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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.11.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08   

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BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08 (https://dejure.org/2009,529)
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    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. ... 3; AufenthG § 11 Abs. 1, § 18, § 25 Abs. 4, § 51 Abs. 1, § 101 Abs. 1 Satz 1; AuslG 1990 § 44 Abs. 1; AuslG 1965 § 9 Abs. 1; EMRK Art. 8; VwGO § 114 Satz 2, § 121, § 124a; VwVfG § 48 Abs. 1, § 49 Abs. 1, § 51; ZPO § 580 Nr. 8; EGZPO § 35; EG Art. 10, Art. 234; Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/80 Art. 6, Art. 7, Art. 13, Art. 14; Richtlinie 64/221/EWG Art. 9 Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EWG/Türkei - ZP Art. 41 Abs. 1
    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen; Wiederaufleben; Folgenbeseitigungsanspruch; Rechtskraft; Rechtskraftbindung; Rücknahme; Wiederaufgreifen; zwingender Wiederaufgreifensgrund; Änderung der Rechtslage; Änderung der Rechtsprechung; ...

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    Rücknahme einer rechtskräftig gerichtlich bestätigten Ausweisung gem. § 48 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg (LVwVfG BW) durch ein Wiederaufgreifen des Verfahrens seitens der Behörde; Überwindung der Rechtskraftwirkung des § ...

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Aufhebung einer Ausweisungsverfügung eines italienischen Staatsangehörigen; Beeinträchtigung des gemeinschaftsrechtlichen Äquivalenzgebotes und Effizienzgebotes i.R.d. Zulassung einer Berufung; Wiederaufgreifensanspruch wegen Änderung der Rechtsprechung zu ...

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    AufenthG § 11 Abs. 1, LVwVfG § 48 Abs. 1, LVwVfG § 51
    Ausweisung, Unionsbürger, Rücknahme, Rückwirkung, Befristung, Rechtsschutzinteresse, Wiederaufnahme des Verfahrens, Ermessen

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    Rücknahme einer rechtskräftig gerichtlich bestätigten Ausweisung gem. § 48 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg ( LVwVfG BW) durch ein Wiederaufgreifen des Verfahrens seitens der Behörde; Überwindung der Rechtskraftwirkung des § ...

  • rechtsportal.de

    Rückwirkende Aufhebung einer Ausweisungsverfügung eines italienischen Staatsangehörigen; Beeinträchtigung des gemeinschaftsrechtlichen Äquivalenzgebotes und Effizienzgebotes i.R.d. Zulassung einer Berufung; Wiederaufgreifensanspruch wegen Änderung der Rechtsprechung zu ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 135, 137
  • DVBl 2010, 261
  • DÖV 2010, 490
 
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Wird zitiert von ... (195)Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
    Das ist nicht nur für die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, sondern auch für die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anerkannt (vgl. Beschluss vom 24. Mai 1995 BVerwG 1 B 60.95 Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 32), gilt aber auch für Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, dessen Rechtsprechung in Vorabentscheidungsverfahren nach dem eigenen Selbstverständnis nicht konstitutiver, sondern rein deklaratorischer Natur ist (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2008 Rs. C-2/06, Kempter Slg. 2008, I 00411 Rn. 35).

    Selbst im Falle eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht gebietet Art. 10 EG nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht in jedem Fall eine Überprüfung durch die nationalen Behörden (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Januar 2004 a.a.O., modifiziert durch Urteil vom 12. Februar 2008 a.a.O.).

    Die vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache "Kühne & Heitz" mit Urteil vom 13. Januar 2004 (…a.a.O.) aufgestellten und in der Rechtssache "Kempter" mit Urteil vom 12. Februar 2008 (a.a.O.) weiter konkretisierten Voraussetzungen für die Überprüfung einer nach innerstaatlicher Erschöpfung des Rechtswegs bestandskräftigen, aber gemeinschaftswidrigen Verwaltungsentscheidung liegen nicht vor.

    Sie müssen die rechtlichen Gesichtspunkte, die sich aus einer zwingenden Gemeinschaftsvorschrift ergeben, aber von Amts wegen aufgreifen, wenn sie nach dem nationalen Recht verpflichtet oder berechtigt sind, dies im Falle einer zwingenden Vorschrift des nationalen Rechts zu tun (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2008 a.a.O. Rn. 44 und 45).

  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
    Bei Erlass des bestätigenden Urteils sei die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit einer ohne umfassende Ermessensentscheidung und ohne Beachtung des "Vier-Augen-Prinzips" des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG ausgesprochenen Ausweisung eines durch den ARB 1/80 begünstigten türkischen Staatsangehörigen nicht evident gewesen.

    Danach erlischt ein Aufenthaltstitel auch, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund ausreist oder wenn er ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist (zur Vereinbarkeit des Erlöschenstatbestands des § 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG 1990 mit den Stillhalteklauseln des Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG Türkei vom 19. September 1980 ARB 1/80 und des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei für die Übergangsphase der Assoziation ZP , soweit deren Anwendung sich im Hinblick auf die dem Erlöschenstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1990 entsprechende Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AuslG 1965 im Ergebnis nicht zum Nachteil des Betroffenen auswirkt vgl. Senatsurteil vom 30. April 2009 BVerwG 1 C 6.08 NVwZ 2009, 1162, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen, Rn. 17 ff.).

    25 Zwar dürfte davon auszugehen sein, dass der in Deutschland geborene und bei seinen Eltern aufgewachsene Kläger, der nach Abschluss einer Ausbildung bis zu seiner Ausreise lediglich unterbrochen für die Dauer seiner Inhaftierung einer unselbständigen Beschäftigung nachgegangen ist, sowohl nach Art. 6 als auch nach Art. 7 ARB 1/80 ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht erworben hat.

    Damit hätte das Verwaltungsgericht Art. 14 ARB 1/80 berücksichtigen und auf den Kläger die für die Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger entwickelten Grundsätze übertragen müssen (vgl. Urteil vom 3. August 2004 BVerwG 1 C 29.02 BVerwGE 121, 316 ).

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
    Der Europäische Gerichtshof hat in der "Kühne & Heitz" Entscheidung vom 13. Januar 2004 (Rs. C-453/00 Slg. 2004, I-00837) eine Verpflichtung der nationalen Behörden und Gerichte zur Überprüfung einer nach innerstaatlicher Erschöpfung des Rechtswegs bestandskräftig gewordenen Verwaltungsentscheidung, um hierdurch einer später von ihm vorgenommenen Auslegung einer einschlägigen Bestimmung des Gemeinschaftsrechts Rechnung zu tragen, aber (u.a.) davon abhängig gemacht, dass die Behörde befugt ist, diese Entscheidung zurückzunehmen (vgl. Urteil vom 13. Januar 2004 Rs. C-453/00 a.a.O.).

    Selbst im Falle eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht gebietet Art. 10 EG nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht in jedem Fall eine Überprüfung durch die nationalen Behörden (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Januar 2004 a.a.O., modifiziert durch Urteil vom 12. Februar 2008 a.a.O.).

    Die vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache "Kühne & Heitz" mit Urteil vom 13. Januar 2004 (a.a.O.) aufgestellten und in der Rechtssache "Kempter" mit Urteil vom 12. Februar 2008 (…a.a.O.) weiter konkretisierten Voraussetzungen für die Überprüfung einer nach innerstaatlicher Erschöpfung des Rechtswegs bestandskräftigen, aber gemeinschaftswidrigen Verwaltungsentscheidung liegen nicht vor.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Oliveri

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
    Dass die verfahrensrechtlichen Mindestgarantien des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG über die von den Verwaltungsgerichten gewährleistete Prüfung aller Tat- und Rechtsfragen unter Einbeziehung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung hinaus eine "erschöpfende Prüfung ... einschließlich der Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Maßnahme" gewährleisten sollten, wurde erst mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 in den Rechtssachen "Orfanopoulos und Oliveri" (EuGH, Urteil vom 29. April 2004 Rs. C-482/01 und C 493/01 Slg. 2004, I-05257, Rn. 103 ff.) deutlich (vgl. Urteil vom 20. März 2008 BVerwG 1 C 33.07 Buchholz 402.242 § 54 AufenthG Nr. 5).

    Auch diese gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben waren zum Zeitpunkt der Abweisung der vom Kläger gegen die Ausweisungsverfügung erhobenen Klage durch das Verwaltungsgericht nicht offensichtlich, sondern beruhen ebenfalls auf einer späteren Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 3. August 2004 BVerwG 1 C 29.02 BVerwGE 121, 315 ) in Anlehnung an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen "Orfanopoulos und Oliveri" vom 29. April 2004 (a.a.O.).

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
    Damit hätte das Verwaltungsgericht Art. 14 ARB 1/80 berücksichtigen und auf den Kläger die für die Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger entwickelten Grundsätze übertragen müssen (vgl. Urteil vom 3. August 2004 BVerwG 1 C 29.02 BVerwGE 121, 316 ).

    Auch diese gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben waren zum Zeitpunkt der Abweisung der vom Kläger gegen die Ausweisungsverfügung erhobenen Klage durch das Verwaltungsgericht nicht offensichtlich, sondern beruhen ebenfalls auf einer späteren Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 3. August 2004 BVerwG 1 C 29.02 BVerwGE 121, 315 ) in Anlehnung an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen "Orfanopoulos und Oliveri" vom 29. April 2004 (…a.a.O.).

  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
    Danach bedarf es bei Ausweisungen grundsätzlich der Einschaltung einer unabhängigen zweiten Stelle neben der Ausländerbehörde ("Vier-Augen-Prinzip", vgl. dazu Urteile vom 13. September 2005 BVerwG 1 C 7.04 BVerwGE 124, 217 und vom 9. August 2007 BVerwG 1 C 47.06 BVerwGE 129, 162 ).

    Dabei kann dahinstehen, ob von einem dringenden Fall auszugehen war, in dem nach Art. 9 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 64/221/EWG ausnahmsweise von der Einschaltung einer unabhängigen zweiten Stelle abgesehen werden kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13. September 2005 a.a.O. S. 223).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
    Vielmehr bleibt die gerichtliche Entscheidungsfindung grundsätzlich eine rechtliche Würdigung des Sachverhalts am Maßstab der vorgegebenen Rechtsordnung (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 BVerwG 2 C 12.92 BVerwGE 95, 86 ).

    Von einer Ermessensverdichtung zugunsten des Betroffenen ist erst auszugehen, wenn die Aufrechterhaltung der rechtswidrigen Ausweisung schlechthin unerträglich wäre (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 BVerwG 2 C 12.92 BVerwGE 95, 86 m.w.N.).

  • BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07

    Anforderungen an die Begründung der Abweisung der Klage als offensichtlich …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
    Die dort verankerte Ermächtigung der Behörden, ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wieder aufzugreifen (vgl. Gesetzesbegründung zu § 47 Abs. 5 VwVfG-E BTDrucks 7/910 S. 75), ermöglicht auch bei rechtskräftig bestätigten Verwaltungsakten die nachträgliche Korrektur inhaltlich unrichtiger Entscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 2 BvR 1613/07 InfAuslR 2008, 94; BVerwG, Urteil vom 7. September 1999 BVerwG 1 C 6.99 NVwZ 2000, 204 ).

    Mit der Befugnis der Behörde, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wiederaufzugreifen, korrespondiert ein gerichtlich einklagbarer (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) Anspruch des Betroffenen auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21. März 2000 BVerwG 9 C 41.99 BVerwGE 111, 77 ).

  • BVerfG, 23.06.1988 - 2 BvR 260/88

    Ehrenamtlicher Richter - Wahl - Asylverfahren - Zweitbescheid - Folgeantrag

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
    Danach würde der Sinn der Rechtskraft als Ausfluss des verfassungsrechtlich geschützten Prinzips der Rechtssicherheit in einer Art. 20 Abs. 3 GG verletzenden Weise verfehlt und die vom Gesetzgeber in § 121 VwGO zugunsten des Prinzips der Rechtssicherheit getroffene Regelung teilweise außer Kraft gesetzt, wenn man die Exekutive allein aus allgemeinen verwaltungsrechtlichen Erwägungen heraus und damit ohne gesetzliche Grundlage zu einer uneingeschränkten erneuten Entscheidung für befugt erachtete (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1988 2 BvR 260/88 NVwZ 1989, 141).

    In Fällen, in denen wie hier ein Verwaltungsakt gerichtlich bestätigt worden ist, bedarf es zur Überwindung der Rechtskraft einer gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1988 2 BvR 260/88 NVwZ 1989, 141).

  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00
    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
    Dabei sind die vom Menschenrechtsgerichtshof inzwischen entwickelten Kriterien zu beachten (vgl. insbesondere EGMR, Urteile vom 2. August 2001 54273/00 Boultif, InfAuslR 2001, 476 und vom 5. Juli 2005 46410/99 Üner, InfAuslR 2005, 450).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Versagung vorläufigen Rechtsschutzes

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Verfassungsmäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland geborenen und …

  • BVerwG, 20.03.2008 - 1 C 33.07

    Ausweisung; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Ermessen; Rücknahme; …

  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …

  • EGMR, 05.07.2005 - 46410/99

    Urteil in der Rechtssache Ü. gegen die NIEDERLANDE

  • BVerwG, 20.03.1986 - 3 B 3.86

    Oberverwaltungsgerichtsurteil - Revisionszulassung

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtskraft, Rechtskraftbindung; Rücknahme; Widerruf; …

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches …

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG; …

  • BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97

    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige …

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib …

  • BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08

    Rücknahme gerichtlich bestätigter Ausweisungen

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 B 60.95

    Kronkretisierung des Begriffes "Eingriff" in Art. 8 Abs. 2 MRK durch den …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 5 A 1386/20

    Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen

    Rn. 85 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 26. Januar 1982- 4 A 2586/80 -, NVwZ 1983, 101, 102; Aschke, in: BeckOK VwVfG, 51. Edition, Stand: 1. April 2021, § 40 Rn. 73; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 1 C 26.08 -, juris, Rn. 20.
  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11

    Aufnahmebescheid; rechtskräftige Ablehnung; Rechtskraft; Durchbrechen der …

    Deshalb wird ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens als einheitliches Begehren verstanden und sowohl unter dem Gesichtspunkt des Wiederaufgreifens im engeren Sinn als auch mit Blick auf ein Wiederaufgreifen im weiteren Sinn gewürdigt (vgl. Urteile vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - BVerwGE 135, 121 Rn. 17 ff. und - BVerwG 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 Rn. 15 ff.).

    Mit der Bestimmung soll auch verhindert werden, dass die aus einem festgestellten Tatbestand hergeleitete Rechtsfolge, über die durch Sachurteil entschieden worden ist, bei unveränderter Sach- und Rechtslage erneut - mit der Gefahr unterschiedlicher Ergebnisse - zum Gegenstand eines Verfahrens zwischen denselben Parteien gemacht und einer erneuten Sachprüfung zugeführt werden kann (stRspr, vgl. z.B. Urteile vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24 , vom 18. September 2001 - BVerwG 1 C 4.01 - BVerwGE 115, 111 und vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 13, jeweils m.w.N.).

    Dieser Zweck, der aus dem verfassungsrechtlich geschützten Prinzip der Rechtssicherheit folgt, verbietet es, die Exekutive uneingeschränkt zu einer erneuten Entscheidung über ein Begehren, das dem rechtskräftig entschiedenen Streitgegenstand entspricht, für befugt zu erachten (vgl. Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 14;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 1988 a.a.O.).

    So liegt es, wenn der Betroffene nach § 51 VwVfG einen Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens hat oder die Behörde das Verfahren im Ermessenswege wieder aufgreift oder aufgreifen muss (vgl. Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 14).

    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit verdichtet sich das Ermessen der Behörde zugunsten des Betroffenen, wenn das Festhalten an dem rechtskräftig bestätigten Verwaltungsakt schlechthin unerträglich wäre (vgl. zum Vorstehenden Urteile vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - a.a.O. Rn. 24 und - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 19 f., jeweils m.w.N.).

    Genauso verhält es sich bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit des rechtskräftigen Urteils, mit dem der frühere Verwaltungsakt bestätigt wurde (vgl. Beschluss vom 7. Juli 2004 - BVerwG 6 C 24.03 - BVerwGE 121, 226 m.w.N. und Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 sowie vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - a.a.O. Rn. 34 und - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 24).

  • BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 22.19

    Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos

    Rn. 36 Die präjudizielle Wirkung der Rechtskraft des (Sach-)Urteils, mit dem die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss abgewiesen worden ist, hindert den Anspruch auf Rücknahme dieses Planfeststellungsbeschlusses nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG oder auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung hie-rüber (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung BVerwG…, Urteil vom 28. April 2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 Rn. 27; ebenso VGH Mannheim, Beschluss vom 13. August 2012 - 5 S 1200/12 - VBlBW 2013, 101 …und Urteil vom 3. Juli 2014 - 5 S 2429/12 - juris Rn. 59;… Lieber, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 72 Rn. 203; ebenso für Anfechtungsklage und spätere Klage auf Rücknahme einer Ausweisungsverfügung BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 2009 - 1 C 15.08 - BVerwGE 135, 121 Rn. 16 und - 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 Rn. 13).

    Der Kläger bezieht sich damit auf ein Kriterium, das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Prüfung einer Ermessensreduzierung bei der Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts bzw. dem Wiederaufgreifen eines rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens herangezogen wird (…vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13 und vom 22. Oktober 2009 - 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 Rn. 20).

    Rn. 62 Eine evidente Fehlentscheidung, deren Aufrechterhaltung schlechthin unerträglich wäre, liegt weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht vor (…vgl. zu diesem Kriterium etwa BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13, 17 und vom 22. Oktober 2009 - 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 Rn. 24).

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  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3
    Aufenthaltstitel; Aufenthaltstitel; Ausländer; Ausweisung; Ausweisungsverfahren; Befristung; Befristung; Bundesverfassungsgericht; Ergänzung der Ermessenserwägungen; Erlöschen; Erlöschen; Ermessen; Ermessenserwägung; Ermessensverdichtung; Ermessensverdichtung; ...

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer rechtskräftig gerichtlich bestätigten Ausweisung gem. § 48 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg (LVwVfG BW) durch ein Wiederaufgreifen des Verfahrens seitens der Behörde; Überwindung der Rechtskraftwirkung des § ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 20 Ab... s. 3, AufenthG § 11 Abs. 1, AufenthG § 18, AufenthG § 25 Abs. 4, AufenthG § 51, EMRK Art. 8, ARB 1/80 Art. 6, ARB 1/80 Art. 7, ARB 1/80 Art. 13, ARB 1/80 Art. 14, VwGO § 121, VwVfG § 48 Abs. 1, VwVfG § 51
    Ausweisung, Befristung, Rechtschutzbedürfnis, Aufenthaltstitel, Erlöschen, Wiederaufleben, Folgenbeseitigungsanspruch, Rechtskraft, Rechtskraftbindung, Rücknahme, Wiederaufgreifen, Änderung der Rechtslage, Änderung der Rechtsprechung, Restitutionsgrund, ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rücknahme gerichtlich bestätigter Ausweisungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücknahme gerichtlich bestätigter Ausweisungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 135, 137
  • NVwZ 2010, 652
  • DVBl 2010, 261
  • DÖV 2010, 490
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08
    Das ist nicht nur für die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, sondern auch für die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anerkannt (vgl. Beschluss vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 B 60.95 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 32), gilt aber auch für Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, dessen Rechtsprechung in Vorabentscheidungsverfahren nach dem eigenen Selbstverständnis nicht konstitutiver, sondern rein deklaratorischer Natur ist (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2008 - Rs. C-2/06, Kempter - Slg. 2008, I-00411 Rn. 35).

    Selbst im Falle eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht gebietet Art. 10 EG nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht in jedem Fall eine Überprüfung durch die nationalen Behörden (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Januar 2004 a.a.O., modifiziert durch Urteil vom 12. Februar 2008 a.a.O.).

    Die vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache "Kühne & Heitz" mit Urteil vom 13. Januar 2004 (…a.a.O.) aufgestellten und in der Rechtssache "Kempter" mit Urteil vom 12. Februar 2008 (a.a.O.) weiter konkretisierten Voraussetzungen für die Überprüfung einer nach innerstaatlicher Erschöpfung des Rechtswegs bestandskräftigen, aber gemeinschaftswidrigen Verwaltungsentscheidung liegen nicht vor.

    Sie müssen die rechtlichen Gesichtspunkte, die sich aus einer zwingenden Gemeinschaftsvorschrift ergeben, aber von Amts wegen aufgreifen, wenn sie nach dem nationalen Recht verpflichtet oder berechtigt sind, dies im Falle einer zwingenden Vorschrift des nationalen Rechts zu tun (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2008 a.a.O. Rn. 44 und 45).

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08
    Der Europäische Gerichtshof hat in der "Kühne & Heitz"-Entscheidung vom 13. Januar 2004 (Rs. C-453/00 - Slg. 2004, I-00837) eine Verpflichtung der nationalen Behörden und Gerichte zur Überprüfung einer nach innerstaatlicher Erschöpfung des Rechtswegs bestandskräftig gewordenen Verwaltungsentscheidung, um hierdurch einer später von ihm vorgenommenen Auslegung einer einschlägigen Bestimmung des Gemeinschaftsrechts Rechnung zu tragen, aber (u.a.) davon abhängig gemacht, dass die Behörde befugt ist, diese Entscheidung zurückzunehmen (vgl. Urteil vom 13. Januar 2004 - Rs. C-453/00 - a.a.O.).

    Selbst im Falle eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht gebietet Art. 10 EG nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht in jedem Fall eine Überprüfung durch die nationalen Behörden (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Januar 2004 a.a.O., modifiziert durch Urteil vom 12. Februar 2008 a.a.O.).

    Die vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache "Kühne & Heitz" mit Urteil vom 13. Januar 2004 (a.a.O.) aufgestellten und in der Rechtssache "Kempter" mit Urteil vom 12. Februar 2008 (…a.a.O.) weiter konkretisierten Voraussetzungen für die Überprüfung einer nach innerstaatlicher Erschöpfung des Rechtswegs bestandskräftigen, aber gemeinschaftswidrigen Verwaltungsentscheidung liegen nicht vor.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Oliveri

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08
    Dass die verfahrensrechtlichen Mindestgarantien des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG über die von den Verwaltungsgerichten gewährleistete Prüfung aller Tat- und Rechtsfragen unter Einbeziehung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung hinaus eine "erschöpfende Prüfung ... einschließlich der Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Maßnahme" gewährleisten sollten, wurde erst mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 in den Rechtssachen "Orfanopoulos und Oliveri" (EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - Rs. C-482/01 und C-493/01 - Slg. 2004, I-05257, Rn. 103 ff.) deutlich (vgl. Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 1 C 33.07 - Buchholz 402.242 § 54 AufenthG Nr. 5).

    Auch diese gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben waren zum Zeitpunkt der Abweisung der vom Kläger gegen die Ausweisungsverfügung erhobenen Klage durch das Verwaltungsgericht nicht offensichtlich, sondern beruhen ebenfalls auf einer späteren Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 29.02 - BVerwGE 121, 315 ) in Anlehnung an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen "Orfanopoulos und Oliveri" vom 29. April 2004 (a.a.O.).

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08
    Damit hätte das Verwaltungsgericht Art. 14 ARB 1/80 berücksichtigen und auf den Kläger die für die Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger entwickelten Grundsätze übertragen müssen (vgl. Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 29.02 - BVerwGE 121, 316 ).

    Auch diese gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben waren zum Zeitpunkt der Abweisung der vom Kläger gegen die Ausweisungsverfügung erhobenen Klage durch das Verwaltungsgericht nicht offensichtlich, sondern beruhen ebenfalls auf einer späteren Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 29.02 - BVerwGE 121, 315 ) in Anlehnung an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen "Orfanopoulos und Oliveri" vom 29. April 2004 (…a.a.O.).

  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08
    Danach bedarf es bei Ausweisungen grundsätzlich der Einschaltung einer unabhängigen zweiten Stelle neben der Ausländerbehörde ("Vier-Augen-Prinzip", vgl. dazu Urteile vom 13. September 2005 - BVerwG 1 C 7.04 - BVerwGE 124, 217 und vom 9. August 2007 - BVerwG 1 C 47.06 - BVerwGE 129, 162 ).

    Dabei kann dahinstehen, ob von einem dringenden Fall auszugehen war, in dem nach Art. 9 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 64/221/EWG ausnahmsweise von der Einschaltung einer unabhängigen zweiten Stelle abgesehen werden kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13. September 2005 a.a.O. S. 223).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08
    Vielmehr bleibt die gerichtliche Entscheidungsfindung grundsätzlich eine rechtliche Würdigung des Sachverhalts am Maßstab der vorgegebenen Rechtsordnung (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 ).

    Von einer Ermessensverdichtung zugunsten des Betroffenen ist erst auszugehen, wenn die Aufrechterhaltung der rechtswidrigen Ausweisung schlechthin unerträglich wäre (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 m.w.N.).

  • BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07

    Anforderungen an die Begründung der Abweisung der Klage als offensichtlich …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08
    Die dort verankerte Ermächtigung der Behörden, ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wieder aufzugreifen (vgl. Gesetzesbegründung zu § 47 Abs. 5 VwVfG-E BTDrucks 7/910 S. 75), ermöglicht auch bei rechtskräftig bestätigten Verwaltungsakten die nachträgliche Korrektur inhaltlich unrichtiger Entscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 - 2 BvR 1613/07 - InfAuslR 2008, 94; BVerwG, Urteil vom 7. September 1999 - BVerwG 1 C 6.99 - NVwZ 2000, 204 ).

    Mit der Befugnis der Behörde, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wiederaufzugreifen, korrespondiert ein - gerichtlich einklagbarer (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) - Anspruch des Betroffenen auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21. März 2000 - BVerwG 9 C 41.99 - BVerwGE 111, 77 ).

  • BVerfG, 23.06.1988 - 2 BvR 260/88

    Ehrenamtlicher Richter - Wahl - Asylverfahren - Zweitbescheid - Folgeantrag

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08
    Danach würde der Sinn der Rechtskraft als Ausfluss des verfassungsrechtlich geschützten Prinzips der Rechtssicherheit in einer Art. 20 Abs. 3 GG verletzenden Weise verfehlt und die vom Gesetzgeber in § 121 VwGO zugunsten des Prinzips der Rechtssicherheit getroffene Regelung teilweise außer Kraft gesetzt, wenn man die Exekutive allein aus allgemeinen verwaltungsrechtlichen Erwägungen heraus und damit ohne gesetzliche Grundlage zu einer uneingeschränkten erneuten Entscheidung für befugt erachtete (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1988 - 2 BvR 260/88 - NVwZ 1989, 141).

    In Fällen, in denen - wie hier - ein Verwaltungsakt gerichtlich bestätigt worden ist, bedarf es zur Überwindung der Rechtskraft einer gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1988 - 2 BvR 260/88 - NVwZ 1989, 141).

  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00
    Auszug aus BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08
    Dabei sind die vom Menschenrechtsgerichtshof inzwischen entwickelten Kriterien zu beachten (vgl. insbesondere EGMR, Urteile vom 2. August 2001 - 54273/00 - Boultif, InfAuslR 2001, 476 und vom 5. Juli 2005 - 46410/99 - Üner, InfAuslR 2005, 450).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Versagung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08
    In diese Rechte können die Vertragsstaaten nach Art. 8 Abs. 2 EMRK eingreifen, soweit die gewählte Maßnahme in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist, also durch ein dringendes soziales Bedürfnis gerechtfertigt wird und mit Blick auf die verfolgten legitimen Ziele auch im engeren Sinn verhältnismäßig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Verfassungsmäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland geborenen und …

  • BVerwG, 20.03.2008 - 1 C 33.07

    Ausweisung; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Ermessen; Rücknahme; …

  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …

  • EGMR, 05.07.2005 - 46410/99

    Urteil in der Rechtssache Ü. gegen die NIEDERLANDE

  • BVerwG, 20.03.1986 - 3 B 3.86

    Oberverwaltungsgerichtsurteil - Revisionszulassung

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches …

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG; …

  • BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97

    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige …

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib …

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 B 60.95

    Kronkretisierung des Begriffes "Eingriff" in Art. 8 Abs. 2 MRK durch den …

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtskraft, Rechtskraftbindung; Rücknahme; Widerruf; …

    Wie der Senat in seinem Urteil vom selben Tag in der Sache BVerwG 1 C 26.08 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen) im Einzelnen ausgeführt hat, kann die Rechtskraftbindung des § 121 VwGO nur auf gesetzlicher Grundlage überwunden werden.

    Vielmehr bleibt die gerichtliche Entscheidungsfindung grundsätzlich eine rechtliche Würdigung des Sachverhalts am Maßstab der vorgegebenen Rechtsordnung (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom selben Tag in der Sache BVerwG 1 C 26.08 ).

    Rn. 30 Das Wiederaufgreifensermessen nach § 51 Abs. 5 LVwVfG i.V.m. § 48 Abs. 1 LVwVfG verdichtet sich zu einem Anspruch des Betroffenen, wenn die Aufrechterhaltung der Ausweisung, etwa wegen offensichtlicher Fehlerhaftigkeit des sie bestätigenden gerichtlichen Urteils, schlechthin unerträglich wäre oder wenn die Überprüfung der Ausweisungsverfügung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gemeinschaftsrechtlich geboten ist (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom selben Tag in der Sache BVerwG 1 C 26.08 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen; …

    BVerwG 1 C 26.08.
  • VG Ansbach, 24.08.2011 - AN 15 K 11.00493

    Rechtskraft der Abweisung einer Verpflichtungsklage auf Erteilung eines …

    Rn. 22 Von der Rechtskraft als Prozesshindernis bei Identität des Streitgegenstands zu unterscheiden und ohne Einfluss auf die Zulässigkeit ist jedoch, ob bei nicht identischem Streitgegenstand nur über eine der Voraussetzungen des hier streitgegenständlichen Anspruchs im früheren Prozess rechtskräftig und die Beteiligten bindend entschieden wurde, also die im früheren Prozess festgestellte Rechtsfolge im vorliegenden Verfahren vorgreiflich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.2.1990 NVwZ 1990, 1069; Urteil vom 10.5.1994 DÖV 1994, 914; Urteil vom 22.10.2009 InfAuslR 2010, 91) wie unten noch auszuführen sein wird.

    Denn mit § 121 VwGO soll auch verhindert werden, dass die aus einem festgestellten Tatbestand hergeleitete Rechtsfolge über die durch Sachurteil entschieden worden ist, erneut - mit der Gefahr unterschiedlicher Ergebnisse - zum Gegenstand eines Verfahrens zwischen denselben Parteien gemacht wird (vgl. BVerwG Urteil vom 22.10.2009 InfAuslR 2010, 91; Urteil vom 24.11.1998 InfAuslR 1999, 143 = BVerwGE 108, 30, 33).

    Dies ist der Fall, wenn der Betroffene nach Art. 51 Abs. 1 bis 3 BayVwVfG einen Anspruch auf Wiederaufgreifen hat, oder die Behörde das Verfahren im Ermessensweg nach Art. 51 Abs. 5 i.V.m. Art. 48 f. BayVwVfG wieder aufgreift (BVerwG Urteil vom 22.10.2009 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2012 - 11 S 1470/11

    Ausweisung aus generalpräventiven Gründen; schwere Straftat; Prognose der …

    Liegt ein Eingriff in diese Rechte vor, ist ohnehin eine einzelfallbezogene Würdigung und Abwägung der für die Ausweisung sprechenden öffentlichen Belange und der gegenläufigen Interessen des Ausländers unter Beachtung der insbesondere vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK entwickelten Kriterien vorzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 10.02.2011 - 1 B 22.10 - Buchholz 402.242 § 56 AufenthG Nr. 5, m.w.N.; Urteil vom 22.10.2009 - 1 C 26.08 - InfAuslR 2010, 91).
  • OVG Hamburg, 15.06.2015 - 1 Bf 163/14

    Ausländerrechtliche Ausweisung; Zugrundelegung strafgerichtlicher Feststellungen; …

    Die Frage, ob der durch eine Ausweisung bewirkte Eingriff im konkreten Einzelfall in diesem Sinne "notwendig", insbesondere verhältnismäßig ist, ist anhand einer Abwägung des öffentlichen Interesses an einer Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers mit seinem Interesse an der Aufrechterhaltung seiner faktisch gewachsenen und von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützten privaten und familiären Bindungen im Bundesgebiet unter Beachtung der insbesondere vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK entwickelten Kriterien zu beurteilen (BVerwG, Beschl. v. 10.2.2011, 1 B 22.10, Buchholz 402.242 § 56 AufenthG Nr. 5 m.w.N.; Urt. v. 22.10.2009, 1 C 26.08, InfAuslR 2010, 91).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 11 S 2307/11

    Anspruch auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Antragserfordernis, …

    Liegt ein Eingriff in diese Rechte vor, ist ohnehin eine einzelfallbezogene Würdigung und Abwägung der für die Ausweisung sprechenden öffentlichen Belange und der gegenläufigen Interessen des Ausländers unter Beachtung der insbesondere vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK entwickelten Kriterien vorzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 10.02.2011 - 1 B 22.10 - juris, m.w.N.; Urteil vom 22.10.2009 - 1 C 26.08 - InfAuslR 2010, 91).
  • VG Schleswig, 25.01.2012 - 1 A 57/10

    Klageerhebung im Falle der Verwirkung; Fristablauf bei Untätigkeitsklage

    Zu einem entsprechenden Vorgehen wäre der Kläger aber gehalten gewesen (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2009 - 1 C 26.08 -).

    Das ist nicht nur für die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, sondern auch für die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anerkannt, gilt aber auch für Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union, dessen Rechtsprechung im Vorabentscheidungsverfahren nach dem eigenen Selbstverständnis nicht konstitutiver, sondern rein deklaratorischer Natur ist (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 unter Bezug auf EuGH, Urteil vom 12. Februar 2008 - C-2/06 - Sammlung der Rechtsprechung 2008, I-00411).

  • VG Münster, 11.03.2010 - 8 K 1729/08

    Regelerteilungsvoraussetzung, Ausweisungsgrund, Ausnahme, Ausnahmefall, familiäre …

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit im Gastland geborenen und aufgewachsenen Ausländern der zweiten Generation auf eine in der Vergangenheit bestandene kasuistische Charakteristik der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abstellt (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2009 1 C 26.08 , www.bverwg.de, Rn. 28 = InfAuslR 2010, 91), betrifft dies die Entwicklung von Kriterien für den Abwägungsvorgang, nicht aber das Abwägungsergebnis des Gerichtshofs im Einzelfall.
  • VG München, 22.10.2019 - M 12 S 18.3900

    Geltendmachung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote gegen bestandskräftige …

    Die Feststellung einer Konventionsverletzung in einem Parallelverfahren genügt nicht (BVerwG, U.v. 22.10.2009 - 1 C 26/08 - BeckRS 2009, 40437 Rn. 17;… Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 36. Ergänzungslieferung Februar 2019, § 153 Rn. 27;… W.-R. Schenke a.a.O, § 153 Rn. 8;… Rennert in: Eyermann, § 153 Rn. 12a;… zum wortlautgleichen § 359 Nr. 6 StPO: BVerfG, B.v. 13.2.2019 - 2 BvR 2136/17 - BeckRS 2019, 2483 Rn. 25 m.w.N.; Singelnstein in: BeckOK StPO, 34. Edition 1.7.2019, § 359 Nr. 41;… Weiler in: Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl. 2017, § 359 StPO Rn. 21; a.A. etwa LG Ravensburg v. 4.9.00 - 1 Qs 169/00 - NStZ-RR 01, 115 f.).
  • VG Würzburg, 05.12.2024 - W 5 E 24.32386

    Zulässiger Sofortantrag, Algerien, Folgeantrag, einstweiliger Rechtsschutz gegen …

    Sie ist nicht geeignet oder darauf angelegt, die Rechtsordnung konstitutiv zu verändern (…vgl. BVerwG, B.v. 12.11.2020 - 2 B 1.20 - juris Rn. 8; U.v. 27.1.1994 - 2 C 12.92; U.v. 22.10.2019 - 1 C 26.08; U.v. 11.9.2013 - 8 C 4.12; alle juris;… Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, 10. Aufl. 2023, VwVfG, § 51 Rn. 107 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 18 B 355/12

    Verhältnis des Befristungsverfahrens nach § 11 Abs. 1 S. 3 AufenthG zum …

  • VG München, 20.05.2021 - M 11 K 18.32133

    Kein subsidiärer Schutz für somalische Staatsangehörige aus Zentral- und …

  • VGH Bayern, 16.06.2014 - 1 ZB 13.1551

    Baugenehmigung für Biogasanlage, Gebot der Rücksichtnahme

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2010 - 11 S 2188/10

    Wirksamkeit unanfechtbar gewordener Ausweisungsverfügungen nach Inkrafttreten des …

  • VG Würzburg, 17.02.2022 - W 5 K 21.30538

    Keine Änderung der Rechtslage aufgrund Änderung der Rechtsprechung

  • VG Berlin, 17.05.2013 - 30 K 876.10

    Ausweisung eines Ausländers; Versagung von Ausweisungsschutz

  • VGH Bayern, 19.07.2010 - 10 ZB 10.1283

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Leinenzwang; Mehrfachbegründung der …

  • VG Hannover, 07.02.2011 - 6 A 2852/09

    Klageabweisung bei Antrag auf Aufhebung eines rechtskräftigen Widerrufsbescheides

  • VG Augsburg, 05.10.2010 - Au 1 K 10.336

    1. Die Rechtswidrigkeit der Ausweisung allein verdichtet das der Ausländerbehörde …

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