Rechtsprechung
| BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23 |
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§ 370 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, Abs. 4 Satz 2 AO; § 52 StGB; § 73 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
Steuerhinterziehung bei Personengesellschaften (Verhältnis von Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Personengesellschaft und nachfolgender Einkommensteuererklärung der Gesellschafter: Bewertungseinheit, Beendigung, erforderliche Feststellungen zu ... - openjur.de
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Steuerhinterziehung: Konkurrenzen bei Einkommensteuererklärung und vorangehenden Feststellungserklärungen; großes Ausmaß einer Steuerhinterziehung bei einer GmbH & Co. KG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 370 Abs 1 AO, § 370 Abs 3 S 2 Nr 1 AO, § 376 Abs 1 AO, § 52 StGB, § 53 Abs 1 StGB
Steuerhinterziehung: Konkurrenzen bei Einkommensteuererklärung und vorangehenden Feststellungserklärungen; großes Ausmaß einer Steuerhinterziehung bei einer GmbH & Co. KG - IWW
§ ... 7g Abs. 2 EStG, § 7g Abs. 5, 6 EStG, § 7 Abs. 1 EStG, § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alternative 2 AO, § 78 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 StGB, § 376 Abs. 1 AO, § 78c Abs. 3 Satz 2 StGB, § 78b Abs. 4 StGB, § 344 Abs. 1 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 264 Abs. 1 StPO, § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO, Art. 103 Abs. 2 GG, § 154a StPO, §§ 73 ff. StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 370 Abs. 4 Satz 1 AO, § 260 Abs. 3 StPO, §§ 78 ff. StGB, § 376 AO, § 53 Abs. 1 StGB, § 171 Abs. 10, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 182 Abs. 1 Satz 1 AO, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 53 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Verletzung der Kognitionspflicht; Steuerhinterziehung durch gewinnmindernde Verbuchung fingierter Betriebsausgaben oder privaten Aufwands zur Verringerung der Einkommensteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344 Abs. 1 ; AO § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
Gerichtliche Verletzung der Kognitionspflicht; Steuerhinterziehung durch gewinnmindernde Verbuchung fingierter Betriebsausgaben oder privaten Aufwands zur Verringerung der Einkommensteuer - datenbank.nwb.de
Steuerhinterziehung: Konkurrenzen bei Einkommensteuererklärung und vorangehenden Feststellungserklärungen; großes Ausmaß einer Steuerhinterziehung bei einer GmbH & Co. KG
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Steuerhinterziehung in großem Ausmaß
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.10.2022 - 26 KLs 1/22
- LG Frankfurt/Main, 18.10.2022 - 7481 Js 229526/17
- BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 148
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (24)
- BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23
Verurteilung des Münchner Sternekochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung …
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23
Die Einkommensteuererklärung ihrerseits und die vorangehenden Feststellungserklärungen sind indes jeweils eine einzige materiellrechtliche Tat (zuletzt BGH, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11 mwN).Das "große Ausmaß" (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO) bestimmt sich damit jedenfalls dann, wenn der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH zugleich der Kommanditist der Personengesellschaft (wie im Sachverhalt, der dem Senatsbeschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 2 zugrunde lag) oder der Kommanditist - wie hier - zumindest faktisch für die Feststellungserklärungen der Personengesellschaft verantwortlich und damit allein der durch den Kommanditisten bewirkte Umfang seiner Einkommensteuerverkürzungen aufzuklären ist, nach der Höhe des Einkommensteuerverkürzungsbetrags (offengelassen auf Revisionen der Angeklagten in BGH…, Beschluss vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50 Rn. 22).
In diesem Sinne ist mit Erlass des Feststellungsbescheids als einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil für den Kommanditisten der Kommanditgesellschaft bzw. Mitgesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Steuerstraftat vollendet; die nachfolgende Einkommensteuererklärung und der unrichtige Einkommensteuerbescheid führen mit der Steuerverkürzung zur Tatbeendigung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11;… vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21-23 …und vom 11. Juli 2019 - 1 StR 154/19 Rn. 2 f.; zudem bereits BGH…, Beschluss vom 21. September 1994 - 5 StR 114/94 Rn. 3, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 11 sowie Beschluss vom 7. Februar 1984 - 3 StR 413/83 zur Beendigung der Steuerstraftat erst mit Bekanntgabe des letzten Einkommensteuerbescheids).
Eine solche Ersparnis unterliegt der Vermögensabschöpfung (§ 73 Abs. 1 Alternative 1, § 73c Satz 1 StGB; st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 10 f. mwN).
Die bisherigen Feststellungen sind nach alledem um solche zu den Einkommensteuererklärungen und -bescheiden sowie zu den vollständigen Besteuerungsgrundlagen zu ergänzen, damit das Revisionsgericht die Bestimmung des Verkürzungs- und Einziehungsumfangs nachprüfen kann (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 9 mwN).
- BGH, 10.12.2008 - 1 StR 322/08
Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH & …
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23
cc) Anders verhält es sich, wenn wie etwa bei Publikumskommanditgesellschaften die Vertreter der Komplementär-GmbH, die die Feststellungserklärungen abgeben, und die Kommanditisten, die ihre Einkommensteuererklärungen abgeben, nicht personenidentisch sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21-23).In diesem Sinne ist mit Erlass des Feststellungsbescheids als einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil für den Kommanditisten der Kommanditgesellschaft bzw. Mitgesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Steuerstraftat vollendet; die nachfolgende Einkommensteuererklärung und der unrichtige Einkommensteuerbescheid führen mit der Steuerverkürzung zur Tatbeendigung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11; vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21-23 …und vom 11. Juli 2019 - 1 StR 154/19 Rn. 2 f.; zudem bereits BGH…, Beschluss vom 21. September 1994 - 5 StR 114/94 Rn. 3, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 11 sowie Beschluss vom 7. Februar 1984 - 3 StR 413/83 zur Beendigung der Steuerstraftat erst mit Bekanntgabe des letzten Einkommensteuerbescheids).
Im Gegenteil beginnt, wie ausgeführt, die Verjährung erst mit Bekanntgabe des unrichtigen Einkommensteuerbescheids (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 23 und vom 7. Februar 1984 - 3 StR 413/83).
- BGH, 07.02.1984 - 3 StR 413/83
Zur Notwendigkeit eines Härteausgleichs bei der Bemessung der neu zu erkennenden …
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23
In diesem Sinne ist mit Erlass des Feststellungsbescheids als einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil für den Kommanditisten der Kommanditgesellschaft bzw. Mitgesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Steuerstraftat vollendet; die nachfolgende Einkommensteuererklärung und der unrichtige Einkommensteuerbescheid führen mit der Steuerverkürzung zur Tatbeendigung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11;… vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21-23 …und vom 11. Juli 2019 - 1 StR 154/19 Rn. 2 f.; zudem bereits BGH…, Beschluss vom 21. September 1994 - 5 StR 114/94 Rn. 3, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 11 sowie Beschluss vom 7. Februar 1984 - 3 StR 413/83 zur Beendigung der Steuerstraftat erst mit Bekanntgabe des letzten Einkommensteuerbescheids).Im Gegenteil beginnt, wie ausgeführt, die Verjährung erst mit Bekanntgabe des unrichtigen Einkommensteuerbescheids (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 23 und vom 7. Februar 1984 - 3 StR 413/83).
- BGH, 22.11.2012 - 1 StR 537/12
Steuerverkürzung und Steuervorteil der Steuerhinterziehung (Bezifferung …
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23
Das "große Ausmaß" (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO) bestimmt sich damit jedenfalls dann, wenn der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH zugleich der Kommanditist der Personengesellschaft (…wie im Sachverhalt, der dem Senatsbeschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 2 zugrunde lag) oder der Kommanditist - wie hier - zumindest faktisch für die Feststellungserklärungen der Personengesellschaft verantwortlich und damit allein der durch den Kommanditisten bewirkte Umfang seiner Einkommensteuerverkürzungen aufzuklären ist, nach der Höhe des Einkommensteuerverkürzungsbetrags (offengelassen auf Revisionen der Angeklagten in BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50 Rn. 22).In solchen Fällen gebieten weder das Verfassungsgebot schuldangemessenen Strafens noch Art. 103 Abs. 2 GG die exakte Bezifferung der sich aus Steuervorteilen in unrichtigen Feststellungsbescheiden ergebenden Auswirkungen auf die Besteuerung der begünstigten Steuerpflichtigen als Grundlage der Strafzumessung (BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50 Rn. 19-21).
- BGH, 22.05.2012 - 1 StR 103/12
BGH hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23
Dies gilt u.a. aber dann nicht, wenn die dem Schuldspruch im angefochtenen Urteil zugrundeliegenden ("doppelrelevanten") Feststellungen tatsächlicher und rechtlicher Art so unzulänglich sind, dass sich Art und Umfang der Schuld nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maße bestimmen lassen (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155 Rn. 20 …und vom 26. September 2019 - 5 StR 206/19, BGHSt 64, 209 Rn. 18;… Urteile vom 15. Juli 2020 - 2 StR 288/19 Rn. 7-10 und vom 22. Mai 2012 - 1 StR 103/12 Rn. 27; jeweils mwN).Aus diesem Grund kommt es hier nicht darauf an, ob in jedem Fall ein den Schuldspruch tragender Hinterziehungsumfang verbleiben würde (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 StR 103/12 Rn. 28;… Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 StR 58/07, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 17 Rn. 3).
- BGH, 28.04.2021 - 2 StR 47/20
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Anderer: …
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23
Anders als bei unterschiedlichen Straftatbeständen (dazu etwa BGH, Urteile vom 28. April 2021 - 2 StR 47/20 Rn. 9 …und vom 29. Juli 2021 - 1 StR 29/21 Rn. 13 mwN;… Beschlüsse vom 19. September 2023 - 3 StR 268/23 Rn. 4 …und vom 12. Februar 2020 - 1 StR 481/19 Rn. 9 f.) kann der Senat nicht einzelne Teile der Tat entfallen lassen. - BGH, 12.02.2020 - 1 StR 481/19
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Ruhen der Verjährung)
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23
Anders als bei unterschiedlichen Straftatbeständen (…dazu etwa BGH, Urteile vom 28. April 2021 - 2 StR 47/20 Rn. 9 …und vom 29. Juli 2021 - 1 StR 29/21 Rn. 13 mwN;… Beschlüsse vom 19. September 2023 - 3 StR 268/23 Rn. 4 und vom 12. Februar 2020 - 1 StR 481/19 Rn. 9 f.) kann der Senat nicht einzelne Teile der Tat entfallen lassen. - BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21
Nicht-vereidigter Dolmetscher (Beruhen); Verjährungsbeginn bei Tateinheit …
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23
Anders als bei unterschiedlichen Straftatbeständen (…dazu etwa BGH, Urteile vom 28. April 2021 - 2 StR 47/20 Rn. 9 und vom 29. Juli 2021 - 1 StR 29/21 Rn. 13 mwN;… Beschlüsse vom 19. September 2023 - 3 StR 268/23 Rn. 4 …und vom 12. Februar 2020 - 1 StR 481/19 Rn. 9 f.) kann der Senat nicht einzelne Teile der Tat entfallen lassen. - BGH, 19.09.2023 - 3 StR 268/23
Fehlerhafte Berücksichtigung von in Tateinheit verwirklichter verjährter Delikte
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23
Anders als bei unterschiedlichen Straftatbeständen (…dazu etwa BGH, Urteile vom 28. April 2021 - 2 StR 47/20 Rn. 9 …und vom 29. Juli 2021 - 1 StR 29/21 Rn. 13 mwN; Beschlüsse vom 19. September 2023 - 3 StR 268/23 Rn. 4 …und vom 12. Februar 2020 - 1 StR 481/19 Rn. 9 f.) kann der Senat nicht einzelne Teile der Tat entfallen lassen. - BGH, 27.10.2015 - 1 StR 373/15
Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall (Steuerverkürzung im großen …
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23
Da mit Ausnahme der Gewinne aus den fünf Gesellschaften jegliche Parameter zur Berechnung der Einkommensteuer fehlen, kann der Senat nicht sicher annehmen, dass der Angeklagte für diese beiden Veranlagungszeiträume jeweils mehr als 50.000 EUR an Einkommensteuer verkürzte; diese Betragsgrenze ist über das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO (dazu BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 373/15, BGHSt 61, 28 Rn. 32 ff.;… Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 StR 6/20 Rn. 30; st. Rspr.) für die besondere Verjährungsvorschrift des § 376 Abs. 1 AO maßgeblich. - BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22
Diebstahl mit Waffen (Versuch: Tatentschluss; anderes gefährliches Werkzeug: …
- BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16
Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung …
- BGH, 07.10.2011 - 1 StR 321/11
Verschaffung falscher amtlicher Ausweise ("Sich oder einem anderen verschaffen"; …
- BGH, 08.03.2022 - 1 StR 360/21
Steuerhinterziehung (Höhe der Steuerverkürzung: Zulässigkeit einer Schätzung, …
- BGH, 15.07.2020 - 2 StR 288/19
Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen, …
- BGH, 24.05.2007 - 5 StR 58/07
Beschränkte Revision (Trennbarkeitsformel); Berechnungsdarstellung und …
- BGH, 26.09.2019 - 5 StR 206/19
Keine wirksame Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei …
- BGH, 14.05.2020 - 1 StR 6/20
Einkommensteuerhinterziehung (Begriff des
- BGH, 25.10.2016 - 1 StR 120/15
Untreue (Schadenshöhe); Beschränkung der Verfolgung (unzutreffende Anwendung); …
- BGH, 16.08.2023 - 5 StR 434/22
Beweiswürdigung (DNA-Mischspur; indirekter Transfer von DNA-Material; …
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 154/19
Umsatzsteuerhinterziehung (Zeitpunkt der Tatbeendigung bei Einreichung einer …
- BGH, 18.07.2023 - 4 StR 42/23
Urkundenfälschung (Konkurrenzen: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, …
- BGH, 16.05.2023 - 6 StR 545/22
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
- BGH, 21.09.1994 - 5 StR 114/94
Einkommensteuerhinterziehung - Umsatzsteuerhinterziehung - Tateinheit - …
- BGH, 14.10.2025 - 1 StR 445/24
Steuerhinterziehung (Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils großen …
An hiervon abweichender Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2024 - 1 StR 218/23 Rn. 12 f.) hält der Senat nicht fest. - BGH, 30.04.2025 - 1 StR 39/25
Steuerhinterziehung (Verhältnis von Erklärung zur gesonderten und einheitlichen …
An hiervon abweichender Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Januar 2024 - 1 StR 218/23 Rn. 19; zur Annahme einer Bewertungseinheit s. auch BGH…, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 21. September 1994 - 5 StR 114/94 Rn. 2 f.) hält der Senat nicht fest. - BGH, 16.04.2024 - 1 StR 204/23
Einziehung (Abgrenzung von für und durch die Tat Erlangtem: Kausalität der Tat …
Anders verhält es sich, wenn die Feststellungen zum Schadens- oder Verkürzungsumfang derart rudimentär sind, dass sich weder Strafzumessung noch Einziehung sinnvoll überprüfen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2024 - 1 StR 218/23 Rn. 15, 10).Nicht jeder Rechtsfehler im Schuldspruch berührt die Wirksamkeit der Revisionsbeschränkung (BGH, Urteil vom 24. Januar 2024 - 1 StR 218/23 Rn. 10 mwN).
- BGH, 09.07.2025 - 1 StR 475/23
Einziehung bei Bestechungsdelikten (erlangter Auftrag als durch die Tat …
Nicht jeder Rechtsfehler im Schuldspruch berührt die Wirksamkeit der Revisionsbeschränkung (…BGH, Urteile vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 8-10 und vom 24. Januar 2024 - 1 StR 218/23 Rn. 10 mwN). - BGH, 23.05.2024 - 4 StR 234/23
Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung: …
Dieser Beschränkung wäre allerdings die Anerkennung zu versagen, wenn die dem Schuldspruch zugrundeliegenden Feststellungen tatsächlicher und rechtlicher Art unklar, lückenhaft, widersprüchlich oder so dürftig wären, dass sich Art und Umfang der Schuld nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maße bestimmen ließen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2024 - 1 StR 218/23 Rn. 10;… Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155 Rn. 20 mwN) oder unklar bliebe, ob sich der Angeklagte überhaupt strafbar gemacht hat (vgl. BGH…, Urteil vom 6. August 2014 - 2 StR 60/14 Rn. 7;… Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12 Rn. 85 mwN). - BGH, 18.06.2025 - 4 StR 545/24
Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Trennbarkeit von Jugendstrafausspruch und …
Rn. 3 1. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft, das wirksam auf den gesamten Rechtsfolgenausspruch beschränkt ist (vgl. BGH…, Urteil vom 23. Mai 2024 - 4 StR 234/23 Rn. 9; Urteil vom 24. Januar 2024 - 1 StR 218/23 Rn. 10), deckt keinen Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten auf. - BGH, 01.04.2025 - 1 StR 489/24
Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil zu den …
Das Landgericht hätte sich deshalb bei der Verkürzung von Einkommensteuer mit den Grundsätzen der Mitunternehmerschaft (hierzu BGH…, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 StR 6/20 Rn. 11 mwN) befassen und prüfen müssen, ob die Einkünfte aus den Restaurants allein dem Angeklagten (als Einzelunternehmer) zuzurechnen oder auf die einzelnen Mitunternehmer aufzuteilen sind (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, Abs. 2 EStG); (zur Verpflichtung des Unternehmers zur fristgemäßen Abgabe einer Erklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen: § 179 Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a, § 181 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1b AO;… zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO als nicht gerechtfertigter Steuervorteil im Sinne von § 370 Abs. 1 AO, vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08 Rn. 21 f., BGHSt 53, 99 ff. …und vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12 Rn. 5, BGHSt 58, 50 ff.; zur Bewertungseinheit mit der nachfolgenden Einkommensteuerverkürzung auf Ebene der einzelnen Mitunternehmer, vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2024 - 1 StR 218/23 Rn. 19 mwN). - BGH, 28.05.2025 - 1 StR 132/25
Einziehung (Grundsatz der Vermögenstrennung zwischen juristischer Person und …
Denn insoweit ist der Grundsatz zu beachten, dass das Ausscheiden von Teilen der Tat nach § 154a StPO nichts an der Beurteilung der Konkurrenzen ändert (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2024 - 1 StR 218/23 Rn. 14;… Beschluss vom 18. Juli 2023 - 4 StR 42/23 Rn. 5 mwN). - BGH, 17.09.2025 - 1 StR 258/25
Einziehung (Ausschluss wegen Erlöschen des Anspruchs auf Rückgewähr des …
Anders verhält es sich, wenn die Feststellungen zum Schadens- oder Verkürzungsumfang derart rudimentär sind, dass sich weder Strafzumessung noch Einziehung sinnvoll überprüfen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2024 - 1 StR 218/23 Rn. 15, 10 mwN).
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