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   EuG, 08.03.1995 - T-2/93 Depens   

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https://dejure.org/1995,27742
EuG, 08.03.1995 - T-2/93 Depens (https://dejure.org/1995,27742)
EuG, Entscheidung vom 08.03.1995 - T-2/93 Depens (https://dejure.org/1995,27742)
EuG, Entscheidung vom 08. März 1995 - T-2/93 Depens (https://dejure.org/1995,27742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Air France gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Kostenfestsetzung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 25.02.1992 - T-24/89

    Festsetzung von erstattungsfähigen Kosten wegen Zahlung von Anwaltsgebühren

    Auszug aus EuG, 08.03.1995 - T-2/93
    Vorab ist darauf hinzuweisen, daß das Gericht, da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei dem Gegenstand und der Art des Rechtsstreits, seiner Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinem Schwierigkeitsgrad, dem Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und dem wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits Rechnung zu tragen hat und daß es zu diesem Zweck weder eine nationale Gebührenordnung für Rechtsanwälte noch eine eventuelle Gebührenvereinbarung zwischen dem betroffenen Beteiligten und seinen Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen braucht (Beschluß des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, und Beschluß des Gerichts vom 25. Februar 1992 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1992, II-153, Randnr. 13).
  • EuG, 25.02.1992 - T-18/89

    Harissios Tagaras gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 08.03.1995 - T-2/93
    Vorab ist darauf hinzuweisen, daß das Gericht, da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei dem Gegenstand und der Art des Rechtsstreits, seiner Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinem Schwierigkeitsgrad, dem Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und dem wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits Rechnung zu tragen hat und daß es zu diesem Zweck weder eine nationale Gebührenordnung für Rechtsanwälte noch eine eventuelle Gebührenvereinbarung zwischen dem betroffenen Beteiligten und seinen Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen braucht (Beschluß des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, und Beschluß des Gerichts vom 25. Februar 1992 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1992, II-153, Randnr. 13).
  • EuGH, 26.11.1985 - 318/82

    Leeuwarder Papierwarenfabriek BV / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.03.1995 - T-2/93
    Vorab ist darauf hinzuweisen, daß das Gericht, da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei dem Gegenstand und der Art des Rechtsstreits, seiner Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinem Schwierigkeitsgrad, dem Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und dem wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits Rechnung zu tragen hat und daß es zu diesem Zweck weder eine nationale Gebührenordnung für Rechtsanwälte noch eine eventuelle Gebührenvereinbarung zwischen dem betroffenen Beteiligten und seinen Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen braucht (Beschluß des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, und Beschluß des Gerichts vom 25. Februar 1992 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1992, II-153, Randnr. 13).
  • EuG, 13.01.2006 - T-331/94

    IPK-München / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    2 und 3; Beschlüsse des Gerichts vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-2/93 DEP, Air France/Kommission, Slg. 1995, II-533, Randnr. 16; Opel Austria/Rat, Randnr. 28, und UK Coal/Kommission, Randnr. 27).
  • EuG, 11.07.1995 - T-23/90

    Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen

    Unter Hinweis auf den Beschluß des Gerichts vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-2/93 (Air France/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), in dem die der Streithelferin TAT SA zu erstattenden Kosten auf 220 000 FF festgesetzt wurden, vertreten die Klägerinnen schließlich die Auffassung, daß die von Eco System beantragte Kostenfestsetzung sowohl nach innerstaatlichem Recht als auch nach der Rechtsprechung des Gerichts unrealistisch sei.

    Jedenfalls ist festzustellen, daß es sich im vorliegenden Fall im Unterschied zur erwähnten Rechtssache T-2/93 (Air France/Kommission), auf die sich die Klägerinnen für die Beanstandung des von Eco System geforderten Betrages ausdrücklich berufen, um ein Verfahren der einstweiligen Anordnung sowie um zwei Hauptsacheverfahren gehandelt hat.

  • EuG, 06.03.2003 - T-226/00

    Nan Ya Plastics / Rat

    Nach ständiger Rechtsprechung muss außerdem das Gericht in Ermangelung gemeinschaftlicher Gebührenbestimmungen alle Umstände frei würdigen, wobei es den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie den Schwierigkeitsgrad der Sache, den Arbeitsaufwand, der für die Beteiligten, Bevollmächtigten oder Beistände mit dem Verfahren verbunden war, und die wirtschaftlichen Interessen, die die Parteien am Ausgang des Rechtsstreits hatten, berücksichtigt (Beschluss des Gerichts vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-2/93 DEP, Air France/Kommission, Slg. 1995, II-533, Randnr. 16, sowie Beschlüsse Opel Austria/Rat, Randnr. 28, und UK Coal/Kommission, Randnr. 27).
  • EuG, 15.09.2004 - T-178/98

    Fresh Marine / Kommission - Kostenfestsetzung

    27 Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass das Gericht, da keine gemeinschaftsrechtliche Gebührenordnung besteht, die Gegebenheiten des Falles frei zu würdigen und dabei dem Gegenstand und der Art des Rechtsstreits, seiner Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie den Schwierigkeiten des Falles, dem Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und dem wirtschaftlichen Interesse der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits Rechnung zu tragen hat (Beschlüsse des Gerichts vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-2/93 DEP, Air France/Kommission, Slg. 1995, II-533, Randnr. 16, und vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-64/99 DEP, UK Coal/Kommission, Slg. 2001, II-2547, Randnr. 27).
  • EuG, 10.01.2002 - T-80/97

    Starway / Rat

    2 und 3; Beschlüsse des Gerichts vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-2/93 [92], Air France/Kommission, Slg. 1995, II-533, Randnr. 16, Opel Austria/Rat, Randnr. 28, und UK Coal/Kommission, Randnr. 27).
  • EuG, 24.01.2002 - T-38/95

    Groupe Origny / Kommission

    2 und 3; Beschlüsse des Gerichts vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-2/93 DEP, Air France/Kommission, Slg. 1995, II-533, Randnr. 16, Opel Austria/Rat, Randnr. 28, und UK Coal/Kommission, Randnr. 27).
  • EuG, 17.11.2009 - T-23/03

    CAS / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, hat das Gericht nach ständiger Rechtsprechung die Umstände des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei dem Gegenstand und der Art des Rechtsstreits, seiner Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinem Schwierigkeitsgrad, dem Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und dem wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits Rechnung zu tragen (Beschlüsse des Gerichts vom 8. März 1995, Air France/Kommission, T-2/93 DEP, Slg. 1995, II-533, Randnr. 16, und vom 19. September 2001, UK Coal/Kommission, T-64/99 DEP, Slg. 2001, II-2547, Randnr. 27).
  • EuG, 07.03.2000 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    Zu diesem Zweck braucht er weder eine nationale Gebührenordnung für Rechtsanwälte noch eine eventuelle Gebührenvereinbarung zwischen dem betroffenen Beteiligten und seinen Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (Beschluß Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Randnr. 3, und Beschlüsse des Gerichts Tagaras/Gerichtshof, Randnr. 13, vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-2/93 (92), Air France/Kommission, Slg. 1995, II-533, Randnr. 16, und vom 24. März 1998 in der Rechtssache T-175/94 (92), International Procurement Services/Kommission, Slg. 1998, II-601, Randnr. 10).
  • EuG, 14.11.2008 - T-285/03

    Agraz u.a. / Kommission

    Il est également de jurisprudence constante que, à défaut de dispositions communautaires de nature tarifaire, le juge communautaire doit apprécier librement les données de la cause, en tenant compte de l'objet et de la nature du litige, de son importance sous l'angle du droit communautaire ainsi que des difficultés de la cause, de l'ampleur du travail que la procédure contentieuse a pu causer aux agents ou aux conseils intervenus et des intérêts économiques que le litige a représentés pour les parties (ordonnance de la Cour du 26 novembre 1985, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Commission, 318/82, Rec. p. 3727, point 3 ; ordonnances du Tribunal du 8 mars 1995, Air France/Commission, T-2/93 DEP, Rec.
  • EuG, 08.07.2004 - T-7/98

    De Nicola / BEI - Kostenfestsetzung“

    2 und 3; Gericht, 8. März 1995, Air France/Kommission, T-2/93 DEP, Slg. 1995, II-533, Randnr. 16; Gericht, 8. November 1996, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, T-120/89 DEP, Slg. 1996, II-1547, Randnr. 27; Opel Austria/Rat, Randnrn.
  • EuG, 18.03.2005 - T-243/01

    Sony Computer Entertainment Europe / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuG, 12.12.2008 - T-417/05

    Endesa / Kommission

  • EuG, 22.03.2000 - T-97/95

    Sinochem / Rat

  • EuG, 27.09.2012 - T-85/04

    Strack / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuG, 28.11.1996 - T-447/93
  • EuG, 24.01.2002 - 3 T 38/95

    Festsetzung der Kosten für Anwaltshonorare im Urteil "Zement" (Cimenteries CBR u.

  • EuG, 10.01.2002 - 3 T 80/97

    Festsetzung der in der Rechtssache T-80/97 entstandenen Kosten; Kriterien zur

  • EuG, 19.09.2001 - T-64/99

    UK Coal / Kommission

  • EuG, 19.09.2001 - 2 T 64/99

    Festsetzung der in der Rechtssache T-64/99 zu erstattenden Kosten; Vorbereitung

  • EuG, 25.04.2008 - T-146/03

    Asociación de Estaciones de Servicio de Madrid und Federación Catalana de

  • EuG, 12.01.2006 - T-315/02

    Klitgaard / Kommission

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