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   EuGH, 29.03.2012 - C-7/10, C-9/10   

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https://dejure.org/2012,7958
EuGH, 29.03.2012 - C-7/10, C-9/10 (https://dejure.org/2012,7958)
EuGH, Entscheidung vom 29.03.2012 - C-7/10, C-9/10 (https://dejure.org/2012,7958)
EuGH, Entscheidung vom 29. März 2012 - C-7/10, C-9/10 (https://dejure.org/2012,7958)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht - Familienangehörige eines eingebürgerten türkischen Arbeitnehmers - Beibehaltung der türkischen Staatsangehörigkeit - Datum der Einbürgerung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kahveci

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht - Familienangehörige eines eingebürgerten türkischen Arbeitnehmers - Beibehaltung der türkischen Staatsangehörigkeit - Datum der Einbürgerung

  • EU-Kommission

    Kahveci

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht - Familienangehörige eines eingebürgerten türkischen Arbeitnehmers - Beibehaltung der türkischen Staatsangehörigkeit - Datum der Einbürgerung“

  • Wolters Kluwer

    Gewährung sozialer Vergünstigungen an Familienangehörige eines dem regulären Arbeitsmarkt angehörenden türkischen Arbeitnehmers mit doppelter Staatsangehörigkeit

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    ARB 1/80 Art. 7
    Familienangehörige, Türkischer Arbeitnehmer, Erwerbstätigkeit, Arbeitsmarkt, tatsächliche Verbindung zum Arbeitsmarkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Vergünstigungen von Familienangehörigen eines dem regulären Arbeitsmarkt angehörenden türkischen Arbeitnehmers mit doppelter Staatsangehörigkeit; Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Raad van State

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande), eingereicht am 8. Januar 2010 - Staatssecretaris van Justitie, anderer Verfahrensbeteiligter T. Kahveci

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Raad van State - Auslegung von Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation, erlassen vom Assoziationsrat, der durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 1022
  • DB 2011, 2069
  • DÖV 2012, 526
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 22.12.2010 - C-303/08

    Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
    Sodann ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 unmittelbare Wirkung hat, so dass türkische Staatsangehörige, für die diese Vorschrift gilt, sich vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf diese Vorschrift unmittelbar berufen können, um die Anwendung entgegenstehender inländischer Rechtsvorschriften auszuschließen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 17. April 1997, Kadiman, C-351/95, Slg. 1997, I-2133, Randnr. 28, vom 22. Dezember 2010, Bozkurt, C-303/08, Slg. 2010, I-13445, Randnr. 31, und vom 16. Juni 2011, Pehlivan, C-484/07, Slg. 2011, I-5203, Randnr. 39).

    Wie sich bereits aus dem Wortlaut des genannten Art. 7 Abs. 1 ergibt, hängt der Erwerb der in dieser Vorschrift vorgesehenen Rechte von zwei kumulativen Voraussetzungen ab: Zum einen muss die betreffende Person Familienangehöriger eines bereits dem regulären Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats angehörenden türkischen Arbeitnehmers sein und zum anderen muss sie von den zuständigen Behörden dieses Staates die Genehmigung erhalten haben, zu diesem Arbeitnehmer zu ziehen (vgl. Urteil Bozkurt, Randnr. 26).

    Erstens sollen nach der genannten Vorschrift bis zum Ablauf des ersten Zeitraums von drei Jahren Familienangehörige des Wanderarbeitnehmers die Möglichkeit erhalten, bei diesem zu leben, um so durch Familienzusammenführung die Beschäftigung und den Aufenthalt des türkischen Arbeitnehmers, der sich bereits ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert hat, zu begünstigen (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 2000, Eyüp, C-65/98, Slg. 2000, I-4747, Randnr. 26, vom 11. November 2004, Cetinkaya, C-467/02, Slg. 2004, I-10895, Randnr. 25, und Bozkurt, Randnr. 33).

    50 und 71, und Bozkurt, Randnr. 34).

    28 und 29, und Bozkurt, Randnr. 39) und dass ein Mitgliedstaat keine andere Regelung erlassen oder andere Bedingungen aufstellen darf als die, die im Beschluss Nr. 1/80 vorgesehen sind (vgl. Urteil Pehlivan, Randnr. 56).

    Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass in Bezug auf türkische Staatsangehörige wie Herrn Kahveci und Herrn Inan Art. 14 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 der angemessene Rechtsrahmen für die Beurteilung ist, inwieweit einem wegen Straftaten verurteilten türkischen Staatsangehörigen durch Ausweisung aus dem Aufnahmemitgliedstaat die Rechte, die ihm unmittelbar aus diesem Beschluss erwachsen, genommen werden können (vgl. u. a. Urteile Derin, Randnr. 74, und Bozkurt, Randnr. 54).

    Insbesondere kann eine auf Art. 14 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 gestützte Ausweisung nur dann beschlossen werden, wenn das individuelle Verhalten des Betroffenen auf die konkrete Gefahr weiterer schwerer Störungen der öffentlichen Ordnung hindeutet (vgl. Urteile Derin, Randnr. 74, und Bozkurt, Randnr. 60).

  • EuGH, 16.06.2011 - C-484/07

    Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
    Sodann ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 unmittelbare Wirkung hat, so dass türkische Staatsangehörige, für die diese Vorschrift gilt, sich vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf diese Vorschrift unmittelbar berufen können, um die Anwendung entgegenstehender inländischer Rechtsvorschriften auszuschließen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 17. April 1997, Kadiman, C-351/95, Slg. 1997, I-2133, Randnr. 28, vom 22. Dezember 2010, Bozkurt, C-303/08, Slg. 2010, I-13445, Randnr. 31, und vom 16. Juni 2011, Pehlivan, C-484/07, Slg. 2011, I-5203, Randnr. 39).

    26 und 27 des vorliegenden Urteils genannten Voraussetzungen erfüllt, im genannten Staat zwangsläufig ein unmittelbar auf Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 beruhendes Aufenthaltsrecht besitzt (vgl. Urteil Pehlivan, Randnr. 43).

    Im Hinblick auf den mit dem Beschluss Nr. 1/80 verfolgten allgemeinen Zweck, der im Gegensatz zu einem Kooperationsabkommen wie dem am 27. April 1976 in Rabat unterzeichneten und vom Rat mit der Verordnung (EWG) Nr. 2211/78 vom 26. September 1978 (ABl. L 264, S. 1) im Namen der Gemeinschaft genehmigten Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko darin besteht, die im sozialen Bereich bestehende Regelung für die türkischen Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen zu verbessern, um schrittweise die Freizügigkeit herzustellen (vgl. u. a. Urteil vom 11. November 1999, Mesbah, C-179/98, Slg. 1999, I-7955, Randnr. 36, und vom 16. März 2000, Ergat, C-329/97, Slg. 2000, I-1487, Randnr. 43), soll das insbesondere durch Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 eingeführte System also für Voraussetzungen sorgen, die die Familienzusammenführung im Aufnahmemitgliedstaat erleichtern (vgl. Urteil Pehlivan, Randnr. 45).

    28 und 29, und Bozkurt, Randnr. 39) und dass ein Mitgliedstaat keine andere Regelung erlassen oder andere Bedingungen aufstellen darf als die, die im Beschluss Nr. 1/80 vorgesehen sind (vgl. Urteil Pehlivan, Randnr. 56).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs folgt nämlich sowohl aus dem Vorrang des Unionsrechts als auch aus der unmittelbaren Wirkung einer Bestimmung wie Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80, dass es den Mitgliedstaaten nicht gestattet ist, den Inhalt des Systems zur schrittweisen Integration türkischer Staatsangehöriger im Aufnahmemitgliedstaat einseitig zu verändern, so dass sie keine Maßnahmen ergreifen können, die den Rechtsstatus beeinträchtigen könnten, der solchen Staatsangehörigen nach dem Recht des Assoziierungsabkommens EWG-Türkei ausdrücklich zuerkannt wird (vgl. Urteil Pehlivan, Randnr. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-325/05

    Derin - Assoziierung EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 6, 7 und 14

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
    Hauptzweck ist also, die Stellung des Familienangehörigen, der sich in dieser Phase bereits ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert hat, dadurch zu festigen, dass er die Mittel erhält, um dort selbst seinen Lebensunterhalt zu verdienen und sich folglich eine gegenüber der Stellung des Wanderarbeitnehmers selbständige Stellung aufzubauen (vgl. u. a. Urteile Eyüp, Randnr. 26, Cetinkaya, Randnr. 25, Aydinli, Randnr. 23, vom 18. Juli 2007, Derin, C-325/05, Slg. 2007, I-6495, Randnrn.

    Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass in Bezug auf türkische Staatsangehörige wie Herrn Kahveci und Herrn Inan Art. 14 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 der angemessene Rechtsrahmen für die Beurteilung ist, inwieweit einem wegen Straftaten verurteilten türkischen Staatsangehörigen durch Ausweisung aus dem Aufnahmemitgliedstaat die Rechte, die ihm unmittelbar aus diesem Beschluss erwachsen, genommen werden können (vgl. u. a. Urteile Derin, Randnr. 74, und Bozkurt, Randnr. 54).

    Insbesondere kann eine auf Art. 14 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 gestützte Ausweisung nur dann beschlossen werden, wenn das individuelle Verhalten des Betroffenen auf die konkrete Gefahr weiterer schwerer Störungen der öffentlichen Ordnung hindeutet (vgl. Urteile Derin, Randnr. 74, und Bozkurt, Randnr. 60).

  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
    Erstens sollen nach der genannten Vorschrift bis zum Ablauf des ersten Zeitraums von drei Jahren Familienangehörige des Wanderarbeitnehmers die Möglichkeit erhalten, bei diesem zu leben, um so durch Familienzusammenführung die Beschäftigung und den Aufenthalt des türkischen Arbeitnehmers, der sich bereits ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert hat, zu begünstigen (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 2000, Eyüp, C-65/98, Slg. 2000, I-4747, Randnr. 26, vom 11. November 2004, Cetinkaya, C-467/02, Slg. 2004, I-10895, Randnr. 25, und Bozkurt, Randnr. 33).

    Hauptzweck ist also, die Stellung des Familienangehörigen, der sich in dieser Phase bereits ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert hat, dadurch zu festigen, dass er die Mittel erhält, um dort selbst seinen Lebensunterhalt zu verdienen und sich folglich eine gegenüber der Stellung des Wanderarbeitnehmers selbständige Stellung aufzubauen (vgl. u. a. Urteile Eyüp, Randnr. 26, Cetinkaya, Randnr. 25, Aydinli, Randnr. 23, vom 18. Juli 2007, Derin, C-325/05, Slg. 2007, I-6495, Randnrn.

  • EuGH, 07.07.2005 - C-373/03

    Aydinli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist für die Anwendung von Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 noch zu prüfen, ob der betroffene türkische Staatsangehörige seit einer bestimmten Zeit im Aufnahmemitgliedstaat seinen ordnungsgemäßen Wohnsitz bei dem Arbeitnehmer hat, von dem er seine Rechte ableitet (vgl. u. a. Urteil vom 7. Juli 2005, Aydinli, C-373/03, Slg. 2005, I-6181, Randnr. 29).

    Hauptzweck ist also, die Stellung des Familienangehörigen, der sich in dieser Phase bereits ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert hat, dadurch zu festigen, dass er die Mittel erhält, um dort selbst seinen Lebensunterhalt zu verdienen und sich folglich eine gegenüber der Stellung des Wanderarbeitnehmers selbständige Stellung aufzubauen (vgl. u. a. Urteile Eyüp, Randnr. 26, Cetinkaya, Randnr. 25, Aydinli, Randnr. 23, vom 18. Juli 2007, Derin, C-325/05, Slg. 2007, I-6495, Randnrn.

  • EuGH, 22.06.2000 - C-65/98

    Eyüp

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
    Erstens sollen nach der genannten Vorschrift bis zum Ablauf des ersten Zeitraums von drei Jahren Familienangehörige des Wanderarbeitnehmers die Möglichkeit erhalten, bei diesem zu leben, um so durch Familienzusammenführung die Beschäftigung und den Aufenthalt des türkischen Arbeitnehmers, der sich bereits ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert hat, zu begünstigen (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 2000, Eyüp, C-65/98, Slg. 2000, I-4747, Randnr. 26, vom 11. November 2004, Cetinkaya, C-467/02, Slg. 2004, I-10895, Randnr. 25, und Bozkurt, Randnr. 33).

    Hauptzweck ist also, die Stellung des Familienangehörigen, der sich in dieser Phase bereits ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert hat, dadurch zu festigen, dass er die Mittel erhält, um dort selbst seinen Lebensunterhalt zu verdienen und sich folglich eine gegenüber der Stellung des Wanderarbeitnehmers selbständige Stellung aufzubauen (vgl. u. a. Urteile Eyüp, Randnr. 26, Cetinkaya, Randnr. 25, Aydinli, Randnr. 23, vom 18. Juli 2007, Derin, C-325/05, Slg. 2007, I-6495, Randnrn.

  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
    Im Hinblick auf den mit dem Beschluss Nr. 1/80 verfolgten allgemeinen Zweck, der im Gegensatz zu einem Kooperationsabkommen wie dem am 27. April 1976 in Rabat unterzeichneten und vom Rat mit der Verordnung (EWG) Nr. 2211/78 vom 26. September 1978 (ABl. L 264, S. 1) im Namen der Gemeinschaft genehmigten Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko darin besteht, die im sozialen Bereich bestehende Regelung für die türkischen Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen zu verbessern, um schrittweise die Freizügigkeit herzustellen (vgl. u. a. Urteil vom 11. November 1999, Mesbah, C-179/98, Slg. 1999, I-7955, Randnr. 36, und vom 16. März 2000, Ergat, C-329/97, Slg. 2000, I-1487, Randnr. 43), soll das insbesondere durch Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 eingeführte System also für Voraussetzungen sorgen, die die Familienzusammenführung im Aufnahmemitgliedstaat erleichtern (vgl. Urteil Pehlivan, Randnr. 45).
  • EuGH, 18.12.2008 - C-337/07

    Altun - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
    Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass die türkischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen einer der Bestimmungen des Beschlusses Nr. 1/80 erfüllen, damit in den Genuss der darin vorgesehenen Rechte kommen (vgl. u. a. Urteile vom 18. Dezember 2008, Altun, C-337/07, Slg. 2008, I-10323, Randnrn.
  • EuGH, 11.11.1999 - C-179/98

    Mesbah

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
    Im Hinblick auf den mit dem Beschluss Nr. 1/80 verfolgten allgemeinen Zweck, der im Gegensatz zu einem Kooperationsabkommen wie dem am 27. April 1976 in Rabat unterzeichneten und vom Rat mit der Verordnung (EWG) Nr. 2211/78 vom 26. September 1978 (ABl. L 264, S. 1) im Namen der Gemeinschaft genehmigten Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko darin besteht, die im sozialen Bereich bestehende Regelung für die türkischen Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen zu verbessern, um schrittweise die Freizügigkeit herzustellen (vgl. u. a. Urteil vom 11. November 1999, Mesbah, C-179/98, Slg. 1999, I-7955, Randnr. 36, und vom 16. März 2000, Ergat, C-329/97, Slg. 2000, I-1487, Randnr. 43), soll das insbesondere durch Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 eingeführte System also für Voraussetzungen sorgen, die die Familienzusammenführung im Aufnahmemitgliedstaat erleichtern (vgl. Urteil Pehlivan, Randnr. 45).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 einen integrierenden Bestandteil des Unionsrechts bildet (vgl. Urteil vom 20. September 1990, Sevince, C-192/89, Slg. 1990, I-3461, Randnrn.
  • EuGH, 17.04.1997 - C-351/95

    Kadiman / Freistaat Bayern

  • EuGH, 23.03.2006 - C-465/04

    Honyvem Informazioni Commerciali - Selbständige Handelsvertreter - Richtlinie

  • EuGH, 28.06.2018 - C-203/16

    Andres (faillite Heitkamp BauHolding) / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche

    Mit seinem Rechtsmittel begehrt Herr Dirk Andres als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Heitkamp BauHolding GmbH (im Folgenden: HBH) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 4. Februar 2016, Heitkamp BauHolding/Kommission (T-287/11, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:60), soweit das Gericht darin die Klage von HBH auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/527/EU der Kommission vom 26. Januar 2011 über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) "KStG, Sanierungsklausel" (ABl. 2011, L 235, S. 26, im Folgenden: streitgegenständlicher Beschluss) als unbegründet abgewiesen hat, sowie die Nichtigerklärung dieses Beschlusses.

    Der Beschluss 2011/527/EU der Kommission vom 26. Januar 2011 über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) "KStG, Sanierungsklausel" wird für nichtig erklärt.

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

    Zwar hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 29. März 2012 in der Sache Kahveci und Inan (Rs. C-7/10 und Rs. C-9/10 - InfAuslR 2012, 201) entschieden, dass sich die Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört, weiterhin auf ihre Rechtsstellung nach Art. 7 des Assoziationsratsbeschlusses EWG/Türkei 1/80 - ARB 1/80 - berufen können, wenn dieser Arbeitnehmer zusätzlich zu seiner türkischen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit des Aufnahmemitgliedstaats erhalten hat.
  • EuG, 04.02.2016 - T-287/11

    Heitkamp BauHolding / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche

    Mit Beschluss vom 24. Februar 2010 (ABl. C 90, S. 8, im Folgenden: Eröffnungsbeschluss) eröffnete die Kommission das förmliche Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV wegen der staatlichen Beihilfe C 7/10 (ex NN 5/10).

    Am 26. Januar 2011 erließ die Kommission den Beschluss 2011/527/EU über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) " KStG , Sanierungsklausel" (ABl. L 235, S. 26, im Folgenden: angefochtener Beschluss).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2016 - C-508/15

    Ucar - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Assoziationsabkommen zwischen der

    11 - Vgl. insbesondere Urteile vom 22. Juni 2000, Eyüp (C-65/98, EU:C:2000:336, Rn. 25), vom 18. Juli 2007, Derin (C-325/05, EU:C:2007:442, Rn. 47), vom 25. September 2008, Er (C-453/07, EU:C:2008:524, Rn. 25), vom 18. Dezember 2008, Altun (C-337/07, EU:C:2008:744, Rn. 20), vom 8. Dezember 2011, Ziebell (C-371/08, EU:C:2011:809, Rn. 48), und vom 29. März 2012, Kahveci (C-7/10 und C-9/10, EU:C:2012:180, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    13 - Vgl. Urteil vom 29. März 2012, Kahveci (C-7/10 und C-9/10, EU:C:2012:180, Rn. 31).

    14 - Urteil vom 29. März 2012, Kahveci (C-7/10 und C-9/10, EU:C:2012:180, Rn. 32 und 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    15 - Urteil vom 29. März 2012, Kahveci (C-7/10 und C-9/10, EU:C:2012:180, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    17 - Vgl. Urteile vom 16. Juni 2011, Pehlivan (C-484/07, EU:C:2011:395, Rn. 56), und vom 29. März 2012, Kahveci (C-7/10 und C-9/10, EU:C:2012:180, Rn. 36).

    18 - Vgl. Urteile vom 16. Juni 2011, Pehlivan (C-484/07, EU:C:2011:395, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 29. März 2012, Kahveci (C-7/10 und C-9/10, EU:C:2012:180, Rn. 37).

    19 - Urteil vom 29. März 2012, Kahveci (C-7/10 und C-9/10, EU:C:2012:180, Rn. 26 und 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    20 - Vgl. Urteile vom 17. April 1997, Kadiman (C-351/95, EU:C:1997:205, Rn. 32 und 33), vom 21. Januar 2010, Bekleyen (C-462/08, EU:C:2010:30, Rn. 36), vom 16. Juni 2011, Pehlivan (C-484/07, EU:C:2011:395, Rn. 45, 51 und 55), vom 29. März 2012, Kahveci (C-7/10 und C-9/10, EU:C:2012:180, Rn. 32), und vom 19. Juli 2012, Dülger (C-451/11, EU:C:2012:504, Rn. 39).

  • BVerwG, 28.04.2015 - 1 C 21.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; ausreichende Kenntnisse; Betreuung;

    Zwar folgt aus dieser Rechtsstellung auch ein Aufenthaltsrecht, da das von der Vorschrift eingeräumte Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt ohne ein korrespondierendes Aufenthaltsrecht nicht ausgeübt werden könnte (EuGH, Urteil vom 29. März 2012 - C-7/10 und C-9/10 [ECLI:EU:C:2012:180], Kahveci und Inan - Rn. 28).
  • EuG, 04.02.2016 - T-620/11

    GFKL Financial Services / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche

    Mit Beschluss vom 24. Februar 2010 (ABl. C 90, S. 8, im Folgenden: Eröffnungsbeschluss) eröffnete die Kommission das förmliche Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV wegen der staatlichen Beihilfe C 7/10 (ex NN 5/10).

    Am 26. Januar 2011 erließ die Kommission den Beschluss 2011/527/EU über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) " KStG , Sanierungsklausel" (ABl. L 235, S. 26, im Folgenden: angefochtener Beschluss).

  • EuGH, 14.01.2015 - C-171/13

    Demirci u.a.

    Dieses Ergebnis wird durch die sich aus dem Urteil Kahveci und Inan (C-7/10 und C-9/10, EU:C:2012:180) ergebenden Grundsätze in Anbetracht der speziellen tatsächlichen Umstände der Rechtssache, in der jenes Urteil ergangen ist, die sich von denen des Ausgangsverfahrens unterscheiden, nicht in Frage gestellt.

    So soll Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80, der die Familienzusammenführung betrifft, um die es in jenem Urteil ging, zum einen Familienangehörigen des Wanderarbeitnehmers ermöglichen, bei diesem zu leben, um so durch Familienzusammenführung die Beschäftigung und den Aufenthalt des türkischen Arbeitnehmers, der sich bereits ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert hat, zu begünstigen (Urteil Kahveci und Inan, EU:C:2012:180, Rn. 32).

    Zum anderen soll diese Vorschrift eine dauerhafte Eingliederung der Familie des türkischen Wanderarbeitnehmers im Aufnahmemitgliedstaat fördern, indem dem betroffenen Familienangehörigen nach drei Jahren ordnungsgemäßen Wohnsitzes selbst der Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht wird (Urteil Kahveci und Inan, EU:C:2012:180, Rn. 33).

    Im Hinblick auf diesen Zweck hat der Gerichtshof in Rn. 35 des Urteils Kahveci und Inan (EU:C:2012:180) entschieden, dass der Umstand, dass ein türkischer Arbeitnehmer die Staatsangehörigkeit des Aufnahmemitgliedstaats besitzt, diesen nicht zwingen kann, auf die im Beschluss Nr. 1/80 vorgesehenen günstigen Voraussetzungen für die Familienzusammenführung zu verzichten.

    Zum anderen wollten die Kläger des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache Kahveci und Inan (EU:C:2012:180) die Bestimmungen des Beschlusses Nr. 1/80 zugunsten ihrer Familienangehörigen mit türkischer Staatsangehörigkeit in Anspruch nehmen.

    Selbst wenn die Grundsätze, die sich aus dem Urteil Kahveci und Inan (EU:C:2012:180) ergeben und auf die in Rn. 68 des vorliegenden Urteils hingewiesen worden ist, auf die vorliegende Rechtssache übertragen werden könnten und die Rechtsmittelgegner des Ausgangsverfahrens, die unter Beibehaltung der türkischen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit des Aufnahmemitgliedstaats erworben haben, somit einen Anspruch auf die Gewährung der Zusatzleistung haben könnten, bliebe das Wohnsitzerfordernis, von dem die nationalen Rechtsvorschriften diese Zahlung abhängig machen, in ihrem Fall anwendbar.

  • EuGH, 28.06.2018 - C-208/16

    Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Deutsche

    Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die Bundesrepublik Deutschland die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 4. Februar 2016, Heitkamp BauHolding/Kommission (T-287/11, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:60), soweit das Gericht darin die Klage der Heitkamp BauHolding GmbH, nunmehr vertreten durch Herrn Dirk Andres, ihren Insolvenzverwalter (im Folgenden: HBH), auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/527/EU der Kommission vom 26. Januar 2011 über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) "KStG, Sanierungsklausel" (ABl. 2011, L 235, S. 26, im Folgenden: streitgegenständlicher Beschluss) als unbegründet abgewiesen hat, sowie die Nichtigerklärung dieses Beschlusses.

    Der Beschluss 2011/527/EU der Kommission vom 26. Januar 2011 über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) "KStG, Sanierungsklausel" wird für nichtig erklärt.

  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht;

    Zwar ist Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 ein Aufenthaltsrecht zu entnehmen, da das von der Vorschrift eingeräumte Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt ohne ein korrespondierendes Aufenthaltsrecht nicht ausgeübt werden könnte (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Juni 2011 - Rs. C-484/07, Pehlivan - InfAuslR 2011, 272 Rn. 43 und vom 29. März 2012 - Rs. C-7/10 und C-9/10, Kahveci und Inan - AuAS 2012, 98, Rn. 28).
  • EuGH, 28.06.2018 - C-219/16

    Lowell Financial Services/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die Lowell Financial Services GmbH, vormals GFKL Financial Services GmbH, davor GFKL Financial Services AG (im Folgenden: GFKL), die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 4. Februar 2016, GFKL Financial Services/Kommission (T-620/11, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:59), soweit das Gericht darin die Klage von GFKL auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/527/EU der Kommission vom 26. Januar 2011 über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) "KStG, Sanierungsklausel" (ABl. 2011, L 235, S. 26, im Folgenden: streitgegenständlicher Beschluss) als unbegründet abgewiesen hat, sowie die Nichtigerklärung dieses Beschlusses.

    Der Beschluss 2011/527/EU der Kommission vom 26. Januar 2011 über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) "KStG, Sanierungsklausel" wird für nichtig erklärt.

  • EuGH, 28.06.2018 - C-209/16

    Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Deutsche

  • EuGH, 21.12.2016 - C-508/15

    Ucar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

  • EuGH, 19.07.2012 - C-451/11

    Dülger - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14

    Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

  • EuG, 18.12.2012 - T-205/11

    Deutschland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-203/16

    Andres (faillite Heitkamp BauHolding) / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2014 - C-171/13

    Demirci u.a. - Assoziierung zwischen der EWG und der Türkei - Beschluss Nr. 3/80

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-123/17

    Yön - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss

  • EuGH, 03.07.2014 - C-102/13

    Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Klagefrist -

  • VG München, 07.03.2013 - M 12 K 12.6067

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Standstillklausel; Erteilung einer

  • VG München, 13.09.2012 - M 12 K 12.2888

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Standstillklausel; Erteilung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2021 - 18 B 1684/19

    Ablehnung einestweiligen Rechtsschutzes gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen bis

  • VGH Bayern, 10.04.2019 - 19 ZB 17.1535

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag bzgl. Ausweisung

  • EuG, 25.10.2018 - T-585/11

    Cheverny Investments / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche

  • EuG, 25.10.2018 - T-586/11

    Oppenheim / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche Steuervorschriften zur

  • EuG, 25.10.2018 - T-626/11

    Sky Deutschland und Sky Deutschland Fernsehen / Kommission - Staatliche Beihilfen

  • EuG, 25.10.2018 - T-628/11

    Biogas Nord / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche Steuervorschriften zur

  • EuG, 25.10.2018 - T-612/11

    Treofan Holdings und Treofan Germany / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 25.10.2018 - T-613/11

    VMS Deutschland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche Steuervorschriften

  • VG Düsseldorf, 29.11.2019 - 22 L 2745/19

    Doppelte Staatsangehörigkeit Freizügigkeitsrecht Familienangehöriger

  • EuG, 25.10.2018 - T-627/11

    ATMvision / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche Steuervorschriften zur

  • EuG, 25.10.2018 - T-621/11

    SiNN/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche Steuervorschriften zur

  • EuG, 25.10.2018 - T-629/11

    Biogas Nord Anlagenbau / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche

  • VG Aachen, 03.04.2023 - 8 L 847/22

    Abschiebungsandrohung; Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis; Erlöschen eines

  • EuG, 25.10.2018 - T-610/11

    Wagon Automotive Nagold / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2012 - C-451/11

    Dülger - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Auslegung des Beschlusses Nr. 1/80

  • EuG, 25.10.2018 - T-619/11

    CB / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche Steuervorschriften zur

  • VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 ZB 22.624

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen wegen

  • VG Berlin, 23.09.2015 - 24 K 248.14

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis wegen mehrerer langfristiger Aufenthalte

  • VG Berlin, 08.07.2016 - 4 K 15.16

    Assoziierungsrecht: Erteilung eines Visums; Ehegattennachzug eines türkischen

  • VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114

    Ausweisung wegen Aktivitäten für eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung

  • VG Düsseldorf, 15.04.2016 - 7 K 8210/14

    Erlöschen des von einem türkischen Staatsangehörigen in Deutschland erworbenen

  • VG Düsseldorf, 30.10.2015 - 7 K 8047/14
  • VG Köln, 24.05.2016 - 12 K 5655/14

    Rechtsmittel gegen die Feststellung des Erlöschens einer Aufenthaltserlaubnis

  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 19 ZB 18.1011

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung bezüglich eines die Ausweisung u.a.

  • VG Düsseldorf, 24.09.2019 - 7 K 15133/17

    Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Einbürgerung, Familienangehörige,

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2013 - C-6/12

    P - Staatliche Beihilfen - Steuervergünstigungen - Bestehende oder neue Beihilfe

  • VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.5829

    Verlust des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 18 A 1151/14

    Qualifizierung der Aufenthaltserlaubnis als feststellender Verwaltungsakt;

  • VG Düsseldorf, 23.06.2016 - 7 K 7892/15

    Ausreiseaufforderung nach dem Ende einer befristeten Niederlassungserlaubnis

  • VGH Bayern, 28.07.2014 - 19 C 13.2517

    Es spricht viel dafür, dass die Assoziationsberechtigung eines türkischen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 11 N 104.16

    Bemühungen um einfache deutsche Sprachkenntnisse; Nachzug zu eingebürgertem

  • VGH Bayern, 21.05.2015 - 19 ZB 14.1181

    Ausweisung

  • VG München, 06.05.2021 - M 24 K 20.2377

    Ausweisung, Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots auf 4 bzw. 6 Jahre,

  • VG München, 28.10.2021 - M 24 K 21.130

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen nach § 53

  • EuG, 27.02.2020 - T-586/11

    Oppenheim/ Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuG, 27.04.2016 - T-614/11

    GDC Engineering / Kommission - Streichung

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Rechtsprechung
   SG Marburg, 07.12.2011 - 9/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,75138
SG Marburg, 07.12.2011 - 9/10 (https://dejure.org/2011,75138)
SG Marburg, Entscheidung vom 07.12.2011 - 9/10 (https://dejure.org/2011,75138)
SG Marburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - 9/10 (https://dejure.org/2011,75138)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechenbarkeit von Besuchen eines Arztes mit einer Praxis in einem Heim als Besuche innerhalb einer Arbeitsstelle; Beurteilung der Besuchsleistung eines Artzes unter Berücksichtigung der Ermächtigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Sachsen, 19.05.2010 - L 1 KA 14/09

    Absetzung des Ansatzes von Wegepauschalen bei der Honorarberechnung für

    Auszug aus SG Marburg, 07.12.2011 - 9/10
    Das Landessozialgericht in Sachsen habe in seinem Urteil vom 19.05.2010 - L 1 KA 14/09 - hierzu klargestellt, dass mit "anderem Ort" Betriebs- und Nebenbetriebsstätten gemeint sind, bei denen der Arzt selbst vertragsärztlich oder angestellt tätig ist.
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 89/08

    Verlängerte Limousinen

    Von den Kosten der Rechtsmittel hat die Klägerin 1/10 und die Beklagte 9/10 zu tragen.
  • BGH, 15.12.2022 - III ZR 192/21

    A) Die Verfahrensführung des Richters wird im Entschädigungsprozess nach § 198

    Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 9/10 und der Beklagte 1/10.
  • OLG Karlsruhe, 09.07.2021 - 13 U 168/21

    Herausgabeanspruch nach Verjährungseintritt bei Erwerb von Dieselskandal-Neuwagen

    Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz trägt die Beklagte 9/10 und die Klagepartei 1/10.
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Rechtsprechung
   KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10 Vollz, 2 Ws 9/10 Vollz, 2 Ws 8-9/10 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5857
KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10 Vollz, 2 Ws 9/10 Vollz, 2 Ws 8-9/10 Vollz (https://dejure.org/2010,5857)
KG, Entscheidung vom 14.04.2010 - 2 Ws 8/10 Vollz, 2 Ws 9/10 Vollz, 2 Ws 8-9/10 Vollz (https://dejure.org/2010,5857)
KG, Entscheidung vom 14. April 2010 - 2 Ws 8/10 Vollz, 2 Ws 9/10 Vollz, 2 Ws 8-9/10 Vollz (https://dejure.org/2010,5857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Vollzugsplanfortschreibung, Bindungswirkung, Entscheidung, Rechtmittelgericht

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 2 StVollzG, § 159 StVollzG, Art 19 Abs 4 GG
    Planung des Strafvollzugs: Anforderungen an eine Fortschreibung unter Beachtung einer gerichtlichen Entscheidung; Versagung von Lockerungen und der Verlegung in den offenen Vollzug wegen mangelnder Vereinbarungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Übernahme von Überlegungen des entscheidenden Gerichts im Vollzugsplan der Vollzugsbehörde; Erwecken des Eindrucks einer Opposition einer Vollzugsbehörde gegen die Bindungswirkung einer gerichtlichen Entscheidung; Schlechtere Beurteilung eines Gefangenen durch die ...

  • Wolters Kluwer

    Übernahme von Überlegungen des entscheidenden Gerichts im Vollzugsplan der Vollzugsbehörde; Erwecken des Eindrucks einer Opposition einer Vollzugsbehörde gegen die Bindungswirkung einer gerichtlichen Entscheidung; Schlechtere Beurteilung eines Gefangenen durch die ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4; StVollzG § 7; StVollzG § 159
    Verpflichtung der Vollzugsbehörde zur Berücksichtigung der mit Bindungswirkung versehenen Rechtsprechung bei der Vollzugsplanfortschreibung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 230
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
    bb) Ferner ist geklärt, daß der Vollzugsbehörde bei der Einschätzung, ob im Einzelfall Flucht- oder Mißbrauchsgefahr besteht (§ 11 Abs. 2 StVollzG), ein Beurteilungsspielraum zusteht, dessen Einhaltung gerichtlich nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar ist (vgl. BGHSt 30, 320, 324, 327; OLG Karlsruhe StRR 2008, 76 Ls - juris; OLG Hamm, Beschluß vom 19. Februar 2008, 1 Vollz (Ws) 904/07, 1 Vollz (Ws) 77/08, juris; HansOLG Hamburg StV 2005, 564 - juris Rdn. 23 - NStZ 1990, 606; OLG Zweibrücken ZfStrVo 1998, 179, 180; Senat NStZ 2006, 695; Beschlüsse vom 2. Februar 2009, 2 Ws 51/09 Vollz; 18. August 2008, 2 Ws 407/08 Vollz; 19. Dezember 2007, 2 Ws 11/07; 8. März 2007, 2 Ws 128/07 Vollz; 20. Oktober 2006, 5 Ws 521-523/06 Vollz und vom 30. April 2002, 5 Ws 238/02 Vollz; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 11 Rdn. 15 ff.).

    Hiernach haben sich die Gerichte auf die Prüfung zu beschränken, ob der Anstaltsleiter von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BGHSt 30, 320, 327; Senat NStZ 2006, 695; Beschlüsse vom 21. Februar 2002, 5 Ws 1/02 Vollz; 10. Februar 1999, 5 Ws 52/99 Vollz und 26. November 1996, 5 Ws 607/96 Vollz), ob er seiner Entscheidung den rechtlich richtig ausgelegten Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt hat (vgl. OLG Saarbrücken ZfStrVo 2001, 246) und ob seine Beurteilung des Gefangenen vertretbar ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007, 2 Ws 11/07 und vom 7. März 2007, 2 Ws 95/07 Vollz).

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 1 Ws 292/08

    Zulässigkeit einer Verweisung eines Strafgefangenen auf nicht in Betracht

    Auszug aus KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
    Die Vollzugsbehörde darf Vollzugslockerungen nicht mit pauschalen Wertungen oder abstrakten Hinweisen auf Flucht- oder Mißbrauchsgefahr versagen, sondern sie muß Anhaltspunkte darlegen, die Mißbrauchsbefürchtungen konkretisieren (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 223 Ls -juris).

    ff) Widersprüchlich und beliebig wirken auch die zwischen den Fortschreibungen jeweils wechselnden Ausführungen zur Notwendigkeit einer vorherigen Aufnahme in die sozialtherapeutische Anstalt (vgl. OLG Karlsruhe StV 2009, 595).

  • KG, 13.04.2006 - 5 Ws 70/06

    Strafvollzug und Untersuchungshaft: Ausschluss vom offenen Vollzug nach Erlass

    Auszug aus KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
    bb) Ferner ist geklärt, daß der Vollzugsbehörde bei der Einschätzung, ob im Einzelfall Flucht- oder Mißbrauchsgefahr besteht (§ 11 Abs. 2 StVollzG), ein Beurteilungsspielraum zusteht, dessen Einhaltung gerichtlich nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar ist (vgl. BGHSt 30, 320, 324, 327; OLG Karlsruhe StRR 2008, 76 Ls - juris; OLG Hamm, Beschluß vom 19. Februar 2008, 1 Vollz (Ws) 904/07, 1 Vollz (Ws) 77/08, juris; HansOLG Hamburg StV 2005, 564 - juris Rdn. 23 - NStZ 1990, 606; OLG Zweibrücken ZfStrVo 1998, 179, 180; Senat NStZ 2006, 695; Beschlüsse vom 2. Februar 2009, 2 Ws 51/09 Vollz; 18. August 2008, 2 Ws 407/08 Vollz; 19. Dezember 2007, 2 Ws 11/07; 8. März 2007, 2 Ws 128/07 Vollz; 20. Oktober 2006, 5 Ws 521-523/06 Vollz und vom 30. April 2002, 5 Ws 238/02 Vollz; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 11 Rdn. 15 ff.).

    Hiernach haben sich die Gerichte auf die Prüfung zu beschränken, ob der Anstaltsleiter von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BGHSt 30, 320, 327; Senat NStZ 2006, 695; Beschlüsse vom 21. Februar 2002, 5 Ws 1/02 Vollz; 10. Februar 1999, 5 Ws 52/99 Vollz und 26. November 1996, 5 Ws 607/96 Vollz), ob er seiner Entscheidung den rechtlich richtig ausgelegten Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt hat (vgl. OLG Saarbrücken ZfStrVo 2001, 246) und ob seine Beurteilung des Gefangenen vertretbar ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007, 2 Ws 11/07 und vom 7. März 2007, 2 Ws 95/07 Vollz).

  • KG, 06.02.2006 - 5 Ws 573/05

    Strafvollzug: Anforderungen an die inhaltliche Begründung eines Vollzugsplans

    Auszug aus KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
    Dazu gehört auch eine innere Widerspruchsfreiheit der von der Vollzugsbehörde getroffenen Feststellungen und Beurteilungen (vgl. Senat StraFo 2006, 171 = ZfStrVo 2006, 307 = StV 2007, 198).

    Der Vollzugsplan hat die Funktion, dem Gefangenen und den Vollzugsbediensteten als Orientierungsrahmen für den (weiteren) Ablauf des Vollzuges und die Ausgestaltung der einzelnen Behandlungsmaßnahmen zu dienen (vgl. Senat StraFo 2006, 171; std. Rspr.); er ist daher für die Erreichung des Vollzugsziels, aber auch für die Schaffung der Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft von zentraler Bedeutung.

  • OLG Karlsruhe, 23.07.2001 - 3 Ws 50/01
    Auszug aus KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
    Die Kammer rügte in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVO 2004, 108; StV 2002, 34; Senat, Beschlüsse vom 27. August 2009, 2 Ws 279/09 Vollz und 8. Juni 2009, 2 Ws 20/09 Vollz), daß der Anstaltsleiter die Mißbrauchsgefahr nicht als konkret vorliegend festgestellt und begründet habe und daß er nicht auf das jahrelange beanstandungsfreie Vollzugsverhalten des Gefangenen eingegangen sei.

    Dabei hat sie als maßgeblichen Anhaltspunkt nicht der Frage nachzugehen, ob von dem Antragsteller überhaupt Straftaten drohen, sondern ob zu erwarten ist, daß er gerade die Lockerung dafür oder für eine Flucht nutzen wird (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVO 2004, 108; StV 2002, 34; Senat, Forum Strafvollzug 2008, 42).

  • OLG Bremen, 30.03.2006 - Ws 35/06
    Auszug aus KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
    Angesichts der zum Zeitpunkt des Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Jahre 2009 vor dem Gefangenen liegenden Dauer der Haft von noch etwa drei Jahren hält der Senat die Festsetzung auf 1500 Euro für angemessen (vgl. Senat, Beschluß vom 27. September 2006, 5 Ws 35/06 Vollz; Kamann/ Volckart in AK, § 121 StVollzG Rdn. 11).
  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Auszug aus KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
    Handelt es sich bei dem Verurteilten um einen Gefangenen, bei dem die Aussetzung der Vollstreckung - so wie hier wegen des Erreichens der Zwei-Drittel-Grenze der Strafvollstreckung - nur noch von einer günstigen Kriminalprognose abhängt, dienen Vollzugslockerungen auch dem Zweck, die den Vollstreckungsgerichten vorbehaltene Prognoseentscheidung vorzubereiten und die Grundlage der prognostischen Beurteilung zu verbreitern (vgl. BVerfG NJW 2009, 1941, 1942; NJW 1998, 1133).
  • BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

    Auszug aus KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
    Handelt es sich bei dem Verurteilten um einen Gefangenen, bei dem die Aussetzung der Vollstreckung - so wie hier wegen des Erreichens der Zwei-Drittel-Grenze der Strafvollstreckung - nur noch von einer günstigen Kriminalprognose abhängt, dienen Vollzugslockerungen auch dem Zweck, die den Vollstreckungsgerichten vorbehaltene Prognoseentscheidung vorzubereiten und die Grundlage der prognostischen Beurteilung zu verbreitern (vgl. BVerfG NJW 2009, 1941, 1942; NJW 1998, 1133).
  • OLG Hamburg, 08.02.2005 - 3 Vollz (Ws) 6/05

    Entscheidung der Vollzugsbehörde über die Verlegung in den offenen Vollzug

    Auszug aus KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
    bb) Ferner ist geklärt, daß der Vollzugsbehörde bei der Einschätzung, ob im Einzelfall Flucht- oder Mißbrauchsgefahr besteht (§ 11 Abs. 2 StVollzG), ein Beurteilungsspielraum zusteht, dessen Einhaltung gerichtlich nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar ist (vgl. BGHSt 30, 320, 324, 327; OLG Karlsruhe StRR 2008, 76 Ls - juris; OLG Hamm, Beschluß vom 19. Februar 2008, 1 Vollz (Ws) 904/07, 1 Vollz (Ws) 77/08, juris; HansOLG Hamburg StV 2005, 564 - juris Rdn. 23 - NStZ 1990, 606; OLG Zweibrücken ZfStrVo 1998, 179, 180; Senat NStZ 2006, 695; Beschlüsse vom 2. Februar 2009, 2 Ws 51/09 Vollz; 18. August 2008, 2 Ws 407/08 Vollz; 19. Dezember 2007, 2 Ws 11/07; 8. März 2007, 2 Ws 128/07 Vollz; 20. Oktober 2006, 5 Ws 521-523/06 Vollz und vom 30. April 2002, 5 Ws 238/02 Vollz; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 11 Rdn. 15 ff.).
  • OLG Hamm, 18.05.2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04

    Justizvollzugssache; Streitwertfestsetzung; isolierte Festsetzung;

    Auszug aus KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
    Zwar ist der Streitwert in Strafvollzugssachen angesichts der geringen finanziellen Leistungsfähigkeit der meisten Gefangenen eher niedrig festzusetzen, da die Bemessung des Streitwerts aus rechtsstaatlichen Gründen nicht dazu führen darf, daß die Anrufung des Gerichts für den Betroffenen mit einem unzumutbar hohen Kostenrisiko verbunden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 18. Mai 2004, 1 Vollz (Ws) 75/04, bei www.burhoff.de; OLG Nürnberg ZfStrVo 1986, 61; Senat NStZ-RR 2002, 62; Kamann/Volckart in AK, § 121 StVollzG Rdn. 9 f.; Arloth, § 121 StVollzG Rdn. 1; Calliess/Müller-Dietz, § 121 StVollzG Rdn. 1).
  • OLG Hamm, 19.02.2008 - 1 Vollz (Ws) 904/07

    Vollzugslockerungen; Entscheidung; Begründung; Anforderungen

  • OLG Karlsruhe, 26.10.2007 - 1 Ws 164/07

    Prognosemaßstab bei der Beurteilung des Bestehens einer Fluchtgefahr und

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2008 - 2 Ws 253/08

    Vollzugsplanfortschreibung bei mehr als 10 Jahre andauernder

  • OLG Zweibrücken, 09.07.1997 - 1 Ws 364/97
  • OLG Hamburg, 29.08.1990 - 3 Vollz (Ws) 45/90
  • KG, 25.06.2001 - 5 Ws 296/01

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache -

  • OLG Nürnberg, 24.05.1985 - Ws 1072/84
  • BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug

  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

  • OLG Hamburg, 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 26/07

    Umfang der Anfechtung bzw. der gerichtlichen Überprüfbarkeit eines Vollzugsplans

  • KG, 08.06.2009 - 2 Ws 20/09

    Vollzugslockerungen: Anforderungen an die Begründung einer Flucht- bzw.

  • OLG Stuttgart, 29.01.1998 - 4 Ws 275/97
  • KG, 22.08.2011 - 2 Ws 258/11

    Effektiver Rechtsschutz bei "renitenter Strafvollzugsanstalt" ("Kampfansage an

    Deren Beachtung erfordert es, daß sich die gerichtlichen Überlegungen in der neuen Entscheidung wiederfinden und daß die Vollzugsbehörde nicht den Eindruck erweckt, gegen die Bindungswirkung zu opponieren (vgl. Senat OLGSt StVollzG § 7 Nr. 4 = StraFo 2011, 112 = StV 2011, 230; Feest/Lesting, "Contempt of Court", Zur Wiederkehr des Themas der renitenten Strafvollzugsbehörden in Festschrift für Eisenberg S. 675; dieselben ZRP 1987, 391 ff.).

    Die Ausführungen bleiben erneut pauschal und unsubstantiiert; sie stellen fast ausschließlich auf das Legalverhalten in der vollkommenen Freiheit außerhalb jeglicher Vollzugsbeziehungen ab; sie lassen erneut besorgen (vgl. Senat OLGSt StVollzG § 7 Nr. 4 = StraFo 2011, 112 = StV 2011, 230), die Vollzugsbehörde verwechsele die - im Streitfall zweifelsfrei zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung ungünstige - Legalprognose (§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) mit der für die Eignung für den offenen Vollzug erforderlichen Fähigkeit zu korrekter Führung unter geringerer Aufsicht, loyaler Bereitschaft zu eigenem Bemühen und Einordnungsbereitschaft (vgl. OLG Zweibrücken ZfStrVO 1990, 373; OLG Koblenz NStZ 1981, 275 = ZfStrVO 1981, 319) und der Mißbrauchsgefahr (vgl. HansOLG Hamburg StraFO 2007, 390).

  • KG, 02.09.2010 - 2 Ws 288/10

    Datenschutz im Strafvollzug: Aufnahme eines im Vollstreckungsverfahren

    Sie wirft datenschutzrechtliche Rechtsfragen auf, die der Senat zwar bereits teilweise erörtert hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. April 2010 - 2 Ws 8-9/10 Vollz - und 24. März 2010 - 2 Ws 24 und 81/10 Vollz -), die jedoch wegen ergänzender Überlegungen des Beschwerdeführers zur Nutzung von im Vollstreckungsverfahren erstatteter Gutachten für vollzugliche Zwecke, insbesondere zur Zweckbestimmung von Daten, einer Vertiefung bedürfen.

    Daß es der Justizvollzugsanstalt nicht verwehrt ist, kriminalprognostische Instrumente ergänzend für die Beurteilung der Mißbrauchsgefahr heranzuziehen, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. April 2010 - 2 Ws 8-9/10 Vollz -, 15. Oktober 2009 - 2 Ws 464/09 Vollz - und 30. Oktober 2008 - 2 Ws 539/08 Vollz - jeweils mit weit. Nachw.).

    c) Damit korrespondierend folgt aus § 479 Abs. 2 Satz 2 StPO das Recht der Strafvollstreckungskammer, der Übersendungsanforderung zu entsprechen (oder das Gutachten von sich aus zu übersenden, wenn sie es für erforderlich hält) (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. April 2010 - 2 Ws 8-9/10 Vollz - und 24. März 2010 - 2 Ws 24 und 81/10 Vollz -).

  • KG, 21.07.2011 - 2 Ws 176/11

    Planung des Strafvollzugs: Erstellung eines neuen Vollzugsplans durch die frühere

    Dies folgt aus der rechtskräftigen, für den Leiter der Justizvollzugsanstalt Moabit bindenden (vgl. Senat StV 2011, 230) Entscheidung des Landgerichts Berlin - Strafvollstreckungskammer - vom 5. Oktober 2010, die ihrerseits den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
  • KG, 22.02.2022 - 2 Ws 101/21

    Streitwert bei Anfechtung des Vollzugplans

    Für den Gefangenen erschließt sich die hervorgehobene Bedeutung der Angelegenheit daraus, dass er Lockerungen begehrt, die letztendlich seiner Wiedereingliederung in die Gesellschaft dienen sollen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. April 2010 - 2 Ws 8/10 Vollz -, juris).
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   OLG Frankfurt, 13.12.2010 - W 9/10   

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OLG Frankfurt, 13.12.2010 - W 9/10 (https://dejure.org/2010,44911)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.12.2010 - W 9/10 (https://dejure.org/2010,44911)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - W 9/10 (https://dejure.org/2010,44911)
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 9/10   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 9/10 (https://dejure.org/2018,68071)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.09.2018 - L 9/10 (https://dejure.org/2018,68071)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. September 2018 - L 9/10 (https://dejure.org/2018,68071)
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   KAG Mainz, 30.04.2010 - M 9/10 Mz (Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren)   

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KAG Mainz, 30.04.2010 - M 9/10 Mz (Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren) (https://dejure.org/2010,80629)
KAG Mainz, Entscheidung vom 30.04.2010 - M 9/10 Mz (Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren) (https://dejure.org/2010,80629)
KAG Mainz, Entscheidung vom 30. April 2010 - M 9/10 Mz (Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren) (https://dejure.org/2010,80629)
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  • bistummainz.de PDF

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