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   BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 328/16   

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https://dejure.org/2019,611
BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 328/16 (https://dejure.org/2019,611)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2019 - 9 AZR 328/16 (https://dejure.org/2019,611)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - 9 AZR 328/16 (https://dejure.org/2019,611)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Urlaubsabgeltung - Anspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • IWW

    § 551 Abs. 3 ZPO, § ... 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 1922 Abs. 1 BGB, §§ 1, 7 Abs. 4 BUrlG, § 1 BUrlG, § 613 Satz 1 BGB, Art. 267 AEUV, Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG, Art. 288 Abs. 3 AEUV, § 1, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, § 7 Abs. 1, Abs. 3 BUrlG, §§ 275 ff. BGB, 3 Abs. 1 BUrlG, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Betriebs-Berater

    Vertragsfreiheit bzgl. Des Anspruchs der Erben auf Mehrurlaub

  • bag-urteil.com

    Urlaubsabgeltung - Anspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Urlaubsabgeltung - Anspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Urlaubsabgeltung - Anspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsrecht - Urlaubsabgeltung; Anspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de

    Anspruch der Erben auf Abgeltung des nicht erfüllten Urlaubsanspruchs des verstorbenen Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de

    Urlaubsabgeltung - Anspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaubsabgeltung - Anspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2052
  • NZA 2019, 835
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 321/16

    Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Kündigung

    Fehlen solche, ist von einem diesbezüglichen Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf vertraglichen Mehrurlaub auszugehen (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 328/16 - Rn. 33) .
  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19

    Urlaubsanspruch - Altersteilzeit - Freistellungsphase

    Die Arbeitsvertragsparteien können Urlaubsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 52; 22. Januar 2019 - 9 AZR 328/16 - Rn. 33).
  • BAG, 27.10.2020 - 9 AZR 531/19

    Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifliche Ausschlussfristen

    § 7 Abs. 4 BUrlG knüpft allein an die durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verursachte Unmöglichkeit an, den noch bestehenden Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers durch bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zu realisieren (BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 328/16 - Rn. 30) .

    Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt die Arbeitspflicht und damit die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer durch Freistellung von der Arbeitspflicht Urlaub zu gewähren (BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 328/16 - Rn. 31) .

  • BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17

    Urlaub - Vereinbarung von Verfallsfristen - Mitwirkungsobliegenheiten des

    Fehlen solche, ist von einem diesbezüglichen Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf vertraglichen Mehrurlaub auszugehen (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 52; 22. Januar 2019 - 9 AZR 328/16 - Rn. 33) .
  • BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 401/19

    Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten

    Fehlen solche, ist von einem diesbezüglichen Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf vertraglichen Mehrurlaub auszugehen (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 328/16 - Rn. 33) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2021 - 3 Sa 82/21

    Kündigung, Prozessvergleich, Ausgleichsquittung, Auslegung, Urlaubsabgeltung,

    Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt die Arbeitspflicht und damit die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer durch Freistellung von der Arbeitspflicht Urlaub zu gewähren (BAG v. 27.10.2020 - 9 AZR 531/19 - Rn 31; BAG v. 22.01.2019 - 9 AZR 328/16 - Rn. 29 - 31).
  • LAG Nürnberg, 02.03.2021 - 7 Sa 347/20

    Urlaubsabgeltungsanspruch - arbeitsvertraglicher Zusatzurlaub - AGB-Kontrolle -

    b) Die Regelung des § 10 Abs. 4 Satz 2 ArbV weicht auch nicht von dem Grundgedanken des § 7 Abs. 4 BurlG ab, dass der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubes nicht ohne Weiteres bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses untergehen kann, sondern nur der Freistellungsanspruch im laufenden Arbeitsverhältnis entfällt, nicht aber der Vergütungsanspruch, so für den Fall der langen Erkrankung vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses BAG, Urteil vom 07.08.2012 - 9 AZR 353/10 -, Rn. 9, zitiert nach juris, und für den Fall des Todes des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis, BAG, Urteil vom 22.01.2019 - 9 AZR 328/16 -, Rn. 17, zitiert nach juris.

    Die Vertragsfreiheit schließt dabei auch das Recht ein, das teilweise oder vollständige Erlöschen des arbeitsvertraglichen Zusatzurlaubes für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzusehen, BAG, Urteil vom 22.01.2019 - 9 AZR 328/16 -, Rn. 33, zitiert nach juris.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2020 - 5 Sa 208/19

    Wirksamkeit einer Kündigung - vorbehaltlose Verlängerungsvereinbarung

    Die Arbeitsvertragsparteien können aufgrund der grundrechtlich geschützten Vertragsfreiheit (dazu z. B. BAG, Urteil vom 22. Januar 2019 - 9 AZR 328/16 - Rn. 33, juris = NZA 2019, 835) ein gekündigtes oder anderweitig endendes Arbeitsverhältnis durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung einvernehmlich verlängern (BAG, Urteil vom 11. November 1966 - 3 AZR 214/65 - Rn. 43, juris = AP Nr. 117 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
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