Rechtsprechung
| EuGH, 19.12.2013 - C-279/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen - Geltungsbereich - Behördenbegriff - Unternehmen für Abwasserentsorgung und Wasserversorgung - Privatisierung der Wasserwirtschaft in England ...
- Europäischer Gerichtshof
Fish Legal und Shirley
Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen - Geltungsbereich - Behördenbegriff - Unternehmen für Abwasserentsorgung und Wasserversorgung - Privatisierung der Wasserwirtschaft in England ...
- EU-Kommission
Fish Legal und Shirley
Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen - Geltungsbereich - Behördenbegriff - Unternehmen für Abwasserentsorgung und Wasserversorgung - Privatisierung der Wasserwirtschaft in England ...
- Wolters Kluwer
Zugang zu Dokumenten bei der Aufgabenerledigung durch Wassergesellschaften; Vorabentscheidungsersuchen des britischen Upper Tribunal
- lda.brandenburg.de
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung
- fragdenstaat.de
Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Begriffsbestimmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zugang zu Dokumenten bei der Aufgabenerledigung durch Wassergesellschaften; Vorabentscheidungsersuchen des britischen Upper Tribunal
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lda.brandenburg.de (Kurzinformation)
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Fish Legal und Shirley
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Upper Tribunal (Administrative Appeals Chamber) (Vereinigtes Königreich) - Auslegung von Art. 2 Nr. 2 Buchst. a, b und c der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-279/12
- EuGH, 19.12.2013 - C-279/12
Wird zitiert von ... (57) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 14.02.2012 - C-204/09
Ein Ministerium darf der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen …
Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-279/12
Rn. 35 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Europäische Union mit dem Beitritt zum Übereinkommen von Aarhus zugesagt hat, im Rahmen der Anwendung des Unionsrechts sicherzustellen, dass die bei den Behörden vorhandenen oder für diese bereitgehaltenen Umweltinformationen grundsätzlich zugänglich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Dezember 2010, Ville de Lyon, C-524/09, Slg. 2010, I-14115, Randnr. 36, und vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau, C-204/09, Randnr. 30).Rn. 36 Wie der fünfte Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/4 bestätigt, wollte der Unionsgesetzgeber mit dem Erlass dieser Richtlinie im Hinblick auf den Abschluss dieses Übereinkommens durch die Gemeinschaft die Vereinbarkeit des Unionsrechts mit dem Übereinkommen durch eine allgemeine Regelung sicherstellen, die gewährleistet, dass jede natürliche oder juristische Person eines Mitgliedstaats ein Recht auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen oder für diese bereitgehaltenen Umweltinformationen hat, ohne hierfür ein Interesse geltend machen zu müssen (Urteil Flachglas Torgau, Randnr. 31).
Rn. 37 Demnach sind für die Auslegung der Richtlinie 2003/4 der Wortlaut und das Ziel des Übereinkommens von Aarhus, das mit dieser Richtlinie in das Unionsrecht umgesetzt werden soll, zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Flachglas Torgau, Randnr. 40).
Rn. 39 Schließlich greift auch das von der Richtlinie 2003/4 gewährleistete Zugangsrecht nur insoweit, als die begehrten Informationen unter die von dieser Richtlinie vorgesehenen Vorgaben für den Zugang der Öffentlichkeit fallen, was u. a. voraussetzt, dass es sich um "Umweltinformationen" im Sinne des Art. 2 Nr. 1 dieser Richtlinie handelt; dies in Bezug auf das Ausgangsverfahren zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts (Urteil Flachglas Torgau, Randnr. 32).
Rn. 42 Nach ständiger Rechtsprechung folgt sowohl aus den Anforderungen der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch aus dem Gleichheitsgrundsatz, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Bestimmung und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteil Flachglas Torgau, Randnr. 37).
Rn. 49 Zweitens hat der Gerichtshof zu den Kriterien, die zur Klärung der Frage heranzuziehen sind, ob die auf der Grundlage des nationalen Rechts von der betreffenden Einrichtung wahrgenommenen Aufgaben unter den Begriff der "Aufgaben der öffentlichen Verwaltung" im Sinne des Art. 2 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2003/4 fallen, bereits darauf hingewiesen, dass sowohl aus dem Übereinkommen von Aarhus selbst als auch aus der Richtlinie 2003/4 hervorgeht, dass deren Verfasser mit "Behörden" die Verwaltungsbehörden meinten, da es innerhalb der Staaten die Verwaltungsbehörden sind, bei denen infolge der von ihnen wahrgenommenen Aufgaben die Umweltinformationen normalerweise vorhanden sind (Urteil Flachglas Torgau, Randnr. 40).
- EuGH, 12.07.1990 - C-188/89
Foster u.a. / British Gas
Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-279/12
Ist eine "dem Staat zuzurechnende Einrichtung", wie sie im Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juli 1990, Foster u. a. (C-188/89, Slg. 1990, I-3313), in Randnr. 20 umschrieben wird, stets als Person anzusehen, die vom Geltungsbereich des Art. 2 Nr. 2 Buchst. c der Richtlinie 2003/4/EG erfasst wird?. - EuGH, 16.02.2012 - C-182/10
Solvay u.a. - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Begriff …
Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-279/12
Rn. 38 Der Gerichtshof hat ferner bereits entschieden, dass der Leitfaden zur Umsetzung des Übereinkommens von Aarhus zwar als ein erläuterndes Dokument betrachtet werden kann, das gegebenenfalls neben anderen relevanten Gesichtspunkten für die Auslegung des Übereinkommens herangezogen werden kann, die darin enthaltenen Analysen jedoch nicht bindend sind und nicht die normative Geltung haben, die den Vorschriften des Übereinkommens von Aarhus zukommt (Urteil vom 16. Februar 2012, Solvay u. a., C-182/10, Randnr. 27). - EuGH, 22.12.2010 - C-524/09
Ville de Lyon - Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus -Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-279/12
Rn. 35 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Europäische Union mit dem Beitritt zum Übereinkommen von Aarhus zugesagt hat, im Rahmen der Anwendung des Unionsrechts sicherzustellen, dass die bei den Behörden vorhandenen oder für diese bereitgehaltenen Umweltinformationen grundsätzlich zugänglich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Dezember 2010, Ville de Lyon, C-524/09, Slg. 2010, I-14115, Randnr. 36, und vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau, C-204/09, Randnr. 30).
- EuGH, 19.06.2018 - C-15/16
Nicht alle in der Akte einer Finanzaufsichtsbehörde enthaltenen Informationen …
Diese Auslegung muss unter Berücksichtigung des Wortlauts und des Kontexts der in Rede stehenden Vorschrift sowie des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 42, …sowie vom 16. Juli 2015, A, C-184/14, EU:C:2015:479, Rn. 31 und 32). - EuGH, 19.11.2019 - C-585/18
Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des …
Rn. 69 Nach ständiger Rechtsprechung ist das mit Art. 267 AEUV eingerichtete Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853' Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15
Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol; …
Wenn es unerheblich ist, in welcher Art und Weise der bestimmende Einfluss im Sinne des Art. 2 Nr. 2 Buchst. c UIRL auf eine private Gesellschaft ausgeübt werden kann (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - C-279/12 [ECLI:EU:C:2013:853] Fish Legal und Shirley - juris Rn. 69), ist davon auch die vom nationalen Gesetzgeber festgelegte beherrschende Stellung des Staates als Mehrheitsgesellschafter erfasst.
- EuGH, 29.10.2015 - C-174/14
Saudaçor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
Rn. 52 Außerdem folgt nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sowohl aus den Anforderungen der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch aus dem Gleichheitsgrundsatz, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Bestimmung und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteil Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 42). - EuGH, 01.10.2015 - C-201/14
Werden personenbezogene Daten zwecks Verarbeitung zwischen zwei …
Der Gerichtshof kann die Entscheidung über das Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 30.04.2014 - C-26/13
Verbraucher, die ein Fremdwährungsdarlehen aufnehmen, müssen die wirtschaftlichen …
Rn. 37 Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Bestimmung und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteil Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 42). - EuGH, 10.09.2026 - C-330/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie …
Rn. 31 Insoweit habe der Beauftragte für Umweltinformationen in seiner Entscheidung die RTÉ für alle ihre Aufgaben als "Behörde" im Sinne von Art. 2 Nr. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2003/4 eingestuft, wobei er das im Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley (C-279/12, EU:C:2013:853), entwickelte Kriterium angewandt habe.Rn. 36 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass sich die Europäische Union mit dem Beitritt zum Übereinkommen von Aarhus verpflichtet hat, im Rahmen der Anwendung des Unionsrechts sicherzustellen, dass die bei den Behörden vorhandenen Umweltinformationen grundsätzlich zugänglich sind (Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 35 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 37 Wie der fünfte Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/4 bestätigt, wollte der Unionsgesetzgeber mit dem Erlass dieser Richtlinie die Vereinbarkeit des Unionsrechts mit dem Übereinkommen durch eine allgemeine Regelung sicherstellen, die gewährleistet, dass jede natürliche oder juristische Person eines Mitgliedstaats ein Recht auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen oder für diese bereitgehaltenen Umweltinformationen hat, ohne hierfür ein Interesse geltend machen zu müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 38 Demnach sind für die Auslegung der Richtlinie 2003/4 der Wortlaut und das Ziel des Übereinkommens von Aarhus, das mit dieser Richtlinie in das Unionsrecht umgesetzt werden soll, zu berücksichtigen (Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 39 Der Gerichtshof hat ferner bereits entschieden, dass das von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa im Jahr 2000 herausgegebene Dokument "Das Übereinkommen von Aarhus: Ein Leitfaden zur Umsetzung" (im Folgenden: Leitfaden zur Umsetzung des Übereinkommens von Aarhus) zwar als ein erläuterndes Dokument betrachtet werden kann, das gegebenenfalls neben anderen relevanten Gesichtspunkten für die Auslegung des Übereinkommens herangezogen werden kann, die darin enthaltenen Analysen jedoch nicht bindend sind und nicht die normative Geltung haben, die den Vorschriften des Übereinkommens von Aarhus zukommt (Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 40 Schließlich greift auch das von der Richtlinie 2003/4 gewährleistete Zugangsrecht nur insoweit, als die begehrten Informationen unter die von dieser Richtlinie vorgesehenen Vorgaben für den Zugang der Öffentlichkeit fallen, was u. a. voraussetzt, dass es sich um "Umweltinformationen" im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie handelt; dies in Bezug auf das Ausgangsverfahren zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts (Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 47 Zu den mit der Richtlinie 2003/4 verfolgten Zielen stellt ihr Art. 1 Buchst. a und b klar, dass mit dieser das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen, die bei Behörden vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden, gewährleistet wird, die grundlegenden Voraussetzungen und praktischen Vorkehrungen für die Ausübung dieses Rechts festgelegt werden und eine möglichst umfassende und systematische Verfügbarkeit und Verbreitung dieser Informationen in der Öffentlichkeit erreicht werden soll (Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 66).
Rn. 50 Insoweit definiert Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie 2003/4 drei Kategorien von Behörden, um auf diese Weise alle Einrichtungen unabhängig von ihrer Rechtsform zu erfassen, die der öffentlichen Gewalt zuzurechnen sind, sei es der Staat selbst, eine vom Staat zum Handeln in seinem Namen ermächtigte Einrichtung oder eine vom Staat kontrollierte Einrichtung (Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 67).
Diese Kategorie von Behörden umfasst alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die vom Staat errichtet wurden und deren Auflösung allein der Staat beschließen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 51).
- EuGH, 23.11.2016 - C-442/14
Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting - Vorlage zur Vorabentscheidung …
Rn. 53 Wie zum einen der fünfte Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/4 aber bestätigt, wollte der Unionsgesetzgeber mit dem Erlass dieser Richtlinie im Hinblick auf den Abschluss des Übereinkommens von Århus durch die Gemeinschaft die Vereinbarkeit des Unionsrechts mit dem Übereinkommen durch eine allgemeine Regelung sicherstellen, die gewährleistet, dass jede natürliche oder juristische Person eines Mitgliedstaats ein Recht auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen oder für diese bereitgehaltenen Umweltinformationen hat, ohne hierfür ein Interesse geltend machen zu müssen (vgl. u. a. Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 36).Rn. 54 Demnach sind für die Auslegung der Richtlinie 2003/4 der Wortlaut und das Ziel des Übereinkommens von Århus, das mit dieser Richtlinie in das Unionsrecht umgesetzt werden soll, zu berücksichtigen (vgl. u. a. Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 37) und insbesondere Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 1 Buchst. d dieses Übereinkommens, wonach Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Bekanntgabe von Informationen über Emissionen, die für den Schutz der Umwelt von Bedeutung sind, nicht entgegengehalten werden können.
Rn. 55 Zum anderen hat die Richtlinie 2003/4 nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das Ziel, einen grundsätzlichen Zugang zu Umweltinformationen, die bei Behörden vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden, zu gewährleisten und, wie aus ihrem neunten Erwägungsgrund und ihrem Art. 1 hervorgeht, eine möglichst umfassende und systematische Verfügbarkeit und Verbreitung von Umweltinformationen in der Öffentlichkeit zu erreichen (vgl. u. a. Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 66).
Rn. 70 Doch sind nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Ausführungen in diesem Leitfaden, der zwar als ein erläuterndes Dokument betrachtet werden kann, das gegebenenfalls neben anderen relevanten Gesichtspunkten für die Auslegung des Übereinkommens von Århus herangezogen werden kann, nicht bindend und haben nicht die normative Geltung, die den Vorschriften dieses Übereinkommens zukommt (vgl. u. a. Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.2017 - 10 S 413/15
Darlegungspflichten bei beabsichtigter Stattgabe eines Antrages auf …
Danach ist zu beachten, dass die Richtlinie - in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen von Aarhus - das Ziel verfolgt, "eine möglichst umfassende und systematische Verfügbarkeit und Verbreitung der bei Behörden vorhandenen oder für sie bereitgehaltenen Umweltinformationen in der Öffentlichkeit zu erreichen" (EuGH, Urteil vom 19.12.2013 - C-279/12 - ZUR 2014, 230 Tz. 77; bekräftigend EuGH, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/16 - NVwZ 2017, 380 Tz. 55, 85). - EuGH, 27.03.2014 - C-565/12
Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Bedingungen die Anwendung der …
Der Gerichtshof kann ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. insbesondere Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, Rn. 30). - EuGH, 13.03.2014 - C-107/13
FIRIN - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Leistung von …
- EuGH, 26.03.2020 - C-558/18
Der Gerichtshof erklärt zwei Vorabentscheidungsersuchen zu den polnischen …
- EuGH, 23.11.2016 - C-673/13
Kommission / Stichting Greenpeace Nederland und PAN Europe - Rechtsmittel - …
- EuGH, 30.04.2014 - C-475/12
Die Mitgliedstaaten können überwachen, ob Unternehmen, die, obwohl sie in einem …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-71/14
East Sussex County Council - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie …
- BVerwG, 29.06.2016 - 7 C 32.15
Umweltinformation; Informationszugang; Europäische Kommission; …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2016 - C-60/15
Saint-Gobain Glass Deutschland/ Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu …
- EuGH, 06.10.2015 - C-500/14
Ford Motor Company - Vorlage zur Vorabentscheidung - Muster und Modelle - …
- EuGH, 13.05.2015 - C-392/13
Die Definition der Massenentlassung im spanischen Recht verstößt gegen das …
- EuGH, 15.01.2026 - C-129/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie …
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 1348/20
Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen …
- EuGH, 06.10.2015 - C-69/14
Târșia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze der Äquivalenz und der …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-619/19
Land Baden-Württemberg (Communications internes) - Vorlage zur Vorabentscheidung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2020 - 12 B 1.19
Informationszugang nach dem UIG; personenbezogene Daten (Namen und Kontaktdaten); …
- EuGH, 05.03.2015 - C-343/13
Modelo Continente Hipermercados - Vorlage zur Vorabentscheidung - Regelung der …
- EuGH, 25.10.2018 - C-260/17
Anodiki Services EPE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
- EuGH, 10.03.2016 - C-94/14
Flight Refund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
- EuGH, 06.10.2015 - C-71/14
East Sussex County Council - Vorlage zur Vorabentscheidung - Übereinkommen von …
- EuGH, 06.02.2014 - C-528/12
Mömax Logistik - Vorabentscheidungsersuchen - Gesellschaftsrecht - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-470/19
Friends of the Irish Environment - Vorabentscheidungsersuchen - Zugang zu von …
- EuGH, 11.09.2014 - C-88/13
Gruslin - 'Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Freier …
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 2422/20
Informationsbegehren betreffend von beruflichen Verwendern geführte Informationen …
- LG Erfurt, 19.11.2020 - 8 O 559/20
Anspruch auf Unterlassung des Verbreitens des Bildnisses eines Journalisten …
- EuGH, 15.04.2021 - C-786/19
The North of England P & I Association - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 2060/20
Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen …
- EuGH, 16.07.2015 - C-369/14
Sommer Antriebs- und Funktechnik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektro- und …
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 3972/20
Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen …
- VG Düsseldorf, 13.05.2026 - 29 K 8330/23
Informationspflichtige Stelle, Kontrolle, Emission, Energieversorgung, Gas, …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-129/24
Coillte Cuideachta Ghníomhaíochta Ainmnithe - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-401/12
Rat u.a. / Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging …
- EuGH, 08.05.2014 - C-161/13
Idrodinamica Spurgo Velox u.a. - Öffentliche Aufträge - Wassersektor - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-358/16
UBS Europe u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2020 - C-826/18
Stichting Varkens in Nood u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Übereinkommen …
- EuGH, 29.01.2020 - C-522/18
Zakład Ubezpieczeń Społecznych - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2021 - C-786/19
The North of England P & I Association - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier …
- VGH Hessen, 27.04.2016 - 6 A 2050/14
Vertraulichkeit der Sitzungsniederschrift des Bundesratsausschusses und Anspruch …
- VGH Hessen, 27.04.2016 - 6 A 2052/14
Vertraulichkeit der Beratungen des Bundesratsausschusses und Anspruch auf Zugang …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-658/18
Governo della Repubblica italiana (Status der italienischen Friedensrichter) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-213/13
Impresa Pizzarotti - Öffentliche Aufträge - Richtlinien 93/37/EWG und 2004/18/EG …
- VGH Hessen, 27.04.2016 - 6 A 2051/14
Vertraulichkeit der Verhandlungen des Bundesratsausschusses und Anspruch auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-164/21
BALTIJAS STARPTAUTISKĀ AKADĒMIJA - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-442/14
Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang …
- EuG, 19.11.2025 - T-41/24
LGAI Technological Center und jtsec Beyond IT Security/ EUSPA
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-577/16
Trinseo Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/87/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-294/16
JZ
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-106/14
FCD und FMB - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) - Registrierung, …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2024 - C-809/23
Sumitomo Chemical Agro Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Biozidprodukte - …
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