Rechtsprechung
| BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18, 1 PKH 23.18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur für volljährige Ausländer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klärungsbedürftigkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur für volljährige Ausländer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Grundsatzrevision - und die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Divergenzrevision - und die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 03.02.2015 - 5 A 196/14
- OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17
- BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18, 1 PKH 23.18
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18
Die Beschwerde muss erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18
Dem auf Seite 13 f. der Beschwerdebegründung zitierten Auszug aus den Gründen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 18. September 1979 - VI ZR 140/78 - (BGHZ 75, 160 ), wörtlich wiedergegeben in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 - (BVerfGE 90, 241 ) ist schon nicht der Rechtssatz zu einer im vorliegenden Verfahren entscheidungserheblichen Rechtsnorm zu entnehmen, es gehöre zum Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland, die Nachfahren der Überlebenden des nationalsozialistischen Völkermordes in herausgehobener Art zu achten. - BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78
Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung
Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18
Dem auf Seite 13 f. der Beschwerdebegründung zitierten Auszug aus den Gründen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 18. September 1979 - VI ZR 140/78 - (BGHZ 75, 160 ), wörtlich wiedergegeben in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 - (BVerfGE 90, 241 ) ist schon nicht der Rechtssatz zu einer im vorliegenden Verfahren entscheidungserheblichen Rechtsnorm zu entnehmen, es gehöre zum Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland, die Nachfahren der Überlebenden des nationalsozialistischen Völkermordes in herausgehobener Art zu achten.
- BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15
Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …
Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18
Sie muss im Einzelnen aufzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die dieser Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3…, vom 17. November 2015 - 5 B 17.15 - ZOV 2016, 160 Rn. 21 …und vom 26. September 2016 - 5 B 1.16 D - juris Rn. 26, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 1.16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist für die …
Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18
Sie muss im Einzelnen aufzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die dieser Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3…, vom 17. November 2015 - 5 B 17.15 - ZOV 2016, 160 Rn. 21 und vom 26. September 2016 - 5 B 1.16 D - juris Rn. 26, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 17.11.2015 - 5 B 17.15
Ausschluss des Erfüllungsanspruchs nach § 1 Abs. 1 DDR-EErfG
Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18
Sie muss im Einzelnen aufzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die dieser Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3, vom 17. November 2015 - 5 B 17.15 - ZOV 2016, 160 Rn. 21 …und vom 26. September 2016 - 5 B 1.16 D - juris Rn. 26, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 17.06.2013 - 10 B 1.13
Aufklärungsrüge; Flüchtling; Identitätssicherung; Passersatz; Passpflicht; …
Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18
Rn. 11 Die von der Beschwerde formulierte Frage bezeichnet schon keine klärungsfähige Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung zu der in § 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG statuierten Pflicht zum Besitz eines gültigen Nationalpasses, die eine weitere, selbstständig neben dem Erfordernis der Klärung der Identität und der Staatsangehörigkeit des Ausländers stehende Regelerteilungsvoraussetzung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 10 B 1.13 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 15). - BVerwG, 21.06.2017 - 4 B 48.16
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18
Ist die vorinstanzliche Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 10. Dezember 2015 - 4 B 53.15 - Rn. 2 m.w.N. und vom 21. Juni 2017 - 4 B 48.16 - juris Rn. 3).
- VG München, 15.02.2021 - M 24 K 19.1573
Gesetzlicher Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (verneint)
§ 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG kann nicht als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Spezialnormen - vorliegend § 10 Abs. 3 Sätze 1 und 3 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 36 AufenthG - nicht erfüllt sind (…vgl. Maaßen/Kluth, BeckOK Ausländerrecht, § 25 Rn. 134 ff; OVG Saarl, B.v. 20.4.2011 - BeckRS 2011, 50106; offenlassend: BayVGH, 24.1.2019 - 10 CE 18.1871, 10 CE 18.1874 - juris Rn 24 m.w.N; in diesem Sinn zum Verhältnis zu §§ 25a, 25b AufenthG: OVG Lüneburg, U.v. 8.2.2018 - 13 LB 43/17 - juris Rn. 82 ff., nachgehend offenlassend: BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 1 B 32.18 - juris Rn. 12). - VG Neustadt, 28.09.2023 - 2 K 265/23
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf den vom Standesamt festgelegten …
Rn. 33 Ein Pass in diesem Sinne ist ein im internationalen Verkehr anerkanntes Reisedokument, das die Identität und Staatsangehörigkeit des Ausländers nachweist und zudem die Rückkehrberechtigung der darin namentlich genannten Person in einen anderen Staat bescheinigt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 1 B 32/18, 1 PKH 23/18 -, juris, Rnr.11; BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 10 B 1.13 -, juris). - VG München, 25.05.2021 - M 24 K 20.647
Ablehnung des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren eines …
§ 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG kann nicht als allgemeine Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Spezialnormen - vorliegend § 10 Abs. 3 Sätze 1 und 3 i.V.m. §§ 29, 30, 36 AufenthG - nicht erfüllt sind (…vgl. Maaßen/Kluth, BeckOK Ausländerrecht, § 25 Rn. 134 ff; OVG Saarl, B.v. 20.4.2011 - BeckRS 2011, 50106; offenlassend: BayVGH, 24.1.2019 - 10 CE 18.1871, 10 CE 18.1874 - juris Rn 24 m.w.N; in diesem Sinn zum Verhältnis zu §§ 25a, 25b AufenthG: OVG Lüneburg, U.v. 8.2.2018 - 13 LB 43/17 - juris Rn. 82 ff., nachgehend offenlassend: BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 1 B 32.18 - juris Rn. 12).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
AufenthG § 25 Abs 5; AufenthG § ... 5 Abs 1 Nr 2; AufenthG § 54 Abs 1 Nr 1; AufenthG § 58 Abs 2 S 2; AufenthG § 60a Abs 2; AufenthG § 60a Abs 2c; AufenthG § 84 Abs 1 S 1 Nr 1; AufenthG § 84 Abs 2 S 1; EMRK Art 8; GG Art 6; VwGO § 146 Abs 4 S 6
Ausweisung, Aufenthalt - ärztliche Bescheinigung; ärztliches Attest; Aufenthaltserlaubnis; Duldung; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Verbrauch eines Ausweisungsinteresses; Verwurzelung; - rechtsportal.de
Einstweiliger Rechtschutzes gegen die Androhung der Abschiebung in die Türkei; Anspruch auf Erteilung einer verfahrensbezogenen Duldung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 17.01.2018 - 4 V 2501/17
- OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- OVG Bremen, 10.11.2015 - 1 LB 10/15
Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bei wiederholten Straftaten - …
Auszug aus OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18
Das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) macht es in verfassungskonformer Auslegung des § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG allerdings erforderlich, inzidenter auch die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung summarisch zu prüfen (…st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 25.10.1996 - 1 B 82/96 - Beschluss vom 23.05.2013 - 1 B 61/13 -, Rn. 5; Urteil vom 10.11.2015 - 1 LB 10/15 -, Rn. 31; jeweils juris).(vgl. ausführlich das Urteil des Senats vom 10.11.2015 - 1 LB 10/15 -, Rn. 36 ff., juris).
- OVG Bremen, 16.03.2017 - 1 B 21/17
Auszug aus OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18
Gleichwohl hat sich der Senat in der Vergangenheit gehalten gesehen, im Rahmen der Abwägung zwischen Aussetzungs- und besonderem Vollziehungsinteresse zu berücksichtigen, ob die Abschiebungsandrohung unbeschadet ihrer fortbestehenden Rechtmäßigkeit aufgrund von Duldungsgründen zunächst ohnehin nicht vollzogen werden kann bzw. bereits absehbar ist, dass sie aufgrund einer anstehenden Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG noch vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens gegenstandslos werden wird (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 16.03.2017 - 1 B 21/17 -, Rn. 4, juris).Die Erteilung einer Duldung unmittelbar aus Art. 6 GG kommt zudem nicht in Betracht, weil § 30 AufenthG den Schutzwirkungen des Art. 6 GG auf der Ebene des einfachen Rechts Rechnung trägt (vgl. Beschluss des Senats vom 16.03.2017 - 1 B 21/17 -, Rn. 7 juris).
- OVG Bremen, 13.07.2009 - 1 B 211/09
Abschiebung während eines vor dem OVG anhängigen Beschwerdeverfahrens - …
Auszug aus OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18
Vielmehr wäre die Abschiebung von dem Migrationsamt dann ggf. so zu gestalten, dass einer Suizidgefahr wirksam begegnet werden könnte (vgl. Beschluss des Senats vom 13.07.2009 - 1 B 211/09 -, Rn. 29 juris).
- OVG Bremen, 28.06.2011 - 1 A 141/11
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für in Deutschland geborenen und …
Auszug aus OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18
Der Senat verpflichtete die Antragsgegnerin mit Urteil vom 28.06.2011 (1 A 141/11 -, NordÖR 2011, 440 ff.) dazu, einen Antrag des Antragstellers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. - BVerwG, 13.12.2002 - 1 B 96.02
Aufbau einer Beschwerdebegründung - Voraussetzung für eine Grundsatzrüge - …
Auszug aus OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18
Ein förmlicher Antrag ist dafür nicht erforderlich, wenn sich Umfang und Ziel des Rechtsmittels mit hinreichender Deutlichkeit aus den Darlegungen zur Begründung des Rechtsmittels ergeben (Beschluss des Senats vom 11.04.2002 - 1 B 96/02 -, unveröffentlicht). - OVG Bremen, 10.11.2017 - 1 LA 259/15
Ausweisungsinteresse trotz Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Ausdrücklicher …
Auszug aus OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist für sich genommen, d.h. ohne Berücksichtigung der näheren Umstände der Erteilung, nicht geeignet, einen solchen Vertrauenstatbestand zu begründen (vgl. Beschluss des Senats vom 10.11.2017 - 1 LA 259/15 -, Rn. 18, juris). - OVG Bremen, 17.09.2010 - 1 B 174/10
Anspruch eines vollziehbar ausreisepflichtigen in Deutschland aufgewachsenen …
Auszug aus OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18
(1) In der Vergangenheit hat der Senat einen solchen verfahrensbezogenen Anspruch auf Erteilung einer Duldung aus den genannten Vorschriften dann angenommen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls ernsthaft in Betracht zu ziehen ist, dass dem Betroffenen der beantragte Aufenthaltstitel zusteht (vgl. etwa den Beschluss des Senats vom 17.09.2010 - 1 B 174/10 -, juris). - OVG Bremen, 23.05.2013 - 1 B 61/13
Ausweisung; bandenmäßiger Drogenhandel - Ausweisung; Drogenhandel; …
Auszug aus OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18
Das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) macht es in verfassungskonformer Auslegung des § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG allerdings erforderlich, inzidenter auch die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung summarisch zu prüfen (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 25.10.1996 - 1 B 82/96 - Beschluss vom 23.05.2013 - 1 B 61/13 -, Rn. 5;… Urteil vom 10.11.2015 - 1 LB 10/15 -, Rn. 31; jeweils juris). - OVG Bremen, 25.10.1996 - 1 B 82/96
Gesetzliche Sperrwirkung; Aufenthaltsgenehmigung; Ausweisungsverfügung; Gebot …
Auszug aus OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18
Das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) macht es in verfassungskonformer Auslegung des § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG allerdings erforderlich, inzidenter auch die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung summarisch zu prüfen (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 25.10.1996 - 1 B 82/96 - Beschluss vom 23.05.2013 - 1 B 61/13 -, Rn. 5;… Urteil vom 10.11.2015 - 1 LB 10/15 -, Rn. 31; jeweils juris).
- VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21
Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur …
Daraus folgt, dass dem Gewicht des Ausweisungsinteresses maßgebliche Bedeutung zukommt (OVG Bremen, Beschluss vom 23. April 2018 - 1 B 32/18 -, Rn. 31 - 32, juris). - OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20 Wenn der weitere Aufenthalt des Antragstellers im Bundesgebiet zum Schutze seiner Grundrechte geboten ist, wird zudem vom Vorliegen der Regelerteilungsvoraussetzungen aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AufenthG aufgrund einer Atypik abzusehen sein (…vgl. ausführlich OVG Bremen, Urt. v. 10.11.2015 - 1 LB 10/15, juris Rn. 36 ff. und Beschl. v. 23.04.2018 - 1 B 32/18, juris Rn. 32).
- OVG Bremen, 02.03.2021 - 2 B 328/20 Die Abschiebung des Antragstellers ist nicht zur vorläufigen Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 4 AufenthG auszusetzen (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 23.04.2018 - 1 B 32/18, juris Rn. 22 ff.).
- VG Hannover, 10.02.2025 - 12 B 3422/24
Abschiebungsandrohung; atypische Umstände; Haftbefehl in der Türkei; …
Ein Ausnahmefall liegt bei besonderen, atypischen Umständen vor, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (OVG Bremen, Beschl. vom 23.04.2018 - 1 B 32/18 -, juris Rn. 32; VG Stuttgart…, Urt. vom 12.05.2010 - 12 K 4273/09 -, juris Rn. 46). - OVG Bremen, 06.09.2021 - 2 B 358/20
Antragsrücknahme; Bekanntgabewille; Duldung - Privatleben; Entwurzelung; …
Die Abschiebung des Antragstellers ist nicht zur vorläufigen Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auszusetzen (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 23.04.2018 - 1 B 32/18, juris Rn. 22 ff.). - OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21
Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines früheren deutschen Staatsangehörigen wegen …
Dass es sodann ausgeführt hat, dass sich die Ausweisung auch als rechtmäßig erweist, entspricht der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts zur summarischen Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung in verfassungskonformer Auslegung des § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG , wenn sich die Ablehnung eines Duldungsanspruchs zur Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf die Sperrwirkung des § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG stützt (Beschl. v. 23.04.2018 - 1 B 32/18, juris Rn. 26). - OVG Bremen, 22.08.2018 - 1 B 161/18
Duldungsgründe; Sofortige Vollziehung; Vollziehungsinteresse
Nach der Rechtsprechung des Senats ist im Rahmen der Abwägung zwischen Aussetzungs- und besonderem Vollziehungsinteresse zu berücksichtigen, ob die Abschiebungsandrohung unbeschadet ihrer fortbestehenden Rechtmäßigkeit aufgrund von Duldungsgründen zunächst ohnehin nicht vollzogen werden kann (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 23.04.2018 - 1 B 32/18 - juris Rn. 20 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 32/18.NC, 1 B 33/18.NC, 1 B 34/18.NC, 1 B 37/18.NC, 1 B 40/18.NC |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 13 Abs 4 KapVO SL, § 7 Abs 3 KapVO SL
Studienplatzvergabe Humanmedizin - Berücksichtigung von Team-Teaching - rechtsportal.de
Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 im ersten Fachsemester i.R.d. Gebots der Kapazitätsausschöpfung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 im ersten Fachsemester i.R.d. Gebots der Kapazitätsausschöpfung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 22.01.2018 - 1 L 1387/17
- OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 32/18.NC, 1 B 33/18.NC, 1 B 34/18.NC, 1 B 37/18.NC, 1 B 40/18.NC
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- OVG Saarland, 28.06.2010 - 2 B 36/10
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester (WS …
Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 32/18
Rn. 22 Dass jeder Studierende den Lehrstoff, der in dem Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin behandelt wird, also die konkrete Lehrleistung der Vermittlung des theoretischen Wissens unter Einbeziehung praktischer Anwendungsfälle, nur einmal nachfragt, dürfte jedenfalls einem Modell entgegenstehen, durch welches in zeitlicher Hinsicht jeweils der volle Lehraufwand aller beteiligten Lehrkräfte kapazitätsverzehrend berücksichtigt würde.(anders wohl noch HessVGH…, Beschluss vom 12.5.2009 - 10 B 1911/08.GM.S8 -, juris Rdnr. 49; hierzu bereits kritisch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -, juris Rdnr. 133).Rn. 31 Die angesprochenen Umstände zeichnen sich dadurch aus, dass die stellenbezogene Kapazität der Lehreinheit Klinisch-praktische Medizin seit Jahren unter der patientenbezogenen Kapazität liegt, erstere mithin - anders als bundesweit im Regelfall(Pastor, Die Einhaltung des Curricularnormwerts im Studiengang Medizin als Problem im Kapazitätsprozess, NVwZ 2018, 119) - limitierend wirkt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -, juris Rndr.
- OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11
Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium (WS 2010/2011, 1. Fachsemester)
Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 32/18
Rn. 10 Zu den Hintergründen der Kapazitätsberechnung hat die Antragsgegnerin eine Stellungnahme ihres Kapazitätsbeauftragten vom 9.3.2018 vorgelegt, in der dieser seine erstinstanzliche Stellungnahme vom 19.12.2017 insoweit korrigiert, als er die dortige Darstellung, der Curricularanteil für das Praktikum werde mit Billigung des erkennenden Gerichts(grundlegend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris Rdnr. 113 ff.) auf der Basis des Modells "Team-Teaching" beiden Lehreinheiten voll zugerechnet, dahin berichtigt, dass dieses Praktikum curricular nur der Lehreinheit Vorklinische Medizin zugeordnet sei.Rn. 18 Der Zweite Senat hat die Problematik in seinem Beschluss vom 1.7.2011(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.7. 2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris Rdnrn. 113 ff., 116) umfassend aufgearbeitet und in der Folge an der damals entwickelten rechtlichen Würdigung festgehalten.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, Rdnrn. 161 ff., vom 25.7.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. und - 2 B 209/13.NC u.a. -, jew. juris Rdnrn. 162 ff. bzw. 28 ff., …und vom 24.7.2014, a.a.O., Rdnrn. 85 ff.) Er ist dabei davon ausgegangen, dass besagtes Praktikum in der Weise veranstaltet wird, dass die Vermittlung des Lehrstoffes durch Lehrpersonen der beteiligten vorklinischen Fachrichtungen erfolgt und die Vorstellung der Patienten einschließlich ihrer Auswahl und Vorbereitung auf die betreffenden Krankheitsbilder von Lehrpersonen der klinisch-praktischen Lehreinheit vorgenommen wird.
- OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin; …
Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 32/18
Für die Aufteilung von Curricularanteilen zwischen verschiedenen Lehreinheiten gibt die Vorschrift nichts her.(OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, juris Rdnr. 30).
- OVG Saarland, 02.08.2005 - 3 Y 12/05
Streitwertfestsetzung im Hochschulzulassungsstreit bei Anträgen auf Zulassung …
Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 32/18
Rn. 36 Die Streitwertfestsetzung ergibt sich in allen Verfahren aus den §§ 63 Abs. 2, 47 Abs. 1, 52 Abs. 1 und 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG und berücksichtigt entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Beteiligung an einem Vergabeverfahren zur Verteilung weiterer Studienplätze(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.8.2005 - 3 Y 12/05 -, juris) beantragt war. - BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85
Zulassung zum Studium
Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 32/18
Insoweit sei eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle unentbehrlich.(BVerfG, Beschluss vom 22.10.1991 - 1 BvR 393/85 -, juris Rdnrn. 72 ff.). - VGH Hessen, 12.05.2009 - 10 B 1911/08
Zulassung zum Studium der Medizin
Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 32/18
Rn. 22 Dass jeder Studierende den Lehrstoff, der in dem Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin behandelt wird, also die konkrete Lehrleistung der Vermittlung des theoretischen Wissens unter Einbeziehung praktischer Anwendungsfälle, nur einmal nachfragt, dürfte jedenfalls einem Modell entgegenstehen, durch welches in zeitlicher Hinsicht jeweils der volle Lehraufwand aller beteiligten Lehrkräfte kapazitätsverzehrend berücksichtigt würde.(anders wohl noch HessVGH, Beschluss vom 12.5.2009 - 10 B 1911/08.GM.S8 -, juris Rdnr. 49; hierzu bereits kritisch OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -, juris Rdnr. 133). - OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 48/13
Zulassung zum Studium der Medizin im Wintersemester 2012/2013 an der Universität …
Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 32/18
Rn. 18 Der Zweite Senat hat die Problematik in seinem Beschluss vom 1.7.2011(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.7. 2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris Rdnrn. 113 ff., 116) umfassend aufgearbeitet und in der Folge an der damals entwickelten rechtlichen Würdigung festgehalten.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, Rdnrn. 161 ff., vom 25.7.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. und - 2 B 209/13.NC u.a. -, jew. juris Rdnrn. 162 ff. bzw. 28 ff., …und vom 24.7.2014, a.a.O., Rdnrn. 85 ff.) Er ist dabei davon ausgegangen, dass besagtes Praktikum in der Weise veranstaltet wird, dass die Vermittlung des Lehrstoffes durch Lehrpersonen der beteiligten vorklinischen Fachrichtungen erfolgt und die Vorstellung der Patienten einschließlich ihrer Auswahl und Vorbereitung auf die betreffenden Krankheitsbilder von Lehrpersonen der klinisch-praktischen Lehreinheit vorgenommen wird. - OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 105/14
Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Testattermine in Makroskopischer und …
Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 32/18
Rn. 17 Der Senat hat sich bezüglich der kapazitätsrechtlichen Berücksichtigung der Unterrichtsform Team-Teaching in seinen Beschlüssen vom 24.7.2014(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.7.2014 - 1 B 105/14.NC u.a. -, juris Rdnrn. 86 f.) und vom 17.5.2017(OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 17.5.2017, a.a.O., Rdnrn. 25 ff.) den seitens des früher für das Hochschulzulassungsrecht zuständigen Zweiten Senats des erkennenden Gerichts entwickelten Lösungsansatz zu eigen gemacht. - OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des …
Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 32/18
Rn. 18 Der Zweite Senat hat die Problematik in seinem Beschluss vom 1.7.2011(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.7. 2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris Rdnrn. 113 ff., 116) umfassend aufgearbeitet und in der Folge an der damals entwickelten rechtlichen Würdigung festgehalten.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, Rdnrn. 161 ff., vom 25.7.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. und - 2 B 209/13.NC u.a. -, jew. juris Rdnrn. 162 ff. bzw. 28 ff., …und vom 24.7.2014, a.a.O., Rdnrn. 85 ff.) Er ist dabei davon ausgegangen, dass besagtes Praktikum in der Weise veranstaltet wird, dass die Vermittlung des Lehrstoffes durch Lehrpersonen der beteiligten vorklinischen Fachrichtungen erfolgt und die Vorstellung der Patienten einschließlich ihrer Auswahl und Vorbereitung auf die betreffenden Krankheitsbilder von Lehrpersonen der klinisch-praktischen Lehreinheit vorgenommen wird. - OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17
Zulassung zum 1. Fachsemester Humanmedizin (WS 2016/2017); Kapazitätsberechnung; …
Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 32/18
Insbesondere haben die Antragsteller mit Blick darauf, dass über das Bestehen eines Zulassungsanspruchs unter Zuerkennung von prozessualem Bestandsschutz nach der Sach- und Rechtslage des Bewerbungssemesters zu entscheiden ist(vgl. z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC u.a. -, juris Rdnr. 4 m.w.N.), ein rechtlich schützenswertes Interesse daran, dass über ihre Rechtsmittel entschieden wird, obwohl das Wintersemester 2017/2018, für das sie ihre vorläufige Zulassung zum Medizinstudium begehren, inzwischen abgeschlossen ist. - OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 209/13
Hochschulzulassung - Humanmedizin - Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen und dem …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".