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   Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-74/99   

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https://dejure.org/2000,6736
Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-74/99 (https://dejure.org/2000,6736)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.06.2000 - C-74/99 (https://dejure.org/2000,6736)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - C-74/99 (https://dejure.org/2000,6736)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    EG-Richtlinie über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen soll für nichtig zu erklärt werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (59)

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-376/98

    GENERALANWALT NIAL FENNELLY SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE RICHTLINIE ÜBER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-74/99
    Vorläufige Fassung SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS NIAL FENNELLY vom 15. Juni 2000 (1) Rechtssache C-376/98 Bundesrepublik Deutschland gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union und Rechtssache C-74/99 The Queen gegen Secretary of State for Health u. a. ex parte: Imperial Tobacco Ltd u. a. Inhaltsverzeichnis.

    In der Rechtssache C-376/98 hat Deutschland gemäß Artikel 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) Klage auf Nichtigerklärung der Werberichtlinie erhoben.

    Das nationale Gericht weist darauf hin, daß sich seine Vorlagefrage weitgehend (aber nicht vollständig) mit dem deutschen Klagevorbringen in der Rechtssache C-376/98 decke.

    Seine Vorlagefrage faßt die im Ausgangsverfahren geltend gemachten Klagegründe prägnant zusammen: "Ist die Richtlinie 98/43 des Rates ganz oder teilweise ungültig, a) weil Artikel 57 Absatz 2 sowie die Artikel 66 und 100a keine geeignete Rechtsgrundlage darstellen; b) weil sie gegen das Grundrecht der freien Meinungsäußerung verstößt; c) weil sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt; d) weil sie gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt; e) weil sie die Begründungspflicht verletzt; f) weil sie gegen Artikel 222 EG-Vertrag und/oder die grundrechtliche Eigentumsgarantie verstößt?" In der Rechtssache C-376/98 macht Deutschland zusätzlich geltend, daß die Werberichtlinie auch Artikel 30 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG) zuwiderlaufe.

    Nach Artikel 69 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes sollten der Rat und das Parlament in der Rechtssache C-376/98 in die Kosten Deutschlands verurteilt werden.

    Für beide Fälle beantrage ich, - das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union in der Rechtssache C-376/98 in die Kosten der Bundesrepublik Deutschland zu verurteilen.

    48: - Vgl. Urteil von Lord Woolf, MR, im Court of Appeal zu dem Antrag, dem Vereinigten Königreich die Umsetzung der Richtlinie vor dem Erlaß des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache C-376/98 im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen: R/Secretary of State for Health u. a., ex parte Imperial Tobacco Ltd. u. a., 1 ALL ER 2000, 572, 575 f. 49: - Bull.

  • EuGH, 25.02.1999 - C-164/97

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-74/99
    68: - Die hier anwendbaren Grundsätze hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 25. Februar 1999 in den verbundenen Rechtssachen C-164/97 und C-165/97 (Parlament/Rat, Slg. 1999, I-1139 (im folgenden: Schutz des Waldes), Randnr. 14), kurz und knapp dargestellt.

    71: - Urteil vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-70/88 (Parlament/Rat, Slg. 1991, I-4529, im folgenden: Tschernobyl); Urteil vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-271/94 (Parlament/Rat, Slg. 1996, I-1689, Randnrn.

    77: - Rechtssache C-42/97 (Parlament/Rat, Slg. 1999, I-869, Randnr. 54).

    86: - Urteil vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91 (Kommission/Rat, Slg. 1993, I-940, im folgenden: Abfall I); Urteil vom 28. Juni 1994 in der Rechtssache C-187/93 (Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2857, im folgenden: Abfall II, Randnr. 25).

  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-74/99
    EG 12/92, S. 9.50: - Bull EG 10/93, S. 129.51: - Gutachten 2/94 (Europäische Menschenrechtskonvention, Slg. 1996, I-1759, Randnr. 23).

    55: - Der Gerichtshof stellte in dem Gutachten 2/94, Europäische Menschenrechtskonvention (zitiert in Fußnote 50, Randnr. 30), klar, daß Artikel 235 "keine Grundlage dafür bietet [kann], den Bereich der Gemeinschaftsbefugnisse über den allgemeinen Rahmen hinaus auszudehnen, der sich aus der Gesamtheit der Vertragsbestimmungen ... ergibt"; hierfür wäre eine Vertragsänderung erforderlich.

    82: - Gutachten 2/94, Europäische Menschenrechtskonvention (zitiert in Fußnote 50, Randnr. 30).

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