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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13220
BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21 (https://dejure.org/2022,13220)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2022 - 1 C 24.21 (https://dejure.org/2022,13220)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2022 - 1 C 24.21 (https://dejure.org/2022,13220)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorabentscheidungsverfahren; zu dem Gebot der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Belange bei Erlass der Rückkehrentscheidung nach Art. 6 RL 2008/115/EG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, Art 267 AEUV, Art 7 EUGrdRCh, Art 24 Abs 2 EUGrdRCh
    Vorabentscheidungsverfahren; zu dem Gebot der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Belange bei Erlass der Rückkehrentscheidung nach Art. 6 RL 2008/115/EG

  • milo.bamf.de

    AEUV, Art 267; EGRL 115/2008, Art 3; EGRL 115/2008, Art 5; EUGrdRCh, Art 7; EUGrdRCh, Art 24; MRK, Art 8
    Nigeria: Beantragung Vorabentscheidung; Klärung durch EuGH; Frage zur Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen bei Erlass einer Rückkehrentscheidung

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer gegen einen minderjährigen Drittstaatsangehörigen erlassenen Rückkehrentscheidung im Zusammenhang mit der Ablehnung von dessen Antrag auf internationalen Schutz; Unzumutbarkeit des Verlassens des Mitgliedstaats wegen seiner schutzwürdigen familiären ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    EuGH soll die Frage der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen bei Erlass einer Rückkehrentscheidung klären

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    EuGH soll die Frage der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen bei Erlass einer Rückkehrentscheidung klären

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungsandrohung - und die Berücksichtigung des Kindeswohls

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    EuGH soll die Frage der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Gericht befragt EuGH zum Kindeswohl bei Rückkehrentscheidung - Gericht befragt EuGH zum Kindeswohl bei Rückkehrentscheidung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Kindeswohl und familiäre Bindungen bei Erlass einer Rückkehrentscheidung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Die Frage der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen bei Erlass einer Rückkehrentscheidung soll geklärt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 835
  • FamRZ 2022, 1740
 
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Wird zitiert von ... (154)Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 14.01.2021 - C-441/19

    Vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem unbegleiteten …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21
    Rn. 24 Das Wohl des Kindes und die familiären Bindungen sind in sämtlichen Stadien des Verfahrens gebührend zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2021 - C-441/19 [ECLI:EU:C:2021:9], TQ - Rn. 54).

    Der Mitgliedstaat ist daher aus Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Halbs. 1 Buchst. a und b RL 2008/115/EG i. V. m. Art. 24 Abs. 2 GRC gehalten, vor Erlass einer Rückkehrentscheidung eine Beurteilung der Situation eines von der Entscheidung betroffenen Minderjährigen vorzunehmen (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2021 - C-441/19, TQ - Rn. 60).

    Rn. 28 Aktuelle Entscheidungen des Gerichtshofs (vor allem die vorzitierten Urteile vom 14. Januar 2021 - C-441/19, TQ - und vom 11. März 2021 - C-112/20, M. A. -) verstärken indes die Zweifel an der Unionsrechtskonformität von § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylG i. V. m. § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG.

    Zudem wird angedeutet, dass ein illegaler Aufenthalt, der zum Erlass einer Rückkehrentscheidung berechtigt, womöglich erst angenommen werden darf, wenn zuvor geprüft und festgestellt wurde, dass dem Ausländer kein Aufenthaltstitel (etwa zum Familiennachzug oder aus humanitären Gründen) erteilt werden kann (vgl. EuGH, Urteile vom 14. Januar 2021 - C-441/19 - Rn. 71 …und vom 11. März 2021 - C-112/20 - Rn. 24 ff.).

    Von der Unionsrechtswidrigkeit des § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylG i. V. m. § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG wäre auch auszugehen, wenn es der Asylbehörde nicht freistünde, eine Rückkehrentscheidung zu erlassen, ohne hiernach vorbehaltlich der von Art. 9 Abs. 1 und 2 RL 2008/115/EG erfassten Situationen Abschiebungsmaßnahmen gegen den Drittstaatsangehörigen zu ergreifen (vgl. EuGH…, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 [ECLI:EU:C:2021:432], BZ - Rn. 57 ff.; siehe auch Urteil vom 14. Januar 2021 - C-441/19 - Rn. 69 ff. zu unbegleiteten Minderjährigen).

  • EuGH, 11.03.2021 - C-112/20

    Belgischer Staat (Retour du parent d'un mineur) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21
    Im Lichte dieser Zwecksetzung verbietet sich eine enge Auslegung der Richtlinienbestimmung (EuGH, Urteil vom 11. März 2021 - C-112/20 [ECLI:EU:C:2021:197], M. A. - Rn. 35).

    Die zuständige nationale Behörde hat daher das Wohl des Kindes und die familiären Bindungen auch dann gebührend zu berücksichtigen, wenn sie eine Rückkehrentscheidung zu erlassen beabsichtigt (…EuGH, Urteile vom 11. Dezember 2014 - C-249/13 [ECLI:EU:C:2014:2431], Khaled Boudjlida - Rn. 49 und vom 11. März 2021 - C-112/20, M. A. - Rn. 41).

    Rn. 28 Aktuelle Entscheidungen des Gerichtshofs (vor allem die vorzitierten Urteile vom 14. Januar 2021 - C-441/19, TQ - und vom 11. März 2021 - C-112/20, M. A. -) verstärken indes die Zweifel an der Unionsrechtskonformität von § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylG i. V. m. § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG.

    Zudem wird angedeutet, dass ein illegaler Aufenthalt, der zum Erlass einer Rückkehrentscheidung berechtigt, womöglich erst angenommen werden darf, wenn zuvor geprüft und festgestellt wurde, dass dem Ausländer kein Aufenthaltstitel (etwa zum Familiennachzug oder aus humanitären Gründen) erteilt werden kann (…vgl. EuGH, Urteile vom 14. Januar 2021 - C-441/19 - Rn. 71 und vom 11. März 2021 - C-112/20 - Rn. 24 ff.).

  • EuGH, 30.09.2020 - C-233/19

    CPAS de Liège - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21
    Indes muss dieser Rechtsbehelf nicht notwendigerweise aufschiebende Wirkung haben (EuGH, Urteile vom 30. September 2020 - C-233/19 [ECLI:EU:C:2020:757], B. - Rn. 44 und - C-402/19 [ECLI:EU:C:2020:759], LM - Rn. 33 …und Beschluss vom 5. Mai 2021 - C-641/20 [ECLI:EU:C:2021:374], VT - Rn. 22).

    Kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung muss der Rechtsbehelf gegen eine Rückkehrentscheidung indes für den Fall haben, dass die Vollstreckung dieser Entscheidung den Drittstaatsangehörigen tatsächlich der ernsthaften Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung geschützter Rechtsgüter aussetzen könnte (vgl. EuGH, Urteil vom 30. September 2020 - C-233/19, B. - Rn. 46 und 66).

    Dieser verfügt insoweit über einen gewissen Spielraum (EuGH, Urteil vom 30. September 2020 - C-233/19, B. - Rn. 48 f.; vgl. in anderem Zusammenhang auch BVerwG…, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 C 1.19 - BVerwGE 167, 366 Rn. 13).

    Gelangt ein innerstaatliches Gericht zu dem Ergebnis, dass die nationalen Rechtsvorschriften einem Drittstaatsangehörigen, der durch die Vollstreckung der Rückkehrentscheidung der Gefahr einer gegen Art. 19 Abs. 2 GRC verstoßenden Behandlung ausgesetzt sein könnte, keinen Rechtsbehelf gegen die Rückkehrentscheidung bieten, der genauen, klaren und vorhersehbaren Regeln folgt und kraft Gesetzes die Aussetzung dieser Entscheidung nach sich zieht, so hat es die aufschiebende Wirkung der von diesem Drittstaatsangehörigen zur Aufhebung und Aussetzung der gegen ihn ergangenen Rückkehrentscheidung erhobenen Klage festzustellen, indem es nötigenfalls die nationalen Rechtsvorschriften, die ausschließen, dass diesem Rechtsbehelf eine solche Wirkung zukommen kann, unangewendet lässt (EuGH, Urteil vom 30. September 2020 - C-233/19, B. - Rn. 57 …und Beschluss vom 5. Mai 2021 - C-641/20, VT - Rn. 28).

  • EuGH, 30.09.2020 - C-402/19

    CPAS de Seraing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21
    Indes muss dieser Rechtsbehelf nicht notwendigerweise aufschiebende Wirkung haben (EuGH, Urteile vom 30. September 2020 - C-233/19 [ECLI:EU:C:2020:757], B. - Rn. 44 und - C-402/19 [ECLI:EU:C:2020:759], LM - Rn. 33 …und Beschluss vom 5. Mai 2021 - C-641/20 [ECLI:EU:C:2021:374], VT - Rn. 22).

    Die Verpflichtung, in einem solchen Fall einem Drittstaatsangehörigen einen kraft Gesetzes mit aufschiebender Wirkung ausgestatteten Rechtsbehelf gegen die ihn betreffende Rückkehrentscheidung zu gewährleisten, soll sicherstellen, dass diese Entscheidung nicht vollstreckt wird, bevor das zur Stützung dieses Rechtsbehelfs geltend gemachte Vorbringen von einer zuständigen Behörde geprüft worden ist (EuGH, Urteil vom 30. September 2020 - C-402/19, LM - Rn. 38 unter Bezugnahme auf EuGH…, Urteil vom 18. Dezember 2014 - C-562/13 [ECLI:EU:C:2014:2453], Moussa Abdida - Rn. 49 f.).

    Sie soll es der betroffenen Person ermöglichen, sich vorübergehend in dem Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, der gegen sie eine Rückkehrentscheidung erlassen hat, aufzuhalten (EuGH, Urteil vom 30. September 2020 - C-402/19, LM - Rn. 39).

    Würde die Vollstreckung einer solchen Rückkehrentscheidung zugelassen, bevor das auf die Lage des Drittstaatsangehörigen gestützte Vorbringen von einer zuständigen Behörde geprüft worden ist, so bestünde die Gefahr, dass diesem Drittstaatsangehörigen in der Praxis der Schutz entzogen würde, der ihm nach den Art. 5 und 13 RL 2008/115/EG i. V. m. Art. 19 Abs. 2 und Art. 47 GRC zu gewähren ist (EuGH, Urteil vom 30. September 2020 - C-402/19, LM - Rn. 41).

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 1.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21
    Effektiver Rechtsschutz ist gleichwohl gewährleistet, weil der Ausländer jederzeit die Möglichkeit hat, inlandsbezogene Abschiebungsverbote beim Verwaltungsgericht mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz in Form der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO geltend zu machen und den Vollzug der Abschiebung damit vorläufig zu verhindern (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 C 1.19 - BVerwGE 167, 366 Rn. 24).

    Dieser verfügt insoweit über einen gewissen Spielraum (EuGH…, Urteil vom 30. September 2020 - C-233/19, B. - Rn. 48 f.; vgl. in anderem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 C 1.19 - BVerwGE 167, 366 Rn. 13).

    Er hat in diesem Zusammenhang Art. 6 Abs. 4 RL 2008/115/EG dahin verstanden, dass eine Rückkehrentscheidung auch bei Vorliegen inlandsbezogener Abschiebungsverbote ergehen kann, weil es danach ausreicht, die Rückkehrentscheidung "für die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels oder der sonstigen Aufenthaltsberechtigung auszusetzen" (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 C 1.19 - BVerwGE 167, 366 Rn. 24).

  • EuGH, 11.12.2014 - C-249/13

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör von …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21
    Die zuständige nationale Behörde hat daher das Wohl des Kindes und die familiären Bindungen auch dann gebührend zu berücksichtigen, wenn sie eine Rückkehrentscheidung zu erlassen beabsichtigt (EuGH, Urteile vom 11. Dezember 2014 - C-249/13 [ECLI:EU:C:2014:2431], Khaled Boudjlida - Rn. 49 …und vom 11. März 2021 - C-112/20, M. A. - Rn. 41).

    In diesem Zusammenhang ist dem Drittstaatsangehörigen grundsätzlich die Möglichkeit einzuräumen, seinen Standpunkt zur Rechtswidrigkeit seines Aufenthalts sowie solche Gründe sachdienlich und wirksam vorzutragen, welche es nach dem nationalen Recht rechtfertigen könnten, dass die Behörde von dem Erlass einer Rückkehrentscheidung absieht (EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - C-249/13, Khaled Boudjlida - Rn. 55 und 63).

  • EuGH, 05.05.2021 - C-641/20

    CPAS de Liège - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21
    Indes muss dieser Rechtsbehelf nicht notwendigerweise aufschiebende Wirkung haben (…EuGH, Urteile vom 30. September 2020 - C-233/19 [ECLI:EU:C:2020:757], B. - Rn. 44 und - C-402/19 [ECLI:EU:C:2020:759], LM - Rn. 33 und Beschluss vom 5. Mai 2021 - C-641/20 [ECLI:EU:C:2021:374], VT - Rn. 22).

    Gelangt ein innerstaatliches Gericht zu dem Ergebnis, dass die nationalen Rechtsvorschriften einem Drittstaatsangehörigen, der durch die Vollstreckung der Rückkehrentscheidung der Gefahr einer gegen Art. 19 Abs. 2 GRC verstoßenden Behandlung ausgesetzt sein könnte, keinen Rechtsbehelf gegen die Rückkehrentscheidung bieten, der genauen, klaren und vorhersehbaren Regeln folgt und kraft Gesetzes die Aussetzung dieser Entscheidung nach sich zieht, so hat es die aufschiebende Wirkung der von diesem Drittstaatsangehörigen zur Aufhebung und Aussetzung der gegen ihn ergangenen Rückkehrentscheidung erhobenen Klage festzustellen, indem es nötigenfalls die nationalen Rechtsvorschriften, die ausschließen, dass diesem Rechtsbehelf eine solche Wirkung zukommen kann, unangewendet lässt (EuGH…, Urteil vom 30. September 2020 - C-233/19, B. - Rn. 57 und Beschluss vom 5. Mai 2021 - C-641/20, VT - Rn. 28).

  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21
    Der Mitgliedstaat hat zudem zu gewährleisten, dass sich der Drittstaatsangehörige auf jede auch nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen kann, die im Hinblick auf die Richtlinie 2008/115/EG und insbesondere deren Art. 5 Halbs. 1 Buchst. a und b erheblichen Einfluss auf die Beurteilung seiner Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 [ECLI:EU:C:2018:465], Sadikan Gnandi - Rn. 64 und 67).
  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. ("Familienzusammenführung in Belgien") - Vorlage zur Vorabentscheidung …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21
    Art. 5 Halbs. 1 Buchst. a und b RL 2008/115/EG verwehrt es einem Mitgliedstaat, eine Rückkehrentscheidung zu erlassen, ohne die relevanten Aspekte des Wohles des Kindes und der familiären Bindungen zu berücksichtigen, die der Drittstaatsangehörige geltend macht, um den Erlass einer solchen Entscheidung zu verhindern (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2018 - C-82/16 [ECLI:EU:C:2018:308], K. A. u. a. - Rn. 104).
  • EuGH, 03.06.2021 - C-546/19

    Westerwaldkreis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21
    Von der Unionsrechtswidrigkeit des § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylG i. V. m. § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG wäre auch auszugehen, wenn es der Asylbehörde nicht freistünde, eine Rückkehrentscheidung zu erlassen, ohne hiernach vorbehaltlich der von Art. 9 Abs. 1 und 2 RL 2008/115/EG erfassten Situationen Abschiebungsmaßnahmen gegen den Drittstaatsangehörigen zu ergreifen (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 [ECLI:EU:C:2021:432], BZ - Rn. 57 ff.;… siehe auch Urteil vom 14. Januar 2021 - C-441/19 - Rn. 69 ff. zu unbegleiteten Minderjährigen).
  • EuGH, 18.12.2014 - C-562/13

    Abdida - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - 19 A 810/16

    Maßgeblichkeit der Staatsangehörigkeit zur Festlegung der Flüchtlingseigenschaft

  • VG Karlsruhe, 02.07.2021 - A 19 K 2100/21

    Abschiebungshindernis; Vermeidung einer Trennung von Familienangehörigen; …

  • VG Karlsruhe, 12.07.2021 - A 19 K 9993/17

    Asylrechtliches Abschiebungshindernis bezüglich eines Minderjährigem, den ein …

  • VG Potsdam, 29.09.2021 - 6 L 411/21

    Zweitantrag

  • VG Karlsruhe, 19.04.2021 - A 4 K 6798/19

    Vereinbarkeit der asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung mit Unionsrecht …

  • VG Sigmaringen, 15.04.2021 - A 4 K 5966/17

    Russische Föderation: Tschetschenien: Vater § 4 Abs. 1 AsylG, Folter; Familie …

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …

  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher …

  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 809/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) …

  • BVerwG, 10.10.2012 - 10 B 39.12

    Prüfung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten durch das Bundesamt; …

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung eines …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2021 - 2 M 124/21

    Abschiebungsandrohung; (vollziehbare) Ausreisepflicht; Vorliegen eines …

  • BVerwG, 16.10.1980 - 1 B 809.80

    Antrag auf Ausstellung einer Duldungsbescheinigung an einen Asylbewerber - …

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das …

    Rn. 125 II. Die im vorliegenden Fall verfügte Abschiebungsandrohung, die ihrerseits die Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 3 Nr. 4, Art. 6 und Art. 7 Abs. 1 UAbs. 1 Richtlinie 2008/115/EG darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 41, 45 und 56, m.w.N., und EuGH-Vorlage vom 08.06.2022 - 1 C 24.21 -, juris Rn. 18, 21;… Senatsbeschluss vom 30.05.2022 - 12 S 485/22 -, juris Rn. 44;… Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 59 Rn. 334 ), verstößt gegen die Verpflichtung zur Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung nach Art. 5 Richtlinie 2008/115/EG und ist daher rechtswidrig.

    Rn. 126 1. Drittstaatsangehörige, die wegen strafgerichtlicher Verurteilung ausgewiesen worden sind, sind in Deutschland nicht aufgrund von Art. 2 Abs. 2 lit. b) Richtlinie 2008/115/EG dem gesamten Anwendungsbereich der Richtlinie entzogen (…BVerwG, Beschlüsse vom 09.05.2019 - 1 C 14.19 -, juris Rn. 37, …und vom 06.05.2020 - 1 C 14.19 -, juris Rn. 4 ff.; dies nachfolgend aufgreifend EuGH…, Urteil vom 03.06.2021 - C-546/19, BZ -, juris Rn. 39, 48; erneut ebenso BVerwG…, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 54;… siehe auch Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 11 Rn. 34 f. ), insbesondere ist die gegen sie erlassene Abschiebungsandrohung an ihren Vorgaben zu messen (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 29.03.2017 - 11 S 2029/16 -, juris Rn. 75 ff.; siehe allg. etwa BVerwG, EuGH-Vorlage vom 08.06.2022 - 1 C 24.21 -, juris Rn. 22 ff., und BVerwG…, Urteil vom 29.05.2018 - 1 C 17.17 -, juris Rn. 24).

    Rn. 140 Das Bundesverwaltungsgericht hat den Umgang mit dem Urteil vom 03.06.2021 bei der inlandsbezogenen Ausweisung offen gelassen (BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris 41 f.; Berlit, jurisPR-BVerwG 15/2022 Anm. 1 unter E. zur EuGH-Vorlage des BVerwG vom 08.06.2022 - 1 C 24.21 -, juris).

  • VG Minden, 04.05.2023 - 2 L 847/22
    Rn. 45 Vgl. etwa BVerwG, EuGH-Vorlage vom 8. Juni 2022 - 1 C 24.21 -, juris, Rn. 19, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 45.18 -, juris, Rn. 21 und Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 10 B 39.12 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 13 A 1529/18.A -, juris, Rn. 10 und Beschluss vom 19. Juni 2020 - 19 A 1322/19.A -, juris, Rn. 4; OVG Bremen, Beschluss vom 27. Oktober 2022 - 1 LA 205/21 -, juris, Rn. 12; Bay. VGH, Urteil vom 21. November 2018 - 13a B 18.30632 -, juris, Rn. 22; Sächs. OVG, Urteil vom 3. Juli 2018 - 1 A 1236/17.A -, juris, Rn. 27; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2012 - A 2 S 1995/12 -, juris, Rn. 15.

    Rn. 52 Vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 8. Juni 2022 - 1 C 24.21 -, juris, Rn. 20; Hailbronner, Ausländerrecht, § 34 AsylG Rn. 38.

    Rn. 57 - EuGH-Vorlage vom 8. Juni 2022 - 1 C 24.21 -, juris -,.

    Rn. 116 Vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 8. Juni 2022 - 1 C 24.21 -, juris, Rn. 19, Berlit, GK-AufenthG, Stand: 1. September 2022, § 59 AufenthG Rn. 54; Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, § 34 AsylG, Rn. 51.

  • VGH Bayern, 30.12.2024 - 13a B 24.30718

    Kindeswohl und Abschiebungsandrohung

    Rn. 23 Die vom Verwaltungsgericht zitierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist auf folgende Vorlagefrage des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 8.6.2022 - 1 C 24.21 - NVwZ-RR 2022, 835) ergangen: "Ist Art. 5 Halbs. 1 Buchst. a und b RL 2008/115/EG dahin auszulegen, dass er der Rechtmäßigkeit einer gegen einen minderjährigen Drittstaatsangehörigen erlassenen Rückkehrentscheidung, die zusammen mit der Ablehnung von dessen Antrag auf internationalen Schutz ergeht und diesem eine Ausreisefrist von 30 Tagen ab Bestandskraft setzt, ausnahmslos entgegensteht, wenn aus rechtlichen Gründen auf unabsehbare Zeit kein Elternteil … rückgeführt werden kann und damit auch dem Minderjährigen das Verlassen des Mitgliedstaats wegen seiner schutzwürdigen familiären Bindungen (Art. 7 und 24 Abs. 2 GRC, Art. 8 EMRK) nicht zugemutet werden kann, oder genügt es, dass das Wohl des Kindes und die familiären Bindungen … auf der Grundlage einer nationalen gesetzlichen Regelung nach Erlass der Rückkehrentscheidung durch eine Aussetzung der Abschiebung zu berücksichtigen sind?".

    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union nur zur Frage eingeholt, ob das Wohl des Kindes und die familiären Bindungen schon bei der Abschiebungsandrohung zu berücksichtigen sind, oder ob es genügt, wenn dies erst nach Erlass der Abschiebungsandrohung durch eine Aussetzung der Abschiebung erfolgt (BVerwG, EuGH-Vorlage v. 8.6.2022 - 1 C 24.21 - NVwZ-RR 2022, 835 unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45.18 - NVwZ 2020, 158 - juris Rn. 21 und B.v. 10.10.2012 - 10 B 39.12 - InfAuslR 2013, 42 - juris Rn. 4).

    Rückkehrentscheidung in diesem Sinn ist im deutschen Asyl- und Ausländerrecht die auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylG bzw. § 59 AufenthG zu erlassende Abschiebungsandrohung (BVerwG, EuGH-Vorlage v. 8.6.2022 - 1 C 24.21 - NVwZ-RR 2022, 835).

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