Rechtsprechung
| OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Oberlandesgericht Bremen
GG Art. 103 Abs. 2; StGB § 64, § 67c Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 67d Abs. 5; EGStGB Art. 316o Abs. 1
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StGB § 64 S. 1 Hs. 2; StGB § 67d Abs. 5 S. 1, 2
Erledigterklärung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt; Neuregelung des symptomatischen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstaten
Verfahrensgang
- LG Bremen, 08.02.2022 - 5 KLs 331 Js 58719/20
- LG Bremen, 04.12.2023 - 76 StVK 612/23
- OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
Papierfundstellen
- NJW 2024, 3310
- NStZ-RR 2024, 160
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (27)
- OLG Saarbrücken, 29.01.2024 - 1 Ws 298/23
Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Voraussetzungen der …
Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
Nach der Änderung des § 64 StGB durch das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts vom 26.07.2023 (BGBl. I Nr. 203 vom 02.08.2023) mit Wirkung ab dem 01.10.2023 ist für nachträgliche Entscheidungen über die Erledigung von vor dem 01.10.2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt nach § 67d Abs. 5 S. 1 StGB die Neufassung des § 64 StGB i.d.F. vom 26.07.2023 anzuwenden (so auch OLG Brandenburg…, Beschluss vom 02.01.2024 - 2 Ws 178/23 (S), juris Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 20.11.2023 - 2 Ws 317/23, juris Ls., NStZ-RR 2024, 95; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.01.2024 - 1 Ws 298/23, juris Ls.; ebenso Baur, NStZ 2024, 74, 77;… BeckOK/Ziegler, Ed. 60, § 64 StGB Rn. 1; Peglau, jurisPR-StrafR 3/2024 Anm. 4; zweifelnd Pollähne, StV 2024, 63, 64).Raum für eine analoge Anwendung des Art. 316o Abs. 1 S. 1 EGStGB dahingehend, dass auch für Entscheidungen über die Erledigung von vor dem 01.10.2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen die Regelung des § 64 StGB in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung anzuwenden bliebe, besteht nicht (so auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.01.2024 - 1 Ws 298/23, juris Rn. 18), da es an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt: Der Gesetzgeber hat ausweichlich der Ausführungen in der Gesetzesbegründung gesehen, dass die Änderungen des § 64 StGB Auswirkungen auch auf die Erledigung einer Maßregel nach § 67d Abs. 5 S. 1 StGB haben (…siehe die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 20/5913, S. 48 f.), und er hat - wie sich aus der Schaffung des Art. 316o EGStGB ergibt - auch die Rückwirkungsproblematik bedacht, dennoch aber eine Regelung zur Fortgeltung des § 64 StGB a.F. im Rahmen von Erledigungsentscheidungen nicht vorgesehen.
Es bedarf damit der Feststellung, dass ohne die Unterbringung beim Verurteilten überhaupt im Moment der Entscheidung ein solcher Hang vorliegt bzw. vorläge und auch hierfür ist nach den vorstehenden Grundsätzen zur Maßgeblichkeit des im Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Rechts nach § 2 Abs. 6 StGB auf die aktuelle Fassung des § 64 StGB abzustellen, welche in § 64 S. 1 Halbs. 2 StGB n.F. eine Legaldefinition des Hanges enthält (vgl. so auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.01.2024 - 1 Ws 298/23, juris Rn. 20; ablehnend dagegen Pollähne, StV 2024, 63, 65).
- BGH, 12.12.2023 - 4 StR 206/23
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang: …
Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
Die neu ins Gesetz aufgenommene Definition des Begriffs des Hanges soll nach der Intention des Gesetzgebers ebenfalls dazu führen, dass diese Anordnungsvoraussetzung stärker auf Fälle beschränkt wird, in denen die angeklagte Person tatsächlich der Behandlung in einer Entziehungsanstalt bedarf (…siehe die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 20/5913, S. 44 f. und 69; so auch BGH…, Urteil vom 15.11.2023 - 6 StR 327/23, juris Rn. 12, NStZ-RR 2024, 50; Beschluss vom 12.12.2023 - 4 StR 206/23, juris Rn. 4).Auch hinsichtlich dieses Kausalzusammenhanges (als symptomatischer Zusammenhang bezeichnet) zielt die Neuregelung nach der Intention des Gesetzgebers auf eine Schärfung der Anordnungsvoraussetzungen ab, um so zu erreichen, dass Personen, bei denen die Straffälligkeit nicht überwiegend auf den Hang, sondern auf andere Ursachen zurückzuführen ist, nicht mehr die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 64 StGB erfüllen (…so die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 20/5913, S. 26 und 46 f.; hierzu auch BGH…, Beschluss vom 20.11.2023 - 5 StR 407/23, juris Rn. 2; Beschluss vom 12.12.2023 - 4 StR 206/23, juris Rn. 4;… Beschluss vom 02.01.2024 - 5 StR 545/23, juris Rn. 2).
- OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10
Unterbringung: Erledigterklärung einer aus Rechtsgründen erfolgten Fehleinweisung …
Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
Dies steht auch nicht im Widerspruch zu der Annahme, dass im Erledigungsverfahren bei Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 StGB die Überprüfung der ausschließlich rechtlich fehlerhaften Anordnung der Maßregel nicht möglich sein soll (siehe OLG Frankfurt…, Beschluss vom 21.05.2008 - 3 Ws 344/08, juris Rn. 11, NStZ-RR 2008, 324; Beschluss vom 14.10.2010 - 3 Ws 970/10, juris Rn. 16; als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen in BVerfG…, Beschluss vom 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06, juris Rn. 3, NStZ-RR 2007, 29;… Beschluss vom 20.11.2014 - 2 BvR 2774/12, juris Rn. 42, NStZ-RR 2015, 59).Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, dass es sich bei der Subsumtion der tatsächlichen Feststellungen zu den Eingangsmerkmalen der §§ 20, 21 StGB um einen juristischen Subsumtionsvorgang handele, der der Rechtskraft fähig sei und für den als solchen keine Wiederaufnahmemöglichkeit bestehe (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2010 - 3 Ws 970/10, juris Rn. 22;… zustimmend auch BVerfG, a.a.O.).
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Langfristige Sicherheitsverwahrung
Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
Damit findet das Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG keine Anwendung auf Maßregeln der Besserung und Sicherung und die Verfassungsmäßigkeit dieser Einschränkung ist durch das Bundesverfassungsgericht (siehe BVerfG, Urteil vom 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 182, BVerfGE 109, 133) und den Bundesgerichtshof (siehe BGH…, Urteil vom 02.03.1971 - 1 StR 1/71, juris Rn. 8, BGHSt 24, 103) bejaht worden.Soweit in der Literatur teilweise vertreten wird, dass § 2 Abs. 6 StGB lediglich für Anordnungsentscheidungen gelte, nicht dagegen für Entscheidungen über die Vollstreckung von Maßregeln (so Pollähne, StV 2024, 63, 64), findet eine solche Einschränkung im Wortlaut der Norm keine Grundlage, welche vielmehr allgemein von Entscheidungen über Maßregeln der Besserung und Sicherung spricht, was auch Entscheidungen über deren Vollstreckung einschließt (so ausdrücklich auch BVerfG, Urteil vom 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 182, BVerfGE 109, 133).
- OLG Jena, 31.05.2016 - 1 Ws 173/16
Verhängung mehrerer Maßregeln neben einer Freiheitsstrafe und deren …
Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
Das Gericht kann die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 67d Abs. 5 S. 1 StGB auch dann für erledigt erklären, wenn der Vollzug der Unterbringung noch nicht begonnen hat (siehe OLG Jena…, Beschluss vom 05.03.2007 - 1 Ws 75/07, juris Rn. 14; Beschluss vom 31.05.2016 - 1 Ws 173/16, juris Rn. 11 f.; OLG München…, Beschluss vom 04.05.2012 - 1 Ws 331-334/12, juris Rn. 19;… so auch MK/Veh, 4. Aufl., § 67d StGB Rn. 41;… NK/Pollähne, 6. Aufl., § 67d StGB Rn. 43;… Schönke/Schröder-Kinzig, 30. Aufl., § 67d StGB Rn. 14).Soweit in der Literatur teilweise angenommen wird, dass generell ein Vorrang der Aussetzung vor der Erledigung bestehe (…so MK/Veh, 4. Aufl., § 67c StGB Rn. 22), ist die Rechtsprechung dem bisher ersichtlich nicht gefolgt (siehe OLG Jena, Beschluss vom 31.05.2016, a.a.O.).
- BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 2774/12
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; …
Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
Dies steht auch nicht im Widerspruch zu der Annahme, dass im Erledigungsverfahren bei Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 StGB die Überprüfung der ausschließlich rechtlich fehlerhaften Anordnung der Maßregel nicht möglich sein soll (siehe OLG Frankfurt…, Beschluss vom 21.05.2008 - 3 Ws 344/08, juris Rn. 11, NStZ-RR 2008, 324;… Beschluss vom 14.10.2010 - 3 Ws 970/10, juris Rn. 16; als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen in BVerfG…, Beschluss vom 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06, juris Rn. 3, NStZ-RR 2007, 29; Beschluss vom 20.11.2014 - 2 BvR 2774/12, juris Rn. 42, NStZ-RR 2015, 59). - BGH, 15.11.2023 - 6 StR 327/23
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: …
Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
Die neu ins Gesetz aufgenommene Definition des Begriffs des Hanges soll nach der Intention des Gesetzgebers ebenfalls dazu führen, dass diese Anordnungsvoraussetzung stärker auf Fälle beschränkt wird, in denen die angeklagte Person tatsächlich der Behandlung in einer Entziehungsanstalt bedarf (…siehe die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 20/5913, S. 44 f. und 69; so auch BGH, Urteil vom 15.11.2023 - 6 StR 327/23, juris Rn. 12, NStZ-RR 2024, 50;… Beschluss vom 12.12.2023 - 4 StR 206/23, juris Rn. 4). - BGH, 19.02.2020 - 3 StR 415/19
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; übermäßiger Genuss …
Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
Mit dem Begriffsmerkmal der Substanzstörung soll ein medizinisch geprägter Begriff verwendet werden, mit dem Täter mit einer substanzbezogenen Abhängigkeitserkrankung im medizinischen Sinne sowie Fälle eines Substanzmissbrauchs erfasst werden sollen, dessen Schweregrad unmittelbar unterhalb einer Abhängigkeit einzuordnen ist; das Erfordernis einer dauernden und schwerwiegenden Beeinträchtigung nimmt das bisher lediglich als Indiz für das Vorliegen eines Hanges dienende, aber nicht notwendigerweise hierfür vorausgesetzte Merkmal einer erheblichen Beeinträchtigung der Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit (hierzu BGH, Beschluss vom 19.02.2020 - 3 StR 415/19, juris Rn. 8, NStZ-RR 2020, 168) auf und erhebt es in abgewandelter Form zu einem gesetzlichen Merkmal des Hanges (…siehe die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 20/5913, S. 45). - BGH, 16.11.2023 - 6 StR 452/23
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: …
Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
Während das Merkmal des Bestehens einer hinreichend konkreten Aussicht auf das Erreichen des Unterbringungszieles in der bisherigen strafgerichtlichen Praxis eine insgesamt großzügige Auslegung erfahren hat (…siehe die Nachweise in der Begründung des Regierungsentwurfs, a.a.O., S. 28; die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung genügte aber auch nach altem Recht nicht, siehe BGH…, Beschluss vom 17.01.2023 - 5 StR 525/22, juris Rn. 15, StV 2023, 441 (Ls.)), soll nach der jetzigen Formulierung des Gesetzes eine durch Tatsachen belegte Wahrscheinlichkeit höheren Grades für das Erreichen des Unterbringungszieles erforderlich sein (…so im Einzelnen die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 20/5913, S. 48 und 70; siehe hierzu BGH, Beschluss vom 16.11.2023 - 6 StR 452/23, juris Rn. 5;… Beschluss vom 22.11.2023 - 4 StR 347/23, juris Rn. 6, NStZ-RR 2024, 48;… Urteil vom 13.12.2023 - 6 StR 142/23, juris Rn. 8;… Beschluss vom 14.12.2023 - 6 StR 472/23, juris Rn. 6). - BGH, 22.11.2023 - 4 StR 347/23
Revisionsbeschränkung (Wirksamkeit: nicht-angegriffener Teil der Vorentscheidung, …
Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
Während das Merkmal des Bestehens einer hinreichend konkreten Aussicht auf das Erreichen des Unterbringungszieles in der bisherigen strafgerichtlichen Praxis eine insgesamt großzügige Auslegung erfahren hat (…siehe die Nachweise in der Begründung des Regierungsentwurfs, a.a.O., S. 28; die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung genügte aber auch nach altem Recht nicht, siehe BGH…, Beschluss vom 17.01.2023 - 5 StR 525/22, juris Rn. 15, StV 2023, 441 (Ls.)), soll nach der jetzigen Formulierung des Gesetzes eine durch Tatsachen belegte Wahrscheinlichkeit höheren Grades für das Erreichen des Unterbringungszieles erforderlich sein (…so im Einzelnen die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 20/5913, S. 48 und 70; siehe hierzu BGH…, Beschluss vom 16.11.2023 - 6 StR 452/23, juris Rn. 5; Beschluss vom 22.11.2023 - 4 StR 347/23, juris Rn. 6, NStZ-RR 2024, 48;… Urteil vom 13.12.2023 - 6 StR 142/23, juris Rn. 8;… Beschluss vom 14.12.2023 - 6 StR 472/23, juris Rn. 6). - BGH, 17.01.2023 - 5 StR 525/22
Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Therapie bei der Anordnung der …
- BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06
Frage der Anwendbarkeit von § 67d Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) auf anfängliche …
- BGH, 20.11.2023 - 5 StR 407/23
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer …
- OLG Bremen, 29.11.2022 - 1 Ws 136/22
Rechtsverletzung durch überlange Organisationshaft und Voraussetzungen für eine …
- BGH, 13.12.2023 - 6 StR 142/23
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Unterbringung in einer …
- BGH, 15.12.2020 - StB 41/20
Beiordnung eines Rechtsanwalts als weiterer Pflichtverteidiger
- BGH, 02.01.2024 - 5 StR 545/23
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer …
- BGH, 14.12.2023 - 6 StR 472/23
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: …
- OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
Unterbringung: Erledigterklärung bei Fehleinweisung in ein psychiatrisches …
- OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 3 Ws 616/21
Grenzen der Organisationshaft
- OLG Celle, 20.11.2023 - 2 Ws 317/23
Auswirkungen der Neufassung des § 64 StGB auf Unterbringungen in …
- BGH, 14.11.2023 - 1 StR 354/23
Berechnung des Vorwegvollzugs bei Anordnung der Unterbringung in einer …
- OLG Bremen, 26.04.2023 - 1 Ws 32/23
Entfallen der Rechtsverletzung durch überlange Dauer von Organisationshaft bei …
- OLG Brandenburg, 02.01.2024 - 2 Ws 178/23
- OLG München, 04.05.2012 - 1 Ws 331/12
Führungsaufsicht bei Erledigterklärung der nicht erfolgten Unterbringung in einer …
- BGH, 02.03.1971 - 1 StR 1/71
Verfassungsmäßigkeit - Rückwirkungsverbot - Strafe - Maßregeln der Besserung und …
- OLG Jena, 05.03.2007 - 1 Ws 75/07
Abbruch
- OLG Bremen, 26.05.2025 - 1 Ws 31/25
Strafprozessrecht; Strafrecht; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; …
Eine zeitliche Einschränkung für die Erledigterklärung gemäß § 67d Abs. 5 S. 1 StGB ergibt sich daraus hingegen nicht (vgl. dazu auch die Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 08.03.2024 - 1 Ws 17/24, BeckRS 2924, 4757 Rn. 19; so wohl auch: OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.09.2024 - Ws 685/24, BeckRs 2024, 31298; OLG München, Beschluss vom 31.07.2023 - 3 Ws 292/23, 3 Ws 293/23 (n.v.); a.A. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.01.2023 - 4 Ws 374/22, 4 Ws 375/22, BeckRS 2023, 3774;… dagegen wohl auch Peglau, in: LK, 13. Aufl., § 67d Rn. 28 f.).Entscheidend für die Möglichkeit einer Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und damit auch für deren Erledigungserklärung nach § 67d Abs. 5 S. 1 StGB ist nach der gesetzlichen Neuregelung nicht mehr die Frage einer hinreichend konkreten Aussicht, den Verurteilten durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt innerhalb der Frist nach § 67d Abs. 1 S. 1 oder S. 3 StGB zu heilen oder ihn über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, sondern das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte, auf Grund derer Entsprechendes zu erwarten ist (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.03.2024 - 1 Ws 17/24, juris Rn. 26; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.01.2024 - 1 Ws 298/23, NStZ-RR 2024, 258).
Für Entscheidungen nach § 67d Abs. 5 S. 1 StGB über die Erledigung von vor dem 01.10.2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt ist § 64 StGB in der seit dem 01.10.2023 geltenden Fassung anzuwenden (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.03.2024, a.a.O., m.w.N.).
- OLG Hamm, 24.07.2025 - 3 Ws 221/25
Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Feststellungen zum …
Nach erfolgter Neufassung des § 64 StGB mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 ist für nachträgliche Entscheidungen über die Erledigung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB die Neufassung des § 64 StGB i.d.F. vom 26. Juli 2023 anzuwenden (Senat…, Beschluss vom 8. Mai 2025 - 3 Ws 91/25, Rn. 21, juris; vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 13. Juni 2024 - 4 Ws 132/24, juris Rn. 9; OLG Bremen, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24, juris Rn. 22 m.w.N.).Es bedarf damit der Feststellung, dass ohne die Unterbringung beim Verurteilten überhaupt im Moment der Entscheidung ein solcher Hang vorliegt bzw. vorläge und auch hierfür ist nach den vorstehenden Grundsätzen zur Maßgeblichkeit des im Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Rechts nach § 2 Abs. 6 StGB auf die aktuelle Fassung des § 64 StGB abzustellen, welche in § 64 Satz 1 Halbs. 2 StGB n.F. eine Legaldefinition des Hanges enthält (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 -, Rn. 27, juris; so auch OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 29. Januar 2024 - 1 Ws 298/23, juris Rn. 20; ablehnend dagegen Pollähne, StV 2024, 63, 65 und neuerdings auch KG Berlin…, Beschluss vom 23. Januar 2025 - 2 Ws 166/24 -, Rn. 15, juris).
- OLG Hamm, 13.06.2024 - 4 Ws 132/24
Anordnung der Unterbringung eines Verurteilten in einer Entziehungsanstalt; …
Nach erfolgter Neufassung des § 64 StGB mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 ist die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 67d Abs. 5 StGB für erledigt zu erklären, wenn entgegen einer anfänglichen positiven Prognose nicht aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte zu erwarten ist, den Verurteilten durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt innerhalb der Frist nach § 67d Abs. 1 S. 1 oder S. 3 StGB zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf seinen Hang zurückgehen (Anschluss an OLG Bremen, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 - juris Rn. 26).Nach erfolgter Neufassung des § 64 StGB mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 ist für nachträgliche Entscheidungen über die Erledigung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt nach § 67d Abs. 5 S. 1 StGB die Neufassung des § 64 StGB i.d.F. vom 26. Juli 2023 anzuwenden (vgl. nur OLG Bremen, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 - juris Rn. 22 m.w.N.).
- OLG Celle, 16.04.2024 - 2 Ws 74/24
Erledigterklärung einer aus Kapazitätsgründen nicht vollzogenen Unterbringung in …
Ebenfalls zu Recht hat die Kammer angenommen, dass der symptomatische Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstaten lediglich die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 S. 1 StGB betrifft und für die Frage der Zweckerreichung und die Erwartbarkeit des Erreichens des Unterbringungsziels unmittelbar keine Relevanz entfaltet (vgl. auch OLG Bremen, Beschluss vom 08.03.2024, Az. 1 Ws 17/24). - OLG Celle, 07.11.2025 - 3 Ws 78/25
Widerruf der Aussetzung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Ebenso wie für nachträgliche Entscheidungen nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB über die Erledigung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt die Neufassung des § 64 StGB in der Fassung vom 26. Juli 2023 anzuwenden ist (vgl. hiesiger 2. Strafsenat, Beschluss vom 20. November 2023 - 2 Ws 317/23, NStZ-RR 2024, 95; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 2. Januar 2024 - 2 Ws 178/23 (S), juris Rn. 11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Januar 2024 - 1 Ws 298/23, juris Ls.; OLG Bremen, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 -, Rn. 22, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2024 - III-4 Ws 132/24 -, NStZ-RR 2024, 325 [OLG Hamm 13.06.2024 - 4 Ws 132/24]), gilt dies auch für den Widerruf der Aussetzung nach § 67g Abs. 1 StGB. - OLG Saarbrücken, 16.09.2024 - 1 Ws 174/24
Erledigung einer Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vor …
Rn. 13 Mangels Zulässigkeit der Beschwerde hatte der Senat in der Sache nicht zu prüfen und zu entscheiden, ob das Landgericht zu Recht angenommen hat, dass Fälle, in denen die festgestellte Suchterkrankung eines Verurteilten mangels dauerhafter und schwerwiegender Beeinträchtigung der Lebensgestaltung, der Gesundheit, der Arbeits- oder der Leistungsfähigkeit nicht die Qualität eines Hangs i.S.d. § 64 Satz 1 2. HS StGB in der seit 1. Oktober 2023 geltenden und gemäß § 2 Abs. 6 StGB i.V.m. § 316o EGStGB auf die Vollstreckung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen anzuwendenden Fassung aufweist, der Zweckerreichung i.S.d. § 67c Abs. 2 Satz 5 StGB zugeordnet werden können (für eine (entsprechende) Anwendung von § 67d Abs. 5 Satz 1 EGStGB: Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 -, juris Rn. 21 und 31;… Senatsbeschluss vom 29. Januar 2024 - 1 Ws 298/23 -, juris Rn. 21; zur Frage der entsprechenden Anwendung des § 67d Abs. 5 Satz 1 bereits vor Beginn des Vollzugs der Unterbringung vgl. bejahend OLG Celle…, Beschluss vom 9. Februar 2024 - 2 Ws 20/24 -, juris Rn. 10 ff. sowie Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 -, juris Rn. 19 m.w.N. zur Rspr.; offengelassen durch Senatsbeschlüsse vom 22. November 2018 - 1 Ws 214/28 - und vom 5. April 2019 - 1 Ws 54/19 -). - KG, 22.08.2024 - 5 Ws 93/24
Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Rn. 8 a) Soweit Art. 316o Abs. 1 EGStGB in seiner seit dem 1. Februar 2024 geltenden Fassung inhaltsgleich mit Art. 316o Abs. 2 EGStGB in der vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Januar 2024 geltenden Fassung für die Vollstreckung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen nach § 63 StGB oder § 64 StGB eine Fortgeltung des alten Rechts anordnet, gilt dies nur für § 67 StGB (…siehe auch BT-Drs. 20/5913, S. 49, 77 f.), nicht aber für § 67d StGB, weshalb sich die Fortdauervoraussetzungen, wie auch aus § 2 Abs. 6 StGB folgt, nach der neuen Rechtslage zu richten haben (vgl. OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 29. Januar 2024 - 1 Ws 298/23 -, juris Rn. 18; OLG Celle…, Beschluss vom 20. November 2023 - 2 Ws 317/23 -, juris Rn. 14 ff. [jeweils zu Art. 316o Abs. 2 EGStGB in der vom 1. Oktober 2023 bis 31. Januar 2024 geltenden Fassung]; OLG Celle…, Beschluss vom 16. April 2024 - 2 Ws 74/24 -, juris Rn. 7; Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 -, juris Rn. 24 f.; Senat…, Beschluss vom 14. Februar 2024, a.a.O.; kritisch Pollähne, StV 2024, 63-67). - OLG Braunschweig, 04.12.2024 - 1 Ws 294/24
Unterbringung; Entziehungsanstalt; Fortdauer; Erledigung; Erfolgsaussicht; …
Im Übrigen findet im Vollstreckungsverfahren neues Recht Anwendung (OLG Celle…, Beschluss vom 20. November 2023 - 2 Ws 317/23, Rn. 13 ff.; ebenso OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 29. Januar 2024 - 1 Ws 298/23, Rn. 17; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 Rn. 22; jew. juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 13. März 2024 - 1 Ws 58+59/24, nicht veröffentlicht). - OLG Bremen, 03.03.2026 - 1 Ws 8/26
Zur Anwendung des § 67 Abs. 5 S. 2 StGB bei Erledigung der Maßregel aufgrund …
Es ist dabei auch für diese Entscheidungen über die Erledigung von vor dem 01.10.2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt die Regelung des § 64 S. 1 StGB in der seit dem 01.10.2023 geltenden Fassung anzuwenden (siehe die Rspr. des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.03.2024 - 1 Ws 17/24, juris Rn. 22, OLGSt StGB § 64 Nr. 15). - OLG Hamm, 16.04.2024 - 3 Ws 148/24
Prüfpflicht der Maßregelvollstreckung und Ablauf der Dreijahresfrist
Rn. 15 Schließlich lässt sich der angefochtenen Entscheidung nicht entnehmen, dass der Kammer bewusst die mit Wirkung zum 01.10.2023 geänderten Anordnungsvoraussetzungen des § 64 StGB i.d.F. vom 26.07.2023 bedacht hat (vgl. zur Anwendbarkeit des in Bezug auf Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 2 Abs. 6 StGB zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Rechts eingehend OLG Bremen Beschl. v. 8.3.2024 - 1 Ws 17/24, BeckRS 2024, 4757 Rn. 23, beck-online). - OLG Hamm, 08.05.2025 - 3 Ws 91/25
Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach neuem Recht, …
- KG, 27.02.2025 - 2 Ws 6/25
Erfordernis der konkreten Erfolgsaussicht einer Unterbringung in einer …
- KG, 23.01.2025 - 2 Ws 166/24
Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach Suchttherapie
- OLG Naumburg, 19.12.2024 - 1 Ws 492/24
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Erneute Entscheidung über das …
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 06.02.2024 - 1 Ws 17/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 56f Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, Art 6 Abs 1 MRK
Strafvollstreckung: Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei glaubhaftem Geständnis und vor rechtskräftiger Verurteilung wegen der Anlasstat - strafrechtsiegen.de
Widerruf Geständnis - Unschuldsvermutung
- rechtsportal.de
StGB § 56f Abs. 1 Nr. 1
Sofortige Beschwerde gegen den Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der Strafe; Annahme einer Strafbarkeit des Verurteilten in der Bewährungszeit
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wird eine Bewährung bei Geständnis in anderer Sache sofort widerrufen?
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 31.05.2023 - 8 Gs 147/23
- LG Saarbrücken, 15.01.2024 - S IV BRs 35/23
- OLG Saarbrücken, 06.02.2024 - 1 Ws 17/24
Papierfundstellen
- NStZ 2024, 362
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 12.08.2008 - 2 BvR 1448/08
Verletzung der Unschuldsvermutung durch den Widerruf der Strafaussetzung wegen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2024 - 1 Ws 17/24
Der Widerruf kann ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung daher auch auf ein glaubhaftes Geständnis der neuen Tat gestützt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 13 m.w.N.; OLG Koblenz…, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 Ws 326/22 -, juris Rn. 9 m.w.N.; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 1 Ws 118/17 - juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 4 Ws 174/16 -, juris Rn. 4 ff.; OLG Dresden StV 2008, 313; OLG Stuttgart NJW 2005, 83; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8; OLG Nürnberg NJW 2004, 2032; vgl. auch die bisherige Rspr. des Senats: Senatsbeschlüsse vom 29. Oktober 2009 - Ws 182/09 - [für ein Geständnis bei polizeilicher Vernehmung] sowie vom 31. Juli 2012 - Ws 146/12 und vom 17. März 2015 - Ws 16/15 - [jeweils für ein Geständnis bei richterlicher Vernehmung]; noch a.A. Thüringer OLG, Beschluss vom 26. März 2003 - 1 Ws 100/03 -, StV 2003, 574; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 1 Ws 250/03 -, StV 2003, 575).Für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit eines Geständnisses kann im Einzelfall insbesondere entscheidend sein, ob der Betroffene in der Folgezeit an seinem Geständnis weiter festgehalten hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1989 - 2 BvR 1741/89 -, NStZ 1991, 30, und vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 13) und unter welchen Umständen es zustande gekommen ist, insbesondere ob prozesstaktische Erwägungen für eine unzutreffende Selbstbelastung ausgeschlossen werden können.
So hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Entscheidung vom 9. Oktober 1991 in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 12 ff.) anerkannt, dass der Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat des Betroffenen auch ohne deren rechtskräftige Aburteilung zulässig ist und nicht gegen die Unschuldsvermutung verstößt, wenn sich der Widerruf auf ein bei der polizeilichen Vernehmung und der Vernehmung durch den zuständigen Richter abgegebenes Schuldeingeständnis stützt und zum Zeitpunkt der Entscheidung das Geständnis nicht widerrufen worden ist (vgl. EGMR, Urteil vom 9. Oktober 1991 - 15871/89 -, StV 1992, 282).
Auch hierbei hat der Gerichtshof diesen maßgeblichen Unterschied zu dem Sachverhalt, der der Entscheidung vom 9. Oktober 1991 - 15871/89 - zugrunde lag, hervorgehoben (vgl. EGMR…, Urteil vom 12. November 2015 - 2130/10 -, juris Rn. 60) und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Orientierungshilfe zur Auslegung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung für die nationalen Fachgerichte in den Vordergrund gerückt (vgl. EGMR…, Urteil vom 12. November 2015 - 2130/10 -, juris Rn. 60), die die Zulässigkeit eines Widerrufs gerade nicht auf Fälle beschränkt, in denen ein richterliches Geständnis vorliegt, sondern im Einzelfall auch ein glaubhaftes Geständnis der neuen Tat ausreichen lässt (BVerfG, Beschlüsse vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 -, juris und vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris).
Im Übrigen wird das Geständnis von dem Verurteilten auch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens weder angegriffen, noch ist es von ihm widerrufen worden, was ebenfalls für seine Glaubhaftigkeit spricht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 13).
- OLG Koblenz, 15.07.2022 - 4 Ws 326/22
Widerruf der Strafaussetzung bei Geständnis des Verurteilten
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2024 - 1 Ws 17/24
Der Widerruf kann ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung daher auch auf ein glaubhaftes Geständnis der neuen Tat gestützt werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 13 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 Ws 326/22 -, juris Rn. 9 m.w.N.; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 1 Ws 118/17 - juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 4 Ws 174/16 -, juris Rn. 4 ff.; OLG Dresden StV 2008, 313; OLG Stuttgart NJW 2005, 83; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8; OLG Nürnberg NJW 2004, 2032; vgl. auch die bisherige Rspr. des Senats: Senatsbeschlüsse vom 29. Oktober 2009 - Ws 182/09 - [für ein Geständnis bei polizeilicher Vernehmung] sowie vom 31. Juli 2012 - Ws 146/12 und vom 17. März 2015 - Ws 16/15 - [jeweils für ein Geständnis bei richterlicher Vernehmung]; noch a.A. Thüringer OLG, Beschluss vom 26. März 2003 - 1 Ws 100/03 -, StV 2003, 574; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 1 Ws 250/03 -, StV 2003, 575).Der Widerruf kann im Einzelfall auch ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung auf ein außergerichtliches Geständnis gestützt werden, soweit dieses gemessen an voranstehendem Maßstab als glaubhaft zu bewerten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2009 - Ws 182/09 - [für ein Geständnis bei polizeilicher Vernehmung];… ebenso jüngst OLG Hamm Beschluss vom 2. Dezember 2020 - III-1 Ws 479/20 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 Ws 326/22 -, juris Rn. 9 ff.).
Damit hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nach Auffassung des Senats zu erkennen gegeben, dass er an seiner bisherigen Rechtsprechung festhält und der Widerruf einer Strafaussetzung wegen erneuter Strafbarkeit nach wie vor dann nicht gegen die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK verstößt, wenn das über den Widerruf entscheidende Gericht seine Entscheidung im Einzelfall auf ein glaubhaftes Geständnis hinsichtlich der neuen Straftat stützt (so jüngst auch OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 Ws 326/22 -, juris Rn. 9 ff. sowie tendenziell auch OLG Hamm…, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - III-1 Ws 479/20 -, juris Rn. 11 ff.).
Rn. 15 Daher hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass im Einzelfall auch ein außergerichtliches Geständnis für einen Widerruf der Strafaussetzung nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB ausreichen kann, wenn es nach seinem Inhalt und der Art seines Zustandekommens geeignet ist, dem Widerrufsgericht die erforderliche Überzeugung von der Begehung der neuen Tat zu vermitteln (so jüngst auch OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 Ws 326/22 -, juris Rn. 9 ff. sowie tendenziell OLG Hamm…, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - III-1 Ws 479/20 -, juris Rn. 11 ff.).
- OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20
Widerruf der Strafaussetzung, neue Straftat, polizeiliches Geständnis
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2024 - 1 Ws 17/24
Der Wortlaut des § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt eine rechtskräftige Verurteilung nicht voraus (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - III-1 Ws 479/20 -, juris Rn. 10 m.w.N.).Der Widerruf kann im Einzelfall auch ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung auf ein außergerichtliches Geständnis gestützt werden, soweit dieses gemessen an voranstehendem Maßstab als glaubhaft zu bewerten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2009 - Ws 182/09 - [für ein Geständnis bei polizeilicher Vernehmung]; ebenso jüngst OLG Hamm Beschluss vom 2. Dezember 2020 - III-1 Ws 479/20 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Koblenz…, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 Ws 326/22 -, juris Rn. 9 ff.).
Damit hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nach Auffassung des Senats zu erkennen gegeben, dass er an seiner bisherigen Rechtsprechung festhält und der Widerruf einer Strafaussetzung wegen erneuter Strafbarkeit nach wie vor dann nicht gegen die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK verstößt, wenn das über den Widerruf entscheidende Gericht seine Entscheidung im Einzelfall auf ein glaubhaftes Geständnis hinsichtlich der neuen Straftat stützt (so jüngst auch OLG Koblenz…, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 Ws 326/22 -, juris Rn. 9 ff. sowie tendenziell auch OLG Hamm, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - III-1 Ws 479/20 -, juris Rn. 11 ff.).
Rn. 15 Daher hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass im Einzelfall auch ein außergerichtliches Geständnis für einen Widerruf der Strafaussetzung nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB ausreichen kann, wenn es nach seinem Inhalt und der Art seines Zustandekommens geeignet ist, dem Widerrufsgericht die erforderliche Überzeugung von der Begehung der neuen Tat zu vermitteln (so jüngst auch OLG Koblenz…, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 Ws 326/22 -, juris Rn. 9 ff. sowie tendenziell OLG Hamm, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - III-1 Ws 479/20 -, juris Rn. 11 ff.).
- EKMR, 09.10.1991 - 15871/89
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2024 - 1 Ws 17/24
So hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Entscheidung vom 9. Oktober 1991 in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. dazu BVerfG…, Beschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 12 ff.) anerkannt, dass der Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat des Betroffenen auch ohne deren rechtskräftige Aburteilung zulässig ist und nicht gegen die Unschuldsvermutung verstößt, wenn sich der Widerruf auf ein bei der polizeilichen Vernehmung und der Vernehmung durch den zuständigen Richter abgegebenes Schuldeingeständnis stützt und zum Zeitpunkt der Entscheidung das Geständnis nicht widerrufen worden ist (vgl. EGMR, Urteil vom 9. Oktober 1991 - 15871/89 -, StV 1992, 282).Mit Urteil vom 3. Oktober 2002 - 37568/97 - hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung zwar darin gesehen, dass das für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung zuständige Gericht aufgrund eigener Feststellungen die Überzeugung von der Schuld des Verurteilten in Bezug auf die diesem vorgeworfene neue Straftat gewonnen hat, ohne dass gegen den Verurteilten wegen dieser ihm zur Last gelegten Tat nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Schuldspruch ergangen war, zugleich aber ausdrücklich hervorgehoben, dass der entschiedene Einzelfall, in dem es um die umfassende Würdigung des Beweiswertes einer belastenden Zeugenaussage ging, keine Entsprechung zu einigen vorangegangenen Fällen, insbesondere der Entscheidung vom 9. Oktober 1991 - 15871/89 - aufwiese, in denen der Widerruf der Strafaussetzung auf das Schuldeingeständnis des Betroffenen zurückzuführen gewesen sei (vgl. EGMR…, Urteil vom 3. Oktober 2002 - 37568/97 -, juris Rn. 65;… Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 -, juris Rn. 7).
Auch hierbei hat der Gerichtshof diesen maßgeblichen Unterschied zu dem Sachverhalt, der der Entscheidung vom 9. Oktober 1991 - 15871/89 - zugrunde lag, hervorgehoben (vgl. EGMR…, Urteil vom 12. November 2015 - 2130/10 -, juris Rn. 60) und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Orientierungshilfe zur Auslegung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung für die nationalen Fachgerichte in den Vordergrund gerückt (vgl. EGMR…, Urteil vom 12. November 2015 - 2130/10 -, juris Rn. 60), die die Zulässigkeit eines Widerrufs gerade nicht auf Fälle beschränkt, in denen ein richterliches Geständnis vorliegt, sondern im Einzelfall auch ein glaubhaftes Geständnis der neuen Tat ausreichen lässt (BVerfG, Beschlüsse vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 -, juris und vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris).
- OLG Bremen, 12.01.2010 - Ws 182/09
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2024 - 1 Ws 17/24
Der Widerruf kann ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung daher auch auf ein glaubhaftes Geständnis der neuen Tat gestützt werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 13 m.w.N.; OLG Koblenz…, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 Ws 326/22 -, juris Rn. 9 m.w.N.; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 1 Ws 118/17 - juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 4 Ws 174/16 -, juris Rn. 4 ff.; OLG Dresden StV 2008, 313; OLG Stuttgart NJW 2005, 83; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8; OLG Nürnberg NJW 2004, 2032; vgl. auch die bisherige Rspr. des Senats: Senatsbeschlüsse vom 29. Oktober 2009 - Ws 182/09 - [für ein Geständnis bei polizeilicher Vernehmung] sowie vom 31. Juli 2012 - Ws 146/12 und vom 17. März 2015 - Ws 16/15 - [jeweils für ein Geständnis bei richterlicher Vernehmung]; noch a.A. Thüringer OLG, Beschluss vom 26. März 2003 - 1 Ws 100/03 -, StV 2003, 574; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 1 Ws 250/03 -, StV 2003, 575).Der Widerruf kann im Einzelfall auch ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung auf ein außergerichtliches Geständnis gestützt werden, soweit dieses gemessen an voranstehendem Maßstab als glaubhaft zu bewerten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2009 - Ws 182/09 - [für ein Geständnis bei polizeilicher Vernehmung];… ebenso jüngst OLG Hamm Beschluss vom 2. Dezember 2020 - III-1 Ws 479/20 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Koblenz…, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 Ws 326/22 -, juris Rn. 9 ff.).
Rn. 12 Bereits mit Beschluss vom 29. Oktober 2009 - Ws 182/09 - hat der Senat dargelegt, dass unter Berücksichtigung der bis dahin ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat des Betroffenen auch ohne deren rechtskräftige Aburteilung zulässig ist und nicht gegen die Unschuldsvermutung verstößt, wenn ein glaubhaftes Geständnis der neuen Tat vorliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2009 - Ws 182/09 -, juris Rn. 6 ff.).
- EGMR, 12.11.2015 - 2130/10
Vorliegen einer Menschenrechtsverletzung durch die Feststellung einer erneuten …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2024 - 1 Ws 17/24
Soweit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Entscheidung vom 12. November 2015 - 2130/10 - erneut angenommen hat, dass die im Verfahren über den Widerruf der Strafaussetzung Anwendung findende Unschuldsvermutung aus Art. 6 Abs. 2 EMRK verletzt werde, wenn eine gerichtliche Entscheidung oder eine Äußerung eines Amtsträgers über einen Angeklagten die Auffassung erkennen lasse, er sei schuldig, bevor der gesetzliche Nachweis seiner Schuld erbracht worden ist (vgl. EGMR, Urteil vom 12. November 2015 - 2130/10 -, juris Rn. 53), betraf dies einen Fall, in dem die Gerichte ihre Schlussfolgerung, der Betroffene habe während der Bewährungszeit erneut eine Straftat begangen, nicht mehr auf ein gültiges Geständnis stützen konnten und eine Einschätzung der Glaubwürdigkeit der verschiedenen Aussagen des Betroffenen vornehmen mussten, weil der Betroffene ein zunächst abgelegtes Geständnis widerrufen hatte (vgl. EGMR, Urteil vom 12. November 2015 - 2130/10 -, juris Rn. 58 f.).Auch hierbei hat der Gerichtshof diesen maßgeblichen Unterschied zu dem Sachverhalt, der der Entscheidung vom 9. Oktober 1991 - 15871/89 - zugrunde lag, hervorgehoben (vgl. EGMR, Urteil vom 12. November 2015 - 2130/10 -, juris Rn. 60) und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Orientierungshilfe zur Auslegung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung für die nationalen Fachgerichte in den Vordergrund gerückt (vgl. EGMR, Urteil vom 12. November 2015 - 2130/10 -, juris Rn. 60), die die Zulässigkeit eines Widerrufs gerade nicht auf Fälle beschränkt, in denen ein richterliches Geständnis vorliegt, sondern im Einzelfall auch ein glaubhaftes Geständnis der neuen Tat ausreichen lässt (BVerfG, Beschlüsse vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 -, juris und vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris).
- EGMR, 03.10.2002 - 37568/97
Fall B. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2024 - 1 Ws 17/24
Mit Urteil vom 3. Oktober 2002 - 37568/97 - hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung zwar darin gesehen, dass das für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung zuständige Gericht aufgrund eigener Feststellungen die Überzeugung von der Schuld des Verurteilten in Bezug auf die diesem vorgeworfene neue Straftat gewonnen hat, ohne dass gegen den Verurteilten wegen dieser ihm zur Last gelegten Tat nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Schuldspruch ergangen war, zugleich aber ausdrücklich hervorgehoben, dass der entschiedene Einzelfall, in dem es um die umfassende Würdigung des Beweiswertes einer belastenden Zeugenaussage ging, keine Entsprechung zu einigen vorangegangenen Fällen, insbesondere der Entscheidung vom 9. Oktober 1991 - 15871/89 - aufwiese, in denen der Widerruf der Strafaussetzung auf das Schuldeingeständnis des Betroffenen zurückzuführen gewesen sei (vgl. EGMR, Urteil vom 3. Oktober 2002 - 37568/97 -, juris Rn. 65;… Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 -, juris Rn. 7).Die Annahme der erneuten Strafbarkeit stützt sich dann ausschließlich auf das Geständnis und nicht auf eine dem Tatgericht vorzubehaltende eigene gerichtliche Feststellung von der Schuld des Verurteilten in Bezug auf die ihm vorgeworfene neue Straftat durch das Vollstreckungsgericht, wie sie im Sinne der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Oktober 2002 - 37568/97 - unzulässig wäre.
- EGMR, 20.02.2020 - 68556/13
KREBS v. GERMANY
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2024 - 1 Ws 17/24
Rn. 14 Zuletzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überdies in seiner Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 68556/13 - zum Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei Berücksichtigung verfahrensfremder Straftaten im Rahmen der Bewährungsentscheidung (abzurufen über juris) bestätigt, dass bei einem Widerruf der Strafaussetzung wegen Begehung einer erneuten Straftat die Unschuldsvermutung nicht verletzt ist, wenn ein Gericht keine eigenen Feststellungen zur Schuld des Betroffenen trifft, sondern seiner Entscheidung nur dessen Geständnis zugrunde legt (vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 20. Februar 2020 - 68556/13 -, juris Rn. 50). - BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04
Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2024 - 1 Ws 17/24
Auch hierbei hat der Gerichtshof diesen maßgeblichen Unterschied zu dem Sachverhalt, der der Entscheidung vom 9. Oktober 1991 - 15871/89 - zugrunde lag, hervorgehoben (vgl. EGMR…, Urteil vom 12. November 2015 - 2130/10 -, juris Rn. 60) und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Orientierungshilfe zur Auslegung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung für die nationalen Fachgerichte in den Vordergrund gerückt (vgl. EGMR…, Urteil vom 12. November 2015 - 2130/10 -, juris Rn. 60), die die Zulässigkeit eines Widerrufs gerade nicht auf Fälle beschränkt, in denen ein richterliches Geständnis vorliegt, sondern im Einzelfall auch ein glaubhaftes Geständnis der neuen Tat ausreichen lässt (BVerfG, Beschlüsse vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 -, juris und vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris). - OLG Bremen, 17.10.2017 - 1 Ws 118/17
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei noch nicht rechtskräftiger …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2024 - 1 Ws 17/24
Der Widerruf kann ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung daher auch auf ein glaubhaftes Geständnis der neuen Tat gestützt werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 13 m.w.N.; OLG Koblenz…, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 Ws 326/22 -, juris Rn. 9 m.w.N.; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 1 Ws 118/17 - juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 4 Ws 174/16 -, juris Rn. 4 ff.; OLG Dresden StV 2008, 313; OLG Stuttgart NJW 2005, 83; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8; OLG Nürnberg NJW 2004, 2032; vgl. auch die bisherige Rspr. des Senats: Senatsbeschlüsse vom 29. Oktober 2009 - Ws 182/09 - [für ein Geständnis bei polizeilicher Vernehmung] sowie vom 31. Juli 2012 - Ws 146/12 und vom 17. März 2015 - Ws 16/15 - [jeweils für ein Geständnis bei richterlicher Vernehmung]; noch a.A. Thüringer OLG, Beschluss vom 26. März 2003 - 1 Ws 100/03 -, StV 2003, 574; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 1 Ws 250/03 -, StV 2003, 575). - OLG Hamm, 16.06.2016 - 4 Ws 173/16
Nachholung einer schriftlichen Anhörung durch das Beschwerdegericht; …
- OLG Stuttgart, 26.07.2004 - 4 Ws 180/04
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Neue Straftat als Widerrufsgrund vor …
- BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Geständnis einer Straftat in einem …
- OLG Zweibrücken, 15.09.2004 - 1 Ws 343/04
Widerruf der Strafrestaussetzung wegen erneuter Straftatbegehung: …
- OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09
Voraussetzung für den Widerruf der Strafaussetzung bei Tatbegehung in der Zeit …
- OLG Dresden, 08.04.2008 - 2 Ws 183/07
Widerruf
- OLG Jena, 26.03.2003 - 1 Ws 100/03
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
- OLG Nürnberg, 17.05.2004 - Ws 558/04
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer durch Strafbefehl …
- OLG Celle, 23.07.2003 - 1 Ws 250/03
- OLG Bremen, 31.10.2012 - Ws 146/12
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 03.12.2024 - 1 Ws 17/24 H |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
U-Haft, Beschleunigungsgrundsatz, Erkrankung des Vorsitzenden, Terminierung, Sachverständigengutachten
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 121 Abs 1 StPO, § 122 StPO
Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen - rechtsportal.de
StPO § 121 ; StPO § 122
Beschleunigungsgebot in Haftsachen; besondere Haftprüfung; Gutachten; wichtiger Grund; Erkrankung; Verfahrensplanung; Terminabstimmung; Beiordnung; Entpflichtung - rechtsportal.de
StPO § 121 ; StPO § 122
Beschleunigungsgebot in Haftsachen; besondere Haftprüfung; Gutachten; wichtiger Grund; Erkrankung; Verfahrensplanung; Terminabstimmung; Beiordnung; Entpflichtung
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Haft: Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen: Kranker Vorsitzender, SV-Gutachten, Terminierung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Schleswig, 03.01.2024 - 1 Ws 44/23
Zulässigkeitsvoraussetzungen der besonderen Haftprüfung
Auszug aus OLG Schleswig, 03.12.2024 - 1 Ws 17/24
Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen erfordert nach Eingang einer Anklage regelmäßig auch die Vorbereitung von Eröffnungsentscheidungen, insbesondere aber die frühzeitige Abstimmung von Hauptverhandlungsterminen für den Fall der Eröffnung sowie ggf. Vorgespräche (§ 213 Abs. 2 StPO), insgesamt aber eine tragfähige und konkrete Perspektive zur Verfahrensplanung parallel zu laufenden Hauptverhandlungen (Senatsbeschluss vom 3. Januar 2024 - 1 Ws 44/23 H -, bei juris). - OLG Schleswig, 03.01.2024 - 1 Ws 42/23
Aufhebung eines Haftbefehls in einem Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes …
Auszug aus OLG Schleswig, 03.12.2024 - 1 Ws 17/24
Fehlt es an dieser, wäre ggf. eine Entpflichtung und Bestellung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts, die bzw. der bereit und in der Lage ist, die Verteidigung in der Hauptverhandlung nach Maßgabe der o. g. Ausführungen zu übernehmen, zu prüfen (weiterer Senatsbeschluss vom 3. Januar 2024 - 1 Ws 42/23 H).
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Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 07.02.2024 - 1 Ws 16/24, 1 Ws 17/24, 1 Ws 18/24, 1 Ws 19/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Begründungserfordernis bei nachträglicher Änderung oder Ergänzung von Weisungen i.R.d. Führungsaufsicht
- rechtsportal.de
StGB § 68d Abs. 1
Begründungserfordernis bei nachträglicher Änderung oder Ergänzung von Weisungen i.R.d. Führungsaufsicht
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 05.01.2024 - 12 StVK 24/23
- LG Göttingen, 05.01.2024 - 12 StVK 25/23
- LG Göttingen, 05.01.2024 - 12 StVK 27/23
- LG Göttingen, 05.01.2024 - 12 StVK 71/23
- OLG Braunschweig, 07.02.2024 - 1 Ws 16/24, 1 Ws 17/24, 1 Ws 18/24, 1 Ws 19/24
Papierfundstellen
- StV 2024, 464 (S)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 31.07.2018 - 3 Ws 235/18
Weisungen; Führungsaufsicht; Begründung; nachträgliche Änderung; Ergänzung
Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2024 - 1 Ws 16/24
Andernfalls ist eine Prüfung durch das Beschwerdegericht dahingehend, ob überhaupt eine Ermessensausübung stattfand oder die Grenzen der Ermessensausübung eingehalten wurden, nicht möglich (OLG Hamm, Beschluss vom 31.7.2018 - 3 Ws 235/18, zitiert nach juris).Voraussetzung für eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung von Weisungen gemäß § 68d StGB ist, dass sich nach dem Beginn der Führungsaufsicht die objektive Situation oder der Kenntnisstand des Gerichts in tatsächlicher Hinsicht geändert hat, also entweder neue Umstände eingetreten oder dem Gericht bekannt geworden sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 3 Ws 235/18, Rn. 20, juris; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 11. November 2010 - 3 Ws 1081/10- NStZ-RR 2011, 63 [OLG Köln 13.09.2010 - 2 Ws 568/10]).
- OLG Frankfurt, 11.11.2010 - 3 Ws 1081/10
Führungsaufsicht: Voraussetzungen für eine Neuerteilung oder Änderung von …
Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2024 - 1 Ws 16/24
Voraussetzung für eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung von Weisungen gemäß § 68d StGB ist, dass sich nach dem Beginn der Führungsaufsicht die objektive Situation oder der Kenntnisstand des Gerichts in tatsächlicher Hinsicht geändert hat, also entweder neue Umstände eingetreten oder dem Gericht bekannt geworden sind (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 3 Ws 235/18, Rn. 20, juris; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 11. November 2010 - 3 Ws 1081/10- NStZ-RR 2011, 63 [OLG Köln 13.09.2010 - 2 Ws 568/10]). - OLG Braunschweig, 12.05.2016 - 1 Ws 97/16
Zumutbarkeit einer sog. Abstinenzweisung bei einem langjährig drogenabhängigem …
Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2024 - 1 Ws 16/24
Eine im Rahmen der Führungsaufsicht getroffene Anordnung ist gesetzeswidrig, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, wenn sie gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstößt, die Strafvollstreckungskammer bei ihrer Entscheidung von einem unzureichend aufgeklärten Sachverhalt ausgegangen oder ihr ein sonstiger Ermessensfehler unterlaufen ist (OLG Braunschweig, Beschlüsse vom 12.05.2016, 1 Ws 97/16, zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.07.2018, 1 Ws 140-142/18, nicht veröffentlicht; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.10.2017, 4 Ws 396/17, zitiert nach juris).
- OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 568/10
Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2024 - 1 Ws 16/24
Voraussetzung für eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung von Weisungen gemäß § 68d StGB ist, dass sich nach dem Beginn der Führungsaufsicht die objektive Situation oder der Kenntnisstand des Gerichts in tatsächlicher Hinsicht geändert hat, also entweder neue Umstände eingetreten oder dem Gericht bekannt geworden sind (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 3 Ws 235/18, Rn. 20, juris; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 11. November 2010 - 3 Ws 1081/10- NStZ-RR 2011, 63 [OLG Köln 13.09.2010 - 2 Ws 568/10]). - OLG Nürnberg, 11.01.2019 - 2 Ws 855/18
Unbefristete Verlängerung der Führungsaufsicht
Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2024 - 1 Ws 16/24
Der Senat ist nicht befugt, gemäß § 309 Abs. 2 StPO eine eigene Entscheidung zu treffen, weil es sich bei der aufgehobenen Entscheidung um eine Ermessensentscheidung handelt (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Januar 2019, 2 Ws 855/18, Rn. 40, juris). - OLG Stuttgart, 24.10.2017 - 4 Ws 396/17
Maßregelvollstreckung: Ablehnung einer Abkürzung der Führungsaufsicht durch die …
Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2024 - 1 Ws 16/24
Eine im Rahmen der Führungsaufsicht getroffene Anordnung ist gesetzeswidrig, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, wenn sie gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstößt, die Strafvollstreckungskammer bei ihrer Entscheidung von einem unzureichend aufgeklärten Sachverhalt ausgegangen oder ihr ein sonstiger Ermessensfehler unterlaufen ist (OLG Braunschweig, Beschlüsse vom 12.05.2016, 1 Ws 97/16, zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.07.2018, 1 Ws 140-142/18, nicht veröffentlicht; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.10.2017, 4 Ws 396/17, zitiert nach juris).
- OLG Saarbrücken, 08.05.2025 - 1 Ws 77/25
Widerruf der Strafaussetzung bei Ankündigung eines Wiederaufnahmeantrags
Rn. 10 Da angesichts dieser Situation mildere Maßnahmen derzeit nicht geeignet erscheinen, der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen, war die Strafaussetzung zwingend zu widerrufen, da ein Ermessen insoweit von Gesetzes wegen nicht besteht (st. Rspr. d. Senats, vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2023 - 1 Ws 292/23 -, 22. Februar 2024 - 1 Ws 19/24 - und 16. April 2024 - 1 Ws 37/24 - Fischer, StGB, 72. Aufl., § 56f Rn. 14a).
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