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   OLG Dresden, 22.08.2007 - 13 U 107/07   

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OLG Dresden, 22.08.2007 - 13 U 107/07 (https://dejure.org/2007,11166)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.08.2007 - 13 U 107/07 (https://dejure.org/2007,11166)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. August 2007 - 13 U 107/07 (https://dejure.org/2007,11166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkludente Befreiung des Vertreters vom Verbot von In-Sich-Geschäften; Vorrang eines übereinstimmenden, gemeinsamen Erklärungswillens der Parteien vor dem tatsächlichen Wortlaut der Erklärung bei formbedürftigen Rechtsgeschäften; Zulassung von neuen, der Gegenpartei ...

  • Judicialis

    BGB § 117 Abs. 1; ; BGB § ... 117 Abs. 2; ; BGB § 121 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 125 Satz 1; ; BGB § 125 Satz 2; ; BGB § 133; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 145; ; BGB § 148; ; BGB § 157; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 167 Abs. 2; ; BGB § 177 Abs. 1; ; BGB § 181; ; BGB § 183; ; BGB § 311b Abs. 1; ; BGB § 398; ; BGB § 518 Abs. 1 Satz 1; ; GmbHG § 15 Abs. 3; ; GmbHG § 15 Abs. 4 Satz 1; ; GmbHG § 15 Abs. 4 Satz 2; ; GmbHG § 15 Abs. 5; ; GmbHG § 16 Abs. 1; ; GmbHG § 17 Abs. 1; ; GmbHG § 17 Abs. 6 Satz 1; ; GmbHG § 40 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 156; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Auslegung und Wirksamkeit einer schriftlichen Vollmacht zum Erwerb von Geschäftsanteilen von einer Personengruppe, zu der der Bevollmächtigte selbst gehört

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.03.1954 - II ZR 23/53

    Vollmacht beim Verkauf eines GmbH-Anteils

    Auszug aus OLG Dresden, 22.08.2007 - 13 U 107/07
    Die Bedeutung der Formvorschrift des § 15 Abs. 3 GmbHG, die anders als diejenige des § 311b Abs. 1 BGB (§ 313 BGB a.F.) nicht dazu dient, die leichtfertige Veräußerung eines Rechts zu verhindern, sondern bezweckt, den leichten und spekulativen Handel mit Geschäftsanteilen auszuschließen sowie den Beweis des Rechtsübergangs zu erleichtern (vgl. BGH, WM 1997, 36 = ZIP 1996, 1901 unter II.1.d m.w.N.), schränkt den Anwendungbereich des § 167 Abs. 2 BGB nicht ein (vgl. BGHZ 13, 49 unter I).

    GmbH gegenüber sich selbst abzugeben (vgl. BGHZ 13, 49 unter I).

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 333/89

    Ausschluß der Kündigung bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 22.08.2007 - 13 U 107/07
    Dabei kann die von den Parteien nicht diskutierte Frage dahinstehen, ob der dem Beklagten zu 1) erteilten Vollmacht eine Kausalvereinbarung zwischen diesem und der S........GmbH fehlte, was zur Folge gehabt hätte, dass sie als sogenannte isolierte Vollmacht trotz des darin enthaltenen Ausschlusses eines Widerrufs sogar frei widerruflich gewesen wäre (vgl. BGH, WM 1991, 604 = MDR 1991, 737 unter IV.2.a; WM 1988, 714 = MDR 1988, 659 unter 1.b m.w.N.).
  • BGH, 21.09.1994 - VIII ZR 257/93

    Heilung des formnichtigen Verkaufs von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus OLG Dresden, 22.08.2007 - 13 U 107/07
    Um die Heilung herbeizuführen, muss die Willensübereinstimmung der Vertragsparteien in Bezug auf das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft noch in dem Augenblick bestehen, in dem ihre Bindung an das Verfügungsgeschäft eintritt (vgl. BGHZ 127, 129 = WM 1994, 1980 = ZIP 1994, 1687 unter II.2.b).
  • BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 329/99

    Heilung eines privatschriftlichen Kaufvertrages über Geschäftsanteile an einer

    Auszug aus OLG Dresden, 22.08.2007 - 13 U 107/07
    Zwar erstreckt sich dieses auf sämtliche Nebenabreden, die nach dem Willen der Parteien Bestandteil der Vereinbarung über die Verpflichtung zur Abtretung sein sollen (vgl. BGH, WM 2001, 1623 = ZIP 2001, 1536 unter II.1 m.w.N.), so dass über den zu zahlenden Kaufpreis von 75.000,00 EUR hinaus gegebenenfalls auch die angeblich vereinbarte Abgeltung von Beratungsleistungen der Beklagten zu 1) und 2) hätte notariell beurkundet werden müssen.
  • BGH, 26.02.1988 - V ZR 231/86

    Widerruflichkeit einer unwiderruflich, aber ohne Rechtsgrund erteilten Vollmacht

    Auszug aus OLG Dresden, 22.08.2007 - 13 U 107/07
    Dabei kann die von den Parteien nicht diskutierte Frage dahinstehen, ob der dem Beklagten zu 1) erteilten Vollmacht eine Kausalvereinbarung zwischen diesem und der S........GmbH fehlte, was zur Folge gehabt hätte, dass sie als sogenannte isolierte Vollmacht trotz des darin enthaltenen Ausschlusses eines Widerrufs sogar frei widerruflich gewesen wäre (vgl. BGH, WM 1991, 604 = MDR 1991, 737 unter IV.2.a; WM 1988, 714 = MDR 1988, 659 unter 1.b m.w.N.).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Dresden, 22.08.2007 - 13 U 107/07
    Etwas anderes würde, da unstreitiges Sachvorbringen von dem Novenausschluss nicht betroffen ist (vgl. BGHZ 161, 138 = WM 2005, 99 unter II.2), nur gelten, wenn die Klägerin die ihrem eigenen Sachvortrag widersprechende neue Behauptung der Beklagten unstreitig gestellt hätte.
  • BGH, 15.06.2004 - XI ZR 220/03

    Pflicht einer Bank zur Ausführung einer Überweisung zu Gunsten der Eltern des

    Auszug aus OLG Dresden, 22.08.2007 - 13 U 107/07
    Ein Missbrauch der Vollmacht ist gegeben, wenn der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so dass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege (BGH, WM 2004, 1546 = ZIP 2004, 1544 unter II.2.c m.w.N.).
  • BGH, 06.05.1999 - VII ZR 132/97

    Zur Unwirksamkeit von Architektenverträgen nach Schmiergeldzahlungen

    Auszug aus OLG Dresden, 22.08.2007 - 13 U 107/07
    bb) Ein Missbrauch der Vollmacht, der wohl nicht zur Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB, sondern "nur" zur schwebenden Unwirksamkeit nach § 177 Abs. 1 BGB führen würde (vgl. BGHZ 141, 357 = WM 1999, 1322 = ZIP 1999, 1099 unter II. m.w.N.), liegt in der Abgabe des Verkaufsangebots zum Preis von 75.000,00 EUR nicht.
  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 125/88

    Verurteilung des Beklagten aufgrund seines eigenen Vortrags

    Auszug aus OLG Dresden, 22.08.2007 - 13 U 107/07
    Dass der neue Vortrag der Beklagten (möglicherweise) eher geeignet ist, der Rechtsverfolgung der Klägerin zum Erfolg zu verhelfen, wie sie in dem nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz vom 13.06.2007 (auf Seite 3 unter 2.a, GA 658) meint, rechtfertigt es nicht, die Behauptung, die notarielle Urkunde vom 05.04.2003 enthalte nicht die auf die Abtretung der Geschäftsanteile bezogenen Annahmeerklärungen der Beklagten, zuletzt als unstreitig zu behandeln, da der Senat an das ausdrückliche Bestreiten einer Partei selbst dann gebunden ist, wenn ihr die bestrittene Behauptung des Prozessgegners günstig ist (vgl. BGH, WM 1989, 1670 = MDR 1989, 1090 unter II.2.b; WM 2000, 670 = ZIP 2000, 716 unter II.2; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 138 Rn. 11).
  • BGH, 25.09.1996 - VIII ZR 172/95

    Form der Genehmigung eines durch einen Vertreter abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Dresden, 22.08.2007 - 13 U 107/07
    Die Bedeutung der Formvorschrift des § 15 Abs. 3 GmbHG, die anders als diejenige des § 311b Abs. 1 BGB (§ 313 BGB a.F.) nicht dazu dient, die leichtfertige Veräußerung eines Rechts zu verhindern, sondern bezweckt, den leichten und spekulativen Handel mit Geschäftsanteilen auszuschließen sowie den Beweis des Rechtsübergangs zu erleichtern (vgl. BGH, WM 1997, 36 = ZIP 1996, 1901 unter II.1.d m.w.N.), schränkt den Anwendungbereich des § 167 Abs. 2 BGB nicht ein (vgl. BGHZ 13, 49 unter I).
  • BGH, 27.10.2005 - III ZR 71/05

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

  • BGH, 18.06.2007 - II ZR 89/06

    Zulässiger Gegenstand eines gerichtlichen Geständnisses; Auslegung einer

  • BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 235/06

    Anforderungen an die Form der Verpflichtung eines GmbH-Gesellschafters zur

  • BGH, 14.02.2000 - II ZR 155/98

    Nachträgliches Erlöschen des Freistellungsanspruchs

  • BGH, 09.07.1991 - XI ZR 218/90

    Auslegung einer formularmäßigen Zweckerklärung für eine Grundschuld

  • OLG Brandenburg, 14.11.2023 - 6 U 57/22
    Im Hinblick darauf, dass die Parteien übereinstimmend bis dahin und der Kläger auch noch im Schriftsatz vom 18.10.2023 an anderer Stelle (S. 2) davon ausgegangen sind, der Beklagte zu 2) sei im maßgeblichen Zeitraum in Deutschland ansässig gewesen, kann die neue Behauptung des Klägers, der Beklagte zu 2) habe sich stattdessen in den Niederlanden aufgehalten, sinnvollerweise nur als Hilfsvorbringen verstanden werden, will man den Sachvortrag des Klägers nicht insgesamt wegen Perplexität als widersprüchlich bewerten (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 22.08.2007 - 13 U 107/07, juris, Rn. 31).
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