Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 11 S 4/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zum Ausweisungsschutz eines aufenthaltsberechtigten türkischen Staatsangehörigen durch EG-Richtlinien
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
JGG § 45 Abs. 2, ARB ... 1/80 Art. 14 Abs. 1, ARB 1/80 Art. 6, ARB 1/80 Art. 7, AufenthG § 55, AufenthG § 56 Abs. 1 S. 3, ARB 1/80 Art. 7 S. 1, AufenthG § 55 Abs. 1, EMRK Art. 8, RL 2008/115/EG Art. 11 Abs. 1, RL 64/221/EWG Art. 9 Abs. 1
Jugendstrafe, psychiatrisches Krankenhaus, Straftat, Abschiebung, Ausweisung, Türkei, Mord, Wiederholungsgefahr, Niederlassungserlaubnis, psychische Erkrankung, Ausweisungsverfügung, Aufenthaltsdauer, Familienangehörige, Verwurzelung, Bindungen, Entwurzelung, ... - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendung der Rückführungsrichtlinie bei wirksamer Verfügung einer Ausweisungsverfügung schon vor Ablauf der Umsetzungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ausweisungsverfügungen und die Rückführungsrichtlinie
- migrationsrecht.net (Kurzinformation und Auszüge)
Rückführungsrichtlinie
- schwarzwaelder-bote.de (Pressebericht, 05.07.2012)
Zement-Mord: Yvans Mörder will hierbleiben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendung der Rückführungsrichtlinie bei wirksamer Verfügung einer Ausweisungsverfügung schon vor Ablauf der Umsetzungsfrist
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 21.10.2009 - 8 K 2123/09
- VG Stuttgart, 21.10.2009 - 8K2123/09
- VGH Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 11 S 4/12
- BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (26)
- EuGH, 28.10.1975 - 36/75
Rutili / Ministre de l'intérieur
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 11 S 4/12
Wie sich unschwer aus den weiteren Ausführungen des Gerichtshofs im Urteil Ziebell ablesen lässt (…vgl. Rn. 80 ff.), folgt hieraus aber kein andersartiges Schutzniveau, als es bis zum Inkrafttreten der Unionsbürgerrichtlinie für Freizügigkeit genießende Arbeitnehmer der Union galt (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 26.02.1975 - Rs. 67/74 ; vom 28.10.1975 - Rs. 36/75 ; vom 27.10.1977 - Rs. 30/77 ; vom 18.05.1982 - Rs. 115 und 116/81 ; vom 18.05.1989 - Rs. 249/86 ; vom 19.01.1999 - Rs. C-348/96 ).Vielmehr bringt der Gerichtshof mit dieser Formel nur mit anderen Worten den in seiner ständigen Rechtsprechung für die Ausweisung von Unionsbürgern entwickelten Grundsatz zum Ausdruck, dass die Maßnahme geeignet sein muss, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und sie insbesondere nicht über das hinausgehen darf, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (…vgl. etwa Urteil vom 26.11.2002 - Rs. C-100/01 Rn. 43;… vom 30.11.1995 - Rs. C-55/94 Rn. 37; vom 28.10.1975 - Rs. 36/75 ), wobei insoweit eine sorgfältige Prüfung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen ist.
Rn. 39 Der Gerichtshof billigt den Mitgliedstaaten bei der Beurteilung dessen, was ein eigenes gesellschaftliches "Grundinteresse" sein soll, einen gewissen Spielraum zu (vgl. Urteil vom 28.10.1975 - Rs. 36/75 ).
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11
Türkischer Staatsangehöriger mit assoziationsrechtlicher Berechtigung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 11 S 4/12
Denn andernfalls wäre gerade die hier unmittelbar unions- bzw. assoziationsrechtlich gebotene und veranlasste enge Auslegung nicht mehr gewährleistet (so schon Senatsurteile vom 04.05.2011 - 11 S 207/11 - InfAuslR 2011, 291 und vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 - juris).Wollte man dies anders sehen, so hätte die Bundesrepublik nach Auffassung des Senats von der eingeräumten Opt-Out-Möglichkeit (vgl. Art. 2 Abs. 2 lit. b RFRL) in zulässiger Weise Gebrauch gemacht (vgl. zu alledem ausführlich Senatsurteile vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 - juris und 07.12.2011 - 11 S 897/11 - juris).
Denn nach der Rechtsprechung des Senats ist das sog. "Vier-Augen-Prinzip" des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG nicht mehr anzuwenden (vgl. zu alledem ausführlich Senatsurteil vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 - juris).
- EuGH, 27.10.1977 - 30/77
Regina / Bouchereau
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 11 S 4/12
Wie sich unschwer aus den weiteren Ausführungen des Gerichtshofs im Urteil Ziebell ablesen lässt (…vgl. Rn. 80 ff.), folgt hieraus aber kein andersartiges Schutzniveau, als es bis zum Inkrafttreten der Unionsbürgerrichtlinie für Freizügigkeit genießende Arbeitnehmer der Union galt (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 26.02.1975 - Rs. 67/74 ; vom 28.10.1975 - Rs. 36/75 ; vom 27.10.1977 - Rs. 30/77 ; vom 18.05.1982 - Rs. 115 und 116/81 ; vom 18.05.1989 - Rs. 249/86 ; vom 19.01.1999 - Rs. C-348/96 ).Die Gefährdung kann sich allerdings auch allein aufgrund eines strafgerichtlich abgeurteilten Verhaltens ergeben (EuGH, Urteil vom 27.10.1977 - Rs. 30/77 ).
- EuGH, 08.12.2011 - C-371/08
Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 11 S 4/12
Rn. 27 1. Nach der ständigen und mittlerweile gefestigten Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs ist in diesem Zusammenhang zur Auslegung der assoziationsrechtlichen Begrifflichkeiten auf die für Freizügigkeit genießende Arbeitnehmer der Union geltenden Grundsätze zurückzugreifen (vgl. zuletzt Urteil vom 08.12.2011 - Rs. C-371/08 Rn. 52, insbesondere auch Rn. 67 m.w.N.).Rn. 30 Weiter haben die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats, bevor sie eine solche Verfügung erlassen, die Dauer des Aufenthalts der betreffenden Person im Hoheitsgebiet dieses Staates, ihr Alter, die Folgen einer Ausweisung für die betreffende Person und ihre Familienangehörigen sowie ihre Bindungen zum Aufenthaltsstaat oder fehlende Bindungen zum Herkunftsstaat zu berücksichtigen (Urteil vom 08.12.2011 - Rs. C-371/08 Rn. 80).
- EuGH, 22.12.2010 - C-303/08
Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7 …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 11 S 4/12
Rn. 31 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs sind Ausnahmen und Abweichungen von der Grundfreiheit der Arbeitnehmer eng auszulegen, wobei deren Umfang nicht einseitig von den Mitgliedstaaten bestimmt werden kann (vgl. Rn. 81 mit dem Hinweis auf das Urteil vom 22.12.2010 - Rs. C-303/08 Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).Bei dieser Prüfung müssen die Behörden zudem sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als auch die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, wahren (vgl. Rn. 82 wiederum mit Hinweis auf das Urteil vom 22.12.2010 - Rs. C-303/08 Rn. 57 ff. und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 04.10.2007 - C-349/06
Polat - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 7 …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 11 S 4/12
Wenn der Umstand, dass eine oder mehrere frühere strafrechtliche Verurteilungen vorliegen, für sich genommen ohne Bedeutung für die Rechtfertigung einer Ausweisung ist, die einem türkischen Staatsangehörigen Rechte nimmt, die er unmittelbar aus dem Beschluss Nr. 1/80 ARB 1/80 ableitet (vgl. auch Urteil vom 04.10.2007 - C-349/06 Rn. 36), so muss das Gleiche erst recht für eine Maßnahme gelten, die im Wesentlichen nur auf die Dauer der Inhaftierung des Betroffenen gestützt wird.Eine gegenteilige Annahme wird auch nicht durch die vom EuGH in der Rechtssache Polat (Urteil vom 04.10.2007 - C-349/06) entwickelten Grundsätze nahegelegt.
- EuGH, 28.04.2011 - C-61/11
El Dridi - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 11 S 4/12
Die Rückführungsrichtlinie (RL 2008/115/EG) ist auch auf solche Sachverhalte anzuwenden, in denen eine Ausweisungsverfügung schon vor Ablauf der Umsetzungsfrist (Art. 20 Abs. 1 RFRF) wirksam verfügt worden war (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 30.11.2009 - C-357/09 PPU in der Rechtssache Kadzoev, Urteil vom 28.04.2011 - C-61/11 PPU in der Rechtssache El Dridi).Im Urteil vom 28.04.2011 (C-61/11 PPU) in der Rechtssache El Dridi, der nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs eine Rückführungsentscheidung vom 08.05.2004 zugrunde lag, ging er wiederum für alle weiteren nach der Umsetzung bzw. nach Ablauf der Umsetzungsfrist vorzunehmenden Verfahrensschritte ebenfalls von der Anwendbarkeit der Richtlinie aus.
- EuGH, 30.11.2009 - C-357/09
Kadzoev - Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 11 S 4/12
Die Rückführungsrichtlinie (RL 2008/115/EG) ist auch auf solche Sachverhalte anzuwenden, in denen eine Ausweisungsverfügung schon vor Ablauf der Umsetzungsfrist (Art. 20 Abs. 1 RFRF) wirksam verfügt worden war (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 30.11.2009 - C-357/09 PPU in der Rechtssache Kadzoev, Urteil vom 28.04.2011 - C-61/11 PPU in der Rechtssache El Dridi).So hat er im Urteil vom 30.11.2009 (C-357/09 PPU Rdn. 37 ff.) in der Rechtssache Kadzoev angenommen, dass die in Art. 15 Abs. 5 und 6 RFRL vorgegebenen maximalen Haftzeiten auch für solche Inhaftierungen gelten, die vor der Umsetzung bzw. vor Ablauf der Umsetzungsfrist begonnen hatten.
- VG Stuttgart, 21.10.2009 - 8 K 2123/09
Zum Ausweisungsschutz eines aufenthaltsberechtigten türkischen Staatsangehörigen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 11 S 4/12
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21.10.2009 - 8 K 2123/09 - wird zurückgewiesen.Rn. 16 das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21.10.2009 - 8 K 2123/09 - zu ändern und die Verfügung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 25.05.2009 aufzuheben.
- EuGH, 30.11.1995 - C-55/94
Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 11 S 4/12
Vielmehr bringt der Gerichtshof mit dieser Formel nur mit anderen Worten den in seiner ständigen Rechtsprechung für die Ausweisung von Unionsbürgern entwickelten Grundsatz zum Ausdruck, dass die Maßnahme geeignet sein muss, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und sie insbesondere nicht über das hinausgehen darf, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (…vgl. etwa Urteil vom 26.11.2002 - Rs. C-100/01 Rn. 43; vom 30.11.1995 - Rs. C-55/94 Rn. 37; vom 28.10.1975 - Rs. 36/75 ), wobei insoweit eine sorgfältige Prüfung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen ist. - EGMR, 18.10.2006 - 46410/99
Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE
- EGMR, 23.06.2008 - 1638/03
Maslov ./. Österreich
- EGMR, 02.08.2001 - 54273/00
- EGMR, 13.10.2011 - 41548/06
Abschiebung von hier geborenem Tunesier: Täter war nicht genug verwurzelt
- BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06
Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit; …
- EuGH, 11.11.2004 - C-467/02
Cetinkaya
- EuGH, 19.01.1999 - C-348/96
AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT
- EuGH, 18.05.1982 - 115/81
Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat
- BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09
Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, …
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11
Zur Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines minderjährigen …
- EuGH, 26.11.2002 - C-100/01
Oteiza Olazabal - "Freizügigkeit - Beschränkungen - Öffentliche Ordnung - …
- EuGH, 26.02.1975 - 67/74
Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln
- EGMR, 25.03.2010 - 40601/05
Rechtssache M. gegen DEUTSCHLAND
- EuGH, 18.05.1989 - 249/86
Kommission / Deutschland
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2011 - 11 S 207/11
Ausweisungsschutz für drittstaatsangehörigen Ausländer; Gewaltkriminalität; …
- BVerwG, 30.06.1998 - 1 C 27.95
Ausländerrecht - Ausweisung eines EG-Bürgers aus schwerwiegenden Gründen der …
- BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11
Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
Der Senat ist bisher davon ausgegangen, dass die Rückführungsrichtlinie, die von den Mitgliedstaaten gemäß Art. 20 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG bis zum 24. Dezember 2010 umzusetzen war, für davor erlassene und mit der Klage angegriffene Abschiebungsandrohungen keine Geltung beansprucht (…Urteile vom 14. Februar 2012 a.a.O. Rn. 35 …und vom 22. März 2012 a.a.O. Rn. 15; a.A. VGH Mannheim, Urteil vom 16. April 2012 - 11 S 4/12 - juris Rn. 49 ff.; vgl. auch VerwGH Wien, Urteile vom 16. Juni 2011 - Az. 2011/18/0064 - und vom 20. März 2012 - Az. 2011/21/0298). - VGH Baden-Württemberg, 26.10.2012 - 11 S 278/12
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen
Vielmehr ist der Ausweisungsschutz - nach Aufhebung der bisher insoweit sinngemäß bzw. analog auch auf assoziationsrechtlich geschützte türkische Staatsangehörige angewandten Richtlinie 64/221/EWG - nach Art. 12 der Richtlinie 2003/109/EG vom 25.11.2003, der so genannten Daueraufenthaltsrichtlinie, zu bestimmen (vgl. zum Ganzen EuGH…, Urteil vom 08.12.2011, a.a.O.; Senatsurteile vom 16.04.2012 - 11 S 4/12 - juris, vom 07.03.2012 - 11 S 3269/11 - InfAuslR 2012, 203, …und vom 10.02.2012, a.a.O.).Die entsprechende Anwendung dieser Regelung auf türkische Staatsangehörige, welchen eine assoziationsrechtliche Rechtsstellung zukommt, bedeutet für diese der Sache nach einen Ausweisungsschutz, der dem bislang geltenden entspricht (vgl. Senatsurteil vom 16.04.2012, a.a.O., m.w.N.; vgl. auch Bayer. VGH, Urteil vom 17.07.2012 - 19 B 12.417 - juris; zum Ausweisungsschutz vgl. EuGH, Urteil vom 04.10.2007 - C 349/06, Polat - juris).
Seinem berechtigten Interesse an einem positiven und erfolgversprechenden Resozialisierungsverlauf in seinem "Geburtsland" ist hier besonderes Gewicht beizumessen (vgl. zur Erforderlichkeit der Berücksichtigung eines positiven Resozialisierungsprozesses im Rahmen der Abwägung auch Senatsurteil vom 16.04.2012, a.a.O).
- VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417
Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter …
Es kann offen bleiben, ob (vor allem angesichts der beschriebenen Entwicklung) die Gleichsetzung eines einzelnen Aspekts eines unionsrechtlich-autonomen Regelungskomplexes mit einem durch die nationale Rechtsordnung geprägten Rechtsbegriff sinnvoll ist (dies hat bereits Renner bezweifelt, ZAR 2005, 295 ff); jedenfalls ist in verwaltungsgerichtlichen Verfahren betreffend gemeinschaftsrechtlich geregelte Ausweisungen davon auszugehen, dass eine Ermessensentscheidung der durch das Urteil vom 2. September 2009 festgelegten besonderen Art vorliegt, also eine Ermessensentscheidung, die der bereits in den Entscheidungen vom 7. Oktober 1978 und vom 29. September 1993 angedeuteten, nicht "nur die Gesetzmäßigkeit" betreffenden, also tendenzfreien und alle gemeinschaftsrechtlich relevante Belange erfassenden Überprüfung unterliegt (in seiner Entscheidung vom 10.2.1012 Az. 11 S 1361/11 - Abschnitt 3.a der Entscheidungsgründe - übersieht dies der VGH Baden-Württemberg; in der Entscheidung von 16.4.2012 - Az. 11 S 4/12 RdNr. 34 - geht er jedoch unter Bezugnahme auf RdNr. 85 der Vorabentscheidung "Ziebell" ebenfalls davon aus, dass nicht nur die Behörden, sondern auch die Gerichte alle relevanten Faktoren abwägen müssen).
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11
Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen …
Rn. 147 Hält man hingegen an der bisherigen Rechtsprechung des Senats weiter fest, wonach die Rückführungsrichtlinie auch auf solche Sachverhalte anzuwenden ist, in denen die streitgegenständliche Behördenentscheidung schon vor Ablauf der Umsetzungsfrist wirksam verfügt worden ist (siehe zur Begründung im Einzelnen Senatsurteil vom 16.04.2012 - 11 S 4/12 - juris Rn. 49 ff.; vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Österreich in seinem Erkenntnis vom 20.03.2012 - 2011/21/0298 - , der unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 28.04.2011 in der Rechtssache "El Dridi" die Rückführungsrichtlinie auch auf "Aufenthaltsverbote" erstreckt hat, die bereits vor Inkrafttreten der Rückführungsrichtlinie verhängt worden sind), ist die Ausweisung gleichwohl nicht an den Vorgaben der Richtlinie messen. - VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 11 S 2307/11
Anspruch auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Antragserfordernis, …
Rn. 66 Zur Wahrung der Rechtseinheitlichkeit folgt der Senat unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung (vgl. zum Antragserfordernis Senatsurteil vom 16.05.2012 - 11 S 2328/11 - DVBl. 2012, 1170; vgl. auch Urteile vom 16.04.2012 - 11 S 4/12 - juris und vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 - NVwZ-RR 2012, 412) dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.Zum einen stellt eine Ausweisung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 16.05.2012 - 11 S 2328/11 - DVBl. 2012, 1170 und vom 16.04.2012 - 11 S 4/12 - juris, jew. m.w.N.) aber keine Rückkehrentscheidung in diesem Sinne dar, so dass die Rückführungsrichtlinie schon deshalb insoweit nicht anzuwenden ist.
- VGH Baden-Württemberg, 23.10.2012 - 11 S 1470/11
Ausweisung aus generalpräventiven Gründen; schwere Straftat; Prognose der …
Folge einer assoziationsrechtlichen Rechtsstellung des Klägers wäre ein erhöhter Ausweisungsschutz (vgl. Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80; Senatsurteil vom 16.04.2012 - 11 S 4/12 - juris m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12
Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers; Anwendbarkeit der …
Diesen Akt und die damit verbundenen Maßnahmen aus der Geltung der Rückführungsrichtlinie herauszunehmen, widerspräche ihrer Intention (vgl. zu den Zwecken die Erwägungsgründe sowie Senatsurteil vom 16.04.2012 - 11 S 4/12 - juris;… Schieffer, in: Hailbronner, EU Immigration and Asylum Law, 2010 - Directive 2008/115/EG - Art. 1 Rn. 6 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 14.05.2014 - 11 S 2224/13
Ausweisung eines Anhängers der DHKP-C
Vielmehr ist der Ausweisungsschutz - nach Aufhebung der bisher insoweit sinngemäß bzw. analog auch auf assoziationsrechtlich geschützte türkische Staatsangehörige angewandten Richtlinie 64/221/EWG - nach Art. 12 Richtlinie 2003/109/EG vom 25.11.2003 (Daueraufenthaltsrichtlinie) zu bestimmen (vgl. zum Ganzen EuGH…, Urteil vom 08.12.2011, a.a.O.; Senatsurteile vom 16.04.2012 - 11 S 4/12 - juris, vom 07.03.2012 - 11 S 3269/11 - InfAuslR 2012, 203, und vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 - juris). - VG Karlsruhe, 21.07.2020 - 12 K 8138/19
Anforderungen an die Anhörung zum beabsichtigten Erlass einer …
Rn. 55 Die nach dem Wortlaut des § 53 Abs. 3 AufenthG erforderliche "Unerlässlichkeit" der Ausweisung ist nicht im Sinne einer "ultima ratio" zu verstehen, sondern bringt den in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für die Ausweisung von Unionsbürgern entwickelten Grundsatz zum Ausdruck, dass das nationale Gericht eine sorgfältige und umfassende Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2012 - 11 S 4/12 - juris). - AG Münster, 15.01.2019 - 48 C 3429/18
Örtliche Zuständigkeit; einheitlicher Erfüllungsort; Krankenhaus; ambulante …
Im Übrigen widerspricht die Entscheidung ggf. der Entscheidung des Berufungsgerichts zum Aktenzeichen 11 S 4/12. - VG Freiburg, 21.06.2022 - 10 K 542/20
Verbindung eines Einreise- und Aufenthaltsverbot mit Rückkehrentscheidung; …
- OVG Sachsen, 24.06.2019 - 4 A 1435/18
Vertretungszwang; Klagerücknahme; Antrag auf Zulassung der Berufung; …
- OVG Sachsen, 11.02.2016 - 5 A 608/15
Ausnahme vom Vertretungszwang; Klagerücknahme
- VG Würzburg, 05.06.2014 - W 7 K 13.480
Prozesskostenhilfe, PKH, Ausweisung, türkischer Staatsangehöriger, Straftat, …
- VG Würzburg, 12.11.2012 - W 7 K 12.38
Ausweisung von ARB 1/80-Berechtigten; schwere räuberische Erpressung und Beihilfe …
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