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   BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 585/13   

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BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 585/13 (https://dejure.org/2015,12182)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2015 - 9 AZR 585/13 (https://dejure.org/2015,12182)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - 9 AZR 585/13 (https://dejure.org/2015,12182)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Urlaubsgeld - Fälligkeitsregelung in einem Formulararbeitsvertrag - Urlaubsabgeltung - Minderung des Urlaubs bei selbst verschuldetem Ausscheiden des Arbeitnehmers

  • openjur.de

    Urlaubsgeld; Fälligkeitsregelung in einem Formulararbeitsvertrag; Urlaubsabgeltung; Minderung des Urlaubs bei selbst verschuldetem Ausscheiden des Arbeitnehmers

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Urlaubsgeld - Fälligkeitsregelung in einem Formulararbeitsvertrag - Urlaubsabgeltung - Minderung des Urlaubs bei selbst verschuldetem Ausscheiden des Arbeitnehmers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 7 EGRL 88/2003, § 1 BUrlG, § 3 Abs 1 BUrlG, § 7 Abs 3 BUrlG, § 7 Abs 4 BUrlG
    Urlaubsgeld - Fälligkeitsregelung in einem Formulararbeitsvertrag - Urlaubsabgeltung - Minderung des Urlaubs bei selbst verschuldetem Ausscheiden des Arbeitnehmers

  • IWW

    § 15 Nr. 2 Abs. 1 MTV, § 15 Nr. 4 Halbs. 1 MTV, § ... 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 8 Nr. 7 Buchst. g Abs. 1 MTV, § 15 Nr. 2 MTV, §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG, § 362 Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 8 Nr. 1 Abs. 2 MTV, § 8 Nr. 4 Abs. 1 Buchst. b MTV, § 8 Nr. 1 Abs. 1 MTV, § 1 BUrlG, § 8 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 MTV, § 8 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 MTV, § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG, § 8 Nr. 1 Abs. 1 Satz 4 MTV, § 8 Nr. 1 Abs. 1 Satz 5 MTV, § 8 Nr. 7 Buchst. g Abs. 1 Satz 1 MTV, § 8 Nr. 7 MTV, § 8 Nr. 7 Buchst. a, Buchst. c und Buchst. f MTV, § 8 Nr. 7 Buchst. g Abs. 2 MTV, § 15 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 MTV, § 15 Nr. 2 Abs. 2 Satz 2 MTV, § 15 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 MTV, § 187 Abs. 1 BGB, § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB, § 167 ZPO, § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB, § 253 Abs. 1, § 222 ZPO, §§ 186, 187 Abs. 1 BGB, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche auf Urlaubsabgeltung und Urlaubsgeld nach dem Manteltarifvertrag im Groß- und Außenhandel NRW

  • bag-urteil.com

    Urlaubsgeld - Fälligkeitsregelung in einem Formulararbeitsvertrag - Urlaubsabgeltung - Minderung des Urlaubs bei selbst verschuldetem Ausscheiden des Arbeitnehmers

  • Betriebs-Berater

    Urlaubsgeld - Fälligkeitsregelung in einem Formulararbeitsvertrag

  • rewis.io

    Urlaubsgeld - Fälligkeitsregelung in einem Formulararbeitsvertrag - Urlaubsabgeltung - Minderung des Urlaubs bei selbst verschuldetem Ausscheiden des Arbeitnehmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche auf Urlaubsabgeltung und Urlaubsgeld nach dem Manteltarifvertrag im Groß- und Außenhandel NRW

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertragliche Kürzung des Urlaubsanspruchs nur im laufenden Kalenderjahr möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsgeld - und die Fälligkeitsregelung im Formulararbeitsvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaub - und seine Minderung bei selbst verschuldetem Ausscheiden des Arbeitnehmers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tarifvertragsparteien können Ansprüche auf Mehrurlaub frei regeln

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaubsgeld - Fälligkeitsregelung in einem Formulararbeitsvertrag - Urlaubsabgeltung - Minderung des Urlaubs bei selbst verschuldetem Ausscheiden des Arbeitnehmers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1024
  • BB 2015, 1459
  • BB 2015, 1530
  • DB 2015, 1415
  • NZA-RR 2015, 399
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 585/13
    Aufgrund der Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Arbeitszeitrichtlinie) ist § 7 Abs. 3 BUrlG unionsrechtskonform dahin gehend auszulegen, dass der gesetzliche Urlaub nicht vor Ablauf von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist (vgl. dazu im Einzelnen BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 23 ff., BAGE 142, 371 ) .

    Zwischen dem Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub und dem Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub nach den Vorschriften des MTV besteht ein Gleichlauf, der zur Folge hat, dass der Anspruch auf Mehrurlaub der 15-Monats-Rechtsprechung des Senats (ausführlich hierzu BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 23 ff., BAGE 142, 371 ) unterfällt.

    c) Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abgeltung des ihm zustehenden Urlaubs entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird zu diesem Zeitpunkt fällig (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 45, BAGE 142, 371) .

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 575/10

    Verfall tarifvertraglicher Urlaubsansprüche (TVöD)

    Auszug aus BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 585/13
    Unionsrecht steht einem tariflich angeordneten Verfall des Mehrurlaubs nicht entgegen (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 10) .

    Ein Gleichlauf ist nicht gewollt, wenn die Tarifvertragsparteien entweder bei der Befristung und Übertragung bzw. beim Verfall des Urlaubs zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und tariflichem Mehrurlaub unterschieden oder sich vom gesetzlichen Fristenregime gelöst und eigenständige, vom Bundesurlaubsgesetz abweichende Regelungen zur Befristung und Übertragung bzw. zum Verfall des Urlaubsanspruchs getroffen haben (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 12) .

  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11

    Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 585/13
    Der Kläger war nicht gehalten, die Urlaubsabgeltungsansprüche zu beziffern (vgl. BAG 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 21, BAGE 145, 8) .
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 585/13
    Die Tarifvertragsparteien können Urlaubsansprüche, die darüber hinausgehen, frei regeln (vgl. EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 34 ff. mwN) .
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 760/10

    Mindest- und Mehrurlaub - Tilgungsbestimmung

    Auszug aus BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 585/13
    Mit der Freistellung des Klägers von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung an 17 Arbeitstagen im Jahr 2009 brachte die Beklagte den Urlaubsanspruch gemäß § 362 Abs. 1 BGB teilweise zum Erlöschen (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 760/10 - Rn. 10, BAGE 143, 1) .
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 585/13
    Sieht ein Formulararbeitsvertrag, der eine pauschale Bezugnahme auf einen Tarifvertrag enthält, eine ausdrückliche Regelung vor, die von einer tariflichen Bestimmung abweicht, hat die arbeitsvertragliche Regelung grundsätzlich Vorrang vor der in Bezug genommenen Tarifvorschrift (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 40, BAGE 144, 306) .
  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 343/06

    Sozialplanabfindung - Rückzahlungsanspruch - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 585/13
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 343/06 - Rn. 12) .
  • LAG Köln, 10.05.2013 - 10 Sa 595/12

    Verfall des Urlaubsanspruchs - Manteltarifvertrag für den Groß- und Außenhandel -

    Auszug aus BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 585/13
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. Mai 2013 - 10 Sa 595/12 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
  • ArbG Köln, 25.04.2012 - 2 Ca 3785/11

    Anspruch eines wegen Beleidigungen gegenüber dem Vorgesetzten fristlos

    Auszug aus BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 585/13
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25. April 2012 - 2 Ca 3785/11 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.
  • LAG Nürnberg, 19.05.2020 - 7 Sa 11/19

    Zweites Arbeitsverhältnis - Überschreiten der gesetzlich erlaubten Arbeitszeit -

    Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung wird fällig mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, BAG, Urteil vom 20.01.2015 - 9 AZR 585/13 -, Rn. 39, zitiert nach juris.
  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 35/17 R

    Zusammentreffen von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit Einkommen

    Die Arbeitsvertragsparteien können Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von § 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Mindestjahresurlaubsanspruch von vier Wochen übersteigen, frei regeln (vgl EuGH Urteil vom 3.5.2012 - C-337/10 - "Neidel" - Juris RdNr 34 ff mwN; BAG Urteil vom 15.12.2015 - 9 AZR 747/14 - Juris RdNr 13; BAG Urteil vom 20.1.2015 - 9 AZR 585/13 - Juris RdNr 29; zB Entstehung des Abgeltungsanspruchs mit Eintritt des Ruhens des Arbeitsvertrags vgl BAG Urteil vom 23.3.2010 - 9 AZR 128/09 - BAGE 134, 1 - Juris RdNr 57).
  • BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17

    Urlaub - Vereinbarung von Verfallsfristen - Mitwirkungsobliegenheiten des

    Der Anspruch auf die Abgeltung nicht genommenen Urlaubs wird mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig (vgl. BAG 20. Januar 2015 - 9 AZR 585/13 - Rn. 39) .
  • ArbG Gelsenkirchen, 12.04.2016 - 5 Ca 1796/15

    Rechtzeitige Geltendmachung des Urlaubsanspruchs im Rahmen von vertraglichen

    Dies betrifft auch einen Urlaubsabgeltungsanspruch im Fall der Abweisung der Kündigungsschutzklage (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts v. 01.12.2010, AZ 1 BvR 1682/07, juris Rn. 21, NZA 2011 S. 354; Urteile des BAG v. 20.01.2015, AZ 9 AZR 585/13, juris Rn. 39; v. 19.09.2012, AZ 5 AZR 924/11, juris Rn. 18 - 28; v. 19.09.2012 AZ 5 AZR 627/11, juris Rn. 18 - 28, NZA 2013 S. 101; des LAG Niedersachsen v. 13.08.2013, AZ 9 Sa 138/13, juris Rn. 26 - 29; Klenter, juris PR-ArbG 47/2013 Anmerkung 3 C; Müller-Wenner, AuR, 2014 S. 282 (283, 284)).

    Noch muss der Anspruch ausdrücklich bezeichnet werden (Urteile des BAG v. 20.01.2015, AZ 9 AZR 585/13, juris Rn. 39; v. 16.04.2013, AZ 9 AZR 731/11, juris Rn. 21, 22; v. 19.09.2012, 5 AZR 627/11, juris Rn. 14).

  • LAG München, 02.02.2016 - 6 Sa 937/15

    Verfall tariflichen Urlaubs

    2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Arbeitszeitrichtlinie) ist § 7 Abs. 3 BUrlG in unionsrechtskonform Weise dahin gehend auszulegen, dass der gesetzliche Urlaub nicht vor Ablauf von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt war (BAG v. 20.1. 2015 - 9 AZR 585/13, NZARR 2015, 399, Rz. 26; BAG v. 7.8. 2012 - 9 AZR 353/10, NZA 2012, 1216, Rz. 23 ff.).
  • LAG Hessen, 23.01.2019 - 6 Sa 389/18

    Keine Invalidenrente bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses

    Ist der Wortlaut eines Formularvertrages nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss (vgl. BAG v. 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14, BAG v. 20. Januar 2015 - 9 AZR 585/13 - BAG v. 25. Februar 2015 - 5 AZR 514/13 - BAG v. 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14).
  • LAG Bremen, 15.12.2009 - 1 Sa 229/07

    Erlöschen bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüche bei Arbeitsunfähigkeit

    Dagegen werde durch die Regelung nicht die Frage beantwortet, ob ein Urlaubsanspruch erfüllt und abgegolten werden könne (vgl. BAG, Urt. v. 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - AP Nr. 74 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG, Urt. v. 20.04.1989 - 8 AZR 621/87 - AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • LAG Hamm, 02.05.2007 - 18 Sa 1807/06

    Urlaubsabgeltung, Beweislast für die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs,

    Dies trifft beispielsweise nicht zu, solange ein Arbeitnehmer fortdauernd arbeitsunfähig krank ist (vgl. BAG, Urteil vom 05.12.1995 a.a.O.; BAG, Urteil vom 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - AP Nr. 74 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.12.2015 - 3 Sa 218/15

    Urlaub, Arbeitsunfähigkeit, Erkrankung, langandauernde, Urlaubsjahr,

    des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Jahres die Arbeitsunfähigkeit fort, geht der Urlaubsanspruch nach Ablauf eines Übertragungszeitraumes von 15 Monaten, gerechnet ab Ende des Urlaubsjahres, unter (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: BAG vom 07.08.2012 - 9 AZR 353/10; BAG vom 22.05.2012 - 9 AZR 618/10 und 9 AZR 575/10; BAG vom 05.08.2014 - 9 AZR 77/13; BAG vom 20.01.2015 - 9 AZR 585/13).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2002 - 1 Sa 265/01

    Arbeitnehmerhaftung - Schäden auf Baustelle

    3. Endet nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis dessen Arbeitsunfähigkeit im Urlaubsjahr, für dass der Urlaubsanspruch entstanden ist, bzw. im Übertragungszeitraum so rechtzeitig, dass bei bestehendem Arbeitsverhältnis der Urlaub hätte verwirklicht werden können, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Gewährung der Urlaubsabgeltung (im Anschluss an die Senatsentscheidung vom 23.06.1983 - 6 AZR 180/80 - AP Nr. 14 zu § 7 BUrlG Abgeltung)." Diese Grundsätze liegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes bis in die Gegenwart zu Grunde (z. B. Urteil vom 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - AP Nr. 74 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
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