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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8923
BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22 (https://dejure.org/2023,8923)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2023 - 1 StR 440/22 (https://dejure.org/2023,8923)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2023 - 1 StR 440/22 (https://dejure.org/2023,8923)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 393 AO; Art. 6 EMRK
    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung: erschlichene Befreiung durch Finanzverwaltung; Suspendierung der Erklärungspflicht wegen drohender Selbstbelastung; nemo tenetur)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Umsatzsteuerverkürzung durch Unterlassen: Formelle Wirksamkeit einer erschlichenen Befreiung einer GmbH von der Pflicht zur Abgabe einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 1 S 1 AO, § 118 S 1 AO, § 370 Abs 1 Nr 2 AO, § 370 Abs 4 S 1 Halbs 2 AO, § 14c Abs 2 S 2 UStG
    Umsatzsteuerverkürzung durch Unterlassen: Formelle Wirksamkeit einer erschlichenen Befreiung einer GmbH von der Pflicht zur Abgabe einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2, § 34 Abs. 1 Satz 1 AO, § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG, § 18 Abs. 2 Satz 1 UStG, § 18 Abs. 2 Sätze 2, 4 oder 5 UStG, § 18 Abs. 1 UStG, § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 28 Abs. 1 StGB, § 34 Abs. 1 AO, § 118 Satz 1 AO, § 130 Abs. 2 Nr. 2 AO, § 42 AO, § 124 Abs. 1 Satz 2 AO, § 128 Abs. 2 Satz 1 AO, §§ 133, 157 BGB, UStAE Abschn. 18.2 Abs. 2 Satz 2, § 120 AO, § 353 Abs. 2 StPO, § 393 Abs. 1 Satz 2, 3, § 371 Abs. 2, Abs. 2a AO, § 374 AO, § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO, § 371 Abs. 2 AO, § 397 Abs. 3 AO, § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO, § 18 Abs. 1 Satz 1, § 154 Abs. 5 StPO, § 370 Abs. 1 Alternative 2 AO

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerhinterziehungen beim Handel mit Platin- und Palladiummünzen; Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für die erlittene Auslieferungshaft; Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerhinterziehungen beim Handel mit Platin- und Palladiummünzen; Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für die erlittene Auslieferungshaft; Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerverkürzung durch Unterlassen: Formelle Wirksamkeit einer erschlichenen Befreiung einer GmbH von der Pflicht zur Abgabe einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2024, 98
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines …

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
    Würden - verborgene - materiellrechtliche Mängel, etwa in Folge von Täuschung oder sonstiger missbräuchlicher Verhaltensweisen zum Abgrenzungskriterium des strafbaren und nicht strafbaren Verhaltens gemacht, so wären Voraussetzungen und Grenzen der Strafbarkeit im Allgemeinen ungewiss, weil im Einzelfall von zufällig nachweisbaren und nicht nachweisbaren Tatumständen abhängig (vgl. Senat, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20 -, BGHSt 65, 257, 268).".
  • BGH, 20.05.2010 - 1 StR 577/09

    Gesetzlichkeitsprinzip (Analogieverbot; Verbot der teleologischen Reduktion eines …

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
    c) Hier bedarf es zur umfassenden rechtlichen Überprüfung der möglichen Suspendierung der Strafbewehrung der Erklärungspflicht der Aufklärung und Erläuterung, warum der Angeklagte, obwohl er bereits seit Dezember 2018 als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen war, im Mai 2020 jedenfalls noch nicht "formell" als Beschuldigter geführt wurde, wenn die Einbindung der M. H. GmbH in die "Umsatzsteuerbetrugskette" zu diesem Zeitpunkt bereits erkannt war (UA S. 22; vgl. § 397 Abs. 3 AO und BGH…, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 5 StR 540/01 Rn. 7, BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 3); die Tatentdeckung allein, die den Sperrgrund nach § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO herbeiführt (dazu BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 1 StR 577/09, BGHSt 55, 180 Rn. 24, 26), genügt nicht.
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf der Umsatzsteuerhinterziehung …

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
    Ein Beweismittelverwertungs- oder verwendungsverbot hat der Senat auch erwogen, wenn eine strafbefreiende Selbstanzeige aus anderen Sperrgründen als der Bekanntgabe der Einleitung des Steuerstrafverfahrens ausgeschlossen ist (Beschluss vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, BGHSt 53, 210 Rn. 27).
  • BGH, 30.03.2021 - 3 StR 474/19

    Urteil wegen der Ausfuhr von Waffen nach Mexiko weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
    Eine eigene Wertung steht dem Revisionsgericht nicht zu (BGH, Urteil vom 30. März 2021 - 3 StR 474/19 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14

    Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende …

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
    Soweit zutreffende Angaben in solchen Erklärungen mittelbar zu einer Selbstbelastung des Steuerpflichtigen hinsichtlich zurückliegender Besteuerungszeiträume oder anderer Steuerarten führen, dürfen diese Angaben allerdings nicht gegen seinen Willen in einem Strafverfahren gegen ihn verwendet werden (grundlegend BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04 BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 5 Rn. 12-21; siehe auch BGH, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 StR 405/14, BGHSt 60, 188 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00

    Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation …

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
    a) Bislang hat der Senat die Suspendierung der Strafbewehrung unter dem Gesichtspunkt der Selbstbelastungsfreiheit in folgenden Ausnahmekonstellationen angenommen: bezüglich der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung, wenn dem Betroffenen vor Ablauf der Abgabefrist bekanntgegeben worden war, dass gegen ihn ein Steuerstrafverfahren betreffend die Voranmeldungszeiträume desselben Jahres eingeleitet war (zuletzt BGH…, Beschluss vom 1. August 2018 - 1 StR 643/17 Rn. 6 mwN; grundlegend BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - 5 StR 587/00, BGHSt 47, 8, 12 ff.), bezüglich der Pflicht zur Abgabe einer Ertragsteuererklärung, wenn der Betroffene durch die Nichtabgabe bereits das Versuchsstadium erreicht hatte, die Tat aber noch nicht vollendet war (…zuletzt BGH, Beschlüsse vom 4. November 2021 - 1 StR 236/21 Rn. 16 …und vom 1. Juni 2021 - 1 StR 127/21 Rn. 8 mwN), sowie im Verhältnis der Steuerhehlerei (§ 374 AO) zur Steuerhinterziehung (BGH…, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 1 StR 127/19, BGHR AO § 374 Konkurrenzen 6, Rn. 9-17).
  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04

    Zwangsmittelverbot bei anhängigem Steuerstrafverfahren (nemo tenetur se ipsum …

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
    Soweit zutreffende Angaben in solchen Erklärungen mittelbar zu einer Selbstbelastung des Steuerpflichtigen hinsichtlich zurückliegender Besteuerungszeiträume oder anderer Steuerarten führen, dürfen diese Angaben allerdings nicht gegen seinen Willen in einem Strafverfahren gegen ihn verwendet werden (grundlegend BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04 BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 5 Rn. 12-21; siehe auch BGH…, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 StR 405/14, BGHSt 60, 188 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 665/08

    Verfahrensvoraussetzung der wirksamen Anklageschrift und des wirksamen …

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
    Bezüglich der beiden zuerst genannten Fallgruppen hat der Senat maßgeblich darauf abgestellt, dass erst mit der Bekanntgabe dem Betroffenen die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige verwehrt ist (vgl. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO), nicht also bereits mit der dem Täter unbekannten Strafverfahrenseinleitung (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 665/08 Rn. 9; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 3. November 2021 - 1 StR 215/21 Rn. 9 f.), bzw. in der dritten Fallgruppe die Vorschrift der Selbstanzeige auf die Steuerhehlerei nicht anwendbar ist.
  • BGH, 23.05.2019 - 1 StR 127/19

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Suspendierung von Erklärungspflichten nach …

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
    a) Bislang hat der Senat die Suspendierung der Strafbewehrung unter dem Gesichtspunkt der Selbstbelastungsfreiheit in folgenden Ausnahmekonstellationen angenommen: bezüglich der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung, wenn dem Betroffenen vor Ablauf der Abgabefrist bekanntgegeben worden war, dass gegen ihn ein Steuerstrafverfahren betreffend die Voranmeldungszeiträume desselben Jahres eingeleitet war (zuletzt BGH…, Beschluss vom 1. August 2018 - 1 StR 643/17 Rn. 6 mwN; grundlegend BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - 5 StR 587/00, BGHSt 47, 8, 12 ff.), bezüglich der Pflicht zur Abgabe einer Ertragsteuererklärung, wenn der Betroffene durch die Nichtabgabe bereits das Versuchsstadium erreicht hatte, die Tat aber noch nicht vollendet war (…zuletzt BGH, Beschlüsse vom 4. November 2021 - 1 StR 236/21 Rn. 16 …und vom 1. Juni 2021 - 1 StR 127/21 Rn. 8 mwN), sowie im Verhältnis der Steuerhehlerei (§ 374 AO) zur Steuerhinterziehung (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 1 StR 127/19, BGHR AO § 374 Konkurrenzen 6, Rn. 9-17).
  • BGH, 06.09.2022 - 1 StR 389/21

    Steuerhinterziehung (Bestimmtheitsgrundsatz: Bezugnahme auf Verwaltungsakte; …

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
    Es kommt allein auf die formelle Wirksamkeit der Entscheidung, nicht auf ihre materielle Rechtmäßigkeit an (Senat, Urteil vom 6. September 2022 - 1 StR 389/21 -, Rn. 16 m. w. N.).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 540/01

    Steuerhinterziehung; Unzumutbarkeit; Nemo-tenetur-Grundsatz; Suspendierung der …

  • BGH, 01.06.2021 - 1 StR 127/21

    Steuerhinterziehung (Suspendierung der Strafbewehrung steuerlicher …

  • BGH, 01.08.2018 - 1 StR 643/17

    Steuerrechtliches Zwangsmittelverbot (suspendierte Strafbewehrtheit der …

  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 470/21

    Steuerhinterziehung durch das pflichtwidrige Nicht-Verwenden von Steuerzeichen …

  • BFH, 29.02.2012 - II R 19/10

    Festsetzung von Schenkungsteuer gegenüber dem Schenker nach Entrichtung der …

  • BGH, 03.11.2021 - 1 StR 215/21

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Tatvollendung: Abschluss der …

  • BGH, 04.11.2021 - 1 StR 236/21

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Eintritt des Taterfolgs der …

  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 265/20

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerrechtliche Erklärungspflicht als …

  • BFH, 28.04.1987 - IX R 9/83

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Ausgaben zur Förderung der als …

  • BFH, 01.02.1983 - VIII R 30/80

    Revision - Steuerherabsetzung - Steuerumgehung - Gestaltungsmöglichkeiten - …

  • BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78

    Festsetzung der Lohnsteuer - Steuerfestsetzung - Lohnsteuerhaftungsbetrag

  • LG Düsseldorf, 28.03.2025 - 10 KLs 4/24

    Angeklagte scheffelten 93 Millionen Euro durch AirPods-Handel

    Eine solche Suspendierung ist ausnahmsweise anzunehmen, wenn dem Täter zum Zeitpunkt des Ablaufs der Erklärungsfrist für die Umsatzsteuerjahreserklärung bereits die Führung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen der denselben Zeitraum betreffenden monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen bekannt gegeben wurde, da andernfalls von ihm verlangt würde, sich im laufenden Verfahren selbst zu belasten (siehe BGH, Beschluss vom 22.03.2023 - 1 StR 440/22 - NStZ 2024, 98; BGH, Beschluss vom 26.04.2001 - 5 StR 587/00 - NJW 2001, 3638;… BeckOK AO/Ibold, 31. Ed. 1.1.2025, AO § 370 Rn. 227).
  • BGH, 25.11.2025 - 1 StR 441/25
    Der Senat vermag dem Urteil noch hinreichend deutlich zu entnehmen, dass die Durchsuchungsmaßnahmen, die vor dem Ablauf der jeweiligen Abgabefrist stattfanden, nicht im Rahmen eines gegen den jeweils Erklärungspflichtigen geführten Steuerstrafverfahrens erfolgten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. März 2023 - 1 StR 440/22 Rn. 16 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.07.2024 - 12 KLs 114 Js 10235/20

    Gesamtfreiheitsstrafe, Leistungserbringer, Rechtsstaatswidrige …

    Es gilt vielmehr, dass eine nicht qualifizierte Podologin, die sich die Zulassung zur Kassenversorgung erschleicht, sich des Betruges zum Nachteil der honorarleistungspflichtigen Krankenkasse schuldig macht, sobald sie ihr gegenüber Behandlungen abrechnet (vgl. BGH…, Urteil vom 06.07.1993 - 1 StR 280/93, juris Rn. 19 ff.; BSG…, Urteil vom 21.06.1995 - 6 RKa 60/94, juris Rn. 13; Ellbogen/Wichmann, MedR 2007, 10, 12; andererseits aber LSG Niedersachsen-Bremen…, Beschluss vom 13.08.2002 - L 3 KA 161/02 ER, juris Rn. 91; BGH, Beschluss vom 22.03.2023 - 1 StR 440/22, juris Rn. 8; Reichling, JR 2023, 640).
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