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   OLG Naumburg, 28.04.2006 - 10 U 45/05 (Hs)   

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https://dejure.org/2006,14315
OLG Naumburg, 28.04.2006 - 10 U 45/05 (Hs) (https://dejure.org/2006,14315)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.04.2006 - 10 U 45/05 (Hs) (https://dejure.org/2006,14315)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. April 2006 - 10 U 45/05 (Hs) (https://dejure.org/2006,14315)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Bestehen eines wirksamen Franchise-Vertrages; Anforderungen an die Wirksamkeit der Kündigung eines Franchisevertrages; Voraussetzungen für das Bestehen eines Rechts zur außerordentlichen Kündigung eines Franchisevertrages; Voraussetzungen für die ...

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § ... 138 Abs. 1; ; BGB § 247; ; BGB § 273; ; BGB §§ 305 ff.; ; BGB § 369; ; BGB § 378; ; BGB § 666; ; BGB § 667; ; BGB § 675 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ; HGB § 84; ; HGB § 86 Abs. 2; ; HGB § 89 b; ; AGBG § 6; ; AGBG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Franchisevertrag: Zur Sittenwidrigkeit bei Kooperationszwang und außerordentlichen Kündigung wegen Vertragsverstössen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.04.2006 - 10 U 45/05
    Ein Rechtsgeschäft ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGHZ 146, 298, 301; 107, 92, 97; 86, 82, 88) und gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.

    Hierbei ist weder das Bewusstsein der Sittenwidrigkeit noch eine Schädigungsabsicht erforderlich, es genügt vielmehr, wenn der Handelnde die Tatsachen kennt, aus denen die Sittenwidrigkeit folgt; dem steht es gleich, wenn sich jemand bewusst oder grob fahrlässig der Kenntnis erheblicher Tatsachen verschließt (BGHZ 146, 298, 301; BGH, NJW-RR 1998, 590, unter II, m.w.N.).

  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.04.2006 - 10 U 45/05
    Ein Franchise-Vertrag stellt ein Dauerschuldverhältnis dar, das grundsätzlich auch dann aus wichtigem Grund gekündigt werden kann, wenn die Parteien dies vertraglich nicht vereinbart haben (BGHZ 133, 316, 320).

    Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist, dass Tatsachen vorliegen, die es dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben unzumutbar machen, das Vertragsverhältnis bis zu dessen vereinbarter Beendigung fortzusetzen (BGH, NJW 1993, 1972, 1973; BGHZ 133, 316, 320).

  • BGH, 04.07.2002 - IX ZR 153/01

    Zulässigkeit der Androhung der Mandatskündigung durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.04.2006 - 10 U 45/05
    Liegt dem Vertragsschluss womöglich eine Täuschung über die zu erwartenden Geldgewinne zugrunde, müssen zudem besondere Umstände zu der durch arglistige Täuschung bewirkten Willensbeeinflussung hinzukommen, die das Geschäft nach seinem Gesamtcharakter als sittenwidrig erscheinen lassen, damit § 138 Abs. 1 BGB anwendbar ist (BGH, NJW 1995, 3315, unter II 1 b; NJW 1995, 1425 unter II 2 d bb; vgl. auch NJW 2002, 2774 zur widerrechtlichen Drohung).
  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.04.2006 - 10 U 45/05
    Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist, dass Tatsachen vorliegen, die es dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben unzumutbar machen, das Vertragsverhältnis bis zu dessen vereinbarter Beendigung fortzusetzen (BGH, NJW 1993, 1972, 1973; BGHZ 133, 316, 320).
  • BGH, 23.02.1995 - IX ZR 29/94

    Höhe der Gebühren und Pauschalhonorare in Beitreibungssachen

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.04.2006 - 10 U 45/05
    Liegt dem Vertragsschluss womöglich eine Täuschung über die zu erwartenden Geldgewinne zugrunde, müssen zudem besondere Umstände zu der durch arglistige Täuschung bewirkten Willensbeeinflussung hinzukommen, die das Geschäft nach seinem Gesamtcharakter als sittenwidrig erscheinen lassen, damit § 138 Abs. 1 BGB anwendbar ist (BGH, NJW 1995, 3315, unter II 1 b; NJW 1995, 1425 unter II 2 d bb; vgl. auch NJW 2002, 2774 zur widerrechtlichen Drohung).
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.04.2006 - 10 U 45/05
    Ein Rechtsgeschäft ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGHZ 146, 298, 301; 107, 92, 97; 86, 82, 88) und gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.04.2006 - 10 U 45/05
    Ein Rechtsgeschäft ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGHZ 146, 298, 301; 107, 92, 97; 86, 82, 88) und gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.
  • BGH, 10.10.1997 - V ZR 74/96

    Wirksamkeit einer unter Ausschaltung des Rechtsanwalts einer Vertragspartei

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.04.2006 - 10 U 45/05
    Hierbei ist weder das Bewusstsein der Sittenwidrigkeit noch eine Schädigungsabsicht erforderlich, es genügt vielmehr, wenn der Handelnde die Tatsachen kennt, aus denen die Sittenwidrigkeit folgt; dem steht es gleich, wenn sich jemand bewusst oder grob fahrlässig der Kenntnis erheblicher Tatsachen verschließt (BGHZ 146, 298, 301; BGH, NJW-RR 1998, 590, unter II, m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1995 - XI ZR 159/94

    Pflichten der Bank bei Hereinnahme eines Inhaberverrechnungsschecks

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.04.2006 - 10 U 45/05
    Liegt dem Vertragsschluss womöglich eine Täuschung über die zu erwartenden Geldgewinne zugrunde, müssen zudem besondere Umstände zu der durch arglistige Täuschung bewirkten Willensbeeinflussung hinzukommen, die das Geschäft nach seinem Gesamtcharakter als sittenwidrig erscheinen lassen, damit § 138 Abs. 1 BGB anwendbar ist (BGH, NJW 1995, 3315, unter II 1 b; NJW 1995, 1425 unter II 2 d bb; vgl. auch NJW 2002, 2774 zur widerrechtlichen Drohung).
  • LG Bielefeld, 28.01.2010 - 9 O 385/04

    Außerordentliche Kündigung eines Franchisevertrages im Bereich Nachhilfeschulen

    Zwar begründet alleine eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren nicht die Sittenwidrigkeit des Vertrages (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.04.2006, Az 10 U 45/05 mit weiteren Nachweisen).
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