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   LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2019 - 5 Sa 301/18   

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LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2019 - 5 Sa 301/18 (https://dejure.org/2019,10267)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.03.2019 - 5 Sa 301/18 (https://dejure.org/2019,10267)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. März 2019 - 5 Sa 301/18 (https://dejure.org/2019,10267)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 123 Abs 1 Alt 1 BGB, § 142 Abs 1 BGB, § 124 Abs 1 BGB, § 124 Abs 2 BGB, § 123 Abs 1 Alt 2 BGB
    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Wiedereinstellung - schwerbehinderter Arbeitnehmer

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 313 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 123 Abs. 1 BGB, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 105 Abs. 2 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB, § 124 Abs. 1, § 124 BGB, § 123 Abs. 1 Alt. 2 BGB, § 124 Abs. 1 BGB, § 138 ZPO, §§ 158, 159 SGB III, §§ 85, 91 SGB IX, § 95 Abs. 2 Satz 1 Halbs.1 SBG, § 7 Abs. 1 AGG, § 84 Abs. 1 SGB IX, Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG, § 22 AGG, § 313 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Wiedereinstellung - schwerbehinderter Arbeitnehmer

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 ; BGB § 124 ; BGB § 313
    Anfechtung; Aufhebungsvertrag; Wiedereinstellung; Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Wiedereinstellung

  • rechtsportal.de

    Frist zur Anfechtung einer Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag mit Schwerbehindertem wirksam

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Präventionsverfahren als angemessene Vorkehrung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2019 - 5 Sa 301/18
    b) Ein eng begrenzter Ausnahmefall, der nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 24.02.2011 - 6 AZR 626/09 - Rn. 67 ff mwN) die Beklagte verpflichten könnte, den Kläger in Teilzeit wiedereinzustellen, liegt im Streitfall nicht vor.
  • BGH, 27.06.2012 - XII ZR 203/09

    Schenkung unter Ehegatten im Zuge der Trennung: Leibliche Abstammung eines Kindes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2019 - 5 Sa 301/18
    Hinzu kommt, dass insbesondere im Falle der Täuschung durch den Vertragspartner, worauf der Kläger seine Anfechtungserklärung vom 14.01.2016 ausdrücklich gestützt hat, grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Vertragspartner den vorgetäuschten Sachverhalt in seinen Geschäftswillen aufnimmt (vgl. BGH 27.06.2012 - XII ZR 203/09 - Rn. 16).
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 69/18

    Klage auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen - Rücksichtnahmepflicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2019 - 5 Sa 301/18
    Geschäftsgrundlage sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs die bei Abschluss des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (vgl. BAG 24.10.2018 - 10 AZR 69/18 - Rn. 53 mwN).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 177/03

    Widerruf eines Aufhebungsvertrags

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2019 - 5 Sa 301/18
    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn eine krankheitsbedingte Schwäche des Arbeitnehmers bewusst ausgenutzt wird (vgl. BAG 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 - Pressemitteilung Nr. 6/2019; BAG 27.11.2003 - 2 AZR 177/03 - Rn. 41 mwN).
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95

    Wirksamkeit eines Auflösungsvertrags - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2019 - 5 Sa 301/18
    Damit genügte er seiner Darlegungslast (vgl. BAG 14.02.1996 - 2 AZR 234/95 - Rn. 23) nicht.
  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06

    Vertragsänderung nach Betriebsübergang - Anfechtungsfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2019 - 5 Sa 301/18
    Das Nachschieben von Anfechtungsgründen zu einer bereits aus anderen Gründen erklärten Anfechtung ist unzulässig (vgl. ausführlich BAG 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06).
  • BGH, 19.02.1993 - V ZR 249/91

    Geltendmachung neuer Gründe für eine Täuschungsanfechtung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2019 - 5 Sa 301/18
    Werden andere als die in der ursprünglichen Anfechtungserklärung genannten Gründe geltend gemacht, liegt eine neue Anfechtungserklärung vor, deren Rechtzeitigkeit nach dem Zeitpunkt ihrer Abgabe zu beurteilen ist (vgl. BGH 19.02.1993 - V ZR 249/91 - zu II 3 der Gründe, mwN).
  • BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11

    Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2019 - 5 Sa 301/18
    Die Beweislast für das Vorliegen von Arglist trägt der Anfechtende; dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (vgl. BAG 11.07.2012 - 2 AZR 42/11 - Rn. 22 mwN).
  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 743/14

    Wiedereinstellungsanspruch - Verstoß gegen Art. 8 EMRK

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2019 - 5 Sa 301/18
    Ein Kontrahierungszwang besteht hierbei grundsätzlich nicht (vgl. BAG 20.10.2015 - 9 AZR 743/14 - Rn. 18 mwN).
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 402/14

    Entschädigung nach dem AGG - Präventionsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2019 - 5 Sa 301/18
    Das Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX selbst ist keine "angemessene Vorkehrung" iSv. Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG sowie von Art. 27 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i iVm. Art. 2 Unterabs. 3 und Unterabs. 4 der UN-BRK (vgl. BAG 21.04.2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 21 ff mwN).
  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

  • LAG Hamm, 23.11.2020 - 1 Sa 1878/19

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags, Nebenpflichtverletzung, verständiger

    Doch hat der Kläger hinreichend deutlich gemacht, dass er den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den 31.12.2019 hinaus festgestellt wissen will und damit eine nach § 256 ZPO zulässige Feststellung begehrt (vgl. BAG 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06; LAG Rheinland-Pfalz 07.03.2019 - 5 Sa 301/18; Hamacher-Nübold, Antragslexikon Arbeitsrecht, 3. Aufl. 2019, Anfechtung Rn. 1; Aufhebungsvertrag Rn. 1).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.2020 - 5 Sa 206/19

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen Täuschung

    Eine arglistige Täuschung setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass der Täuschende durch Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen beim Erklärungsgegner einen Irrtum erregt und ihn hierdurch zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst hat (BAG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11 - Rn. 22, juris = NJW 2012, 3390; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07. März 2019 - 5 Sa 301/18 - Rn. 69, juris).

    Arglistig ist die Täuschung, wenn der Täuschende weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass seine Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen (BAG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11 - Rn. 22, juris = NJW 2012, 3390; BAG, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 43, juris = ZTR 2011, 739; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07. März 2019 - 5 Sa 301/18 - Rn. 69, juris).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2020 - 5 Sa 217/19

    Aufhebung eines Arbeitsvertrags wegen Täuschung über Lehrbefähigung

    Eine arglistige Täuschung setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass der Täuschende durch Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen beim Erklärungsgegner einen Irrtum erregt und ihn hierdurch zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst hat (BAG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11 - Rn. 22, juris = NJW 2012, 3390; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07. März 2019 - 5 Sa 301/18 - Rn. 69, juris).

    Arglistig ist die Täuschung, wenn der Täuschende weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass seine Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen (BAG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11 - Rn. 22, juris = NJW 2012, 3390; BAG, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 43, juris = ZTR 2011, 739; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07. März 2019 - 5 Sa 301/18 - Rn. 69, juris).

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