Rechtsprechung
| BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 123, 124, 125, 75 Nr. 3 und 4 a.F.; VwGO § 42 Abs. 2; BNatSchG §§ 1, 7 Abs. 1 Nr. 3, § 59 Abs. 1, § 62
Betreten; Betretensrecht; Eigengesellschaft; Gemeinde; Grundrechtsbindung; Pachtvertrag; Querungshilfe; Strand; Strandbad; Strandzugang; Teekabfuhrweg; unentgeltlich
- rechtsinformationen.bund.de
Freier Zugang zum Meeresstrand
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 59 Abs 1 BNatSchG 2009, § 7 Abs 1 Nr 3 BNatSchG 2009, § 62 BNatSchG 2009, Art 2 Abs 1 GG
Freier Zugang zum Meeresstrand - Wolters Kluwer
Verweigerung des Rechts von Erholungssuchenden auf freien Zugang zu Strandflächen und -wegen durch eine kommunale Eigengesellschaft; Gemeindliche Anweisung der Eigengesellschaft durch Gesellschafterbeschluss zur Gewährung freien Zugangs im Umfang ihrer Berechtigung; ...
- doev.de
Freier Zugang zum Meeresstrand
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betreten; Betretensrecht; Gemeinde; Grundrechtsbindung; Eigengesellschaft; Pachtvertrag; Querungshilfe; Strand; Strandbad; Strandzugang; Teekabfuhrweg; unentgeltlich
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Verweigerung des Rechts von Erholungssuchenden auf freien Zugang zu Strandflächen und -wegen durch eine kommunale Eigengesellschaft; Gemeindliche Anweisung der Eigengesellschaft durch Gesellschafterbeschluss zur Gewährung freien Zugangs im Umfang ihrer Berechtigung; ...
- datenbank.nwb.de
Freier Zugang zum Meeresstrand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs in Wangerland ist unzulässig
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs in Wangerland ist unzulässig
- lawblog.de (Kurzinformation)
Freiheit für ostfriesische Strände
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Zugang zum Nordseestrand
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs ist unzulässig
- zeit.de (Pressebericht, 15.06.2018)
Das ist unser Strand
- sueddeutsche.de (Pressemeldung, 13.09.2017)
Eintrittsgebühren an zwei Stränden rechtswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Recht auf freien Zugang zum (ungenutzten) Meeresstrand
- juve.de (Kurzinformation)
"Ich will wieder an die Nordsee": Neuregelung des Strandzugangs
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Wem gehört der Strand? Eintrittsgeld für Strandbesuch
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Recht auf freien Zugang zum (ungenutzten) Meeresstrand!
Besprechungen u.ä. (2)
Sonstiges
- Bundesverwaltungsgericht
, S. 62 (Verfahrensmitteilung)
Anspruch auf unentgeltlichen Zugang zum Nordseestrand?
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 23.09.2014 - 1 A 1314/14
- OVG Niedersachsen, 19.01.2016 - 10 LC 87/14
- BVerwG, 07.12.2016 - 10 B 6.16
- BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16
Papierfundstellen
- BVerwGE 159, 337
- NVwZ 2018, 73
- DVBl 2018, 181
- DÖV 2018, 162
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
Auszug aus BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16
Beschränkungen lässt Art. 2 Abs. 1 GG nur zu, wenn sie durch die verfassungsmäßige Rechtsordnung gedeckt sind (BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32 ; Beschluss vom 6. Juni 1989 - 1 BvR 921/85 - BVerfGE 80, 137 ).Das Eigentumsrecht gemäß Art. 14 Abs. 1 GG stellt keine grundrechtsimmanente Schranke der allgemeinen Handlungsfreiheit in dem Sinne dar, dass Privateigentum von vornherein verfassungskräftig der Ausübung von Freiheitsrechten anderer Grundstücksträger entzogen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1989 - 1 BvR 921/85 - BVerfGE 80, 137 ).
Vielmehr wird sein Inhalt nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auch hinsichtlich der Befugnis zur Abwehr von Handlungen privater Dritter erst durch die einfache Rechtsordnung ausgestaltet (BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1989 a.a.O. S. 151).
- BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16
Rn. 40 Art. 2 Abs. 1 GG verpflichtet gemäß Art. 1 Abs. 3 GG neben der Beklagten und dem Beigeladenen zu 2 auch die Beigeladene zu 1. Als Eigengesellschaft eines Hoheitsträgers ist sie gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unabhängig von der Rechtsform ihrer Tätigkeit unmittelbar an die Grundrechte gebunden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Juli 2016 - 2 BvR 470/08 - juris Rn. 24 ff., 29 ff. m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 11 B 9.08
Naturschutzrechtliches Betretungsrecht
Auszug aus BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16
Das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs richtet sich nicht nach bauplanungsrechtlichen Kriterien, sondern danach, ob die Grundstücke durch eine Bebauung geprägt oder dieser funktional zugeordnet sind (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. April 2009 - 11 B 9.08 - NuR 2009, 490 - juris Rn. 35 ff.;… Maus, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2. Aufl. 2016, § 59 Rn. 14).
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
Auszug aus BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16
Beschränkungen lässt Art. 2 Abs. 1 GG nur zu, wenn sie durch die verfassungsmäßige Rechtsordnung gedeckt sind (BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32 ; Beschluss vom 6. Juni 1989 - 1 BvR 921/85 - BVerfGE 80, 137 ). - BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04
Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte; …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16
Darin lag keine ohne Weiteres zulässige Konkretisierung oder Beschränkung der Klage gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 2 ZPO, sondern eine teilweise Klagerücknahme gemäß § 92 Abs. 1 VwGO, weil die Beschränkung mit einer Verschiebung der materiell-rechtlichen Anspruchsbegründung einherging (zu diesem Kriterium vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 2005 - 4 C 13.04 - BVerwGE 124, 132 ). - BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90
Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision - …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16
Die Anwendung des Derogationsgrundsatzes, dem zufolge die Regelung eines Sachverhalts durch eine spätere, mit ihr kollidierende Regelung desselben Sachverhalts verdrängt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. August 1990 - 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289 ), ist nicht revisibel, wenn beide Regelungen zum irrevisiblen Landesrecht gehören (…BVerwG, Beschlüsse vom 24. Oktober 1990 - 4 NB 29.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 23 = juris LS 1 und Rn. 6 …und vom 11. Dezember 1997 - 8 B 247.97 - juris LS 1 und Rn. 2). - BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67
Verletzung subjektiver Rechte durch Einziehung einer Straße?
Auszug aus BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16
Art. 2 Abs. 1 GG schützte zwar die Teilnahme am bestehenden Gemeingebrauch, verbot aber nicht dessen gesetzliche Aufhebung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1969 - 4 C 77.67 - BVerwGE 32, 222 ; Beschluss vom 4. Oktober 2007 - 4 BN 40.07 - BauR 2008, 483 f.). - BVerwG, 24.10.1990 - 4 NB 29.90
Normenkollision zwischen landesrechtlichen Vorschriften - Bebauungsplan und …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16
Die Anwendung des Derogationsgrundsatzes, dem zufolge die Regelung eines Sachverhalts durch eine spätere, mit ihr kollidierende Regelung desselben Sachverhalts verdrängt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. August 1990 - 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289 ), ist nicht revisibel, wenn beide Regelungen zum irrevisiblen Landesrecht gehören (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Oktober 1990 - 4 NB 29.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 23 = juris LS 1 und Rn. 6 …und vom 11. Dezember 1997 - 8 B 247.97 - juris LS 1 und Rn. 2). - BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 20.88
Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgründe - Ausreichende Begündung - …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16
Wurden im Beschwerdeverfahren mehrere Rügen erhoben, muss eine Bezugnahme zumindest klarstellen, auf welche dieser Gründe die Revision gestützt werden soll (BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 1987 - 1 C 10.85 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 49 - LS 1 und S. 17 sowie vom 30. August 1988 - 9 C 20.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 93 - LS 1 und S. 126). - BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 6.89
Rücknahme der Revision - Eingeschränkter Revisionsantrag - Bösgläubigkeit bei …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16
Eine unbeschränkt zugelassene Revision kann durch einen in der Begründungsfrist angekündigten eingeschränkten Antrag wirksam beschränkt werden, weil nach § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO erst die Revisionsbegründung einen bestimmten Antrag enthalten muss (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1991 - 3 C 6.89 - Buchholz 310 § 140 VwGO Nr. 5). - BVerfG, 14.10.1958 - 2 BvO 2/57
Umfang der Vorlage bei fraglicher Zugehörigkeit der Vorschrift zur Bundes- oder …
- BVerwG, 04.10.2007 - 4 BN 40.07
Zulassung einer Revision im Falle einer auf mehreren selbstständig tragenden …
- BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 10.85
Waffenrecht - Munitionserwerbsschein - Landwirt - Schutz des Hühnerbestands - …
- BVerwG, 21.06.1956 - I C 202.54
- BVerwG, 11.12.1997 - 8 B 247.97
- BVerfG, 27.09.2022 - 1 BvR 2661/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das ausnahmslose Verbot von …
Rn. 37 Nicht zum Bodenrecht zählt hingegen etwa die nähere Regelung von Betretungsvoraussetzungen und -rechten auf öffentlichem oder privatem Grund (vgl. BVerwGE 85, 332 - Pflicht zur Kennzeichnung von Pferden beim Betreten des Waldes zu Pferde; BVerwGE 159, 337 - naturschutzrechtliches Betretungsrecht). - BVerfG, 07.12.2021 - 2 BvL 2/15
Verbot des Umschlags (Be-, Ent- und Umladen) von Kernbrennstoffen in den Häfen …
In diesem bestimmt die Widmung Inhalt und Umfang des öffentlich-rechtlichen Status einer Sache und damit den zulässigen Umfang der Nutzung, in der Regel den sogenannten Gemeingebrauch (vgl. BVerfGE 40, 371 ; 42, 20 ; BVerwG…, Urteil vom 28. August 2012 - 3 B 8/12 -, juris, Rn. 8; Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 7/16 -, juris, Rn. 43). - OVG Sachsen, 16.02.2024 - 4 A 112/22
Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag; Abfallbesitz; Grundstück; …
Aber auch sofern das betreffende Flurstück nicht als Wald anzusehen wäre, würde sich ein allgemeines Betretungsrecht an der freien Landschaft jedenfalls aus § 27 Abs. 1 S. 1 SächsNatSchG und § 59 Abs. 1 BNatSchG ergeben, die - wie das waldrechtliche Betretungsrecht - ein subjektiv-öffentliches Recht auf unentgeltliches Betreten der freien Landschaft normieren (BVerwG, Urt. v. 13. September 2017 - 10 C 7.16 -, juris Rn. 49 und 59).
- BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12
13 Klagen gegen Elbvertiefung
Rn. 73 Dass die Wattflächen vor Duhnen und Döse eine gemeindliche Einrichtung oder Teil einer solchen sind (zu den Voraussetzungen vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 7.16 - NVwZ 2018, 73 Rn. 42 ff.), hat die Klägerin in der mündlichen Verhandlung auf Nachfrage verneint. - OVG Niedersachsen, 18.01.2023 - 10 ME 119/22
Anordnung der Einstellung von Bauarbeiten zur Errichtung eines die freie …
§ 23 Abs. 1 Satz 1 NWaldLG, der wie § 59 Abs. 1 BNatSchG jedermann gestattet, die freie Landschaft zu betreten, ist Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG, die nicht nur ein Betreten eigener oder entsprechend gewidmeter Grundstücke schützt, sondern auch das Betreten sonstiger fremder Grundstücke im Rahmen der jeweils geltenden, verfassungsmäßigen Rechtsordnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.9.2017 - 10 C 7.16 -, juris Rn. 39 zu § 59 Abs. 1 BNatSchG).Der Inhalt des Eigentumsrechts wird nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auch hinsichtlich der Befugnis zur Abwehr von Handlungen privater Dritter erst durch die einfache Rechtsordnung ausgestaltet, wobei der Ausgleich gegenläufiger Grundrechtspositionen dem Gesetzgeber überlassen bleibt (BVerwG, Urteil vom 13.9.2017 - 10 C 7.16 -, juris Rn. 39).
Er kann durch verfassungskonforme, insbesondere verhältnismäßige Regelungen einerseits Inhalt und Schranken des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 1 und 2 GG bestimmen und andererseits die Grenzen zulässiger Freiheitsausübung auf fremdem Eigentum nach Art. 2 Abs. 1 GG festlegen (BVerwG, Urteil vom 13.9.2017 - 10 C 7.16 -, juris Rn. 39).
Eine verfassungswidrige Einschränkung des Eigentumsrechts der Antragstellerin durch das Betretungsrecht Dritter, das gemäß § 31 Abs. 1 NWaldLG nur unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Zaun verhindert oder wesentlich erschwert werden darf, ist daher nicht ersichtlich, insbesondere wird das Eigentumsrecht der Duldungspflichtigen durch diese Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums nicht unverhältnismäßig eingeschränkt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 13.9.2017 - 10 C 7.16 -, juris Rn. 50 zu § 59 Abs. 1 BNatSchG).
Soweit sie von einer Höherrangigkeit der Vorschriften des Baugesetzbuchs als Bundesrecht ausgeht, übersieht sie, dass das Betretungsrecht der freien Landschaft bereits mit § 59 Abs. 1 BNatSchG als bundesrechtliche Grund- und Leitentscheidung im Sinne von Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG ausgestaltet ist und den Ländern (lediglich) gemäß § 59 Abs. 2 BNatSchG die Möglichkeit eingeräumt ist, das Betretungsrecht zu erweitern oder aus wichtigen Gründen zu beschränken (…Heß in BeckOK, Umweltrecht, Stand: 1.10.2022, BNatSchG § 59 Rn. 1 f.; BVerwG, Urteil vom 13.9.2017 - 10 C 7.16 -, juris Rn. 49).
- BFH, 06.12.2023 - XI R 33/21
Steuerbare Umsätze, Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde
Rn. 41 (2) Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes schützt an sich zum Beispiel das Recht des Einzelnen auf freien Zugang zum Strand zum Spazierengehen, Baden und Wattwandern als Ausprägung der allgemeinen Handlungsfreiheit (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 13.09.2017 - 10 C 7.16, BVerwGE 159, 337, Leitsatz 2 und Rz 37). - VG Oldenburg, 18.03.2026 - 6 A 1883/24
Streit um Parkentgelte für strandnahe Parkplätze in der Gemeinde Wangerland
Im Rahmen dieses Rechtsstreits entschied das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren schließlich mit Urteil vom 13. September 2017, dass die Einzäunung und Bewirtschaftung nahezu des gesamten Meeresstrandes der Beklagten als kostenpflichtiges kommunales Strandbad rechtswidrig ist und nicht von der Bade-Infrastruktur geprägte Flächen unentgeltlich zum Baden und Spazierengehen betreten werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 7.16 -).Daher hat der Gesetzgeber das Betretensrecht in § 59 Abs. 1 BNatSchG als unmittelbar geltende, vollzugsfähige Regelung ausgestaltet und ausdrücklich als allgemeinen Grundsatz des Naturschutzrechts normiert, von dem das Landesrecht nicht abweichen darf (BVerwG, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 7.16 -, juris Rn. 49 m.w.N.).
Die Regelung verpflichtet den Eigentümer auch nicht, dem Betretensrecht unterliegende Grundflächen im gegenwärtigen Zustand zu erhalten, sondern stellt auf den jeweils aktuellen Zustand ab (BVerwG, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 7.16 -, juris Rn. 50).
Dazu gehören nicht nur naturbelassene, sondern auch künstlich angelegte, aber naturhaft geprägte Grundstücke außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile." (BVerwG, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 7.16 -, juris Rn. 51).
Eine nähere Prüfung erübrigt sich hier, weil eine wohnortnahe Erholung am Meeresstrand im Gebiet der Beklagten jedenfalls durch den gegenwärtig gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. § 59 Abs. 1 BNatSchG gewährleisteten Zugang zum Strand in angemessenem Umfang gewährleistet ist." (BVerwG, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 7.16 -, juris Rn. 66).
- VGH Baden-Württemberg, 23.11.2021 - 5 S 3374/19
Anspruch auf die Feststellung, einen Weg ohne naturschutzrechtliche Genehmigung …
Denn der Weg (vgl. zum hier unproblematischen Begriff des Weges BVerwG, Urteil vom 13.9.2017 - 10 C 7.16 - juris Rn. 65) verläuft auf dem im Eigentum der Klägerin stehenden Grundstück nicht in der freien Landschaft im Sinne dieser Vorschriften. - VG München, 24.04.2024 - M 19 K 22.5676
Recht auf Betreten der freien Natur, Errichtung eines Schildes auf Privatgrund, …
Die Frage, ob das betreffende Grundstück in einen Bebauungszusammenhang eingeordnet ist, richtet sich danach, ob das betreffende Grundstück tatsächlich durch eine Bebauung geprägt oder dieser funktional zugeordnet ist (BVerwG, U.v. 13.9.2017 - 10 C 7/16 - juris Rn. 51 mit Verweis auf OVG Berlin-Bbg, U.v. 2.4.2009 - 11 B 9.08 - juris Rn. 35 ff.;… VG München, U.v. 23.10.2019 - M 19 K 18.343 - juris Rn. 55 f.;… Maus in Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2. Aufl. 2016, § 59 Rn. 14).Eine solche Nutzung liegt zwar nicht schon vor, wenn für das Betreten der freien Landschaft ein Entgelt verlangt wird, aber z.B. dann, wenn Strandflächen von mehreren benachbarten, funktional aufeinander bezogenen Einrichtungen der Badeinfrastruktur geprägt werden, die - wie etwa Strandduschen oder Umkleidekabinen - über eine naturverträgliche Freizeitnutzung hinausgehen (vgl. BVerwG, U.v. 13.9.2017 - 10 C 7/16 - juris Rn. 51).
Die Badewiese wird in ihrer Funktion als naturhaft gestaltete Erholungsfläche durch die mobilen Holzliegen lediglich ergänzt (vgl. BVerwG, U.v. 13.9.2017 - 10 C 7/16 - juris Rn. 51).
- OVG Schleswig-Holstein, 13.07.2023 - 5 LB 8/22
Betreten der freien Landschaft; unzulässige Sperrung eines Weges durch eine Kette …
Der Gesetzgeber hat das Betretungsrecht in § 59 Abs. 1 BNatSchG als unmittelbar geltende, vollzugsfähige Regelung ausgestaltet und ausdrücklich als allgemeinen Grundsatz des Naturschutzrechts normiert, von dem das Landesrecht nach § 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG nicht abweichen darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.09.2017 - 10 C 7.16 -, juris 49).Der auf der Halbinsel A-Straße gelegene Privatweg des Beigeladenen gehört zur freien Landschaft im Sinne des § 59 Abs. 1 BNatSchG; es handelt sich - wie die Inaugenscheinnahme vor Ort gezeigt hat - um eine naturbelassene Fläche außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.09.2017 - 10 C 7.16 -, juris Rn. 51).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2026 - 3 LB 438/19
Ostseestrand als nicht bevorteilte Erschließungsanlage; Sondernutzung des …
- OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16
Haftungsbescheid über Kurbeitrag bei Hotel; Befugnis zur Schätzung
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.03.2022 - 3 K 362/20
Erhebung einer Kurabgabe; umlagefähige Kosten; Meldepflicht für …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2021 - 11 S 76.20
Sperrung eines landwirtschaftlichen Weges; Begründung der …
- VG Minden, 09.09.2022 - 2 K 3680/19
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.2025 - 4 K 273/22
Wirksamkeit einer Kurabgabensatzung
- OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16
Klage einer Gemeinde gegen eine eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Bestimmung …
- VG Potsdam, 22.12.2025 - 14 L 918/24
- BVerwG, 13.03.2018 - 4 B 10.18
Verpflichtung zur Beseitigung bestimmter Schilder zur Nutzung von Wegen durch …
- VG Stuttgart, 18.01.2023 - 2 K 3632/21
Biotop; Feldhecke; Freie Landschaft; Landschaft
- OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2021 - 5 LA 295/20
Klage eines Nachbarn gegen Waldumwandlungsgenehmigung; Recht zum Betreten des …
- VG Greifswald, 26.03.2018 - 3 A 160/15
Erhebung eines Straßenbaubeitrages für eine selbständige Privatstraße und einen …
- VG Potsdam, 21.03.2023 - 14 K 2224/18
- OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2020 - 1 LB 4/17
Baurecht: Klage auf Feststellung der Verfahrensfreiheit; Abgrenzung zwischen …
- VG Gelsenkirchen, 15.03.2024 - 6 K 4386/22
Weg; Straße; Betretungsrecht; Hofraum; Sperrung; Genehmigung
- VG Greifswald, 02.05.2019 - 3 A 1458/18
Heranziehung zum Straßenbaubeitrag für den im Landesbesitz befindlichen …
- VG Mainz, 21.02.2024 - 3 K 149/23
Raumordnungsentscheidung keine EU-Beihilfe
- VG Stade, 04.12.2019 - 1 A 3460/16
Kreisverband; kulturelle Daseinsvorsorge; Kulturhaus; Mitwirkungsrecht; …
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