Rechtsprechung
| LAG Hamm, 15.12.2022 - 18 SaGa 16/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 60 Abs. 1 HGB, § 241 Abs. 2 BGB
Wettbewerb, Unterlassungsanspruch, einstweilige Verfügung - IWW
§ 60 Abs. 1 HGB, § ... 66 Abs. 1 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 12 GG, §§ 60, 61 HGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 60 HGB, § 611a Abs. 1 BGB, § 74a Abs. 1 S. 2 HGB, § 2 UWG, Art. 12 Abs. 1 GG, § 305 Abs. 1 S. 1 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 241 Abs. 1 S. 2 BGB, § 888 Abs. 3 ZPO, § 61 Abs. 2 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 4 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 60 Abs. 1 ; BGB § 241 Abs. 2
Wettbewerb; Unterlassungsanspruch; einstweilige Verfügung - rechtsportal.de
HGB § 60 Abs. 1 ; BGB § 241 Abs. 2
Wettbewerb; Unterlassungsanspruch; einstweilige Verfügung
Kurzfassungen/Presse (3)
- LAG Hamm (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein pauschaler Verstoß gegen Wettbewerbsverstoß seitens des Arbeitnehmers durch Angebot des Einsatzes seiner Arbeitskraft an ein anderes Unternehmen
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
§ 60 Abs. 1 HGB, § 241 Abs. 2 BGB
Wettbewerb, Unterlassungsanspruch, einstweilige Verfügung
Verfahrensgang
- ArbG Arnsberg, 07.11.2022 - 2 Ga 7/22
- LAG Hamm, 15.12.2022 - 18 SaGa 16/22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (19)
- BGH, 05.12.2002 - I ZR 115/00
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Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2022 - 18 SaGa 16/22
Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 05.12.2002 - I ZR 115/00) hat die Verfügungsklägerin die Auffassung vertreten, dass ein Fall des Nachfragewettbewerbs um Arbeitskräfte ein konkretes Wettbewerbsverhältnis begründe.Rn. 55 Aus dem von der Berufungsklägerin angezogenen Urteil des BGH vom 05.12.2002 - I ZR 115/00 ergibt sich nichts Anderes.
- BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 73/75
Rechenschafts- und Auskehrungspflicht bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit
Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2022 - 18 SaGa 16/22
Dadurch soll erreicht werden, dass dem Arbeitgeber der Marktbereich voll und ohne die Gefahr der nachteiligen, zweifelhaften oder zwielichtigen Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offensteht (BAG, Urteil vom 16.06.1976 - 3 AZR 73/75; LAG Hamm, Urteil vom 28.04.1998 - 9 Sa 2007/97). Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsausübungsfreiheit des Arbeitnehmers kommt es darauf an, ob seine Tätigkeit außerhalt des Arbeitsverhältnisses den Interessen seines Arbeitgebers aus Gründen des Wettbewerbs zuwiderläuft (LAG Hamm, Urteil vom 19.03.2001 - 16 Sa 322/01).Rn. 51 Zwar wird angenommen, der Arbeitnehmer dürfe auch dann keine Konkurrenzgeschäfte tätigen, wenn sicher sei, dass der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer betreuten Sektor oder Kunden nicht erreichen wird (BAG, Urteil vom 16.06.1976 - 3 AZR 73/75; BAG, Urteil vom 16.01.2013 - 10 AZR 560/11; LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.11.2015 - 7 Sa 1690/14).
- LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2007/97
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit
Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2022 - 18 SaGa 16/22
Dadurch soll erreicht werden, dass dem Arbeitgeber der Marktbereich voll und ohne die Gefahr der nachteiligen, zweifelhaften oder zwielichtigen Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offensteht (BAG, Urteil vom 16.06.1976 - 3 AZR 73/75; LAG Hamm, Urteil vom 28.04.1998 - 9 Sa 2007/97). Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsausübungsfreiheit des Arbeitnehmers kommt es darauf an, ob seine Tätigkeit außerhalt des Arbeitsverhältnisses den Interessen seines Arbeitgebers aus Gründen des Wettbewerbs zuwiderläuft (LAG Hamm, Urteil vom 19.03.2001 - 16 Sa 322/01).Das nach § 60 Abs. 1 HGB erforderliche Wettbewerbsverhältnis besteht, wenn sich Anbieter an einen im wesentlichen gleichen Abnehmerkreis im selben Marktbereich wenden (LAG Hamm, Urteil vom 19.03.2001 - 16 Sa 322/01; LAG Hessen, Urteil vom 28.04.1998 - 9 Sa 2007/97).
- LAG Hamm, 19.03.2001 - 16 Sa 322/01
Einstweilige Verfügung auf Unterlassen von Wettbewerb im bestehenden …
Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2022 - 18 SaGa 16/22
Dadurch soll erreicht werden, dass dem Arbeitgeber der Marktbereich voll und ohne die Gefahr der nachteiligen, zweifelhaften oder zwielichtigen Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offensteht (BAG, Urteil vom 16.06.1976 - 3 AZR 73/75; LAG Hamm, Urteil vom 28.04.1998 - 9 Sa 2007/97). Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsausübungsfreiheit des Arbeitnehmers kommt es darauf an, ob seine Tätigkeit außerhalt des Arbeitsverhältnisses den Interessen seines Arbeitgebers aus Gründen des Wettbewerbs zuwiderläuft (LAG Hamm, Urteil vom 19.03.2001 - 16 Sa 322/01).Das nach § 60 Abs. 1 HGB erforderliche Wettbewerbsverhältnis besteht, wenn sich Anbieter an einen im wesentlichen gleichen Abnehmerkreis im selben Marktbereich wenden (LAG Hamm, Urteil vom 19.03.2001 - 16 Sa 322/01; LAG Hessen, Urteil vom 28.04.1998 - 9 Sa 2007/97).
- ArbG Arnsberg, 07.11.2022 - 2 Ga 7/22
Kein Wettbewerbsverstoß im Sinne des § 60 HGB bei einem "Nachfragewettbewerb" an …
Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2022 - 18 SaGa 16/22
Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 07.11.2022 - 2 Ga 7/22 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Rn. 23 Rn. 24 1. den Verfügungsbeklagten unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 16.11.2022, Az.: 2 Ga 7/22, aufzugeben, es bis zur wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31.12.2022 zu unterlassen, bei einem anderen Arbeitgeber, insbesondere bei der Allgemeines Krankenhaus A GmbH, als Arzt tätig zu werden;.
- BAG, 03.12.1970 - 2 AZR 110/70
Abhängigkeit der Nebentätigkeit eines Angestellten von der Genehmigung des …
Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2022 - 18 SaGa 16/22
Der Arbeitnehmer hat jede Nebentätigkeit zu unterlassen, die zeitlich mit der übernommenen Arbeitspflicht kollidiert und dadurch zur Nichtleistung der Arbeit führt (dazu BAG, Urteil vom 03.12.1970 - 2 AZR 110/70; Hessisches LAG, Urteil vom 19.08.2003 - 13/12 Sa 1476/02;… Reichold, a.a.O., § 55 Rdnr. 51).. - LAG Hessen, 19.08.2003 - 12 Sa 1476/02
Klage einer Volljuristin gegen den Arbeitgeber auf Erteilung einer …
Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2022 - 18 SaGa 16/22
Der Arbeitnehmer hat jede Nebentätigkeit zu unterlassen, die zeitlich mit der übernommenen Arbeitspflicht kollidiert und dadurch zur Nichtleistung der Arbeit führt (dazu BAG, Urteil vom 03.12.1970 - 2 AZR 110/70; Hessisches LAG, Urteil vom 19.08.2003 - 13/12 Sa 1476/02;… Reichold, a.a.O., § 55 Rdnr. 51).. - BAG, 02.12.1965 - 2 AZR 91/65
Befristung - Unkündbarkeit
Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2022 - 18 SaGa 16/22
Im Übrigen bleibt dem Arbeitgeber nur die Klage auf Erfüllung der Arbeitsleistung, die, obgleich § 888 Abs. 3 ZPO die Zwangsvollstreckung aus dem Titel ausschließt, möglich ist (BAG, Urteil vom 02.12.01965 - 2 AZR 91/65;… Reichold, a.a.O. § 42 Rdnr. 1). - LAG Köln, 08.12.1995 - 13 Sa 1153/95
Wettbewerbsverbot: Reichweite einer Unterlassungsverfügung - Voraussetzungen
Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2022 - 18 SaGa 16/22
Rn. 65 Bei der der Pflicht des Arbeitnehmers, gemäß § 241 Abs. 2 BGB anderweitige Erwerbstätigkeit zu unterlassen, die die geschuldete Arbeitsleistung vereiteln oder gefährden kann, handelt es sich allerdings um keine selbständig einklagbare Pflicht (RG, Beschluss vom 24.01.1910 - I 188/08, RGZ 72, 393; LAG Köln, Urteil vom 08.12.1995 - 13 Sa 1153/95, LAGE § 60 HGB Nr. 5; Herbert/Oberrath NZA 2004, 121, 125;… Linck, in: Schaub, Arbeitsrecht-Handbuch, 19. Aufl. 2017, § 45 Rdnr. 68;… Reichold, a.a.O., § 42 Rdnr. 6, alle m.w.N.). Der Unterlassungsanspruch ist nur die Kehrseite des Erfüllungsanspruchs auf Erbringung der Arbeitsleistung. - RG, 24.01.1910 - I 188/08
Handlungsgehilfe; Unterlassungsanspruch
Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2022 - 18 SaGa 16/22
Rn. 65 Bei der der Pflicht des Arbeitnehmers, gemäß § 241 Abs. 2 BGB anderweitige Erwerbstätigkeit zu unterlassen, die die geschuldete Arbeitsleistung vereiteln oder gefährden kann, handelt es sich allerdings um keine selbständig einklagbare Pflicht (RG, Beschluss vom 24.01.1910 - I 188/08, RGZ 72, 393; LAG Köln, Urteil vom 08.12.1995 - 13 Sa 1153/95, LAGE § 60 HGB Nr. 5; Herbert/Oberrath NZA 2004, 121, 125;… Linck, in: Schaub, Arbeitsrecht-Handbuch, 19. Aufl. 2017, § 45 Rdnr. 68;… Reichold, a.a.O., § 42 Rdnr. 6, alle m.w.N.). Der Unterlassungsanspruch ist nur die Kehrseite des Erfüllungsanspruchs auf Erbringung der Arbeitsleistung. - BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit
- BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 560/11
Konkurrenztätigkeit - Darlegungs- und Beweislast
- BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 428/17
Auflösende Bedingung - Beendigung des Dienstverhältnisses als Geschäftsführer …
- BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 852/95
Vorliegen eines wichtigen Grundes als Vorausssetzung für die außerordentliche …
- LAG Hamm, 01.12.2009 - 14 SaGa 59/09
Eilantrag auf Unterlassung nachvertraglicher Wettbewerbstätigkeit; unbegründete …
- LAG Niedersachsen, 12.11.2015 - 7 Sa 1690/14
Konkurrenztätigkeit einer Steuerfachangestellten außerhalb des unmittelbaren …
- BAG, 16.01.1975 - 3 AZR 72/74
Treuepflicht - Vertragsverletzung - Übertritt zu einem Konkurrenzunternehmen - …
- LAG Düsseldorf, 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12
Einstweilige Verfügung; Entfallen des Berfügungsgrundes infole Zuwartens
- LAG Hamm, 05.04.2000 - 10 Sa 2239/99
Verstoß gegen das vertragliche Konkurrenzverbot durch einen gewerblichen …
- LAG Köln, 14.11.2023 - 4 Sa 11/23
Fristlose Kündigung; Verdachtskündigung; Verdacht der Erstellung von …
Bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise kann daher selbst die Ausübung eines Handelsgewerbes durch einen Arbeitnehmer in dem Handelszweig des Arbeitgebers nur dann von dem Verbot des § 60 Abs. 1 HGB erfasst werden, wenn sich die Vertragspartner als Gegner auf dem Markt entgegentreten; Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen als Anbieter oder Nachfrager für denselben Kundenkreis in Frage kommen (BAG 03.05.1983 - 3 AZR 61/81 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 42, 329; LAG Hamm 15.12.2022 - 18 SaGa 16/22 - Rn. 41;… LAG Rheinland-Pfalz 02.06.2016 - 2 Sa 507/15 - Rn. 34). - LAG Köln, 14.11.2023 - 4 Sa 228/23
Fristlose Kündigung; Verdachtskündigung; Verdacht der Erstellung von …
Bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise kann daher selbst die Ausübung eines Handelsgewerbes durch einen Arbeitnehmer in dem Handelszweig des Arbeitgebers nur dann von dem Verbot des § 60 Abs. 1 HGB erfasst werden, wenn sich die Vertragspartner als Gegner auf dem Markt entgegentreten; Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen als Anbieter oder Nachfrager für denselben Kundenkreis in Frage kommen (BAG 03.05.1983 - 3 AZR 61/81 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 42, 329; LAG Hamm 15.12.2022 - 18 SaGa 16/22 - Rn. 41;… LAG Rheinland-Pfalz 02.06.2016 - 2 Sa 507/15 - Rn. 34).
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