Rechtsprechung
| BVerwG, 12.12.2019 - 2 A 1.19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
BeamtVG §§ 30, 31, 31a, 44, 45; SVG § 63c; BBG § 78; GG Art. 3 Abs. 1
Anerkennung einer Dienstunfallfolge; Anerkennung eines Dienstunfalls; Auslandseinsatz; Beamter; Berufskrankheit; Dauerereignis; Depression; Dienstunfall; Einsatzunfall; Ereignis; Fürsorgepflicht; Kausalität; Krankheit; Körperschaden; Plötzlichkeit; Unfall; ...
- rechtsinformationen.bund.de
Anerkennung eines Körperschadens als Dienstunfall
- doev.de
Anerkennung eines Körperschadens als Dienstunfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beamter; Auslandseinsatz; Unfall; Ereignis; Dienstunfall; Einsatzunfall; Anerkennung eines Dienstunfalls; Anerkennung einer Dienstunfallfolge; Unfallfürsorge; posttraumatische Belastungsstörung; Depression; Plötzlichkeit; Dauerereignis; Körperschaden; Kausalität; ...
- rechtsportal.de
Anerkennung eines Körperschadens eines Beamten als Dienstunfallfolge; Wertende Betrachtung des Merkmals "plötzlich" in der Legaldefinition des Dienstunfalls in § 31 Abs. 1 S. 1 Beamtenversorgungsgesetz ( BeamtVG ); Abgrenzung eines Einzelgeschehens von dauernden ...
- datenbank.nwb.de
Anerkennung eines Körperschadens als Dienstunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Notwendigkeit eines plötzlichen Ereignisses für die Anerkennung eines Dienstunfalls
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wann ist ein Dienstunfall bei Beamten anzuerkennen?
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2020, 541
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 18.17
Keine Unfallfürsorgeansprüche ohne Unfallmeldung
Auszug aus BVerwG, 12.12.2019 - 2 A 1.19
Ist nach der Unfallmeldung im Zeitpunkt der Entscheidung über das Vorliegen eines Dienstunfalls (noch) kein Körperschaden eingetreten, liegen aber alle sonstigen Voraussetzungen eines Dienstunfalls vor, ist zwar eine Anerkennung des Unfallgeschehens als Dienstunfall (noch) nicht möglich, wohl aber eine Bestätigung, dass sich der Unfall in Ausübung des Dienstes ereignet hat (BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 - BVerwGE 163, 49 Rn. 12 ff.).Ein Körperschaden kann auch eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 - BVerwGE 163, 49 Rn. 18 m.w.N.).
Rn. 21 Die Frage, ob ein Ereignis als Dienstunfall anzuerkennen ist, beurteilt sich nach dem Recht, das in dem Zeitpunkt galt, in dem sich der Unfall ereignete, sofern sich eine Neuregelung nicht ausdrücklich - in der Regel den Beamten begünstigende - Rückwirkung beimisst (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 - BVerwGE 163, 49 Rn. 9 m.w.N.).
Die Meldepflichten dienen dazu, den Dienstherrn in die Lage zu versetzen, selbst die hierfür erforderlichen Ermittlungen anzustellen und eine zeitnahe Klärung des Sachverhalts sicherzustellen, um zum einen Aufklärungsschwierigkeiten zu vermeiden, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben können, und zum anderen präventive Maßnahmen des Dienstherrn zur Vermeidung weiterer Schäden zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 - BVerwGE 163, 49 Rn. 15 m.w.N.).
Zumindest aber wäre eine Bestätigung möglich gewesen, dass sich das Unfallereignis in Ausübung des Dienstes ereignet hat (BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 - BVerwGE 163, 49 Rn. 16).
Rn. 28 Eine Unfallmeldung nach § 45 Abs. 1 und 2 BeamtVG war auch nicht deshalb entbehrlich, weil der Dienstvorgesetzte im Jahr 2004 bereits von Amts wegen Kenntnis von dem Unfall hatte und deshalb nach § 45 Abs. 3 BeamtVG verpflichtet war, den Unfall sofort zu untersuchen, und ihn auch untersucht hat (BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 - BVerwGE 163, 49 Rn. 24 ff.).
Dies ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut des § 45 BeamtVG ("Unfälle, aus denen Unfallfürsorgeansprüche nach diesem Gesetz entstehen können"), seiner systematischen Stellung (im Abschnitt "Unfallfürsorge" nach den einzelnen Unfallfürsorgeansprüchen) und seinem Sinn und Zweck (Sicherstellung alsbaldiger Ermittlungen zum Unfallereignis, um Aufklärungsschwierigkeiten, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben können, zu vermeiden und um präventive Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden zu ermöglichen; stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 - BVerwGE 163, 49 Rn. 15 m.w.N.).
Auch im Falle seiner Erkrankung ist die amtsangemessene Alimentation des Beamten sowie die angemessene Übernahme der durch den Körperschaden oder die Krankheit entstehenden Kosten über die genannten Leistungen gewährleistet (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 46.13 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 29 Rn. 14; vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 - BVerwGE 163, 49 Rn. 30 ff.).
- BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 46.13
Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Erkrankung; Zeitpunkt der Erkrankung; …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2019 - 2 A 1.19
Die PTBS und die mittelschwere Episode waren - und sind - als psychische Erkrankungen nicht in der insoweit abschließenden Verordnung nach § 31 Abs. 3 Satz 3 BeamtVG enthalten (vgl. Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung vom 31. Oktober 1997, BGBl. I S. 2623, zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Juli 2017, BGBl I S. 2299; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 46.13 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 29 Rn. 8 ff.).Auch im Falle seiner Erkrankung ist die amtsangemessene Alimentation des Beamten sowie die angemessene Übernahme der durch den Körperschaden oder die Krankheit entstehenden Kosten über die genannten Leistungen gewährleistet (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 46.13 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 29 Rn. 14; vgl. zum Ganzen: BVerwG…, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 - BVerwGE 163, 49 Rn. 30 ff.).
- BVerwG, 02.02.2017 - 2 C 22.16
Dienstherr nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung eines …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2019 - 2 A 1.19
Hat der Normgeber jedoch unter Abwägung aller Belange, insbesondere der wohlverstandenen Interessen der Beamten, zu diesem Zweck eine abstrakt-generelle Regelung getroffen, darf diese nicht unter Berufung auf die allgemeine Fürsorgepflicht wieder überspielt und eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Rechtsfolge gefordert werden (BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2000 - 2 C 38.99 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 1 S. 3, vom 21. Dezember 2000 - 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 und vom 2. Februar 2017 - 2 C 22.16 - Buchholz 232.01 § 48 BeamtStG Nr. 1 Rn. 22).
- BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07
Rechtsschutz gegen die Umsetzung eines Beamten
Auszug aus BVerwG, 12.12.2019 - 2 A 1.19
Die durch Art. 33 Abs. 5 GG garantierte allgemeine Fürsorgepflicht hat insbesondere zum Inhalt, dass der Dienstherr bei seinen Entscheidungen die wohlverstandenen Interessen des Beamten in gebührender Weise zu berücksichtigen hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 - NVwZ 2008, 547 m.w.N.). - BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99
Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2019 - 2 A 1.19
Hat der Normgeber jedoch unter Abwägung aller Belange, insbesondere der wohlverstandenen Interessen der Beamten, zu diesem Zweck eine abstrakt-generelle Regelung getroffen, darf diese nicht unter Berufung auf die allgemeine Fürsorgepflicht wieder überspielt und eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Rechtsfolge gefordert werden (BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2000 - 2 C 38.99 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 1 S. 3, vom 21. Dezember 2000 - 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 …und vom 2. Februar 2017 - 2 C 22.16 - Buchholz 232.01 § 48 BeamtStG Nr. 1 Rn. 22). - BVerwG, 15.09.1994 - 2 C 24.92
Beamtenrecht - Dienstunfallrecht - Ursachenbegriff - Polizeidienstunfähigkeit
Auszug aus BVerwG, 12.12.2019 - 2 A 1.19
Ob die dienstlichen Aspekte im dienstunfallrechtlichen Sinne kausal für den Gesundheitsschaden, d.h. die mittelschwere Depression, geworden sind, kann deshalb offen bleiben (vgl. zum Begriff der Ursächlichkeit im Dienstunfallrecht statt aller: BVerwG, Urteil vom 15. September 1994 - 2 C 24.92 - Buchholz 237.6 § 227 NdsLBG Nr. 1 S. 3 f.). - BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 38.99
Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Ermessensentscheidung des Dienstherrn; …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2019 - 2 A 1.19
Hat der Normgeber jedoch unter Abwägung aller Belange, insbesondere der wohlverstandenen Interessen der Beamten, zu diesem Zweck eine abstrakt-generelle Regelung getroffen, darf diese nicht unter Berufung auf die allgemeine Fürsorgepflicht wieder überspielt und eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Rechtsfolge gefordert werden (BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2000 - 2 C 38.99 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 1 S. 3, vom 21. Dezember 2000 - 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 …und vom 2. Februar 2017 - 2 C 22.16 - Buchholz 232.01 § 48 BeamtStG Nr. 1 Rn. 22). - BVerwG, 14.03.2019 - 2 A 11.17
BND; Bundesnachrichtendienst; Dauerverwender; Kommandantenzulage; Soldat; …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2019 - 2 A 1.19
Bedenken hiergegen unter dem Aspekt des Art. 3 Abs. 1 GG bestehen nicht (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 14. März 2019 - 2 A 11.17 - ZBR 2019, 420 Rn. 17 ff. ). - BVerwG, 19.01.2006 - 2 B 46.05
Anspruch auf Anerkennung eines während eines Schullandaufenthalts erlittenen …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2019 - 2 A 1.19
Rn. 23 a) Das Merkmal "plötzlich" in § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG dient der Abgrenzung eines Einzelgeschehens von dauernden Einwirkungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 1960 - 6 C 144.58 - BVerwGE 11, 229 ; Beschluss vom 19. Januar 2006 - 2 B 46.05 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 17 Rn. 6;… vgl. auch: Groepper/Tegethoff, in: Plog/Wiedow, Band 2 BeamtVG, Stand Juni 2017, § 31 Rn. 36). - BVerwG, 09.11.1960 - VI C 144.58
Fleckfieberinfektion als Dienstunfall
Auszug aus BVerwG, 12.12.2019 - 2 A 1.19
Rn. 23 a) Das Merkmal "plötzlich" in § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG dient der Abgrenzung eines Einzelgeschehens von dauernden Einwirkungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 1960 - 6 C 144.58 - BVerwGE 11, 229 ;… Beschluss vom 19. Januar 2006 - 2 B 46.05 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 17 Rn. 6;… vgl. auch: Groepper/Tegethoff, in: Plog/Wiedow, Band 2 BeamtVG, Stand Juni 2017, § 31 Rn. 36). - BVerwG, 19.02.2007 - 2 B 19.07
Darlegung eines Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht bei notwendiger Einholung …
- OVG Schleswig-Holstein, 30.06.2022 - 2 LB 19/20
Unfallfürsorge; berufsbedingte Erkrankung eines beamteten Chemielehrers; …
Es ist geklärt, dass die dienstunfallrechtliche Behandlung eines Ereignisses sich nach demjenigen Recht beurteilt, das in dem Zeitpunkt galt, in dem sich der Unfall ereignete, sofern sich eine neue Regelung nicht ausdrücklich - in der Regel den Beamten begünstigende - Rückwirkung beimisst (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 17. November 2016 - 2 C 17.16 -, juris Rn. 12 m. w. N., vom 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 -, juris Rn. 21 …und vom 2. Dezember 2021 - 2 C 36.20 -, juris Rn. 18;… Senatsurteil vom 18. Oktober 2018 - 2 LB 16/14 -, juris Rn. 34).Auch die allgemeine Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Art. 33 Abs. 5 GG, § 48 BRRG aF) gebietet entgegen der Ansicht der Klägerin nicht die Gewährung von Unfallfürsorgeleistungen wegen von ihr angeführter Versäumnisse des Dienstherrn (etwa der behauptete verspätete Einbau einer Abzugshaube), da der Normgeber mit den unfallfürsorgerechtlichen Meldefristen unter Abwägung aller Belange, insbesondere auch der wohlverstandenen Interessen der Beamten, zu diesem Zweck eine abstrakt-generelle Regelung getroffen hat, die nicht unter Berufung auf die allgemeine Fürsorgepflicht wieder überspielt werden darf, um eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Rechtsfolge zu erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 -, juris Rn. 38 m.w.N.).
Auch im Falle seiner Erkrankung ist die amtsangemessene Alimentation des Beamten sowie die angemessene Übernahme der durch den Körperschaden oder die Krankheit entstehenden Kosten über die genannten Leistungen gewährleistet (…vgl. BVerwG, Urteile vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, juris Rn. 30 ff., und vom 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 -, juris Rn. 39).
Das gilt selbst dann, wenn die Untersuchung bereits eingeleitet worden ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, juris Rn. 11 ff., und vom 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 -, juris Rn. 28).
Sie wäre aber unter anderem auch deshalb nicht möglich gewesen, weil für die Gleichstellung mit einem Dienstunfall ausschließlich Erkrankungen in Betracht kommen, die in der Berufskrankheiten-Verordnung genannt sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 -, juris Rn. 31 …und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 46.13 -, juris Rn. 9 f.;… Beschluss vom 12. September 1995 - 2 B 61/95 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Lüneburg…, Urteil vom 15. Dezember 2009 - 5 LC 388/07 -, juris Rn. 29 ff. m. w. N.).
- BVerwG, 26.06.2025 - 2 A 10.24
Corona-Infektion ist kein Dienstunfall
- OVG Sachsen, 17.06.2020 - 2 A 597/16
Dienstunfall; Streitwert
In Verfahren, in denen die Anerkennung sowohl eines Dienstunfalls als auch der Dienstunfallfolgen im Streit steht, ist der Streitwert regelmäßig auf 10.000,00 EUR festzusetzen (Anschluss an BVerwG, Beschl. vom 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 - und Beschl. vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, beide juris).Hieran ändert nichts, dass es sich bei einer Posttraumatischen Belastungsstörung um eine psychische Erkrankung handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 -, juris Rn. 23;… Beschl. v. 19. Februar 2007 - 2 B 19.07 -, juris Rn. 8).
Begebenheiten mit einer Dauer von mehreren Stunden, wie z. B. ein Unwetter, können plötzliche Ereignisse sein, sich über mehrere Dienstschichten oder Tage hinziehende Ereignisse hingegen nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 - a. a. O.;… Urt. v. 25. Februar 2010 - 2 C 81.08 -, juris Rn. 14, 15;… Beschl. v. 19. Januar 2006 - 2 B 46.05 -, juris Rn. 6;… Plog/Wiedow a. a. O., Rn. 36).
Hierfür sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwei Streitgegenstände zugrunde zu legen und für beide - mangels anderer bezifferbarer Anhaltspunkte - jeweils der Auffangwert in Ansatz zu bringen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 - und Beschl. v. 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, beide juris).
- VG Ansbach, 23.02.2022 - AN 1 K 21.00523
Behandlungsbedürftige psychische Erkrankung kein auf einen Dienstunfall …
Insoweit dient das Merkmal "plötzlich" der Abgrenzung eines Einzelgeschehens von einer dauernden Einwirkung, da schädliche Dauereinwirkungen grundsätzlich kein plötzliches Ereignis sind (BVerwG, U.v. 12.12.2019 - 2 A 1/19 - juris Rn. 23).Rn. 75 Einer entsprechenden Gesamtbetrachtung dahingehend, dass das eine PTBS auslösende Ereignis zwar aus verschiedenen Einzelereignissen besteht, sich wegen des Problems festzustellen, welches Einzelereignis die PTBS ausgelöst hat, allerdings über einen längeren Zeitraum erstrecken soll, steht bereits entgegen, dass ein plötzliches Ereignis sich zwar über einige Stunden, ggf. auch Tage, nicht aber über Monate bzw. Jahre hinziehen kann (BVerwG, U.v. 12.12.2019 - 2 A 1/19 - juris Rn. 23 f.).
Eine entsprechende Betrachtungsweise könnte zwar sich aus Art. 47 Abs. 1 und 2 BayBeamtVG ergebende Härten mildern, ist jedoch nicht mit dem Gesetz vereinbar (BVerwG, U.v. 12.12.2019 - 2 A 1/19 - juris Rn. 25).
Auch im Falle seiner Erkrankung ist die amtsangemessene Alimentation des Beamten sowie die angemessene Übernahme der durch den Körperschaden oder die Krankheit entstehenden Kosten über die genannten Leistungen gewährleistet (BVerwG, U.v. 12.12.2019 - 2 A 1/19 - juris Rn. 37 ff.).
- OVG Hamburg, 17.08.2026 - 5 Bf 187/24 Entsprechend zurückhaltend sei auch das Bundesverwaltungsgericht, das in einem Urteil vom 12. Dezember 2019, 2 A 1.19 (…juris Rn. 23) ausführe, dass psychische Erkrankungen in aller Regel nicht auf einem plötzlichen, örtlich und zeitlich bestimmbaren Ereignis beruhten.
Begebenheiten mit einer Dauer von mehreren Stunden können plötzliche Ereignisse sein, sich über mehrere Dienstschichten oder Tage hinziehende Ereignisse hingegen nicht (BVerwG, Urt. v. 12.12.2019, 2 A 1.19, juris Rn. 23).
- VG Münster, 07.04.2020 - 4 K 1699/18 Rn. 24 BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 -, juris, Rdn. 19.
Rn. 27 BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 -, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 23. Mai 2014 - 1 A 1988/11 -, juris, Rdn. 42; VG München, Urteil vom 25. September 2017 - M 21 K 16.1847 -, juris, Rdn. 38, m. w. N.
Rn. 47 BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 -, a. a. O., Rdn. 24, m. w. N.
Rn. 54 Vgl. nur BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 -, a. a. O., Rdn. 19, OVG NRW, Urteile vom 3. November 2015 - 1 A 857/12 -, juris, Rdn. 61, und 23. Mai 2014 - 1 A 1988/11-, a. a. O., Rdn. 47 f.
- VGH Bayern, 24.04.2026 - 3 B 24.2037
Lehrerin an einer Mittelschule (Besoldungsgruppe A 12), Lesen eines …
Psychische Erkrankungen beruhen in aller Regel nicht auf einem plötzlichen, örtlich und zeitlich bestimmbaren Ereignis im Sinne des Art. 46 BayBeamtVG (BVerwG, U.v. 12.12.2019 - 2 A 1.19 - juris Rn. 23;… B.v. 19.2.2007 - 2 B 19.07 - juris Rn. 8).Die "Gesamtbetrachtung" aller belastender Ereignisse (im Zeitraum Ende Februar bis August 2017) hingegen, die der Sachverständige Dr. N. in seinem Gutachten vom 7. August 2022 (S. 23) als Stressoren bezeichnet und als ursächlich für die Erkrankung der Klägerin ansieht, ist hingegen als dienstliche Belastungssituation über mehrere Monate kein plötzliches Ereignis im Sinne des Art. 46 BayBeamtVG (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.2019 - 2 A 1.19 - juris Rn. 23;… vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 14 ZB 15.2160 - juris Rn. 7 zum Mobbing als Dienstunfall).
- OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2025 - 2 LB 2/22
Dienstunfall; rechtzeitige Meldung eines erweiterten Geschehensablaufes; …
Bei der Anerkennung von psychischen Erkrankungen als Dienstunfallfolge ist zudem zu beachten, dass sie regelmäßig nicht auf einem Dienstunfall als einem plötzlichen, örtlich und zeitlich bestimmbaren Ereignis im Sinne des § 31 BeamtVG beruhen, wenn nur verhältnismäßig geringe Unfallfolgen erlitten worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 -, juris Rn. 23 m. w. N.;… Urteil des Senats vom 18. Oktober 2018 - 2 LB 16/14 -, juris Rn. 45 ). - VG Aachen, 08.04.2022 - 1 K 450/21
Dienstunfall; Coronainfektion; Infektionskrankheit; Bestimmbarkeit; Beweislast
Rn. 48 Vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 -, juris, Rn. 31. - OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 4 N 31.19
Beamtenrechtliche Unfallfürsorge; Anerkennung einer akuten Belastungsreaktion als …
Dasselbe Gericht hat in seinem späteren Urteil vom 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 - diese Gesetzesauslegung bekräftigt und dazu ausgeführt, der Fürsorgegrundsatz gebiete nicht, dass über die Alimentation (Besoldung oder Versorgung) und Beihilfegewährung hinaus zwingend weitere Leistungen zu gewähren seien, wenn ein Beamter infolge dienstlicher Umstände erkranke (…juris Rn. 39).Denn sie ist - wie gleichfalls unter 1 gezeigt - in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt worden, zuletzt mit dessen Urteil vom 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 - (juris).
- VG Braunschweig, 10.08.2023 - 7 A 140/22
Anerkennung eines Dienstunfalls
- VGH Baden-Württemberg, 14.04.2020 - 4 S 3157/19
Anerkennung eines Dienstunfalls; psychische Erkrankung eines Polizeibeamten …
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2025 - 4 N 48.21
Dienstunfall; psychische Erkrankung; Merkmal "einen Körperschaden verursachendes …
- VG Münster, 21.01.2021 - 4 K 3061/18
- VG Berlin, 29.05.2026 - 5 K 755.22
Treppensturz nach Feierabend - Nicht mehr Office, sondern schon Home
- VG Hamburg, 19.06.2024 - 21 K 652/22
- OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2024 - 2 LB 1/22
Verletzung einer Lehrerin durch Schüler - Anerkennung von Dienstunfallfolgen und …
- OVG Bremen, 19.05.2021 - 2 LB 45/20
Anerkennung einer Epicondylitis radialis des rechten Ellenbogens als …
- OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2022 - 2 LA 422/18
Frist für die Meldung eines Dienstunfalls
- VG Bayreuth, 23.01.2024 - B 5 K 22.1031
Anordnung von Homeoffice/Heimarbeit während Coronapandemie, verpflichtende …
- OVG Sachsen, 29.07.2024 - 2 A 54/23
SächsBeamtVG § 50
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2020 - 2 A 1.19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 Abs 7 BauGB, § 3 Abs 1 Nr 4 ROG, § 26 Abs 2 BNatSchG, § 3 Abs 1 BImSchG, § 5 Abs 1 S 1 BauGB
Planung von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten; Festlegung harter Tabuzonen; optisch bedrängende Wirkung; Gewährung von Planungsraum für Windkraftgewinnung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 1 Abs. 7 BauGB, 2c Abs. 1 Satz 3 RegBkPIG... , § 3 Abs 1 Nr 4 ROG, § 26 Abs 2 BNatSchG, § 3 Abs 1 BImSchG, TA Lärm, 14 Abs 1 LuftVG, § 5 Abs 1 S 1 BauGB, § 6 Abs 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 3 BauGB, § 214 Abs 3 S 2 BauGB, § 215 Abs 1 BauGB, § 33 Abs 1 BNatSchG, § 34 Abs 1 S 1 BNatSchG, § 4 Abs 1 S 1 Nr 1 ROG
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2021, 483
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (29)
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2019 - 2 A 4.19
Regionalplan; sachlicher Teilregionalplan; Windenergienutzung; Auslegung der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2020 - 2 A 1.19
Dem Ziel der Antragstellerin, auf Flächen außerhalb der Konzentrationszone Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben, steht der sachliche Teilregionalplan "Windenergienutzung" der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald nicht entgegen, denn der Senat hat diesen Plan mit inzwischen rechtskräftigen Urteilen vom 24. Mai 2019 für unwirksam erklärt (vgl. etwa Urteil des Senats vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris, sowie BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 4 BN 55.19 -, juris).Insbesondere kann entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht davon ausgegangen werden, dass der Plangeber des Regionalplans nicht von der Plankulisse des für unwirksam erklärten sachlichen Teilregionalplans abweichen wird, zumal dieser Plan zwar nur aus formellen Gründen aufgehoben wurde, der Senat aber auch im Hinblick auf die Ermittlung der harten Tabuzonen Fehler und Bedenken aufgezeigt hat (vgl. Urteil des Senats vom 23. Mai 2019, a.a.O.).
Die ersten Entwürfe des sachlichen Teilregionalplans "Windenergienutzung" wurden nach Billigung durch die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald bereits in den Jahren 2012 und 2014 ausgelegt (vgl. Urteil des Senats vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rn. 40).
Im Unterschied zu dem in einem Naturschutzgebiet bestehenden absoluten Veränderungsverbot aus § 23 Abs. 2 BNatSchG (vgl. Urteil des Senats vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rn. 91 ff.) sind die ein Landschaftsschutzgebiet betreffenden Verbote stets auf den jeweiligen Schutzzweck bzw. den Gebietscharakter bezogen und damit relativ (…vgl. Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Februar 2020, § 26 BNatSchG Rn. 15;… Hendrischke, in: Schlacke, GK-BNatschG, 2. Aufl. 2017, § 26 Rn. 20).
Zumindest in einer solchen Fallkonstellation wäre eine mögliche Zulassung von Windenergieanlagen im Einzelfall ausreichend (vgl. Urteil des Senats vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rn. 100).
Ist die erforderliche Einzelprüfung nicht zu leisten, sind Landschaftsschutzgebiete aber zur Vermeidung eines auf das Abwägungsergebnis durchschlagenden Abwägungsmangels als weiche Tabu- bzw. Restriktionskriterien zu behandeln (vgl. Urteil des Senats vom 23. Mai 2019, a.a.O. Rn. 101).
Zudem konnte die Antragsgegnerin schon deshalb die zwischenzeitlich aufgegebene (vgl. Urteil des Senats vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rn. 99) rechtliche Beurteilung des Senats nicht als "geltende Rechtslage" zu Grunde legen, weil sich der Senat mit seiner früher vertretenen Rechtsansicht, dass Landschaftsschutzgebiete als harte Tabuzonen zu qualifizieren sein dürften, da die Gemeinde keinen Einfluss auf die Erklärung von Gebieten zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft bzw. ihre Ausklammerung habe (…vgl. Urteil des Senats vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, juris Rn. 63), gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung gestellt hatte.
(a) Zu den harten Tabuzonen gehören regelmäßig Abstände zu Siedlungen und sonstigen geschützten Nutzungen, die das Minimum dessen darstellen, was zur Verhinderung unzumutbarer Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen, Schattenwurf und optisch bedrängender Wirkung erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 2013 - 4 CN 2.12 -, juris Rn. 8, Urteil des Senats vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rn. 81).
Ausreichend ist, wenn die Prognose, welche Mindestabstände zur Einhaltung der Grenzwertregelungen der TA Lärm erforderlich sind, unter Rückgriff auf Erfahrungswerte vertretbar erscheint (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 -, juris Rn. 14;… Urteile des Senats vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, juris Rn. 65…, vom 5. Juli 2018 - OVG 2 A 2.16 -, juris Rn. 96 und vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rn. 83).
Entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin hat der Senat sich zu dieser Frage bislang noch nicht geäußert, in seinen Entscheidungen vom 23. Mai 2019 (vgl. OVG 2 A 4.19 -, juris Rn. 89) hat er sich lediglich mit den Sicherheitsflächen um die Start- und Landeflächen gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 LuftVG befasst.
Eine am Vorsorgegrundsatz des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG orientierte Planung ist im Rahmen des Darstellungsprivilegs des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erst dann abwägungsfehlerhaft, wenn sie auch unter Berücksichtigung des Gestaltungsspielraums, den der Gesetzgeber der Gemeinde zubilligt, städtebaulich nicht mehr begründbar ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. Dezember 2012 - 4 C 15.01 -, juris Rn. 42) oder die verbleibenden Konzentrationszonen so klein sind, dass der Windkraft nicht mehr substanziell Raum gegeben wird (vgl. Urteil des Senats vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rn. 113).
(1) Die Beurteilung dieser Frage erfordert eine wertende Gesamtbetrachtung, die maßgeblich auf der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum beruht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2.07 -, juris Rn. 11;… Urteile des Senats vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, juris Rn. 41, und vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rn. 131).
Der Senat hält an seiner vom Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandeten Rechtsprechung fest, dass Ausgangspunkt der Prüfung das Verhältnis der nach Abzug der aus rechtlichen bzw. tatsächlichen Gründen (harte Tabukriterien) für die Windenergienutzung nicht geeigneten Gebiete verbleibenden Fläche zur Fläche der im Plan festgesetzten Eignungsgebiete ist (…vgl. Urteil des Senats vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, juris Rn. 60 sowie nachfolgend BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012, a.a.O. Rn 19, Urteil des Senats vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rn. 131).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 2.09
Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2020 - 2 A 1.19
Da dem Flächennutzungsplan insoweit die Funktion und Wirkung eines Bebauungsplans zukommt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 4 CN 3.18 -, juris Rn. 13), kann er sich nicht auf Grundzüge beschränken, sondern muss parzellenscharf sein (vgl. Urteil des Senats vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, juris Rn. 30;… Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl. 2016, § 5 Rn. 8).Die Einschätzung, ob die Gemeinde der Windenergie substanziell Raum verschafft hat, ist das Ergebnis einer wertenden Betrachtung, die maßgebend auf der Würdigung der örtlichen Gegebenheiten in tatsächlicher Hinsicht beruht (vgl. zu den gesamten Anforderungen Senatsurteil vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, juris Rn. 39 ff. m.w.N. und nachfolgend BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 -, juris Rn. 9 ff.).
Zudem konnte die Antragsgegnerin schon deshalb die zwischenzeitlich aufgegebene (…vgl. Urteil des Senats vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rn. 99) rechtliche Beurteilung des Senats nicht als "geltende Rechtslage" zu Grunde legen, weil sich der Senat mit seiner früher vertretenen Rechtsansicht, dass Landschaftsschutzgebiete als harte Tabuzonen zu qualifizieren sein dürften, da die Gemeinde keinen Einfluss auf die Erklärung von Gebieten zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft bzw. ihre Ausklammerung habe (vgl. Urteil des Senats vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, juris Rn. 63), gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung gestellt hatte.
Soweit der Senat die Rechtsansicht vertreten hat, dass FFH-Gebiete grundsätzlich den harten Tabukriterien zuzurechnen seien (Urteil vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, juris Rn. 63), wird hieran nicht mehr festgehalten.
Ausreichend ist, wenn die Prognose, welche Mindestabstände zur Einhaltung der Grenzwertregelungen der TA Lärm erforderlich sind, unter Rückgriff auf Erfahrungswerte vertretbar erscheint (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 -, juris Rn. 14; Urteile des Senats vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, juris Rn. 65…, vom 5. Juli 2018 - OVG 2 A 2.16 -, juris Rn. 96 …und vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rn. 83).
Eine prognostische Einschätzung zukünftiger tatsächlicher Entwicklungen ist nur dann fehlerhaft, wenn sie auf willkürlichen Annahmen oder offensichtlichen Unsicherheiten beruht, in sich widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht nachvollziehbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 24. Februar 2011, a.a.O.).
(1) Die Beurteilung dieser Frage erfordert eine wertende Gesamtbetrachtung, die maßgeblich auf der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum beruht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2.07 -, juris Rn. 11; Urteile des Senats vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, juris Rn. 41, …und vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rn. 131).
Der Senat hält an seiner vom Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandeten Rechtsprechung fest, dass Ausgangspunkt der Prüfung das Verhältnis der nach Abzug der aus rechtlichen bzw. tatsächlichen Gründen (harte Tabukriterien) für die Windenergienutzung nicht geeigneten Gebiete verbleibenden Fläche zur Fläche der im Plan festgesetzten Eignungsgebiete ist (vgl. Urteil des Senats vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, juris Rn. 60 sowie nachfolgend BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 2012, a.a.O. Rn 19, Urteil des Senats vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rn. 131).
Die maßgebliche Bezugsgröße für die Prüfung, ob der Plan ein hinreichendes Flächenpotenzial für die Windenergienutzung gewährleistet und der Windenergie damit substanziell Raum verschafft wird, ist nicht in die Abwägung eingestellt worden (vgl. Urteil des Senats vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, juris Rn. 71).
- BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01
Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2020 - 2 A 1.19
Die planerische Entscheidung muss nicht nur Auskunft darüber geben, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch deutlich machen, welche Gründe es rechtfertigen, den übrigen Planungsraum von Windenergieanlagen freizuhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris Rn. 36).Wenn eine objektive Genehmigungsfähigkeit bzw. eine objektive Befreiungslage vorliegt und einer Genehmigung oder Befreiung auch sonst nichts im Wege steht, ist ein Bauverbot nicht unüberwindbar und eine Windenergienutzung damit nicht schlechterdings ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris Rn. 20).
Nicht erforderlich ist, dass die Fläche der geplanten Konzentrationszone bereits aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert wurde (…so Gatz, in: Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Aufl. 2019, Rn. 81) oder dass eine Zusicherung des Verordnungsgebers vorliegt, parallel zur Aufstellung von Bauleitplänen bzw. im Vorgriff auf immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren Ausgliederungsverfahren einzuleiten oder von Amts wegen eine Änderung der Schutzgebietsgrenzen herbeizuführen (vgl. Nr. 3 Abs. 4 des Erlasses vom 1. Januar 2011), denn der Plangeber ist nicht gehindert, in eine objektive Genehmigungs- oder Befreiungslage hineinzuplanen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002, a.a.O. Rn. 20).
Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Jahr 2002 entschieden, dass die Verbotsvorschriften einer Landschaftsschutzverordnung kein unüberwindliches rechtliches Hindernis darstellen, wenn objektiv eine Befreiungslage gegeben ist und einer Überwindung der Verbotsregelung auch sonst nichts im Wege steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris Rn. 20).
Eine am Vorsorgegrundsatz des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG orientierte Planung ist im Rahmen des Darstellungsprivilegs des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erst dann abwägungsfehlerhaft, wenn sie auch unter Berücksichtigung des Gestaltungsspielraums, den der Gesetzgeber der Gemeinde zubilligt, städtebaulich nicht mehr begründbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2012 - 4 C 15.01 -, juris Rn. 42) oder die verbleibenden Konzentrationszonen so klein sind, dass der Windkraft nicht mehr substanziell Raum gegeben wird (…vgl. Urteil des Senats vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rn. 113).
- BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11
Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2020 - 2 A 1.19
Die Einschätzung, ob die Gemeinde der Windenergie substanziell Raum verschafft hat, ist das Ergebnis einer wertenden Betrachtung, die maßgebend auf der Würdigung der örtlichen Gegebenheiten in tatsächlicher Hinsicht beruht (…vgl. zu den gesamten Anforderungen Senatsurteil vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, juris Rn. 39 ff. m.w.N. und nachfolgend BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 -, juris Rn. 9 ff.).Der Plangeber muss deshalb kenntlich machen, dass er bei der Festlegung solcher Zonen einen Bewertungsspielraum hat und die Gründe für seine Wertung offenlegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 -, juris Rn. 11).
Ausreichend ist, wenn die Prognose, welche Mindestabstände zur Einhaltung der Grenzwertregelungen der TA Lärm erforderlich sind, unter Rückgriff auf Erfahrungswerte vertretbar erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 -, juris Rn. 14;… Urteile des Senats vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, juris Rn. 65…, vom 5. Juli 2018 - OVG 2 A 2.16 -, juris Rn. 96 …und vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rn. 83).
Diese Kriterien dürfen allerdings nicht von einem Rechtsirrtum infiziert sein, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgesetze verstoßen oder ansonsten für die Beurteilung des Sachverhalts schlechthin ungeeignet sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 -, juris Rn. 18).
Der Senat hält an seiner vom Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandeten Rechtsprechung fest, dass Ausgangspunkt der Prüfung das Verhältnis der nach Abzug der aus rechtlichen bzw. tatsächlichen Gründen (harte Tabukriterien) für die Windenergienutzung nicht geeigneten Gebiete verbleibenden Fläche zur Fläche der im Plan festgesetzten Eignungsgebiete ist (…vgl. Urteil des Senats vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, juris Rn. 60 sowie nachfolgend BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012, a.a.O. Rn 19, Urteil des Senats vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rn. 131).
- BVerwG, 13.12.2018 - 4 CN 3.18
Antragsbefugnis; Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Gesamträumliches …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2020 - 2 A 1.19
Derartige Darstellungen des Flächennutzungsplans, mit denen die Gemeinde eine verbindliche Konzentrationsflächenplanung betreibt, erfüllen eine den Festsetzungen des Bebauungsplans vergleichbare Funktion, die es rechtfertigt, § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO im Wege der Analogie hierauf zu erstrecken (…vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, juris Rn. 11 ff., und vom 13. Dezember 2018 - 4 CN 3.18 -, juris Rn. 10).Denn nur die Ausschlusswirkung, nicht aber die Ausweisung von Positivflächen oder sonstige Darstellungen des Flächennutzungsplans entfalten die einem Bebauungsplan vergleichbaren Wirkungen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Januar 2013, a.a.O. Rn. 15 ff., sowie vom 13. Dezember 2018, a.a.O. Rn. 29).
Das Erfordernis soll nur verhindern, dass Gerichte in eine Normprüfung eintreten, deren Ergebnis für den Antragsteller wertlos ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018, a.a.O. Rn. 14).
Da dem Flächennutzungsplan insoweit die Funktion und Wirkung eines Bebauungsplans zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 4 CN 3.18 -, juris Rn. 13), kann er sich nicht auf Grundzüge beschränken, sondern muss parzellenscharf sein (…vgl. Urteil des Senats vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, juris Rn. 30;… Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl. 2016, § 5 Rn. 8).
Eine pauschalierende Berücksichtigung maßgeblicher Parameter, etwa Windrichtung und -geschwindigkeit, Leistungsfähigkeit der Anlagen oder Tonhaltigkeit der Rotorgeräusche (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 4 CN 3.18 -, juris Rn. 26) ist grundsätzlich nur für nicht bekannte Parameter zulässig.
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 2 A 2.16
Regionalplan "Havelland-Fläming 2020" ist unwirksam
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2020 - 2 A 1.19
Ausreichend ist, wenn die Prognose, welche Mindestabstände zur Einhaltung der Grenzwertregelungen der TA Lärm erforderlich sind, unter Rückgriff auf Erfahrungswerte vertretbar erscheint (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 -, juris Rn. 14;… Urteile des Senats vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, juris Rn. 65, vom 5. Juli 2018 - OVG 2 A 2.16 -, juris Rn. 96 …und vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rn. 83).Angesichts des bestehenden planerischen Ermessens ist die Bestimmung eines Abstandswertes erst dann fehlerhaft, wenn er "nicht mehr begründbar" ist (vgl. Urteil des Senats vom 5. Juli 2018 - OVG 2 A 2.16 -, juris Rn. 114).
Das Kriterium des Verhältnisses zwischen Konzentrationszone und dem gesamten Plangebiet kann zwar in eine Gesamtabwägung einfließen, ihm kommt aber grundsätzlich keine entscheidende Bedeutung zu, da maßgeblich die Verhältnisse des Einzelfalls unter Berücksichtigung der konkreten Möglichkeiten zur Ansiedlung von Windenenergieanlagen sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, juris Rn. 28; Urteil des Senats vom 5. Juli 2018 - OVG 2 A 2.16 -, juris Rn. 121).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2020 - 2 D 100/17
Feststellung der Unwirksamkeit der Änderung eines Flächennutzungsplanes zur …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2020 - 2 A 1.19
Eine Einordnung als harte Tabuzone setzt damit eine Einzelfallprüfung dahingehend voraus, ob der Schutzzweck bzw. die mit der Ausweisung des jeweiligen Gebiets verfolgten Erhaltungsziele durch die Errichtung von Windenergieanlagen erheblich beeinträchtigt werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Januar 2020 - 2 D 100/17.NE -, juris Rn. 157; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 16. Mai 2013 - 1 C 11003/12 -, juris Rn. 45; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 21.10.2015 - 2 K 109/13 -, juris Rn. 57).Weder den Ausführungen in der Planbegründung noch den Steckbriefen ist aber zu entnehmen, dass die gesamten Flächen der FFH-Gebiete als Habitatflächen für die genannten Fledermausarten in Betracht kommen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Januar 2020, a.a.O. Rn. 161).
- OVG Niedersachsen, 13.07.2017 - 12 KN 206/15
Windenergie; Windenergieanlage
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2020 - 2 A 1.19
Zwar rechtfertigt die Annahme einer gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßenden unzumutbaren optischen Bedrängung die Festlegung eines solchen Kriteriums (vgl. etwa Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13. Juli 2017 - 12 KN 206/15 -, juris Rn. 37).Schlechterdings ausgeschlossen ist die Errichtung von Windenergieanlagen unter Zugrundelegung dieser Ausführungen bei pauschalierender Betrachtung aber allenfalls bei einem unter dem Zweifachen der Anlagenhöhe liegenden Abstand, der ausgehend von Anlagenhöhen von 140 m bis 180 m bei 280 m bis 360 m liegt (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13. Juli 2017, a.a.O. Rn. 35 ff.).
- BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04
Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2020 - 2 A 1.19
Dieses Gebot wird nicht durch vorrangige Regelungen des Luftverkehrsgesetzes verdrängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 4 C 1.04 -, juris Rn. 13 ff.).Welche Anforderungen es begründet, hängt wesentlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2004, a.a.O. Rn. 22).
- BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12
Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2020 - 2 A 1.19
Derartige Darstellungen des Flächennutzungsplans, mit denen die Gemeinde eine verbindliche Konzentrationsflächenplanung betreibt, erfüllen eine den Festsetzungen des Bebauungsplans vergleichbare Funktion, die es rechtfertigt, § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO im Wege der Analogie hierauf zu erstrecken (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, juris Rn. 11 ff., …und vom 13. Dezember 2018 - 4 CN 3.18 -, juris Rn. 10).Denn nur die Ausschlusswirkung, nicht aber die Ausweisung von Positivflächen oder sonstige Darstellungen des Flächennutzungsplans entfalten die einem Bebauungsplan vergleichbaren Wirkungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Januar 2013, a.a.O. Rn. 15 ff., …sowie vom 13. Dezember 2018, a.a.O. Rn. 29).
- BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09
Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05
Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?
- BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12
Außenbereich; Windenergieanlagen; Regionalplan; Vorrang- und Eignungsgebiete; ~ …
- BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07
Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.
- BVerwG, 11.09.2019 - 4 BN 17.19
Abwägungsfehler; Anforderungen an Rüge; Bezugnahme auf Einwendungsschreiben; …
- BVerwG, 26.11.2007 - 4 BN 46.07
Normenkontrolle; Bebauungsplan; FFH-Gebiet; erhebliche Beeinträchtigung; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2019 - 2 A 8.16
Einordnung eines Bebauungsplans als solchen der Innenentwicklung
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11003/12
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; harte und weiche Tabuzonen bei …
- OVG Sachsen, 01.07.2011 - 1 C 25/08
Wiksamkeit der Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südwestsachsen; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 109/13
Normenkontrolle eines sachlichen Teilplans Windenergie
- BVerwG, 16.10.2020 - 8 B 21.20
Wiederaufgreifen eines verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens wegen …
- VG Stuttgart, 29.01.2007 - 16 K 3980/06
Nachbarschutz zugunsten eines Landeplatzes gegen Windkraftanlage.
- BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2014 - 10 A 8.10
Brandenburger Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg …
- BVerwG, 10.06.2020 - 4 BN 55.19
Analogie; Anregungen und Bedenken; Auslegungsbekanntmachung; …
- BVerwG, 17.03.2015 - 4 BN 29.14
Umfang der Geltung des Zitiergebots für eine Landesgesetzgebung
- BVerwG, 07.04.1995 - 4 NB 10.95
Beschwerde - Normenkontrolle - Bebauungsplan - Nichtvorlage - Antragsbefugnis - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 10 A 10.15
Normenkontrollanträge gegen den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg 2015 …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2007 - 10 A 9.05
Normenkontrolle; Regionalplan; unterbliebene Ausfertigung; Unbeachtlichkeit
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2022 - 2 A 24.18
Tierökologische Abstandskriterien ; Abstand zu Platzrunden von Flugplätzen ; …
In diesen Gebieten besteht kein absolutes Verbot der Errichtung von Windenergieanlagen, maßgeblich ist insoweit die jeweilige Schutzgebietsverordnung bzw. der jeweilige Schutzzweck bzw. Gebietscharakter (…vgl. zu den Einzelheiten Urteil des Senats vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rn. 99 ff. [Landschaftsschutzgebiete] u. Rn. 102 f. [Waldgebiete mit Schutz- oder Erholungsfunktion]; Urteil des Senats vom 13. November 2020 - OVG 2 A 1.19 -, juris Rn. 61 ff. [Landschaftsschutzgebiete] u. Rn. 82 ff. [FFH-Gebiete]).Der Hinweis in der Planbegründung auf die möglichen Schutzziele von Landschaftsschutzverordnungen gemäß § 26 Abs. 1 BNatSchG (vgl. Planbegründung S. 21) genügt insoweit nicht (vgl. Urteil des Senats vom 13. November 2020 - OVG 2 A 1.19 -, juris Rn. 63, 72 f.) Es ist zudem nicht erkennbar, dass die Antragsgegnerin geprüft hätte, ob gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG die Erteilung von Befreiungen für die Errichtung von Windenergieanlagen auf einzelnen Flächen objektiv möglich ist.
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass gemäß § 14 Abs. 1 LuftVG die Errichtung von Windenergieanlagen in den Abständen zu Platzrunden rechtlich nicht schlechterdings ausgeschlossen ist (vgl. Urteil des Senats vom 13. November 2020 - OVG 2 A 1.19 -, juris Rn. 105).
Die Beurteilung dieser Frage erfordert eine wertende Gesamtbetrachtung, die maßgeblich auf der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum beruht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2.07 -, juris Rn. 11; Urteil des Senats vom 13. November 2020 - OVG 2 A 1.19 -, juris Rn. 118).
Der Senat hält an seiner vom Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandeten Rechtsprechung fest, dass Ausgangspunkt der Prüfung das Verhältnis der nach Abzug der aus rechtlichen bzw. tatsächlichen Gründen (harte Tabukriterien) für die Windenergienutzung nicht geeigneten Gebiete verbleibenden Fläche zur Fläche der im Plan festgesetzten Eignungsgebiete ist (…vgl. Urteil des Senats vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, juris Rn. 60 sowie nachfolgend BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012, a.a.O. Rn 19, Urteil des Senats vom 13. November 2020, a.a.O.).
Das Kriterium des Verhältnisses zwischen Konzentrationszone und dem gesamten Plangebiet kann zwar in eine Gesamtabwägung einfließen, ihm kommt aber grundsätzlich keine entscheidende Bedeutung zu, da maßgeblich die Verhältnisse des Einzelfalls unter Berücksichtigung der konkreten Möglichkeiten zur Ansiedlung von Windenenergieanlagen sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, juris Rn. 28; Urteil des Senats vom 13. November 2020 - OVG 2 A 1.19 -, juris Rn. 122).
Soweit die fehlerhaft als harte Tabuzonen eingeordneten Flächen allerdings auch nach anderen Kriterien, gegen die keine oder erfolglose Rügen erhoben wurden, als harte Tabuzonen qualifiziert worden sind, ist eine Auswirkung auf das Abwägungsergebnis zu verneinen (vgl. Urteil des Senats vom 13. November 2020 - OVG 2 A 1.19 -, juris Rn. 126).
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2023 - 2 K 123/21
Normenkontrolle eines sachlichen Teilflächennutzungsplans Wind
Rn. 78 Aufgrund der erkennbaren Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen harten und weichen Tabukriterien besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, zur Vermeidung eines zur Unwirksamkeit der Flächennutzungsplanung führenden Fehlers im Abwägungsvorgang zu unterstellen, dass es sich bei einer Fläche insgesamt um eine weiche Tabuzone handelt; die Behandlung einer eigentlich als harte Tabuzone zu qualifizierenden Fläche als weiche ist zumindest dann kein beachtlicher Fehler, wenn den entsprechenden Kriterien bei der Abwägung der Vorzug vor den Belangen der Windenergienutzung gegeben wird (BVerwG…, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 4 BN 30.19 - juris Rn. 16; NdsOVG…, Urteil vom 14. Mai 2014 - 12 KN 244/12 - juris Rn. 105;… Urteil des Senats vom 21. Oktober 2015 - 2 K 109/13 - juris Rn. 43 ; VGH BW…, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 3 S 526/20 - juris Rn. 54;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 35 BauGB Rn. 124c; a.A. offenbar OVG Bln-Bbg, Urteil vom 13. November 2020 - 2 A 1.19 - Rn. 95 ff.).Ohne Abgleich mit diesen Parametern ist eine Aussage zum Ausschluss von Flächen für Windenergieanlagen im jeweiligen Landschaftsschutzgebiet nicht möglich (NdsOVG…, Urteil vom 26. Februar 2020 - 12 KN 182/17 - juris Rn. 125; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 13. November 2020 - 2 A 1.19 - a.a.O. Rn. 61 ff.; ThürOVG…, Urteil vom 9. November 2022 - 1 N 548/19 - juris Rn. 143 ff.; OVG NRW…, Urteil vom 29. September 2022 - 7 D 71/19.NE - juris Rn. 59 ff. m.w.N.).
Danach ist es grundsätzlich nicht möglich, FFH-Gebiete generell und ohne nähere Befassung mit der konkreten Situation als harte Tabuzonen anzusehen (OVG RhPf…, Urteil vom 16. Mai 2013 - 1 C 11003/12 - juris Rn. 43 ff.; OVG NW…, Urteil vom 20. Januar 2020 - 2 D 100/17.NE - a.a.O. Rn. 157; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 13. November 2020 - 2 A 1.19 - a.a.O. Rn. 81 ff.;… Gatz, a.a.O., Rn. 77 ff.;… vgl. auch Urteil des Senats vom 21. Oktober 2015 - 2 K 109/13 - a.a.O. Rn. 57 ).
- OVG Thüringen, 09.11.2022 - 1 N 548/19
Normenkontrolle gegen einen sachlich auf die Regelung der Nutzung der Windenergie …
Ohne Abgleich mit diesen Parametern ist eine Aussage zum Ausschluss von Flächen für Windenergieanlagen im jeweiligen Landschaftsschutzgebiet nicht möglich (…vgl. Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Auflage Rnr. 78, Nds.OVG, Urteil vom 07.02.2020 - 12 KN 75.18 -, juris Rnr. 97, OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 23.05.2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rnr. 99 f. und [einen Flächennutzungsplan betreffend] vom 13.11.2020 - 2 A 1.19 -, juris 1. Leitsatz und Rnr. 62 ff.).Rn. 154 Es kann offen bleiben, ob unabhängig von der hier dem § 67 BNatSchG zuzuschreibenden Bedeutung allein schon die theoretische Möglichkeit einer Befreiung generell Anlass zu der Annahme bietet, dass der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten von vornherein kein rechtliches Hindernis entgegensteht, sondern vielmehr stets eine Einzelfallprüfung erforderlich ist (so - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 13.11.2020 - 2 A 1.19 -, juris Rnr. 61 ff. …und vom 23.05.2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rnr. 66, vgl. auch VG Gera…, Urteil vom 24.06.2021 - 5 K 978/20 Ge -, juris Rnr. 314 ff., a. A. Nds.OVG…, Urteil vom 26.02.2020 - 12 KN 182/17 -, juris Rnr. 125, Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Auflage Rnr. 79 f.).
- VG Gera, 24.06.2021 - 5 K 978/20
Fehlgewichtung des Belangs "substanzielle Windenergienutzung" im Regionalplan …
Die Entscheidung anhand welcher Kriterien sich beantworten lässt, ob eine Konzentrationsflächenplanung der Windenergie in substanzieller Weise Raum schafft, ist den Tatsachengerichten vorbehalten (… BVerwG , Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1/11 - BVerwGE 145, 231-237, juris Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 13. November 2020 - 2 A 1.19 - juris Rn. 118).Je geringer der Anteil der ausgewiesenen Konzentrationsflächen ist, desto gewichtiger müssen die gegen eine weitere Ausweisung von Vorranggebieten sprechenden Gesichtspunkte sein, damit es sich nicht um eine "Feigenblattplanung" handelt ( Gatz , DVBl. 2017, 461 [468]; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 13. November 2020 - 2 A 1.19 - juris Rn. 118).
- OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20
Bestimmmtheit; Darstellung; Festlegung; Konzentrationsflächenplanung; RROP; …
Rn. 117 bb) Soweit der Antragsgegner davon ausgeht, dass von WEA in der sog. Platzrunde eines Flugplatzes eine Gefahr für die sichere Durchführung des Flugverkehrs ausgeht (vgl. S. 91, 104 der Begründung), handelt es sich ebenfalls um eine harte und nicht nur eine welche Tabufläche (…vgl. Nr. 3 der Anlage 2 zum nds. Windenergieerlasses sowie VGH Bad.-Württ, Urt. v. 13.10.20 - 3 S 526/20 -, juris, Rn. 77, m. w. N.; enger: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.11.2020 - 2 A 1/19 -, juris, Rn. 102 ff.); andernfalls wäre zumindest der harte Kern dieser standardisierten An- und Abflugroute zwingend von Anlagen mit der Höhe der Musterwindanlage von 200 m freizuhalten gewesen. - VGH Baden-Württemberg, 20.10.2022 - 14 S 3815/21
Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von zwei Windenergieanlagen; …
Ein Zwang, die Abstände zu Natura 2000-Gebieten ohne Einzelfallprüfung generell als harte Tabukriterien zu behandeln, besteht grundsätzlich nicht (vgl. OVG B.-Bbg., Urteil vom 13.11.2020 - 2 A 1.19 - juris Rn. 61 ff.). - OVG Thüringen, 04.10.2024 - 5 KO 776/21
Planungs- und artenschutzrechtlichen Voraussetzung einer …
Ohne Abgleich mit diesen Parametern ist eine Aussage zum Ausschluss von Flächen für Windenergieanlagen im jeweiligen Landschaftsschutzgebiet nicht möglich (…vgl. Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Auflage Rnr. 78, Nds.OVG, Urteil vom 07.02.2020 - 12 KN 75.18 -, juris Rnr. 97, OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 23.05.2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rnr. 99 f. und [einen Flächennutzungsplan betreffend] vom 13.11.2020 - 2 A 1.19 -, juris 1. Leitsatz und Rnr. 62 ff.).". - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2025 - 8 B 730/24
Windenergie; Konzentrationszone; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; …
Rn. 57 Vgl. in diese Richtung bereits OVG Bln.-Bbg., Urteil vom 13. November 2020 - 2 A 1.19 -, juris Rn. 101; Nds. OVG, Urteile vom 5. März 2019 - 12 KN 202/17 -, juris Rn. 115, und vom 13. Juli 2017 - 12 KN 206/15 -, juris Rn. 42. - OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2025 - 5 KN 5/21
Landesverordnung für den Regionalplan für den Planungsraum III in …
Auf Ebene der Regionalplanung war der Antragsgegner aufgrund seiner Typisierungsbefugnis zu einer derartigen Differenzierung nicht verpflichtet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2020 - 2 A 1.19 -, juris Rn. 66). - OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2025 - 5 KN 4/21
Landesverordnung für den Regionalplan für den Planungsraum III in …
Auf Ebene der Regionalplanung war der Antragsgegner aufgrund seiner Typisierungsbefugnis zu einer derartigen Differenzierung nicht verpflichtet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2020 - 2 A 1.19 -, juris Rn. 66). - OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2025 - 5 KN 21/21
Landesverordnung für den Regionalplan für den Planungsraum III in …
- OVG Thüringen, 17.12.2024 - 5 N 802/21
Regionalplan Ostthüringen - Sachlicher Teilplan "Windenergie" - ist unwirksam.
- OVG Thüringen, 17.12.2024 - 5 N 803/21
Regionalplan Ostthüringen - Sachlicher Teilplan "Windenergie" - ist unwirksam
- VGH Baden-Württemberg, 20.10.2022 - 14 S 3815/20
Windenergieanlage; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Flächennutzungsplan; …
- OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2025 - 5 KN 12/21
Landesverordnung für den Regionalplan für den Planungsraum III in …
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