR 1.18

    Westumfahrung Halle - Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler; …

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • EuGH, 14.01.2016 - C-399/14

    Grüne Liga Sachsen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/43/EWG - …

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung; …

  • BVerwG, 15.05.2019 - 7 C 27.17

    Zurückverweisung des Rechtsstreits um das Steinkohlekraftwerk Lünen

  • EuGH, 15.05.2014 - C-521/12

    Briels u.a. - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 und 4 - Erhaltung der …

  • EuGH, 17.04.2018 - C-441/17

    Kommission / Polen: Bialowieza-Urwald

  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 25.17

    Artenschutz; Ausnahme; Beurteilungsspielraum; Einschätzungsprärogative; …

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn; …

  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …

  • BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 18.17

    Neue Runde im Rechtsstreit um das Kohlekraftwerk Moorburg

  • BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18

    Ackerbau; Bewirtschaftungsbeschränkung; Dauergrünland; Eingriff; …

  • BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17

    Autobahn A 43: Oberverwaltungsgericht muss über Klage neu entscheiden

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne …

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 C 1.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsergänzungsbeschluss; …

  • OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18

    Eilantrag gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolgreich

  • EuGH, 25.07.2018 - C-164/17

    Grace und Sweetman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 92/43/EG …

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 13.08

    Staatsgrenzen überschreitende Straßenplanung; Behördenzuständigkeit; …

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15

    Planfeststellung; Gewerbebetrieb; Fährbetrieb; Klagebefugnis; Existenzgefährdung; …

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Maßgeblich ist vielmehr, dass dem Betroffenen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung in subjektiver Hinsicht ein Vorwurf gemacht werden kann und der späte Zeitpunkt des Vorbringens auf einer bewussten Entscheidung beruht (vgl. EuGH…, Urteil vom 15. Oktober 2009 - C-263/08 [ECLI:EU:C:2009:631] - NVwZ 2009, 1553 Rn. 38;… BVerwG, Urteile vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 24 und vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - juris Rn. 38).

    Daher können die Klägerinnen zu 1 und 2, deren durch Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Grundeigentum in Anspruch genommen werden soll, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine umfassende gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses verlangen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 42 …und vom 2. Juli 2020 - 9 A 8.19 - NVwZ 2020, 1848 Rn. 40).

    Das ist etwa dann der Fall, wenn ein als verletzt geltend gemachter öffentlicher Belang nur von örtlicher Bedeutung ist und auch die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führen würde oder wenn behauptete Mängel des Beschlusses durch schlichte Planergänzung - etwa durch Schutzmaßnahmen oder kleinräumige Trassenverschiebungen ohne Auswirkungen auf den Trassenverlauf in Höhe der enteignungsbetroffenen Grundstücke - behoben werden können (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 42…, vom 14. März 2018 - 4 A 11.17 - juris Rn. 23 …und vom 9. November 2017 - 3 A 3.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 80 Rn. 21; Beschluss vom 20. Februar 2015 - 7 B 13.14 - NuR 2015, 634 ).

    Die Konkretisierung des Vorhabens entspricht nicht nur derjenigen in den Bedarfsplänen der Ausbaugesetze, welche gemäß § 1 Abs. 2 AEG, § 1 Abs. 2 FStrAbG den Bedarf verbindlich feststellen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 Europ.

    Zu der Geeignetheit der Risikoanalyse liegen bereits Gutachten, fachliche Stellungnahmen und Auskünfte vor, die zur Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts ausreichen (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2002 - 2 BvR 995/02 - juris Rn. 11 und vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2389/06 - BVerfGK 13, 294 ; BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 Europ.

    Verbleibende prognostische Risiken können durch ein geeignetes Risikomanagement aufgefangen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 70…, vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 161…, vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 - BVerwGE 161, 17 Rn. 54…, vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - BVerwGE 161, 180 Rn. 13 und vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 Europ.

    Die Rügebefugnis des Enteignungsbetroffenen zum Habitatschutzrecht erstreckt sich im Wesentlichen auf solche Fehler bei der Anwendung des objektiven Rechts und bei der Berücksichtigung öffentlicher Belange, bei denen - ihr Vorliegen unterstellt - nicht auszuschließen ist, dass das Vorhaben ohne diese Fehler an dieser Stelle nicht oder mit einer für das Grundstück der Kläger relevanten Änderung der Trassenführung hätte realisiert werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 42, 44).

    Rn. 371 Die Anwendung von fachlich begründeten Schwellenwerten und Bagatellgrenzen, die nicht auf einer Interessenabwägung beruhen, sondern sich - wie vorliegend - auf die praktische Messbarkeit bzw. Nachweisbarkeit von Auswirkungen beziehen, ist rechtlich zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 144).

    Dieser Wert liegt unterhalb des Abschneidekriteriums von 0, 3 kg N/ha/a, welches die Grenze der unbedenklichen Immissionen markiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 63 ff.).

    Anhaltspunkte für neue, "bessere" Erkenntnismöglichkeiten liegen nicht vor; insbesondere gab es keine hiervon abweichende, allseits fachlich anerkannte Fachkonvention zur Kartierung von Riffen (vgl. zu solchen Fachkonventionen BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 64).

    Dementsprechend ist die Behörde berechtigt, zu Unrecht verweigerte Informationen bei der Prüfung und Abwägung der Existenzgefährdung unberücksichtigt zu lassen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 27).

  • BVerwG, 07.07.2022 - 9 A 1.21

    Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg

    Soweit der Kläger unter Beweis stellt (Beweisantrag Nr. 2), dass fachlich kein Grund ersichtlich ist, außerhalb des FFH-Gebiets gelegene Lebensraumtypen (LRT) gleicher Qualität nicht in die Gebietsmeldung einzubeziehen, betrifft der Antrag im Übrigen keine aufklärungsfähige Tatsachenbehauptung, sondern zielt darauf ab, die Beurteilung der für die Gebietsmeldung zuständigen Stelle durch die Einschätzung eines Gutachters zu ersetzen; dies ist einem Beweis nicht zugänglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 75 Rn. 62 ).

    Rn. 56 b) Der Planfeststellungsbeschluss ist nicht schon deshalb fehlerhaft, weil sich die FFH-Verträglichkeitsprüfung zu den vorhabenbedingten Stickstoffeinträgen auf den Forschungsbericht von Balla u. a. (Untersuchung und Bewertung von straßenverkehrsbedingten Nährstoffeinträgen in empfindliche Biotope, Bericht zum FE-Vorhaben 84.0102/2009 der Bundesanstalt für Straßenwesen, Bd. 1099 der Reihe "Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik", Hrsg. BMVBS, November 2013) und den daraus entwickelten Stickstoffleitfaden Straße (FGSV, Hinweise zur Prüfung von Stickstoffeinträgen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung für Straßen - H PSE, 2019) stützt und dem Konzept der sogenannten Critical Loads unter Anwendung des vorhabenbezogenen Abschneidekriteriums von 0, 3 kg N/(ha*a) folgt, welches die Grenze der unbedenklichen Immissionen markiert (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 63 ff. …und vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - juris Rn. 422 ).

    Rn. 57 Der Stickstoffleitfaden, der sich selbst als Fachkonvention bezeichnet, stellt eine Zusammenfassung aktueller wissenschaftlicher Ergebnisse dar und spiegelt auch hinsichtlich des Abschneidekriteriums den aktuell besten Kenntnisstand wider (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 64, 69).

    Soweit der Kläger geltend macht, die Zusatzbelastung müsse mit zwei Dezimalstellen berechnet werden, findet dies in den genannten fachlichen Vorgaben keine Grundlage (vgl. zur Rundungsregelung schon BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 75 Rn. 104 ).

    Dass hiervon auch der vorhabenunabhängige Verkehr auf der A 28 erfasst wird, entspricht der bilanzierenden Betrachtungsweise des Stickstoffleitfadens und begegnet keinen Bedenken (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 87 ff.).

    Rn. 68 Der Senat hat bereits im Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - (BVerwGE 166, 1 Rn. 89 f.) mit ausführlicher Begründung dargelegt, dass auch der Gerichtshof der Europäischen Union bei der Berücksichtigung einer Maßnahme nach Art. 6 Abs. 3 FFH-RL nicht an der Quelle der Beeinträchtigungen und Emissionen, sondern an den Auswirkungen auf die Schutzgüter des FFH-Gebiets ansetzt.

    Der Beweisantrag betrifft im Übrigen keine einzelne naturschutzfachlich aufklärungsfähige Tatsachenbehauptung, sondern zielt darauf ab, die rechtliche Prüfung eines Verbotstatbestands durch einen Sachverständigen vorzunehmen; dies ist einem Beweis nicht zugänglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 75 Rn. 62 ).

  • BVerwG, 04.05.2022 - 9 A 7.21

    Klage gegen die Nordverlängerung der A 14 erfolglos

    Allein der objektive Umstand der Nichtbeteiligung im Verwaltungsverfahren reicht ohne Hinzutreten weiterer Umstände hierfür nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 38 m. w. N.).
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